Betriebsreglement. der Kindertagestätte und des privaten Kindergartens KIWI. Villigen PSI, den 01. Februar 2012
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- Regina Böhmer
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1 Betriebsreglement der Kindertagestätte und des privaten Kindergartens KIWI Villigen PSI, den 01. Februar 2012 Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0)
2 Was bieten wir? Die Kindertagesstätte (Kita) und der private Kindergarten (Kiga) KIWI sind eine familienergänzende Institution für Kinder im Alter von 3 Monaten bis zur Einschulung. Die Kinder werden in vier altersgemischten Gruppen und einer Kindergartengruppe betreut. Die Gruppenstärke der Kita KIWI liegt bei ca Kindern pro Tag und pro Gruppe. Eine diplomierte Kindergärtnerin unterrichtet die Kinder nach kantonalen Vorgaben, auf denen auch die Gruppengrösse des Kindergartens basiert. Wer sich für den Besuch des Kindergartens entscheidet, obliegt den kantonalen Richtlinien und die Teilnahme ist verpflichtend. Auch die ausschliessliche Teilnahme an unserem Kindergarten (ohne zusätzliche Betreuung) ist möglich. Unser Hauptaugenmerk bei der Arbeit am und mit dem Kind liegt darin, jedes einzelne Kind als Individuum zu sehen und es in seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu fördern und zu unterstützen. Die notwendigen Rahmenbedingungen zu unserem Anspruch, jedes Kind mit seiner eigenen Persönlichkeit und seinem Charakter so anzunehmen wie es ist (KIWI = Keiner ist wie ich. ), werden dabei durch unser ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet. Die Professionalität, die unserer Arbeit zu Grunde liegt, ermöglicht es uns, den Spiel- und Lebensraum der Kinder so zu gestalten, dass die individuellen Wünsche und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes berücksichtigt werden können. Ein gezieltes Arbeiten mit Ihrem Kind erreichen wir, indem wir mit Ihnen eine vertrauensvolle Grundlage in der Betreuung Ihres Kindes aufbauen. Denn nur wenn Sie und Ihr Kind sich wohl und angenommen fühlen, kann uns eine bestmögliche Betreuung und Förderung Ihres Kindes gelingen. Wer sind wir? Seit dem 1. Juli 2011 ist die Kindertagesstätte KIWI eine selbsttragende Einrichtung und gehört zum Paul Scherrer Institut, 5232 Villigen PSI. Weitere Informationen zur Kita KIWI finden Sie unter Aufnahmekriterien In erster Linie werden Kinder von Angestellten des Paul Scherrer Instituts (PSI) aufgenommen. Sind freie Plätze vorhanden, steht unsere Institution auch anderen Kindern offen. Eltern mit Kindern, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, haben die Möglichkeit die Aufnahme Ihres Kindes in der Kita KIWI bei der Kita- Leitung schriftlich zu beantragen. Diese entscheidet im Einzelfall ob eine Betreuung in der KIWI möglich ist. Eingewöhnung der Kinder Um Ihrem Kind einen positiven Start zu ermöglichen, wird eine Eingewöhnungszeit vereinbart, die sich in der Regel über 2 Wochen verteilt. Während dieser Zeit bleibt Ihr Kind zunehmend länger allein in unserer Obhut, am Anfang begleitet es ein Elternteil. Die Gestaltung der Eingewöhnungszeit findet bilateral zwischen der Gruppenleitung und den Eltern statt. Die ersten 20 Eingewöhnungsstunden werden nicht verrechnet. Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0) kiwi@psi.ch Seite 2
3 Kosten Wir sind bestrebt, Ihnen eine qualitativ hochwertige Betreuung zu einem fairen Preis anzubieten. Die Tarife staffeln sich nach Umfang der Betreuung und nach Alter des Kindes, die Sie bitte der Tarifordnung entnehmen. Für Vollbetreuung, Geschwister und PSI Mitarbeiter gelten Rabatte. Nach dem steuerbaren Einkommen abgestufte Reduktionen können bei der Leiterin schriftlich beantragt werden. Sollte die Eingewöhnungszeit so fallen, dass die reguläre Betreuungszeit im selben Monat beginnt, wird diese über eine Zusatzverrechnung zum normalen Betreuungstarif abgerechnet. Bei verfrühtem Bringen oder verspätetem Abholen der Kinder wird ab der ersten Minute ein Betreuungszuschlag laut Tarifordnung verrechnet. Für Ausflüge, Übernachtungen etc. können gegebenenfalls kleine Kostenbeiträge erhoben werden. Öffnungszeiten Montag bis Freitag durchgehend von 7.30 bis Uhr. Während der Blockzeiten zwischen 09:00-12:30 Uhr sowie 14:00 16:00 Uhr sollten die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden. Ausnahmen sind frühzeitig mit dem Betreuungspersonal abzusprechen. Kindergarten (die zusätzliche Betreuung vor bzw. nach den Unterrichtszeiten erfolgt in der Kindergartengruppe) Montag Freitag 08:15-11:15 Uhr = grosser Kindergarten Dienstag-Freitag 08:15-11:15 Uhr = kleiner Kindergarten Mittwoch ist Waldtag bis 13:00 Uhr Bitte achte Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht (8:15 Uhr) erscheint. Bei wiederholtem zu spät kommen am Morgen, Mittag oder am Abend wird ein Bussgeld in Rechnung gestellt. Pro 5 Minuten, CHF. 5.- Aus Sicherheitsgründen muss Ihr Kind in der Kita KIWI persönlich einer Betreuungsperson übergeben werden. Für Kindergartenkinder können Ausnahmeregelungen, nach Absprache mit der Gruppenleitung oder Kindergärtnerin, vorgenommen werden. Wird Ihr Kind von Drittpersonen abgeholt, muss das Betreuungspersonal rechtzeitig informiert werden. Erfolgt das Abholen Ihres Kindes nach 17:50 Uhr, ist es unseren MitarbeiterInnen nicht mehr möglich, ausführlich Auskunft über den Tagesablauf Ihres Kindes zu geben. Aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf Ihr Kind und die MitarbeiterInnen müssen die Betreuungszeiten eingehalten werden. (siehe Tarifblatt Homepage) Die KIWI ist geschlossen: an gesetzlichen Feiertagen (PSI-Regelung), Freitag nach Auffahrt, Am 1. Mai, ab 12:00 Uhr Mittags während der zwei letzten Wochen der Sommer-Schulferien, Kanton Aargau zwischen Weihnachten und Neujahr. die Ferienzeiten vom Kindergarten folgen dem Ferienplan der Schule Brugg Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0) kiwi@psi.ch Seite 3
4 Auf unserer Homepage unter Ferien und Feiertage finden Sie die aktuellen Daten. An- und Abmeldung Kinder können die KIWI für ganze, halbe oder verlängerte Halbtage besuchen. Die minimale Betreuungszeit beträgt 40 %, dies entspricht 2 ganzen oder 4 halben Tagen in der Woche. Für die Tarifberechnung gemäss Tarifordnung gelten folgende Zeiten: Uhr = ganzer Tag Uhr oder Uhr = halber Tag Uhr oder Uhr = verlängerter Halbtag Bei ausschliesslichem Kindergartenbesuch werden Kosten eines halben Tages verrechnet. In einem Vertrag werden feste Betreuungszeiten vereinbart. Nach Absprache mit der Gruppenleiterin kann maximal ein Wochentag im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang innerhalb derselben Woche verschoben werden. Feiertage und Krankheitstage können nicht getauscht werden. Wird das Kind für den Kindergarten angemeldet, sind die Unterrichtszeiten obligatorisch (siehe Anmeldeformular). Ausserhalb der Unterrichtszeiten können zusätzliche Betreuungszeiten abgemacht werden. Mit der Anmeldung in der KIWI ist eine Reservationsgebühr von einer Monatspauschale zu zahlen. Diese Gebühr wird mit den späteren Beiträgen verrechnet d.h. den Eltern entstehen keine Zusatzkosten, wenn der reservierte Platz tatsächlich in Anspruch genommen wird. Eine Anmeldung ist erst gültig, wenn die Monatspauschale einbezahlt und der Vertrag unterschrieben retourniert worden ist. Falls der reservierte Platz nicht beansprucht wird, verfällt die geleistete Reservationsgebühr. In Härtefällen entscheidet die Leiterin über eine allfällige Rückerstattung. Bei Anfragen für Änderungen von festen Betreuungstagen, Aufstockung oder Reduktion, nehmen Sie bitte frühzeitig mit der KIWI-Leitung Kontakt auf. Änderungen können nur bei Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungszeiten vorgenommen werden. Eine vorübergehende Reduktion z.b. wegen Arbeitslosigkeit (mind. ein Monat) oder Auslandsaufenthalt (mind. 2 Monate) ist für eine Dauer von höchstens 8 Monaten möglich. Die Freihaltekosten betragen 50 % des ursprünglichen Tarifes. Im Falle von Arbeitslosigkeit sollte das Kind nach Möglichkeit in dieser Zeit für zwei Halbtage pro Woche die KIWI besuchen. Die entsprechenden Betreuungskosten sind in den Freihaltekosten enthalten. Bei Krankheit und/oder Urlaub des Kindes oder der Eltern besteht keine Möglichkeit der Reduktion oder Rückzahlung von Monatspauschalen. Bei einer Reduzierung der Betreuungstage gilt eine Änderungsfrist von zwei Monaten. Zusätzliche sporadische Betreuungszeiten können kurzfristig vereinbart werden, sofern noch entsprechend Platz vorhanden ist. Bei speziellen KIWI-Aktivitäten z.b. KIWI-Übernachtung kann ihr Kind gegen Zusatzverrechnung bzw. Abtausch von Betreuungstagen in Abhängigkeit der verfügbaren Plätze zusätzlich angemeldet werden. Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0) kiwi@psi.ch Seite 4
5 Absenzen Kann Ihr Kind an angemeldeten Tagen nicht kommen, bitten wir Sie, uns dies am betreffenden Tag bis spätestens 08:30 Uhr zu melden. Ferienzeiten der Kindergartenkinder sind mit der Kindergärtnerin abzusprechen. Verpflegung Zusammen mit den Betreuerinnen können die Kinder folgende Mahlzeiten bei uns einnehmen: Z nüni Mittagessen Z vieri Das Mittagessen beziehen wir vom PSI-Personalrestaurant Oase. Wir achten bei der Gestaltung unseres Essensplans auf eine ausgewogene Ernährung und führen regelmässig einen Kinderkochtag durch. Obst, Gemüse, Milch- und Getreideprodukte sind ein fester Bestandteil unseres Plans, doch auch Kuchen und andere kleine Schlemmereien finden hin und wieder ihren Platz darauf, speziell an Geburtstagen oder anderen grossen Festtagen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihrem Kind keine Süssigkeiten mitzugeben. Benötigt Ihr Kind noch Schoppennahrung, so ist diese von zu Hause mitzubringen. Gemüse- und Fruchtbreie werden von uns nach den Grundsätzen der hypoallergenen Kleinstkindernährung zubereitet. Die Kindergartenkinder bringen ihr Znüni von Zuhause mit. Krankheiten Bei Krankheiten oder schweren Verletzungen darf das Kind nicht in die KIWI gebracht werden. Über Allergien, allfällige Empfindlichkeiten sowie ansteckende Krankheiten in Ihrer Familie oder in Ihrem Quartier müssen Sie die Gruppenleitung umgehend informieren. Bei Erkrankung Ihres Kindes während der Betreuungszeit werden die Eltern benachrichtigt und das Kind muss gegebenenfalls unverzüglich abgeholt werden. Fieber: Nach einer Erkrankung oder beim Zahnen muss das Kind 24 Stunden fieber- und/oder beschwerdefrei sein, bevor es wieder in der KIWI betreut werden kann. Bei Verdacht auf bestimmte ansteckende Krankheiten (z.b. Scharlach, Windpocken, Bindehautentzündung, Krätze etc.) kann die KIWI zum Schutz der anderen Kinder und des Personals ein ärztliches Attest verlangen, aus dem hervorgeht, ab wann das Kind wieder die Institution besuchen kann. Versicherung Die Kita KIWI verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Übersteigt ein Schadensfall den Versicherungsumfang der Betriebshaftpflicht oder ist er durch die Versicherung nicht gedeckt, übernimmt die KIWI keine Haftung. Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0) kiwi@psi.ch Seite 5
6 Versicherungen des Kindes wie Haftpflicht-, Kranken - und Unfallversicherung sind Sache der Eltern. Für Spielsachen, Schmuck und andere Gegenstände, die Ihr Kind trägt oder mitbringt, übernehmen wir keine Verantwortung und Haftung. Kündigung Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, sind die Betreuungskosten für diese Zeit trotzdem zu bezahlen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am letzten Arbeitstag des Monats eingegangen sein. Sie kann persönlich bei der KIWI-Leitung abgegeben oder an unsere Postadresse geschickt werden. Mündliche oder per ausgesprochene Kündigungen werden nicht akzeptiert. Betreuungsbedarf nach erfolgter Kündigung über das Monatsende hinaus ist individuell mit der KIWI-Leitung abzusprechen. Zusätzliche Betreuungstage nach ordentlichem Vertragsende werden mit 50% Zuschlag in Rechnung gestellt. Der auslaufende Vertrag wird dazu mit einer Ergänzung verlängert. Eine Betreuung ehemaliger Kindergartenkinder/Kitakinder ist nach vorheriger Absprache befristet möglich. Die Betreuungskosten hierfür entsprechen den Grundpreisen gemäss Tarifordnung, ohne Gewährung zusätzlicher Rabatte. Für diese Betreuung wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Zusammenarbeit mit den Eltern Da Ihr Kind eine bestimmte Zeit bei uns verbringt, ist uns ein regelmässiger Informationsaustausch mit Ihnen wichtig. Auf Wunsch besteht die Gelegenheit zu einem Gespräch nach ca. 3 bis 5 Monaten jährliches Standortgespräch Austrittsgespräch Jährlich werden Elternanlässe wie z.b. Sommerfest, Elterncafé oder Räbelichtliumzug veranstaltet. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit mit Problemen, Fragen, Anregungen oder allfälligen Beschwerden an die KIWI-Leitung wenden. Mitzubringen wären Bitte ziehen Sie Ihrem Kind bequeme, der Witterung entsprechende Kleider an. Zusätzlich benötigt Ihr Kind bei uns: Hausschuhe, Finken Ersatzkleider (komplette Garnitur) Turnzeug (T-Shirt, Hose, Turnschläppchen) nur Kindergartenkinder Gummistiefel, Regenhose und -jacke wenn nötig Windeln, Nuggi, Kuscheltier usw. Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0) kiwi@psi.ch Seite 6
7 Trinkflasche (z.b. Sigg) Datenschutz Sämtliche Dokumente über Kinder und Eltern unterliegen den Datenschutzbestimmungen. Die MitarbeiterInnen sprechen nicht ausserhalb der Kita KIWI über Kinder und Eltern. Sie haben eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Auch Eltern der Kita KIWI werden keine Auskünfte über andere Kinder erteilt. Mit der Abgabe des Anmeldeformulars erklären Sie sich mit folgendem Punkt einverstanden: Im Rahmen der Dokumentation allgemeiner und spezieller KIWI-Aktivitäten (Gruppenalltag, Weihnachtsfeier, etc.) dürfen Film- und Fotoaufnahmen Ihres Kind gemacht und publiziert werden (Bsp. Homepage der KIWI). Wichtige andere Informationen Wir unternehmen Ausflüge mit den Kindern, dazu benutzen wir die öffentlichen Verkehrsmittel. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular geben Sie uns ihre Erlaubnis dazu. Sie geben uns umgehend alle eventuellen Änderungen (Adresse, Telefon-/Natelnummer, Arbeitgeber, Heirat, etc.) bekannt. Dieses Reglement ist verbindlich. Änderungen durch die Leiterin sind vorbehalten. Kita KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI +41(0) Seite 7
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