Kindertagesstätte Matahari. Betriebsreglement

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1 Kindertagesstätte Matahari Betriebsreglement

2 Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kita Matahari. Es dient zur Orientierung der Eltern, welche ihre Kinder in die Kita Matahari zur Betreuung geben. Das Betriebsreglement informiert über Grundsätze, Personal, Tagesablauf, Finanzen und die Organisation. Sinn und Zweck der Kita Da die Eltern vieler Kinder berufstätig und/oder alleinerziehend sind, ist der Bedarf an familienergänzender Betreuung gross. Die Kita Matahari ist ein geborgenheitsspendender Lebensraum für alle Kinder ab 4 Monaten bis zum Schuleintritt. Sie ist für alle Kinder ein Ort der Begegnung und der Freude. Die Kinder werden von einem pädagogisch ausgebildeten Team betreut und durch den Alltag begleitet. Ziele/Grundsätze Ziel der Kita Matahari ist es den Kindern einen Vertrauen stärkenden und sicheren Ort zu bieten. Durch eine kleine Kindergruppe von 11 bis max. 14 Kindern, entsteht eine familiäre Struktur, in der es den Betreuerinnen möglich ist auf das einzelne Kind sowie auf die gesamte Gruppe einzugehen. Es ist uns wichtig, mit wacher Präsenz das Kind in seinem Sein achtsam zu unterstützen und auf die individuelle Bedürfnisse optimal einzugehen. Das Wohlbefinden und die ganzheitliche Entwicklung der Kinder stehen im Zentrum. Auf spielerische Art kann sich das Kind in seiner Sozialkompetenz üben und seine Kreativität zum Ausdruck bringen. Der Alltag wird mit vielfältigen Angeboten drinnen und draussen in der Natur gestaltet. Dem Bedürfnis des Kindes, zu experimentieren und sein Wesen voll zu entfalten, geben wir viel Zeit und Raum.

3 Für das Kind Tagesablauf Uhr Ankommen der Kinder, gemeinsames Frühstück Uhr Kreis, Aktivitäten, Freispiel, Pflege Uhr Mittagessen Uhr Zähne putzen, Mittagsruhe, Putzarbeiten, Pause Uhr Nachmittagsaktivität mit Zvieri ab Uhr Abendkreis, Freispiel, Abholen der Kinder bis spätestens um Uhr, Reinigung der Kita Uhr Betriebsschluss Kindergruppe Die Kita Matahari besteht aus einer altersgemischten Kindergruppe von max. 14 Kindern. Davon sind durchschnittlich zwei Kinder im Alter unter 12 Monaten. Aufnahmebedingungen Es kann jedes Kind im Alter zwischen 4 Monaten und 6 Jahren, unabhängig seiner Herkunft, Nationalität und Konfession, zur Betreuung aufgenommen werden. Aufnahme-Verfahren Interessierte Eltern werden zu einem Info-Anlass eingeladen. Somit kann ein erster Einblick in die Räumlichkeiten und das Konzept der Kita Matahari gewonnen werden. Die Eltern melden Ihr Kind anhand eines Anmeldeformulars für einen provisorischen Kita-Platz an. Nun befindet sich die Anmeldung auf der Warteliste. Sobald ein gewünschter Betreuungsplatz frei wird, kontaktiert die Betriebsleiterin die Eltern. Sind sich beide Parteien einig, unterschreiben diese eine Elternvereinbarung welche als Vertrag zwischen Eltern und der Kita Matahari gilt. Ab der mündlichen

4 Zusage ist eine einmalige Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von CHF /pro Kind fällig. Einlebezeit Die Einlebezeit wird individuell nach den Bedürfnissen des Kindes und der Eltern gestaltet. Die Familie wird einer Bezugsperson (Kita-Mitarbeiter/in) zugeteilt. Die Kita hat ein Rahmenprogramm zur Einlebezeit, welches sehr flexibel angepasst werden kann. Die Einlebezeit kann von einer bis zu sechs Wochen dauern. Jedes Kind reagiert anders auf dieses Ereignis und geht damit einen Prozess ein. Wir wollen dieser Situation viel Beachtung und Zeit schenken um das Kind sanft zu integrieren. Das Kind besucht mit einem oder beiden Elternteilen die Kita. Die ersten min. drei Besuche dauern 1 3 Stunden und sind von den Eltern begleitet. So können das Kind und seine Eltern die Gruppe und die Betreuerinnen näher kennenlernen und Vertrauen aufbauen. In einem nächsten Schritt verabschieden sich die Eltern ganz klar und transparent von ihrem Kind. Nach einer kurzen Weile (1/2 bis 2 Stunden) kommen die Eltern ihr Kind abholen. Dem Prozess des Abschieds wird in der Kita Matahari sorgfältig und mit großer Achtsamkeit begegnet. Deshalb ist uns eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern in dieser Phase sehr wichtig. Schritt für Schritt, kann das Kind längere Zeit in der Kita bleiben und die Einlebezeit ist abgeschlossen. Die Einlebezeit beginnt nach Vertragsabschluss. Die Einlebezeit kann auch vor Vertragsbeginn stattfinden, sofern dies die Organisation der Kindergruppe zulässt. Diese Entscheidung obliegt der Kita-Leitung. Falls die Einlebezeit vor Vertragsabschluss stattfindet, wird diese zusätzlich nach Tarifreglement zusätzliche Tage verrechnet. Änderung der Betreuungstage Wünschen sich die Eltern einen anderen Betreuungstag als im Vertrag vereinbart, können sie dieses Anliegen bei der Kita-Leitung melden. Die Kita-Leitung bemüht sich den Wunsch bald möglichst umzusetzen. Bei Reduzierung des Betreuungspensums gilt die dreimonatige Kündigungsfrist.

5 Für die Eltern Öffnungszeiten Die Kita ist 247 Tage im Jahr geöffnet. Montags bis Freitags von bis Uhr. Am 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 24. Dezember und in der Weihnachtswoche (DIN-Woche 52), bleibt die Kita geschlossen. Tarife Bei einer 100% Betreuung beträgt der Tarif Fr /Monat (Betreuung eines Kindes während fünf ganzer Tage pro Woche) 80% = 4 Tage/Woche = Fr /Monat 70% = 3 1 /2 Tage/Woche= Fr /Monat 60% = 3 Tage/Woche = Fr /Monat 50% = 2 1 /2 Tage/Woche= Fr /Monat 40% = 2 Tage/Woche = Fr /Monat 30 %= 1 1 /2 Tage/Woche = Fr /Monat 20% = 1 Tag/Woche = Fr /Monat Ein ganzer Tag wird als 20 % berechnet. Bei halben Tagen wird zwischen «halber Tag ohne Mittagessen» ( Uhr oder Uhr, wird als 10% verrechnet) und «halber Tag mit Mittagessen» ( Uhr oder , wird als 15% verrechnet) unterschieden. Die Tarife beinhalten zusätzlich Frühstück, Mittagessen und Zvieri sowie täglich frisches Obst.

6 Betreuungs-Gutscheine Ab dem 1. April 2014 bietet die Kita Matahari Plätze für Betreuungsgutscheine an. Betreuungsgutscheine sind für die Eltern eine Vergünstigung der Betreuungskosten in Kindertagesstätten und werden durch das Jugendamt der Stadt Bern bewilligt. Weitere Informationen finden die Eltern unter dem Link: Kosten für zusätzliche Tage Wir bieten die Möglichkeit spontaner und zusätzlicher Betreuungstage. Die Anfragen sind direkt an die Kita-Leitung zu richten. Sie entscheidet nach Gruppengrösse / Auslastung und Gruppendynamik, ob ein zusätzlicher Betreuungstag möglich ist. Die zusätzlichen Tage sind kostenpflichtig: Ganzer Tag = Fr Halber Tag mit Mittagessen = Fr. 70. Halber Tag ohne Mittagessen = Fr. 60. Ferienregelung Werden private Ferien außerhalb der Weihnachtswoche der Kita bezogen, sind die vertraglich geregelten Beiträge an die Kita trotzdem zu entrichten. Aus pädagogischer Sicht empfehlen wir den Kindern rund vier Wochen Ferien pro Jahr von der Kita zu geniessen. Aus organisatorischen Gründen ist die Kita-Leitung darauf angewiesen über ferienbedingte Daten, in Kenntnis gesetzt zu werden. Spontane Abwesenheiten (Einzeltage) können jederzeit bei der Kita-Leitung angekündigt werden. Die Eltern verpflichten sich das Ferienformular quartalsweise auszufüllen und geplante Ferien (1 Woche am Stück oder länger) verbindlich anzugeben. Ferien- oder Krankheitsabwesenheiten der Kinder werden nicht durch Betreuungstage nachgeholt oder getauscht. Eltern haben die Möglichkeit die Kinder an zusätzlichen, kostenpflichtigen Tagen anzumelden sofern ein freier Platz vorhanden ist.

7 Zahlungsregelung Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind per Dauerauftrag oder Einzahlungsschein im Voraus zu bezahlen bis spätestens zum 28. Tag des Monats. Eventuelle zusätzliche Tage werden im Nachhinein verrechnet. Kündigung Die Probezeit beträgt einen Monat ab dem ersten Betreuungstag (in der Regel Einlebezeit). Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt sieben Arbeitstage. Im Falle einer Kündigung während der Probezeit, wird der ganze Probezeit-Monat verrechnet. Danach gilt eine drei monatige Kündigungsfrist. Die Kündigung hat schriftlich auf Ende des Kalendermonats zu erfolgen. Die Elternvereinbarung kann von beiden Parteien (Eltern und Kita) unter Einhaltung der obengenannten Fristen gekündigt werden. Falls es zu einer Vertragsauflösung seitens der Eltern, vor Eintrittsbeginn kommt, sind folgende Gebühren fällig: 60 bis 45 Tage vor Vetragsbeginn: 50% des angemeldeten Tarifs 45 bis 1 vor Vertragsbeginn: 100% des angemeldeten Tarifs Informationsaustausch Eine transparente und professionelle Arbeitsweise ist für die Angestellten der Kita Matahari selbstverständlich. Dazu gehört unter anderem, dass nach jedem Betreuungstag ein kurzer Informationstausch mit den Eltern stattfindet. Bei pädagogischen und entwicklungsbedingten Fragen, können die Eltern jederzeit ein Gespräch vereinbaren. Wir laden die Eltern einmal Jährlich ein und bieten ein Elterngespräch an. Es werden Beobachtungen zur Entwicklung des Kindes ausgetauscht. Bei Entwicklungsschwierigkeiten oder Auffälligkeiten, nehmen die Betreuer/innen gerne Kontakt mit den Eltern auf..

8 Bring- und Abholregeln Die Eltern achten darauf, dass ihr Kind spätestens um 9.00 Uhr in der Kita ist. Es ist uns wichtig, dass die Kindergruppe einen gemeinsamen Tagesbeginn erlebt. Bei Verspätungen sind wir um einen Anruf dankbar. Die Kinder sollen frühestens um Uhr und allerspätestens um Uhr abgeholt werden. Falls eine Drittperson das Kind bringt oder abholt, bitten wir die Eltern das Kita- Team vorher zu informieren. Falls keine Informationen vorhanden sind, wird das Kita-Team das Kind nicht an Drittpersonen übergeben. Die Eltern haben die Möglichkeit Drittpersonen, welche das Kind öfters abholen, auf dem Kinderblatt zu vermerken. Persönliche Kleidung/Spielsachen/Esswaren Den Kindern steht ein persönliches Körbchen zur Verfügung, in dem sie ihre Utensilien aufbewahren können. Auf keinen Fall sollten fehlen: - Nuggi, Nuschi oder Stofftiere - Windeln - Finken - Ersatzkleider in der aktuellen Größe und Jahreszeit - Geeignete Aussenbekleidung, Regenschutz und Gummistiefel Für Spielsachen, die in die Kita mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. Die Kinder erhalten ein Frühstück bis um 9.00 Uhr, ein Mittagessen und ein Zvieri. Zudem steht den Kindern jederzeit eine Auswahl frischer Obstsorten zur Verfügung. Die Kinder sollen grundsätzlich keine Esswaren mitbringen. Ausnahme sind natürlich Muttermilch, Bébé-Brei, Geburtstagsgebäck und Abschiedszvieri.

9 Krankheit Wir gehen davon aus, dass jedes erkrankte Kind gerne in seinem geborgenen Umfeld von seiner vertrautesten Person gepflegt wird. Die Kinder werden bei starker Erkältung, Krankheit oder Unfall nicht durch die Kita betreut. Wenn das Kind in der Kita Fieber entwickelt, muss es abgeholt werden. Wenn das Kind wegen Krankheit zuhause bleibt, muss es bis spätestens um 9.00 Uhr telefonisch abgemeldet werden. Auch wenn das Kind keine eindeutigen Krankheitssymptome aufzeigt, sich aber trotzdem schlecht und unwohl fühlt, sprechen wir uns mit den Eltern ab, um zu entscheiden, was das Beste für das Kind ist. Ist das Wohlbefinden des Kindes aus Sicht des Fachpersonals nicht zu gewährleisten, wird dieses die Eltern kontaktieren um es abzuholen. Allergien, Empfindlichkeiten und andere medizinische Informationen des Kindes werden von den Eltern auf dem Kinderblatt eingetragen. Das Kinderblatt wird beim Eintrittsgespräch besprochen. Falls ansteckende Krankheiten in der Kita kursieren, wird die Kita-Leitung die Eltern per und Info-Tafel darüber orientieren. Die Kita-Leitung ist dafür verantwortlich, dass genügend Personal bei Krankheitsabwesenheiten des Teams zur Verfügung steht. Trotzdem kann es vorkommen, dass mehrere Personen des Teams durch Krankheit abwesend sind. Die Kita-Leitung entscheidet, ob die Organisation und Verantwortung des Betriebs gewährleistet ist. Sie behält sich vor, im absoluten Ausnahmefall den Kita-Betrieb temporär zu schliessen. In diesem Fall können keine Beiträge zurück erstattet werden. Versicherung Die Eltern sind für Kranken- Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung verantwortlich. Eine Kopie der Versicherungspolicen ist der Elternvereinbarung (Vertrag) beizulegen.

10 Trägerschaft und Kitaleitung Die Trägerschaft der Kita Matahari ist der Verein «Kindertagesstätte Matahari». Der Vorstand dieses Vereins ist für den Betrieb der Kindertagesstätte verantwortlich. Die Betriebsleitung wird von Darina Hürlimann, diplomierte Kleinkinderzieherin geführt. Darina Hürlimann erhebt das Urheberrecht auf das pädagogische Konzept sowie die Idee der Kita Matahari. Sie behält sich vor, entsprechend der Kompetenzenregelung in den wirtschaftlichen Betrieb der Kita Einfluss zu nehmen. Personal Der beschriebene Personalbestand ist bei einer vollen Auslastung von Kinder pro Tag geplant: Kita-Leiterin 80% (20% Kindergruppe/60% Administration) 2 Gruppenleiterinnen 150% (Kleinkinderzieher/innen / FaBe K) 1 Miterzieherin zu 40% (Kleinkinderzieher/innen / FaBe K) 2 Praktikanten zu je 100% 1 FaBe K in Ausbildung 60% Als ausgebildetes Personal gelten: Kleinkinderzieherin/ FaBe K, Kindergärtnerin, Sozialpädagogin. Alle Mitarbeiterinnen erhalten eine spezifische Stellenbeschreibung.

11 Betriebsbewilligung Die Kita-Leitung Darina Hürlimann besitzt eine Betriebsbewilligung, welche durch das Kantonale Jugendamt ausgestellt wurde. Hygiene und Sicherheit Die Bestimmungen zu Hygiene und Sicherheit sind in separaten Konzepten festgehalten. Das Lebensmittel-Inspektorat überprüft die Hygiene durch Stichproben im Betrieb. Die Kita unterliegt den Lebensmittelbestimmungen des Kantons Bern. Finanzen allgemein Der Betrieb finanziert sich durch die Elternbeiträge und durch die Betreuungsgutscheine / Jugendamt Stadt Bern. Hinweis: Dieses Betriebsreglement wurde am 8. Mai 2014 vom Vorstand des Vereins Kindertagesstätte Matahari genehmigt. Inhaltliche Änderungen können jederzeit stattfinden. Die Eltern werden über die Änderungen durch die Kitaleitung informiert.

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