Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

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1 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 48590*02 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6 J x 15 H2 Typ: Inhaber der ABE und Hersteller: DE Hallenberg-Hesborn Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

2 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 48590*02 2 Die Sonderräder 6 J x 15 H2, Typ, dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen, 1, 1a, 1b, des Nachtragsgutachtens Nr. vom genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Nord GmbH & Co. KG Institut für Fahrzeugtechnik und, Essen, vom festgehaltenen Angaben. Flensburg, Im Auftrag Frederik Maß Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr., zur Genehmigung vorgelegt am:

3 Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg Nummer der ABE: 48590*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

4 G u t a c h t e n Nr. zur Erteilung des Nachtrags 2 zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr nach 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für den Sonderradtyp I Auftraggeber: Hauptstraße Hallenberg Hesborn Die Leichtmetall-Sonderräder werden in einer Ausführungen gefertigt. Dieses Gutachten gilt für das LM-Sonderrad ab dem in der Tabelle zu III genannten Herstelldatum. Grund des Nachtrags: - der Verwendungsbereich wird aktualisiert/erweitert II Technische Angaben zu den Sonderrädern Hersteller: Radtyp: Ausführung / VW Teilenummer: 5G Radgröße: 6Jx15H2 Einpresstiefe: 43 mm Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Geprüfte Radlast: 600 kg Reifenabrollumfang: 1940 mm III Übersicht der Ausführungen Ausführung Lochzahl/ Lochkreis-Ø [mm] Bolzenloch-Ø Rad Zentrierring [mm] 5G ohne Ring 5/112 15,00 7,60 Kugel Ø26 mm zyl. Maß Bolzenloch [mm] Befestigungsbund [mm] Ein- Mittenloch-Ø zul. zul. ab Abroll- press- Radla Herstell- tiefe umfang st datum [Monat/ [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] 43 57, /2012 IFM - Geschäftsstelle Essen Adlerstraße Essen PRÜFLABORATORIUM / TEST LABORATORY IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Akkreditiert nach/accredited DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Technischer Dienst/Technical service: KBA P

5 Seite : 2 / 5 IV Beschreibung der Sonderräder Hersteller: Vertrieb: Art der Sonderräder: Korrosionsschutz: Hauptstraße Hallenberg-Hesborn Volkswagen Zubehör Einteiliges LM-Sonderrad mit unsymmetrischem Tiefbett und Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Mittenbohrung durch Deckel verschlossen. Lackierung IV.1 Radanschluß Befestigungsart: Kugelbundschrauben, Kugeldurchmesser 25,6 mm Anzahl der Befestigungsbohrungen: siehe Übersicht Durchmesser der Befestigungsbohrungen in mm: Lochkreisdurchmesser in mm: 112 Mittenlochdurchmesser in mm : 57,06 Zentrierart: Mittenzentrierung Anzugsmoment in Nm: je nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers, bzw. wie im jeweiligen Verwendungsbereich angegeben IV.2 Kennzeichnung der Sonderräder An der Außenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Typzeichen: KBA An der Innenseite der Sonderräder wird folgende Kennzeichnung angebracht: Radtyp: Marke: Hersteller: Borbet Radgröße: 6Jx15H2 Einpreßtiefe in mm: ET 43 Materialcode: ALSi7Mg Herkunftsmerkmal: Germany VW Teilenummer: 5G Japanisches Prüfzeichen: JWL Herstelldatum: Monat und Jahr An der Innenseite der Sonderräder können noch weitere Kontrollzeichen angebracht sein..docx

6 Seite : 3 / 5 V. Sonderradprüfung V.1 Felgengröße Die Maße und Toleranzen der unsymmetrischen Tiefbettfelge mit beiderseitigem Hump entsprechen der E.T.R.T.O - Norm. Die Maße wurden überprüft. Die nachgeprüften Muster stimmten in den wesentlichen Punkten mit den Zeichnungsunterlagen überein. V.2 Werkstoff der Sonderräder Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt. Diese Angaben wurden durch uns nicht geprüft. V.3 Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV NORD, RP A0-015 durchgeführt VI Anbau und Verwendungsprüfung VI.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug Wenn die in den Anlagen aufgeführten erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. VI.2 Fahrversuche Eine Werksfreigabe über Felgengröße und Einpreßtiefe liegt zum Teil vor. Die Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen wurden entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I, in der Fassung und der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern vom durchgeführt. Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Die Prüfergebnisse und somit auch die berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße Maximum in Service. VI.3 Fahrwerksfestigkeit Die Spurverbreiterung beträgt bei den geprüften PKW weniger als 2% der serienmäßigen Spurweite, deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. VI.4 Prüfergebnis Gegen die Verwendung des Radtyps an den in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugen bestehen aufgrund der in Punkt VI genannten Untersuchungen keine technischen Bedenken..docx

7 Seite : 4 / 5 VII Zusammenfassung Die Sonderräder des Herstellers entsprechen den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen keine technischen Bedenken. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muss der Inhaber eine gleichmäßige, reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten durch einen Nachtrag ergänzt wird, sofern sich die im Verwendungsbereich der Allgemeinen Betriebserlaubnis aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwendung der Räder beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den Radbremsen, an der Radaufhängung und den Radhäusern. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.b. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Eine Begutachtung nach 19 Abs. 3 StVZO ist dann erforderlich, wenn durch den Anbau der Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen (siehe Auflage 1) bzw. A01) und 2) bzw. A02) in der jeweiligen Anlage). VIII Anlagen VIII.1 Radspezifische Anlagen Zeichnungsnr.: Datum: Zeichnung des Sonderrades 5G Radschrauben entfällt (Serienschrauben des Fahrzeughersteller) Radbeschreibung VIII.2 Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. Anlage 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Seiten Datum Verwendungsbereiche Seiten Datum ET 43 ANLAGE 1 (SEAT 5/112/57) ANLAGE 1a (SKODA 5/112/57) ANLAGE 1b (VW 5/112/57) docx

8 Seite : 5 / 5 Geschäftsstelle Essen, TÜV NORD GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Adlerstr. 7, Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025: D-PL Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA P Karwig.docx

9 Anlage 0 Seiten 1 von 8 Allgemeines zu Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem Reifen kann wahlweise mit Reinforced, Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehörige Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt. Ermittlung der erforderlichen Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex (LI)) und des Geschwindigkeitssymbol (GSY) der zu verwendendenden Reifen in Abhängigkeit von Achslast und Höchstgeschwindigkeit Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge bis 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 91 H Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 93 H Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 198 km/h ermittelte Daten erfd. LI /GSY 1. Die Tragfähigkeitskennzahl LI ist grundsätzlich ausgehend von der Zeile mit dem vmax Wert 201 abzulesen. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln, gehe man in dieser Zeile bis zu dem Wert, der vor dem Schrägstrich steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Für die Beispieldaten ergeben sich somit für Achse 1 ein LI-Wert von 91 und für Achse 2 ein LI-Wert von 93. Ableseweg für Achse 1 und 2: Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : 2. Das erforderliche Geschwindigkeitssymbol ist aufgrund der Höchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugpapieren aus folgender Tabelle aus der Spalte erf. GSY abzulesen: Höchstgeschwindigkeit in km/h erf. GSY lt. Fahrzeugpapieren zzgl. Toleranz bis P bis Q bis R bis S bis T bis U bis H Ein alternativen alt GSY / LI gibt es nur für Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit größer 201 km/h. V:

10 Anlage 0 Seiten 2 von 8 Für die Beispieldaten ergibt sich als erforderliches Geschwindigkeitssymbol H. Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäbe sich der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet werden. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. Ermittlung GSY/LI für Fahrzeuge über 201 km/h Höchstgeschwindigkeit Beispieldaten: Fahrzeugdaten ermittelte Daten Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigu erfd. LI /GSY alt. LI/GSY ng Teil I Achslast Achse 1 Ziff 16 vorne Feld kg 94 V 91 W Achslast Achse 2 Ziff 16 hinten Feld kg 96 V 93 W Höchstgeschwindigkeit Ziff 6 Feld T 230 km/h 1. Mit der Höchstgeschwindigkeit, Ziff. 6 aus dem Fahrzeugschein bzw. Feld T der Zulassungsbescheinigung Teil I, gehe man in die Spalte vmax bis zu der Zeile, die den gleichen Wert für die Höchstgeschwindigkeit enthält. 2. In dieser Zeile gehe nun bis zur Spalte erf. GSY. Hier steht nun das mindest erforderliche Geschwindigkeitssymbol erf. GSY und sofern in der nächsten Spalte der gleichen Zeile eine weitere Angabe steht, ist das das alternative Geschwindigkeitssymbol alt. GSY. 3. Um den mindest erforderlichen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in dieser Zeile weiter nach rechts bis zu dem Wert der vor dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die im Spaltenkopf dieser Spalte abzulesende Zahl ist die Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. 4. Um den alternativen Reifenlastindex für die gewählte Achse zu ermitteln gehe man in der gleichen Zeile links beginnend bis zu dem Wert der hinter dem Schrägstrich innerhalb einer Tabellenzelle steht, der gleich oder größer der Achslast ist. Die jetzt im Spaltenkopf abzulesende Zahl ist die alternative Tragfähigkeitskennzahl LI für die gewählte Achse. Ableseweg für Achse 1 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Ableseweg für Achse 2 : Tragfähigkeitskennzahl (Lastindex) v max v max m.tol. erf. GSY alt. GSY H 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ 1420/ : : : : : : : : : : : V W 1099/ / / / / / / V W 1096/ / / / / / / V W 1092/ / / / / / /1420 Sofern bei der gewählten Reifenkombination die Reifengröße an Achse 1 und 2 gleich ist, reicht es aus, den LI für den Maximalwert der Achsen zu ermitteln. Für das Beispiel ergäben sich der LI-Wert 96 für den GSY V, bzw. bei alternativem GSY W der LI-Wert 93. Sofern für die im Verwendungsbereich gewählte Reifengröße der ermittelte LI oder/und GSY nicht verfügbar ist, kann diese Reifengröße nicht verwendet. Alternativ kann das Ableseverfahren durch eine Reifenherstellerfreigabe ersetzt werden. V:

11 V: Anlage 0 Seiten 3 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 774/ 800/ 824/ 850/ 874/ 900/ 924/ V W 772/ / / / / / / V W 769/ / / / / / / V W 767/ / / / / / / V W 765/ / / / / / / V W 762/ / / / / / / V W 760/ / / / / / / V W 758/ / / / / / / V W 755/ / / / / / / V W 753/ / / / / / / V W 751/ / / / / / / V W 748/ / / / / / / V W 746/ / / / / / / V W 744/ / / / / / / V W 741/ / / / / / / V W 739/ / / / / / / V W 737/ / / / / / / V W 735/ / / / / / / V W 732/ / / / / / / V W 730/ / / / / / / V W 728/ / / / / / / V W 725/ / / / / / / V W 723/ / / / / / / V W 721/ / / / / / / V W 718/ / / / / / / V W 716/ / / / / / / V W 714/ / / / / / / V W 711/ / / / / / / V W 709/ / / / / / / V W 707/ / / / / / / V W 704/ / / / / / / W Y 770/ / / / / / / W Y 766/ / / / / / / W Y 762/ / / / / / / W Y 759/ / / / / / / W Y 755/ / / / / / / W Y 751/ / / / / / / W Y 747/ / / / / / / W Y 743/ / / / / / / W Y 739/ / / / / / / W Y 735/ / / / / / / W Y 731/ / / / / / / W Y 728/ / / / / / / W Y 724/ / / / / / / W Y 720/ / / / / / / W Y 716/ / / / / / / W Y 712/ / / / / / / W Y 708/ / / / / / / W Y 704/ / / / / / / W Y 700/ / / / / / / W Y 697/ / / / / / / W Y 693/ / / / / / / W Y 689/ / / / / / / W Y 685/ / / / / / / W Y 681/ / / / / / / W Y 677/ / / / / / / W Y 673/ / / / / / / W Y 670/ / / / / / / W Y 666/ / / / / / / W Y 662/ / / / / / / 924

12 V: Anlage 0 Seiten 4 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 950/ 974/ 1000/ 1030/ 1060/ 1090/ 1120/ V W 947/ / / / / / / V W 944/ / / / / / / V W 941/ / / / / / / V W 939/ / / / / / / V W 936/ / / / / / / V W 933/ / / / / / / V W 930/ / / / / / / V W 927/ / / / / / / V W 924/ / / / / / / V W 922/ / / / / / / V W 919/ / / / / / / V W 916/ / / / / / / V W 913/ / / / / / / V W 910/ / / / / / / V W 907/ / / / / / / V W 904/ / / / / / / V W 902/ / / / / / / V W 899/ / / / / / / V W 896/ / / / / / / V W 893/ / / / / / / V W 890/ / / / / / / V W 887/ / / / / / / V W 884/ / / / / / / V W 882/ / / / / / / V W 879/ / / / / / / V W 876/ / / / / / / V W 873/ / / / / / / V W 870/ / / / / / / V W 867/ / / / / / / V W 864/ / / / / / / W Y 945/ / / / / / / W Y 940/ / / / / / / W Y 936/ / / / / / / W Y 931/ / / / / / / W Y 926/ / / / / / / W Y 922/ / / / / / / W Y 917/ / / / / / / W Y 912/ / / / / / / W Y 907/ / / / / / / W Y 902/ / / / / / / W Y 898/ / / / / / / W Y 893/ / / / / / / W Y 888/ / / / / / / W Y 884/ / / / / / / W Y 879/ / / / / / / W Y 874/ / / / / / / W Y 869/ / / / / / / W Y 864/ / / / / / / W Y 860/ / / / / / / W Y 855/ / / / / / / W Y 850/ / / / / / / W Y 846/ / / / / / / W Y 841/ / / / / / / W Y 836/ / / / / / / W Y 831/ / / / / / / W Y 826/ / / / / / / W Y 822/ / / / / / / W Y 817/ / / / / / / W Y 812/ / / / / / / 1120

13 V: Anlage 0 Seiten 5 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1160/ 1200/ 1230/ 1260/ 1300/ 1340/ 1380/ V W 1157/ / / / / / / V W 1153/ / / / / / / V W 1150/ / / / / / / V W 1146/ / / / / / / V W 1143/ / / / / / / V W 1139/ / / / / / / V W 1136/ / / / / / / V W 1132/ / / / / / / V W 1129/ / / / / / / V W 1125/ / / / / / / V W 1122/ / / / / / / V W 1118/ / / / / / / V W 1115/ / / / / / / V W 1111/ / / / / / / V W 1108/ / / / / / / V W 1104/ / / / / / / V W 1101/ / / / / / / V W 1097/ / / / / / / V W 1094/ / / / / / / V W 1090/ / / / / / / V W 1087/ / / / / / / V W 1083/ / / / / / / V W 1080/ / / / / / / V W 1076/ / / / / / / V W 1073/ / / / / / / V W 1070/ / / / / / / V W 1066/ / / / / / / V W 1063/ / / / / / / V W 1059/ / / / / / / V W 1056/ / / / / / / W Y 1154/ / / / / / / W Y 1148/ / / / / / / W Y 1143/ / / / / / / W Y 1137/ / / / / / / W Y 1131/ / / / / / / W Y 1125/ / / / / / / W Y 1119/ / / / / / / W Y 1114/ / / / / / / W Y 1108/ / / / / / / W Y 1102/ / / / / / / W Y 1096/ / / / / / / W Y 1090/ / / / / / / W Y 1085/ / / / / / / W Y 1079/ / / / / / / W Y 1073/ / / / / / / W Y 1067/ / / / / / / W Y 1061/ / / / / / / W Y 1056/ / / / / / / W Y 1050/ / / / / / / W Y 1044/ / / / / / / W Y 1038/ / / / / / / W Y 1032/ / / / / / / W Y 1027/ / / / / / / W Y 1021/ / / / / / / W Y 1015/ / / / / / / W Y 1009/ / / / / / / W Y 1003/ / / / / / / W Y 998/ / / / / / / W Y 992/ / / / / / / 1380

14 V: Anlage 0 Seiten 6 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1420/ 1460/ 1500/ 1550/ 1600/ 1650/ 1700/ V W 1416/ / / / / / / V W 1411/ / / / / / / V W 1407/ / / / / / / V W 1403/ / / / / / / V W 1399/ / / / / / / V W 1394/ / / / / / / V W 1390/ / / / / / / V W 1386/ / / / / / / V W 1382/ / / / / / / V W 1377/ / / / / / / V W 1373/ / / / / / / V W 1369/ / / / / / / V W 1365/ / / / / / / V W 1360/ / / / / / / V W 1356/ / / / / / / V W 1352/ / / / / / / V W 1348/ / / / / / / V W 1343/ / / / / / / V W 1339/ / / / / / / V W 1335/ / / / / / / V W 1331/ / / / / / / V W 1326/ / / / / / / V W 1322/ / / / / / / V W 1318/ / / / / / / V W 1314/ / / / / / / V W 1309/ / / / / / / V W 1305/ / / / / / / V W 1301/ / / / / / / V W 1296/ / / / / / / V W 1292/ / / / / / / W Y 1413/ / / / / / / W Y 1406/ / / / / / / W Y 1399/ / / / / / / W Y 1392/ / / / / / / W Y 1384/ / / / / / / W Y 1377/ / / / / / / W Y 1370/ / / / / / / W Y 1363/ / / / / / / W Y 1356/ / / / / / / W Y 1349/ / / / / / / W Y 1342/ / / / / / / W Y 1335/ / / / / / / W Y 1328/ / / / / / / W Y 1321/ / / / / / / W Y 1314/ / / / / / / W Y 1306/ / / / / / / W Y 1299/ / / / / / / W Y 1292/ / / / / / / W Y 1285/ / / / / / / W Y 1278/ / / / / / / W Y 1271/ / / / / / / W Y 1264/ / / / / / / W Y 1257/ / / / / / / W Y 1250/ / / / / / / W Y 1242/ / / / / / / W Y 1235/ / / / / / / W Y 1228/ / / / / / / W Y 1221/ / / / / / / W Y 1214/ / / / / / / 1700

15 V: Anlage 0 Seiten 7 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 1750/ 1800/ 1850/ 1900/ 1950/ 2000/ 2060/ V W 1745/ / / / / / / V W 1740/ / / / / / / V W 1734/ / / / / / / V W 1729/ / / / / / / V W 1724/ / / / / / / V W 1718/ / / / / / / V W 1713/ / / / / / / V W 1708/ / / / / / / V W 1703/ / / / / / / V W 1698/ / / / / / / V W 1692/ / / / / / / V W 1687/ / / / / / / V W 1682/ / / / / / / V W 1676/ / / / / / / V W 1671/ / / / / / / V W 1666/ / / / / / / V W 1661/ / / / / / / V W 1656/ / / / / / / V W 1650/ / / / / / / V W 1645/ / / / / / / V W 1640/ / / / / / / V W 1634/ / / / / / / V W 1629/ / / / / / / V W 1624/ / / / / / / V W 1619/ / / / / / / V W 1614/ / / / / / / V W 1608/ / / / / / / V W 1603/ / / / / / / V W 1598/ / / / / / / V W 1592/ / / / / / / W Y 1741/ / / / / / / W Y 1732/ / / / / / / W Y 1724/ / / / / / / W Y 1715/ / / / / / / W Y 1706/ / / / / / / W Y 1698/ / / / / / / W Y 1689/ / / / / / / W Y 1680/ / / / / / / W Y 1671/ / / / / / / W Y 1662/ / / / / / / W Y 1654/ / / / / / / W Y 1645/ / / / / / / W Y 1636/ / / / / / / W Y 1628/ / / / / / / W Y 1619/ / / / / / / W Y 1610/ / / / / / / W Y 1601/ / / / / / / W Y 1592/ / / / / / / W Y 1584/ / / / / / / W Y 1575/ / / / / / / W Y 1566/ / / / / / / W Y 1558/ / / / / / / W Y 1549/ / / / / / / W Y 1540/ / / / / / / W Y 1531/ / / / / / / W Y 1522/ / / / / / / W Y 1514/ / / / / / / W Y 1505/ / / / / / / W Y 1496/ / / / / / / 2060

16 V: Anlage 0 Seiten 8 von 8 v max v max m.tol erf. GSY alt. GSY H 2120/ 2180/ 2240/ 2300/ 2360/ 2430/ 2500/ V W 2114/ / / / / / / V W 2107/ / / / / / / V W 2101/ / / / / / / V W 2095/ / / / / / / V W 2088/ / / / / / / V W 2082/ / / / / / / V W 2075/ / / / / / / V W 2069/ / / / / / / V W 2063/ / / / / / / V W 2056/ / / / / / / V W 2050/ / / / / / / V W 2044/ / / / / / / V W 2037/ / / / / / / V W 2031/ / / / / / / V W 2025/ / / / / / / V W 2018/ / / / / / / V W 2012/ / / / / / / V W 2006/ / / / / / / V W 1999/ / / / / / / V W 1993/ / / / / / / V W 1986/ / / / / / / V W 1980/ / / / / / / V W 1974/ / / / / / / V W 1967/ / / / / / / V W 1961/ / / / / / / V W 1955/ / / / / / / V W 1948/ / / / / / / V W 1942/ / / / / / / V W 1936/ / / / / / / V W 1929/ / / / / / / W Y 2109/ / / / / / / W Y 2099/ / / / / / / W Y 2088/ / / / / / / W Y 2078/ / / / / / / W Y 2067/ / / / / / / W Y 2056/ / / / / / / W Y 2046/ / / / / / / W Y 2035/ / / / / / / W Y 2025/ / / / / / / W Y 2014/ / / / / / / W Y 2003/ / / / / / / W Y 1993/ / / / / / / W Y 1982/ / / / / / / W Y 1972/ / / / / / / W Y 1961/ / / / / / / W Y 1950/ / / / / / / W Y 1940/ / / / / / / W Y 1929/ / / / / / / W Y 1919/ / / / / / / W Y 1908/ / / / / / / W Y 1897/ / / / / / / W Y 1887/ / / / / / / W Y 1876/ / / / / / / W Y 1866/ / / / / / / W Y 1855/ / / / / / / W Y 1844/ / / / / / / W Y 1834/ / / / / / / W Y 1823/ / / / / / / W Y 1813/ / / / / / / 2500

17 Anlage- 1 Seite : 1 / 3 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Sonderrades: Handelsmarke: einteiliges Leichtmetallsonderrad Volkswagen Zubehör Radausführung: 5G Radgröße: Rad-Einpresstiefe: Lochkreisdurchmesser: 6Jx15H2 43 mm 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: Zentrierart: Zentrierring: geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang: Allgemeine Anforderungen 57,06 mm Mittenzentrierung ohne Ring 600 kg 1940 mm Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.b. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Seat S.A. Martorell / Spanien Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F Serien-Kugelbundradschraube, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 120 Nm 1P 1PN Motorleistung 63 bis 118 Seat Leon (Ausführungen mit kleinster Sommerbereifung 195/.. oder 205/..) e9*2001/116*0052*.. e9*2007/46*0013*.. Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0) -01~SE ET43.docx

18 Anlage- 1 Seite : 2 / 3 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen 63 bis 118 Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/65R15 A02) bis A10) (außer Freetrack) A93)N205) EF0)ER1) 195/65R15 M+S A93) 5F e9*2007/46*0094*.. 63 bis 110 Seat Leon, 3-türer,5-türer, 195/65R15 A02) bis A10) Kombi A93) A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. -01~SE ET43.docx

19 Anlage- 1 Seite : 3 / 3 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/.. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, ~SE ET43.docx

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