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1 XI. Evangelische Theologie (Zweites Hauptfach) 1. prüfungen 1.1 Erstes Studienjahr Im ersten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: EvTh-BM 1 "Neutestamentliches Griechisch" EvTh-BM 2 "Einführung in die Biblische Literatur" EvTh-ErgBM 3 "Grundzüge der Systematischen Theologie" Sprachkurs "Griechisch I" Sprachkurs "Griechisch II" + Tutorium + Lesegruppe * * Die prüfung wird mit bestanden bewertet, wenn das Mittel der ersten arbeit bei einer Gewichtung von 30% und der zweiten arbeit bei einer Gewichtung von 70% ausreichend oder besser ist, sonst mit nicht bestanden. 1.2 Zweites Studienjahr Im zweiten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: EvTh-BM 4 "Biographie und Religion" EvTh-AM 3 "Systematische Theologie in Geschichte und Gegenwart" 1.3 Drittes Studienjahr Lesegruppe Referat Im dritten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: EvTh-AM 1 "Religion und Literatur in der Bibel" mündliche Prüfung bzw. EvTh-AM 2 "Einführung in die Kirchengeschichte" + Lesegruppe AQUA (6 CP) 4 Lehrveranstaltungen je nach Angebot (sh. beschreibung) 1.4 Die prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat an allen teilgenommen hat und die note mindestens ausreichend ist. Bei unbenoteten en ist die prüfung bestanden, wenn die prüfung bzw. die mit bestanden bewertet worden ist. 66

2 XII. Geschichte (zweites Hauptfach) 1. prüfungen 1.1 Erstes und zweites Studienjahr Im ersten und zweiten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Hist Erg EM 1 "Einführungs- (16 CP) Hist GM 1 "Grundmodul Moderne" (14 CP) Hist GM 2 "Grundmodul Vormoderne" (14 CP) Einführungs- Übung + Tutorium Übung + Tutorium Übung Essay (unbenotete ) oder mündl. (unbenotete ) oder mündl. (unbenotete ) 1.2 Zweites und Drittes Studienjahr Im zweiten und dritten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Hist Erg AM 1 "Aufbaumodul Vormoderne" (13 CP) Referat (unbenotete ) Hist Erg AM 2 "Aufbaumodul Moderne" (13 CP) Referat (unbenotete ) AQUA (6 CP) 4 Lehrveranstaltungen je nach Angebot (s. beschreibung) 1.3 Die prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat an allen teilgenommen hat und die note mindestens ausreichend ist. Bei unbenoteten en ist die prüfung bestanden, wenn die prüfung bzw. die mit bestanden bewertet worden ist. 67

3 2. Zulassung zur B.A.-Arbeit (im ersten Hauptfach) Bei der Anmeldung der B.A.-Arbeit ist der Nachweis über Sprachkenntnisse in Latein bzw. in einer dritten Fremdsprache in der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu erbringen, falls er bei Studienaufnahme nicht vorlag. Sofern dieser Nachweis nicht durch das Reifezeugnis erbracht werden kann, muss er entweder durch das Zertifikat einer anerkannten Institution oder durch Hochschulunterricht (der im AQua-Bereich anrechenbar ist) im Umfang von 4 SWS nachgewiesen werden. 68

4 XIII. Katholische Theologie (Zweites Hauptfach) 1. prüfungen 1.1 Erstes Studienjahr Im ersten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: KathTh-PM1 Propädeutische Veranstaltung (4 CP) KathTh BM 1* Biblische Theologie: "Einführung in die Bibel" KathTh-BM2* Systematische Theologie: "Glaubensbekenntnis und Glaubenswissenschaft (8 CP) 1.2 Zweites Studienjahr Tutorium Einleitungs vorlesung 1 2 +Tutorium Referat oder lektürebezogene Aufgabe eine Referat und Mündliche Im zweiten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: KathTh BM 3* Praktische Theologie: "Religiöse Bildung und Glauben lernen" (8 CP) KathTh BM 4* Kirchengeschichte: "Kirche im Werden" Tutorium Tutorium Hospitationsbericht Referat /Gruppenprüfung * Alternierende e- Angebot je nach geradem oder ungeradem Jahr 69

5 1.3 Drittes Studienjahr Im dritten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Erg (70) KathTh AM 1 Biblische Theologie: "Erschließung biblischer Mündliche Referat und schriftliche Texte" (9 CP) Erg (70) KathTh AM 2 Systematische Theologie: "Theologische Wissenschaft " (12 CP) I II Übung mündliche oder Referat Erg (70) KathTh AM 3 Didaktisierung theologischer Themen (9 CP) Referat oder mündliche mündliche AQUA (6 CP) 4 Lehrveranstaltungen je nach Angebot (s. beschreibung) 1.4 Die prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat an allen teilgenommen hat und die note mindestens ausreichend ist. Bei unbenoteten en ist die prüfung bestanden, wenn die prüfung bzw. die mit bestanden bewertet worden ist. 2. Zulassung zur B.A.-Arbeit (im ersten Hauptfach) Bei der Anmeldung der B.A.-Arbeit ist der Nachweis über Sprachkenntnisse in Latein und Altgriechisch zu erbringen, falls er bei Studienaufnahme nicht vorlag. Sofern dieser Nachweis nicht durch das Reifezeugnis erbracht werden kann, muss er entweder durch das Zertifikat einer anerkannten Institution oder durch Hochschulunterricht (der im AQua-Bereich anrechenbar ist) im Umfang von je 4 SWS nachgewiesen werden. 70

6 XIV. Kunstgeschichte (Zweites Hauptfach) 1. prüfungen 1.1 Erstes Studienjahr Im ersten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Kunstg ÜM 1 Überblicks- 1: "Epochen und Arbeitstechniken" Kunstg EM 1 Einführungs- I: "Einführung in die Architektur" Kunstg EM 2 Einführungs- II: "Einführung in die Bildkünste" 1.2 Zweites Studienjahr E1 + Tutorium E2 + Tutorium +Tutorium + Tutorium oder mündliche oder mündliche 1 1 Im zweiten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Kunstg ÜM1 Epochen und Arbeitstechni- Ken (15CP) Kunstg EM2 Einführung in die Bildkünste Kunstg ÜM 2 Überblicks- II: "Epochen und Methoden der Kunstgeschichte" Kunstg AM Aufbaumodul: Fallstudien E3 + Tutorium E4 oder mündliche Hauptseminar Referat, 1 * oder mündliche * Nach Wahl des Studierenden kann ebenso zuerst das dieses s belegt bzw. können und in der zweiten Hälfte des zweiten Studienjahres (= 4. Semester) absolviert werden. 1 fehlerbereinigt, Stand

7 1.3 Drittes Studienjahr Im dritten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Kunstg ÜM2 Überblicks- II: Epochen und Methoden der Kunstgeschichte Kunstg AM Aufbau- : "Fallstudien" E5 * oder mündliche * Nach Wahl des Studierenden kann hier auch die des s absolviert werden, wenn im zweiten Studienjahr zuerst das des s belegt wurde. Hinweis: Einzelne e können die hier vorgegebenen Studienjahrgrenzen überschreiten, wodurch sich eventuell geringfügige Abweichungen von dem vorliegenden Studienablaufplan ergeben können. AQUA (6 CP) 4 Lehrveranstaltungen je nach Angebot (s. beschreibung) 1.4 Die prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat an allen teilgenommen hat und die note mindestens ausreichend ist. Bei unbenoteten en ist die prüfung bestanden, wenn die prüfung bzw. die mit bestanden bewertet worden ist. 2. Zulassung zur B.A.-Arbeit (im ersten Hauptfach) Bei der Anmeldung der B.A.-Arbeit ist der Nachweis über Sprachkenntnisse in einer zweiten 2 Fremdsprache in der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu erbringen, falls er bei Studienaufnahme nicht vorlag. Sofern dieser Nachweis nicht durch das Reifezeugnis erbracht werden kann, muss er entweder durch das Zertifikat einer anerkannten Institution oder durch Hochschulunterricht (der im AQua-Bereich anrechenbar ist) im Umfang von 4 SWS nachgewiesen werden. 2 gemäß der durch die vom Fakultätsrat Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften am erlassene Satzung geänderten Fassung, Stand

8 XV. Kunstgeschichte/Musikwissenschaft (Zweites Hauptfach) 1. prüfungen 1.1 Erstes Studienjahr Im ersten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Kunstg ÜM/ Erg Überblicksmodul "Epochen" Wahlpflicht: Kunstg EM1/Erg Einführungs- I: "Einführung in die Architektur" Wahlpflichtmodul (EM1/Erg oder EM2/Erg) Wahlpflicht: Kunstg EM2/Erg Einführungsmodul II Einführung in die Bildkünste Wahlpflichtmodul (EM1/Erg oder EM2/Erg) MuWi ErgM1 "Musikwissen- Schaftliche Propädeutik" (6 CP) 1.2 Zweites Studienjahr E1 E2 Übung Übung zwei en oder mündliche 3 zwei schriftliche Arbeiten eine Im zweiten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Kunstg ÜM/ Erg E3 Überblicksmodul Epochen Wahlpflicht: Kunstg EM2/Erg Einführungs- II: "Einführung in oder mündliche die Bildkünste" Wahlpflichtmodul (EM1/Erg oder EM2/Erg) Kunstg AM * oder mündliche 3 fehlerbereinigt, Stand

9 Aufbaumodul: Fallstudien MuWi Erg M3 "Musikgeschichte Im Überblick" (6 CP) MuWi Erg M2 "Systematische Musikwissenschaft" (8 CP) MuWi Erg M4 "Musikgeschichte in exemplarischer Vertiefung" (7 CP) Mündliche Essay Referat * Nach Wahl des Studierenden kann ebenso zuerst das dieses s belegt bzw. können und in der zweiten Hälfte des zweiten Studienjahres (= 4. Semester) absolviert werden. 1.3 Drittes Studienjahr Im dritten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: Kunstg AM Aufbaumodul: "Fallstudien" MuWi Erg M5 "Musik in der Kultur" (8 CP) Wahlpflichtmodul (MuWi Erg M5 oder MuWi Erg M6) MuWi Erg M6 "Regionale Musikkultur (am Beispiel Sachsens)" (8 CP) Wahlpflichtmodul (MuWi Erg M5 oder MuWi Erg M6) * Essay Essay * Nach Wahl des Studierenden kann hier auch die des s absolviert werden, wenn im zweiten Studienjahr zuerst das des s belegt wurde. Hinweis: Einzelne e der Kunstgeschichte können die hier vorgegebenen Studienjahrgrenzen überschreiten, wodurch sich eventuell geringfügige Abweichungen von dem vorliegenden Studienablaufplan ergeben können. AQUA (6 CP) 4 Lehrveranstaltungen je nach Angebot (s. beschreibung) 1.4 Die prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat an allen teilgenommen hat und die note mindestens ausreichend ist. Bei unbenoteten en ist die 74

10 prüfung bestanden, wenn die prüfung bzw. die mit bestanden bewertet worden ist. 75

11 2. Zulassung zur B.A.-Arbeit (im ersten Hauptfach) Bei der Anmeldung der B.A.-Arbeit ist der Nachweis über Sprachkenntnisse in einer zweiten 4 Fremdsprache in der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu erbringen, falls er bei Studienaufnahme nicht vorlag. Sofern dieser Nachweis nicht durch das Reifezeugnis erbracht werden kann, muss er entweder durch das Zertifikat einer anerkannten Institution oder durch Hochschulunterricht (der im AQua-Bereich anrechenbar ist) im Umfang von 4 SWS nachgewiesen werden. 4 gemäß der durch die vom Fakultätsrat Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften am erlassene Satzung geänderten Fassung, Stand

12 XVI. Philosophie (Zweites Hauptfach) 1. prüfungen 1.1 Erstes Studienjahr Im ersten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: PhF-Phil-PP "Philosophische Propädeutik" (14 CP) PhF-Phil-ErgMG "Geschichte der Philosophie" (9 CP) Essay Essay 1.2 Zweites Studienjahr Im zweiten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: PhF-Phil-ErgAM1 "Grundlagen der Theoretischen Philosophie" PhF-Phil-ErgAM2 "Grundlagen der Praktischen Philosophie" PhF-Phil-ErgAM3 "Grundlagen der Philosophie der Technik, Kultur und Religion" Referat oder schriftliche Ausarbeitung eines Referats Referat oder schriftliche Ausarbeitung eines Referats Referat oder schriftliche Ausarbeitung eines Referats 77

13 1.3 Drittes Studienjahr Im dritten Studienjahr sind folgende prüfungen abzulegen: PhF-Phil-SM1 "Themen der Philosophie" (9 CP) PhF-Phil-SM2 "Klassische Autoren und Probleme der Philosophiegeschichte" (8 CP) Referat Referat AQUA (6 CP) je nach Angebot (s. beschreibung) 1.4 Die prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat an allen teilgenommen hat und die note mindestens ausreichend ist. Bei unbenoteten en ist die prüfung bestanden, wenn die prüfung bzw. die mit bestanden bewertet worden ist. 2. Zulassung zur B.A.-Arbeit (im ersten Hauptfach) Bei der Anmeldung der B.A.-Arbeit ist der Nachweis über Sprachkenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, in der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zu erbringen, falls er bei Studienaufnahme nicht vorlag. Sofern dieser Nachweis nicht durch das Reifezeugnis erbracht werden kann, muss er entweder durch das Zertifikat einer anerkannten Institution oder durch Hochschulunterricht (der im AQua-Bereich anrechenbar ist) im Umfang von 4 SWS nachgewiesen werden. 78

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