Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern

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1 Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen an das Projekt 4. Dauer des Projektes 5. Zielgruppe 6. Anforderungen an das Beschäftigungsprogramm 7. Zuweisung / Anmeldung von Personen 8. Zusammenarbeit mit der Suva 9. Koordination mit der Arbeitslosenversicherung 10. Finanzierung 1. Ausgangslage In der Unfallversicherung für Arbeitslose (UVAL) sind die Kosten pro Fall deutlich höher als in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV). Zwei wesentliche Gründe dafür sind: In der UVAL fallen 2 bis 2,5 mal mehr Rentenfälle an. In der UVAL ist die durchschnittliche Taggeldbezugsdauer fast doppelt so lang. Welche Umstände haben zu dieser Entwicklung geführt? Arbeitslose können mangels Arbeitgeber nicht beruflich eingegliedert werden. Arbeitslosen fehlt oft die Möglichkeit, ihre Belastbarkeit nach Unfällen zu erproben. Mangels geregeltem Tagesablauf treten vermehrt psychische Probleme auf, was eine Chronifizierung der Fälle begünstigt und zu mehr Rentenfällen führt. Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt in der Regel abstrakt medizinisch, das heisst, ohne Bezug zu allenfalls vorhandenen Fähigkeiten und Alternativen. Gerade deshalb ist es wichtig, verunfallte arbeitslose Personen gezielt zu unterstützen und alles zu unternehmen, deren Erwerbsfähigkeit möglichst schnell wieder herzustellen.

2 2. Das Konzept Die Arbeitslosenversicherung verfügt mit den Beschäftigungsprogrammen betriebsähnliche Strukturen, von denen auch verunfallte arbeitslose Personen mehr als bisher profitieren könnten. Die Suva möchte daher in einem mehrjährigen Pilotprojekt 6 Arbeitsplätze (je 3 in der West- und Deutschschweiz) in geeigneten Beschäftigungsprogrammen finanzieren. Die Idee ist, dass die Suva-Agenturen (Kreisärzte) ausgewählte verunfallte Arbeitslose diesen Arbeitsplätzen zuweisen und deren Wiedereingliederung damit aktiv unterstützen können. Die verunfallten Arbeitslosen kommen dadurch wieder zu einem geregelten Tagesablauf und finden Halt. Zudem führt der praktische Einsatz dazu, dass die Arbeitsfähigkeit nicht nur medizinisch abstrakt beurteilt werden kann. 3. Erwartungen an das Projekt Ziel generell ist, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Anzahl der Rentenfälle zu senken. Der Einsatz im Beschäftigungsprogramm lässt Rückschlüsse auf die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu. Die Tagesstruktur wird vom Beschäftigungsprogramm wie durch einen Arbeitgeber vorgegeben und die Teilnehmenden sind in einen festen Arbeitsrhythmus eingebunden. Die Teilnehmenden setzen sich mit ihrer persönlichen und beruflichen Situation auseinander. Die arbeitslosen Personen erhalten Rückmeldungen zu ihren Leistungen, Kompetenzen, Belastbarkeit und werden in die Lage versetzt, einen Schritt weiter zu kommen. Die psychische und soziale Situation von verunfallten Arbeitslosen stabilisiert sich. Allfällige notwendige berufliche Abklärungen (eventuell in Zusammenhang mit der Invalidenversicherung) können rechtzeitiger vorgenommen werden. 4. Dauer des Projektes unbefristet 5. Zielgruppe Integriert werden sollen Personen, die zum Zeitpunkt des Unfalles arbeitslos sind; bei welchen durch die Aufnahme einer Tätigkeit die psychische Befindlichkeit positiv beeinflusst werden kann;

3 bei welchen mindestens folgender Arbeitseinsatz möglich ist: o halbtags o leichte Tätigkeit o wechselbelastend oder sitzend die einigermassen zur Teilnahme im Projekt motiviert sind. 6. Anforderungen an das Beschäftigungsprogramm 6.1 Allgemein Die Verantwortlichen des Programms: - sind erfahren in Personalführung; - können fördern und fordern; - sind kommunikativ, teamorientiert, motivierend; - verfügen über natürliche Autorität und Einfühlungsvermögen. Das Einsatzprogramm kann im handels-, handwerklichen, technischen oder dienstleistenden Bereich angesiedelt sein. Die Aufgaben und Tätigkeiten kommen einer realen Arbeits- und Erwerbssituation möglichst nahe (Abteilungen, definierte Abläufe, verbindliche Betriebsordnung etc.). Die Teilnahme am Programm sollte auch für Personen mit geringen Deutschkenntnissen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen möglich sein. Ein- und Austrittsgespräch sowie Zielvereinbarungs- und Standortgespräche bilden den Rahmen für das Programm und ermöglichen individuelle Unterstützung der Teilnehmenden. Das Beschäftigungsprogramm stellt der Suva die Job-Profile (Stellenbeschreibung) zur Verfügung. 6.2 Abklärungsteil Die Tätigkeiten im Programm tragen dem Genesungsstand sowie allfälligen Beeinträchtigungen Rechnung. Ausschliesslich körperlich schwere Arbeiten wie Tragen und Heben schwerer Lasten sind nicht geeignet. Die Tätigkeiten ermöglichen Rückschlüsse zur individuellen Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Die Abklärungen resultieren in einen Bericht mit Einschätzungen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit. 6.3 Bildungsteil Die Teilnehmenden können während eines Tages pro Woche oder während zwei Tagen innert zwei Wochen an einem Bildungs- und Coachingtag teilnehmen. Mit dem Bildungs- und Coachingtag sollen die Teilnehmenden bei ihren Bewerbungsbemühungen gezielt unterstützt und weiter gefördert werden.

4 6.4 Organisation Der Eintritt eines verunfallten Arbeitslosen muss jederzeit möglich sein. Die Dauer der Teilnahme im Programm wird in Zusammenarbeit mit dem Verunfallten und dem Beschäftigungsprogramm individuell festgelegt. 7. Zuweisung / Anmeldung von Personen 7.1 formelle Voraussetzungen Seitens der Teilnehmer besteht in der Regel eine Teilarbeitsfähigkeit. Diese muss sich jedoch nicht zwingend auf den angestammten Beruf bzw. die angestammte Tätigkeit beziehen. Bei längerdauernder Arbeitsunfähigkeit ist zur Beurteilung der allgemeine Arbeitsmarkt relevant. Der Entscheid über Eignung und Einsatz liegt alleine bei der Suva. 7.2 medizinische und/oder arbeitsmarktliche Voraussetzung Die teilnehmenden Personen müssen unabhängig ihrer bescheinigten Teilzeitarbeitsfähigkeit in der Lage sein, mindestens halbtags arbeiten zu können. Die Suva weist auf medizinisch ausgewiesene Leistungseinbussen hin (siehe Beilage). 7.3 persönliche Voraussetzung der Arbeitslosen Die stellensuchenden Personen müssen für die Teilnahme am Projekt interessiert und motiviert sein. 8. Zusammenarbeit mit der Suva Die medizinische Betreuung inklusive die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit erfolgt weiterhin durch den behandelnden Arzt, bzw. Kreisarzt der Suva. Auf Anfrage wird die Suva durch das Beschäftigungsprogramm über Stand, Verlauf, Resultate eines konkreten Arbeitseinsatzes informiert (laufender Erfahrungsaustausch). Bezüglich Informationen, welche die Suva im Rahmen des Projekts mit dem Beschäftigungsprogramm erhält, sichert sie Datenschutz zu. 9. Aufteilung Suva-Taggeld / Arbeitslosenentschädigung Für die Taggeld-Zahlungen während der Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit sind die üblichen gesetzlichen Grundlagen (Verordnung UVAL, Artikel 5 Absatz 4 sowie AVIG, Artikel 28 Absatz 4) massgebend:

5 Bei einer Arbeitsfähigkeit von unter 50 % erbringt die Suva die volle Taggeld- Zahlung. Liegt die Arbeitsfähigkeit zwischen 50 % und 75 % werden die Taggeldkosten zwischen der Suva und der ALV aufgeteilt. Ab einer Arbeitsfähigkeit von 75 % besteht bei der Suva kein Anspruch mehr auf Taggeld.

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