Betriebsreglement. 1. Allgemeines Öffnungszeiten Anmeldung und Aufnahme Qualität der Betreuung... 4

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1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Öffnungszeiten Anmeldung und Aufnahme Qualität der Betreuung Inkrafttreten, Dauer und Kündigung Eingewöhnung Betreuungsumfang Zusätzliche Betreuungsleistungen Bring- und Abholzeiten Kindergartenkinder Verpflegung Kleidung, Windeln Krankheit und Unfall Ferien und sonstige Abwesenheiten Tarife Tarifberechnung und / für Betreuungsgutscheine Rechnungsstellung Versicherung und Haftung Elterninformation und -zusammenarbeit Datenschutz Anregungen und Reklamationen... 10

2 1. Allgemeines a. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte, welche durch den Verein leolea getragen wird. b. Das Reglement ist integrierender Bestandteil der zwischen den Eltern und leolea abzuschliessenden Betreuungsvereinbarung. c. Änderungen dieses Reglements sind nur unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist der Vereinbarung (Ziffer 6) möglich. 2. Öffnungszeiten a. Die Kita ist von Montag bis Freitag von bis Uhr geöffnet. b. Vor offiziellen Feiertagen schliesst die Kita um Uhr. c. Die Kita ist an den folgenden Tagen geschlossen: Offizielle Feiertage des Kantons Luzern An 2 Teamtagen pro Jahr (Ziff. e) Betriebsferien, die letzten beiden Wochen in Juli Während den Weihnachtsferien d. Über die genauen Schliessdaten wird jeweils spätestens im Dezember des Vorjahres schriftlich informiert. e. Dem Team stehen maximal 2 Tage (oder 4 Halbtage) im Jahr für Team-Fortbildungen zur Verfügung, an denen die Kita geschlossen ist. Die Eltern werden rechtzeitig über die entsprechenden Termine informiert. Die von dieser Schliessung betroffenen Eltern haben, wenn die Kita nicht voll belegt ist, die Möglichkeit zur Kompensation der entgangenen Betreuungszeit im gleichen Kalenderjahr. Die Verantwortung für die tatsächliche Kompensation liegt bei den Eltern. 2/10

3 3. Anmeldung und Aufnahme a. Es werden Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Austritt aus dem Kindergarten aufgenommen. b. Die Anmeldung erfolgt an das Backoffice von leolea. Dieses führt gegebenenfalls eine Warteliste. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung. Der Entscheid richtet sich einerseits nach der Position auf der Warteliste, anderseits nach der Verfügbarkeit des gewünschten Betreuungsumfangs, der gewünschten Betreuungstage sowie der Altersstruktur in der Kita. c. Beabsichtigen die Eltern einen schriftlichen Antrag auf Betreuungsgutscheine für den Betreuungsplatz zu stellen, müssen sie den vom Backoffice zugestellten Antrag ausfüllen. Das Backoffice wird den Antrag mit der Bestätigung des Kitaplatzes an die entsprechende Stelle der Stadt Luzern weiterleiten. Die Eltern erhalten die Bestätigung der Gutscheinhöhe (inkl. Dokument massgebendes Einkommen) direkt von der zuständigen Stelle für Betreuungsgutscheine zugesandt. Falls die Eltern vom einkommensabhängigen Tarifsystem der Kita profitieren möchten, müssen sie dem Backoffice innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt, eine Kopie der Bestätigung des massgebenden Einkommens weiterleiten. Wird keine Kopie eingereicht, werden die Eltern in der höchsten Tarifstufe eingereiht. Rückwirkend erfolgen keine Anpassungen an die Tarifstufe. d. Jegliche Änderung des Einkommens ist sofort mitzuteilen. e. Gleichzeitig mit der Bestätigung der Anmeldung stellt leolea den Eltern eine Betreuungsvereinbarung zur Unterzeichnung zu. Die Aufnahme bzw. Reservierung des Betreuungsplatzes wird erst mit gegenseitiger Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung rechtswirksam. f. Zusammen mit der Rücksendung des unterzeichneten Betreuungsvertrages stellen die Eltern leolea bei Anspruch auf 3/10

4 Betreuungsgutscheine die Bestätigung vom massgebenden Einkommen zu. 4. Qualität der Betreuung a. Das Wohlbefinden jedes einzelnen Kindes und der Respekt vor seiner Individualität stehen im Mittelpunkt der Betreuung. Den Kindern wird eine offene Atmosphäre mit vertrauensvollen Beziehungen sowie eine Umgebung geboten, die Handlungsvielfalt zulässt, Herausforderungen bietet und die Kinder in ihrem eigenen Lernprozess nachhaltig unterstützt. b. Lernende im 3. Lehrjahr haben die Kompetenz die Kinder ohne zusätzliches ausgebildetes Personal auf Spaziergängen oder dem Kindergartenweg zu begleiten. c. Das Betreuungsverhältnis zwischen Personal und Kindern entspricht mindestens den kantonalen und schweizerischen Vorgaben. 5. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung a. Die Betreuungsvereinbarung tritt mit gegenseitiger Unterzeichnung der beiden Vertragsparteien in Kraft. b. Sowohl die Eltern als auch leolea können die Betreuungsvereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonates kündigen. c. leolea steht darüber hinaus das Recht zu, in folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Nichtbezahlen des Monatsbeitrages gemäss Art. 17 Wiederholte Verstösse gegen Bestimmungen des Betriebsreglements 4/10

5 6. Eingewöhnung a. Die Eingewöhnung dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen und geschieht in Zusammenarbeit mit den Eltern. Über eine allfällige Verkürzung oder Verlängerung der Eingewöhnungszeit entscheidet die Betriebsleitung nach Rücksprache mit den Eltern. b. Der vereinbarte Tarif für die Kinderbetreuung gilt bereits während der Eingewöhnungszeit, da der beanspruchte Platz reserviert werden muss bzw. nicht anderweitig belegt werden kann. 7. Betreuungsumfang a. Die Kita bietet einen Betreuungsumfang von 40% - 100% an. Nur in Ausnahmefällen werden Kinder mit einem Betreuungsumfang von 20% aufgenommen. b. Für die Veränderung des Betreuungsumfangs gelten die Kündigungsbestimmungen Art. 5. c. Pro Tag werden folgende Betreuungszeiten angeboten: Ganzer Tag Vormittag Nachmittag Vormittag mit Mittagessen Nachmittag mit Mittagessen von bis h von bis h von bis h von bis h von bis h 8. Zusätzliche Betreuungsleistungen In Absprache mit der Betriebsleitung kann nebst der vereinbarten Betreuungsleistung zusätzliche Betreuungszeit bezogen werden. Der Mindestbezug beträgt 3 Stunden (1/2 Tag) und kann nur gewährt werden, wenn die Kindergruppe nicht voll belegt ist. Die Kosten der zusätzlichen Betreuungsleistungen bemessen sich anteilsmässig nach dem zur Anwendung gelangenden Tarif und werden quartalsweise erhoben. 5/10

6 9. Bring- und Abholzeiten a. Die Kinder können zu den folgenden Zeiten gebracht bzw. abgeholt werden: Bringen am Morgen Bringen/ Abholen am Mittag Bringen am Nachmittag Abholen am Nachmittag Abholen am Abend von bis h von bis h von bis h Von bis h von bis h b. Im Interesse eines ruhigen und klar strukturierten Tagesablaufes sind die Bring- und Abholzeiten zwingend einzuhalten. c. Im Interesse der Kinder und des Personals sollen sich die Eltern am Abend spätestens eine Viertelstunde vor der Schliessung in der Kita einfinden. Nur so kann ein ruhiger Tagesabschluss mit Rückmeldungen an die Eltern sichergestellt werden. d. Die Kinder werden nur an die Eltern oder von den Eltern gemeldete Personen abgegeben. Aus Sicherheitsgründen können wir die angemeldeten Personen bitten, sich auszuweisen. 10. Kindergartenkinder Kindergartenkinder, die in der Kita betreut werden und gleichzeitig einen Kindergarten im Quartier besuchen, werden bei Bedarf und nach Möglichkeit von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in den Kindergarten begleitet und wieder abgeholt. 11. Verpflegung Die Kinder erhalten in der Kita je nach Präsenzzeit ein Znüni, ein Mittagessen sowie ein Zvieri. Die Eltern bringen spezielle Babynahrung wie Schoppennahrung selber mit. Gemüse- und Früchtebreie werden von leolea vorbereitet. 6/10

7 Nach Möglichkeit werden saisongerechte und biologische Nahrungsmittel verwendet. 12. Kleidung, Windeln Die Kinder tragen der Jahreszeit entsprechende und bequeme Kleidung. Die Eltern sorgen dafür, dass in der Kita eigene Ersatzkleider, eigene Windeln sowie Hausschuhe oder Rutschsocken, Gummistiefel und Regenschutz zur Verfügung stehen. 13. Krankheit und Unfall Bei Krankheit kann das Kind nicht in die Kita gebracht werden. Bei akuter Erkrankung des Kindes in der Kita werden die Eltern benachrichtigt, worauf das Kind abgeholt werden muss. Allergien und andere Empfindlichkeiten werden bei Eintritt abgeklärt bzw. besprochen und in kooperativer Weise gehandhabt. Medikamente (Vorbehalt in Notfällen) werden nur im Auftrag der Eltern verabreicht. Der Kitabetrieb wird wesentlich erleichtert, wenn die Eltern Abwesenheiten so früh als möglich anzeigen. Bei Krankheit des Kindes ist die Kita am Vorabend, spätestens aber bis Uhr morgens, zu benachrichtigen. Es gibt keine Tarifreduktion bei Abwesenheiten des Kindes. 14. Ferien und sonstige Abwesenheiten Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres wird den Eltern ein Ferienplanungsformular zwecks Eintragung der voraussichtlichen Ferienabwesenheiten zugestellt. Auch wenn nachträgliche Änderungen jederzeit möglich sind, erlaubt eine vorausschauende Ferienplanung die 7/10

8 Anpassung der betrieblichen Strukturen namentlich für Perioden, in denen die Kita Vollbestand aufweist. Somit ist letztlich eine optimale Betreuungsqualität gewährleistet. 15. Tarife Bei den Tarifen handelt es sich um den über ein Jahr betrachtet durchschnittlich pro Monat anfallenden Beitrag. Bei Ferien- und anderen Abwesenheiten des Kindes kann keine finanzielle Rückerstattung gewährt werden. Es gilt der jeweils aktuelle Tarif. Dieser ist online aufgeschaltet: Bereich Kinderorte. 16. Tarifberechnung und / für Betreuungsgutscheine Die Tarifberechnung erfolgt auf Grund des Jahreseinkommens und der Familiengrösse. Ausführliche und jeweils gültige Informationen sind auf dem Merkblatt zur Berechnung des massgebenden Einkommens oder auf der Website der Stadt Luzern zu finden. Werden leolea keinerlei Unterlagen zugestellt, erfolgt die Einstufung im höchsten Tarif. 17. Rechnungsstellung Der Elternbeitrag ist bis Ende des Vormonates, in dem die Betreuungsleistung bezogen wird, zu begleichen. Vierteljährlich werden jeweils drei Rechnungen zusammen verschickt. Nach Ablauf des beitragspflichtigen Monats geraten die Eltern automatisch in Verzug. leolea setzt mittels Mahnung eine Nachfrist von 10 Tagen. Ab der 2. Mahnung (Nachfrist 5 Tage) wird eine Gebühr von Fr erhoben. Nach Ablauf dieser beiden Fristen wird die Betreibung eingeleitet und die Betreuungsvereinbarung aufgelöst. Für den durch die vorzeitige Vertragsauflösung entstandenen Schadens haften die beitragspflichtigen Eltern vollumfänglich. 8/10

9 18. Versicherung und Haftung Die Eltern sind verpflichtet, für die Kinder eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Bei Unfällen während des Aufenthaltes in der Kita sowie auf dem Weg in die Kita oder nach Hause haftet in erster Linie die Versicherung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Bei Sachschäden durch ein Kind haften die Eltern / Erziehungsberechtigten. Für Kleidung und persönliche Gegenstände der Kinder wird keine Haftung übernommen. leolea verfügt über eine ausreichend bemessene Haftpflichtversicherung. 19. Elterninformation und -zusammenarbeit Offizielle betriebliche Informationen für die Eltern zum Kitageschehen erfolgen schriftlich und sind zusätzlich auf der Homepage der Kita zu finden. Die Zusammenarbeit mit den Eltern findet in unterschiedlichen Kommunikationsformen statt. Hierzu gehören die täglichen kurzen Gespräche beim Bringen und Abholen der Kinder sowie schriftliche Elterninformationen. Standortgespräche werden auf Wunsch der Eltern angeboten und durchgeführt. 20. Datenschutz Die Trägerschaft und die Kita halten sich an die Vorschriften des Kantonalen Datenschutzgesetzes. Insbesondere werden keine Daten oder Fotos der Kinder veröffentlicht. Für interne Zwecke (Weiterbildung, Qualitätskontrollen, Elternabende, Dekoration Kita etc.) können in der Kita Videoaufnahmen erstellt oder Fotos gemacht werden. Die Daten werden anschliessend vernichtet. 9/10

10 Eltern, welche ihre Kinder nicht filmen oder fotografieren lassen möchten, teilen dies der Betriebsleitung mit. 21. Anregungen und Reklamationen Diese können entweder direkt gegenüber der Betriebsleitung angebracht oder per Mail an die Adresse gerichtet werden. Auf der Homepage der Kita steht ein Link für Anregungen und Reklamationen zur Verfügung. leolea erhebt mindestens einmal jährlich in einer Umfrage die Zufriedenheit der Eltern bezüglich der durch die Kita erbrachten Dienstleistungen. Die Ergebnisse der Umfrage werden der Aufsichtsbehörde in unveränderter Form weitergeleitet. Luzern, 1. Juni 2016 leolea lebensorte und lebensart für kinder Bereich Kinderort 10/10

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