Druckprüfverfahren nach DVGW Regelwerk G469(A) Juni Willkommen! Referent: Benjamin Breuer Dipl.-Ing.(FH) Esders GmbH Folie 1

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1 Druckprüfverfahren nach DVGW Regelwerk G469(A) Juni 2010 Willkommen! Referent: Benjamin Breuer Dipl.-Ing.(FH) Esders GmbH Folie 1

2 Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung Vorwort: Nach Fertigstellung einer Gasrohrleitung muss nachgewiesen werden, dass diese für den Betrieb mit dem vorgesehenen zulässigen Betriebsdruck geeignet ist. Fehlt der Nachweis einer erfolgreichen Druckprüfung kann die Leitung nicht Betrieb genommen werden. Zweck der Druckprüfung: Druckprüfungen dienen zur Beurteilung der Festigkeit und der Dichtheit des geprüften Systems und tragen damit zum Nachweis der Sicherheit der Leitungen bei. Esders GmbH Folie 2

3 Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung Einteilung der Druckprüfverfahren Prüfverfahren Prüfmedium Wasser Luft Betriebsgas einmalig zweimalig Sichtverfahren A1 A2 A3 A4 Druckmessverfahren - B2 B3 - Präzisionsdruckmessverfahren - - C3 - Druck-/Volumenmessverfahren - D2 - - Esders GmbH Folie 3

4 Sicherheitsmaßnahmen/ Allgemeines gemäß G472/462 Nach der Verfüllung des Rohrgrabens ist die Gasleitung vor Inbetriebnahme zusammenhängend oder abschnittsweise einer Druckprüfung entsprechend einem der in dem DVGW-Arbeitsblatt G 469 beschriebenen Verfahren zu unterziehen. Es wird empfohlen Sonderbauwerke (z.b. Fluss- oder Kanaldüker) und oberirdische Leitungsabschnitte vor dem Verlegen einer gesonderten Druckprüfung, die Fluss- und Kanaldükern an Land, zu unterziehen. Das die Druckprüfung durchführende Unternehmen muss ausreichend qualifiziertes, zuverlässiges und unterwiesenes Personal einsetzen. Vom Beginn des Aufdrückens bis zur Druckabsenkung nach Beendigung der Prüfung sind Arbeiten an der Gasleitung und im unmittelbaren Leitungsbereich unzulässig, sofern es sich nicht um Maßnahmen handelt, die für die Durchführung der Druckprüfung unvermeidbar sind. Nach Beendigung einer Druckprüfung mit Luft ist der Druck über geeignete Ausblasevorrichtungen kontrolliert abzusenken. Esders GmbH Folie 4

5 Sicherheitshinweise in eigener Sache Anschlussadapter, Prüfschläuche und Zubehör müssen in einwandfreiem Zustand sein die zur Druckprüfung genutzen Anschlussadapter/Prüfbäume müssen für den Prüfdruck ausgelegt sein Das Personal muss über die Auswirkung der Kräfte in Folge des Versagens der Rohrleitung informiert werden Arbeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Druckprüfung stehen, sind nicht erlaubt Esders GmbH Folie 5

6 Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung Abnahme der Druckprüfung: Druckmessverfahren mit Luft: B3 Präzisionsmessverfahren mit Luft: C3 Druckmessverfahren mit Wasser: B2 Sachkundiger DVGW- Sachverständiger TÜV/MPA- Sachverständiger MOP bis 5 bar MOP 5 bis 16 bar MOP 16 bis 70 bar Esders GmbH Folie 6

7 Abnahme der Druckprüfung bis MDP 5bar Sachkundige gemäß G472/G462: Sachkundige sind Personen des Gasversorgungs- oder Rohrleitungsbau- Unternehmens, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausreichende Fachkenntnisse haben und mit den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, und Regeln der Technik (DVGW-Arbeitsblätter, DIN-Normen, u.a.m.) soweit vertraut sind, dass sie den betriebssicheren Zustand der Rohrleitung beurteilen können. Die Qualifikation des Sachkundigen ist durch regelmäßige Schulungen zu sichern und in geeigneter Form zu dokumentieren. Sachkundige müssen schriftlich vom Unternehmen oder dem die Unternehmerpflichten ausübenden verantwortlichen Betriebsleiter ernannt werden. Esders GmbH Folie 7

8 G Anforderungen an die Messgeräte: Für die Messgeräte, die für die Druckprüfung verwendet werden (Druckmessgeräte, Temperaturmessgeräte, etc.), sind die Messunsicherheiten zu bestimmen und mittels Nachweis zu dokumentieren. Zur Reproduzierbarkeit der Messungen sowie zum Anschluss an das nationale Normal ist das Messgerät einer Erstzertifizierung zu unterziehen. Esders GmbH Folie 8

9 G Anforderungen an die Messgeräte: Unter Beachtung der DKD-Richtlinie 6-1 darf die Messunsicherheit der verwendeten Druckmessgeräte maximal 1/3 der nach den einschlägigen Bestimmungen der Technischen Regeln des DVGW zulässigen Druckänderung betragen. Beispiel: Druckprüfung gemäß G469 B3 zulässige Druckänderung: Maximale Unsicherheit des Druckmessgerätes: 50 mbar 17 mbar Esders GmbH Folie 9

10 G Anforderungen an die Messgeräte: nach erfolgreicher Erstzertifizierung sind jährliche Werkszertifizierungen durch den Betreiber, externes Prüflabor oder den Hersteller sind durchzuführen Kontrollmanometer dienen der Überprüfung des Druckes, nicht zu dessen Messung Kontrollmanometer dienen Ihrer Sicherheit Esders GmbH Folie 10

11 Erstzertifizierung Esders GmbH Folie 11

12 Druckmessverfahren B3 G Druckmessgeräte für das Prüfverfahren B3: Als Druckmessgeräte werden entweder ein mechanischer Druckschreiber mit ausgeblendetem Bereich von Prüfdruck ±1 bar oder ein elektronisches, schreibendes Druckmessgerät sowie ein Kontrollmanometer benötigt, dessen Messbereich etwa dem 1,5fachen des Prüfdruckes entspricht Esders GmbH Folie 12

13 Druckmessverfahren B3 Messgeräte: Elektronisch schreibendes Messgerät mit Genauigkeit besser 1/3*50mbar =17mbar Erstzertifizierung Kontrollmanometer (Messbereich 1,5x STP) Temperaturfühler zur Messung des Temperatureinflusses auf freiliegende Leitungsteile Esders GmbH Folie 13

14 Druckmessverfahren B3 Messgeräte: Prüfplaketten Erstzertifizierung: dient zur Reproduzierbarkeit der Messungen und zum Anschluss des Gerätes an das nationale Normal einmalig durch Eichamt, PTB, DakkS (DKD) Werkszertifizierungen: Kalibrierung, Justage und Instandsetzung jährlich durch Hersteller Esders GmbH Folie 14

15 Druckmessverfahren B3 Messgeräte: Zubehör Einwandfreies Zubehör und Anschlussadapter verwenden! Esders GmbH Folie 15

16 Druckmessverfahren B3 Druckmessverfahren mit Luft B3 Luft Anwendung bis Betriebsdruck DP5 bar Prüfdruck muss zulässigen Betriebsdruck um mind. 2 bar übersteigen möglichst vollständig eingeerdete Leitung Druckverlauf ist mit einem erstzertifizierten, schreibenden Messgerät zu dokumentieren Esders GmbH Folie 16

17 Druckmessverfahren B3 Druckmessverfahren mit Luft B3 Luft Prüfdruck: STP = MOP + 2 bar Beruhigungszeit: 1h / bar Prüfzeit (eingeerdete Leitung): t = V geo * 0,5 h/m³ (mind. 1/2h) Mindestprüfdauer freiliegende Leitung 2 Stunden Zulässige Druckänderung: 50 mbar Esders GmbH Folie 17

18 Druckmessverfahren B3 Druckmessverfahren mit Luft B3 Beispiel: Ortsnetzleitung MOP 4bar; 10 m³; Leitung eingeerdet Luft Prüfdruck: STP = 4bar + 2 bar =6 bar Beruhigungszeit: 1h / bar =6 h Prüfzeit (eingeerdete Leitung): t = 10* 0,5 h =5 h 6 Stunden 5 Stunden Zulässige Druckänderung: 50 mbar Esders GmbH Folie 18

19 Druckmessverfahren B3 Druckmessverfahren mit Luft B3 Praxishinweise Temperatur: Luft Bei nicht vollständig eingeerdeten Leitungen ist der Temperatureinfluss auf freiliegende Leitungsteile zu berücksichtigen! Esders GmbH Folie 19

20 Druckmessverfahren B3 Druckmessverfahren mit Luft B3 Praxishinweise Temperatur: Luft Beispiel: nicht komplett eingeerdete Leitung Länge 60 m Freiliegender Abschnitt 1,8 m = 3% Temperaturänderung 5 C Für STP = 3 bar ist der Einfluss 1,59 mbar Für STP = 6 bar ist der Einfluss 3,18 mbar Für STP = 7 bar ist der Einfluss 3,71 mbar Esders GmbH Folie 20

21 Druckmessverfahren B3 Druckmessverfahren mit Luft B3 Praxishinweise Temperatur: Luft Beispiel: freiliegende Leitung Länge 60 m Freiliegender Abschnitt 60 m = 100% Temperaturänderung 1 C Für STP = 3 bar ist der Einfluss 10,60 mbar Für STP = 6 bar ist der Einfluss 21,19 mbar Für STP = 7 bar ist der Einfluss 24,72 mbar Die Prüfung ist zulässig, jedoch ist die Prüfzeit auf minimal 2 Stunden festgelegt Esders GmbH Folie 21

22 Mustermessung B3 Esders GmbH Folie 22

23 DVGW G459 / I Juli 1998 Gas-Hausanschlüsse G459/I (Juli 1998): Vor der Inbetriebnahme ist der Hausanschluss mit einer Druckprüfung entsprechend G469 zu prüfen. Esders GmbH Folie 23

24 Druckprüfverfahren Gastransport/Gasverteilung Abnahme der Druckprüfung: Druckmessverfahren mit Luft: B3 Präzisionsmessverfahren mit Luft: C3 Druckmessverfahren mit Wasser: B2 Sachkundiger DVGW- Sachverständiger TÜV/MPA- Sachverständiger MOP bis 5 bar MOP 5 bis 16 bar MOP 16 bis 70 bar Hausanschlüsse nach G459/I Juli 98 Fachkraft Esders GmbH Folie 24

25 DVGW G459 / I Juli 1998 Gas-Hausanschlüsse Anforderungen an das Personal: G459/I: Fachkräfte sind Personen, die aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung, praktischen Tätigkeit und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der ihnen im Rahmen der Errichtung und Prüfung übertragenen Aufgaben besitzen. Fachkräfte sind mit den einschlägigen Bestimmungen soweit vertraut, das eine ordnungsgemäße Abwicklung der übertragenen Aufgaben sichergestellt ist. Esders GmbH Folie 25

26 DVGW G459 / I Juli 1998 Gas-Hausanschlüsse Mögliche Prüfverfahren: Sichtverfahren mit Luft (A3) Leitungsverlauf freiliegend! Prüfdruck: Druckaufbau: Auslegungsdruck (MOP) + 2bar max. 3 bar/min Leitung wird solange unter Druck gehalten, bis alle Verbindungen, Armaturen etc mit einem schaumbildenden Mittel geprüft sind Es wird empfohlen die Prüfung mit schaumbildendem Mittel bei abgesenktem Druck von ca. 2 bar zu wiederholen In die Druckprüfung ist die geöffnete HAE und der Teil der Leitung zwischen HAE und Regelgerät einzubeziehen Esders GmbH Folie 26

27 DVGW G459 / I Juli 1998 Gas-Hausanschlüsse Mögliche Prüfverfahren: Sichtverfahren mit Luft (A3) Esders GmbH Folie 27

28 DVGW G459 / I Juli 1998 Gas-Hausanschlüsse Mögliche Prüfverfahren: Druckprüfung mit Luft (B3) gemäß G459/I hinsichtlich Prüfzeiten in Abweichung von G469 Hausanschluss mit Leitungsverlauf nicht freiliegend z.b. Mantelrohr oder grabenloser Rohrverlegung Beruhigungszeit: 15 Minuten Prüfzeit: 15 Minuten Prüfung der innenliegenden Leitungsteile des Hausanschlusses nach Sichtverfahren mit Luft A3 Hausanschluss in Verbindung mit der Versorgungsleitung: Verfahren G469 B3 Esders GmbH Folie 28

29 DVGW G459 / I Juli 1998 Gas-Hausanschlüsse Mögliche Prüfverfahren: Druckprüfung mit Luft (B3) gemäß G459/I hinsichtlich Prüfzeiten in Abweichung von G469 Prüfdruck: Druckaufbau: Auslegungsdruck (MOP) + 2bar max. 3 bar/min 15 min 15 min Zulässige Druckänderung: 50 mbar Esders GmbH Folie 29

30 DVGW G459 / I Juli 1998 Gas-Hausanschlüsse Die Messgeräte müssen der G469 (Juni2010) entsprechen: Elektronisch schreibendes Messgerät mit Genauigkeit besser 1/3*50mbar =17mbar Erstzertifizierung durch Eichamt, DAkkS-Labor Kontrollmanometer (Messbereich 1,5x STP) Esders GmbH Folie 30

31 Sichtverfahren A3 Sichtverfahren mit Luft Prüfdruck richtet sich nach den geltenden Regeln des DVGW Druckaufbau mit max. 3 bar/min Leitung wird solange unter Druck gehalten, bis alle Verbindungen, Armaturen etc mit einem schaumbildenden Mittel geprüft sind Es wird empfohlen die Prüfung mit schaumbildendem Mittel bei abgesenktem Druck von ca. 2 bar zu wiederholen Prüfdruck und Zeitlimit abhängig von den geltenden Regeln Esders GmbH Folie 31

32 Sichtverfahren A3 Sichtverfahren mit Luft Anwendung G459 /I (Juli 98) Gas-Hausanschlüsse Gas-Hausanschlüsse können, soweit komplett freiliegend, nach dem Sichtverfahren A3 geprüft werden. (Es hat sich jedoch die grabenlose Bauweise durchgesetzt, daher ist eine Druckprüfung mit Dokumentation unumgänglich) G472 (PE-Gasleitungen bis 10 bar) G462 (Stahl-Gasleitungen bis 16bar) <500m dürfen nach Sichtverfahren Luft A3 geprüft werden Esders GmbH Folie 32

33 Sichtverfahren A4 Sichtverfahren mit Betriebsgas Prüfdruck entspricht dem Betriebsdruck, jedoch maximal dem höchstzulässigen Betriebsdruck Druckaufbau mit max. 3 bar/min Während des Druckaufbaus und nach einer angemessenen Haltezeit werden alle Verbindungen, Armaturen etc mit einem Gasspürgerät (nach G465-4) auf Dichtheit geprüft. Die zu prüfenden Verbindungen müssen frei von Fetten und Anstrichen sein. Kein Zeitlimit Esders GmbH Folie 33

34 Sichtverfahren A4 Sichtverfahren mit Betriebsgas G459 /I (Juli 98) Gas-Hausanschlüsse Teile bei denen die Prüfung nach A3 oder B3 nicht möglich war dürfen nach dem Sichtverfahren A4 mit Betriebsgas geprüft werden G469 Freiliegende Leitungsteile, Garantienähte G472 (PE-Gasleitungen bis 10 bar) G462 (Stahl-Gasleitungen bis 16bar) Einbindungen dürfen im Sichtverfahren A4 mit Betriebsgas geprüft werden Esders GmbH Folie 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Esders GmbH Folie 35 Dipl.Ing.(FH) Benjamin Breuer Esders GmbH breuer@esders.de

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