Betriebsreglement. 1. Betreuungsgrundsätze. 2. Pädagogisches Konzept. 3. Betriebsbewilligung.
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- Holger Holtzer
- vor 8 Jahren
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1 Unser Angebot Ganztagesbetreuung / Halbtagesbetreuung / variable Betreuung Zusätzliche Betreuung / Kompensation nichtbeanspruchter Betreuungstage 24-Stunden-Hütedienst in der Kita oder zu Hause nach Anmeldung Krankheitsbetreuung zu Hause nach Anmeldung Kinderfahrdienst für Kindergartenkinder nach Anmeldung 1
2 Betriebsreglement 1. Betreuungsgrundsätze Ziel der Betreuung ist die altersgerechte Förderung der sozialen, emotionalen, sprachlichen und geistigen Fähigkeiten der Kinder. Der Tagesablauf der Kita wird, abhängig von den Bedürfnissen der Kinder, flexibel gestaltet. Gezielte Aktivitäten sollen die Förderung der Kinder unterstützen. Die Kita ist ein Lebensraum, der kindergerecht eingerichtet ist und die Kinder anregt, sich in diesem zu behaupten, Rücksicht zu nehmen zu spielen und zu lernen. Die Kinder werden durch qualifizierte Mitarbeiter betreut. Eine familiäre Atmosphäre und eine unkomplizierte-flexible Betreuung sind uns besonders wichtig. 2. Pädagogisches Konzept Die Chinderhus Suneblueme arbeitet mit dem Bildungskonzept ELMAR. Dieses Konzept schafft geeignete Grundlagen für den Kindergarten- und Schuleintritt. Das ELMAR-Konzept achtet auf eine ganzheitliche Förderung und achtet auf viele Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder. Es ermöglicht den Kindern ein aktives Lernen in täglichen Gruppenangeboten innerhalb von Bildungsprojekten und setzt auf die individuelle Entwicklungsbegleitung des einzelnen Kindes. Die Entwicklungsschritte werden im Portfolio festgehalten Betriebsbewilligung Die Kitas verfügen über Betriebsbewilligungen der zuständigen Standorten. Chinderhus Suneblueme ist Mitglied von Kibesuisse. Kibesuisse fördert die Qualität von familienergänzenden Betreuungsangeboten und und unterstützt seine Mitglieder bei deren Aufgabenerfüllung. Der Verband definiert Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung und setzt sich für deren Umsetzung ein. 2
3 4. Hygiene und Sicherheit Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen, die regelmässig überprüft werden. 5. Trägerschaft und Geschäftsleitung Die Firma Chinderhus Suneblueme führt seit 2008 die Kita Suneblueme in Fislisbach, seit 2013 die Kita Suneblueme in Oberrohrdorf und seit 2015 die Kita Suneblueme in Dietikon. Die Institutionen werden von Frau Natalie Zé geführt (Schulleiterin, Lehrerin, Masterabschluss in Bildungsmanagement, Mutter von 4 Kindern). 6. Mitarbeiter Alle Mitarbeitenden verfügen über eine ihrer Funktion entsprechenden Ausbildung. Für die Betreuung sind ausgebildete FaBe Kinderbetreuung verantwortlich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung zur FaBe Kinderbetreuung in den Kitas zu absolvieren. Praktikantinnen können während eines Jahres mitarbeiten. Genügend und gut ausgebildete Mitarbeiter sind uns ein grosses Anliegen. 7. Öffnungszeiten Die Kitas sind montags bis freitags von 7.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Während den Feiertagen, den letzten zwei Juliwochen sowie über Weihnachten / Neujahr bleiben die Kitas geschlossen. Die genauen Daten sind auf der Jahresplanung ersichtlich. 3
4 8. Tagesablauf Zeit Programm Aufnahme / Spielangebot / betreutes Freispiel / Frühstück auf Wunsch 8.45 Morgenkreis 9.00 Znüni pädagogische Angebote in Kleingruppen betreutes Freispiel Aufnahme / Übergabe Zmittag Aufnahme / Übergabe Siesta Mittagschlaf Spielangebot / betreutes Freispiel pädagogische Angebote in Kleingruppen Zvieri Übergabe / Spielangebot / betreutes Freispiel Beim Tagesablauf richten wir uns nach den Bedürfnissen der Kinder. Die Kinder sollen nach ihren Bedürfnissen spielend lernen. Bei Babys werden die Gewohnheiten von zu Hause übernommen. 9. Mahlzeiten Wie bieten gesunde, ausgewogene und altersgerechte Mahlzeiten an. Die individuellen Essbedürfnissen der Kinder werden berücksichtigt. Die Menus werden frisch in den Kitas mit den Kindern zusammen zubereitet. Die Kinder sollen keine Esswaren mitbringen. Hat ein Kind Allergien oder spezielle Anforderungen an die Ernährung, wird eine individuelle Abmachung getroffen. 10. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, ist dies der Gruppenleiterin schriftlich mitzuteilen. 4
5 11. Kindergruppen Die Kinder werden in altersgemischten Gruppen betreut. Die Durchmischung lässt die Kinder von den verschiedenen Altersstufen profitieren. Sie lernen zu helfen, zu unterstützen und nachzuahmen. Die Chinderhus Suneblueme betreut pro Tag in der Kita in Oberrohrdorf 10 Kinder, in Fislisbach 15 Kinder und in Dietikon 50 Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 9 Jahren. 12. Aufnahmebedingungen Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt einen ganzen Tag oder 2 halbe Tage. Aufnahmepriorität haben Kinder, deren Geschwister bereits in der Chinderhus Suneblueme betreut werden. 13. Eingewöhnungszeit Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und die Betreuungspersonen wichtig. Das erste Treffen dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Nachher haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind während den ersten zwei Wochen, bis es sich an die Mitarbeitenden und an die anderen Kinder gewohnt hat, zu begleiten oder auch nur für kürzere Zeit in die Kita zu bringen. Gleichzeitig haben die Eltern die Möglichkeit, den Tagesablauf mitzuerleben und die Betreuungspersonen kennen zu lernen. Dauer und Anzahl müssen vorgängig mit der der Gruppenleitung abgesprochen werden. Es ist wichtig, dass die Eltern genügend Zeit für die Eingewöhnung einplanen. Wie lange eine Eingewöhnung dauert ist nicht vorauszusehen. Diese wird individuell dem Kind angepasst. Die Kosten für die Eingewöhnung entsprechen den Betreuungstarifen. Die Kita verfügt über ein Eingewöhnungskonzept, welches den Eltern bei der Eingewöhnung abgegeben wird. 14. Kleidung, eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, bequeme Kleidung tragen, Finken oder rutschfeste Socken und Ersatzkleider in der Kita haben. Windeln, Schöppeli, Nuggi, Pflegeprodukte stellt die Kita zur Verfügung. Bei Bedarf können natürlich persönliche Sachen mitgegeben werden. Für Spielsachen und persönliche Gegenstände, die in die Kita mitgebracht werden, kann keine Verantwortung übernommen werden. 5
6 15. Krankheit Bei ansteckender Krankheit kann das Kind nicht in der Kita betreut werden. Die Absenz muss bis spätestens 9.00 Uhr in der Kita gemeldet werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kita, werden die Eltern benachrichtigt, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt gemeldet werden. Ebenso sollte die Krippenleitung über ansteckende Krankheiten orientiert werden. 16. Versicherung Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich. Für Schäden, die die Kinder verursachen, haften die Eltern. 17. Anmeldung Die Anmeldung des Kindes erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anmeldung. Vor dem Eintritt ist ein Depot von Fr zu bezahlen. Dieser Betrag wird beim Austritt zurückerstattet. 18. Warteliste Die Chinderhus Suneblueme führt eine Warteliste. Die Eltern können sich bei der Kitaleitung über die Warteliste informieren. 19. Tarife Betreuungsarten Tarif Ganztagesbetreuung CHF Halbtagesbetreuung mit Essen CHF 70.- Halbtagesbetreuung CHF 60.- Vierteltagesbetreuung (1-3 Stunden) CHF 35.- Mittagessen CHF 15.- Betreuung ausserhalb der Öffnungszeiten CHF 25.- pro Stunde für eine Familie Die Chinderhus Suneblueme betreut Kinder ausserhalb der Öffnungszeiten. Diese Betreuung kann in der Kita oder zu Hause beim Kind stattfinden. Die Betreuung ausserhalb der Öffnungszeiten kann nur in Absprache mit der Kitaleitung erfolgen. 6
7 Einwohner der Gemeinde Fislisbach und Niederrohrdorf erhalten eine Subvention der Gemeinden. Die Tarife sind in Tarifblatt detailliert aufgeführt. 20. Zusätzliche Betreuung Kinder können an zusätzlichen Tagen betreut werden. Über eine zusätzliche Betreuung entscheidet die Gruppenleitung anhand der Kinderzahlen. 21. Zahlungsbedingungen Der Pauschalbetrag wird gemäss Anmeldung berechnet. Als Basis gelten 20 Tage pro Monat. Der Pauschalbetrag ist jeweils im Voraus zahlbar. Zusätzliche Betreuungstage nachher in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug wird der Platz anderweitig vergeben. Nichtbeanspruchte Betreuungstage können innerhalb eines Monates kompensiert werden sofern es Platz hat. 22. Ausschluss Sollte der Betrieb durch untragbares Verhalten eines Kindes erheblich gestört werden, nimmt die Kitaleitung Kontakt mit den Eltern auf. Die Kitaleitung kann einen Ausschluss aussprechen. Der Entscheid ist schriftlich mitzuteilen. 23. Kündigung Der Betreuungsplatz kann von beiden Seiten mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf Ende eines Monats gekündigt werden. Änderungen der Betreuungstage unterstehen einer zweimonatigen Kündigungsfrist, müssen jedoch von der Krippenleiterin bewilligt werden. Die ersten zwei Monate gelten als Probemonate und können sofort gekündigt werden. 7
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