Reglement für Eltern
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- Stanislaus Holst
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1 Kinderbetreuung Stellina GmbH Reglement für Eltern Kita Stellina Luzernstrasse 6a 6280 Hochdorf Kinderbetreuung Stellina GmbH Homepage: Verwaltung Lindenbergstrasse Hitzkirch Tel: +41 (079) Kita Stellina Hochdorf Luzernstrasse 6a 6280 Hochdorf Tel: +41 (041) / Mobile: +41 (079) Kita Stellina Hochdorf Administration Luzernstrasse 6a 6280 Hochdorf Tel: +41 (041) / Mobile: +41 (079)
2 1 NAME, SINN UND ZWECK Die Kita Stellina dient der liebevollen und fachlich qualifizierten Betreuung von Vorschulkindern. Die Kinder sollen in der Kita die Möglichkeit erhalten, ihre Persönlichkeit im Zusammensein mit anderen Kindern und Erwachsenen zu entwickeln, um so zu starken, verantwortungsbewussten Menschen heranwachsen zu können. Die Kita soll die Eltern in ihrer Tätigkeit als Lebensbegleitung ihres Kindes unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben, Familie und Beruf zu vereinbaren. 2 AUFNAHMEBEDINGUNGEN, MINDESTANWESENHEIT Die KiTa Stellina steht allen Kindern im Alter von 4 Monaten bis zum Abschluss des Kindergartens offen, unabhängig vom Grund, weshalb die Eltern ihr Kind in die Kita bringen wollen. Die Mindestanwesenheit eines Kindes beträgt 2 halbe oder 1 ganzer Tag. Geistig und körperlich behinderte Kinder, sowie Kinder die einer dauernden medizinischen Betreuung bedürfen, können aufgenommen werden, sofern ihre Betreuung das Kitapersonal nicht übermässig belastet und eine Integration möglich ist. Für die aufwändigere Betreuung kann ein erhöhter Tarif (Babytarif) in Rechnung gestellt werden. 3 ANTRAG, AUFNAHMEPROZEDERE Der Antrag für einen Platz in der Kita Stellina erfolgt schriftlich. Es wird eine Administrationsgebühr erhoben (siehe Tarifliste). Über die Aufnahme entscheidet die Kitaleiterin. Geschwister von Kindern, welche bereits in der Kita betreut werden haben Vorrang. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte besteht nicht. Die definitive Aufnahme wird mit einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung geregelt. Die Aufnahme ohne Eingewöhnungszeit ist nicht möglich. Für die Eingewöhnung wird eine Pauschale verrechnet (siehe Tarifliste). Vor dem Eintritt des Kindes ist das Depotgeld in der Höhe einer Monatspauschale zu entrichten. Das Depotgeld wird zinslos beim Austritt mit der letzten Monatspauschale verrechnet. 4 EINGEWÖHNUNG Die Eingewöhnung eines Kindes in die Kita ist ein sehr einschneidender Moment für das Kind, aber auch für die Eltern, die Betreuerinnen und die ganze Kindergruppe. Es ist eine Situation, welche die folgende Zeit in der Kita sehr stark prägen wird. Das Kind wird möglichst behutsam und geduldig an die fremde Umgebung und die neuen Bezugspersonen herangeführt. Das Kind kann nur so Vertrauen fassen und bereit werden, seine engsten Bezugspersonen zeitweise durch andere zu ersetzen. Dem Kind wird Zeit gelassen, um sich zu lösen und sich an die neue Situation zu gewöhnen. Die Eltern sollten genug Zeit haben, um dem Kind dabei zur Seite zu stehen Seite 2 / 6
3 Deshalb gestalten wir die Eingewöhnungszeit individuell, je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Eltern, des Kindes und des Kita-Teams. Der genaue Vorgang wird mit der Gruppenleiterin sowie der betreuenden Fachperson beim Eintrittsgespräch festgelegt. Wir achten auf folgendes: Für die Eingewöhnung erhält jedes Kind eine Bezugsperson. Diese ist während der Eingewöhnungszeit auch die Hauptansprechperson der Eltern. Das Kind behält die Bezugsperson so lange, wie es sie braucht. Die Eingewöhnung ist bei jedem Kind individuell. Wir arbeiten schrittweise und achten auf die Bedürfnisse der Kinder. Diese sollten im Vordergrund stehen. 5 ÖFFNUNGSZEITEN, FERIEN UND FEIERTAGE Die Kita ist von Montag Freitag von Uhr Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen und an Wochenenden bleibt die Kita geschlossen, ebenso während der letzten Woche im Juli und der ersten Woche im August, zwischen Weihnachten und Neujahr und der 2. Fasnachtsferienwoche. Am Vorabend eines Feiertags schliesst die Kita jeweils eine Stunde früher. Die Kita kann geschlossen bleiben bei einer Notlage wie Personalmangel oder höherer Gewalt. Dabei entsteht kein Schadenersatzanspruch bezüglich der ausgefallenen Tage. 6 KRANKHEIT, VERSICHERUNGEN Kranke Kinder (Fieber über 38 ) können wegen Ansteckungsgefahr nicht in die Kita gebracht werden und auch nicht in der Kita bleiben. Sie müssen von den Eltern sobald wie möglich abgeholt werden. (siehe Merkblatt krankes Kind) In einer Notfallsituation ist die Kitaleitung berechtigt und verpflichtet, für die notwendige ärztliche Betreuung zu sorgen. Die Eltern sind verpflichtet, die Kitaleitung über aktuelle Krankheiten zu informieren und die zur Behandlung notwenigen Medikamente während des Aufenthaltes in der Kita mitzubringen. Die Eltern sind verpflichtet für ihr Kind die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Von den Eltern kann pro Schadenereignis ein Selbstbehalt von bis Fr erhoben werden. 7 BEITRÄGE, GEBÜHREN Beiträge und Gebühren sind aus der Tarifliste ersichtlich: Tagestarife / Monatspauschalen Antragsgebühren Eingewöhnungsgebühr Depotgeld Seite 3 / 6
4 Zusätzliche Betreuung Bei finanziellen Engpässen kann mit der Geschäftsführung nach einer individuellen Lösung gesucht werden. 8 AUSTRITT, KÜNDIGUNG, PENSUMREDUKTION Die Betreuungsvereinbarung kann schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Monates gekündigt werden. Bei kürzerer Kündigungsfrist wird die volle Monatspauschale für die verbleibende Kündigungszeit verrechnet. Vorbehalten bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen. Über Ausschlüsse entscheidet die Geschäftsführung. Sollten massive soziale Schwierigkeiten mit dem Kind auftreten, und die Qualität der Betreuung für die Gesamtgruppe nicht mehr gewährleistet sein, kann die Geschäftsführung den Vertrag auflösen. Eine Pensumreduktion bedingt ebenfalls eine schriftliche Mitteilung unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Ende des Monats. 9 KINDERGRUPPEN Die Kita Stellina bietet 25 Plätze für Kinder im Alter ab 4 Monaten bis und mit Abschluss des Kindergartens an. Die Kinder werden auf 2 Gruppen betreut: Gruppe 1: Kinder von 4 Monaten bis ca.2jahren Gruppe 2: Kinder von ca.2jahren bis zum Kindergartenabschluss Jedes Kind ist integriertes Mitglied seiner Stammgruppe, hat aber die Möglichkeit, diese bei Bedarf zu verlassen und Angebote in anderen Räumlichkeiten der Kita zu nutzen. Die Basis hierfür bietet der Ansatz, möglichst vielfältig und gruppenübergreifend zu arbeiten. Wir gehen mindestens einmal pro Tag nach draussen, auf Spaziergänge, Spielplatz, Wald oder in den Garten. 10 TAGESABLAUF Uhr Die Kita wird geöffnet Uhr Morgenessen Uhr Alle Kinder sind anwesend: Gemeinsames Znüni essen, danach Morgenkreis Uhr Verschiedene Aktivitäten drinnen oder draussen Uhr Mittagessen Uhr Mittagsruhe Uhr Verschiedene Aktivitäten drinnen oder draussen Uhr Zvieri essen Uhr Freies Spiel, die Kinder können abgeholt werden Uhr Die Kita wird geschlossen Seite 4 / 6
5 11 BRINGEN UND ABHOLEN DER KINDER Bring- und Holzeiten: Morgens: Mittags: Abends: Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr / Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Unsere Öffnungszeiten sind verbindlich, deshalb müssen die Eltern die Kinder rechtzeitig abholen damit die Kita pünktlich geschlossen werden kann. Wird ein Kind mehr als eine Viertelstunde verspätet abgeholt muss eine Entschädigung von Fr.50.- entrichtet werden. Abwesenheiten wie Ferien, Krankheit usw. müssen frühzeitig mitgeteilt werden. Kinder dürfen nur von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Ausnahmen müssen vorher der Gruppen- oder Kitaleitung gemeldet werden. Erfolgt keine solche Ausnahmenmeldung und wird ein Kind von Dritten abgeholt, bleibt es bis zur Klärung der Situation in der Kita. Für das Bringen und Holen von Kindergartenkindern wird eine individuelle Vereinbarung getroffen. 12 ZUSAMMENARBEIT MIT DEN ELTERN Eine wichtige Voraussetzung für die Betreuungsarbeit ist eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern. Schwerpunkte in diesem Zusammenhang sind der kontinuierliche Informationsaustausch und die transparente Gestaltung des Kitaalltags. Formen unserer Zusammenarbeit sind: Eintritts- und Austrittsgespräch Individuelle Elterngespräche nach Bedarf Elternabende Gemeinsame Anlässe Regelmässige Informationen Wünsche und Anregungen können jederzeit mit der Kitaleiterin besprochen werden. 13 VERPFLEGUNG Die Mahlzeiten werden in der Kita Stellina zubereitet. Die Kinder werden nach aktuellen Ernährungsgrundsätzen vollwertig kind- und saisongerecht verpflegt. Je nach Präsenzzeit werden das Morgen- und/oder das Mittagessen und der Nachmittagsimbiss gemeinsam eingenommen. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Süssigkeiten (Bonbons, Schokolade usw.) mitzugeben Seite 5 / 6
6 14 BEKLEIDUNG, PRIVATE SPIELSACHEN, SCHMUCK Die Bekleidung soll bequem, pflegeleicht und der Witterung und Jahreszeit entsprechend für die täglichen Ausflüge angepasst sein. In der Kita benötigen die Kinder Hausschuhe oder Antirutschsocken. Die Eltern werden gebeten, den Kindern genügend Ersatzkleider mitzugeben und die Kleider zu kennzeichnen. Die Kita übernimmt für mitgebrachte Kleidung und Spielsachen sowie Schmuck keine Haftung. 15 FOTOS In der Kita werden regelmässig Fotos von den Kindern gemacht. Diese werden ausschliesslich für Zwecke innerhalb der Kita verwendet und werden in keinem Fall veröffentlicht. Fotos für die Webseite oder Veröffentlichungen werden so erstellt, dass keine Gesichter oder besondere Merkmale der Kinder sichtbar sind. Ist es für spezielle Fälle wichtig fröhliche Kindergesichter zu zeigen, dann wird in jedem Fall das Einverständnis der Eltern eingeholt. Den Mitarbeitenden ist es untersagt Fotos weiter zu geben, weder in Papier- noch in elektronischer Form. 16 BETREUUNG DER KINDER DURCH LERNENDE Es liegt in der Verantwortung der Kitaleitung und der Geschäftsführung volljährigen Lernenden im 3. Lehrjahr die Kompetenz zuzusprechen, dass sie mit Kindern der Kita alleine ohne ausgebildetes Personal unterwegs sind (z. B. auf Spaziergängen). 17 FRAGEN, BESCHWERDEN Wenn sich Fragen oder Probleme ergeben, sind wir jederzeit gerne zu einem Gespräch bereit. Allfällige Wünsche oder Beschwerden sind bei der Kitaleiterin oder bei der Geschäftsführung anzubringen. Das Reglement für Eltern ist integrierender Bestandteil der Betreuungsvereinbarung Seite 6 / 6
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