FÖRDERVEREIN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE HAUNECK E.V. B E T R E U U N G S V E R T R A G

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1 B E T R E U U N G S V E R T R A G zwischen dem Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule Hauneck e.v. im folgenden Verein genannt und wohnhaft 36 - ( Name / Vorname ) (Ort / Straße) Tel.: Fax: gesetzlicher Vertreter von: Kind 1: Kind 2: Kind 3: Name geb. am Klasse... im folgenden Auftraggeber genannt, wird folgender Betreuungsvertrag für oben genannte(s) Kind(er) mit Wirkung vom abgeschlossen. Hinweis: Das unten aufgeführte Schreiben ist keine Beitrittserklärung in den Förderverein, sondern ein Vertrag zwischen beiden Vertragspartnern! Gleichwohl würden wir uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen. 1 Betreuungszeit a) Der Auftraggeber beauftragt den Verein das oben genannte Kind in der Astrid-Lindgren-Schule Hauneck an den Schultagen während der unterrichtsfreien Zeit von 07:00 8:45 Uhr und von 11:45 13:15 Uhr (Paket 1) 11:45 15:00 Uhr (Paket 2 mit Mittagessen) 11:45 17:00 Uhr (Paket 3 mit Mittagessen) (gewünschte Zeit bitte ankreuzen) durch eine geeignete Person zu betreuen. Hinweis: Bleibt das zu betreuende Kind bis nach 13:15 Uhr in der Betreuung, steht kein Schulbus zur Heimfahrt zur Verfügung. Das Abholen des Kindes ist durch die Eltern zu organisieren! b) Wird die erweiterte Betreuung mit Mittagessen gebucht und verbleibt das Kind an einem Tag bis nach 13:15 Uhr in der Betreuung, ist für diesen Tag die Inanspruchnahme des Mittagessens verpflichtend! c) Das Mittagessen für die kommende Woche muss bis spätestens Freitag bestellt werden. In Ausnahmefällen sind Nachbestellungen bis 8:00 Uhr des Vortages und Abbestellungen bis 8:00 Uhr des jeweiligen Tages möglich. 2 Kostenbeitrag a) Für die Betreuung zahlt der Auftraggeber eine monatliche Vergütung in Höhe von 30,00 für Paket 1, von 40,00 für Paket 2 oder 85,00 für Paket 3. Für das zweite und jedes weitere Kind ist der halbe Beitrag zu zahlen. b) Zusätzlich zur Betreuungsgebühr sind ggf. die Kosten für bestellte Mittagessen zu entrichten. Formularstand: ; file: Betreuungsvertrag 2014 Seite 1 von 5

2 c) In den Sommerferien wird der Kostenbeitrag für den Monat, in dem keine Betreuung stattfindet, bzw. für den Monat der Sommerferien, in dem die Anzahl der Betreuungstage geringer ist, nicht erhoben. d) Die Vergütung wird jeweils am 20. eines Monats fällig. e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Verein die Einziehung der Vergütung im Lastschriftverfahren zu ermöglichen. (Siehe Anlage 2) f) Der Verein ist zu Beginn eines Schulhalbjahres berechtigt, die Vergütung einer geänderten Kostensituation (z.b. Änderung der Bezuschussung des Landes Hessen) entsprechend der laufenden notwendigen Auslagen bzw. Rücklagen neu zu kalkulieren und festzusetzen. 3 Vertragslaufzeit a) Die Kündigung des Vertrages ist zum Ende eines Monats möglich. b) Bei Schulwechsel erlischt der Betreuungsvertrag zum Monatsende des Wechsels ohne weiteren Schriftwechsel automatisch. c) Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem Verein spätestens eine Woche vor dem Kündigungstermin zugestellt werden. 4 Außerordentliche Kündigung, Ausschluss aus der Betreuung Der Verein ist zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages berechtigt, wenn: a) das zu betreuende Kind den Anweisungen der Betreuerin zuwider handelt (z.b. sich unerlaubt aus der Betreuung entfernt) und ein Gespräch zwischen dem Auftraggeber und der Betreuerin stattgefunden hat und sich die gerügten oder ähnlichen Vorfälle wiederholen, b) sich der Auftraggeber mit der Zahlung des Kostenbeitrages von mehr als einer Monatsvergütung in Verzug befindet, c) die Anzahl der betreuten Kinder auf unter zehn, bei Paket 3 unter fünf absinkt. 5 Haftpflichtversicherung a) Der Auftraggeber bestätigt, für das zu betreuende Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. b) Dem Auftraggeber ist bekannt, das Kinder, welche noch nicht in der GS-Hauneck am Unterricht teilnehmen (bzw. nicht schulpflichtig sind) nicht dem sonst üblichen Versicherungsschutz unterliegen. (Gruppenversicherung über den "Gemeindeunfallversicherungsverband") c) Hieraus sonst üblicherweise abgeleitete Versicherungsansprüche können nicht gegenüber dem Verein geltend gemacht werden! 6 Aufsichtspflicht a) Die Aufsichtspflicht beginnt erst mit der Übergabe an die Betreuungskraft, bzw. der eigenständigen Anmeldung des zu betreuenden Kindes bei der Betreuungskraft. (Mit der eindeutigen in Empfangnahme durch die Betreuungskraft!) b) Die Aufsichtspflicht des Vereins endet mit Antritt des Heimwegs bzw. Verlassen des Schulgrundstücks. 7 Anhang a) Die in Anhang 1 und 2 angegebenen Daten sind Gegenstand des Vertrages. b) Anhang 3 verbleibt bei den Eltern. Telefonnummer für das Betreuungsangebot: Nur in den Betreuungszeiten besetzt! Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit dem oben stehenden Vertrag! (Ort, Datum) (Auftraggeber) ; (Ort, Datum) (Verein) (Verein) Formularstand: ; file: Betreuungsvertrag 2014 Seite 2 von 5

3 Anhang 1: Persönliche Angaben und Hinweise der Eltern zum Betreuungsvertrag Folgende Erkrankungen / Besonderheiten des Kindes(r) sind zu beachten Kind 1) Kind 2) Kind 3) Bei Unfällen zu benachrichtigen: Herr / Frau Tel.: 066 / ; Mobil: in der Zeit von bis Uhr oder Herr / Frau Tel.: 066 / ; Mobil: in der Zeit von bis Uhr Hausarzt oder Kinderarzt, der gegebenenfalls angerufen oder aufgesucht werden kann: Herr / Frau Tel.: 066 / ( Anschrift ) Mein(e) Kind(er) darf / dürfen abgeholt werden von: Bitte teilen Sie uns dauerhafte Änderungen ausschließlich schriftlich mit! Danke. Telefonnummer für das Betreuungsangebot: Nur in den Betreuungszeiten besetzt! Formularstand: ; file: Betreuungsvertrag 2014 Seite 3 von 5

4 Anhang 2: SEPA-Lastschriftmandat Hiermit ermächtige ich den Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule in Hauneck e.v., bis auf Widerruf die monatliche Vergütung für die Betreuung meines(r) Kindes(r) und ggf. für das Mittagessen (Siehe Betreuungsvertrag Seite 1 => Kind 1 bzw. Kind 2,... ) von meinem nachstehend genannten Konto per SEPA-Lastschrift abzubuchen. Name des Kontoinhabers:... Name der Bank/Sparkasse:... IBAN:... BIC:... Ort, Datum, Unterschrift Kontoinhaber Formularstand: ; file: Betreuungsvertrag 2014 Seite 4 von 5

5 Anhang 3: Allgemeine Betreuungsbedingungen (Öffentlicher Aushang) 1 Betreuungszeit a) Betreuungskinder werden vom Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule Hauneck e.v. an den Schultagen während der unterrichtsfreien Zeit von 07:00 8:45 Uhr und von 11:45 13:15 Uhr (Kernbetreuungszeit) bzw. von 11:45 15:00 Uhr (erweiterte Betreuung mit Mittagessen) oder von 11:45 17:00 Uhr (Nachmittagsbetreuung) durch eine geeignete Person betreut. Hinweis: Bleibt das zu betreuende Kind bis nach 13:15 Uhr in der Betreuung, steht kein Schulbus zur Heimfahrt zur Verfügung. Das Abholen des Kindes ist durch die Eltern zu organisieren! b) Verbleibt ein Kind an einem Tag bis nach 13:15 Uhr in der Betreuung, ist für diesen Tag die Inanspruchnahme des Mittagessens verpflichtend! c) Das Mittagessen für die kommende Woche muss bis spätestens Freitag bestellt werden. In Ausnahmefällen sind Nachbestellungen bis 8:00 Uhr des Vortages und Abbestellungen bis 8:00 Uhr des jeweiligen Tages möglich. 2 Kostenbeitrag a) Für die Betreuung zahlt der Auftraggeber eine monatliche Vergütung in Höhe von 30,00 bei Betreuung nur in der Kernbetreuungszeit, 40,00 bei Inanspruchnahme der erweiterten Betreuung mit Mittagessen bis 15:00 Uhr bzw. 85,00 bei der Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung mit Mittagessen bis 17:00 Uhr. Für das zweite und jedes weitere Kind ist der halbe Beitrag zu zahlen. b) Alternativ kann eine Zehnerkarte zum Preis von 45,00 erworben werden. Die Zehnerkarte berechtigt zum Besuch der Betreuung an 10 Unterrichtstagen einschließlich der erweiterten Betreuungszeit. Die Zehnerkarte kann in der Betreuung erworben werden. Sie ist nicht übertragbar. Ein nicht ausgenutztes Guthaben von Zehnerkarten wird nicht erstattet. c) Zusätzlich zur Betreuungsgebühr sind ggf. die Kosten für bestellte Mittagessen zu entrichten. d) In den Sommerferien wird der Kostenbeitrag für den Monat, in dem keine Betreuung stattfindet, bzw. für den Monat der Sommerferien, in dem die Anzahl der Betreuungstage geringer ist, nicht erhoben. e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Verein die Einziehung der Vergütung im Lastschriftverfahren zu ermöglichen. Zehnerkarten sind im Voraus in bar zu bezahlen. f) Der Verein ist zu Beginn eines Schulhalbjahres berechtigt, die Vergütung einer geänderten Kostensituation (z.b. Änderung der Bezuschussung des Landes Hessen) entsprechend der laufenden notwendigen Auslagen bzw. Rücklagen neu zu kalkulieren und festzusetzen. 3 Vertragslaufzeit a) Die Kündigung von Betreuungsverträgen, für die eine feste Monatsvergütung vereinbart wurde, ist zum Ende eines Monats möglich. b) Bei Schulwechsel erlischt der Betreuungsvertrag zum Monatsende des Wechsels, ohne dass es einer Kündigung bedarf. c) Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss dem Verein spätestens eine Woche vor dem Kündigungstermin zugestellt werden. 4 Außerordentliche Kündigung, Ausschluss aus der Betreuung Der Verein ist zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages bzw. bei Zehnerkarten zum Ausschluss des Kindes aus der Betreuung berechtigt, wenn: a) das zu betreuende Kind den Anweisungen der Betreuerin zuwider handelt (z.b. sich unerlaubt aus der Betreuung entfernt) und ein Gespräch zwischen dem Auftraggeber und der Betreuerin stattgefunden hat und sich die gerügten oder ähnlichen Vorfälle wiederholen, b) die Anzahl der betreuten Kinder auf unter zehn, bei Paket 3 unter fünf absinkt, c) sich der Auftraggeber mit der Zahlung des Kostenbeitrages von mehr als einer Monatsvergütung in Verzug befindet (nur bei Monatsverträgen). 5 Versicherung a) Kinder der Astrid-Lindgren-Schule sind während der Betreuungszeit über den Gemeindeunfallversicherungsverband bei Unfällen versichert. b) Betreuungskinder, die die Astrid-Lindgren-Schule (noch) nicht besuchen, besitzen diesen Versicherungsschutz nicht. Aus dieser fehlenden Versicherung können keine Ansprüche gegenüber dem Verein abgeleitet werden. 6 Aufsichtspflicht a) Die Aufsichtspflicht beginnt erst mit der Übergabe an die Betreuungskraft, bzw. der eigenständigen Anmeldung des zu betreuenden Kindes bei der Betreuungskraft (mit der eindeutigen in Empfangnahme durch die Betreuungskraft). b) Die Aufsichtspflicht des Vereins endet mit Antritt des Heimwegs bzw. Verlassen des Schulgrundstücks. Formularstand: ; file: Betreuungsvertrag 2014 Seite 5 von 5

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