ANTRÄGE DES SATZUNGSAUSSCHUSSES AN DEN 9. BUNDESPARTEITAG AM 30. JUNI / 01. JULI 2018 IN AUGSBURG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ANTRÄGE DES SATZUNGSAUSSCHUSSES AN DEN 9. BUNDESPARTEITAG AM 30. JUNI / 01. JULI 2018 IN AUGSBURG"

Transkript

1 ANTRÄGE DES SATZUNGSAUSSCHUSSES AN DEN 9. BUNDESPARTEITAG AM 30. JUNI / 01. JULI 2018 IN AUGSBURG Berlin, 30. Mai 2018 / 08. Juni 2018 Der ist ein ständiger Ausschuß des Konvents. Ihm gehören bis zu neun Personen an, die vom Konvent gewählt werden. Der trifft Verfahrensbeschlüsse und Personalentscheidungen mit einfacher Mehrheit. Alle anderen Beschlüsse des Satzungsausschusses bedürfen der Zweidrittelmehrheit, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder ( 12 Abs. 8 S. 5 BS). Die hier vorgelegten Anträge wurden auf zwei jeweils zweitägigen Präsenzsitzungen und in drei Telefonkonferenzen verabschiedet. Der ist unter satzung@alternativefuer.de erreichbar. Mit alternativen Grüßen Julian Flak (für den ) Abkürzungen: BS Bundessatzung FBO Finanz- und Beitragsordnung (Bund) WO Wahlordnung (Bund) GO Geschäftsordnung für Parteitage (Bund) BPT8 8. Bundesparteitag in Hannover (Dezember 2017) 1

2 ANTRAG 01: Änderungen der Bundessatzung sowie der Finanz- und Beitragsordnung (Bund) im Zusammenhang mit der Verfahrensordnung für Mitgliederentscheide und Mitgliederbefragungen 11 Abs. 20 BS wird folgender Satz 2 angefügt: Für die Durchführung der Urabstimmung gelten die Regelungen über Mitgliederentscheide der nach 20 Abs. 5 beschlossenen Verfahrensordnung entsprechend. In 12 Absatz 8 BS wird folgender Satz 5 neu eingefügt: Die Mitglieder des Satzungsausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. 20 Abs. 1 Satz 1 BS wird wie folgt neu gefaßt: Über Fragen der Politik und Organisation der Partei, welche nicht durch das Parteiengesetz zwingend dem Bundesparteitag vorbehalten sind, kann ein Mitgliederentscheid durchgeführt werden. 20 Abs. 1 BS wird folgender Satz 3 angefügt Der Beschluß ist gefaßt, wenn eine einfache Mehrheit der gültig Abstimmenden zustimmt, mindestens jedoch ein Fünftel der Parteimitglieder. An die Stelle der einfachen Mehrheit tritt eine erhöhte Stimmenmehrheit, sofern Gesetz oder Satzung dies für einen Beschlußgegenstand vorschreiben. 20 Abs. 1 BS wird folgender Satz 5 angefügt: Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, das am Tag der Antragstellung Mitglied der Partei war. 20 Abs. 3 BS wird folgender S. 2 angefügt: Jeder Antragsberechtigte darf höchstens zwei Anträge innerhalb von zwölf Monaten unterstützen. Maßgeblich für die Fristberechnung ist jeweils der Zeitpunkt der Antragstellung. 20 Abs. 5 BS wird Abs. 7; folgender Abs. 6 wird neu angefügt: Die Durchführung von Mitgliederentscheiden erfolgt höchstens einmal je Kalendervierteljahr. Mehrere Mitgliederentscheide werden in einem gemeinsamen Verfahren durchgeführt. 20 Abs. 5 BS wird neu eingefügt ( Prüfungsausschuß ): Über das Vorliegen der sich aus den Absätzen 1 bis 4 und der Verfahrensordnung nach Abs. 7 ergebenden Voraussetzungen entscheidet ein Prüfungsausschuß, dem die folgenden Personen angehören: a) der von den Vertretern der Landesverbände gewählte Konventsvorsitzende b) der von den Landesschatzmeistern gewählte Sprecher der Schatzmeisterkonferenz c) der Vorsitzende des Satzungsausschusses d) der Bundesschatzmeister und e) der Schriftführer des Bundesverbands Abweichend von Satz 1 entscheidet anstelle des Prüfungsausschusses der Bundesvorstand in den Fällen des Abs. 2, soweit die Mitgliederbefragung nicht auf seinen Beschluß erfolgen soll. Der 2

3 Prüfungsausschuß kann sich eine Geschäftsordnung geben. Beschlüsse können auch fernmündlich und im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. 10 Abs. 4 FBO möge folgender neuer Satz angefügt werden: Von der sodann verbleibenden staatlichen Teilfinanzierung werden die Kosten für Mitgliederentscheide und -befragungen in Abzug gebracht. ANTRAG 02a: hier: Aufnahme von Mitgliedern, Verbandswechsel 4 Abs. 1 S. 3 BS möge wie folgt neu gefaßt werden Vor der Aufnahmeentscheidung ist von dem aufnehmenden Verband ein persönliches Gespräch unter Anwesenden mit dem Antragsteller zu führen. 4 Abs. 1 BS wird folgender S. 4 angefügt Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des niedrigsten rechtlich selbständigen Gebietsverbands Kreisverbands, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat; die Landessatzungen können die zuständige Gliederungsebene abweichend regeln. 4 Abs. 2 wird neu gefaßt: Stimmt der Vorstand des zuständigen Gebietsverbands dem Aufnahmeantrag zu, teilt er dies den übergeordneten Gebietsverbänden und der Bundespartei mit. Diese können binnen eines Monats der Aufnahme widersprechen. Ist nach Ablauf eines Monats bei der Bundesgeschäftsstelle kein Widerspruch eingegangen, bestätigt diese dem Bewerber und dem aufnehmenden Gebietsverband die Aufnahme zum fünften auf den der Versendung der Annahmeerklärung folgenden Tag. Die Mitgliedschaft beginnt unabhängig vom tatsächlichen Zugang der Annahmeerklärung am fünften auf die Versendung der Annahmeerklärung folgenden Tag. Das Datum des Beginns der Mitgliedschaft ist in der Annahmeerklärung zu bezeichnen. Die Annahmeerklärung ist vom zuständigen Landesvorstand oder vom Bundesvorstand mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wenn sie auf der Aufnahmeentscheidung eines nicht zuständigen Gebietsverbands beruht oder wenn der Bewerber in seinem Aufnahmeantrag oder sonst zu entscheidungserheblichen Fragen falsche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen hat. 4 Abs. 6 wird wie folgt neu gefaßt: In Ausnahmefällen kann ein Mitglied beantragen, aus seinem Gebietsverband auszuscheiden und stattdessen Mitglied in einem anderen zu werden, wenn eine aktive Teilnahme am Parteileben aufgrund objektiver Umstände ansonsten nicht möglich wäre. Der Wechsel bedarf der Zustimmung des Vorstands des aufnehmenden Gebietsverbands und des zuständigen Landesvorstands. Die Landesverbände können in ihre Satzungen Näheres regeln. 3

4 ANTRAG 02b: hier: Aufnahme von Mitgliedern bei Vormitgliedschaften 2 Abs. 5 wird wie folgt neu gefaßt: "Personen, die Mitglied einer der in Absatz 4 bezeichneten Organisationen waren, können nur Mitglied der Partei werden, wenn sie darüber im Aufnahmeantrag Auskunft geben und der zuständige Landesvorstand sowie der Bundesvorstand sich nach Einzelfallprüfung jeweils mit Zweidrittel ihrer Mitglieder für die Aufnahme entscheiden." ANTRAG 03: hier: Größe der Bundesfachausschüsse (Antrag BS10 an den BPT8) 18 Abs. 7 wird wie folgt neu gefaßt: Die Bundesfachausschüsse bestehen aus jeweils 30 Mitgliedern, davon a) 28 Mitgliedern, die von den Landesverbänden aus ihren Landesfachausschüssen entsandt werden; dabei entfällt auf jeden Landesverband ein Mitglied, die weiteren zwölf Mitglieder verteilen sich auf die Landesverbände nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf Grundlage der Mitgliederzahlen zum letzten 1. Januar; b) ein Mitglied des Bundesvorstands und c) ein Mitglied der Bundestagsfraktion. ANTRAG 04: hier: Bestätigung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Gebietsverbänden (Antrag lediglich zur Klarstellung der bestehenden Rechtslage) 8 Abs. 3 S. 2 BS möge wie folgt neu gefaßt werden: Maßnahmen eines Landesvorstands müssen vom nächsten zugehörigen Landesparteitag und Maßnahmen des Bundesvorstands vom nächsten Bundesparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Zur Befassung mit einer solchen Entscheidung ist die Einhaltung einer Antragsfrist entbehrlich, sofern die Maßnahme innerhalb der Antragsfrist verhängt wurde. 4

5 ANTRAG 05: hier: Berechnung der Delegiertenverteilung 12 Abs. 2 S. 6 wird wie folgt neu gefaßt: Maßgeblich ist die Zahl der Mitglieder, deren Beitragskonto zum Ende des vorletzten Kalenderquartals vor dem Konvent keinen Rückstand aufweist. Eine neue "Übergangsregelung (5)" wird wie folgt eingefügt: Die Neufassung des 12 Abs. 2 S. 6 tritt am 1. April 2019 in Kraft. 11 Abs. 3 S. 4 wird wie folgt neu gefaßt: Maßgeblich ist die Zahl der Mitglieder, deren Beitragskonto zum Ende des vorletzten Kalenderquartals vor dem Bundesparteitag keinen Rückstand aufweist. Eine neue Übergangsregelung (6) wird wie folgt eingefügt: Die Neufassung des 11 Abs. 3 S. 4 tritt am 1. April 2019 in Kraft. ANTRAG 06: hier: Europawahlversammlung 16 der Bundessatzung wird wie folgt neu gefaßt: (1) Die Europawahlversammlung besteht aus Delegierten der Landesverbände. Sie wählt die Bewerber und Ersatzbewerber der AfD für die Wahl zum Europäischen Parlament. Sie berät und beschließt ferner über das Wahlprogramm der AfD zur Europawahl. Für ihre Zusammensetzung, Vorbereitung und Durchführung gelten die Bestimmungen über den Bundesparteitag sinngemäß. (2) Die Wahl der Delegierten zur Europawahlversammlung sowie die Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften der Wahlgesetze und im übrigen nach den jeweiligen Satzungen. Sofern die jeweilige Landessatzung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Wahl der Delegierten zur Europawahlversammlung durch die Landesparteitage. (3) Wahlvorschläge für die Wahl der Bewerber und Ersatzbewerber müssen von mindestens einem stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer eingebracht werden. 5

6 ANTRAG 07: hier: Elektronische Form (Klarstellungen) In 4 Absatz 1 Satz 3 der Bundessatzung werden die Wörter in elektronischer Form durch per E- Mail oder über die Internetseiten der AfD ersetzt. In 6 Absatz 2 Satz 2 der Bundessatzung werden die Wörter in elektronischer Form durch per E- Mail ersetzt. In 6 Absatz 3 Satz 2 der Bundessatzung werden die Wörter in schriftlicher oder elektronischer Form durch schriftlich oder per ersetzt. ANTRAG 08: hier: Antragsberechtigungen an den Konvent 12 BS wird ein neuer Abs. 4a hinzugefügt: Antragsberechtigt sind (a) (b) (c) (d) (e) (f) (g) ordentliche Mitglieder des Konvents Mitgliederversammlungen bzw. Parteitage von Parteigliederungen ab Kreisebene, der Bundesvorstand, die Landesvorstände, die Ausschüsse des Konvents, fünfzig Mitglieder, sowie Vereinigungen, soweit sie die Anerkennung gem. 17 Abs. 1 Bundessatzung beantragen. 6

7 ANTRAG 09: Änderung der Bundesschiedsgerichtsordnung hier: Klarstellungen bzgl. Rechtskraft in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesschiedsgerichts 19 Abs. 4 BSGO wird wie folgt neu gefaßt: Die Rechtswirkungen des Urteils eines Landessschiedsgerichts treten ein mit Ablauf der Rechtsmittelfrist, im Fall der Einlegung eines Rechtsmittels mit dessen Zurückweisung. Urteile des Bundesschiedsgerichts erlangen mit Zustellung Rechtswirkung. 20 Abs. 1 S Hs BSGO wird wie folgt neu gefaßt Das Schiedsgericht kann im Rahmen eines anhängigen Hauptsacheverfahrens jederzeit auf Antrag eine Einstweilige Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand treffen, Begründung: Die vorstehenden Änderungen dienen der Rechtsklarheit. Sie entsprechen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesschiedsgerichts. ANTRAG 10: Änderung der Wahlordnung der Alternative für Deutschland hier: Stichwahlen In 6 Abs. 2 WO wird folgender Satz angefügt: Verzichtet ein Kandidat auf die Teilnahme an der Stichwahl, rückt der Kandidat mit der nächsthöchsten Stimmzahl in die Stichwahl nach, es sei denn, dass die Anzahl der noch für die Stichwahl zur Verfügung stehenden Kandidaten mindestens der doppelten Anzahl der zu wählenden Positionen entspricht. Satz 3 gilt entsprechend. 6 Abs. 3 lit d. WO wird wie folgt neu gefasst: Sind nach dem ersten Wahlgang nicht alle Ämter besetzt, erfolgt ein zweiter Wahlgang. Am zweiten Wahlgang nehmen von den im ersten Wahlgang nicht gewählten Bewerbern diejenigen mit den höchsten Stimmenzahlen teil, und zwar doppelt so viele, wie noch Positionen offen sind. Absatz 2 Sätze 3 bis 5 gelten entsprechend. Sind danach noch Ämter unbesetzt, wird ein weiterer Wahlgang 7

8 durchgeführt, sofern im zuletzt durchgeführten Wahlgang zumindest ein Bewerber gewählt wurde. Ist dies nicht der Fall, entscheidet die Versammlung, ob ein weiterer Wahlgang durchgeführt wird, für die noch unbesetzten Ämter die Wahl neu eröffnet wird oder ob diese Ämter einstweilen unbesetzt bleiben. ANTRAG 11: Änderung der Wahlordnung der Alternative für Deutschland hier: Allgemeine Regelungen 2 Abs. 3 Satz 3 WO wird gestrichen. In 2 WO wird folgender neuer Abs. 4 eingefügt: Nach Feststellung des Ergebnisses hat sich der Gewählte über die Annahme der Wahl gegenüber der Versammlung zu erklären. Erklärt der Gewählte sich auf dreimaliges Befragen des Versammlungsleiters nicht, gilt die Wahl als nicht angenommen. Die Absätze 4 bis 11 werden zu Absätzen 5 bis 12. ANTRAG 12: Änderung der Wahlordnung der Alternative für Deutschland hier: Delegiertenwahlen 4 WO wird wie folgt neu gefasst: (1) Bei der Wahl der Delegierten entscheidet die Versammlung, welches der folgenden Wahlverfahren zur Durchführung kommen soll: a) Herkömmliches Einzel-/Gruppenwahlverfahren gemäß 6, b) Akzeptanzwahlverfahren gemäß 7 oder c) Zwei-Stufen-Wahlverfahren gemäß 8. (2) Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los aus der Hand der Versammlungsleitung, es sei denn, ein Kandidat lässt dem anderen Kandidaten freiwillig den Vortritt. (3) Nehmen gewählte Delegierte die Wahl nicht an oder treten Kandidaten während der Bestimmung der Reihenfolge von der Wahl zurück, rücken alle auf den nachfolgenden Listenplätzen gewählten Kandidaten einen Platz vor. 8

9 ANTRAG 13: Änderung der Geschäftsordnung für Parteitage der Alternative für Deutschland hier: Anpassung von Fristen an die Bundessatzung In 4 Abs. 3 GO wird das Wort vier durch acht ersetzt. ANTRAG 13: Änderung der Geschäftsordnung für Parteitage der Alternative für Deutschland hier: Begründungen durch Antragsteller 6 Abs. 4 GO wird wie folgt neu gefasst: Sofern sie dies verlangen, erhalten die Antragsteller zu den behandelten Anträgen das Wort zur Begründung. ANTRAG 14: Änderung der Geschäftsordnung für Parteitage der Alternative für Deutschland hier: Klarstellung, Vermeidung von Redundanzen 5 Abs. 2 GO wird gestrichen. In 5 Abs. 1 GO wird die Absatznummerierung gestrichen. ANTRAG 15: Änderung der Geschäftsordnung für Parteitage der Alternative für Deutschland hier: Ausschluß der Öffentlichkeit 10 GO wird wie folgt neu gefasst: Der Bundesparteitag verhandelt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von mindestens 10 stimmberechtigten Mitgliedern der Versammlung kann für einzelne Beratungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, die Öffentlichkeit einschließlich der Medien mit der Mehrheit der Versammlung ausgeschlossen werden. 9

10 ANTRAG 15: Änderung der Finanz- und Beitragsordnung hier: Finanzierung von Mitgliederentscheiden und -befragungen 10 Abs. 4 FBO wird folgender neuer Satz angefügt: Von der sodann verbleibenden staatlichen Teilfinanzierung werden die Kosten für Mitgliederentscheide und -befragungen in Abzug gebracht. 10

ANTRÄGE DES SATZUNGSAUSSCHUSSES AN DEN 9. BUNDESPARTEITAG AM 30. JUNI / 01. JULI 2018 IN AUGSBURG

ANTRÄGE DES SATZUNGSAUSSCHUSSES AN DEN 9. BUNDESPARTEITAG AM 30. JUNI / 01. JULI 2018 IN AUGSBURG ANTRÄGE DES SATZUNGSAUSSCHUSSES AN DEN 9. BUNDESPARTEITAG AM 30. JUNI / 01. JULI 2018 IN AUGSBURG Berlin, 30. Mai 2018 Der ist ein ständiger Ausschuß des Konvents. Ihm gehören bis zu neun Personen an,

Mehr

Satzung des Kreisverbandes Vorpommern Greifswald der Partei Alternative für Deutschland (Kurzbezeichnung: AfD-VG)

Satzung des Kreisverbandes Vorpommern Greifswald der Partei Alternative für Deutschland (Kurzbezeichnung: AfD-VG) Satzung des Kreisverbandes Vorpommern Greifswald der Partei (Kurzbezeichnung: AfD-VG) Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Mitgliedschaft 3 Organe 4 Kreisparteitag 5 Der Kreisvorstand 6 Wahlen und Wahlverfahren

Mehr

SATZUNG Beitragsregelung

SATZUNG Beitragsregelung SATZUNG Beitragsregelung des Kreisverbandes Pinneberg In der verabschiedeten Neufassung vom 19. Februar 2001 Änderung vom 10. April 2006 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe, Name und Sitz 3 2 Mitgliedschaft

Mehr

Wahlordnung der Alternative für Deutschland

Wahlordnung der Alternative für Deutschland Wahlordnung der Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Allgemeine Regelungen... 2 3 Wahlen ein Parteiamt... 3 4 Wahl von Delegierten... 3 5 Aufstellung von Kandidaten zu öffentlichen Wahlen... 3 6 Herkömmliche

Mehr

Wahlordnungen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Wahlordnungen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz Wahlordnungen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz Anmerkung: Aus Gründen der Vereinfachung wird auch bei Amtsinhaberinnen die männliche Form verwendet. INHALTSVERZEICHNIS A. WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHL DES

Mehr

1. Der Bezirksverband ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Bezirksebene.

1. Der Bezirksverband ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Bezirksebene. Präambel Dieses ist die Satzung der Alternative für Deutschland Bezirksverband Hamburg-Harburg im Folgenden Bezirksverband genannt. Diese Satzung ist der Landessatzung der Alternative für Deutschland Landesverband

Mehr

ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND Landesverband Sachsen

ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND Landesverband Sachsen Satzung 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Landesverband trägt den Namen Alternative für Deutschland Sachsen. Seine Kurzbezeichnung lautet AfD Sachsen. (2) Der Landesverband hat seinen Sitz in Dresden.

Mehr

Satzung des Landesverbandes Berlin der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) (zuletzt geändert auf dem Landesparteitag am 11.

Satzung des Landesverbandes Berlin der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) (zuletzt geändert auf dem Landesparteitag am 11. Satzung des Landesverbandes Berlin der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) (zuletzt geändert auf dem Landesparteitag am 11. Februar 2017) 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet 1.1 Die Ökologisch-Demokratische

Mehr

Landessatzung Partei Alternative für Deutschland Landesverband Hamburg

Landessatzung Partei Alternative für Deutschland Landesverband Hamburg Landessatzung Partei Alternative für Deutschland Landesverband Hamburg Inhaltsverzeichnis Seite 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet 2 2 Gliederung 2 3 Mitgliedschaft 2 4 Organe des Landesverbandes 2 5 Der

Mehr

Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven der Alternative für Deutschland - im AfD-Landesverband Bremen -

Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven der Alternative für Deutschland - im AfD-Landesverband Bremen - Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven der Alternative für Deutschland - im AfD-Landesverband Bremen - Beschlossen auf dem Gründungsparteitag am 22.Mai 2016 Rechtsverbindliche Vorbemerkung : Gemäß 21 Abs.1

Mehr

Statut Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Unterbezirk Meißen. Statut. der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Unterbezirk Meißen

Statut Sozialdemokratische Partei Deutschlands - Unterbezirk Meißen. Statut. der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Unterbezirk Meißen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Unterbezirk Meißen _ Kreisverband Meißen Stand: 22.09.2018 Seite: 1 von 6 1 Name, Sitz, Tätigkeitsgebiet, Gliederung (1) Der Unterbezirk 07 des Landesverbandes

Mehr

Wahlordnung. der Freien Demokratischen Partei Landesverband Hamburg

Wahlordnung. der Freien Demokratischen Partei Landesverband Hamburg der Freien Demokratischen Partei Seite 2 Impressum Herausgeber: Freie Demokratische Partei, Satzungsausschuss Hoheluftchaussee 108, Haus B 20253 Hamburg Seite 3 der Freien Demokratischen Partei Neufassung

Mehr

Verfahrensordnung. Gültigkeitsbereich 1

Verfahrensordnung. Gültigkeitsbereich 1 Verfahrensordnung zur Aufstellung von Wahlkreisvorschlägen und der Landesliste für die Wahlen zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern, zum Deutschen Bundestag und zur Wahl des Europäischen Parlamentes Gültigkeitsbereich

Mehr

Satzung des AfD-Kreisverbandes Dresden

Satzung des AfD-Kreisverbandes Dresden Satzung des AfD-Kreisverbandes Dresden zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.04.2016 Präambel Die AfD ist die Partei der demokratischen Erneuerung. Sie steht für ein unideologisches

Mehr

Kreissatzung Alternative für Deutschland Kreisverband Frankfurt am Main

Kreissatzung Alternative für Deutschland Kreisverband Frankfurt am Main Kreissatzung Alternative für Deutschland Kreisverband Frankfurt am Main Fassung gemäß Beschluss der Kreishauptversammlung vom 04.11.2017 1 1 Name und Tätigkeitsgebiet Der Kreisverband Frankfurt am Main

Mehr

Geschäftsordnung zur Bundessatzung. der. Partei der Vernunft. Stand:

Geschäftsordnung zur Bundessatzung. der. Partei der Vernunft. Stand: Geschäftsordnung zur Bundessatzung der Partei der Vernunft Stand: 14.06.2015 I. Beschlussfähigkeit II. Beschlüsse und Abstimmungen III. Wahlen IV. Anträge V. Allgemeine Bestimmungen I. Beschlussfähigkeit

Mehr

Satzung Alternative für Deutschland Kreisverband Frankfurt am Main

Satzung Alternative für Deutschland Kreisverband Frankfurt am Main Satzung Alternative für Deutschland Kreisverband Frankfurt am Main Kreissatzung AfD Frankfurt am Main Fassung gemäß Beschluss der Kreishauptversammlung am 15.05.2013 Finale Fassung der Kreishauptversammlung

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Satzung der Alternative für Deutschland Kreisverband Main-Taunus

Satzung der Alternative für Deutschland Kreisverband Main-Taunus Satzung der Alternative für Deutschland Kreisverband Main-Taunus Gemäß Beschluss der Kreishauptversammlung am 29. Oktober 2016. 1 Name und Tätigkeitsgebiet: Der Kreisverband trägt den Namen Alternative

Mehr

Satzung des Bezirksverbandes Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf der Alternative für Deutschland (AfD) in der am 22. Februar 2017 beschlossenen Fassung

Satzung des Bezirksverbandes Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf der Alternative für Deutschland (AfD) in der am 22. Februar 2017 beschlossenen Fassung Seite 1 von 10 Satzung des Bezirksverbandes Berlin Charlottenburg- Wilmersdorf der Alternative für Deutschland (AfD) in der am 22. Februar 2017 beschlossenen Fassung 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1)

Mehr

Alternative für Deutschland (AfD) SATZUNG. des Kreisverbandes Osterholz-Verden

Alternative für Deutschland (AfD) SATZUNG. des Kreisverbandes Osterholz-Verden Alternative für Deutschland (AfD) SATZUNG des Kreisverbandes Osterholz-Verden in der durch den Kreisparteitag am 09. September 2015 beschlossenen Version. I. Zweck und Mitgliedschaft 1 Zweck Der Kreisverband

Mehr

Satzung. Kreisverband Leipzig Stadt. beschlossen auf dem Kreisparteitag der FDP in Leipzig. am 10. März zuletzt geändert am 27.

Satzung. Kreisverband Leipzig Stadt. beschlossen auf dem Kreisparteitag der FDP in Leipzig. am 10. März zuletzt geändert am 27. Kreisverband Leipzig Stadt Satzung beschlossen auf dem Kreisparteitag der FDP in Leipzig am. März 0 zuletzt geändert am. Januar Inhaltsverzeichnis Zweck und Rechtsform Ortsverbände Organe Der Kreisparteitag

Mehr

Landessatzung Partei Alternative für Deutschland Landesverband Hamburg Stand:

Landessatzung Partei Alternative für Deutschland Landesverband Hamburg Stand: Landessatzung Partei Alternative für Deutschland Landesverband Hamburg Stand: 26.11. 2017 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Landesverband trägt den Namen Alternative für Deutschlandmit der nachgestellten

Mehr

Rahmensatzung für Ortsverbände der FDP-NRW. Rahmensatzung für Ortsverbände der FDP-NRW

Rahmensatzung für Ortsverbände der FDP-NRW. Rahmensatzung für Ortsverbände der FDP-NRW Rahmensatzung für Ortsverbände der FDP-NRW Fassung vom 20.10.2007 Inhaltsverzeichnis Fassung vom 20.10.2007...1 I. ZWECK UND MITGLIEDSCHAFT...3 1 Zweck...3 2 Rechtsform...3 3 Mitgliedschaft...3 II. ORTSVERBANDSGRENZE...3

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg - Land Satzung

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg - Land Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg - Land Satzung 1 Name und Sitz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Würzburg-Land ist die Partei der GRÜNEN im Landkreis Würzburg. Die Organisation ist ein Kreisverband

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP. gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP. gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE BUNDESFACHAUSSCHÜSSE, LIBERALEN FOREN UND KOMMISSIONEN DER FDP gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse, Liberale Foren und Kommissionen der

Mehr

(1) Für die Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen der Bundessatzung.

(1) Für die Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen der Bundessatzung. Landessatzung Partei Alternative für Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Landesverband trägt den Namen der Partei Alternative für Deutschland, Kurzbezeichnung:

Mehr

Bezirkssatzung Seite 1 von 6. Alternative für Deutschland Bezirksverband Berlin Neukölln Bezirkssatzung. 04.

Bezirkssatzung Seite 1 von 6. Alternative für Deutschland Bezirksverband Berlin Neukölln Bezirkssatzung. 04. Alternative für Deutschland 04. Dezember 2014 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Bezirksverband trägt den Namen der Partei Alternative für Deutschland, mit der nach gestellten Bezirksbezeichnung

Mehr

Satzung der Partei Alternative für Deutschland ( AfD ) Kreisverband Germersheim

Satzung der Partei Alternative für Deutschland ( AfD ) Kreisverband Germersheim 1 Name, Tätigkeitsgebiet und Sitz (1) Der AfD-Kreisverband Germersheim ist eine Untergliederung der AfD Rheinland-Pfalz. Die Kurzbezeichnung lautet AfD Germersheim. Das Tätigkeitsgebiet ist der Landkreis

Mehr

ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND Satzungsausschuß

ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND Satzungsausschuß Verfahrensordnung für Mitgliederentscheide und Mitgliederbefragungen 1 Geltungsbereich Diese Verfahrensordnung regelt die Einzelheiten und die Durchführung von Mitgliederentscheiden und Mitgliederbefragungen

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB

Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB Radsportverband Niedersachsen e. V. Geschäftsordnung Fachkonferenz Rennsport und MTB Ausgabe 01/2012 RSVN-Geschäftsordnung-Fachkonferenz-Rennsport und MTB Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeine

Mehr

Satzung. Alternative für Deutschland. Kreisverband Bergstraße

Satzung. Alternative für Deutschland. Kreisverband Bergstraße Satzung Alternative für Deutschland Kreisverband Bergstraße Beschlossen von der Kreishauptversammlung am 10.11.2014 Zuletzt geändert durch die Kreishauptversammlung am 01.06.2017 1 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

Mehr

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994

Satzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994 Satzung der Schüler Union Deutschlands S In der Fassung vom 19. Juni 1994 atzung Diese Satzung wurde in dieser Form durch den BKA am 28. Januar 1990 in Bonn verabschiedet und vom Bundesvorstand der Jungen

Mehr

Geschäftsordnung zur Bundessatzung der. Freien Demokratischen Partei (BGO)

Geschäftsordnung zur Bundessatzung der. Freien Demokratischen Partei (BGO) (BGO) Fassung vom 10. Mai 2002 geänt auf dem 55. Ord. BPT am 5. Juni 2004 I. Beschlussfähigkeit II. Beschlüsse und Abstimmungen III. Wahlen IV. Anträge V. Allgemeine Bestimmungen 20 GESCHÄFTSORDNUNG ZUR

Mehr

Satzung für den Kreisverband Rhein-Berg der Partei Alternative für Deutschland in der Fassung vom

Satzung für den Kreisverband Rhein-Berg der Partei Alternative für Deutschland in der Fassung vom Satzung für den Kreisverband Rhein-Berg der Partei Alternative für Deutschland in der Fassung vom 30.07.2015 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Kreisverband trägt den Namen der Partei Alternative

Mehr

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband

Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand Name und Sitz Der Landesverband Satzung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Stand 26.04.2015 1. Name und Sitz Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands

Mehr

Satzung. der. Alternative für Deutschland (AfD) des. Kreisverbandes Mayen-Koblenz

Satzung. der. Alternative für Deutschland (AfD) des. Kreisverbandes Mayen-Koblenz Satzung der Alternative für Deutschland (AfD) des Kreisverbandes Mayen-Koblenz Inhaltverzeichnis 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet... - 3-2 Mitgliedschaft... - 3-3 Mitgliederbefragung... - 4 - Mitgliederbefragung...

Mehr

Satzung. Kreisverband Schwerin. Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)

Satzung. Kreisverband Schwerin. Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Satzung Kreisverband Schwerin Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) 1Tätigkeitsgebiet,Name Der Kreisverband Schwerin der SPD umfasst das Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin. Er ist Unterbezirk

Mehr

Satzung des Kreisverbandes Hannover Land

Satzung des Kreisverbandes Hannover Land Satzung des Kreisverbandes Hannover Land I. ZWECK UND MITGLIEDSCHAFT 1 Zweck Der Kreisverband Hannover Land ist eine Gliederung des Landesverbandes Niedersachsen der Partei Alternative für Deutschland

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.)

Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) Satzung der Freien Wähler-Gruppe Montabaur (e.v.) 1 Verein der Wählergruppe Der Verein führt den Namen "Freie Wähler-Gruppe Montabaur (e. V. )" (Kurzform: FWG Montabaur) und hat seinen Sitz in Montabaur.

Mehr

Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlungen der Alternative für Deutschland Landesverband Baden-Württemberg

Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlungen der Alternative für Deutschland Landesverband Baden-Württemberg Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlungen der Alternative für Deutschland Landesverband Baden-Württemberg Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Einberufung... 2 3 Versammlungsleitung... 2 4 Protokollführung...

Mehr

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. vom 16. November 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht... 3 4 Termine und Fristen...

Mehr

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v.

Geschäftsordnung. TSV Oberndorf 1924 e.v. Geschäftsordnung des TSV Oberndorf 1924 e.v. 1 Geltungsbereich Öffentlichkeit 1. Der TSV Oberndorf 1924 e.v. erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlungen

Mehr

Satzung für den FDP-Stadtverband. Lübbecke - Preußisch Oldendorf

Satzung für den FDP-Stadtverband. Lübbecke - Preußisch Oldendorf Satzung für den FDP-Stadtverband Lübbecke - Preußisch Oldendorf Fassung vom 12. März 2008 FDP Stadtverband Lübbecke Preußisch Oldendorf Vorsitzender Dieter Fette Driffenstraße 1 32312 Lübbecke Email: info@fdp-lk.de

Mehr

Satzung des FDP-Kreisverbandes Zwickau

Satzung des FDP-Kreisverbandes Zwickau Satzung des FDP-Kreisverbandes Zwickau 1 Zweck und Rechtsform Der FDP-Kreisverband Zwickau ist eine Gliederung des Landesverbandes Sachsen der Freien Demokratischen Partei im Sinne und nach Maßgabe des

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr

Satzung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der PARTEI

Satzung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der PARTEI Satzung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative kurz: Die PARTEI NRW vom 7. Juli 2012. Name Der

Mehr

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten. DJK SPORTVERBAND DEUTSCHE JUGENDKRAFT DIÖZESANVERBAND MÜNSTER E.V. D I Ö Z E S A N V E R B A N D S G E S C H Ä F T S O R D N U N G I. DER DIÖZESANVERBANDSTAG (kurz: Diözesantag) 1 TERMIN, VORBEREITUNG,

Mehr

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER

SATZUNG SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN DER SATZUNG DER SOZIALDEMOKRATISCHEN PARTEI DEUTSCHLANDS ORTSVEREIN NETPHEN In Ergänzung der Statuten der übergeordneten Parteigliederungen gibt sich der SPD- Ortsverein Netphen folgende Satzung 1 Name, Tätigkeitsgebiet

Mehr

Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz Kreisverband Ahrweiler

Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz Kreisverband Ahrweiler Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz Kreisverband Ahrweiler Satzung 2 1 Name und Organisation 2 2 Grundsätze und Ziele 2 3 Sitz des Kreisverbandes 2 4 Ortsverbände 2 5 Mitgliedschaft 2 6 Organe 3 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Alternative für Deutschland

Alternative für Deutschland Alternative für Deutschland Satzung Kreisverband Hannover Stadt AfD Satzung Kreisverband Hannover Stadt 1/8 Inhaltsverzeichnis I. Zweck und Mitgliedschaft... 3 1 Zweck... 3 2 Rechtsform... 3 3 Mitgliedschaft...

Mehr

Alternative für Deutschlane. Wahlorenung. vom 1. Februar 2015, zuletzt geändert am 1. Juli 2018

Alternative für Deutschlane. Wahlorenung. vom 1. Februar 2015, zuletzt geändert am 1. Juli 2018 31.01.2015 für y Inhalt Alternative für Deutschlane Wahlorenung vom 1. Februar 2015, zuletzt geändert am 1. Juli 2018 1 Geltungsbereich 2 Allgemeine Regelungen 3 Wahlen für ein Parteiamt 4 Wahl von Delegierten

Mehr

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen

satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen satzung des NPD-Landesverbandes Thüringen Satzung des Landesverbandes Thüringen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) 1. Name und Sitz Der Landesverband Thüringen der Nationaldemokratischen

Mehr

Satzung der Alternative für Deutschland (AfD) Kreisverband Westerwald

Satzung der Alternative für Deutschland (AfD) Kreisverband Westerwald Satzung der Alternative für Deutschland (AfD) Kreisverband Westerwald Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet 2 Mitgliedschaft 3 Gliederung des Kreisverbands 4 Organe des Kreisverbands 5 Der

Mehr

Landeswahlordnung für den BdP Bayern

Landeswahlordnung für den BdP Bayern für den BdP Bayern Präambel Die regelt den Ablauf von Wahlen im Landesverband. Sie wiederholt dabei zum Teil Landessatzung, Landesordnung sowie die Wahlordnung des BdP. Dadurch wird ein Überblick über

Mehr

Geschäftsordnung SSW

Geschäftsordnung SSW Geschäftsordnung des SSW Landesparteitag 18.09.2010 mit Änderungen vom 15.09.2018 2 ÜBERSICHT Seite 1. Geltungsbereich 4 1 Geltungsbereich 2. Bezeichnungen der Partei 4 2 Bezeichnungen der Partei 3. Der

Mehr

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v.

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. Seite 1 RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1 Geltungsbereich

Mehr

Satzung SPD-Kreisverband Ludwigslust-Parchim

Satzung SPD-Kreisverband Ludwigslust-Parchim Satzung SPD-Kreisverband Ludwigslust-Parchim 1 - Name, Sitz, Tätigkeitsgebiet (1) Der Kreisverband Ludwigslust-Parchim umfasst das Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Der Kreisverband ist Unterbezirk

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - Satzung des Ortsvereins Waiblingen - Heinrich-Küderli-Straße 1 71332 Waiblingen Telefon: 07151 966044 Fax: 07151 966046 www.spdwaiblingen.de Inhaltsverzeichnis

Mehr

Geschäftsordnung (GO) für Parteitage der Alternative für Deutschland

Geschäftsordnung (GO) für Parteitage der Alternative für Deutschland Geschäftsordnung (GO) Parteitage der Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Eröffnung des Parteitages... 2 3 Versammlungsleitung... 2 4 Protokollführung... 2 5 Tagesordnung... 3 6 Behandlung von Tagesordnungspunkten

Mehr

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg beschlossen auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 24. Juni 1995, zuletzt geändert auf der Jahres-Mitgliederversammlung vom 09.10.2015 1 (1) Der Vorstand

Mehr

2 Wahlgrundsätze (1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl.

2 Wahlgrundsätze (1) Es gilt allgemein der Grundsatz der freien, gleichen und geheimen Wahl. Wahlordnung der Partei DIE LINKE 0.7. Beschluss des Gründungsparteitages am 16. Juni 2007 in Berlin, geändert durch Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE am 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt 1

Mehr

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

2. Abschnitt Mitgliedschaft

2. Abschnitt Mitgliedschaft 2. Abschnitt Mitgliedschaft 3 Voraussetzungen der Mitgliedschaft (1) Mitglied der CSU kann werden, wer 1. die Grundsätze und die Satzung der Partei anerkennt, 2. bereit ist, ihre Ziele zu fördern, 3. keiner

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Satzung für den Ortsverein Meschede

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Satzung für den Ortsverein Meschede 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Satzung für den Ortsverein Meschede 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der Ortsverein umfasst den Bereich der Kernstadt Meschede sowie der angrenzenden Orte Berghausen,

Mehr

Satzung. für den Förderverein der CJD Christophorusschule Elze e.v.

Satzung. für den Förderverein der CJD Christophorusschule Elze e.v. Satzung für den Förderverein der CJD Christophorusschule Elze e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Förderverein der CJD Christophorusschule Elze e.v. Er ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Ortsvereins Soest

Satzung des Ortsvereins Soest 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Satzung des Ortsvereins Soest 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der Ortsverein umfasst den Bereich der Stadt Soest. 2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei

Mehr

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.

Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein

Mehr

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU

Geschäftsordnung. Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU Geschäftsordnung Arbeitskreis Schule, Bildung und Sport der CSU Diese Satzung wurde auf der Landesversammlung des AKS am 28. November 2008 in München beschlossen, vom Parteivorstand der CSU am 02. Februar

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp

Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp Satzung Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp Seite: 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Ortsverein Trappenkamp Satzung für den SPD-Ortsverein Trappenkamp 1 Bereich und Sitz

Mehr

Landessatzung der Alternative für Deutschland Landesverband Baden- Württemberg

Landessatzung der Alternative für Deutschland Landesverband Baden- Württemberg Landessatzung der Alternative für Deutschland Landesverband Baden- Württemberg Inhalt 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet... 2 2 Form und Fristen... 2 3 Gliederung... 2 4 Mitgliedschaft... 2 5 Organe des

Mehr

Satzung der Alternative für Deutschland Landesverband Bremen

Satzung der Alternative für Deutschland Landesverband Bremen Hinweis: Gem. 21 Abs.1 der Bundessatzung sind die Regelungen der 2 bis 8 sowie 19 der Bundessatzung für alle Gliederungen der Partei verbindlich. Die -Reihenfolge und der Text der 2 bis 8 der Bundessatzung

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Mustersatzung für Ortsvereine

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Mustersatzung für Ortsvereine Rechtsstelle Stand: August 2012 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Mustersatzung für Ortsvereine 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der Ortsverein umfasst den Bereich... 2. Er führt den Namen Sozialdemokratische

Mehr

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Satzung für den Ortsverein Langerwehe

Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Satzung für den Ortsverein Langerwehe Sozialdemokratische Partei Deutschlands Satzung für den Ortsverein Langerwehe 1 Name, Tätigkeitsgebiet 1. Der Ortsverein umfasst den Bereich der Gemeinde Langerwehe 2. Er führt den Namen Sozialdemokratische

Mehr

Satzung der Grünen Jugend München

Satzung der Grünen Jugend München Satzung der Grünen Jugend München Präambel Die Grüne Jugend München ist ein Zusammenschluss junger Menschen, die sich den gemeinsamen Zielen von Toleranz, Liberalität, Gerechtigkeit, Solidarität, Demokratie,

Mehr

Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Kamen

Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Kamen Satzung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Kamen Präambel Der Grundkonsens der Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inklusive seiner Präambel gilt auch für den Ortsverband Kamen. Die im Grundkonsens von BÜNDNIS

Mehr

Alternative für Deutschland. Bundessatzung. vom 29. November 2015

Alternative für Deutschland. Bundessatzung. vom 29. November 2015 Bundessatzung vom 29. November 2015 Präambel In ernster Sorge vor politischen und wirtschaftlichen Fehlentwicklungen in Deutschland und in der Europäischen Union haben wir die Partei Alternative für Deutschland

Mehr

Satzung des Ortsverbandes Eberswalde (Oberbarnim) der Freien Demokratischen Partei

Satzung des Ortsverbandes Eberswalde (Oberbarnim) der Freien Demokratischen Partei Satzung des Ortsverbandes Eberswalde (Oberbarnim) der Freien Demokratischen Partei beschlossen vom Ortsparteitag am 06. März 2006 geändert auf dem Ortsparteitag am 04. März 2009 geändert auf dem Ortsparteitag

Mehr

Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten

Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten 1 Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten, 21709 Himmelpforten, 2009. 1 Nr. 1: Der Verein führt den Namen " Förderverein Freiwillige Feuerwehr

Mehr

Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, Liberalen Foren und Kommissionen der Freien Demokratischen Partei

Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, Liberalen Foren und Kommissionen der Freien Demokratischen Partei Geschäftsordnung für die Bundesfachausschüsse, ****************************************************************************** 48 FDP Gemäß 22 Abs. 7 Bundessatzung Die Geschäftsordnung für Bundesfachausschüsse

Mehr

Schiedsgerichtsordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG

Schiedsgerichtsordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG Schiedsgerichtsordnung von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG Beschlossen am 29. April 2017 1 - Grundlagen (1) Diese Schiedsgerichtsordnung regelt das Verfahren vor den Schiedsgerichten der Bundespartei und der Landesverbände.

Mehr

Wahlordnung. 3 Wahlberechtigung / Wählbarkeit / Wahlgeheimnis (1) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet

Wahlordnung. 3 Wahlberechtigung / Wählbarkeit / Wahlgeheimnis (1) Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die zum Wahltermin das 16. Lebensjahr vollendet ERMLANDFAMILIE e.v. Wahlordnung Allgemeines 1 Präambel Diese Wahlordnung regelt die Wahlen, Delegierungen und Berufungen zur Ermländervertretung und die Wahl der Mitglieder des Ermländerrates des Ermlandfamilie

Mehr

Satzung DIE LINKE. Kiel

Satzung DIE LINKE. Kiel Satzung DIE LINKE. Kiel (in der Fassung vom 13. Januar 2018) 1. Name, Zuständigkeitsbereich 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet (1) Der Kreisverband Kiel der Partei DIE LINKE ist ein Gebietsverband der Partei

Mehr

Demokratisch Liberale LIGA LIGA Zusatzbezeichnung: -

Demokratisch Liberale LIGA LIGA Zusatzbezeichnung: - Name: Kurzbezeichnung: Demokratisch Liberale LIGA LIGA Zusatzbezeichnung: - Anschrift: Königstraße 80 70173 Stuttgart z. H. Herrn Thomas Stütz Telefon: (07 11) 2 22 94 64 35 Telefax: (07 11) 22 29 46 31

Mehr

Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg

Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg Satzung der Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg Die Altburschenschaft wurde am 11.06.04 im Lokal Felseneck von Jörg Kley, Holger Zecher, Alexander Schug, Michael Schug, Peter Schug, Armin Jakobi,

Mehr

Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz *

Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz * Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz * 1 Geltungsbereich, Wahlberechtigung (1) Diese Wahlordnung gilt für sämtliche Wahlen im Bayerischen Roten Kreuz. (2) Die Wahlberechtigung im Bayerischen Roten

Mehr

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren.

Geschäftsordnung. - Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind gleichzeitig durch Übersendung der Einberufungsunterlagen zu informieren. 1 Geschäftsordnung 1 Geschäftsbereich Öffentlichkeit - Der TSV Obernzell 1899 ev erlässt zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachstehend Versammlungen genannt) diese Geschäftsordnung.

Mehr

Gymnasium in Herrsching

Gymnasium in Herrsching Gymnasium in Herrsching Satzung des Fördervereins für ein zweites Gymnasium im westlichen Landkreis Starnberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim

FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim Kreisverband Rosenheim e.v. Satzung des Kreisverbandes FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim vom 22. September 2006, geändert am 17. Oktober 2011, geändert am 24. Oktober 2011, geändert am 10. Mai 2012

Mehr

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach STADT VIECHTACH Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach Aktenzeichen: 44 Vorgang-Nummer: 003128 Dokumenten-Nummer: 043099 Vom: 27.06.2016 Beschluss des Stadtrats vom: 04.07.2016 Inkrafttreten:

Mehr

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen

Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese

Mehr

Satzung des gemeinnützigen Vereines Eigenbaukombinat Halle e.v.

Satzung des gemeinnützigen Vereines Eigenbaukombinat Halle e.v. Satzung des gemeinnützigen Vereines Eigenbaukombinat Halle e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 15. Februar 2012 abgeändert auf der wiederaufgenommenen Gründungsversammlung am 28. März 2012

Mehr