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1 Aktuelles aus dem BFE Das Hauptförderungsinstrument: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Die KEV ist erfolgreich und führt zu einem effektiven Zubau Instandhaltung der Anlagen bis Ende der Vergütungsdauer Regelmässige Anpassung der Vergütungssätze an die Marktverhältnisse Probleme der KEV Warteliste Wenig Marktnähe Fehlende Anreize für richtige Einspeisung 2 1

2 Überlastetes Fördersystem 3 Folgen des Kostendeckels > 4.2 TWh/a +945 Anmeldungen (42 064) +933 Warteliste Bescheide (31 141) +0 Widerrufe (603) / +5 Rückzüge (914) +0 positive Bescheide (9 965) > 5 TWh/a -79 Projekte «angemeldet» (1 585) -29 Projekte «projektiert» (202) +103 Projekte «In Betrieb» (6 661 ) Delta = Veränderung zum Vormonat, Werte in Klammern sind absolute Werte Stand , Quelle: Swissgrid 4 2

3 Änderungen der Energieverordnung auf Neue Vergütungssätze und -dauern Verkürzung der Vergütungsdauer auf 20 Jahre für alle Technologien (ausser KVA und ARA; dort 10 Jahre) Reduktion der Photovoltaik-Vergütungssätze Keine höheren Vergütungssätze mehr für integrierte Photovoltaik- Anlagen mit einer Leistung von 100 kw und mehr Neuer Windhöhenbonus für Anlagen an Standorten über 1700 m.ü.m. (+2.5 Rp./kWh) Abschaffung der Vergütungssatz-Kategorien für Kleinstwasserkraftwerke unter 300 kw an natürlichen Gewässern 5 Änderungen der Energieverordnung auf Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen Grösse der Anlage Vergütung vor Entwurf Anhörung Neue Vergütung seit y Vergütung, 25y Amortisation 15y Vergütung, 25y Amortisation 20y Vergütung, 25y Amortisation 30 kw kw kw >1000 kw Obige Zahlen entsprechen der anteilsmässigen Berechnung. Die Vergütungssätze in der EnV weichen leicht von diesen Werten ab. 6 3

4 Änderungen des Energiegesetzes auf : Parlamentarische Initiative Mini-Energiestrategie Erhöhung des KEV-Kostendeckels auf 1.5 Rp./kWh Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen Recht auf Eigenverbrauch für alle Produzenten Teilweise bis vollständige Rückerstattung des Netzzuschlags für stromintensive Unternehmen (Elektrizitätskosten 5 %) 7 Änderungen der Energieverordnung auf : Umsetzung der parlamentarischen Initiative Einmalvergütung als Alternative zur KEV für kleine Photovoltaik- Anlagen Für kleine Photovoltaik-Anlagen unter 10 kw Freie Wahl zwischen Einmalvergütung und KEV für Anlagen zwischen 10 und unter 30 kw Systemwahl nach Inbetriebnahme für Anlagen mit Wahlrecht Erhöhte Beiträge für integrierte Anlagen Rückforderungen möglich, falls Anlage nicht betriebstüchtig ist (Stichprobenkontrollen) 8 4

5 Änderungen der Energieverordnung auf : Einmalvergütung oder KEV? 9 Änderungen der Energieverordnung auf : Recht auf Eigenverbrauch Gleichzeitig produzierte und verbrauchte Energie muss rechnerisch nicht mehr dem Netzbetreiber verkauft werden Einsparung der Strombezugskosten Anreize für Konzentration der Produktion auf eigenen Bedarf Minimierung der Energieflüsse Technisch: Getrennte Messung von Ein- und Ausspeisung, keine Saldierung über die Zeit Finanzflüsse folgen physikalischen Energieflüssen Meldung seitens Produzenten: 3 Monate im Voraus Ermöglichung durch Netzbetreiber spätestens bis 1. Januar 2015 (Zeit für Anpassung der Ablese- und Abrechnungssysteme, Wechselprozesse, Tarife). 10 5

6 Wie geht es 2014 und 2015 mit der KEV weiter? Beschleunigter Abbau der Warteliste Einspeisevergütung: Alle Projekte, die sich bis im 15. Juni 2011 angemeldet haben, werden freigegeben. Für 2015 und 2016 sind ähnliche Kontingente geplant Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kw: Bis Mitte 2015 Information an rund weitere Photovoltaik- Projektanten mit Wahlrecht Wahlrecht gilt erst nach Bau der Anlage Bei Wahl Einmalvergütung : Einmalvergütung folgt nach Inbetriebnahme 11 Ausblick auf die Energiestrategie 2050 Das Stromangebot der Zukunft TWh (c) Prognos bestehende Wasserkraftwerke neue Wasserkraftwerke bestehende Kernkraftwerke bestehende fossile KW bestehende Bezugsrechte bestehende Erneuerbare* 10 neue fossile WKK neue Erneuerbare* neue Kombikraftwerke neue Kernkraftwerke neue Importe Bruttonachfrage *) gekoppelt und ungekoppelt Hydrologisches Jahr 12 6

7 Ausblick auf die Energiestrategie 2050 Der Zubauplan 25 TWh (c) Prognos AG KVA (50 % EE-Anteil) ARA Deponiegas Biomasse (Holzgas) Biomasse (Holz) Biogas Photovoltaik Windenergie Geothermie 13 Ausblick auf die Energiestrategie 2050 Weiterhin Förderung mit der Einspeisevergütung Weitere Erhöhung des Gesamtkostendeckels auf 2.3 Rp./kWh Weiterhin Zubaukontingente bei der Photovoltaik Effizientere und marktnähere Einspeisvergütung: Kostenorientiert: KEV wird zur EV Einführung des Direktvermarktungsmodell (Marktpreis plus Einspeiseprämie) Individuelle Bestimmungen der Vergütungssätze durch Ausschreibung von Zubaumengen möglich (Auktionen) 14 7

8 Ausblick auf die Energiestrategie 2050 Weitere Verbesserungen des Fördersystems Einmalbeiträge für Sanierungen und Erweiterungen von Wasserkraftprojekten sowie für Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen Vereinfachung der KEV-Vollzugsstruktur: Vollzug beim BFE, Anzahl Akteure verringern, Single Point of Contact Einführung Stichproben/Kontrollen von KEV-Anlagen Förderung der tiefen Geothermie: Aufstockung der Risikogarantien Verstärkung der Forschung und der Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen Qualitätssicherung: Mangelhafte, ineffiziente Anlagen vermeiden durch Normen, Labels und Monitoring 15 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 16 8

9 Wie geht es 2014 und 2015 mit der KEV weiter? Beschleunigter Abbau der Warteliste Ich plane eine 6 kw-anlage und bin seit diesem Jahr auf der Warteliste. Einmalvergütung, wird nach Inbetriebnahme ausbezahlt Ich habe eine 6 kw-anlage und bin seit 2 Jahren auf der Warteliste. Wahlrecht bei Inbetriebnahme, Information durch Swissgrid 2014/15 Ich habe eine 15 kw-anlage und bin seit 2 Jahren auf der Warteliste. Wahlrecht bei Inbetriebnahme, Information durch Swissgrid 2014/15 Ich möchte jetzt bauen und eine Einmalvergütung bekommen. Für Fördersystem anmelden, Wahlrecht bei Inbetriebnahme, Information durch Swissgrid 2014/15 Gibt es für KEV-Anlagen, die sich heute anmelden, überhaupt noch Geld? Hängt von der weiteren Erhöhung der Fördermittel im Rahmen der Energiestrategie ab, Wartezeit bis mind. 2017! 17 Direktvermarktung: Warum eine Weiterentwicklung des Fördersystems? Ausgangslage Bei einer fixen Vergütung besteht kein Anreiz zu bedarfsgerechter Einspeisung Aktuell unproblematisch (KEV-Anteil erst rund 3% des Verbrauchs), doch künftige Schwierigkeiten sind absehbar (negative Preise, schlechte Produktionsprognosen, keine Speicherbewirtschaftung etc.) Zielsetzung Bessere System- und Marktintegration von geförderten Anlagen, so dass diese strukturell richtig einspeisen Der Ausbau der Förderung erneuerbarer Stromerzeugung bedingt eine bessere Markt- und Systemintegration der Anlagen. 18 9

10 Direktvermarktung: Vergütungsbeispiel für einen Tag Preis [Rp./kWh] Einspeiseprämie Vergütungssatz Strompreis + Einspeiseprämie Referenz- Marktpreis stündlicher Zeitverlauf über einen Tag Mehrerlös gegenüber klassischer KEV Mindererlös gegenüber klassischer KEV Strompreis (z.b. Spotmarkt) 19 10

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