Anlage 1 - Strukturqualität koordinierender Arzt

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1 Anlage - Strukturqualität koordinierender Arzt gemäß 3 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Teilnahmeberechtigt als koordinierender Arzt für den hausärztlichen Versorgungssektor sind gemäß 73 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Vertragsärzte und zugelassene MVZ, die nachfolgende Anforderungen an die Strukturqualität persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen bzw. nachweisen und die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte und die erforderliche Dokumentation, einhalten und die Kenntnisnahme der Information durch das Praxismanual bestätigen. Die apparativen Voraussetzungen müssen in jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte erfüllt sein. Voraussetzung Information durch das Praxis-Manual zu Beginn der Teilnahme Möglichkeit, Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards durchzuführen Möglichkeit zur Basisdiagnostik der KHK, mindestens: EKG, Belastungs-EKG in Eigenleistung oder per Auftragsleistung insbesondere durch andere am DMP teilnehmende Ärzte unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (Leitlinie zur Ergometrie) Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann Bei der Durchführung des Belastungs-EKG sind folgende Voraussetzungen zu beachten: strukturelle Voraussetzungen/notwendige Geräte: Entsprechendes Ergometriegerät 2 Kanal EKG EKG Monitoring Defibrillator Notfallausrüstung zur Intubation (Ambubeutel, Laryngoskop, Endotrachealtubus, Führungsstab, Magill-Zange) Zeitpunkt/Häufigkeit Einmalig, zu Beginn der Teilnahme Bei Beginn der Teilnahme Bei Beginn der Teilnahme Bei Beginn der Teilnahme Leitlinien zur Ergometrie. Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung, bearbeitet im Auftrag der Kommission für Klinische Kardiologie von H. J. Trappe und H. Löllgen: Z. Kardiol. 89(2000), Seite von 2

2 Geräte zur Infusionstherapie (Infusionslösungen, [NaCl, Glukose], Infusionsbestecke) Notfallmedikation Möglichkeit der O2- Gabe per Nasensonde Liege personelle Voraussetzungen: Ausgebildetes Personal für das sorgfältige Anlegen und eine qualitätsgesicherte EKG-Registrierung Ständige Anwesenheit eines Arztes (muss über adäquate EKG-Kenntnisse verfügen und den Patienten in Notfällen versorgen können, Erstellen eines standardisierten Protokolls) während der gesamten Untersuchung KHK-spezifische Fortbildung durch von der KV oder von den Ärztekammern anerkannte oder zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen (z.b. durch Qualitätszirkel) In regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich Seite 2 von 2

3 Anlage 2 - Strukturqualität fachärztlicher Versorgungssektor gemäß 4 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Teilnahmeberechtigt für die fachärztlich qualifizierte Versorgung sind Vertragsärzte und zugelassene MVZ, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität persönlich oder durch angestellte Ärzte erfüllen bzw. nachweisen und die geregelten Vertragsinhalte, insbesondere die Versorgungsinhalte einhalten und die Kenntnisnahme der Information durch das Praxismanual bestätigen. Die apparativen Voraussetzungen müssen in jeder für DMP gemeldeten Betriebsstätte erfüllt sein. Leistungserbringer der zweiten Versorgungsstufe fachärztlich tätiger Internist oder Kardiologe [zur nichtinvasiven Diagnostik und Therapie der KHK] Allgemeine Voraussetzungen: Voraussetzungen Information durch das Praxis-Manual zu Beginn der Teilnahme Fachliche Voraussetzungen: Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung: Kardiologie oder Facharzt für Innere Medizin und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Klinik für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie innerhalb der letzten 5 Jahre oder die regelmäßige Betreuung von mindestens 50 Patienten im Durchschnitt mit KHK pro Quartal im letzten Jahr vor Antragstellung (Bei Bedarf werden Überprüfungen vorgenommen.) KHK-spezifische Fortbildung durch von der KV oder von den Ärztekammern anerkannte oder zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen (z.b. durch Qualitätszirkel) mindestens zweimal jährlich Organisatorische Voraussetzungen und Geräte: Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards 24-Stunden-Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards Qualitätsgesicherte EKG Durchführung Seite von 2

4 Leistungserbringer der zweiten Versorgungsstufe Voraussetzungen Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung der Doppler- Echokardiographie mit Farbcodierung gegenüber der KV Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat nachweisen kann Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax ggf. per Auftragsleistung Kardiologe mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen 2 (Linksherzkatheteruntersu chungen, therapeutische Katheterinterventionen) Allgemeine Voraussetzungen: Information und Kenntnisnahme durch das Praxis-Manual zu Beginn der Teilnahme, ggf. Teilnahme an einer Arztinformationsveranstaltung Fachliche Voraussetzungen: Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung: Kardiologie Nachweis 2 der Befähigung zur Durchführung invasiver kardiologischer Leistungen (diagnostische und therapeutische Katheterinterventionen) gegenüber der KV KHK-spezifische Fortbildung durch von der KV oder von den Ärztekammern anerkannte oder zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen (z.b. durch Qualitätszirkel) mindestens zweimal jährlich Leitlinien zur Ergometrie. Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung, bearbeitet im Auftrag der Kommission für Klinische Kardiologie von H. J. Trappe und H. Löllgen: Z. Kardiol. 89(2000), gem. Voraussetzung gem. 35 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen Seite 2 von 2

5 Anlage 5. - Teilnahmeerklärung des Arztes Koordinierender Arzt gem. 3 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Name... Vorname:... Geburtsdatum:... Niederlassung zum:... als:... Facharztanerkennung als/vom:... weitere Weiterbildungsabschlüsse:... (Schwerpunktbezeichnung/Subspezialisierung) Praxisanschrift:... Meine lebenslange Arztnummer lautet:...[lanr] Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Disease-Management-Programms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Am Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms KHK zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin möchte ich teilnehmen. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte gemäß, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Ärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management- Programms, dass ich die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Spezialvorschriften für die Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und zur Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab auf der vertraglich vereinbarten Teilnahme- und Einwilligungserklärung die einmalige freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z.b. Datenbanken), Seite von 4

6 den bei mir angestellten Ärzten, die in meiner Praxis/Einrichtung Leistungen im Rahmen des DMP erbringen, die eingangs genannten Informationen zu den DMP zukommen lasse und diese Ärzte gleichermaßen die letztgenannten Verpflichtungen zur - ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht, - Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit und - Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfüllen, gegenüber der KV Berlin mit der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) nachweise, dass diese bei mir angestellten Ärzte die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und ich die KV Berlin in entsprechender Weise unverzüglich über das Ende des Angestelltenverhältnisses oder der Tätigkeit des angestellten Arztes im DMP informiere. Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens und meiner Anschrift in dem gesonderten Leistungserbringer-Verzeichnis (ambulanter Sektor) gem. 9, der Weitergabe des Leistungserbringer-Verzeichnisses (ambulanter Sektor) an die teilnehmenden Vertragsärzte und MVZ, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten, der Evaluation der Dokumentationsdaten und Verwendung der Dokumentationsdaten für die Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen einverstanden. Die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten Ärzte haben mir gegenüber ihr Einverständnis über die Veröffentlichung ihres Namens und ihrer Anschrift in dem gesonderten Leistungserbringer-Verzeichnis (ambulanter Sektor) gem. 9, die Weitergabe des Leistungserbringer-Verzeichnisses (ambulanter Sektor) an die teilnehmenden Vertragsärzte und MVZ, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten, die Evaluation der Dokumentationsdaten und Verwendung der Dokumentationsdaten für die Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erklärt. Mir bzw. den in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir angestellten Ärzten ist bekannt, dass. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. 2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet. 3. Ärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß 0 sanktioniert werden. Ich möchte als koordinierender Arzt gemäß 3 des Vertrages teilnehmen. Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen Seite 2 von 4

7 des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. Ich möchte am Vertrag wie folgt teilnehmen: persönlich durch die bei mir angestellten Ärzte Für die Teilnahme am Vertrag, durch bei mir angestellte Ärzte, habe ich die Anlage 5.3 (Ergänzungserklärung des Arztes) ausgefüllt und beigefügt. Ich möchte für folgende Betriebsstätte(n) bzw. Nebenbetriebsstätte(n) teilnehmen: a) [BSNR] b) [NBSNR] c) [NBSNR] Ich versichere, dass die nachfolgenden Voraussetzungen in jeder Betriebsstätte bzw. Nebenbetriebsstätte vorgehalten werden. Folgende organisatorische/apparative Voraussetzungen werden durch mich bzw. die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir angestellten Ärzten erfüllt: Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessungen nach nationalen Qualitätsstandards Möglichkeit zur Basisdiagnostik der KHK Mindestens: - EKG, - Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat gemäß der gültigen Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nachweisen kann*, - Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie Leitlinie zur Ergometrie * Die mit * gekennzeichneten Leistungen können als Auftragsleistung (außer Labor O III) vergeben werden, sofern der Antragsteller sicherstellt, dass die vorgegebenen Bedingungen eingehalten werden. Möglichkeit zur Durchführung eines Belastungs-EKG (unter Erfüllung der in Anlage DMP-Vertrag genannten sämtlichen strukturellen und personellen Voraussetzungen) Ich bzw. die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir anstellten Ärzte verpflichten sich außerdem: zur Teilnahme an KHK-spezifischer Fortbildung durch von der KV oder von den Ärztekammern anerkannte oder zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen (z.b. durch Qualitätszirkel), in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich Seite 3 von 4

8 Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß 25 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen der Datenstelle nach 25 des Vertrages, der Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, der Gemeinsamen Einrichtung DMP GbR sowie den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist. Darin beauftrage ich die Datenstelle,. die in meiner Praxis im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und 2. die Dokumentationsdaten an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Ich habe die Möglichkeit, mich über den genauen Vertragsinhalt zu informieren. Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR und die Krankenkassen bzw. deren Verbände im Rahmen dieses Disease-Management-Programms die Datenstelle wechseln möchten, bevollmächtige ich die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, in meinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle zu schließen. Ich werde dann unverzüglich die Möglichkeit erhalten, mich über den genauen Inhalt dieses Vertrags zu informieren. Das Praxismanual habe ich sowie die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir angestellten, Ärzte erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift und Vertragsarztstempel ggf. Unterschrift Leiter der Einrichtung Seite 4 von 4

9 Anlage Teilnahmeerklärung des Arztes Fachärztlicher Versorgungssektor gem. 4 zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Name... Vorname:... Geburtsdatum:... Niederlassung zum:... als:... Facharztanerkennung als/vom:... weitere Weiterbildungsabschlüsse:... (Schwerpunktbezeichnung/Subspezialisierung) Praxisanschrift:... Meine lebenslange Arztnummer lautet:...[lanr] Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Disease-Management-Programms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Am Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms KHK zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin möchte ich teilnehmen. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte gemäß, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Ärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management- Programms, dass ich die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Spezialvorschriften für die Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und zur Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab auf der vertraglich vereinbarten Teilnahme- und Einwilligungserklärung die einmalige freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken), Seite von 5

10 den bei mir angestellten Ärzten, die in meiner Praxis/Einrichtung Leistungen im Rahmen des DMP erbringen, die eingangs genannten Informationen zu DMP zukommen lasse und diese Ärzte gleichermaßen die letztgenannten Verpflichtungen zur - ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht, - Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit und - Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfüllen, gegenüber der KV Berlin mit der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) nachweise, dass diese bei mir angestellten Ärzte die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und ich die KV Berlin in entsprechender Weise unverzüglich über das Ende des Angestelltenverhältnisses oder der Tätigkeit des angestellten Arztes im DMP informiere. Ich bin mit der Veröffentlichung meines Namens und meiner Anschrift in dem gesonderten Leistungserbringer-Verzeichnis (ambulanter Sektor) gem. 9, der Weitergabe des Leistungserbringer-Verzeichnisses (ambulanter Sektor) an die teilnehmenden Vertragsärzte und MVZ, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten, der Evaluation der Dokumentationsdaten und Verwendung der Dokumentationsdaten für die Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen einverstanden. Die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten Ärzte haben mir gegenüber ihr Einverständnis über die Veröffentlichung ihres Namens und ihrer Anschrift in dem gesonderten Leistungserbringer-Verzeichnis (ambulanter Sektor) gem. 9, die Weitergabe des Leistungserbringer-Verzeichnisses (ambulanter Sektor) an die teilnehmenden Vertragsärzte und MVZ, an die Krankenkassen bzw. deren Verbände, das Bundesversicherungsamt (BVA) und an die teilnehmenden Versicherten, die Evaluation der Dokumentationsdaten und Verwendung der Dokumentationsdaten für die Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Vertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erklärt. Mir bzw. den in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir angestellten, Ärzten ist bekannt, dass. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist; die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres beträgt. 2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet. 3. Ärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß 0 sanktioniert werden. Seite 2 von 5

11 Ich möchte an der fachärztlich qualifizierten Versorgung gemäß 4 des Vertrages teilnehmen. Hiermit beantrage ich zusätzlich gemäß 4 Abs. 3 des Vertrages die Möglichkeit der Übernahme von Aufgaben eines koordinierenden Arztes gem. 3 Abs. 2 des Vertrages für Patienten, die ich bereits vor der Einschreibung dauerhaft betreut habe und für Patienten, für die eine kontinuierliche Betreuung im fachärztlichen Versorgungssektor aus medizinischen Gründen erforderlich ist. (Zur Zeit werden in meiner Praxis insgesamt... Patienten betreut) Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. Ich möchte am Vertrag wie folgt teilnehmen: persönlich durch die bei mir angestellten Ärzte Für die Teilnahme am Vertrag, durch bei mir angestellte Ärzte, habe ich die Anlage 5.3 (Ergänzungserklärung des Arztes) ausgefüllt und beigefügt. Ich möchte für folgende Betriebsstätte(n) bzw. Nebenbetriebsstätte(n) teilnehmen: a) [BSNR] b) [NBSNR] c) [NBSNR] Ich versichere, dass die nachfolgenden Voraussetzungen in jeder Betriebsstätte bzw. Nebenbetriebsstätte vorgehalten werden. Für den fachärztlich tätigen Internisten oder Kardiologen (zur nichtinvasiven Diagnostik und Therapie der KHK) Folgende fachliche Voraussetzungen werden durch mich erfüllt: Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie oder Facharzt für Innere Medizin und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Klinik für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie innerhalb der letzten 5 Jahre oder die regelmäßige Betreuung von mindestens 50 Patienten im Durchschnitt mit KHK pro Quartal im letzten Jahr vor Antragstellung (Bei Bedarf werden Überprüfungen vorgenommen.) Seite 3 von 5

12 Folgende organisatorische/apparative Voraussetzungen werden durch mich bzw. die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir angestellten Ärzten erfüllt: Möglichkeit zur Durchführung von Blutdruckmessungen nach nationalen Qualitätsstandards Möglichkeit zur 24-Stunden-Blutdruckmessung nach nationalen Qualitätsstandards Qualitätsgesicherte EKG-Durchführung Belastungs-EKG unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Ergometrie Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung der Doppler-Echokardiographie mit Farbcodierung gegenüber der KV Laborchemische Untersuchungen in einem Labor, welches ein Ringversuchszertifikat gemäß der gültigen Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen nachweisen kann Möglichkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung des Thorax, ggf. per Auftragsleistung Ich bzw. die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir anstellten, Ärzte verpflichten sich außerdem: zur regelmäßigen KHK-spezifischen Fortbildung durch von der KV oder von den Ärztekammern anerkannte oder zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen (z.b. durch Qualitätszirkel), mindestens zweimal jährlich Für den Kardiologen mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen) Folgende fachliche Voraussetzungen werden durch mich erfüllt: Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (diagnostische und therapeutische Katheterinterventionen) gegenüber der KV Ich bzw. die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir anstellten, Ärzte verpflichten sich außerdem: zur regelmäßigen KHK-spezifischen Fortbildung durch von der KV oder von den Ärztekammern anerkannte oder zertifizierte Fortbildungsveranstaltungen (z.b. durch Qualitätszirkel), mindestens zweimal jährlich Seite 4 von 5

13 Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß 25 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen der Datenstelle nach 25 des Vertrages, der Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, der Gemeinsamen Einrichtung DMP GbR sowie den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist. Darin beauftrage ich die Datenstelle,. die in meiner Praxis im Rahmen des Disease-Management-Programms erstellten Dokumentationen auf Vollständigkeit und Plausibilität zu überprüfen und 2. die Dokumentationsdaten an die entsprechenden Stellen weiterzuleiten. Ich habe die Möglichkeit, mich über den genauen Vertragsinhalt zu informieren. Für den Fall, dass die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR und die Krankenkassen bzw. deren Verbände im Rahmen dieses Disease-Management-Programms die Datenstelle wechseln möchten, bevollmächtige ich die Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, in meinem Namen einen Vertrag gleichen Inhalts mit der neuen Datenstelle zu schließen. Ich werde dann unverzüglich die Möglichkeit erhalten, mich über den genauen Inhalt dieses Vertrags zu informieren. Das Praxismanual habe ich sowie die in der Anlage 5.3 ( Ergänzungserklärung des Arztes ) genannten, bei mir angestellten, Ärzte erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift und Vertragsarztstempel ggf. Unterschrift Leiter der Einrichtung Seite 5 von 5

14 Anlage Ergänzungserklärung des Arztes zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Erklärung zu jedem angestellten Arzt Nachfolgend genannte/r, in meiner Praxis/Einrichtung angestellte/r, Ärztin/Arzt erbringt Leistungen im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des Disease-Management-Programms KHK zwischen der KV Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin: Name, Vorname, Titel [LANR] [BSNR] o.[nbsnr] als koord. Arzt 3 als qual. FA 4 ab Datum Die fachlichen Voraussetzungen gemäß 3 werden durch den genannten, bei mir angestellten Arzt erfüllt. Folgende fachliche Voraussetzung gemäß 4 wird durch den genannten, bei mir angestellten, Arzt erfüllt: Für den fachärztlich tätigen Internisten oder Kardiologen (zur nichtinvasiven Diagnostik und Therapie der KHK) Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie oder Facharzt für Innere Medizin und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Klinik für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie innerhalb der letzten 5 Jahre oder die regelmäßige Betreuung von mindestens 50 Patienten im Durchschnitt mit KHK pro Quartal im letzten Jahr vor Antragstellung (Bei Bedarf werden Überprüfungen vorgenommen.) Für den Kardiologen mit der Möglichkeit zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Linksherzkatheteruntersuchungen, therapeutische Katheterinterventionen) Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (diagnostische und therapeutische Katheterinterventionen) gegenüber der KV Seite von 2

15 Nachfolgend genannte/r, in meiner Praxis/Einrichtung angestellte/r, Ärztin/Arzt erbringt keine Leistungen mehr im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des Disease-Management-Programms KHK zwischen der KV Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin: Name, Vorname, Titel [LANR] [BSNR] o.[nbsnr] als koord. Arzt 3 als qual. FA 4 ab Datum Ort, Datum Unterschrift angestellter Arzt Unterschrift anstellender Arzt/ Leiter der Einrichtung und Vertragsarztstempel Seite 2 von 2

16 Anlage 6 - Leistungserbringer-Verzeichnis (ambulanter Sektor) zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Leistungserbringer-Verzeichnis KHK (ambulanter Sektor) Versorgungsebenen (nur Einfachnennung möglich) A = Hausärzte [. Ebene] B = Fachärzte, nicht-invasiv tätig [2. Ebene] C = Fachärzte, invasiv tätig (und ggf. nicht-invasiv) [2. Ebene] D = Ambulant versorgende Krankenhäuser ( 37 f Abs. 7 SGB V) [2. Ebene] Schulungsberechtigung (Mehrfachnennungen möglich) 3 = Strukturiertes Hypertonie Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP) 4 = Strukturiertes Hypertonie Therapie- und Schulungsprogramm 5 = Modulare Bluthochdruck Schulung IPM 6 = Schulungs- und Behandlungsprogramm für Patienten mit oraler Gerinnungshemmung (SPOG) 39 = Kardio-Fit LANR BSNR Status BS Status Arzt Anrede Titel Name Vorname Straße, Hausnr. PLZ Ort Kreis (Stadtbezirk) Tele- fon- Nr. Koord. Arzt Versorgungsebene 2 Beginn der Teilnahme Ende der Teilnahme Schulungsberechtigung Status Betriebsstätte (BS) H = Hauptbetriebsstätte N = Nebenbetriebsstätte Status Arzt V = Vertragsarzt A = Anstellender Vertragsarzt ohne persönliche DMP-Leistungserbringung G = Angestellter Arzt 0= Teilnahme am Strukturierten Behandlungsprogramm als koordinierender Arzt/Leistungserbringer 02= Teilnahme am Strukturierten Behandlungsprogramm als nicht koordinierender besonders qualifizierter Arzt/Leistungserbringer 2 Bei Ärzten mit Mehrfachnennungen zu Versorgungsebenen und Berechtigungen, sind diese in einer Zeile der Tabelle vorzunehmen. Als Trennzeichen ist ein Semikolon zu verwenden. Änderungen der Versorgungsebenen und/oder Berechtigungen eines Arztes, sind durch die Beendigung des bisherigen Teilnahme-Zeitraums und Eröffnung eines neuen Teilnahme-Zeitraums zu kennzeichnen. Der beendete Teilnahme-Zeitraum beinhaltet dabei die bisherige Versorgungsebenen-/Berechtigungs-Kombination. Der neue Teilnahme-Zeitraum beinhaltet die Änderungen, die entweder in ergänzten oder entfallenen Versorgungsebenen und/oder Berechtigungen bestehen. Seite von 2

17 Hinweise Das Verzeichnis ist zunächst nach Koord. Ärzten/Nicht-koord. Ärzten, sodann nach Beginn der Teilnahme zu sortieren. Wird die Teilnahme bzw. DMP-Leistungserbringung in der LANR/BSNR-Kombination beendet, wird das Leistungserbringer-Verzeichnis mit dem Endedatum fortgeführt. Ergänzung je Zeile: Ggf. anstellender Arzt/Einrichtung Anrede Titel Name Vorname Postanschrift Bezeichnung Arztpraxis/Einrichtung Postanschrift Straße, Hausnr. Postanschrift PLZ Postanschrift Ort Seite 2 von 2

18 Anlage 7 - Leistungserbringer-Verzeichnis (stationärer Sektor) zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Versorgungsoptionen (Mehrfachnennungen möglich) A = Krankenhaus mit ausschließlich nicht-invasiver Diagnostik/Therapie B = Krankenhaus mit zusätzlich invasiver Diagnostik/Therapie D = Herz-Thorax-Chirurgie Leistungserbringer-Verzeichnis KHK (stationärer Sektor, Krankenhäuser) Krankenhaus-Nr. Name des Krankenhauses Straße, Hausnr. PLZ Ort Kreis Telefon-Nr. Beginn der Teilnahme Ende der Teilnahme ggf. Träger des Krankenhauses Versorgungsoptionen In den Feldern Beginn der Teilnahme werden die seit Erstellung des letzten Verzeichnisses neu hinzugetretenen, in den Feldern Ende der Teilnahme die seit Erstellung des letzten Verzeichnisses ausgeschiedenen stationären Einrichtungen deutlich markiert, z.b. durch Färbung des entsprechenden Feldes. Leistungserbringer-Verzeichnis KHK (Rehabilitationseinrichtungen) Reha-IK Name der Reha- Einrichtung ggf. Träger der Reha- Einrichtung Straße, Hausnr. PLZ Ort Kreis Telefon-Nr. Beginn der Teilnahme Ende der Teilnahme In den Feldern Beginn der Teilnahme werden die seit Erstellung des letzten Verzeichnisses neu hinzugetretenen, in den Feldern Ende der Teilnahme die seit Erstellung des letzten Verzeichnisses ausgeschiedenen Rehabilitationseinrichtungen deutlich markiert, z.b. durch Färbung des entsprechenden Feldes. Seite von

19 Anlage 8 - Versorgungsinhalte KHK zu dem Vertrag zur Durchführung des Disease-Management-Programms nach 37f SGB V Koronare Herzkrankheit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und den Krankenkassenverbänden Berlin Versorgungsinhalte gemäß Anlage 5 der DMP-A-RL Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzkrankheit (KHK). Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors ( 37f Absatz 2 Satz 2 Nummer des Fünften Buches Sozialgesetzbuch). Definition der koronaren Herzkrankheit (KHK) Die koronare Herzkrankheit ist die Manifestation einer Arteriosklerose an den Herzkranzarterien. 2 Sie führt häufig zu einem Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und -angebot im Herzmuskel..2 Hinreichende Diagnostik für die Aufnahme in ein strukturiertes Behandlungsprogramm.2. Chronische KHK Die Diagnose einer koronaren Herzkrankheit kann unter folgenden Bedingungen mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit gestellt werden: - bei einem akuten Koronarsyndrom, auch in der Vorgeschichte; - wenn sich aus Symptomatik, klinischer Untersuchung, Anamnese, Begleiterkrankungen und Belastungs-EKG eine hohe Wahrscheinlichkeit (mindestens 90 Prozent) für das Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit belegen lässt. Nur bei Patientinnen und Patienten, die nach Feststellung der Ärztin oder des Arztes aus gesundheitlichen Gründen für ein Belastungs-EKG nicht in Frage kommen oder bei denen ein auswertbares Ergebnis des Belastungs-EKGs nicht erreichbar ist (insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit Linksschenkelblock, Herzschrittmacher oder bei Patientinnen und Patienten, die physikalisch nicht belastbar sind), können andere nicht-invasive Untersuchungen zur Diagnosesicherung (echokardiografische oder szintigrafische Verfahren) angewendet werden; - durch direkten Nachweis mittels Koronarangiografie (gemäß Indikationsstellungen unter Ziffer.5.3.). 2 Die Ärztin oder der Arzt hat in Abstimmung mit der Patientin oder mit dem Patienten zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann..2.2 Akutes Koronarsyndrom Das akute Koronarsyndrom beinhaltet die als Notfallsituationen zu betrachtenden Verlaufsformen der koronaren Herzkrankheit: den ST-Hebungsinfarkt, den Nicht-ST- Hebungsinfarkt, die instabile Angina pectoris. 2 Die Diagnose wird durch die Schmerzanamnese, das EKG und Laboratoriumsuntersuchungen (zum Beispiel

20 Markerproteine) gestellt. 3 Die Therapie des akuten Koronarsyndroms ist nicht Gegenstand der Empfehlungen..3 Therapieziele Eine koronare Herzkrankheit ist mit einem erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsrisiko verbunden. 2 Bei häufigem Auftreten von Angina pectoris-beschwerden ist die Lebensqualität vermindert. 3 Daraus ergeben sich folgende Therapieziele: - Reduktion der Sterblichkeit, - Reduktion der kardiovaskulären Morbidität, insbesondere Vermeidung von Herzinfarkten und der Entwicklung einer Herzinsuffizienz, - Steigerung der Lebensqualität, insbesondere durch Vermeidung von Angina pectoris- Beschwerden, Verringerung psychosozialer Beeinträchtigungen und Erhaltung der Belastungsfähigkeit..4 Differenzierte Therapieplanung auf der Basis einer individuellen Risikoabschätzung Gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten ist eine differenzierte Therapieplanung auf der Basis einer individuellen Risikoabschätzung vorzunehmen. 2 Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzkrankheit haben ein erhöhtes Risiko, einen Myokardinfarkt zu erleiden oder zu versterben. 3 Dieses Risiko richtet sich sowohl nach dem Schweregrad der Erkrankung als auch nach den Risikoindikatoren (zum Beispiel Alter und Geschlecht, Übergewicht, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörung, Hypertonie, linksventrikuläre Funktionsstörung, Rauchen, familiäre Prädisposition) der Patientinnen und Patienten. 4 Daher soll die Ärztin oder der Arzt individuell das Risiko für diese Patientinnen und Patienten einmal jährlich beschreiben, sofern der Krankheitsverlauf kein anderes Vorgehen erfordert. 5 Bei Vorliegen von Risikoindikatoren sind diese bei der individuellen Therapieplanung und -durchführung besonders zu berücksichtigen. 6 Die Ärztin oder der Arzt hat in Abstimmung mit der Patientin oder mit dem Patienten zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in Ziffer.3 genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. 7 Auf der Basis der individuellen Risikoabschätzung und der allgemeinen Therapieziele sollten gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten individuelle Therapieziele, beispielsweise für Blutdruck, BMI, Lebensstilmodifikation (z. B. Nikotinverzicht), Stoffwechselparameter, vereinbart werden..5 Therapeutische Maßnahmen.5. Allgemeine Maßnahmen, Risikofaktoren-Management und Umgang mit Ko-/Multimorbidität.5.. Ernährung Im Rahmen der Therapie berät die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Patientinnen und Patienten entsprechend der jeweiligen Therapieziele über eine risikofaktorenorientierte ausgewogene Ernährung und bei übergewichtigen Patientinnen und Patienten gegebenenfalls über eine Gewichtsreduktion Raucherberatung 2

21 Im Rahmen der Therapie klärt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Patientinnen und die Patienten über die besonderen Risiken des Rauchens und Passivrauchens für Patientinnen und Patienten mit KHK auf, verbunden mit den folgenden spezifischen Beratungsstrategien und der dringenden Empfehlung, das Rauchen aufzugeben. - Der Raucherstatus soll bei jeder Patientin und jedem Patienten bei jeder Konsultation erfragt werden. - Raucherinnen und Raucher sollen in einer klaren, starken und persönlichen Form dazu motiviert werden, mit dem Rauchen aufzuhören. - Es ist festzustellen, ob Raucherinnen und Raucher zu dieser Zeit bereit sind, einen Ausstiegsversuch zu beginnen. - Änderungsbereiten Raucherinnen und Rauchern sollen nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Raucherentwöhnung angeboten werden. Dabei sollte ggf. auch eine Beratung zu deren Kombination mit medikamentösen Maßnahmen erfolgen. - Es sollen Folgekontakte vereinbart werden, möglichst in der ersten Woche nach dem Ausstiegsdatum Körperliche Aktivitäten Die Ärztin oder der Arzt überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Patientin oder der Patient von einer Steigerung der körperlichen Aktivität profitiert. 2 Mögliche Interventionen sollen darauf ausgerichtet sein, die Patientinnen und Patienten zu motivieren, das erwünschte positive Bewegungsverhalten eigenverantwortlich und nachhaltig in ihren Lebensstil zu integrieren. 3 Anzustreben ist eine möglichst tägliche körperliche Aktivität von mindestens 30 Minuten Dauer (z. B. zügiges Gehen). 4 Die Intensität der körperlichen Aktivität ist an die individuelle Belastbarkeit des Patienten anzupassen. 5 Insbesondere Patientinnen und Patienten mit hohem Risiko (z. B. nach ACS, nach Revaskularisation, mit Herzinsuffizienz) sind medizinisch begleitete Sportprogramme in Herzgruppen unter Berücksichtigung der Gesamtsituation zu empfehlen Arterielle Hypertonie Bei allen Patientinnen und Patienten mit koronarer Herzkrankheit soll der Blutdruck regelmäßig kontrolliert werden. 2 Eine bestehende arterielle Hypertonie soll konsequent behandelt werden. 3 Anzustreben ist in der Regel eine Senkung des Blutdrucks auf Werte systolisch von 30 mmhg bis 39 mmhg und diastolisch von 80 mmhg bis 89 mmhg. 4 Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Patientin bzw. des Patienten (z. B. Alter, weitere Begleiterkrankungen) können individuelle Abweichungen erforderlich sein. 5 Die Ärztin oder der Arzt prüft unter Berücksichtigung bestehender Folge- und Begleiterkrankungen, ob die Patientin oder der Patient von der Teilnahme an einem strukturierten, evaluierten und publizierten Hypertonie-Schulungs- und Behandlungsprogramm profitieren kann Diabetes mellitus Diabetes mellitus ist ein Hauptrisikofaktor für das Auftreten von kardio- und zerebrovaskulären Komplikationen. 2 Patientinnen/Patienten mit chronischer KHK sollten auf das Vorliegen eines Diabetes mellitus und seiner Vorstufen untersucht werden. 3 Patientinnen/Patienten mit 3

22 chronischer KHK und Diabetes mellitus stellen eine besondere Risikogruppe dar, bei ihnen sollte deswegen ein intensives Management weiterer prognostischer Faktoren (z. B. arterielle Hypertonie, Fettstoffwechselstörungen) stattfinden und eine gute Stoffwechselkontrolle angestrebt werden. 4 Es ist zu prüfen, ob Patientinnen/Patienten mit chronischer KHK und Diabetes mellitus am strukturierten Behandlungsprogramm Typ - oder Typ 2-Diabetes teilnehmen sollten. 5 Unabhängig von einer Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ und Typ 2 ist zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient von der Teilnahme an einem strukturierten, evaluierten und publizierten Diabetes-Schulungs- und Behandlungsprogramm profitieren kann Psychosoziale Betreuung Im Rahmen der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit KHK ist ihre psychosoziale Situation einzubeziehen. 2 Mangelnde Krankheitsbewältigung oder Motivation sowie fehlender sozioemotionaler Rückhalt bis hin zu Problemen am Arbeitsplatz sind unter anderem zu berücksichtigen. 3 Eine psychosoziale Betreuung ist an die individuelle Situation der Patientin oder des Patienten (Krankheitsphase, Therapieverfahren etc.) 4 anzupassen Psychische Komorbiditäten Auf Grund des komplexen Zusammenwirkens von somatischen, psychischen und sozialen Faktoren ist das Vorliegen von psychischen Komorbiditäten (z. B. Anpassungsstörungen, Angststörungen usw.) zu beachten. 2 Durch die Ärztin oder den Arzt ist zu prüfen, inwieweit Patientinnen und Patienten von psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlungsmaßnahmen profitieren können. 3 Bei psychischen Krankheiten sollte die Behandlung derselben durch entsprechend qualifizierte Leistungserbringer erfolgen. 4 Eine Depression als häufige und bedeutsame Komorbidität sollte besondere Beachtung finden. 5 Ist bei leitliniengerechtem Vorgehen eine medikamentöse antidepressive Behandlung indiziert, sind bei Patientinnen und Patienten nach Myokardinfarkt Selektive Serotonin- Wiederaufnahmehemmer (Selective Serotonin Reuptake Inhibitor (SSRI)) gegenüber trizyklischen Antidepressiva zu bevorzugen Besondere Maßnahmen bei Multimedikation Bei Patientinnen und Patienten, bei denen die dauerhafte Verordnung von fünf oder mehr Arzneimitteln auf Grund von Multimorbidität oder der Schwere der Erkrankung erforderlich ist oder die Anamnese Hinweise auf Einnahme von fünf oder mehr Arzneimittel gibt, sind folgende Maßnahmen eines strukturierten Medikamentenmanagements vorzusehen: 2 Die Ärztin oder der Arzt soll mindestens jährlich sämtliche vom Patienten tatsächlich eingenommenen Arzneimittel, einschließlich der Selbstmedikation, strukturiert erfassen und deren mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen berücksichtigen, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. 3 Im Rahmen dieser strukturierten Arzneimittelerfassung kann auch eine Prüfung der Indikation für die einzelnen Verordnungen in Rücksprache mit den weiteren an der ärztlichen Behandlung Beteiligten durch die koordinierende Ärztin oder den koordinierenden Arzt erforderlich werden. 4 Gegebenenfalls sollte ein Verzicht auf eine Arzneimittelverordnung im Rahmen einer Priorisierung gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten unter Berücksichtigung der eigenen individuellen Therapieziele und der individuellen Situation erwogen werden. 5 In der Patientinnen- oder Patientenakte soll eine aktuelle Medikationsliste vorhanden sein. 6 Diese kann der Patientin oder dem Patienten oder einer Betreuungsperson in einer für diese verständlichen Form zur Verfügung gestellt und erläutert werden. 4

23 7 Bei Verordnung von renal eliminierten Arzneimitteln soll bei Patientinnen und Patienten ab 65 Jahren die Nierenfunktion mindestens in jährlichen Abständen durch Berechnung der glomerulären Filtrationsrate auf der Basis des Serum-Kreatinins nach einer Schätzformel (estimated glomerular filtration rate (egfr)) überwacht werden. 8 Bei festgestellter Einschränkung der Nierenfunktion sind die Dosierung der entsprechenden Arzneimittel sowie gegebenenfalls das Untersuchungsintervall der Nierenfunktion anzupassen..5.2 Medikamentöse Therapie Die medikamentöse Therapie bei der KHK verfolgt zum einen das Ziel der Reduktion der kardiovaskulären Morbidität und der Gesamtsterblichkeit (besonders Vermeiden der Progression der KHK, von Herzinfarkt und Entwicklung einer Herzinsuffizienz) durch eine prognoseverbessernde Therapie. 2 Zum anderen soll eine Verbesserung der Lebensqualität durch eine symptomatische Therapie erreicht werden. 3 Dazu zählen unter anderem eine verbesserte Belastbarkeit sowie eine Linderung krankheitsbedingter Beschwerden wie etwa Angina pectoris und Luftnot. 4 Vorrangig sollen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen, der Komorbiditäten und der Patientenpräferenzen Medikamente zur Behandlung der KHK verwendet werden, deren positiver Effekt und deren Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der in Ziffer.3 genannten Therapieziele in randomisierten, kontrollierten Studien (RCT) nachgewiesen wurden. 5 Sofern im Rahmen der individuellen Therapieplanung Wirkstoffe aus anderen Wirkstoffgruppen als die in dieser Anlage genannten verordnet werden sollen, ist die Patientin oder der Patient darüber zu informieren, ob für diese Wirkstoffe Wirksamkeitsbelege zur Risikoreduktion klinischer Endpunkte vorliegen. 6 Grundsätzlich sollen die tatsächlich eingenommenen Medikamente, einschließlich der Selbstmedikation, und mögliche Nebenwirkungen der medikamentösen Therapie erfragt werden, um Therapieänderungen oder Dosisanpassungen möglichst frühzeitig vornehmen zu können. 7 Bei Eliminationsstörungen (insbesondere Nierenfunktionseinschränkungen) können Dosisanpassungen der Arzneimittel erforderlich sein Prognoseverbessernde Therapie Für folgende Substanzgruppen gibt es nachweislich einen prognoseverbessernden Effekt:. Thrombozytenaggregationshemmer 2. Statine 3. Inhibitoren des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems 4. Betarezeptorenblocker Thrombozytenaggregationshemmer Grundsätzlich soll bei allen Patientinnen und Patienten mit chronischer KHK unter Beachtung von Kontraindikationen und/oder Unverträglichkeiten eine Thrombozytenaggregationshemmung durchgeführt werden. 2 Eine Kombinationstherapie von Acetylsalicylsäure und einem P2Y2-Rezeptorantagonisten ist nach einem akuten Koronarsyndrom, bis zu einem Jahr indiziert gefolgt von einer Dauertherapie mit Acetylsalicylsäure. 3 Bei interventionellen koronaren Eingriffen ist die erforderliche Thrombozytenaggregationshemmung abhängig von der Art der Intervention (z. B. Koronarangioplastie [PTCA], Bare-Metal-Stent [BMS], Drug-Eluting-Stent [DES]). 4 Die 5

24 interventionell tätigen Kardiologinnen oder Kardiologen informieren die weiterbehandelnden Ärztinnen oder Ärzte über die durchgeführte Intervention und die daraus begründete Art und Dauer der Thrombozytenaggregationshemmung. 5 Bei Patientinnen/Patienten mit chronisch stabiler KHK und einer Indikation zur oralen Antikoagulation ist eine zusätzliche Thrombozytenaggregationshemmung nicht sinnvoll. 6 Ausnahmen hiervon ergeben sich durch koronare Interventionen und/oder das akute Koronarsyndrom. 7 In diesen Fällen ist die Indikation zu einer Kombination der oralen Antikoagulation mit einer Thrombozytenaggregationshemmung unter individueller Nutzen- Risiko-Abwägung durch den behandelnden Kardiologen zu stellen Lipidsenker Unabhängig vom Ausgangswert der Blutfettwerte sollen alle Patientinnen und Patienten mit chronischer KHK unter Beachtung der Kontraindikationen und/oder Unverträglichkeiten HMG- CoA-Reduktase-Hemmer (Statine) erhalten. 2 Es sollten diejenigen Statine bevorzugt verwendet werden, für die eine morbiditäts- und mortalitätssenkende Wirkung in der Sekundärprävention nachgewiesen ist Hemmer des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems (RAAS) ACE-Hemmer sind grundsätzlich bei allen KHK-Patientinnen und -Patienten in der frühen Postinfarktphase (4 bis 6 Wochen) indiziert. 2 Sie sind ebenfalls indiziert, wenn die chronische KHK mit einer begleitenden Herzinsuffizienz oder mit asymptomatischer linksventrikulärer Dysfunktion und/oder mit der Komorbidität Hypertonie und/oder Diabetes mellitus einhergeht. 3 Im Falle einer ACE-Hemmer-Unverträglichkeit (insbesondere ACE-Hemmer bedingter Husten) können bei Patientinnen und Patienten mit KHK und einer systolischen Herzinsuffizienz oder dem gleichzeitigen Vorliegen der Komorbiditäten Hypertonie und Diabetes mellitus AT-Rezeptorantagonisten eingesetzt werden. 4 AT-Rezeptorantagonisten werden hingegen nicht als Alternative empfohlen für Patientinnen und Patienten, bei denen unter ACE-Hemmer ein Angioödem aufgetreten ist Betarezeptorenblocker Für die Behandlung der chronischen KHK, insbesondere nach akutem Myokardinfarkt, sind Betablocker hinsichtlich der in Ziffer.3 genannten Therapieziele Mittel der ersten Wahl, auch bei relativen Kontraindikationen. 2 Dieser Nutzen ist insbesonders bei Risikokonstellationen wie Diabetes mellitus oder arterieller Hypertonus überdurchschnittlich hoch Symptomatische Therapie und Prophylaxe der Angina pectoris Betarezeptorenblocker Für die antianginöse Behandlung der chronischen KHK werden primär Betarezeptorenblocker gegebenenfalls in Kombination mit Nitraten und/oder Kalzium-Antagonisten unter Beachtung der Kontraindikationen empfohlen. 2 Sie sind wegen der gleichzeitigen Prognoseverbesserung Medikamente der ersten Wahl Kalzium-Antagonisten Bei absoluten Kontraindikationen (z. B. Asthma bronchiale), Unverträglichkeit oder unzureichender antianginöser Wirkung von Betarezeptorenblockern sind zur antianginösen Behandlung der chronischen KHK langwirksame Kalziumantagonisten zu erwägen Nitrate Zur Behandlung eines Angina-pectoris-Anfalls sind schnellwirkende Nitrate das Mittel der ersten Wahl. 6

25 2 Langwirksame Nitrate sind zur langfristigen antianginösen Behandlung der chronischen KHK bei absoluten Kontraindikationen (z. B. Asthma bronchiale), Unverträglichkeit oder unzureichender antianginöser Wirkung von Betarezeptorenblockern zu erwägen..5.3 Koronarangiografie, interventionelle und operative Koronarrevaskularisation Gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten ist die Entscheidung zur invasiven Diagnostik oder Intervention im Rahmen einer differenzierten Therapieplanung auf der Basis einer individuellen Nutzen- und Risikoabschätzung vorzunehmen. 2 Die Ärztin oder der Arzt hat zu prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die in Ziffer.3 genannten Therapieziele von einer bestimmten Intervention profitieren kann. 3 Die Durchführung der diagnostischen und gegebenenfalls therapeutischen Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Patientin oder dem Patienten nach ausführlicher Aufklärung über Nutzen und Risiken Koronarangiografie Insbesondere in folgenden Fällen ist die Durchführung einer Koronarangiografie zu erwägen:. bei Patientinnen und Patienten mit akutem Koronarsyndrom, 2. bei Patientinnen und Patienten mit stabiler Angina pectoris (CCS Klasse III und IV) trotz medikamentöser Therapie, 3. bei Patientinnen und Patienten mit Angina pectoris unabhängig von der Schwere mit Hochrisikomerkmalen bei der nicht-invasiven Vortestung, 4. bei Patientinnen und Patienten mit Angina pectoris, die einen Herzstillstand oder eine lebensbedrohliche ventrikuläre Arrhythmie überlebt haben, 5. bei Patientinnen und Patienten mit Angina pectoris und neuaufgetretenen Symptomen einer Herzinsuffizienz Interventionelle und operative Koronarrevaskularisation Vorrangig sollten unter Berücksichtigung des klinischen Gesamtbildes, der Kontraindikationen und der Patientenpräferenzen nur solche invasiven Therapiemaßnahmen erwogen werden, deren Nutzen und Sicherheit im Hinblick auf die Erreichung der in Ziffer.3 genannten Therapieziele insbesondere in randomisierten und kontrollierten Studien nachgewiesen wurden. 2 Dabei ist der aktuelle Stand der medizinischen Wissenschaft unter Einbeziehung von evidenzbasierten Leitlinien oder Studien jeweils der besten verfügbaren Evidenz zu berücksichtigen, denn sowohl die interventionelle wie die chirurgische Therapie der KHK sind ebenso wie die medikamentöse Therapie einem ständigen Wandel unterworfen. 3 Vor der Durchführung von invasiven Therapiemaßnahmen ist eine individuelle Nutzen- Risikoabwägung durchzuführen. 4 Insbesondere ist die hämodynamische und funktionelle Relevanz der festgestellten Gefäßveränderungen zu prüfen. 5 Die für den jeweiligen Patienten und die jeweilige Patientin optimale Therapie (PCI, Bypass- OP oder konservativ) sollte interdisziplinär zwischen Kardiologen, Herzchirurgen und Hausärzten in Abhängigkeit vom Koronarbefund, Komorbidität und Kontextfaktoren abgestimmt werden..6 Rehabilitation Die kardiologische Rehabilitation ist der Prozess, bei dem herzkranke Patientinnen und 7

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