Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung
|
|
- Dominic Kneller
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Holzhausen der Evangelisch-Luth. Kirchengemeinde Holzhausen und Holtrup an der Porta vom 28. Oktober 2009 und Verlängerungen vom 22. Mai 2013 und 07. September 2016 Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Holzhausen und Holtrup an der Porta vertreten durch das Presbyterium erlässt gemäß Artikel 159 Abs. 2 Kirchenordnung i. V. m. 49 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, der Kirchenkreise und der Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Verwaltungsordnung VwO) vom 26. April 2001 und 10 Verordnung für das Friedhofswesen in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Friedhofswesenverordnung FWVO) vom 18. Dezember 2003 und 8 der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde vom 02. September 2009 die nachstehende Friedhofsgebührensatzung 1 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung des Friedhofs Holzhausen und der Bestattungseinrichtungen sowie für weitere Leistungen der Friedhofsträgerin werden nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren erhoben. (2) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erbringung der Leistung. Die Friedhofsträgerin ist berechtigt, eine Vorauszahlung in angemessener Höhe auf Gebühren für die beantragten Leistungen zu verlangen. (3) Werden beantragte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch die volle Gebühr zu entrichten. (4) Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtungen nach Beantragung Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die der Friedhofsträgerin entstanden sind. 2 Gebührenschuldner (1) Zur Zahlung der Gebühren ist die nutzungsberechtigte Person oder die Person verpflichtet, in deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. (2) Wird die Gebühr von mehreren Personen geschuldet, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldnerin. 1
2 3 Fälligkeit der Gebühren (1) Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch einen schriftlichen Gebührenbescheid. Dieser wird der Gebührenschuldnerin oder dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief bekannt gegeben. (2) Die Gebühren sind mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig, sofern im Gebührenbescheid nicht eine spätere Fälligkeit festgesetzt ist. (3) Sofern die fälligen Gebühren nicht entrichtet worden sind, kann die Friedhofsträgerin Bestattungen und Leistungen verweigern. (4) Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. (1) Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht 4 Nutzungsgebühren a) Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten (Ruhezeit 15 Jahre) b) Erdbestattung von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Ruhezeit 25 Jahre) c) Erdbestattung von Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an (Ruhezeit 30 Jahre) 100,00 200,00 380,00 (2) Reihengemeinschaftsgrabstätten ohne Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin a) Erdbestattung (Ruhezeit 30 Jahre) 1.180,00 b) Urnenbeisetzung (Ruhezeit 30 Jahre) 1.070,00 (3) Wahlgrabstätten mit Nutzungsrecht a) Erdbestattung je Grab (Nutzungszeit 30 Jahre) 360,00 b) Urnenbeisetzung je Grab (Nutzungszeit 30 Jahre) 300,00 c) Verlängerungsgebühr Erdbestattung je Grab und Jahr 12,00 d) Verlängerungsgebühr Urnenbeisetzung je Grab und Jahr 10,00 2
3 5 Friedhofsunterhaltungsgebühren Von den Nutzungsberechtigten wird zur Unterhaltung des Friedhofs eine Friedhofsunterhaltungsgebühr in Höhe von 9,00 je Grab und Jahr erhoben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr ist auf Grundlage folgenden Kostenarten kalkuliert und festgesetzt: a. Rasenpflege und Unterhaltung b. Wasserversorgung Die Gebühren werden erhoben, von den Nutzungsberechtigen, deren Grabstätte: (1) Grundgebühren - vor dem 1. Oktober 1979 erworben sind; - zu den Bedingungen zur Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühren nach der Friedhofsgebührensatzung vom 27. September 1995 erworben oder verlängert worden sind. 6 Bestattungsgebühren a) Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt 80,00 b) Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 160,00 c) Erdbestattung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an 380,00 d) Urnenbeisetzung 200,00 (2) Besondere Gebühren a) Benutzung der Kirche Möllbergen, Holtrup oder Holzhausen anlässlich der Trauerfeier 200,00 (1) Umbettung auf demselben Friedhof 7 Gebühren für Umbettungen a) Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt 100,00 b) Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 360,00 c) Erdbestattung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an 1.020,00 d) Urnenbeisetzung 300,00 (2) Umbettung auf einen anderen Friedhof der Friedhofsträgerin (ohne Überführungskosten) a) Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt 100,00 b) Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 360,00 c) Erdbestattung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an 1.020,00 d) Urnenbeisetzung 300,00 3
4 (3) Ausbettung bei Überführung auf einen fremden Friedhof a) Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt 120,00 b) Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 220,00 c) Erdbestattung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an 760,00 d) Urnenbeisetzung 240,00 (4) Einbettung bei Überführung von einem fremden Friedhof a) Erdbestattung einer Tot- oder Fehlgeburt 80,00 b) Erdbestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 160,00 C c) Erdbestattung eines Verstorbenen vom vollendeten 5. Lebensjahr an 380,00 d) Urnenbeisetzung 200,00 8 Sonstige Gebühren (1) Genehmigung zur Errichtung eines stehenden Grabmales einschließlich der jährlichen Standsicherheitsprüfung (2) Genehmigung zur Errichtung eines liegenden Grabmales oder einer sonstigen baulichen Anlage 40,00 20,00 (3) Genehmigung zur Zweitbeschriftung eines Grabmales 15,00 (4) Abräumen und Einebnen eines Grabes (soweit nicht durch die nutzungsberechtigte Person vorgenommen) (5) Entsorgung eines stehenden Grabmales (soweit nicht durch die nutzungsberechtigte Person vorgenommen) (6) Entsorgung eines liegenden Grabmales (soweit nicht durch die nutzungsberechtigte Person vorgenommen) (7) Entsorgung einer Grabeinfassung (soweit nicht durch die nutzungsberechtigte Person vorgenommen) (8) Zulassung von Gewerbetreibenden gem. 6 Abs. 1 Friedhofssatzung 50,00 20,00 10,00 15,00 50,00 (9) Überlassung eines Exemplares der Friedhofssatzung (Schutzgebühr) 2,50 (10) Ausstellung von sonstigen Urkunden / Bescheinigungen oder Umschreibungen des Nutzungsrechtes durch die Friedhofsverwaltung 10,00 (11) Rücknahme des Nutzungsrechtes vor Ablauf der Nutzungszeit je Grab und Jahr 15,00 4
5 (12) Nicht in der Gebührensatzung aufgeführte Leistungen werden nach Aufwand und Material abgerechnet. Eine geleistete Arbeitsstunde wird abgerechnet mit: 35,00 9 Öffentliche Bekanntmachung (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß 35 der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde vom 02. September In-Kraft-Treten (1) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten gemäß 36 der Friedhofssatzung der Kirchengemeinde vom 02. September 2009 in Kraft. (2) Mit In-Kraft-Treten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 16. März 2005 außer Kraft. Porta Westfalica, den 28. Oktober 2009, 22. Mai 2013 und 07. September 2016 Die Friedhofsträgerin gez. Schierbaum, Pfr. (Vorsitzender) gez. Kordes (Presbyter) gez. Kühme (Presbyter) Siegel 5
6 Kirchenaufsichtlich genehmigt. Bielefeld, 11. Juni 2010, 28. Juni 2013 und 27. Oktober 2016 Siegel Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt Az.: /02 Staatsaufsichtlich genehmigt Detmold, den 16. Juni 2010, 09.Juli 2013 und 04. November 2016 Vorstehende Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Holzhausen und Holtrup für den Friedhof Holzhausen ist durch Anschlag an der der Bekanntmachungstafel auf dem Friedhof Holzhausen, Hackfeldstraße, Porta Westfalica bekannt gemacht. Gleichzeitig ist im Internet, unter der Internetseite auf den Anschlag hingewiesen worden. Porta Westfalica, den gez. Schierbaum, Pfr. 6
Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Holtrup der Evangelisch-Luth. Kirchengemeinde Holzhausen und Holtrup an der Porta vom 26.Oktober 2009 und Verlängerungen vom 22. Mai 2013 und 07. September 2016
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Dortmund Barop der Evangelischen Kirchengemeinde Dortmund-Südwest vom 06.03.2017 Die Evangelische Kirchengemeinde Dortmund-Südwest vertreten durch das Presbyterium
MehrFriedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Stieghorst-Hillegossen vom 05.03.2013 Die Evangelische Kirchengemeinde Stieghorst-Hillegossen, vertreten durch das Presbyterium,
MehrFriedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Friedhofsverbandes evangelischer Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen vom 15. Mai 2012 Der Verbandsvorstand des Friedhofsverbandes evangelischer Kirchengemeinden
MehrFriedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Rüdinghausen vom 24.03.2015 Die Evangelische Kirchengemeinde Rüdinghausen vertreten durch das Presbyterium erlässt gem. Artikel
MehrFriedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Gohfeld vom 18. Dezember 2015 Die Evangelische Kirchengemeinde Gohfeld vertreten durch die Bevollmächtigten erlässt gemäß Artikel
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Heepen vom 29. Juni 2012 Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Heepen - als Friedhofsträgerin - erlässt gemäß
MehrFriedhofsgebührensatzung. für den Friedhof Wehrendorf. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wehrendorf. vom 9. September 2013
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Wehrendorf der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wehrendorf vom 9. September 2013 Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wehrendorf als Friedhofsträgerin, vertreten durch das Presbyterium,
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Werther/Westf. vom _09.02.2015 Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Werther vertreten durch das Presbyterium
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Philippus Kirchengemeinde Dortmund vom 16.06.2016 Die Evangelische Philippus Kirchengemeinde Dortmund vertreten durch das Presbyterium - als
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Neuen und den Alten Friedhof Eichlinghofen der Evangelischen Kirchengemeinde Dortmund- Südwest vom 09.01.2017 Die Evangelische Kirchengemeinde Dortmund- Südwest vertreten
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Brackel vom 05.02.2013 Inhaltsübersicht 1 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Fälligkeit der Gebühren 4 Nutzungsgebühren
MehrFriedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof / die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Johannes zu Rheine vom 23. Februar 2012 Die Evangelische Kirchengemeinde Johannes zu Rheine vertreten durch das
MehrFriedhofsgebührensatzung. für die Friedhöfe. der Evangelisch- Lutherischen Kirchengemeinde Asseln. vom 15. Mai 2012
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelisch- Lutherischen Kirchengemeinde Asseln vom 15. Mai 2012 Die Evangelische- Lutherische Kirchengemeinde-Asseln - als Friedhofsträgerin vertreten durch
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Segenskirchengemeinde Dortmund-Eving vom 22.02.2018 Die Evangelische Segenskirchengemeinde Dortmund-Eving vertreten durch das Presbyterium erlässt
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Emsdetten vom 02.07.2014 Die Evangelische Kirchengemeinde Emsdetten vertreten durch das Presbyterium erlässt gem. Artikel 159
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Steinhagen vom 25. August 2014 (in Kraft seit 01.11.2014) Die Evangelische Kirchengemeinde Steinhagen, vertreten durch das Presbyterium,
MehrF r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g. Friedhofsgebührensatzung
F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wuppertal-Ronsdorf vom 01.10.2010 Die Evangelische Kirchengemeinde Wuppertal-Ronsdorf vertreten durch
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Marien-Kirchengemeinde Stift Berg zu Herford vom 26.03.2015 Die Ev.-Luth. Marien-Kirchengemeinde Stift Berg zu Herford vertreten durch das Presbyterium
MehrSATZUNG VOM
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON FRIEDHOFSGEBÜHREN DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE VELBERT ALS FRIEDHOFSTRÄGERIN FÜR DEN FRIEDHOF BAHNHOFSTR. 96, 42551 VELBERT, VOM 21.01.2013 erlässt gemäß Artikel 3 Abs.
MehrSATZUNG HEILIGENHAUS, VOM
SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON FRIEDHOFSGEBÜHREN DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE HEILIGENHAUS ALS FRIEDHOFSTRÄGERIN FÜR DIE FRIEDHÖFE KETTWIGER STRAßE UND RHEINLANDSTRAßE, 42579 HEILIGENHAUS, VOM 10.06.2013
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Dahlerbrück der Ev. Kirchengemeinde Schalksmühle - Dahlerbrück vom 22.11.2011 i.d.f. vom 25.06.2014 Die Ev. Kirchengemeinde Schalksmühle- Dahlerbrück vertreten
MehrF r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g
F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde in 41363 Jüchen vom 19.07.2011 zuletzt geändert am 21.04.2015 Die Evangelische Kirchengemeinde Jüchen
MehrFriedhofsgebührensatzung. Gebührenpflicht
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Mark der Evangelischen Kirchengemeinde Mark-Westtünnen vom 23.05.2013 Die Evangelische Kirchengemeinde Mark-Westtünnen vertreten durch das Presbyterium erlässt
MehrF r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g
für den Friedhof der Ev.-reformierten Kirchengemeinde Radevormwald als Friedhofsträgerin - vom 8. April 2014 Das Presbyterium der Ev.-reformierten Kirchengemeinde Radevormwald erlässt gemäß Artikel 3 Abs.
MehrFriedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe
Stand 01.09.2015 Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe Hochstraße 4 Hochstraße 13 Hainstraße 114 Krummacherstraße 25 des Verbandes Evangelischer Kirchengemeinden in Wuppertal-Elberfeld vom 20. Mai
MehrF rie d h ofs gebü h re n s atzung
F rie d h ofs gebü h re n s atzung Vom 4. Oktober 2016 für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Coesfeld an der Billerbecker Straße Die Evangelische Kirchengemeinde Coesfeld vertreten durch das
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Medebach vom 06. Juni 2017 Die Evangelische Kirchengemeinde Medebach vertreten durch das Presbyterium erlässt ge. Artikel 159
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Kettwig an der Brederbachstraße vom 28.11.2012 Die Evangelische Kirchengemeinde Kettwig, vertreten durch das Presbyterium, erlässt
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung des Evangelischen Friedhofsverbandes Wuppertal Seite 1 von 9 Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe: Bartholomäusstraße Bracken Ehrenhainstraße Eschensiepen Friedhofstraße
MehrAusgabe 5, Jahrgang 2017, vom
Ausgabe 5, Jahrgang 2017, vom 22.03.2017 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 30.03.2017 Seite 1 2. Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Helpup vom 22. Dezember 1980 in der geänderten Fassung vom 14. Juni 2017
1 Die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Helpup erlässt in Beachtung der kirchlichen und staatlichen Bestimmungen die nachstehende Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Helpup vom 22. Dezember
MehrF r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g. 1 Gebührenpflicht
1 Der Kirchenvorstand der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Helpup hat für den Friedhof in Helpup am 12. Juli 2013 gemäß 37 der Friedhofssatzung vom 22. Dez. 1980 in der geänderten Fassung vom 7.
MehrFriedhofsgebührenordnung
Friedhofsgebührenordnung Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde St. Michael Dresden-Bühlau Aufgrund von 2 Abs. 2 in Verbindung mit 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43
MehrAllgemeines. 2 Gebührenschuldner
- 1 - Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe (Nord- und Südfriedhof) der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Kellinghusen vom 07.05.2001 i. d. F. vom 04.08.2014 Nach Art. 25 Abs.3 Nr. 4 der Verfassung der Ev.-
MehrGebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Schkölen. Vom Inhaltsübersicht:
Gebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Schkölen Vom 26.04.2016 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönwalde
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönwalde Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ( Nordkirche ) i. V.
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nicolai zu Altengamme
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Nicolai zu Altengamme Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben f und l der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche i.v.m. 41
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ratekau
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ratekau Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev.-luth. Kirche i.v. m 41 der Friedhofssatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung der römisch-katholischen Kirchengemeinde St. Petrus Canisius Dortmund-Husen S t a n d : 3 0. 0 8. 2 0 1 6 Friedhofsgebührensatzung Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bad Bramstedt vom 20. Dezember 2012 Aufgrund von Artikel 25 Absatz 3, Ziffer 4 der
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnissau
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnissau Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelischen Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) hat der
MehrGebührensatzung für den Friedhof Gülzow der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Gülzow
Gebührensatzung für den Friedhof Gülzow der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Gülzow Nach Artikel 15 Abs.1 Buchst. m) der Verfassung der Nordelbischen Ev.- Luth. Kirche in Verbindung mit 37 der Friedhofssatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev. Luth. Kirchengemeinde Lensahn
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev. Luth. Kirchengemeinde Lensahn Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev. Luth. Kirche i.v.m. 42 der Friedhofssatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev. - Luth. Kirchengemeinde Warder
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev. - Luth. Kirchengemeinde Warder Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstaben f und l der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche i. V. m. 34 der Friedhofssatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Todesfelde und Hartenholm der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Todesfelde Nach Artikel 25 Absatz 3 Nr.4 der Verfassung der Evangelisch - Lutherischen Kirche in Norddeutschland
MehrFriedhofsgebührenordnung (FriedhGO)
Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Malschwitz-Guttau in Malschwitz und Guttau. Aufgrund von 2 Absatz 2 in Verbindung mit 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der
MehrFriedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hemmingstedt Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland i. V. m. 37 der
MehrFriedhofsgebührensatzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sülfeld für den Friedhof. Grabau
Friedhofsgebührensatzung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sülfeld für den Friedhof Grabau Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordelbischen Evangelisch- Lutherischen
Mehr3 Fälligkeit der Gebühren
I. Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brunsbüttel Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland i. V. m. 32 der
MehrFRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG
FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG für den Friedhof in Radeberg der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Radeberg im Ev.-Luth. Kirchspiel Radeberger Land vom 05.03.2012 Aufgrund von 2 Absatz 2 in Verbindung mit 13 Absatz 2 Buchstabe
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Zwebendorf. vom Inhaltsübersicht:
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Zwebendorf vom 04. 12. 2012 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde, Norderstedt
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Emmaus-Kirchengemeinde, Norderstedt Nach Artikel 25 Absatz (3) 4. der Verfassung der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland i. V. m.
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde St. Simon & Judas Harsleben im Kirchspiel Wegeleben
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde St. Simon & Judas Harsleben im Kirchspiel Wegeleben vom 3. Dezember 2014 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenthurm. Vom Inhaltsübersicht:
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenthurm Vom 22.5.2013 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Trittau
1 Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Trittau Nach Artikel 25 Abs. 3 Ziffer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland i. V. m. 39 der Friedhofssatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf Nach Artikel 25 Abs. 3 Punkt 4. der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit 41 der Friedhofssatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Lössau. vom Inhaltsübersicht:
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Lössau vom 23.02.2016 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der
MehrFriedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rittersgrün
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rittersgrün Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rittersgrün Friedhofsverwaltung Kirchstr. 26, 08359 Breitenbrunn OT Rittersgrün Tel: 037757 7234
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev. Luth. Kirchengemeinde Wahlstedt 2016 Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wahlstedt Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe in Todesfelde und Hartenholm der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Todesfelde Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben f und L der Verfassung der Nordelbischen Ev. Luth. Kirche
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenroda. Vom
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Hohenroda Vom 13.02.2018 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr
MehrFriedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde St. Martin Meerane
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde St. Martin Meerane auf der Grundlage von 2 Abs. 2 in Verbindung mit 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung
MehrFriedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch- Lutherischen Kirchgemeinde Pirna in Pirna vom
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Evangelisch- Lutherischen Kirchgemeinde Pirna in Pirna vom 05.11.2001 Aufgrund von 2 Absatz 2 in Verbindung mit 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung
MehrMuster- Muster-FriedhofsgebührenO Friedhofsgebührenordnung. Anlage [1c] zur Kostenkalkulation zur Ermittlung der Friedhofsgebühren
Muster-FriedhofsgebührenO 4.13.5.1 Anlage [1c] zur Kostenkalkulation zur Ermittlung der Friedhofsgebühren Muster- Friedhofsgebührenordnung Vom 6. Juli 1992 (ABl. 1992 S. A 145) Änderungsübersicht Lfd.
MehrFriedhofsgebühren - satzung für den Friedhof der Ev. Luth. Kirchengemeinde Neustadt
Friedhofsgebühren - satzung für den Friedhof der Ev. Luth. Kirchengemeinde Neustadt Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev. - Luth. Kirchengemeinde Neustadt in Holstein ------------------------------------------------------------------------------
MehrFriedhofsgebührensatzung
Friedhofsgebührensatzung der Ev.-Luth.-Johanneskirchengemeinde Giekau für die Friedhöfe Giekau und Hohenfelde Nach Artikel 25 Abs. 1 und 3, Ziffer 4., der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 27. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 23. November 2001 Nummer 7 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bargfeld
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bargfeld Nach Artikel 25 Absatz 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und 42 der Friedhofssatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Mehmke
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Mehmke Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr und Fälligkeit 4
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Beutelsdorf. vom 6. September Inhaltsübersicht:
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Beutelsdorf vom 6. September 2013 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung
MehrGebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St.Petri zu Ratzeburg
Gebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St.Petri zu Ratzeburg Nach Artikel 25 Abs. 3 Ziffer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland i. V. m. 42 der
Mehr1 Allgemeines. 2 Gebührenschuldner
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarpen Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Rückersdorf vom Inhaltsübersicht:
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Rückersdorf vom 14.01.2015 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1 : Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung
MehrFriedhofsgebührenordnung [FGO] für die Friedhöfe der. Ev.-luth. Kirchengemeinde. St.-Lucas in Scheeßel
Friedhofsgebührenordnung [FGO] für die Friedhöfe der Ev.-luth. Kirchengemeinde St.-Lucas in Scheeßel Friedhofsgebührenordnung (FGO) für den Friedhof Veerser Weg und Leehopweg der Ev.-luth. Kirchengemeinde
MehrSiegel. Ev.-Luth. Kirchengemeinde. Kirche in Steinbek. Geschäftsstelle. Möllner Landstr Oststeinbek
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirche in Steinbek Geschäftsstelle Möllner Landstr. 50 22113 Oststeinbek Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirche in Steinbek hat am 19.12.2013 eine Friedhofsgebührensatzung
MehrFriedhofsgebührensatzung. der. Ev. Luth. Kirchengemeinde. Altenkrempe
Friedhofsgebührensatzung der Ev. Luth. Kirchengemeinde Altenkrempe Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.- Luth. Kirchengemeinde Altenkrempe Nach Artikel 25 Abs. 3 Nummer 4 der Verfassung der
MehrFriedhofsgebührensatzung des Evangelischen Kirchspiels Wolfen für den Friedhof in Reuden. vom Inhaltsübersicht:
Friedhofsgebührensatzung des Evangelischen Kirchspiels Wolfen für den Friedhof in Reuden vom 20.05.2016 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebühr
MehrSatzung der Stadt Gladbeck
1 Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe der Stadt Gladbeck und für sonstige Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 11. Juni 1999 (eingearbeitet
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Leezen
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Leezen Nach Artikel 25 Absatz 3 Nr. 4 der Verfassung der Nordelbischen Ev. Luth. Kirche i.v.m. 42 der Friedhofssatzung hat der Kirchengemeinderat
MehrFriedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde P L Ö N
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde P L Ö N Nach Artikel 25 Absatz 3 Nr.4 der Verfassung der Evangelisch - Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat
MehrFriedhofsgebührenordnung für den Friedhof der
Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Krummasel in Krummasel Gemäß 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13.
MehrFriedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde P L Ö N
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Ev.-Luth. Kirchengemeinde P L Ö N Nach Artikel 25 Absatz 3 Nr.4 der Verfassung der Evangelisch - Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat
MehrAMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan
AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2018 Ausgabe - Nr. 8 Ausgabetag 16.02.2018 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Abwasserbetrieb TEO AöR der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf
MehrFriedhofsgebührensatzung. für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Andreas Schlutup
Seite 1 von 7 Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Andreas Schlutup Nach Artikel 15 Abs.1 Buchstabe f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche i.v.m.
Mehr(1.) Die Gebühren sind im voraus, spätestens jedoch bei Inanspruchnahme der Leistungen an die Friedhofskasse zu entrichten.
FRIEDHOFS- GEBÜHRENORDNUNG FÜR DEN FRIEDHOF WITTGENSDORF Auf Grund von 2 Absatz 2 in Verbindung mit 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.- Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Zahna in Rahnsdorf. Vom Inhaltsübersicht:
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Zahna in Rahnsdorf Vom 13.12.2010 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung
Mehr4 Rücknahme von Aufträgen
4 Rücknahme von Aufträgen Bei Rücknahme eines auf Benutzung der Friedhofseinrichtungen gerichteten Antrages können, falls mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtung oder mit den sachlichen Vorbereitungen
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Klostermansfeld
Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Klostermansfeld Vom 28.11.2012 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der
MehrFriedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Friedhofswesen Eiderstedt
Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Friedhofswesen Eiderstedt Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev.- Luth. Kirche i.
MehrFriedhofsgebührensatzung 2018
Friedhofsgebührensatzung 2018 1 Friedhofsgebührensatzung 2018 für den Friedhof der Ev.-Luth. St.-Lorenz Kirchengemeinde Travemünde Nach Artikel 25 Abs. 3 Nr. 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen
MehrFriedhofsgebührenordnung
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Ev.-luth. Friedhofverbandes in Uelzen. Gemäß 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November
MehrFriedhofsgebührenordnung
Evangelisch Lutherische Kirchgemeinde Neschwitz Friedhofsgebührenordnung vom 16.03.2010 für die Friedhöfe Neschwitz und Saritsch der Ev. Luth. Kirchgemeinde Neschwitz, Parkstraße 10, 02699 Neschwitz. Aufgrund
MehrInformationen für den Friedhof Lauter
Informationen für den Friedhof Lauter vom 25. November 2014 Herausgeber: Ev.-Luth. Kirchenvorstand Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lauter in 08315 Lauter-
MehrFriedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wörmlitz-Böllberg. Vom Inhaltsübersicht:
Anlage 3 Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Wörmlitz-Böllberg Vom 01.02.2012 Inhaltsübersicht: Abschnitt 1: Gebühren 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung
MehrFriedhofs- Gebührensatzung
Friedhofs- Gebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldenburg in Holstein Nach Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche i. V. m. 42
MehrSatzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Zella-Mehlis (Friedhofsgebührensatzung)
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Zella-Mehlis (Friedhofsgebührensatzung) Die Stadt Zella-Mehlis erlässt aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeindeund
Mehr