3 Leitung Die Führung des Chinderhuus untersteht der Leitung Chinderhuus; dieser ist auch das Personal unterstellt.
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- Hedwig Lorentz
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1 REGLEMENT Seite 1 von 6
2 Inhalt 1 Institution Anmeldung auf der Warteliste Leitung Aufnahmealter Mindestaufenthaltsdauer Öffnungszeiten Ferien / Abwesenheiten Vorinformationen / Eingewöhnen Wechsel vom Chinderhuus in die KITA X ( Hort der Schule Herrliberg ) Krankheit / Unfall Verpflegung Bekleidung Zusammenarbeit mit den Eltern Versicherung / Haftung Kündigung Taxen... 5 Anhang 1..6 Seite 2 von 6
3 1 Institution Das Chinderhuus ist eine Abteilung der Schule Herrliberg und gehört zum Ressort familienergänzende Angebote. Die strategische Führung liegt bei der Schulpflege. Hauptverantwortlich für die operative Führung, Organisation und Ausrichtung ist die Leitung Chinderhuus zusammen mit dem Betriebsleiter als ihren direkten Vorgesetzten. Es werden Kinder aus der Gemeinde Herrliberg und wenn Platz vorhanden ist auch aus der Umgebung aufgenommen. Bei Wegzug der Familie aus der Gemeinde, muss erwogen werden ob das Kind weiterhin das Chinderhuus besuchen kann. Das Chinderhuus ist ein Ort, in welchem die Kinder professionell betreut werden. Die Kinderzahl ist beschränkt. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung Chinderhuus. Familien in Notsituationen (z.b. Krankheit, Tod etc.) kann Priorität eingeräumt werden. 2 Anmeldung auf der Warteliste Mit dem Eingang des Wartelisteformulars wird eine Einschreibegebühr von CHF in Rechnung gestellt. Die definitive Aufnahme in die Warteliste erfolgt nach Eingang der Zahlung. 3 Leitung Die Führung des Chinderhuus untersteht der Leitung Chinderhuus; dieser ist auch das Personal unterstellt. 4 Aufnahmealter Vier Monate bis Kindergarteneintritt. 5 Mindestaufenthaltsdauer Ein ganzer Tag oder drei halbe Tage pro Woche. 6 Öffnungszeiten Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr, während 49 Wochen pro Jahr. Mindestaufenthaltsdauer pro Tag: Ganztageskinder: 08:45 bis 16:00 Uhr Vormittagskinder (mit Mittagsschlaf): 08:45 bis 14:00 Uhr Die Eltern sollten das Chinderhuus um 9.00 Uhr verlassen haben. Wird ein Kind von einer Drittperson abgeholt, muss dies der Leitung Chinderhuus - bzw. Gruppenleiterin im Voraus mitgeteilt werden. Betriebsferien: Während der zweiten und dritten Sommerferienwoche und Ende Jahr, vom bis 2.1. bleibt das Chinderhuus geschlossen. Feier- und Ruhetage An gesetzlichen Feier- und Ruhetagen (Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. August und Weihnachten (25.12.), Neujahr und Stephanstag) bleibt das Chinderhuus geschlossen. Vor Karfreitag, Auffahrt und Weihnachten (25.12) schliesst das Chinderhuus jeweils um Uhr. Seite 3 von 6
4 7 Ferien / Abwesenheiten Ferien sind der Leitung Chinderhuus oder einer Erzieherin auf der Gruppe so früh als möglich bekannt zu gegeben, jedoch mindestens fünf Arbeitstage im Voraus. Einzelne Abwesenheitstage sind bis spätestens 08:30 Uhr des betreffenden Tages zu melden. Elternbeiträge können bei Abwesenheit aus betrieblichen Gründen nicht erlassen werden. 8 Vorinformationen / Eingewöhnen Zwischen den Eltern bzw. einem Elternteil und der Leitung Chinderhuus findet ein Vorinformationsgespräch über den Betrieb des Chinderhuus statt. Der Eintritt ins Chinderhuus beginnt mit einer sorgfältigen, dem Kind angepassten Eingewöhnungsphase. Die Eltern begleiten ihre Kinder anfänglich und helfen ihnen so, sich an die neue Umgebung zu gewöhnen. In der Regel dauert die Eingewöhnungsphase drei Wochen à 9 Schritten. Dieser Aufwand wird mit einer einmaligen hälftigen Monats-pauschale verrechnet, welche mit der ersten ordentlichen Monatsrechnung in Rechnung gestellt wird. Die Eltern haben so auch die Möglichkeit, den Tagesablauf mitzuerleben und die Erziehenden besser kennen zu lernen. 9 Wechsel vom Chinderhuus in die KITA X ( Hort der Schule Herrliberg ) Vor Eintritt in den Kindergarten, ca. Ende Mai, erhalten alle Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder die Unterlagen für den Kindergarten, zusammen mit dem Anmeldeformular KITA X und dem Kinderdatenblatt Hort. 10 Krankheit / Unfall Kranke Kinder dürfen das Chinderhuus nicht besuchen. Das Chinderhuus muss bis 08:30 Uhr informiert werden. Erkrankt ein Kind im Chinderhuus, werden die Eltern umgehend benachrichtigt, damit sie das Kind baldmöglichst abholen können. Sollte ein Kind verunfallen, ist die Leitung Chinderhuus- oder Erzieherin berechtigt, dieses sofort in fachärztliche Behandlung zu bringen. Gleichzeitig wird für eine sofortige Benachrichtigung der Eltern oder der Bezugs- resp. Notfallperson gesorgt. Die Kinderärzte des Chinderhuus Herrliberg sind die Ärzte des Ärztehauses Küsnacht. 11 Verpflegung Die Mahlzeiten wie Znüni 09:15 Uhr Mittagessen 11:30 Uhr Zvieri 15:30 Uhr können im Chinderhuus eingenommen werden. Das Mittagessen wird vom Alters- und Pflegeheim im Rebberg bezogen. Die übrigen Mahlzeiten richtet das Personal her; sie bestehen vorwiegend aus Frischprodukten. Die Säuglinge erhalten ihre Schoppennahrung nach ihrem eigenen Rhythmus. Gemüse- und Früchtebrei werden aus frischem Gemüse und frischen Früchten zubereitet. Seite 4 von 6
5 12 Bekleidung Die Kleidung muss der Witterung entsprechend angepasst sein. Wir gehen, wenn möglich, täglich ins Freie; auch bei schlechtem Wetter! Siehe Anhang Kleider 13 Zusammenarbeit mit den Eltern Zum Wohle des Kindes legen wir grossen Wert auf einen guten Kontakt zwischen den Eltern und dem Chinderhuus. Um ihr Kind zu verstehen, sind wir auf Informationen und Rückmeldungen angewiesen (z.b. kein Nuggi mehr oder Veränderungen in der Familie etc.). Über wesentliche Veränderungen im Chinderhuus werden die Eltern regelmässig informiert. Die Informationen erfolgen an Elternabenden oder schriftlich. Es werden auch Familienanlässe durchgeführt. 14 Versicherung / Haftung Die Versicherung der Kinder gegen Unfall oder Sachbeschädigung sowie der Versicherungsschutz für Unfallfolgen und Haftpflichtansprüche sind Sache der Eltern. Für verlorene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt das Chinderhuus keine Haftung. Für Schäden, welche die Kinder verursachen, haften die Eltern. Die Versicherung der Kinder gegen Krankheit und Unfall ist Sache der Eltern. 15 Kündigung Die Eltern oder das Chinderhuus müssen einen Krippenplatz spätestens zwei Monate im Voraus auf Ende eines Monats schriftlich kündigen, oder dieser endet automatisch per 31. Juli des Jahres, in welchem der Eintritt in den Kindergarten erfolgt. Wird ein Krippenplatz ohne Kündigung nicht mehr beansprucht, muss die Taxe für die nachfolgenden zwei Monate weiterhin bezahlt werden. Wenn Eltern eine Änderung der Betreuungstage wünschen, ist diese mit dem Formular Neuanmeldung/Moduländerung spätestens einen Monat im Voraus auf Ende eines Monats schriftlich zu beantragen Taxen Siehe gültige Taxverordnung Chinderhuus Herrliberg. Dieses Reglement tritt per 1. August 2014 in Kraft und ersetzt die Ausgabe vom 12. Mai Seite 5 von 6
6 Anhang 1 Ihr Kind benötigt in der Krippe: Ersatzkleider: Lange und kurze Hosen Sommer- und Winterpullover T-Shirts Unterwäsche Socken und/oder Strumpfhosen Ein paar Gummistiefel Regenschutz (mit Regenhose) Ein paar Finken Für die Kleinen : Pampers Nuggi Nuschi Ferner: im Sommer: Sonnencreme, Badehosen, Sonnenhut, evt. Sonnenbrille im Winter: Skianzug, Kappe, Handschuhe Die aufgelisteten und angeschriebenen Kleider bleiben wenn möglich im Chinderhuus, oder werden den Kindern jeweils mitgegeben. Die Eltern sind für diese verantwortlich. Herzlichen Dank Ihr Chinderhuus - Team Seite 6 von 6
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