Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom

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1 Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg vom Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 61 Abs. 2 Satz 1 und Art. 44 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006, zuletzt geändert durch 1 des Gesetzes vom 23. Februar 2011, erlässt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck des Masterstudiengangs 3 Konzeption des Masterstudiengangs Inhaltsverzeichnis 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte 6 Abschluss des Masterstudiengangs III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten Anlage: Modulübersicht der Teilbereiche 1 Module im Teilbereich Software and Systems Engineering 2 Module im Teilbereich Technische Informatik und Adaptive Systeme 3 Module im Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme 4 Module im Teilbereich Mechatronik und Produktion I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die Fachprüfungsordnung der Universität Augsburg für den konsekutiven Masterstudiengang Ingenieurinformatik ergänzt die Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studiengänge der Fakultät für Angewandte Informatik der Universität Augsburg.

2 2 Zweck des Masterstudiengangs 1 Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik behandelt Wissensgebiete der Informatik und ausgewählter Disziplinen der Ingenieurwissenschaften sowie deren Zusammenspiel. 2 Der Masterabschluss bildet einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums der Ingenieurinformatik; er knüpft an die Kompetenzen an, die mit einem einschlägigen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel dem Bachelorgrad, erworben werden. 3 Durch den Masterabschluss wird festgestellt, ob der Student/die Studentin über fundierte Fach- und Methodenkompetenz verfügt und die für einen Übergang in sowohl computer- als auch ingenieurwissenschaftliche Berufsfelder im internationalen Umfeld notwendige, vertiefte Fachkenntnisse erworben wurden. 4 Der Studiengang zielt auf eine interdisziplinäre Informatik- und Ingenieursausbildung mit Fokus auf Software and Systems Engineering, technische Informatik, adaptive Systeme, Mechatronik und Produktion. 5 Die Berufsqualifizierung wird durch die Vermittlung fundierter Kenntnisse in Informatik und ausgewählten Bereichen der Ingenieurwissenschaften sowie deren praxisnaher Anwendung erreicht. 6 Die fachliche Schwerpunktsetzung des Studiengangs liegt dabei im Bereich Informatik. 7 Zudem stellt das Studienprogramm sicher, dass eine signifikante Vertiefung im ingenieurwissenschaftlichen Bereich erreicht wird. 8 Die Studierenden sollen Urteilsfähigkeit und Kompetenz zur kritischen Reflexion gewinnen und in die Lage versetzt werden, mit wissenschaftlichen Methoden selbständig Lösungen für interdisziplinäre Problemstellungen im Spannungsfeld zwischen Ingenieurwissenschaften und Informatik zu finden. 3 Konzeption des Masterstudiengangs Der Masterstudiengang Ingenieurinformatik gliedert sich wie folgt: Modulgruppe Software und Systems Engineering Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme Modulgruppe Mechatronik und Produktion Modulgruppe Abschlussarbeit 4 Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium (1) Die Qualifikation für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik wird nachgewiesen durch einen Abschluss des Bachelorstudiengangs Ingenieurinformatik an der Universität Augsburg mit der Gesamtnote 2,99 oder besser nach der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs in der jeweils gültigen Fassung oder durch einen sonstigen diesen Abschlüssen gleichwertigen inoder ausländischen ersten berufsqualifizierenden Abschluss mit einer gleichwertigen Gesamt-

3 note. (2) 1 Bewerber/Bewerberinnen, die Prüfungsleistungen in einem Studiengang nach Abs. 1 mit 180 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten, mit 210 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 163 Leistungspunkten, mit 240 zu erreichenden Leistungspunkten im Umfang von mindestens 187 Leistungspunkten erbracht haben, werden unter der auflösenden Bedingung in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik zugelassen, dass sie den Abschluss eines Studiengangs mit der Gesamtnote von mindestens 2,99 nach Abs. 1 bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Masterstudiengang Ingenieurinformatik folgenden Semesters nachweisen. 2 Der Nachweis der Erbringung der Prüfungsleistungen nach Satz 1 erfolgt durch eine Bestätigung der jeweiligen Hochschule bzw. der entsprechenden sonstigen Einrichtung des Bewerbers/der Bewerberin. (3) 1 Über die Vergleichbarkeit der Studiengänge sowie über die Gleichwertigkeit der an ausländischen Hochschulen erworbenen Hochschulabschlüsse und der Gesamtnote entscheidet eine vom Fakultätsrat der Fakultät für Angewandte Informatik eingesetzte Kommission, die aus mindestens zwei Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen oder wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen besteht; Art. 63 Abs. 1 BayHSchG gilt entsprechend. 2 Die Mitglieder der Kommission haben einen fachlich einschlägigen wissenschaftlichen Studiengang erfolgreich abgeschlossen. 3 Im Zweifelsfall kann die Kommission die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen konsultieren. 4 Eine Gesamtnote ist gleichwertig, wenn bei einem Vergleich der beiden Notensysteme mindestens die gleiche Notenstufe erreicht wurde. II. Masterprüfung 5 Gliederung der Masterprüfung und Verteilung der Leistungspunkte (1) 1 Der Masterstudiengang besteht aus den in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung aufgeführten - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Software und Systems Engineering - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme; - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme - Wahlpflichtmodulen der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; - der Masterarbeit aus der Modulgruppe Abschlussarbeit. (2) Für das Bestehen der Masterprüfung sind 120 Leistungspunkte wie folgt zu erbringen: je 18 Leistungspunkte aus den Modulgruppen Software und Systems Engineering

4 Technische Informatik und Adaptive Systeme sowie dem Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme; 36 Leistungspunkte aus der Modulgruppe Mechatronik und Produktion; innerhalb der insgesamt 90 Leistungspunkte aus diesen vier Modulgruppen sind genau ein Projektmodul mit zehn Leistungspunkten sowie mindestens ein Seminarmodul mit vier Leistungspunkten, aber maximal zwei Seminarmodule, zu erbringen; und 30 Leistungspunkte im Rahmen der Masterarbeit. 6 Abschluss des Masterstudiengangs 1 Die Gesamtnote für den Abschluss des Masterstudiengangs ist das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Modulgruppennoten sowie der Note der Modulgruppe Abschlussarbeit. 2 Die Modulgruppennoten sind das arithmetische Mittel der mit Leistungspunkten gewichteten Noten der bestandenen und jeweils benoteten Module der jeweiligen Modulgruppen. 3 Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; Ziffern ab der dritten Dezimalstelle bleiben unberücksichtigt. III. Schlussbestimmungen 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

5 Anlage zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Ingenieurinformatik Modulübersicht der Teilbereiche (Abkürzungen: V: Vorlesung, Ü: Übung, PS: Proseminar, S: Seminar, P: Praktikum, PM: Projektmodul, LP: Leistungspunkte, MA: Masterarbeit, #TP: Anzahl Teilprüfungen) 1 Modulgruppe: Software und Systems Engineering Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet Softwaretechnik II 4V + 2Ü 8 1 Klausur Qualitätssicherung im Software Engineering Software- und Systemsicherheit Software für Industrie 4.0 (Industrielle Automatisierung) 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung Mobile Robotik Flugrobotik Industrierobotik Seminar Software- und Systems Engineering Projektmodul Software- und Systems Engineering Automotive Software Engineering Praktikum Automotive Software Engineering Praktikum Avionic Software Engineering Seminar Grundlagen des Software Engineering für Automotive Systems (MA) 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 3V 6 1 Klausur 6P 6 1 Mündliche Prüfung 6P 6 1 Mündliche Prüfung 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder

6 Seminar Grundlagen des Software Engineering für Avionic Systems (MA) Projektmodul Softwaremethodiken für verteilte Systeme 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 2 Modulgruppe: Technische Informatik und Adaptive Systeme Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet Weiterführende Betriebssystemkonzepte Selbstorganisierende, adaptive Systeme 2V + 4Ü 8 1 Schriftliche Prüfung oder 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung Organic Computing II 2V + 2Ü 5 1 Mündliche Prüfung Seminar Organic Computing Projektmodul Organic Computing Projektmodul Kommunikationssysteme Mikrorechnertechnik und Echtzeitsysteme 2S 4 1 Schriftliche Prüfung oder 3V + 1Ü 6 1 Klausur Cyber-Physical Systems 3V + 1Ü 6 1 Klausur Prozessorarchitektur 2V + 2Ü 5 1 Klausur Peer-to-Peer und Cloud Computing Seminar Next Generation Networks und Analyse fehlertolerierender Rechensysteme Praktikum Eingebettete Systeme 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 2V + 2Ü 5 1 Klausur 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Hardware- 2V + 4Ü 8 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Praktikum Multicore- 4P 5 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Programmierung Projektmodul Systemnahe

7 Informatik und Kommunikationssysteme Digital Signal Processing II 4V 6 1 Schriftliche Prüfung oder Praktikum Multimodale 6P 8 1 Schriftliche Prüfung oder Echtzeitsignalverarbeitung Seminar Naturanaloge Algorithmen und Multiagentensysteme Seminar Industrial Communication Multimedia II: Machine Learning and Computer Vision 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 4V + 2Ü 8 1 Klausur Probabilistic Robotics Maschinelles Lernen Bayesian Networks 2V + 2Ü 5 1 Klausur Computational Intelligence 2V + 4Ü 8 1 Mündliche Prüfung 3 Modulgruppe: Wahlbereich Software und Systems Engineering / Technische Informatik und Adaptive Systeme Die Modulgruppe setzt sich aus den Veranstaltungen der Modulgruppe Software und Systems Engineering (siehe 1) und der Modulgruppe Technische Informatik und Adaptive Systeme (siehe 2) zusammen. 4 Modulgruppe: Mechatronik und Produktion Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet digitaler Regelungen 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Zustandsschätzung und - vorhersage Nichtlineare Systeme und

8 Regelungen Seminar zu speziellen Kapiteln 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung der Regelungstechnik Projektmodul Regelungstechnik Virtuelle Produktion 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder Ressourceneffiziente Produktion Intelligent vernetzte Produktion Seminar Automatisierungstechnik in der Produktion Seminar Mechatronische Entwicklung von Produktionssystemen Projektmodul Produktionsinformatik mechatronischer Systeme Dynamik mechatronischer Systeme Seminar zu speziellen Kapiteln der Mechatronik 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung 3V + 2Ü 6 1 Schriftliche Prüfung oder 2S 4 1 Schriftlich-mündliche Prüfung Projektmodul Mechatronik 4 Modulgruppe: Abschlussarbeit Modulbezeichnung SWS LP #TP Prüfungsform unbenotet Masterarbeit MA 30 1 Masterarbeit

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