Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom
|
|
- Sarah Auttenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006, zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2011, erlässt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck des Masterstudiengangs 3 Konzeption des Masterstudiengangs Inhaltsverzeichnis 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte 6 Abschluss des Masterstudiengangs III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten Anlage: Modulübersicht der Teilbereiche 1 Module im Teilbereich Software and Systems Engineering 2 Module im Teilbereich Technische Informatik und Adaptive Systeme 3 Module im Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme 4 Module im Teilbereich Mechatronik und Produktion I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die Fachprüfungsordnung der Universität Augsburg für den konsekutiven Masterstudiengang Ingenieurinformatik ergänzt die Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg.
2 2 Zweck des Masterstudiengangs 1 Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik behandelt Wissensgebiete der Informatik und ausgewählter Disziplinen der Ingenieurwissenschaften sowie deren Zusammenspiel. 2 Der Masterabschluss bildet einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Ingenieurinformatik; er knüpft an die Kompetenzen an, die mit einem einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel dem Bachelorgrad, erworben werden. 3 Durch den Masterabschluss wird festgestellt, ob der Student/die Studentin über fundierte Fach- und Methodenkompetenz verfügt und die für einen Übergang in sowohl computer- als auch ingenieurwissenschaftliche Berufsfelder im internationalen Umfeld notwendige, vertiefte Fachkenntnisse erworben wurden. 4 Der Studiengang zielt auf eine interdisziplinäre Informatik- und Ingenieursausbildung mit Fokus auf Software and Systems Engineering, technische Informatik, adaptive Systeme, Mechatronik und Produktion. 5 Die Berufsqualifizierung wird durch die Vermittlung fundierter Kenntnisse in Informatik und ausgewählten Bereichen der Ingenieurwissenschaften sowie deren praxisnaher Anwendung erreicht. 6 Die fachliche Schwerpunktsetzung des Studiengangs liegt dabei im Bereich Informatik. 7 Zudem stellt das Studienprogramm sicher, dass eine signifikante Vertiefung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich erreicht wird. 8 Die Studierenden sollen Urteilsfähigkeit und Kompetenz zur kritischen Reflexion gewinnen und in die Lage versetzt werden, mit wissenschaftlichen Methoden selbständig Lösungen für interdisziplinäre Problemstellungen im Spannungsfeld zwischen Ingenieurwissenschaften und Informatik zu finden. 3 Konzeption des Masterstudiengangs Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik gliedert sich wie folgt: Modulgruppe Software und Systems Engineering Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme Modulgruppe Mechatronik und Produktion Modulgruppe Abschlussarbeit 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium (1) Die Qualifikation für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik wird nachgewiesen durch einen Abschluss des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik an der Universität Augsburg mit der Gesamtnote 2,99 oder besser nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung oder durch einen sonstigen diesen Abschlüssen gleichwertigen inoder ausländischen ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit einer gleichwertigen Gesamt-
3 note. (2) 1 Bewerber/Bewerberinnen, die Prüfungsleistungen in einem Studiengang nach Abs. 1 mit 180 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten, mit 210 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 163 Leistungspunkten, mit 240 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 187 Leistungspunkten erbracht haben, werden unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik zugelassen, dass sie den Abschluss eines Studiengangs mit der Gesamtnote von mindestens 2,99 nach Abs. 1 bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik folgenden Semesters nachweisen. 2 Der Nachweis der Erbringung der Prüfungsleistungen nach Satz 1 erfolgt durch eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule bzw. der entsprechenden sonstigen Einrichtung des Bewerbers/der Bewerberin. (3) 1 Über die Vergleichbarkeit der Studiengänge sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse und der Gesamtnote entscheidet eine vom Fakultätsrat der Fakultät für Angewandte Informatik eingesetzte Kommission, die aus mindestens zwei Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen oder wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besteht; Art. 63 Abs. 1 BayHSchG gilt entsprechend. 2 Die Mitglieder der Kommission haben einen fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang erfolgreich abgeschlossen. 3 Im Zweifelsfall kann die Kommission die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen konsultieren. 4 Eine Gesamtnote ist gleichwertig, wenn bei einem Vergleich der beiden Notensysteme mindestens die gleiche Notenstufe erreicht wurde. II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte (1) 1 Der Masterstudiengang besteht aus den in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung aufgeführten - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Software und Systems Engineering - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme; - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; - der Masterarbeit aus der Modulgruppe Abschlussarbeit. (2) Für das Bestehen der Masterprüfung sind 120 Leistungspunkte wie folgt zu erbringen: je 18 Leistungspunkte aus den Modulgruppen Software und Systems Engineering
4 Technische Informatik und Adaptive Systeme sowie dem Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme; 36 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; innerhalb der insgesamt 90 Leistungspunkte aus diesen vier Modulgruppen sind genau ein Projektmodul mit zehn Leistungspunkten sowie mindestens ein Seminarmodul mit vier Leistungspunkten, aber maximal zwei Seminarmodule, zu erbringen; und 30 Leistungspunkte im Rahmen der Masterarbeit. 6 Abschluss des Masterstudiengangs 1 Die Gesamtnote für den Abschluss des Masterstudiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten sowie der Note der Modulgruppe Abschlussarbeit. 2 Die Modulgruppennoten sind das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Noten der bestandenen und jeweils benoteten Module der jeweiligen Modulgruppen. 3 Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; Ziffern ab der dritten Dezimalstelle bleiben unberücksichtigt. III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
5 Anlage zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik Modulübersicht der Teilbereiche (Abkürzungen: V: Vorlesung, Ü: Übung, PS: Proseminar, S: Seminar, P: Praktikum, PM: Projektmodul, LP: Leistungspunkte, MA: Masterarbeit, #TP: Anzahl Teilprüfungen) 1 Modulgruppe: Software und Systems Engineering Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet Softwaretechnik II 4V + 2Ü 8 1 Klausur Qualitätssicherung im Software Engineering Software- und Systemsicherheit Software für Industrie 4.0 (Industrielle Automatisierung) 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung Mobile Robotik Flugrobotik Industrierobotik Seminar Software- und Systems Engineering Projektmodul Software- und Systems Engineering Automotive Software Engineering Praktikum Automotive Software Engineering Praktikum Avionic Software Engineering Seminar Grundlagen des Software Engineering für Automotive Systems (MA) 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 3V 6 1 Klausur 6P 6 1 Mündliche Prüfung 6P 6 1 Mündliche Prüfung 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder
6 Seminar Grundlagen des Software Engineering für Avionic Systems (MA) Projektmodul Softwaremethodiken für verteilte Systeme 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 2 Modulgruppe: Technische Informatik und Adaptive Systeme Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet Weiterführende Betriebssystemkonzepte Selbstorganisierende, adaptive Systeme 2V + 4Ü 8 1 Schriftliche Prüfung oder 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung Organic Computing II 2V + 2Ü 5 1 Mündliche Prüfung Seminar Organic Computing Projektmodul Organic Computing Projektmodul Kommunikationssysteme Mikrorechnertechnik und Echtzeitsysteme 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 3V + 1Ü 6 1 Klausur Cyber-Physical Systems 3V + 1Ü 6 1 Klausur Prozessorarchitektur 2V + 2Ü 5 1 Klausur Peer-to-Peer und Cloud Computing Seminar Next Generation Networks und Analyse fehlertolerierender Rechensysteme Praktikum Eingebettete Systeme 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 2V + 2Ü 5 1 Klausur 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Hardware- 2V + 4Ü 8 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Praktikum Multicore- 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Programmierung Projektmodul Systemnahe
7 Informatik und Kommunikationssysteme Digital Signal Processing II 4V 6 1 Schriftliche Prüfung oder Praktikum Multimodale 6P 8 1 Schriftliche Prüfung oder Echtzeitsignalverarbeitung Seminar Naturanaloge Algorithmen und Multiagentensysteme Seminar Industrial Communication Multimedia II: Machine Learning and Computer Vision 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 4V + 2Ü 8 1 Klausur Probabilistic Robotics Maschinelles Lernen Bayesian Networks 2V + 2Ü 5 1 Klausur Computational Intelligence 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung 3 Modulgruppe: Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme Die Modulgruppe setzt sich aus den Veranstaltungen der Modulgruppe Software und Systems Engineering (siehe 1) und der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme (siehe 2) zusammen. 4 Modulgruppe: Mechatronik und Produktion Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet digitaler Regelungen 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Zustandsschätzung und - vorhersage Nichtlineare Systeme und
8 Regelungen Seminar zu speziellen Kapiteln 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung der Regelungstechnik Projektmodul Regelungstechnik Virtuelle Produktion 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Ressourceneffiziente Produktion Intelligent vernetzte Produktion Seminar Automatisierungstechnik in der Produktion Seminar Mechatronische Entwicklung von Produktionssystemen Projektmodul Produktionsinformatik mechatronischer Systeme Dynamik mechatronischer Systeme Seminar zu speziellen Kapiteln der Mechatronik 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Projektmodul Mechatronik 4 Modulgruppe: Abschlussarbeit Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet Masterarbeit MA 30 1 Masterarbeit
Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen. Geltungsbereich
Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6. Juli 2016, geändert durch Satzung vom 23. November 2016 [*] Auf
MehrFachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6.
Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 6. Juli 2016 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit
MehrFachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 8.
Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 8. Februar 2017 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61
MehrM FPOBachInfMM
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik und Multimedia der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 27. Juli 2016 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrM FPOBachInfMM
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik und Multimedia der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 27. Juli 2016 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrM FPOBacMedInf
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg vom 09.05.2018, geändert
MehrM FPOBacMedInf
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg vom 09.05.2018 Auf
MehrInhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Geltungsbereich 2 Zweck des Bachelorstudiengangs 3 Konzeption des Bachelorstudiengangs
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 27. Juli 2016, geändert durch Satzung vom 28. Februar 2017 [*], geändert durch
MehrM FPOBachelorInformatik
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 27. Juli 2016, geändert durch Satzung vom 28. Februar 2017 [*] Auf Grund von
MehrSatzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik und
Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik und Multimedia der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 25.07.2018 Auf Grund von Art. 13 Abs.
Mehr3 Modulgruppe: Mathematische Grundlagen B
M-510-5-4-001 Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom 25.07.2018 Auf Grund von Art. 13 Abs.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November März Februar Juli Februar 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober 2013
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrM PO BA Matwiss
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 15. Dezember 2014 Auf Grund von
Mehr4. Fähigkeit zu interdisziplinärer Verknüpfung.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen
MehrFachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der
Der Text dieser Fachstudien- Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November Juli Februar Januar 2016
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrFachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Januar 2016
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrFH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung
FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung FH PUBLICA 7 / 2015, 25.08.2015 I N H A L T S Ü B E R S I C H T Ordnung für die Masterprüfung im weiterbildenden Studiengang Prozesstechnik (M.Eng.) 52 Ordnung für
MehrFakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobile and Embedded Systems vom 20.
Fakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mobile and Embedded Systems vom 20. September 2016 Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Studiengang
Mehrgeändert durch Satzungen vom 22. Mai Februar Dezember 2018
Der Text dieser Studien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrModulhandbuch. M.Sc. Informatik und Multimedia, PO 2018 Fakultät für Angewandte Informatik. Wintersemester 2018/2019
Universität Augsburg Modulhandbuch M.Sc. Informatik und Multimedia, PO 2018 Fakultät für Angewandte Informatik Wintersemester 2018/2019 Studienbeginn ab Wintersemester 2018/2019 Gültig im Wintersemester
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationswissenschaft/Communication Science an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. März 2013
MehrÄnderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 15. Mai 2013 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1
MehrFakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung B.Sc. Informatik vom 12. Oktober 2018
Fakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung B.Sc. Informatik vom 12. Oktober 2018 1 Fachstudien- und -prüfungsordnung für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor
Mehrgeändert durch Satzung vom 5. November 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Computerlinguistik mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Klassische hilologie Vom 30. September 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-62.pdf)
MehrBesonderer Teil für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
MehrTechnische Universität Ilmenau
Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer
MehrBachelorstudiengang in den Fächern Griechisch, Latein, Mittellatein oder Indogermanistik.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Bildungsmanagement und Schul-Führung/ Educational Management and School Leadership an der Otto-Friedrich-Universität
Mehr(Weiterbildung) 1. In 1 wird das Datum 29. Oktober 2003 durch das Datum 29. Januar 2008 ersetzt.
Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Paper Technology an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München (Weiterbildung) vom 25.08.2008
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. September 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-54.pdf)
Mehrgeändert durch Satzungen vom 23. Februar März Januar Januar November August 2017
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 8. Juni Qualifikation zum Masterstudium, Nachweise und Zugangsvoraussetzungen
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Mittelalter- und Renaissancestudien an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOMiRe - Vom
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
Mehrzusätzlich anhand ihres Praktikums als weiterem gleichrangigem Kriterium
Der Text dieser Studien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare,
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November Mai Februar 2016
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den Weiterbildungsmasterstudiengang Educational Quality in Developing Countries Vom 2. August
Mehr2. Im Grundmodul II ist einer der zwei Teilbereiche Neuere oder Neueste Geschichte
Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOGeschi - Vom 8. Juni 010 Auf Grund
MehrBesonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Genehmigt vom Präsidium der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
MehrInhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen
M-419-4-2-001 StOBacPhysik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 29. Juli 2009, geändert durch Satzung vom 9.
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)
Mehrvom 15. Juli Die Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung wird durch die Anlage zu dieser Satzung ersetzt.
Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mechatronik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Regensburg vom 15. Juli 2009 Auf Grund von Art.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober August 2017
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Klassische Archäologie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer
MehrFachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-65.pdf)
MehrHinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für Studierende, die vom WS 2007/08 ab das Studium aufnehmen.
Der Text dieser Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare im offiziellen
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M.A.) Aufgrund von 9 Abs. Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November April Januar Juli 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen
1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)
Mehr1 Geltungsbereich. Fakultät der FAU mit dem Abschlussziel des Bachelor of Science.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien/Literary and Media Studies an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 15. Mai 2013
MehrVom 7. Dezember In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Abkürzung FPO B.A. BuWi angefügt.
Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Buchwissenschaft im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam. Vom 17.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 14 vom 30.8.201 - Seite 1384-1388 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 070 Tag der Veröffentlichung: 10. Dezember 2014
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 070 Tag der Veröffentlichung: 10. Dezember 2014 Dritte Satzung zur Änderung der Fach-Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technomathematik an der Universität
MehrAmtliche Mitteilung. Inhalt
Amtliche Mitteilung 32. Jahrgang, Nr. 71 19. Dezember 2011 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Technische Informatik - Embedded Systems (Embedded Systems) des Fachbereichs VI
MehrFinale Fassung. Präambel
Finale Fassung für den Masterstudiengang der Fakultät M M.Eng. Werkstofftechnik im Maschinenbau an der Technischen Hochschule Ingolstadt vom 18.07.2016 Präambel Aufgrund von Art. 13 Abs. 1, 58 Abs. 1 Satz
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25.
StOBacPhysik 715 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für die Masterstudiengänge Germanistik: Sprachwissenschaft/German Linguistics und Germanistik:
MehrErste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2018 Veröffentlicht am: 23.04.2018 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
Mehr3 Fächerkombinationen
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
Mehr(Fundstelle:
Fachprüfungsordnung für den Studiengang Interdisziplinäre Mittelalterstudien / Medieval Studies des Zentrums für Mittelalterstudien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. November 2004 (Fundstelle:
MehrVom 18. August wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Achte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Marketing der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MehrKenntnisse und Fähigkeiten werden mit dem Bachelorabschluss nachgewiesen.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrNichtamtliche Lesefassung. der Zugangs- und Zulassungsordnung für den. Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability
Nichtamtliche Lesefassung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Innovation Management, Entrepreneurship and Sustainability an der Fakultät VII - Wirtschaft und Management der Technischen
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den European Joint Master s Degree in English and American Studies Vom 30. September 2011 (Fundstelle:
MehrFakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung B.Sc. Internet Computing vom 28. September 2018
Fakultät für Informatik und Mathematik Fachstudien- und -prüfungsordnung B.Sc. Internet Computing vom 28. September 2018 Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Vom 21. Februar 2018 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Mehrgeändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober August Juni 2018
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Neuere deutsche Literatur: Geschichte, Gegenwart, Vermittlung/Modern German Literature: History, Present, Mediation
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Systemtechnik der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 11.02.2015 Laufende Nummer: 2/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Systemtechnik der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom Präsidenten der
Mehrfür den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information
36/40 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Sechste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Adult and Further Education) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Mehrgeändert durch Satzungen vom 2. März Juli März 2011
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorund Masterstudiengang Medizintechnik an der Universität Erlangen-Nürnberg - FPOMT - Vom 15.
Der Text dieser Fachprüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare Text. Fachprüfungsordnung
Mehr34 Geltungsbereich. 35 Bachelorstudiengang, Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang Energietechnik beträgt sechs Semester.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrAMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
205 Technische Universität Berlin AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 14/2011 Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (64. Jahrgang) ISSN 0172-4924
MehrStudien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs. 1 LHG (GBl.
MehrVom 29. Juli In 34 werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte vom 18. September 2007 eingefügt.
Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang International Project Management in Systems Engineering Internationales Projektmanagement im Großanlagenbau an der Technischen Fakultät
Mehrder Bedingungen und Möglichkeiten verantwortlichen Handelns in der Gesellschaft befähigen.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrI. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Besonderer Teil für den
MehrVom 18. August a) In Abs. 2 Nr. 5 wird nach den Worten zu den Inhalten des das Wort Masterstudiengang durch das Wort Masterstudiengangs ersetzt.
Sechste Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialökonomik der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Bayreuth. Vom 10. Mai 2006
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Bayreuth Vom 10. Mai 2006 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 und Art. 86a des Bayerischen Hochschulgesetzes
Mehr3 Fächerkombinationen. richten sich nach Anlage 3 der ABMStPO/Phil. 2 Im Übrigen findet 31 Abs. 5 der ABMStPO/Phil Anwendung.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 25. September 2007
Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Mechatronik an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg - FPOMECH - Vom 25. September 2007 Auf Grund von
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Mehr