HZE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. A Beginn der Hilfegewährung

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1 Statistisches mt Mecklenburg-Vorpommern Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige Statistisches mt Mecklenburg-Vorpommern, Postfach , 908 Schwerin Statistisches mt Mecklenburg-Vorpommern Fachbereich 422a Lübecker Straße Schwerin Rücksendung: Beendete Hilfe: monatlich m Jahresende bestehende Hilfe: bis. Februar des Folgejahres nsprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige ngabe ) Name: Telefon oder Falls nschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Rückseite korrigieren. Sie erreichen uns über Telefon: Frau Teichert Frau Ely-Winterfeldt jugendhilfe@statistik-mv.de nschrift des Trägers Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Schlüsselnummern sowie die Erläuterungen. lle ngaben außer F 4 und H beziehen sich auf den Zeitpunkt der Meldung Kennnummer Minderjährige / -r bzw. junge / -r Volljährige / -r B Land Kreis Gemeindeeinde ummer Liegt bei Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII ) der Wohnort der / des Beratenen nicht im selben Kreis wie die Beratungsstelle, geben Sie bitte den amtlichen Gemeindeschlüssel ( GS ) für den Wohnort des / der Beratenen an. GS Falls Ihnen dieser nicht bekannt ist, geben Sie bitte ersatzweise die Postleitzahl und den Wohnort des / der er Beratenen an. PLZ Wohnort ( Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. ) Beginn der Hilfegewährung Monat ( der Einleitung der Hilfe ) Hilfe) Jahr Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsel Einleitung der Hilfe im nschluss an eine vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Fall des 42 bsatz Satz Nummer 3 SGB VIII 230 Einleitung der Hilfe auf Grund einer vorangegangenen Gefährdungseinschätzung nach 8a bsatz SGB VIII. 229 Seite

2 Bitte aktualisieren Sie Ihre nschrift, falls erforderlich. Name und nschrift Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre ngaben haben. B rt der Hilfe gemäß Schlüssel B Bei Hilfen nach 4 SGB VIII bitte die entsprechende Hilfeart nach 27 30, 33 35a SGB VIII angeben. C ( Hauptsächlicher ) Ort der Durchführung der Hilfegewährung Es ist nur eine ngabe möglich. D Träger der Einrichtung oder des Dienstes, die / der /der die Hilfe / Beratung durchführt In der Wohnung der Herkunftsfamilie / doptivfamilie ( der Hilfeempfängerin / des Hilfeempfängers ) E gemäß Schlüssel Geschlecht und lter In ( der Wohnung ) einer Verwandtenfamilie In einer nicht-verwandten Familie ( privater Haushalt ) In einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung esbetre Geschlecht, echt, Geburtsmonat und -jahr des jungen Menschen Bei Sozialpädagogischer Familien- hilfe oder familienorientierter Hilfe nach 27 bsatz 2 SGB VIII, bitte nur E 2 und E 3 ausfüllen. Männlich... In der Schule In den Räumen eines ambulanten Dienstes / einer /einer Beratungsstelle In einer Einrichtung über Tag In einer Mehrgruppen-Einrichtung über Tag und Nacht Weiblich ohne ngabe ( nach 22 bsatz 3 PStG )... 7 Geburtsmonat Geburtsjahr In einer Ein-Gruppen-Einrichtung ( auch (auch ußenwohngruppe ) über Tag und Nacht In der Wohnung des Jugendlichen / jungen Volljährigen... 0 ußerhalb von Deutschland... Sonstiger Ort ( z. B. JV, Klinik, Frauenhaus )... 2 Seite 2

3 noch: E Geschlecht und lter 2 Nur bei Sozialpädagogischer Familienhilfe ( 3 SGB VIII ) und bei familienorientierter Hilfe nach 27 bsatz 2 SGB VIII ngabe für leibliche und nicht leibliche Kinder bis 26 Jahre, die ständig in der Familie leben Geschlecht männlich weiblich 20 B ohne ngabe ( nach 22 bsatz 3 PStG ) Geburtsmonat Geburtsjahr. Kind Kind Kind Kind Kind Kind Kind Kind Kind Kind Zahl der minderjährigen Kinder, die außerhalb der Familie untergebracht sind F Lebenssituation der Hilfeempfängerin / des Hilfeempfängers bei Beginn der Hilfe Gewöhnlicher ufenthaltsort vor der Hilfe gemäß Schlüssel Situation in der Herkunftsfamilie Es ist nur eine ngabe möglich Migrationshintergrund 3. usländische Herkunft mindestens eines Elternteils ( nicht: Staatsangehörigkeit ) Eltern leben zusammen... Elternteil lebt alleine ohne ( Ehe- ) (Ehe- Partner ( mit / ohne (mit weitere / -n weitere/ Kinder / -n )... 2 Elternteil lebt mit neuer Partnerin / neuem Partner ( mit / ohne weitere / -n Kinder / -n ) ( z. B. Stiefelternkonstellation )... 3 Eltern sind verstorben... 4 Unbekannt In der Familie vorrangig gesprochene Sprache Deutsch... Nicht deutsch Wirtschaftliche Situation Die Herkunftsfamilie bzw. die / der junge Volljährige lebt teilweise oder ganz von rbeitslosengeld II ( SGB II ), bedarfsorientierter Grundsicherung im lter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe ( SGB XII ) Seite 3

4 20 B G Diese aktuelle Hilfe / Beratung anregende / -n Institution / -en oder Person / -en Es ist nur eine ngabe möglich. Junger Mensch selbst I Hilfe / Beratung dauert am Jahresende an 43 Wenn ja, bitte weiter mit J und K. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte / -r... 2 Schule / Kindertageseinrichtung... 3 Nein Wenn nein, bitte weiter mit K. H Sozialer Dienst / Soziale Dienste und andere Institution / -en ( z. B. Jugendamt )... 4 Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei.. 5 rzt / Klinik / Gesundheitsamt... 6 Ehemalige Klienten / Bekannte / Verwandte... 7 Sonstige... 8 Familienrichterliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der aktuellen Hilfe Teilweiser oder vollständiger Entzug der elterlichen Sorge ( nach 666 BGB ) 40 2 Gerichtliche he nordnung nung der Beratung ( nach (nach 56 bsatz Satz 4 FamFG ) 4 J Intensität der am Jahresende andauernden Hilfe / Beratung Bei Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII ) bitte nur hier ausfüllen Zahl der Beratungskontakte im abgelaufenen Kalenderjahr Bei allen anderen Hilfearten bitte hier Zutreffendes ausfüllen 2. Vereinbarte Leistungsstunden pro Woche bei Hilfen nach 27, 29 3, 4 SGB VIII ( auch (auch bei Hilfen nach 32, 34, 35, 35a, 4 SGB VIII, wenn diese stundenweise ( nicht über einen Pflegesatz ) abgerechnet werden ) Vereinbarte Leistungstage pro Woche bei Hilfen nach 27, 32 34, 35a, 4 SGB VIII; ggf. 35 SGB VIII: bis zu 5 Tage pro Woche... 6 bis 7 Tage pro Woche... 2 Bitte weiter mit K Richterliche Genehmigung für eine Unterbringung, die mit einem Freiheitsentzug verbunden ist ( nach 63b BGB ) 42 Seite 4

5 20 B K Gründe für die Hilfegewährung Es können bis zu 3 Gründe angekreuzt werden. Bitte mindestens den Hauptgrund angeben. Neben dem Hauptgrund können noch zwei weitere Gründe angegeben werden. Gründe Hauptgrund 2. Grund 3. Grund 0 Unversorgtheit des jungen Menschen ( z. B. usfall der Bezugspersonen wegen Krankheit, stationärer Unterbringung, Inhaftierung, Tod; unbegleitet eingereiste Minderjährige ) Unzureichende Förderung / Betreuung / Versorgung des jungen Menschen in der Familie ( z. B. soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche Probleme ) 2 Gefährdung des Kindeswohls ( z. B. Vernachlässigung, körperliche, psychische, sexuelle Gewalt ) 3 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern / Personensorgeberechtigten ( z. B. Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung ) 4 Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern ( z. B. psychische Erkrankung, Suchtverhalten, geistige oder seelische Behinderung ) 5 Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte ( z. B. Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangs- / Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern- / Stiefeltern-Kind-Konflikte, kulturell bedingte Konfliktlagen ) gangs-/sorg eitig- 6 uffälligkeiten im sozialen Verhalten ( dissoziales Verhalten ) halten) des jungen Menschen ( z. B. Gehemmtheit, Isolation, Geschwisterrivalität, sterrivalität Weglaufen, ggressivität, Drogen- / lkoholkonsum, Delinquenz / Straftat ) aftat) 7 Entwicklungsauffälligkeiten / seelische n/seelisch Probleme des jungen Menschen ( z. B. Entwicklungsrückstand, Ängste, Zwänge, selbst verletzendes endes Verhalten, suizidale Tendenzen ) Tendenzen) 8 Schulische / berufliche he/berufliche Probleme des jungen Menschen ( z. (z. B. Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen, sanforderungen Konzentrationsprobleme ( DS, Hyperaktivität ), tät), schulvermeidendes Verhalten ( Schwänzen ), (S Hochbegabung ) 9 Übernahme von einem anderen Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels Seite 5

6 20 B Nachfolgende ngaben bitte zusätzlich beim Ende der Hilfe / Beratung ausfüllen L M Ende der Hilfe / Beratung Monat Jahr Betreuungsintensität der beendeten Hilfe / Beratung Bei Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII ) bitte nur hier ausfüllen. Zahl der Beratungskontakte während der gesamten Beratungsdauer Letzter Beratungskontakt liegt mehr als sechs Monate zurück 66 2 Bei allen anderen Hilfearten bitte hier Zutreffendes ausfüllen 2. Vereinbarte Leistungsstunden pro Woche bei Hilfen nach 27, 29 3, 4 SGB VIII ( auch bei Hilfen nach 32, 34, 35, 35a, 4 SGB VIII, wenn diese stundenweise ( nicht über einen Pflegesatz ) abgerechnet werden ) werden) Vereinbarte Leistungstage pro Woche bei Hilfen nach 27, 32 34, 35a, 4; ggf. 35 SGB VIII: bis zu 5 Tage pro Woche... 6 bis 7 Tage pro Woche N O P Grund für die Beendigung der Hilfe / Beratung Es ist nur eine ngabe möglich Beendigung gemäß Hilfeplan / Beratungszielen... 0 Beendigung abweichend von Hilfeplan / Beratungszielen durch den Sorgeberechtigten / den jungen Volljährigen ( auch bei unzureichender Mitwirkung ) die bisher betreuende Einrichtung, die Pflegefamilie, den Dienst... 2 den Minderjährigen en doptionspflege / doption bgabe an ein anderes Jugendamt wegen Zuständigkeitswechsels echsels Sonstige Gründe nschließender nder ufenthalt gemäß Schlüssel Unmittelbar nachfolgende Hilfe Es ist nur eine ngabe möglich. Zuständigkeitswechsel: Hilfe wird nach Zuständigkeitswechsel fortgeführt... Weiterverweisung an Eheberatung, Schuldnerberatung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, andere Einrichtungen ( 7 2 SGB VIII )... 2 Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung durch den llgemeinen Sozialdienst ( SD ) ( 6 bsatz 2 Nummer 2 SGB VIII ) 3 Hilfe zur Erziehung nach 27 35, 4 SGB VIII... 4 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII... 5 Keine nachfolgende Hilfe nach 27 35, 4 SGB VIII bekannt Seite 6

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