Stadtelternrat der Stadt Frankenberg/Sa.

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1 Geschäftsordnung Stadtelternrat der Stadt Frankenberg/Sa. Der Stadtelternrat hat die vorliegende Geschäftsordnung zum beschlossen. Präambel Die Mitglieder des Stadtrates sind gewählte Mitglieder der Elternvertretung aller Kinder- und Schuleinrichtungen der Stadt Frankenberg/Sachsen. Der Stadtelternrat bildet einen freiwilligen Zusammenschluss zur vertiefenden, einrichtungsübergreifenden und -vernetztenden Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Stadtverwaltung Frankenberg/Sachsen. Der Stadtelternrat gibt sich eine Geschäftsordnung, auf dessen Basis sich die Regularien für und die Rechte der Mitglieder für die Zusammenarbeit ergeben. Die Delegierten der Elternräte werden zu Beginn eines jeden (Schul-)Jahres in den konsituierenden Elternkonferenzen bestimmt. 1

2 1 GRUNDSÄTZLICHES (1) Der Stadtelternrat ist als Elternvertretung ein unabhängiges, von den Eltern selbst gewähltes oder gebildetes Organ. (2) Der Stadtelternrat ist die Interessenvertretung der Eltern und Kinder gegenüber der Stadt Frankenberg/Sa. (3) Der Stadtelternrat tagt nicht öffentlich. (4) Das Mitwirken im Stadtelternrat ist ehrenamtlich. (5) Elternvertreter haben über die ihnen bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten auch nach Beendigung ihrer Amtszeit Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für offenkundige Tatsachen und Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach keiner vertraulichen Behandlung bedürfen. (6) Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf eines schriftlichen Antrages und einen mehrheitlichen Beschluss in einer Stadtelternratssitzung. 2 STRUKTUR Eigenbetrieb Bildung, Kultur und Sport der Stadt Frankenberg/Sa. politisch fachlich beratend Betriebsausschuss LeiterInnensitzung Stadtelternrat Schulleitung KITA-Leitung Elternräte der Frankenberger Kinder- und Bildungseinrichtungen (1) Der Stadtelternrat bildet ein sachlich beratendes Gremium für den Eigenbetrieb Bildung, Kultur und Sport. (2) Der Stadtelternrat setzt sich aus je zwei Delegierten der gewählten Elternvertreter der Schulen und Kindertagesstätten, unabhängig von deren Trägerschaft, sowie aus Vertretern der Stadt (Bürgermeister und/oder Eigenbetriebsleitung) zusammen. Jede Delegation der Elternräte erhält ein Stimmrecht. (3) Der Stadtelternrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter. 3 WAHLRECHTE (1) Die Wahl des Vorsitzenden und der beiden Stellvertreter erfolgt offen. (2) Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. 2

3 (3) Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, wird bei der nächsten Sitzung des Stadtelternrates ein neues Mitglied gewählt. 4 AUFGABEN UND RECHTE (1) Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Frankenberg/Sa., vertreten durch den Eigenbetriebsleiter des Eigenbetriebes Bildung, Kultur und Sport gestaltet sich kooperativ. Der Eigenbetriebsleiter des Eigenbetriebes Bildung, Kultur und Sport informiert den Stadtelternrat regelmäßig über Neuigkeiten. Für die Gelegenheit einer Stellungnahme ist der Stadtelternrat rechtzeitig zu informieren (Informationsrecht). (2) Der Stadtelternrat ist bei einrichtungs- und schulübergreifenden Planungen und Entscheidungen des Eigenbetriebes Bildung, Kultur und Sport anzuhören und hat das Recht, Empfehlungen auszusprechen, Anregungen, Wünsche und Kritik zu äußern (Anhörungs- und Mitwirkungsrecht). (3) Die Mitglieder des Stadtelternrates erhalten regelmäßig in den Tagungsgremien der Stadt, vor allem aber im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Bildung, Kultur und Sport ein Vorspracherecht. Die Vertreter des Stadtelternrates erhalten in diesen Gremien ein Anhörungs-, Vorschlags- und Beratungsrecht. (4) Hauptaufgabe des Stadtelternrates ist es, die Interessen der einzelnen Elternräte zu bündeln und gegenüber dem Eigenbetrieb und der Stadt Frankenberg/Sa. zu vertreten. Im Gegenzug werden die Eltern über die Aktivitäten durch die Delegierten informiert. (5) Der Stadtelternrat setzt sich das Ziel, einrichtungsübergreifende Veranstaltungen zu organisieren, um das kulturelle Leben der Kinder und Schüler in Frankenberg anzuregen und gleichzeitig das Image der Stadt als Stadt der Bildung zu festigen. (6) Der Stadtelternrat dient vor allem dem Erfahrungsaustausch der Eltern, um den Kindern hilfreich bei den bildungsbiografischen Übergängen von Kindergarten in Grundschule beziehungsweise Grundschule in weiterführende Schulen zu unterstützen. (7) Die Elternvertretungen setzen sich für eine aktive, einrichtungsspezfische sowie übergreifende Öffentlichkeitsarbeit ein und nehmen verstärkt Präsenz im Internet ein. (8) Mitglieder des Stadtelternrates können Äußerungen und Stellungnahmen im Namen des Stadtelternrates nur mit besonderem Auftrag durch den Vorstand oder den Stadtelternrat abgeben. Ohne einen entsprechenden Auftrag können sie nur als Mitglied des Stadtelternrates auftreten. (9) Die Mitglieder des Stadtelternrates sind gehalten, die parteipolitische Unabhängigkeit des Stadtelternrates zu wahren. 5 SITZUNGEN (1) Der Vorsitzende des Stadtelternrates lädt zu den Sitzungen mit einer Frist von 7 Wochentagen ein, bereitet diese mit den Stellvertretern vor und leitet sie. Die Einladung sollte per Brief oder erfolgen. Eine außerordentliche Sitzung findet statt, wenn diese durch 1/3 der Mitglieder beim Vorsitzenden beantragt wurde. 3

4 (2) Die Vertretung der Stadtverwaltung, der Bürgermeister und/oder der Eigenbetriebsleiter des Eigenbetriebes Bildung, Kultur und Sport nehmen an den Sitzungen des Stadtelternrates teil. Die Teilnahme ist beratend. (3) Der Stadtelternrat kann themenspezifische Arbeitskreise bilden. Die Ergebnisse sind in den einzelnen Sitzungen auszutauschen. (4) Der Stadtelternrat kann weitere Personen ohne Stimmrecht, vor allem zum Zweck der Beratung und Fortbildung, zu Sitzungen einladen. (5) Der Stadtelternrat ist mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Abstimmungen erfolgen per Handzeichen. (6) Der Stadtelternrat tagt mindestens 2-mal pro Schuljahr. (7) Der Vorsitzende legt pro Sitzung einen Protokollführer fest. 4

5 Fallkatalog Aufgabenbereiche zur Einbeziehung des Stadtelternrates - Schülerbeförderung - Fragen der Schulzeiten - Schülerspeisung / Versorgung - außerschulische Angebote / GTAs - Sportstättennutzung - gemeinsame Veranstaltungen - bildungsbiografische Übergänge Prozessoptimierungen innerhalb der Stadt, bspw. Schulvorbereitung 5

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