Jahrgang 15 Freitag, den 15. September 2016 Ausgabe 37/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jahrgang 15 Freitag, den 15. September 2016 Ausgabe 37/2016"

Transkript

1 Wochenzeitung mit den amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und den angehörenden Ortsgemeinden Heidesheim am Rhein und Wackernheim. Jahrgang 15 Freitag, den 15. September 2016 Ausgabe 37/2016

2 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016

3 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Sportabzeichenwoche vom Montag :00 Uhr Turnen VG-Halle (bei Interesse bitte vorher anmelden) Leichtathletik Montag Mittwoch Freitag :30 Uhr auf dem Sportplatz der Jakob-Frey-Anlage Dienstag :30 Uhr Schwimmen im Waldschwimmbad Abfahrt 18 Uhr Freier Platz Donnerstag :00 Uhr Radfahren Treffpunkt: NEU!!! am Wasserwerk zwischen Heidenfahrt und Ingelheim Weitere Informationen erhalten Sie unter: und direkt bei der Sportabzeichentreffleiterin Verena Steinberg per sportabzeichen@tsg-heidesheim.de oder mobil

4 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die ärztliche Notfallzentrale Ingelheim, Krankenhaus, Turnerstraße 23, Tel /19292 ist zu folgenden Zeiten besetzt: - an Werktagen von Uhr abends bis Uhr des Folgetages, mittwochs bereits ab Uhr - an Feiertagen von Uhr am Vorabend bis Uhr des Folgetages - am Wochenende von Freitagabend Uhr bis einschließlich Montagmorgen Uhr. Apotheken- und Ärztedienst Notdienstapotheken für den Bezirk Budenheim und Heidesheim In ganz Rheinland-Pfalz werden die Notdienstapotheken über die Telefonnummer (0,25 /min) aus dem Festnetz (0,12 /min) aus dem Mobilfunknetz angesagt. Das System wählt je nach Ihrem Standort (PLZ) die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken aus. Gibt man bei der Anwahl direkt die PLZ des Standortes ein, spart man sich die entsprechende Abfrage durch das System. Für Budenheim: Die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken von Budenheim erfährt der Anrufer direkt unter (0,25 /min) aus dem Festnetz (0,12 /min) aus dem Mobilfunknetz Für Heidesheim: Die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken von Heidesheim erfährt der Anrufer direkt unter: (0,25 /min) aus dem Festnetz (0,12 /min) aus dem Mobilfunknetz Der Dienstwechsel der Apotheken erfolgt täglich um Uhr. Die angegebenen Apotheken sind dienstbereit in der Zeit von bis Uhr des Folgetages. Notdienstplan vom bis (Umkreis: 10 km für Heidesheim am Rhein) Donnerstag, Laurentius-Apotheke... Tel.: 06131/ Regerstr. 35, Mainz Freitag, Carolus-Apotheke... Tel.: 06132/ Rheinstr. 47, Ingelheim Samstag, Apotheke am Brunnen... Tel.: 06132/59393 Mainzer Str. 15, Heidesheim Sonntag, Johannis-Apotheke... Tel.: 06725/2228 Querbein 2, Gau-Algesheim Montag, Apotheke Steidle... Tel.: 06132/ Mainzer Str. 9, Heidesheim Dienstag, Saal-Apotheke... Tel.: 06132/2230 Francois-Lachenal-Platz 8, Ingelheim Mittwoch, Pfalz-Apotheke... Tel.: 06132/75741 Bahnhofstr. 26, Ingelheim Donnerstag, Rheingold-Apotheke... Tel.: 06132/ Rheinstr. 216, Ingelheim Freitag, Rathaus-Apotheke... Tel.: 06131/ Poststr. 53, Mainz Samstag, Saal-Apotheke... Tel.: 06132/2230 Francois-Lachenal-Platz 8, Ingelheim Sonntag, Stadt-Apotheke... Tel.: 06725/1222 Langgasse 2, Gau-Algesheim Diese Daten sind tagesaktuell und unterliegen einem ständigen Änderungsservice. Landesapothekerkammer erweitert den Notdienstservice Jetzt haben wir unseren Service um einen zusätzlichen Baustein erweitert: Ab sofort ist auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz ( ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Tumorzentrum Rheinland-Pfalz Beratungsstelle für Krebskranke und Angehörige Am Pulverturm 13 (3. Stock), Mainz, Tel / und Jeweils dienstags von Uhr bis Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung. Service-Nummer zahnärztlicher Notdienst Kreis Bingen/Ingelheim Zahnärztlicher Notfalldienst 01805/ an Wochenenden - an Feiertagen - an Brückentagen vor und nach Wochenenden (Mo. bzw. Fr.) - zwischen den Jahren Telefonservice des Mainzer Zahnärztehauses Ab sofort steht vor allem die stark patientenorientierte, komplett neugestaltete Homepage der Bezirkszahnärztekammer dem Patienten als neues Informationsmedium zur Verfügung. Texte und Informationen werden laufend aktualisiert, ein umfassendes Serviceangebot zu allen zahnmedizinischen Themen, ergänzt durch eine Linksammlung, runden das Angebot ab. Selbstverständlich finden sich auch hier für den Suchenden schnell und übersichtlich Auskünfte zum Zahnärztlichen Notfalldienst. Erweitert wird das ganze System noch durch eine Online- Stellenbörse für zahnmedizinisches Fachpersonal, am Ausbildungsberuf interessierten Schülerinnen und Schülern und eine Famulaturbörse. Davon bietet die Bezirkszahnärztekammer Rheinhessen und die KZV Rheinland-Pfalz nach wie vor, jeweils montags bis donnerstags von und Uhr unter der Nummer einen zusätzlichen Service für Patienten an. Aufgabe dieser zahnärztlichen Patienten-Informationsstelle ist es, Auskunftssuchenden kostenfrei auf unbürokratischem Wege informierend und vermittelnd zur Seite zu stehen. gez.: Dr. med. dent. Jens Vaterrodt Referent für Öffentlichkeitsarbeit der BZK Rheinhessen Änderung Telefonnummern der rheinhessischen Bereitschaftspraxen Seit Anfang dieses Jahres soll für den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der die ärztliche Grundversorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten versieht, die bundeseinheitliche Telefonnummer eingeführt werden. In unserer Region (Rheinhessen) ist diese schon geschaltet, so dass sie ab sofort nur noch kommuniziert werden soll. Die Umstellung soll in ganz Rheinland-Pfalz bis Ende 2013 durchgeführt sein, so dass der Bürger bei der Wahl dieser Nummer immer mit der zuständigen Zentrale verbunden ist. Ziel ist es, das Handling für die Bürger zu vereinfachen. Die Zentralen sind aber noch über die alten Telefonnummern erreichbar.

5 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September Änderung zum Sitzungsplan September 2016 Die für den vorgesehene Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung, Infrastruktur, Bauwesen, Umwelt- und Naturschutz wird auf Montag, den verschoben. Am findet um Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Heidesheim eine Sitzung der FDP-Fraktion statt. Zu den Rats- und Ausschusssitzungen ergehen gesonderte Einladungen, aus denen der genaue Sitzungsort und gegebenenfalls Terminverschiebungen ersichtlich sind. Joachim Borrmann Bürgermeister Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein Öffentliche Bekanntmachung Am Dienstag, dem 20. September 2016, um 19:00 Uhr findet im Ratssaal des Zentralen Verwaltungsgebäudes, Am Goldenen Lamm 1, Heidesheim am Rhein eine öffentliche Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der OGH statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: TOP 1. Erhöhung der Anzahl der Ganztagsplätze der Katholischen Kindertagesstätte Filippo Heidesheim TOP 2. Änderung der Kita-Ordnung TOP 3. Anschaffung eines Multifunktionsspielgerätes TOP 4. Schaffung eines Bouleplatzes im Garten der Burg Windeck TOP 5. Umbenennung des Burggartens der Burg Windeck in Burgpark TOP 6. Mitteilungen und Termine Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein, den gez. Dr. Silvia Klengel, 1. Beigeordnete Bekanntmachung Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2016 Letzter Abgabetermin: 15. Januar aus eigenen Erzeugnissen - Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft abliefern. Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern übernehmen. Ausnahme: Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeugnisse befreit. - aus fremden Erzeugnissen - Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Weines sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse. In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und abzugeben. Die Meldevordrucke sind bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download ( unter Weinbau/ Traubenernteund Weinerzeugungsmeldung) oder im Weininformationsportal (wip.lwk-rlp.de) erhältlich und müssen dort bis zum 15. Januar 2017 eingegangen sein. Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Eingangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufüllen und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. Anleitung zur Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2016 für die Gemeinde-, Verbandsgemeindebzw. Stadtverwaltungen Meldepflichtig sind - für Produkte aus eigenen Erzeugnissen- Traubenernte- Weinerzeugungsmeldungen a) die traubenerzeugenden Betriebe Ausnahme: - vollabliefernde Mitgliedsbetriebe einer Genossenschaft oder nach dem Marktstrukturgesetz anerkannte Erzeugergemeinschaften, sofern die gesamte Erntemenge von dem Erzeugerzusammenschluss gemeldet wird. - Betriebe, deren Rebfläche weniger als 0,1 Hektar umfassen und die keinen Teil der Ernte, gleich in welcher Form, vermarkten. b) alle Genossenschaften und alle nach dem Marktstrukturgesetz anerkannten Erzeugergemeinschaften, die Trauben oder Maische annehmen. c) jeder, der Traubenmost oder Wein aus zugekauften Erzeugnissen hergestellt hat. Wurde weniger als 10 hl Wein aus zugekauften Erzeugnissen hergestellt, so ist der Betrieb nur dann meldepflichtig, wenn er diese oder Teile davon vermarktet. - für Produkte aus fremden Erzeugnissen - Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Traubenmostes, teilweise gegorenen Traubenmostes oder Weines, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse. Die Mengen sind nach Anbaugebieten zu differenzieren (ein Vordruck je Anbaugebiet). Genossenschaften und anerkannte Erzeugergemeinschaften melden als Erzeugung aus fremden Erzeugnissen neben den aus zugekauften Trauben, Maische, Most oder Jungwein gewonnenen Erzeugnissen die Erzeugnisse, die aus dem Erntegut ihrer Teilablieferer gewonnen werden. Die aus dem Erntegut der Vollablieferer gewonnenen Erzeugnisse sind nicht einzutragen. Zu melden sind die im aktuellen Weinjahr zugekauften Mengen an Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost und Jungwein nach folgender Unterteilung: In der Weinerzeugungsmeldung sind die zu Wein oder Traubenmost (Süßreserve) ausgebauten Mengen aufzuführen. Anzugeben sind die Erzeugnisse ohne Trub. Die Mehrmenge

6 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 durch Anreicherung und Süßung mit rektifiziertem Traubenmostkonzentrat/konzentriertem Traubenmostkonzentrat und die Volumenminderung durch Konzentrierung sind zu berücksichtigen. Werden diese Behandlungen nach der Meldungsabgabe durchgeführt und wurde diese Mengen bei der Meldungserstellung nicht berücksichtigt, so ist eine Nachmeldung der Mengenmehrung erforderlich. In der Verwendungs- und Verwertungsmeldung sind die übrigen verarbeiteten Mengen einzutragen (z. B. Traubensaft, Traubenbrand, Verjus). Dabei sind die tatsächlich verarbeiteten Mengen zu berücksichtigen. Falls Trauben, Traubenmost, in Gärung befindlicher Most aus fremden Erzeugnissen wieder an andere abgegeben wurden, so sind diese in der Abgabemeldung mittels der vorgegebenen Faktoren umzurechnen und in Liter Wein anzugeben. Die Meldungen müssen spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres bei den zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eingegangen sein. Wer seine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig im Sinne des Weingesetzes. Betriebe, die ihre Meldung nicht termingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnahmen (lnvestitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen. Durchführung der Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung I. Unterlagen zur Durchführung der Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung Die zuständige Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhält folgende Vordrucke: 1. Formulare für die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2. Lieferantenverzeichnisse zur Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 3. Beiblätter zur Traubenerntemeldung mit den Bestimmungen über die Einhaltung der zulässigen Hektarerträge 4. Anleitung fu r die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung 5. Bekanntmachung 6. Empfangsbestätigung II. Bekanntmachung Im Hinblick auf einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und den unbedingt einzuhaltenden Meldetermin den Meldepflichtigen Anfang Dezember anzukündigen. Zu diesem Zweck wird eine Bekanntmachung zum Aushang an den Anschlagtafeln oder zum Abdruck in den Mitteilungsblättern zur Verfügung gestellt. Kosten für die Veröffentlichung können wir nicht übernehmen. Ill. Behandlung der Meldebögen Den zuständigen Verwaltungen werden Erhebungsformulare in ausreichender Anzahl zur kostenlosen Weitergabe an die Meldepflichtigen zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, die ausgefüllten Meldeformulare nach dem 15. Januar umgehend an die unten aufgeführten zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer zu übersenden bzw. zur Abholung durch Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer bei den Verbandsgemeindeverwaltungen bereitzuhalten. Verspätet eingegangene Meldeformulare sollten wöchentlich weitergeleitet werden. Das Beiblatt zur Traubenerntemeldung mit den Bestimmungen über die Einhaltung des zulässigen Hektarertrages ist ab der Ernte 2015 lediglich bei den Dienststellen oder auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer erhältlich. Bestände bei den Verwaltungen können noch ausgegeben werden. Die Meldungen müssen bis spätestens 15. Januar bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eingegangen sein. Dort müssen sie mit dem Eingangsdatum versehen werden. Dabei ist zu beachten, dass auch auf den Durchschreibeexemplaren das Eingangsdatum zu erkennen ist. Danach sind die verschiedenen Ausfertigungen voneinander zu trennen und nach Lieferadresse bzw. Farbe zu sortieren. Bitte achten Sie darauf, dass auch auf dem letzten Blatt des Formularsatzes die Eintragungen noch lesbar sind. Nach Ablauf des Eingangstermins sind die Durchschläge Blatt 1 - rosa der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - bitte wöchentlich versenden - fu r die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein, Mosel (Regierungsbezirk Koblenz) an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Koblenz, Peter-Klöckner-Str. 3, Koblenz, Tel.-Nr.: fu r das Anbaugebiet Mosel (Kreis Bernkastel-Wittlich) an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Weinbauamt Wittlich, Friedrichstr. 20, Wittlich, Tel.-Nr.: fu r das Anbaugebiet Mosel (Kreis Trier-Saarburg) an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Trier, Gartenfeldstr. 12 a, Trier, Tel.-Nr.: fu r das Anbaugebiet Nahe an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Burgenlandstr. 7, Bad Kreuznach, Tel.-Nr.: fu r das Anbaugebiet Rheinhessen an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Weinbauamt Alzey, Otto-Lilienthal-Straße 4, Alzey, Tel.-Nr.: fu r das Anbaugebiet Pfalz an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Weinbauamt Neustadt/W., Chemnitzer Str. 3, Neustadt/W., Tel.-Nr.: Blatt 2 - blau geht direkt nach der Eingangsbestätigung an den Meldepflichtigen zurück. Blatt 3 - grün dem jeweils zuständigen Landesuntersuchungsamt (Weinüberwachung) fu r die Anbaugebiete Alu, Mittelrhein, Mosel (Regierungsbezirk Koblenz) und Nahe an das Institut fu r Lebensmittelchemie Koblenz, Neversstr. 4-6, Koblenz fu r das Anbaugebiet Mosel (Regierungsbezirk Trier) an das Institut fu r Lebensmittelchemie Trier, Maximineracht 11a, Trier fu r die Anbaugebiete Rheinhessen, Mittelrhein (Landkreis Mainz-Bingen) und Nahe (Landkreis Mainz-Bingen) an das Institut fu r Lebensmittelchemie und Arzneimittelpru fung Mainz, Emy-Röder-Str. 1, Mainz fu r das Anbaugebiet Pfalz an das Institut fu r Lebensmittelchemie Speyer, Nikolaus-von- Weis-Str. 1, Speyer zuzusenden. Im Hinblick auf die Folgen für den Meldepflichtigen bei verspäteter Abgabe des Formulars bitten wir Sie, in der Zeit vom 1. bis 14. Januar nochmals auf die rechtzeitige Abgabe der Meldungen hinzuweisen. Rechtsgrundlagen - fu r Produkte aus eigenen Erzeugnissen - Traubenernte- Weinerzeugungsmeldungen - Art. 8, 9 und 16 VO (EG) Nr. 436/ und 56 Abs. 14 Weingesetz - 29 Weinüberwachungsverordnung - 72 bis 7 5 Agrarstatistikgesetz - fu r Produkte aus fremden Erzeugnissen -Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung - Art. 9 und 16 VO (EG) Nr. 436/2009-9a, 33 und 56 Abs. 14 Weingesetz - 29 Weinüberwachungsverordnung - 74 bis 75 Agrarstatistikgesetz - Landesverordnung zur Durchführung des Weinrechts Bürger helfen Bürgern Uns steht ein Werkstattwagen zur Verfügung. Was wir anbieten: - Kleine Reparaturen und Hilfestellungen rund um Ihr Zuhause - Hilfe bei einer Aufgabe, die Sie nicht alleine bewältigen können - Beratung

7 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Was wir ausschließen: - Konkurrenz für professionelle Anbieter - Aufgaben der Pflege im Sinne des Sozialgesetzbuches - Arbeiten, die eine fachliche Überprüfung erfordern - Putzarbeiten Wen wir ansprechen möchten: - Insbesondere ältere Menschen Wie Sie uns erreichen: - Telefon: buergerhilfe@vg-heidesheim.de Hier wird Ihr Anruf oder Ihre Nachricht entgegengenommen und zur Terminabsprache an unsere fleißigen Helfer weitergegeben. Nach Terminabsprache werden wir für Sie unterwegs sein. Unser Einsatz erfolgt kostenfrei. Lediglich Material- oder Ersatzteilkosten sind zu erstatten. Interessierte Bürger, die sich am Aufbau unserer Bürgerhilfe beteiligen möchten, sind uns jederzeit herzlich willkommen. Bitte nutzen Sie auch hier die o.g. Kontaktdaten. Und so können Sie uns erkennen: Café Mittendrin - Neuer Start in der Brunnenstube am 22. September 2016 Am Sonntag haben wir mit einem wunderschönen Bürgerfest die Saison im Garten der Burg Windeck abgeschlossen. Gemeinsam mit dem Team des Ev. Kirchencafés konnten wir über 20 Torten und Kuchen verkaufen. Wie alle anderen Projektmitglieder der Initiative Ich bin dabei waren wir begeistert von dem guten Besuch des Festes, der tollen Stimmung und dem Programm. Noch einmal herzlichen Dank an Monika Machens und Ute Müller für die Moderation und Betreuung der Projektgruppen seit März 2015, die Organisation des Bürgerfestes und tatkräftige Mithilfe. Und Dank an Martin Weidmann und Benny Zwietasch für die musikalischen Highlights. Ab jetzt wird das Café Mittendrin also in der Brunnenstube des Kath. Pfarrheimes gemeinsam mit der Flüchtlingshilfe Kaffee und Kuchen anbieten! Wenn Sie mögen auch mit kleinen Programmeinlagen. Wir starten am Donnerstag, dem 22. September 2016 und sind dann wieder jeden Donnerstagfür sie da. Wie immer von Uhr. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Falls jemand Lust hat, sich im Café mit Kuchen backen oder Servieren zu beteiligen, jeder ist herzlich willkommen. Kontakt: Bärbel Pertzsch, Grabenstraße 3, Tel.: , Mail: pertzsch@onlinehome.de Gemeinsame Flüchtlingshilfe Heidesheim-Wackernheim Ge(GFH - Heidesheim-Wackernheim) Herzliche Einladung zum Sprachtrainingstreff am kommenden Montag ( )! Alle sind willkommen, die den Flüchtlingen begegnen möchten! Wir freuen uns über Helferinnen und Helfer, die einfach zum Schnuppern kommen. Sie gehen keine Verpflichtung ein! Der tägliche Sprachkurs (Montag - Freitag) findet im Dach des Katholischen Pfarrzentrums zwischen und Uhr statt. Kontakt: Hanne Preuß-Steinborn <preuss-steinborn@gmx.de> Asylverfahrensberatung in Heidesheim! Das Diakonische Werk Mainz-Bingen lädt in regelmäßigen Abständen zu Beratungsgesprächen für Flüchtlinge ins Martin-Niemöller-Haus ein. Beratung durch Andreas Kreiner-Wolf (Diakonisches Werk), jeden ersten und dritten Freitag im Monat, Uhr, nur auf Anfrage über folgende Mailadresse: andreas.kreinerwolf@diakonie-mainzbingen.de Fahrrad-Projekt: Unsere Werkstatt (Schuppen von Abo-Wind in der Oberdorfstr. 10) ist noch geschlossen! In der Zwischenzeit haben wir durch die Hilfe von Ortsbürgermeister Martin Weidmann eine neue Bleibe gefunden. Konkrete Informationen können wir bald mitteilen. Wir freuen uns sehr darüber! Axel Hagebölling: a.hageboelling@web.de Kleiderkammer: Die Kleiderkammer befindet sich im Dechand 37. (Bitte den Garteneingang Im Suder benutzen!) Kleiderabgabe an Flüchtlinge und alle Bürger der VG: Dienstags zwischen und Uhr Kleiderannahme: Wir freuen uns wieder über Ihre Kleiderspenden - jeweils samstags ab Uhr. Ab sofort nehmen wir nur noch Winterkleidung entgegen. Spielsachen können nicht mehr abgegeben werden. Wir freuen uns aber über Schulutensilien, z.b. Mäppchen, Stifte, Hefte, Knete, etc.. Dringend benötigen wir für unsere Flüchtlinge (für Kinder und Erwachsene) Fahrradhelme und Fahrrad-Kindersitze. Kontakt: Christa Helwig-Hallenberger: helwighall@t-online.de Nähstube: Handarbeiten für den Weihnachtsmarkt! Alle, die daran interessiert sind, mit Flüchtlingen zusammen Handarbeiten (jeder Art) für den diesjährigen Weihnachtsmarkt anzufertigen, sind herzlich willkommen, samstags ab Uhr in die Nähstube zu kommen. (Im Dechand 37- Garteneingang Im Suder). Eigene Ideen können und sollen eingebracht werden. Stoffe, Garne, Wolle, Materialien für Patchwork und Quilling sind vorhanden. Wir freuen uns auf Sie! Gerne können Sie auch Veränderungen ihrer Kleider an den Nähmaschinen vornehmen. Die Nähstube ist außerdem auch dienstags zwischen und Uhr geöffnet. Kontakt: Marlies Hofmann: fema.hofmann@t-online.de Einladung zum Fußballtraining! Ali Rezaei, Flüchtling aus Afghanistan, lädt alle Heidesheimer herzlich zum gemeinsamen Training mit Flüchtlingen ein! Alter und Gewicht spielen dabei keine Rolle! (Dringend werden Fußballschuhe gesucht! Abgabe in der Kleiderkammer, s.o.). Das Training findet sonntags zwischen und Uhr auf dem kleinen Platz der TSG statt. Kontakt: Ulrich Hartmann (hartmann.drums@googl .com) Wichtiger Terminhinweis: Am Montag, dem 19. September 2016 laden wir sehr herzlich alle Interessenten zur Informationsveranstaltung über unsere Flüchtlingshilfe ein! (Vorgezogene Plenumssitzung!) Heinz Peter Kissel (Leiter der Stabsstelle Büro des Ingelheimer Oberbürgermeisters), Dominique Gillebeert (Migrations- und Integrationsbüro Ingelheim) und Isabel Pfeiffer (Fachstelle Asyl) werden anwesend sein, um gemeinsam über die Möglichkeiten der künftigen Zusammenarbeit zu beraten. Ausflug in den Rheingau: Ein wunderbarer Ausflug wurde uns durch eine Spende der Laienspielgruppe der Katholischen Pfarrgemeinde ermöglicht. Weit über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer machten sich am letzten Samstag auf den Weg nach Rüdesheim. Mit Bahn, Schiff, Seilbahn, Sessellift und natürlich zu Fuß ging es zunächst nach Bingen, dann nach Rüdesheim, zum Niederwalddenkmal, zu einer Zauberhöhle, zu einem Jagdschloss, nach Assmannshausen und schließlich wieder zurück über Bingen nach Heidesheim. Groß und Klein hatten viel Freude, zumal auch das Wetter mitspielte und alles (bis auf die Verspätung des Zuges) wie geplant ablief. Gelungen war u.a. auch das Picknick in einer schattigen Lichtung in der Nähe des Niederwalddenkmals. Walter und Lukas Steinborn, die mit dem Pkw kamen, brachten überraschend für alle eine wunderbare Mahlzeit. Mit warmen Geflügel-Frikadellen (frisch vom Heidesheimer Metzger Kirsch), Tomaten, Gurken, Tsatsiki, Käse und großem Fladenbrot wurden die TeilnehmerInnen verwöhnt. Selbstverständlich gab es auch Getränke und einen Riesen-Melonen-Nachtisch. Eine gelungene Veranstaltung, für deren Organisation wir uns besonders bei Hanne Steinborn (+ Familie) bedanken, aber auch bei Agnes Michaelides-Opitz, die ihr hilfreich zur Seite stand. Dank auch an alle Helferinnen und Helfer, die mit ihren Familien dabei waren und mit wacher, fröhlicher Aufmerksamkeit zum Gelingen beigetragen haben. Ein besonderer Gruß geht natürlich an die Sponsoren, an die Laienspielgruppe der Katholischen Pfarrgemeinde: Herzlichen Dank für das unvergessliche Erlebnis!

8 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 ab sofort eine Erzieherin/Erzieher fu r 22,5 Stunden in Teilzeit befristet bis zum Sie bringen sich konstruktiv in ein bestehendes Team ein? Sie sind offen fu r Fragen und Bedu rfnisse der Kinder und Eltern? Sie arbeiten eigenständig, situativ, verantwortungsvoll und motiviert? Sie zeigen Bereitschaft zum zeitlichen, flexiblen und bereichsu bergreifenden Einsatz innerhalb des Dienstplans? Wir bieten Ihnen eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit, attraktive Sozialleistungen und regelmäßige Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag fu r den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD. Zeiten vorheriger einschlägiger Berufserfahrung werden tarifgerecht beru cksichtigt. Fortbildungen, Supervision, Fachberatung und kollegialer Austausch gehören fu r uns zum selbstverständlichen Repertoire. Unser interdisziplinäres Team ist humorvoll, offen, hilfsbereit und engagiert. Wir fördern die Gleichberechtigung von Frauen und Männern entsprechend dem Landesgleichstellungsgesetz. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt beru cksichtigt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen bis spätestens zum an die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein, Kennwort: Zwergenhaus, Am Goldenen Lamm 1, Heidesheim am Rhein oder per an personal@vg-heidesheim.de. Weitere Informationen erhalten Sie von Frau Sauerwein unter Telefonnummer 06132/ Wenn Sie unsere Flu chtlingshilfe finanziell unterstu tzen möchten, freuen wir uns sehr und bitten, auf folgendes Konto zu u berweisen: Flu chtlingshilfe Heidesheim/Wackernheim, IBAN: DE , BIC: GENODE61AZY. Eine Spendenquittung kann auf Wunsch ausgestellt werden. Ihre Gemeinsame Flüchtlingshilfe Kontakt: gfhheidesheim@gmail.com Mit Feng Shui bauen und renovieren Wu nschen Sie sich ein Zuhause, in dem Sie sich richtig wohlfu hlen? Mit Feng Shui können Sie auf Jahrtausende erprobte Erfahrungen zuru ckgreifen, wenn es um die Wechselwirkung zwischen Mensch und Umgebung geht. Nutzen Sie diese doch am besten dann, wenn Sie sich verändern wollen - also bevor Sie umziehen oder neu bauen. An diesem Abend erfahren Sie beispielsweise, wie Sie die persönlich guten Richtungen bei der Raumplanung nutzen können. Oder wie die persönlichen Elemente z.b. bei der Gestaltung von Schlaf- und Kinderzimmer förderlich sein können. Referentin: Dipl. Ing. Susanne Eva Oelerich Ort: Ratssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstrasse 22 (Eingang Herrbornstrasse), Gau- Algesheim Wann: Dienstag, den um Uhr Ansprechpartnerin: Gisela Samstag, Telefon: / Dies ist eine Veranstaltung aus dem Jahresprogramm 2016 der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Mainz-Bingen. Stellenausschreibung Erzieherin/Erzieher für die Kindertagesstätte Zwergenhaus Die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein besteht aus der Gemeinde Heidesheim am Rhein mit ihren Ortsteilen Heidenfahrt und Uhlerborn und der Gemeinde Wackernheim. Mit ihrer guten Infrastruktur fu r die u ber Einwohner besitzt die Verbandsgemeinde, vor den Toren der Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden, einen hohen Wohn-, Erholungs- und Freizeitwert. Die unmittelbare Verkehrsanbindung an das u berregionale Straßenund Schienennetz des Wirtschaftsraumes Rhein-Main haben die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein zum attraktiven Anziehungspunkt fu r Familien und Gewerbe werden lassen. Die Kindertagesstätte Zwergenhaus besuchen in der Zeit von Uhr bis Uhr bis zu 65 Kinder im Alter von acht Wochen bis zu sechs Jahren. Die qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern liegt uns stark am Herzen. Dazu werden hoch motivierte Fachkräfte benötigt. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Tag gegen Gewalt Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Verbandsgemeinde Heidesheim an der weltweiten Aktion Gegen Gewalt an Frauen durch Hissen der Fahne mit der Aufschrift Frei leben ohne Gewalt. Dadurch soll auf die vielfältige Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam gemacht werden. Wann: am 25. November 2016 Die Prävention gegen Gewalt ist ein wichtiges Anliegen der Gleichstellungsbeauftragten. Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte Hannelore Schmelzer, Tel.: / oder hanneloreschmelzer@web.de. Kindertagesstätte Unterm Regenbogen Herbstfest Am 24. September 2016 ist es wieder so weit: Die Kindertagesstätte Unterm Regenbogen feiert zum dritten Mal das inzwischen sehr beliebte Herbstfest. Es beginnt, wie jedes Jahr mit einem Herbstmarkt vor der Kita. Dort werden von Kindern und Erziehern selbst hergestellte Produkte angeboten. Wir beginnen um Uhr mit dem Einzug des Marktvolks. Die Stände werden bis ca Uhr geöffnet sein. Anschließend kann man sich

9 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 zunächst am Buffet stärken oder gleich an den verschiedenen Spielaktivitäten teilnehmen. Ein besonderes Highlight bietet sicher das Theaterstück Urmel aus dem Eis, das eine Kindergruppe für das Fest vorbereitet hat. Mit dem Erlös des Festes möchten wir einen Beitrag zur Finanzierung einer Nestschaukel für unsere Kleinsten leisten. Wir freuen uns auf ein wunderschönes Fest mit vielen Besuchern bei hoffentlich schönem Wetter. Das Team der Kita Unterm Regenbogen in Wackernheim Taunusstraße 1, Wackernheim. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein ist Herr Burkhard Avis-Matlé. Stellvertretende Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein ist Frau Hannelore Schmelzer. Der Dienstsitz der Schiedsperson befindet sich im Zentralen Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim am Rhein, Am Goldenen Lamm 1, Heidesheim am Rhein. Die Sprechzeiten erfolgen nach vorheriger Vereinbarung unter der Tel.: 06132/ oder per schiedsamt_ vg.heidesheim@t-online.de. Gemäß den 9 und 31 der Schiedsamtsordnung Rheinland Pfalz ist die Schiedsperson für die Durchführung folgender Sühneversuche zuständig: I. Bei den Vergehen 1. des Hausfriedensbruches ( 123 des Strafgesetzbuches), 2. der Beleidigung ( 185 bis 187 a und 189 des Strafgesetzbuches), 3. der Verletzung des Briefgeheimnisses ( 202 des Strafgesetzbuches), 4. der Körperverletzung ( 223, 223a und 230 des Strafgesetzbuches), 5. der Bedrohung ( 241 des Strafgesetzbuches), 6. der Sachbeschädigung ( 303 des Strafgesetzbuches). II. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, soweit nicht Ausschließungsgründe gemäß 31 Abs. 3 Schiedsamtsordnung vorliegen. Weiterhin ist seit dem 1. Dezember 2008, gemäß 1 Abs. 1 Landesschlichtungsgesetz die Erhebung einer Klage erst zulässig, sofern keine Ausschließungsgründe nach 1 Abs. 2 vorliegen, nachdem von einer in 3 genannten GütesteIlen versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen: 1. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen a) der in 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt, b) Überwuchses nach 910 BGB, c) Hinüberfalls nach 911 BGB, d) eines Grenzbaumes nach 923 BGB, e) der im Landesnachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt, 2. in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind. Gemäß 34 Abs. 2 Schiedsamtsordnung, soll die Schiedsperson ihre Tätigkeit von der vorherigen Zahlung der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig machen. Dieser Vorschuss wird vor Antragstellung fällig und beträgt in der Regel 40. Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim am Rhein Joachim Borrmann, Bürgermeister Ehrenamtlicher Klima- und Umweltschutzbeauftragter des Landkreises Mainz-Bingen Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürgern in allen Angelegenheiten des Umweltschutzes und Klimaschutzes Erreichbar: Sprechzeit jeden Mittwoch von 07:30 bis 08:30 Uhr, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, EG Raum 001, Georg-Rückert-Straße 11, Ingelheim am Rhein. Vom Bahnhof Ingelheim am Rhein (ca. 5 Minuten zu Fuß bis zur Kreisverwaltung Ingelheim) durch verschiedene Bahnlinien, regionale und lokale Busse zu erreichen. Leufen-Verkoyen.Georg@mainz-bingen.de Tel / während der Sprechzeit. Bezirkspolizeibeamter der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein Herr Lutz Hammer (Polizeioberkommissar) ist der Bezirkspolizeibeamte für die Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein. Er ist für die Gemeinden Heidesheim, mit Ortsteilen Heidenfahrt und Uhlerborn, und Wackernheim zuständig. Seine Sprechzeiten sind - mittwochs von Uhr im Büro des Rathauses der Ortsgemeinde Heidesheim, 1. Stock links - in Wackernheim - nach Vereinbarung Kontakt: +49 (6132) piingelheim@polizei.rlp.de Schwarzes Brett Jahrgang 1935 Wir wandern wieder und treffen uns dazu am Mittwoch, um Uhr am Alten Rathaus. Der gemütliche Abschluss ist ab Uhr in der Gaststätte Schönborner Hof in der Mainzer Straße. Jahrgang 1936 Unser monatliches Treffen fällt wegen der 80-Jahresfeier in diesem Monat aus. Wir erinnern: Am Freitag, dem , heilige Messe um Uhr in der katholischen Kirche in Heidesheim. Wer nicht daran teilnehmen möchte, kommt bitte um Uhr vor die Kirche zum Fototermin. Im Anschluss daran gehen wir zum Schönborner-Hof, dort erwartet uns ein reichhaltiges Büfett. Wer etwas zum Programm beitragen möchte, ist hiermit herzlich eingeladen. Nach Kaffee und Kuchen klingt unsere Geburtstagsfeier allmählich aus. Wir hoffen auf gute Stimmung und freuen uns auf euch. Kuchen können ab Uhr im Schöbo (li. Seiteneingang) abgegeben werden. Jahrgang 1940 Heidesheim Wir erinnern an den Anmeldeschluss ( ) für unsere Zugfahrt nach Welgesheim am durch Überweisung des Fahrpreises auf unser Konto. Zur Abfahrt um Uhr treffen wir uns am Bahnsteig 2. Jahrgang 1946/47 Heidesheim Unser nächster Jahrgangstreff mir Partner findet am Dienstag, dem um 18:00 Uhr beim Iwan in Wackernheim statt. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung, natürlich sind auch Neubürger herzlich eingeladen. Euer Jahrgangsvorstand Jahrgang 1966 Liebe Jahrgangsgenossen Wer Lust hat, am Samstag, dem mit uns ein kleines bisschen unseren Runden zu feiern, der ist gerne eingeladen, sich entweder um Uhr mit uns am Milchhäuschen zu treffen, um auf den Sportplatz zu laufen oder ab 19:00 Uhr beim Ivan einen schönen Abend zu verbringen.

10 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September Elternausschusssatzung - Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternausschuss für die Kindertageseinrichtungen Der Ortsgemeinderat hat am aufgrund des 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG), des 13 des Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz (KitaG) und den Richtlinien des Landkreises Mainz-Bingen vom , des 90 (1) SGB VIII, alle Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung, folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Allgemeines Kindertageseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind die Für die Ortsgemeinde Heidesheim a) Kinderhaus Kastanienwichtel, Frauenlobstraße 3 b) Kindertagesstätte Abenteuerland, Egstedterstraße 53 c) Kindertagesstätte Zwergenhaus, Im Georgenflur 20 d) Hort Mühlschule, Frauenlobstraße 3 Für die Erziehungs- und Bildungsarbeiten in den Kindertageseinrichtungen ist die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein als Träger unter Mitwirkung der Sorgeberechtigten verantwortlich. 2 Elternversammlung (1) Die Sorgeberechtigten der Kindertageseinrichtung besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Sorgeberechtigte in diesem Sinne sind die Eltern oder die Personen, denen an Stelle der Eltern die Erziehung eines Kindes (Personensorgeberechtigte) obliegt. (2) Die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein informiert die Elternversammlung über die die Kindertageseinrichtung betreffenden allgemeinen Fragen (3) Die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein hat einmal im Jahr eine Elternversammlung zwecks Wahl eines Elternausschusses einzuberufen, und zwar bis spätestens 31. Oktober eines jeden Jahres. (4) Eine Elternversammlung ist ferner einzuberufen, wenn mindestens die Hälfte der wahl- und stimmberechtigten Sorgeberechtigten dies schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Heidesheim fordert. 3 Einberufung, Stimmrecht (1) Die Einberufung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage vor dem Tag der Elternversammlung. Die Einberufung ist ortsüblich bekannt zu machen. (2) Die Elternversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. (3) Beschlüsse der Elternversammlung werden mit Stimmen der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Sorgeberechtigten gefasst. (4) Abstimmungen sind offen, auf Verlangen eines Fünftels der anwesenden stimmberechtigten Sorgeberechtigten jedoch geheim. (5) Jeder hat eine Stimme. 4 Wahl und Zusammensetzung des Elternausschusses (1) Die Elternversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer eines Jahres in geheimer Wahl einen Elternausschuss. Dieser besteht aus einer wählbaren sorgeberechtigten Person und einer entsprechenden Stellvertreterin bzw. einem entsprechenden Stellvertreter für jede in den Kindeseinrichtungen vorhandenen Gruppe. (2) Für die Wahl des Elternausschusses ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer. Die Bestellung der Mitglieder des Wahlausschusses erfolgt nach Zuruf und durch Beschluss (Anwesenheitsmehrheit). Sorgeberechtigte, die für die Wahl zum Elternausschuss kandidieren, können nicht Mitglied des Wahlausschusses sein. (3) Wahlberechtigt sind die geschäftsfähigen Sorgeberechtigten. Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Nicht wählbar ist jedoch, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht besitzt. Mitglieder des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Heidesheim einerseits und das Personal der Verbandsgemeinde andererseits sind in den Kindertageseinrichtungen, in der sie tätig sind, nicht wählbar. (4) Der Wahlausschuss stellt die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler und die Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten anhand einer von der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein aufgestellten Liste der Sorgeberechtigten fest. (5) Wahlberechtigte können ihr Stimmrecht nur persönlich ausüben. Abwesende Wahlberechtigte sind nur dann wählbar, wenn sie sich zuvor schriftlich zur Annahme der Wahl bereit erklärt haben. Wahlberechtigte, die für die Wahl zum Elternausschuss kandidieren oder dem zur Durchführung der Wahl gebildeten Wahlausschuss angehören, verlieren nicht ihr Stimmrecht. (6) Jede bzw. jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge unterbreiten. Handelt es sich um eine mehrgruppige Kindertageseinrichtung, sind wählbare Sorgeberechtigte aus dem Bereich jeder Gruppe zu nominieren. (7) Die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter gibt die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge bekannt und stellt fest, ob die Vorgeschlagenen die Kandidatur annehmen. Vor Beginn der Wahlhandlung kann eine Aussprache über die Wahlvorschläge erfolgen. Den Kandidaten und Kandidatinnen ist Gelegenheit zur Vorstellung, den Wahlberechtigten zur Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten zu geben. (8) Gewählt ist, wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmzettel ohne Namen gelten als Stimmenenthaltung. Ungültig sind Stimmzettel, aus denen der Wille der Wählerin oder des Wählers nicht klar erkennbar ist, die einen Vorbehalt enthalten oder die mit einem Kennzeichen versehen sind. (9) Zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die dieselbe Stimmanzahl erhalten haben, findet eine Stichwahl statt. Ergibt sich bei der Stichwahl wieder Stimmengleichheit, so entscheidet das von der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter im Anschluss an die Stichwahl zu ziehende Lose. (10) Bei jedem Wahldurchgang dürfen nur einheitliche Stimmzettel verwandt werden. Nach Abschluss der Auszählung gibt die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter das Wahlergebnis bekannt und fragt die Gewählten, ob sie das Amt annehmen. (11) Über das Ergebnis der Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese muss enthalten: 1. Die Bezeichnung der Wahl 2. Ort und Zeit der Wahl 3. Die Anzahl aller Wahlberechtigten 4. Die Namen der anwesenden Wahlberechtigten 5. Die Anzahl der verteilten Stimmzettel 6. Die Anzahl der für jede Bewerberin bzw. jeden Bewerber abgegebene gültigen Stimmen 7. Die Anzahl der ungültigen Stimmen 8. Die Anzahl der Stimmenthaltung 9. Die Reihenfolge der stellvertretenden Elternbeitragsmitglieder (12) Die Wahlniederschrift ist von der Wahlleiterin bzw. dem Wahlleiter und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterzeichnen. Sie kann von jeder und jedem Wahlberechtigen innerhalb von einer Frist von 4 Wochen nach der Wahl eingesehen werden. (13) Wahlunterlagen, wie Stimmzettel, Wahlniederschriften u.s.w., sind von dem Elternausschuss aufzubewahren, auf den sich die Wahl bezogen hat. Die Wahlunterlagen sind nach der nächsten Wahl der gleichen Art zu vernichten. (14) Die Amtszeit der Mitglieder des Elternausschusses beginnt mit ihrer Wahl und dauert bis zum Ablauf des auf die Wahl folgenden Kalenderjahres. Die Wahl soll im Oktober eines jeden Jahres erfolgen. Als Beiratsmitglied scheidet aus, wer die Wählbarkeit für sein Amt verliert oder von seinem Amt zurücktritt. 5 Elternausschuss (1) Die Mitglieder des Elternausschusses sind ehrenamtlich tätig. (2) Die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses beträgt das Doppelte der Anzahl der Gruppen in der Kindertagesstätte, mindestens jedoch drei. Jede Gruppe der Kindertagestätte soll im Elternausschuss vertreten sein. (3) Der Elternausschuss, der aus mehreren Personen besteht, fasst seine Beschlüsse mit den Stimmen der Mehrheit der Anwesenden. Er wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit eine

11 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende vertritt den Elternausschuss im Rahmen der von diesen gefassten Beschlüsse. (4) Sitzungen des Elternausschusses beraumt die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende an. Sie bzw. er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Versammlung. Sie bzw. er hat die Mitglieder des Elternausschusses zu den Sitzungen rechtzeitig zu laden und ihnen die Tagesordnung mitzuteilen. (5) Die Sitzungen des Elternausschusses sind nicht öffentlich. Weitere vom Elternausschuss hinzugezogene Personen können beratend teilnehmen. (6) Dem Elternausschuss sind für seine Veranstaltungen von der Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein Räume kostenlos zur Verfügung zu stellen. (7) Die Mitglieder des Elternausschusses haben über die ihnen bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten bekannt gewordenen Angelegenheiten, auch nach Beendung ihrer Amtszeit, Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für offenkundige Tatsachen und Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach keiner vertraulichen Behandlung bedürfen. Verstößt ein Mitglied des Elternausschusses vorsätzlich oder fahrlässig gegen die ihm obliegende Verschwiegenheitspflicht, so kann die Elternversammlung auf Antrag der übrigen Beiratsmitglieder oder der Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein seinen Ausschluss aus dem Elternausschuss beschließen. (8) Aufsichts- oder Weisungsbefugnisse gegenüber der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein und dem Personal der Kindertageseinrichtung stehen dem Elternausschuss nicht zu. Die Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein und des Personals der Kindertageseinrichtung bleiben unberührt. 6 Aufgaben des Elternausschusses (1) Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben. Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagestätte. Sie haben den Elternausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Feststellung von: 1. Grundsätzlich über die Aufnahme von Kindern, 2. Öffnungs- und Ferienzeiten, 3. Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Einführung neuer pädagogische Programme, 4. Baulichen Veränderungen und Sonstigen der Kindertagesstätte betreffenden Maßnahmen, 5. Gruppengrößen und Personalschlüssel. 7 Zusammenarbeit zwischen Träger und Elternausschuss (1) Die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein hat gegenüber dem Elternausschuss zur Wahrung seiner Anhörungsrechte die Pflicht zur frühzeitigen und umfassenden Information. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen nehmen kraft ihres Amtes an den Elternausschusssitzungen teil. (2) Die Sorgeberechtigten, bzw. die von ihnen gewählten Vertreter und Vertreterinnen des Elternausschusses sind vor wichtigen Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung zu unterrichten und angemessen zu beteiligen. (3) Soweit im Einzelfall der Elternausschuss eine andere Auffassung als die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein vertritt, ist dem für die endgültige Entscheidung zuständigen Beschlussgremium der Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein die schriftliche Stellungnahme des Elternausschusses rechtzeitig vorzulegen. 8 Unterrichtung der Elternversammlung (1) Der Elternausschuss informiert die Elternversammlung über seine Arbeit und deren Ergebnisse im Rahmen der nach 2 Abs. 1 stattfindenden Elternversammlung(en). 9 Inkrafttreten Die Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternausschuss für die Kindertageseinrichtungen ist an die Elternausschuss-Verordnung vom 16. Juli 1991 angelehnt (GVBI S. 311). Diese wurde aufgrund des 16 Abs. 1 Nr. 1 des Kindertagesstättengesetzes vom 15. März 1991 (GVBI S. 79, BS ) verordnet. Diese Elternausschussordnung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2016 in Kraft. Heidesheim, Martin Weidmann, Ortsbürgermeister Benutzungsordnung für das Schulhofgelände mit Spielplatz der Mühlschule, Heidesheim am Rhein Präambel Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, Raum, Gegenstände und Partner zum Spielen. Durch die gewachsene Wohnungsdichte, die sonstigen Siedlungsflächen und den Ausbau des Verkehrsnetzes wurden die natürlichen Spiel- und Erfahrungsräume für Kinder und Jugendliche stark eingeengt. Spielplätze dienen dazu, Kindern und Jugendlichen die für sie so wichtigen Entfaltungsmöglichkeiten zum Spielen zu geben. Es ist daher Aufgabe der Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein, unter den gegebenen Voraussetzungen Freiräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen und zu unterhalten. Um den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, benötigen die Plätze neben einer entsprechenden Gestaltung und Ausstattung auch Menschen, die diese Bedürfnisse ernst nehmen und Verständnis für spielende Kinder aufbringen. Menschen, die aber auch mit dafür sorgen, dass der Spielbetrieb nicht durch Zerstörungen, Verschmutzungen, Hundekot, Lagerung von Abfällen, Parken von Kraftfahrzeugen oder andere missbräuchliche Nutzungen eingeschränkt wird. 1 Zweck der Benutzungsordnung Die Benutzungsordnung soll den Aufenthalt auf dem Schulhofgelände / Spielplatz der Mühlschule in Heidesheim am Rhein regeln und die schutzwürdigen Belange des Hortes Mühlschule der Kindertagesstätte Kinderhaus Kastanienwichtel, Mieter der Objekte und Nutzer der Einrichtungen, der Anwohner (Mieter der Ortsgemeinde) und der Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein gewährleisten. 2 Allgemeine Bestimmungen Der Geltungsbereich der Benutzungsordnung umfasst das Schulgelände incl. Spielplatzfläche dessen Begrenzung aus dem beigefügten Plan zu ersehen ist. 3 Hausrecht (1) Die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein übt das Hausrecht aus. Anordnungen von der Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein und deren beauftragten Personen sind unverzüglich Folge zu leisten. (2) Die Mitarbeiter des Hortes, die Lehrkräfte und die Hausmeister sind allen Schülerinnen/Schülern, den Besuchskindern des Spielplatzes, den Nutzern von Vereinen und Organisationen, die die Räume in der Mühlschule nutzen und den Nutzern der Gymnastikhalle im Rahmen dieser Benutzungsordnung gegenüber weisungsberechtigt; d.h. Ausübung des Hausrechtes inkl. Platzverweis. (3) Personen, die den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder den Anordnungen der in Abs. 1 und 2 genannten Personen nicht nachkommen, können des Platzes verwiesen werden. (4) Bei wiederholten oder groben Verstößen kann ein Platzverbot ausgesprochen werden.

12 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September Personenkreis Die Benutzung des Schulhofes und des Spielplatzes ist vorrangig folgenden Personen gestattet: (1) Schu lerinnen und Schu lern des Hortes und der Schule und deren Erziehungsberechtigten und den von ihnen beauftragte Personen als (Aufsichtspersonen). (2) Personen, die zum ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebes / des Hortes beitragen oder von der Schulleitung, Hortleitung bzw. der Ortsgemeinde Heidesheim beauftragt sind. (3) Kindern unter 12 Jahren und ggf. deren Aufsichtspersonen (Personen u ber 18 Jahre) die den Schulhof/ Spielplatz während der Öffnungszeiten aufsuchen. 5 Benutzungsregeln und Verhalten Jede Gefährdung anderer Personen und der Gebäude hat zu unterbleiben. Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Es gilt gegenseitige Ru cksichtnahme. (1) Bei der Benutzung des Schulgeländes und des Spielplatzes stehen die Belange des Hortes und schulische Belange im Vordergrund; (2) Das unterschiedliche Alter der Kinder und Jugendlichen erfordert gegenseitige Ru cksichtnahme. Besonders die älteren Kinder und Jugendlichen haben sich deshalb so zu verhalten, dass die Ju ngeren durch sie keinen Schaden erleiden und ungestört spielen können; (3) Beim Aufenthalt auf der Anlage und bei der Benutzung der Spielgeräte sind unzumutbare und nutzungswidrige Störungen und Belästigungen anderer insbesondere der Anlieger, zu vermeiden; (4) Die Öffnungszeiten sind einzuhalten; (5) Der Aufenthalt in betrunkenem, unter Drogen stehenden oder sonst Anstoß erregendem Zustand ist nicht zulässig. Ebenso ist es grundsätzlich nicht zulässig, Glasflaschen mitzufu hren und alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen. Alkohol darf nur nach vorheriger ausdru cklicher Genehmigung der Schulleitung, der Hortleitung oder der Ortsgemeinde Heidesheim Z. B. anlässlich von Festen ausgegeben werden; (6) Auf dem Gelände darf nicht geraucht werden; (7) Der Schulhof einschließlich der Ausstattung ist pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Das Gelände darf nicht verunreinigt oder zweckentfremdet werden. Das Wegwerfen von Abfällen aller Art außerhalb der dafu r vorgesehenen Behältnisse und das Ausspucken ist untersagt; Benutzer und Besucher haben das Gelände sauber zu halten und Beschädigungen zu vermeiden. Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen; (8) Es ist untersagt Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen; (9) Auf dem Schulhof sind Ballspiele mit Softbällen (weiche Bälle), Rollschuhlaufen, Inline-Skating und Radfahren zulässig. Das Übersteigen der geschlossenen Tore ist strengstens untersagt; (10) Das Klettern auf die Pergola und die Dächer der Betreuungscontainer ist verboten; (11) Es ist verboten, Feuer anzuzu nden oder Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen; (12) Es ist verboten Hieb- und Stoßwaffen, Schieß-, Wurf oder Schleudergeräte und gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände und Stoffe mitzufu hren, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen. Dies gilt auch fu r gefährliche Spielsachen, die Verletzungen verursachen können; (13) Hunde oder sonstige Tiere du rfen nicht mitgefu hrt werden; (14) Es ist nicht zulässig, in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst Geschrei oder Lärm zu verursachen: (15) Es ist verboten ohne vorherige Genehmigung durch die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein Waren und Leistungen aller Art feilzuhalten bzw. anzubieten und fu r die Lieferung von Waren sowie fu r Leistungen aller Art zu werben; (16) Sitzbänke oder andere Sitzgelegenheiten vom Aufstellort zu entfernen ist untersagt; (17) Der Schulhof darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden; (18) Bei extremen Witterungsbedingungen wie Z. B. durch Schnee, Glatteis oder Sturm sowie fu r die Dauer von Reinigungsoder Reparaturarbeiten können einzelne Spielgeräte oder deren Einrichtungen geschlossen oder die Benutzung von Spielgeräten oder des Schulhofs untersagt werden; 6 Nutzungszeiten Der Schulhof und der Spielplatz stehen montags bis freitags in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr sowie samstags von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr der Öffentlichkeit zur Verfu gung. An Sonn- und Feiertagen ist das Gelände verschlossen und somit nicht zugänglich. Während der Ferienzeiten von Hort und Schule ist die Nutzung Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet. Die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist einzuhalten. Die an beiden Zugangstoren angebrachten Schilder sind zu beachten. Eltern haften fu r ihre Kinder. Bei missbräuchlicher Benutzung oder aus betrieblichen oder personellen Gru nden (z. B. Sicherheit der Benutzer bzw. der Gebäude und Ausru stungsgegenstände) ist eine Schließung insgesamt, in Teilen oder befristet durch die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein möglich. Bei Schnee- und Eisglätte ist die Anlage nicht freigegeben. 7 Nutzung der Gymnastikhalle und der Schulräume Die Nutzung der Gymnastikhalle und der Schulräume ist außer dem Schulbetrieb auch Vereinen und Organisationen gestattet. In den Ferien hat der Hort Mu hlschule Vorrang bei der Nutzung der Gymnastikhalle in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr aufgrund der erforderlichen Betriebserlaubnis fu r die Einrichtung. Hier ist fu r jede Veranstaltung / jeden Kurs ein verantwortlicher Übungsleiter zu benennen. Dieser hat dafu r Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer seiner Veranstaltung / seines Kurses die Benutzungsordnung beachten. Der Zugang fu r die Nutzer (Vereine und Organisationen) der Gymnastikhalle und der Schulräume erfolgt ausschließlich u ber den Zugang Mu hlstraße. Der Übungsleiter/ Kursleiter ist dafu r verantwortlich, dass das Tor nach Ende des Kurses / der Veranstaltung verschlossen wird. 8 Aufsicht Die Aufsichtspflicht u ber Kinder und Jugendliche, die die Plätze nutzen, obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigen. Von der Ortsgemeinde Heidesheim wird keine Aufsicht gestellt. Die Personen, denen die Ausu bung des Hausrechts u ber die Plätze obliegt (gemeindliche Beauftragte, Schulleitung, Hausmeister), sind berechtigt, geeignete Maßnahmen (z. B. Platzverweise) zu ergreifen sowie Anordnungen gegenu ber den Nutzern der Plätze zu treffen, soweit dies die Sicherheit und Ordnung auf den Plätzen erfordert. Sie sind berechtigt, Personalien einzufordern. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Platzverbot verhängt werden. 9 Verantwortliche Die Betreuungskräfte des Hortes, die Lehrkräfte und die Übungsleiter, die die Gymnastikhalle oder die Räume der Mu hlschule nutzen, sind verpflichtet sofern das Betreuungsende, Schulende oder Kursende außerhalb der Öffnungszeiten des Geländes liegt, die beiden Zugangstore zu verschließen. 10 Haftung und Schadensersatz (1) Die Benutzung der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr; (2) Die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein haftet nicht fu r Schäden, die einem Benutzer, a. durch vorschriftswidriges Verhalten, b. durch unsachgemäßes Benutzung von Einrichtungen und Spielgeräten, c. durch das Verhalten anderer Benutzer entstehen. (3) Die Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein u bernimmt daru ber hinaus keine Haftung fu r a. abhanden gekommene oder liegen gebliebene Sachen, b. die Sicherheit der von den Kindern mitgebrachten Spielsachen oder Gegenständen (4) Wer die Plätze oder deren Einrichtungen vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt oder zerstört, ist der Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein gegenu ber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Fu r Schäden, die von Kindern mutwillig angerichtet

13 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 werden, haften deren Eltern im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. (5) Vandalismus wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht. (6) Schnee und Eis werden im Hinblick auf den Spielbetrieb nicht beseitigt; es wird nicht abgestreut. 11 Ausnahmeregelungen (1) Der Ortsbu rgermeister kann fu r einzelne Plätze besondere Regelungen festlegen. Er kann weiterhin auf Antrag in besonderen Fällen Abweichungen von den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zulassen. 12 Strafbare Handlungen, Verstöße gegen die Vorschrift und Ordnungswidrigkeiten (1) Es wird darauf hingewiesen, dass sich strafbar macht, wer vorsätzlich Gegenstände beschädigt oder zerstört, welche zum Nutzen oder zur Verschönerung der Schulanlage dienen. (2) Verstöße können je nach Schwere durch die Gemeinde geahndet werden, z. B. durch Einteilung von Reinigungsarbeiten, Benachrichtigung der Eltern und ggf. Verweis. (3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a. die Anlage außerhalb der in 6 festgesetzten Öffnungszeiten benutzt; b. die Altersgrenze fu r die Benutzung in 4 u berschreitet; c. die in 5 festgesetzten Benutzungsregeln missachtet; d. den Anordnungen des Aufsichtspersonals gem. 8 nicht Folge leistet. (4) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden. (5) Fu r das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes u ber Ordnungswidrigkeiten in seiner jeweils gu ltigen Fassung. 13 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt mit der Bekanntgabe im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Heidesheim am Rhein in Kraft. Heidesheim, den Martin Weidmann, Ortsbürgermeister Erziehungsberatung Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, dem 20. September 2016 von Uhr im Rathaus Heidesheim, Binger Straße 2, 1. Stock - Fraktionszimmer statt. Alle am Erziehungsprozess Beteiligten können sich kostenlos beraten lassen. Vorherige Anmeldung unter: Evangelische Psychologische Beratungsstelle in Mainz Tel.-Nr.: 06131/ Ortsgemeinde Heidesheim Heidesheimer Fahnen Liebe Heidesheimer Bu rgerinnen und Bu rger, das Erntedankfest steht vor der Tu r. Wer noch Fahnen mit Heidesheimer Wappen benötigt, kann diese im Bu ro der Ortsgemeinde im Rathaus, Binger Str. 2 von Montag bis Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr und Mittwochnachmittags von 16:00-18:00 Uhr erwerben. Die große Heidesheimer Fahne (3,00 x 1,20 m) kostet 50,00 ; die kleine Heidesheimer Fahne (0,60 x 0,40 m) mit Stab kostet 20,00. Ortsgemeinde Heidesheim am Rhein Geburtstage in Heidesheim am Rhein Am Herr Gu nter Koch 89 Jahre Am Herr Hans Ludwig 73 Jahre Am Herr Hans-Wolfram Bruns 77 Jahre Am Frau Elfriede Hilscher 88 Jahre Am Frau Ursula Lieder 70 Jahre Am Herr Walter Beck 88 Jahre Am Herr Herbert Schmitt 73 Jahre Am Frau Maria Flohr 87 Jahre Am Herr Berndt Heinrich 78 Jahre Am Herr Karl Linek 88 Jahre Am Frau Erika Schmelzer 84 Jahre Wir gratulieren herzlich. Impressum Straßenpflege in Eigeninitiative Die Ortsgemeinde ist darauf aufmerksam geworden, dass sich Herr Erwin Bernhard seit einiger Zeit um die Pflege der Lahnstraße ku mmert. In Eigeninitiative reinigt er die Straße von Moos, Gras und sonstigem Bewuchs und schneidet das Gru n zuru ck. Ortsbürgermeister Weidmann bedankt sich bei Herrn Bernhard Es freut uns sehr, dass es in Heidesheim immer wieder Bu rger gibt, die sich ganz im Hintergrund um die Sauberkeit unseres Ortes ku mmern. Die Ortsgemeinde Heidesheim bedankt sich herzlich bei Herrn Bernhard fu r sein Engagement. Martin Weidmann, Ortsbürgermeister Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verlag und Druck: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verbandsgemeindeverwaltung Heidesheim, Am Goldenen Lamm 1, Heidesheim, Tel /9760, Fax 06132/ nachrichtenblatt@vg-heidesheim.de Bu rgermeister Joachim Borrmann D. Kaupp, Föhren Verlag + Druck LINUS Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Tel / oder -240, Fax 06502/ , Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Föhren, Postfach 1154 Klaus Wirth, unter der Anschrift des Verlages. Anzeigenannahme: Julia Marks, Tel. 0171/ , j.marks@wittich-foehren.de oder bei der Verbandsgemeinde Heidesheim, Tel / und -121, Fax 06132/ Reklamation Zustellung: Telefon 06502/ , -336 und vertrieb@wittich-foehren.de Erscheint wöchentlich freitags Fu r Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gu ltige Anzeigenpreisliste. Fu r Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Anspru che gegen den Verlag.

14 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Haus der Jugend Jedem Kind seine Kunst Malen und Zeichnen im Haus der Jugend: Mittwochs von bis Uhr, bis Am Mittwoch, 28. September geht es weiter mit dem Kunstworkshop aus der Reihe Jedem Kind seine Kunst, gefördert vom Land Rheinland Pfalz. In Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung und dem Haus der Jugend sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeladen unter Leitung von Petra Balbach zeichnen und malen zu lernen. Der Workshop ist kostenlos und auch das Material wird gestellt. Bitte sprechen Sie auch unsere Heidesheimer Flüchtlinge an, damit auch sie die Moeglichkeit haben, dieses Angebot zu nutzen. Wir treffen uns 10 Mal mittwochs von bis Uhr im Haus der Jugend. Anmeldungen bitte bei Petra Balbach: oder im HdJ: TSG 1848 Heidesheim Mitteilungen des Vorstandes Für Sie immer erreichbar Postanschrift: Binger Straße 71, Heidesheim, Tel. und Fax: (Anrufbeantworter, wir rufen zurück), info@tsg-heidesheim.de, Internet: und Facebook (TSG von 1848 Heidesheim e.v.). Info-Schaukästen: am Sportheim und am alten Rathaus. Newsletteran-/abmeldung: an: presse@tsg-heidesheim.de. Vorsitzender: Stefan Gerbig, Tel Geschäftsstunden vierzehntägig dienstags von bis Uhr in den ungeraden Kalenderwochen. Sportheim-Gaststätte Zum Sportheim (Sabrina Wolf und Markus Reitz): Tel. m , zumsportheim@gmail.com. TSG-Termine , TSG-Sportabzeichenwoche , Uhr, TSG-Rentner-Arbeitseinsatz , Uhr, nächste TSG-Seniorenwanderung , Uhr, TSG-Geschäftsstelle geöffnet , TSG-Erntedankfestveranstaltungen , Uhr, Sportabzeichenabnahme Leichtathletik , Uhr, TSG-Geschäftsstelle geöffnet , Uhr, Gesamtvorstandssitzung Kunstwerkstatt, Acryl auf Papier Selbstbehauptungskurs Bewältigung von verschiedenen Alltagssituationen, Vermeidung von Körperkontakt, Körperliche Auseinandersetzungen effektiv lösen, und es wird auch auf selbst eingebrachte, individuelle Szenarien eingegangen. Samstag, , Uhr in der Turnhalle der Mühlschule Anmeldung im Haus der Jugend. Thomas trainierte im ehemaligen Fitnessraum des Hauses der Jugend, wo heute die Fotofreunde sich treffen. Ein altes Bild von Thomas im Fitnessraum im Haus der Jugend TSG-Sporttermine VGH = Verbandsgemeinde-Sporthalle, SHG = Sporthalle Grundschule, SP = Sportplatz, SPW = Sportplatz Wackernheim Samstag, Uhr, Fußball, D2-Junioren: TSG - SpVgg Ingelheim III (SP) Uhr, Fußball, D1-Junioren: TSG - SG Ober-Olm/Essenheim (SP) Uhr, Fußball, E1-Junioren: TSG FSV Saulheim (SP) Uhr, Fußball, C-Junioren: TSG - FSV Alem. Laubenheim (SP) Uhr, Fußball, A-Junioren: SG Heid./Wack. TSV Zornheim (SPW) Sonntag, Uhr, Fußball, Herren: TSG II - SV Appenheim (SP) Uhr, Fußball, Herren: TSG I - TSVgg Stadecken-Elsheim II (SP) Uhr, Basketball, Damen: TSG I - DJK Nieder-Olm (VGH) Uhr, Basketball, Herren: TSG I - TV Oppenheim (VGH) Dienstag, Uhr, Fußball, Herren: TSG I - Bosnjak Mainz (SP) Fr., Uhr, Tischtennis, Damen: TSG II - TuS Gabsheim (SHG) Schauen Sie doch mal vorbei! Die kleinen und großen TSG-Sportler würden sich über Ihr Kommen und Ihre Unterstützung sehr freuen. TSG-Sportabzeichenwoche nächste Woche: Abnahmemöglichkeiten in 4 Sportarten Deutsches Sportabzeichen kompakt: Vier Sportarten (Turnen- Schwimmen-Radfahren-Leichtathletik) an fünf Tagen hintereinander mit sechs Abnahmeterminen. Kurze Wege, schnelle Abnahmetermine. Teilnahme gerne auch für Nichtmitglieder/ Gäste möglich. Das Programm: Montag, :00 Uhr Turnen (VG-Halle, nach Anmeldung) Uhr Leichtathletik (Jakob Frey-Sportanlage) Dienstag, :30 Uhr Schwimmen im Waldschwimmbad Budenheim. Abfahrt ab Heidesheim, Freier Platz, um Uhr Mittwoch, Uhr Leichtathletik (Jakob Frey-Sportanlage) Donnerstag, :00 Uhr Radfahren (neuer Treffpunkt: am Wasserwerk zwischen Heidenfahrt und Ingelheim) Freitag, Uhr Leichtathletik (Jakob Frey-Sportanlage) Weitere Informationen erhalten Sie unter: de/leichtathletik/sportabzeichen und direkt bei der Sportabzeichentreffleiterin Verena Steinberg: an sportabzeichen@tsgheidesheim.de oder Anruf mobil

15 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 TSG-Rentner wieder fleißig am Sie spucken wieder in die Hände : Die TSG-Rentnergruppe ist am Mittwoch, den 21. September wieder von Uhr bis Uhr auf der Sportanlage fleißig. Weitere neue Helfer sind herzlich willkommen! TSG-Skigymnastik startet am Der nächste Herbst bzw. Winter kommt bestimmt! Es ist soweit: Am Donnerstag, (ab dann immer bis Uhr in der Sporthalle der Grundschule) startet der neue TSG-Skigymnastikkurs. Mit dabei sein können neben Vereinsmitgliedern und Angehörigen von TSG-Kooperationspartnern (kostenfrei) gerne auch Gäste/Nichtmitglieder (Gebühr 32 Euro für 10 Stunden). Kursleiterin Martina Hildmann freut sich auf alle Teilnehmer. TSG-Seniorenwanderung am Donnerstag, 22. September 2016, Treff 14:45 Uhr, Freier Platz, Abfahrt 15:01 Uhr nach Heidenfahrt, Busausstiegsstelle Heidenfahrt/Unteraue. Wanderung am Leinpfad entlang zur Rheinklause, Badweg, Einkehrschwung gegen Uhr in der Clubheim Gaststätte (Im Blumengarten). Heimweg per pedes oder Bahn/ Bus. Info: Elisabeth Metzler, Telefon: 06132/ Abt. Fußball B1-Jugend TSG/TSV : Fortuna Mombach 8:0 (1:0) Spielgemeinschaft Heidesheim/Wackernheim startet optimal in die neue Saison! Mit zwei Siegen in zwei Spielen und 14:0 Toren steht die SG am zweiten Spieltag auf Platz 1. Am Samstag brauchten unsere Jungs eine komplette Halbzeit, um sich den Gegner zurechtzulegen. Eine solch schlechte erste Halbzeit haben beide Trainer schon lange nicht mehr gesehen. Da klappte ja gar nix bei der SG! Kein Zweikampf, keine Laufbereitschaftschaft, kein Passspiel, eigentlich war es eine reine Katastrophe. Als dann beide Trainer in der Pause ihrem angestauten Frust freien Lauf ließen und der eine oder andere Spieler dann aufwachte, sah man in den zweiten 40min. eine gute SG. Jetzt klappte schon ein wenig mehr, wo man sagen muss, dass zu 100% noch viel Platz nach oben ist. Aber es langte trotzdem für 7 Tore in Hälfte 2. Wenn man gleich mit dieser Einstellung ins Spiel gegangen wäre, hätte man Mombach mit Toren wieder heimgeschickt. Aber vielleicht haben sich die Jungs ein paar Tore für das Spitzenspiel am Samstag, den um 14:15 Uhr, in Gau-Algesheim aufgehoben? Am Ende der Spielzeit war es ein hochverdienter Sieg der SG, wobei sich kein SG Spieler mit Bestnoten empfehlen konnte. M. M. Fußball-Herren 1 durch 4 Minuten-Hattrick mit 3:0 Sieg Bei glühender Hitze sahen Spieler und Trainer sahen einen kämpferischen Beginn unserer Heidesheimer gegen den Gastgeber FSC Ingelheim. Nach einer 30-minütigen Spielunterbrechung wegen einer schweren Verletzung eines Ingelheimers lief bei der TSG bis zur Halbzeit wenig zusammen. Ingelheim kam zu einigen Chancen, jedoch stand unsere Abwehr sehr gut. Schon kurz nach dem Seitenwechsel kam unsere Mannschaft besser ins Spiel. Leider scheiterte man immer wieder am Torwart oder am eigenen fehlerhaften Passspiel. Durch einen Platzverweis wegen wüster Beschimpfungen des Schiedsrichters schwächte sich der Gegner selbst. Trotz daraus folgender Überzahlsituation für unsere Herren mussten die Zuschauer bis zur 84. Minute warten, ehe der eingewechselte Nils Sieben nach starkem Freistoß von Paul Steinbach von rechts das Leder am langen Pfosten über die Linie drückte. Nun ließ unsere Mannschaft dem Gegner keinen Millimeter Raum, vor allem Marius Kirschberger und Julian Deck erkämpften sich immer wieder den Ball. So kam Nils Sieben zwei weitere Male nach Vorlage von Kirschberger zu erfolgreichen Abschlüssen ( ). Abt. Hockey Heidesheimer im Bundesliga Hockey-Camp Drei Heidesheimer Hockeykinder nahmen am fünftägigen Hockeycamp beim Bundesligisten in Rüsselsheim teil. Zirka 100 Kinder wurden über 5 Tage von 8 Trainern betreut und trainiert. Neben viel Hockey gab es auch Wasserspiele, eine Schnitzeljagd und zum Abschluss der Woche, passend zu Rio, eine kleine Hockey-Olympiade. Die Organisation, das Wetter und die Verpflegung (durch einen Caterer) waren perfekt. Als einzige nicht Rüsselsheimer wurden die drei Heidesheimer (Bennet Brüning, Paul und Hannes Grimm) sehr schnell integriert und akzeptiert. Die Kinder freuen sich schon auf die nächsten Sommerferien. Hockeymänner - auf geht s Am Samstag ist es soweit! Nach 8 Jahren Abstinenz gibt es wieder eine Heidesheimer Wettkampfmannschaft im Herrenfeldhockey. Als nach der Renovierung der Heidesheimer Sportanlage wieder Feldhockey möglich wurde begannen die letzten Getreuen um Falk Samer wieder mit Minis (U8). Viele blieben dabei und erreichen nun das Herrenalter, auch wenn erwähnt werden muss, dass einige Alte um Walter Kirsch und Frank Herzbach ebenfalls dem Verein treu blieben und weitere Hockeyfreunde sich in Heidesheim fanden. Das Premierenspiel ist bei TG Worms II. Diese setzen sich im ersten Spieltag mit einem 7:2 gegen VfL Bad Kreuznach an die Tabellenspitze der 2. Verbandsliga und unsere Herren erwartet einiges bei der Reserve des Regionalligisten. Aber unsere jungen Männer werden nicht den Fehler machen, mit übertriebenen Erwartungen zu starten. Der olympische Geist zählt: Wir sind wieder dabei! Hockey männliche Jugend B - Das Beste zum Schluss Eine stark verbesserte Leistung zeigte unsere U 16 im Halbfinalspiel um die Landesmeisterschaft beim TV Alzey. Schönes Kombinationsspiel bescherte den Jungs die eine oder andere Torchance. Leider konnten diese nicht genutzt werden und so kam es, wie es kommen musste; Alzey erzielte nach einer kurzen Ecke das 1:0. So ging es in die Halbzeitpause. Auch danach zeigten unsere Jungs ein engagiertes Angriffsspiel, aber wie in der ersten Hälfte gelang den Volkerstädtern nach einer erneuten kurzen Ecke das 2:0. Unsere wollten unbedingt den Anschluss. Durch die verstärkten Offensivbemühungen taten sich Lücken in der Abwehr auf, die Alzey eiskalt zu den Toren drei und vier nutzte, während Heidesheim ein ums andere Mal Pech im Abschluss hatte. Trotz der zu hoch ausgefallenen Niederlage waren die zahlreich mitgereisten Zuschauer mit der Leistung zufrieden und sprachen einhellig von der besten Saisonleistung unserer Mannschaft. Abt. Leichtathletik Saisonabschluss der Wurfspezialisten bei der TSG Während die Bilanz der Heidesheimer LA-Wettkampfabteilung einem historischen Leistungstief entgegen steuert, rüstet das rührige Veranstalterteam um Holger Reinhart mit dem 15. Werfertreffen - eine Woche nach dem traditionellen Erntedankfest - zum Saisonausklang, wenn dann die überregionale Werfergilde ab Uhr beim Kugelstoßen, Diskus- und Speerwurf auf Weitenjagd geht und ein hoffentlich erfolgreiches, olympisches Sportjahr für alle Beteiligten beschließt. Die knapp siebenstündige Veranstaltung wird bundesoffen durchgeführt und sieht die männl./weibl. Jugend ab 14 Jahren bis hin zu den Aktiven (Männer/Frauen) auf der Jakob-Frey-Sportanlage am Start. L. Rückeshäuser

16 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Herbstmarkt Unterm Regenbogen 24. September bis Uhr Musikalische Eröffnung und Einzug des Marktvolks Marktstände mit vielfältigem Angebot Spiel- und Spaßaktivitäten für Groß und Klein Theateraufführung: Urmel aus dem Eis Reichhaltiges Buffet

17 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016

18 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Gesucht: Kuchenbäcker und Helfer Obst, Streusel oder Schokolade? Egal, Hauptsache Kuchen! Für die Veranstaltung Frohe Stunden rund um den Zug am Erntedankfestsonntag (2. Oktober), die die TSG in der Markthalle ausrichtet, braucht der Verein jede Menge Kuchenspenden. Sie können ab Uhr in der Markthalle abgegeben werden. Das Geld aus dem Kuchenverkauf kommt der Jugendarbeit im Verein zugute. Ihr mögt es lieber handfester? Auch kein Problem. Dann brauchen wir euch als Helferin oder Helfer beim Auf- und Abbau in der Markthalle (in den Tagen vor bzw. nach dem Erntedankfest) oder als Thekendienst. Meldet euch beim stellvertretenden TSG- Vorsitzenden Christian Schmitz-Peiffer unter stv.vorsitzender1@ tsg-heidesheim.de oder Telefon MGV 1878 Heidesheim Bald ist es wieder soweit das Heidesheimer Erntedankfest wirft bereits seine Schatten voraus. Auch bei uns wird schon hart aber herzlich darauf hingearbeitet. Im Atelier und Werkstatt unserer Sängerin Doris R. wird seit Tagen fleißig gearbeitet. Viele helfende Hände sind dabei, die Ideen (3x dürft ihr fragen von wem die wohl sind?) für unseren Festwagen umzusetzen. Natürlich wird hier noch nichts verraten, nur soviel - es wird ein echter Hingucker! Aber auch unsere bekannte Essensspezialität wird es dieses Jahr wieder geben - Pannekuche mit Apfelmus oder Lachscreme! Noch ist es ein wenig Zeit bis zum Beginn des Erntedankfestes, die Vorbereitungen dafür sind jedoch schon in vollem Gange. Wir gratulieren dem neuen Königshaus sehr herzlich und wünschen alles Gute für die kommenden Monate! (hv) Abt. Turnen Pilates-Kurs bei der TSG Der Pilates-Kurs startet am Donnerstag, , von 19:45-20:45 Uhr. Die weiteren Kurstermine sind: 29.09, , , , , , , und (zehn Termine). Ort: Gymnastikhalle der Mühlschule. Mit Hilfe von Basis-Übungen werden die Teilnehmer/innen mit der Pilates-Methode vertraut gemacht. TSG-Mitglieder zahlen 15,-, Nicht-Mitglieder 50,-. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Anmeldungen können unter (AB) erfolgen. Abt. Basketball Basketball-Herren 1: Gelungener Auftakt für Team und Coach Die Basketball-Herren der TSG Heidesheim und die neue Trainerin Carina Weßner feierten mit einem 90:82-Sieg gegen den VT Zweibrücken einen gelungenen Einstand in die Landesliga-Saison. In einer spannenden Schlussphase konnte sich die TSG erst in den letzten beiden Minuten ein wenig absetzen. Dabei hatte es in der ersten Halbzeit nach einer überlegenen Vorstellung der Heimmannschaft ausgesehen: Nach offensiv etwas stotterndem Beginn erspielte man sich noch im ersten Viertel mit guter Verteidigung einen 15-Punkte-Vorsprung (29:14), den man auch bis zur Pause halten konnte (51:36). Ein paar schwächere TSG-Minuten zu Beginn der zweiten Hälfte und eine bessere Trefferquote der Gäste ließ diese wieder heranzukommen, so dass es mit 70:64 in den Schlussabschnitt ging, der in einem spannenden Schlagabtausch ein gutes Ende für die TSG nahm. Bereits am kommenden Sonntag (18.09.) empfängt man um 18 Uhr den letztjährigen Tabellennachbar aus Oppenheim. Es spielten: Ball (2 Punkte, 0/2 Freiwürfe), Bekele (23 (2 Dreier), 3/3), Federici (7 (1)), Immoos (28 (1), 5/7), Klein (2), Scholles (1, 1/2), Schunk, Schwindt (6, 2/6), Wejbera (14 (1), 1/2), Wiedemuth (7, 1/2). Sängervereinigung 1886 Heidesheim e.v. Am kommenden Samstag, dem fahren wir mit Privatfahrzeugen nach Dromersheim. Nach unserem überzeugenden Auftritt bei einem Freundschaftssingen in Schwabenheim im Frühjahr diesen Jahres hatte man uns spontan zu einem gemeinsamen Chorkonzert eingeladen. Die Abfahrt erfolgt um Uhr. Sfr. Heidesheim Training und Termine Wir laden alle Interessierten zu unserem wöchentlichen Schachtraining am Freitag - auch in den Ferien - im Nebeneingang der Steinhöfelschule in der Mühlstraße ein. Von Anfängern bis Profis sind alle Spielstärken vertreten. Die Jugendlichen beginnen um Uhr, die Erwachsenen um Uhr. Das Training findet auch in den Sommerferien statt. Auf unserer Homepage www. sfr-heidesheim.de finden Sie weitere Informationen zu unserem Verein. Termine: : Jugendliga U12: Vorwärts Orient Mainz - Heidesheim : Jugendliga U16: Vorwärts Orient Mainz - Heidesheim : 2. Rheinhessenliga: 3. Mannschaft - SV Mombach II Jugendliche bei RLP-Blitzmeisterschaften erfolgreich Die Rheinland-Pfälzischen Jugend-Blitzmeisterschaften wurden dieses Jahr erstmals durch den Schachbund Rheinhessen im Rahmen des Landesjugendsportfestes in Bingen durchgeführt. Die super Organisation seitens der Sportjugend Rheinhessen sowie der Wettergott boten für die Meisterschaften - die einzigen unter freiem Himmel - ein hervorragendes Ambiente für die Meisterschaften. Das genossen auch die Heidesheimer Jugendlichen. In der U10 und U12 gingen mit Arvin Plaumann, Paul Boos, Leon Schmid, Tim Richter und Johannes Gärtner unser spielstarkes Quintett an den Start. In der Vorrunde konnten insb. Arvin, Paul und Leon (100%) überzeugen und souverän in das A-Finale einziehen. Tim

19 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 landete im B-Finale, nur bei Johannes lief es noch nicht so richtig, so dass es nur für das C-Finale reichte. Arvin verpasste im A-Finale nur aufgrund des direkten Vergleichs den Meistertitel der U12, durfte aber zurecht auf den Vizemeistertitel stolz sein. In der U10 entschied der direkte Vergleich zu Gunsten von Leon, der sich den letzten Treppchenplatz und Pokal vor Paul sicherte. Tim behauptete sich im B-Finale sehr gut und wurde am Ende 8. Johannes fand im C-Finale wieder zu seiner normalen Form zurück und konnte die Gruppe mit 100% gewinnen, das bedeutete in der Endabrechnung der 10. Platz. In der U14-U18 fanden sich leider nur wenige Teilnehmer ein, so dass Dustin Vogt sich von Beginn an mit stärkeren und älteren Spielern messen musste. Die Hinrunde beendete er leider sieglos. Im B-Finale zeigte er im entscheidenden Kampf keine Nerven und sicherte sich mit einem Sieg den Vizemeistertitel der U14. Eine sehr gute Leistung unserer Jugendlichen! Gruppe unter dem Motto Carnaval am Erntedankfest mit. Passend hierfür läuft jeder, Deutsche wie Franzosen, in einem typisch französischen Carnavalskostüm mit. Jeder der schon jetzt von dieser Idee überzeugt ist und gerne mit dabei wäre ist herzlich eingeladen. Passende Kostüme bringen die Franzosen bestimmt gerne mit, wenn ihr sie darum bittet, die meisten laufen ja selbst mit. Falls ihr euch kein Kostüm besorgen könnt, aber trotzdem gerne dabei sein möchtet, ist das natürlich auch kein Problem. Meldet euch gerne bei Paula Mertens per Mail an Partnerschaftsbeautragte@web.de Am Sonntag, dem 18. September treffen wir uns ab 11:00 Uhr im Hof der Markthalle für die letzten Vorbereitungen. Helfende Hände sind herzlich willkommen, denn dann geht es auch schneller. RW Förderverein Erntedankfest und Brauchtum Heidesheim am Rhein Endspurt unserer Erntemajestäten Mit dem Bus zum Erntedankumzug Auch in diesem Jahr fährt wieder ein Shuttlebus zwischen Wackernheim und Heidesheim. Die Wegstrecke startet an der Haltestelle Kleine Hohl in Wackernheim und endet an der Uferstraße (Max Holländer Platz) in Heidesheim. Folgende Haltestellen werden angefahren: Kleine Hohl (in der Mainzerstraße) Große Hohl Rathausplatz Mühlstraße Uferstraße Max Holländer Platz Die Shuttlebusse von Heidenfahrt und Uhlerborn fahren wie gewohnt an den üblichen Haltestellen. Alle Busse fahren von Uhr bis Uhr ca. alle 20 Minuten. Bitte Aushang beachten! Obwohl sich unser Königshaus Lena I., Lina und Mia bei der Wahl ihrer Nachfolgerinnen schon verabschiedet haben, heißt es nicht, dass sie bis zum Erntedankfest keine Aufgaben mehr hätten. So waren sie am vergangenen Samstag bei der Krönung der neuen Nieder-Hilbersheimer Marktprinzessin Jana I. mit dabei und überbrachten Glückwünsche und die Einladung zum Heidesheimer Erntedankfest. Am Sonntag ging es nahtlos weiter zum Binger Winzerfest, bei dem die drei Majestäten bei herrlichem Wetter mit der Sonne um die Wette strahlten. Kein Wunder, denn vor dem Erntedankfest war das ihr letzter Umzug mit dem Cabrio. Nach dem großen Festumzug ging es noch zu einem gemeinsamen Essen mit allen geladenen Majestäten und Ehrengästen. Mehr Eindrücke bekommen Sie auf unserer Website RW Deutsch-Französische Freundschaft: auch beim Erntedankfestumzug mit dabei Liebe Freunde des Erntedankfestes und der deutsch-französischen Partnerschaft. In diesem Jahr wird wieder eine gemischte deutsch-französische Gruppe beim Erntedankfestumzug mitlaufen. Zum ersten läuft die Förderverein Kita Abenteuerland Wipp Wipp - Hurra in der KiTa Abenteuerland in Uhlerborn Endlich zu zweit wippen! Nachdem die alten Einzel-Wipptiere im Außengelände im Frühjahr dieses KiTa-Jahres aus Altergründen ausgemustert werden mussten, hatte das Erzieher-Team des Abenteuerlandes für ein Doppelwipptier geworben. Weil zu zweit wippen einfach doppelt Spaß macht! Gesagt, getan - die Entscheidung fiel schnell zugunsten der beiden fröhlichen Esel. Anfänglich bildeten sich regelrechte Schlangen am neusten Spielgerät der KiTa, mittlerweile ist die Feder gut eingewippt. Der Förderverein der KiTa Abenteuerland hat gerne die Kosten für das Wipptier übernommen. Den Aufbau hat der Bauhof der Verwaltung geleistet. Vielen Dank dafür von den Kindern der KiTa Abenteuerland. Das niegelnagelneue Federwipptier - so lustig wie die Esel finden es auch die Kinder, dass sie ein neues Spielgerät im Außengelände haben.

20 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Der neue Federwipptier in action: da wird gewippt, bis die gemütlich weichen Bodenmatten erreicht werden. Mädchen wie Jungs sind gleichermaßen Fans der Wippe. Laienspiel - Vorverkauf beginnt Ist die Ernte eingebracht, wird beim Laienspiel gelacht. So soll es auch 2016 wieder sein, die Gruppe übt fleißig an dem Schwank Börsenfieber oder Er träumt von Ilse. Premiere ist am Freitag, 28. Oktober, dann Samstag und Sonntag und am darauf folgenden Wochenende wieder drei Aufführungen, immer um 19:30 Uhr im Katholischen Pfarrzentrum. Startschuss für den Kartenverkauf ist am Samstag, 24. September von Uhr im Katholischen Pfarrzentrum. Ab Montag, 26. September gibt es dann Karten bei Schreibwaren Kraft. - Hol sie dir, bevor es ein anderer tut! Ev. Kirchengemeinde Heidesheim Das Evangelische Pfarramt, Bergstr. 5, Tel , Fax: 56725, Mail Adr.: ev.kirchengemeinde.heidesheim@t-online.de und Homepage ist dienstags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr, sowie donnerstags von 18:00 bis 19:30 Uhr geöffnet. Pfarrerin Erika Hagemann ist am sichersten donnerstags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Evangelischen Pfarramt sowie nach Vereinbarung zu erreichen. Veranstaltungsort unserer Kreise und Gruppen: Martin-Niemöller-Haus, Im Dechand 1 Änderungen s.u. Sonntag : 09:00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle ZOAR (Prädikantin Marianne Scheuermann-Bangerter, Orgel: Hans- Georg Deibert), 10:00 Uhr Gottesdienst im Martin-Niemöller-Haus (Prädikantin Marianne Scheuermann-Bangerter, Orgel: Hans-Wilhelm Hartmann). Die Kollekte erbitten wir für die Arbeit der Diakonie Hessen. Informationen unter: Montag : 19:30-21:30 Uhr Handarbeitskreis, 20:00 Uhr Tanztreff Dienstag : 09:30-11:30 Uhr Babyclub, 16:00 Uhr Kleinkinderkreis, 16:30-18:00 Uhr Konfirmandenunterricht Sonntag : 09:00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle ZOAR (Vikar Christian Brost, Orgel: Hans-Georg Deibert), 10:00 Uhr Gottesdienst im Martin-Niemöller-Haus (Vikar Christian Brost, Orgel: Sebastian Klaus). Die Kollekte erbitten wir für Arbeit und Qualifizierung. Weitere Infos unter: (Referat Arbeit und Soziales und (Arbeit. Arbeitsmarktpolitik) Vertretung von Pfarrerin Hagemann bis Pfarrerin Hagemann wird in der Zeit bis zum in dringenden Fällen und im Fall einer Beerdigung von Pfarrerin Anne Waßmann- Böhm vertreten. Kontakt: Tel /2325 Fax / In dieser Zeit finden keine Sprechstunden statt. Kath. Pfarramt Heidesheim Pfarrstr. 1, Heidesheim, Tel: 52 12, Fax: , pfarrei.heidesheim@dekanat-bingen.de, Homepage: Öffnungszeiten: dienstags, mittwochs, freitags, Uhr Uhr, donnerstags, Uhr Uhr Samstag, : Uhr Kirchl. Trauung von Franziska Klein und Engin Röper, Uhr Vorabendmesse/Diamantenes Priesterjubiläum von Pfarrer Karlhans Gerber/musikal. Gestaltung: Kath. Kirchenchor und Kirchenmusik/anschl. Umtrunk im Pfarrzentrum Sonntag, Patronatsfest in Wackernheim: Uhr Prozession ab Martin Niemöller Haus, Im Dechand 1 nach Wackernheim, Uhr (ca.) Hochamt in Wackernheim anlässlich des Patronatsfestes/musikal. Gestaltung: Chor Maranatha (keine hl. Messe in Heidesheim) Dienstag, : Uhr hl. Messe Mittwoch, : Uhr hl. Messe Donnerstag, : Uhr hl. Messe Freitag, : Uhr Gottesdienst für den Jahrgang 1936, Uhr Gottesdienst in Zoar Samstag, : Uhr Brautamt von Monika Gruber und Frank Stichling, Uhr Rosenkranzgebet, Uhr Vorabendmesse Sonntag, : Uhr Familiengottesdienst, Uhr Taufe Diamantenes Priesterjubiläum Pfarrer Karlhans Gerber Unser langjähriger Pfarrer Karlhans Gerber feiert in diesem Jahr sein 60. Weihejubiläum. Am Samstag, den 17. September feiern wir um Uhr in Heidesheim ein Dankgottesdienst unter Mitgestaltung unseres Kirchenchores und unserer Kirchenmusik. Im Anschluss besteht bei einem Umtrunk im Pfarrzentrum die Möglichkeit, dem Jubilar zu gratulieren. Herzliche Einladung an Alle, die sich mit Pfarrer Gerber verbunden fühlen. Rheinhessen in meinen Bildern - Eine Ausstellung von Petra Balbach Wir weisen bereits jetzt auf die Vernissage zur Ausstellung Rheinhessen in meinen Bildern von Petra Balbach hin, die zum Erntedankauftakt am Freitag, um Uhr im Katholischen Pfarrzentrum stattfindet. Herzliche Einladung dazu! Pfarrscheune am Erntedankfest im zwölften Jahr geöffnet. In diesem Jahr laden wir Sie wieder am Freitag, den 30. September 2016 ab Uhr zu einem Dämmerschoppen in die herbstlich dekorierte Pfarrscheune ein. In lockerer Atmosphäre können Sie mit Freunden bei Speisen und Getränken ein paar gemütliche Stunden verbringen. Wir freuen uns über zahlreiche Besucher! Herzliche Einladung zum Patronatsfest in Wackernheim Am Sonntag, den 18. September feiern wir das jährliche Patronatsfest in unserer Filialkirche Schmerzen Mariens in Wackernheim. Die Prozession der Pilger aus Heidesheim startet um Uhr am Martin-Niemöller-Haus. Der Weg führt zu Fuß, mit Gebeten und Gesang begleitet, durch die Felder nach Wackernheim. Hier feiern wir gemeinsam in unserer Filialkirche Schmerzen Mariens die heilige Messe um Uhr unter Mitwirkung des Chores Maranatha und Kinderchor. Freuen dürfen wir uns auf den Festprediger Herrn Diakon Kost aus Budenheim. Im Anschluss laden wir Sie sehr herzlich zu einem leckeren Mittagessen ein. Als Aktion wird es einen Luftballonweitflug-Wettbewerb mit schönen Preisen geben. Für die Kinder steht wieder Spiel & Spaß im Garten bereit. Lassen Sie den Nachmittag am reichhaltigen Kuchenbuffett - natürlich auch zum Mitnehmen - ausklingen. Auf ein paar schöne Stunden, gute Gespräche und netten Begegnungen mit Ihnen freuen wir uns! Livemusik vom Feinsten - Juneina, am 17. September 2016 in der Pfarrscheune Zum Abschluss der diesjährigen Konzertreihe konnten die Macher von Kultur in der Pfarrscheune nochmals eine hochkarätige Gruppe an Land ziehen. Juneina wagen den Spagat, eigene Songs und das Material bekannter und unbekannter Künstler professionell in einer Dreierbesetzung neu zu interpretieren. Mal ganz nah am Original, dann wieder in eigenem Sound neu arrangiert. Der dreistimmige Gesang ist bei Juneina nur ein Markenzeichen, an dem man das hohe musikalische Niveau erkennen kann. Neben eigenen Songs finden ebenfalls Interpretationen von Simon & Garfunkel, Peter Gabriel, Feist, Phil Collins, Paula Cole und vielen weiteren Rock/Pop-Größen ihren Platz im Repertoire der drei Vollblut-musiker Vera Simon, Achim Wendling und Marcus Milz. Beginn Uhr, Vorverkauf 9 - Abendkasse 11. Kartenvorverkauf im Kath. Pfarrbüro, Pfarrstraße 1 und bei Schreibwaren Kraft, Mainzer Straße 1 in Heidesheim. Telefonische oder Online Reservierungen sind bis Donnerstag vor der Veranstaltung möglich. Telefon: Kath. Pfarrbüro oder pfarrscheune@aol.com. Eine Rückantwort erhalten Sie von uns lediglich, wenn die Veranstaltung bereits ausverkauft wäre. Die Karten

21 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 müssen bis spätestens eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse abgeholt werden. Einlass ab Uhr. Herbstfahrt der Männer Am Samstag, den , 11:00 Uhr, fahren die Männer der Pfarrgemeinde St. Philippus und Jakobus in Heidesheim und Schmerzen Mariens in Wackerheim nach Bad Neuenahr-Ahrweiler zur Besichtigung des ehemaligen Ausweichsitz der Verfassungsorgane der BRD. Vor der Besichtigung des Bunkers stärken wir uns mit Worscht, Weck und Wein. Taxis bringen uns zum Bunker und fahren uns nach der Führung zur Kirche Sankt Laurentius. Der ehemalige Regierungsbunker im Ahrtal öffnete seine atombombensicheren Tore als Museum. Eine umfangreiche Dokumentation und Originalgegen-stände am Originalschauplatz informieren über dieses Kapitel deutscher Geschichte, das Teil eines weltweiten Drohszenarios der Supermächte in Ost und West war. Der Regierungsbunker im Ahrtal war das geheimste Bauwerk in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Seine Planung reicht bis ins Jahr 1950 zurück. Anschließend feiern wir in der Kirche Sankt Laurentius mit unserem Pfarrer die Heilige Messe. Zum Abschluss kehren wir in der Gaststätte Neuenahrer Brauhaus ein. Rückkunft in Heidesheim gegen 21:30 Uhr. Zur Fahrt sind alle Männer aus Heidesheim und Wackerheim eingeladen. Die Anmeldung zur Fahrt ist ab bei Schreibwaren Kraft möglich. Der Unkostenbeitrag beläuft sich auf 29, für die Busfahrt, Weck, Worscht und Wein sowie die Taxifahrt zum Bunker bzw. zur Kirche und den Eintritt und die Führung im Museum. Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Veranstaltungen mit der anderen Rheinseite. Internet: fdp-ingelheim.de FWG Heidesheim-Wackernheim Sommerfest Das FWG Sommerfest fand wieder im Anwesen von Fa. Hans- Werner Mitz statt. Leider war diesmal der Wettergott etwas launisch, sodass man den idyllischen Garten nur zum Teil nutzen konnte. Zum Aperitif konnte Herbert Kramp die Orstbürgermeisterin Sybille Vogt und zahlreiche FWG-Mitglieder mit ihren Familien und mit Freunden zu diesem gemütlichen Zusammensein begrüßen. Ein freudiges Willkommen ging auch an die FWG aus Ingelheim, an die künftige VG Bürgermeisterin Kerstin Klein und an Dorothea Schäfer, MdL der CDU. Das Sommerfest entwickelt sich auch mehr und mehr zu einem kulinarischen Treff: Eine Spezialität vom Schwäbisch-Hällischen Landschwein wurde von der Fam. Bräuninger in Ihrem Brotbackofen vorzüglich zubereitet. Weitere Fleisch- und vegetarische Spezialitäten rundeten das Mittagessen ab. Das Kuchenbuffett am Nachmittag - ein weiter Höhepunkt. Bei Wackernheimer Weinen, guten Gesprächen und neuen Ideen, endete dieses Fest am frühen Abend. Allen Helfern, den Spendern von hausgemachten Salaten und Kuchen sowie für die Bargeld-Spenden sei herzlich gedankt. Die Spende von 160 ging diesmal an die Flüchtlingshilfe Heidesheim-Wackernheim. H. Kramp Nachrichten von Parteien und Wählergruppen FDP Ingelheim Liberaler Brückenschlag Am 10. September trafen sich auf Einladung der FDP Ingelheim Liberale aus dem Rheingau und Rheinhessen auf der Waldeck. In angenehmer Atmosphäre wurde gegrillt und über gemeinsame Anliegen diskutiert. Dabei steht aktuell die Rheinquerung im Bereich Ingelheim/Bingen im Mittelpunkt. Mit Hilfe von Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Mainz-Bingen wird momentan versucht, die Sache voran zu bringen. Die Freunde von der anderen Rheinseite hoffen auf einen Erfolg des Bürgerbegehrens, um nach Jahrzehnten einen Durchbruch zu erzielen und endlich die Verbindung der Menschen auf beiden Rheinseiten zu erleichtern.

22 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Erziehungsberatung Die nächste Sprechstunde findet am Dienstag, dem 20. September 2016 von Uhr im Rathaus Heidesheim, Binger Straße 2, 1. Stock - Fraktionszimmer statt. Alle am Erziehungsprozess Beteiligten können sich kostenlos beraten lassen. Vorherige Anmeldung unter: Evangelische Psychologische Beratungsstelle in Mainz Tel.-Nr.: 06131/ Rabenkopf- Grundschule Wackernheim Anmeldung der Schulanfänger Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 findet am Mittwoch, den von 11:00 bis 14:00 Uhr in der Rabenkopf-Grundschule Wackernheim, Lehrerwohnhaus, Taunusstraße 1 statt (Tel /59018). Alle Kinder, die vor dem geboren sind, sind im Schuljahr 2017/18 schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass alle Kinder, auch beeinträchtigte und zurückgestellte Kinder angemeldet werden müssen. Kann-Kinder werden erst im Februar des folgenden Jahres angemeldet. Bei der Anmeldung ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie die Bescheinigung des jeweiligen Kindergartens, den ihr Kind besucht, vorzulegen. Ihr Kind ist herzlich eingeladen, Sie zu diesem Termin zu begleiten. Die Schulleitung Pflanzenmarkt in Wackernheim Am Samstag, den 24. September 2016 von bis Uhr findet in Wackernheim vor der TSV-Halle der Wackernheimer Pflanzenmarkt statt. Teilnehmen kann jeder, der in seinem Garten einen Überschuss an Stauden, Gehölzen und anderem Grün hat. Auch Zimmerpflanzen können angeboten werden. Alles kann verkauft und/oder getauscht werden. Eventuelle Fragen hierzu und/oder Ihre Anmeldung bitte an: Wiebke Peper, Tel Geburtstage Wackernheim Am Herr Helmut Streit 72 Jahre Am Herr Dieter Magnus 79 Jahre Am Frau Elke Ritter 70 Jahre Wir gratulieren herzlich. Förderverein Ernte und Brauchtum Mit dem Bus zum Erntedankumzug Auch in diesem Jahr fährt wieder ein Shuttlebus zwischen Wackernheim und Heidesheim. Die Wegstrecke startet an der Haltestelle Kleine Hohl in Wackernheim und endet an der Uferstraße (Max Holländer Platz) in Heidesheim. Folgende Haltestellen werden angefahren: Kleine Hohl (in der Mainzerstraße) Große Hohl Rathausplatz Mühlstraße Uferstraße Max Holländer Platz Die Shuttlebusse von Heidenfahrt und Uhlerborn fahren wie gewohnt an den üblichen Haltestellen. Alle Busse fahren von Uhr bis Uhr ca. alle 20 Minuten. Bitte Aushang beachten! Institut für Medien und Pädagogik e.v. Popcorn im Maisfeld 2016 Liebe Kinder, das Institut für Medien und Pädagogik e.v. tourt zum 10. Mal mit Popcorn im Maisfeld durch Rheinland-Pfalz und wir sind wieder dabei, wenn es heißt: 3 2 1, Film ab! Ort: Unser besonderer Vorführort ist in diesem Jahr der Flugplatz Mainz-Finthen (wir treffen uns vor dem Restaurant Tower One), passend dazu zeigen wir euch den Film. Film: Sputnik für Kinder ab 8 Jahren. Als Onkel Mike nach Westberlin geht, ist Rike stinksauer. Dort kann sie ihn nicht besuchen, weil sie nicht über die Grenze darf. Denn Deutschland ist in einen Ost- und einen Westbereich geteilt und an der Grenze steht eine bewachte Mauer. Rike beschließt, Onkel Mike einfach wieder zurück zu beamen. Doch das ist gar nicht so einfach, denn Polizist Mauder bekommt Wind davon und versucht die Pläne von Rike und ihren Freunden zu durchkreuzen... Termin: Freitag, 7. Oktober 2016, bis Uhr. Anmeldung: Judith Zalikowski-Weil, Tel , j.zaliweil@yahoo.com. Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Plätze begrenzt sind. Wie immer sind Aktionen zum Film und Vorführort geplant und auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. An- und Abfahrt zum Flugplatz muss bitte über die Eltern erfolgen. Eintritt frei!

23 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 TSV Wackernheim Fußballergebnisse vom A- & B-Klasse Mainz-Bingen A-Klasse Mainz Bingen 5. Spieltag TSV Wackernheim : TSV Mommenheim 5:1 (2:0) Torschützen: Peter Schlosser 23 ; Thorsten Heinen 35 ; Jan Benner 58, 75 ; Matthias Lukas 85 aktueller Tabellenplatz: 2 B-Klasse Mainz Bingen West 5. Spieltag TSV Wackernheim II : VfL Frei-Weinheim 0:3 aktueller Tabellenplatz: 6 Die nächsten Spiele des TSV Wackernheim Freitag, : KR Schwabenheim; Am Sportfeld; Schwabenheim B-Klasse Mainz Bingen West 6. Spieltag Anstoß 19:30 Uhr TSG Schwabenheim : TSV Wackernheim II Sonntag, KR Budenheim; Binger Str. 83; Budenheim A-Klasse Mainz Bingen 6. Spieltag Anstoß 15:00 Uhr FV Budenheim : TSV Wackernheim Kleinkinderturnen beim TSV Liebe Kinder, wenn ihr zwischen 3 und 5 Jahren seid und gerne lauft, springt und klettert, dann seid ihr bei uns im Kinderturnen genau richtig. Das Turnen findet jeden Freitag von 15:00-16:00 Uhr in der Schulturnhalle statt. Gestartet wird am 23. September. Bei Fragen ruft einfach an 06132/ Wir freuen uns auf euch Sophie Hamm & Lisa Kestner Änderung der Trainingszeit! Das Gerätturnen für Mädchen ab 5 Jahren findet ab sofort jeden Dienstag, 16:30-18:00 Uhr in der TSV Vereinshalle unter der Leitung von Sarah Schweikhard statt (Tel ). Arbeiterwohlfahrt Wackernheim in Lohr am Main Ziel unseres letzten Ausflugs in diesem Jahr war die Schneewittchen -Stadt Lohr am Main. Pünktlich um Uhr wurde unsere gutgelaunte Reisegruppe von unserem Busfahrer Gerhardt Porth am Dorfplatz abgeholt. Ankunft - mit Stau - in Lohr war gegen Uhr. Zum Mittagessen waren wir im idyllisch gelegenen Brauerei-Gasthof Schönbrunnen - alter Stadtkern. Nach dem guten Mittagessen hatten wir anschließend eine Führung mit dem Waschweib von Lohr. Diese Tour wurde von der AWO gesponsert. Die Führung war überaus witzig und interessant, mit vielen Details über Lohr und seine Bürgerinnen und Bürger. Ein Teil der AWO-Gäste besuchte Lohr auf eigene Faust. Um Uhr trafen wir uns dann wieder am Bus zur Weiterfahrt in die 4 km entfernte Buchenmühle, im Naturpark Spessart, unterhalb der Klosterkirche Maria Buchen. Dort gab es Kaffee und leckeren Kuchen. Um Uhr traten wir die Rückfahrt nach Wackernheim an und waren Dank unseres Busfahrers wohlbehalten um Uhr wieder zu Hause. Vorstand der Wackernheimer AWO Ev. Kirchengemeinde Wackernheim Sonntag, : Uhr Gottesdienst (Prädikantin R. Hof) (Organistin A. Gubarkova) Donnerstag, : Uhr Kirchenvorstandssitzung Sonntag, : Uhr Gottesdienst (Prädikantin H. Tullius) (Organistin A. Gubarkova) Die Kollekte des Gottesdienstes vom ist bestimmt für die Arbeit der Diakonie Hessen. Mit der heutigen Kollekte unterstützen Sie aktuelle und dringende Aufgaben der Diakonie in unserem gesamten Kirchengebiet. Die Diakonie Hessen nimmt in Ergänzung zu unseren Gemeinden viele soziale Aufgaben wahr. Sie betreibt Altenheime und Krankenhäuser, Beratungsstellen sowie Einrichtungen für Behinderte und Heimatlose. Unsere Kirche hat einen barrierefreien Zugang: Alles begann mit einem 80. Geburtstag. Oder begann alles nicht schon viel früher, nämlich mit den iroschottischen Mönchen, die bereits im 8. Jahrhundert den Grundstein für die erste Wackernheimer Kirche legten? Schließlich waren sie es, die den Bau an einem markant erhöhten Punkt errichteten. Aber zurück zum 80. Geburtstag eines echten Wackernheimer Urgesteins, dessen Motto geht nicht gibt s nicht lauten könnte. Der Jubilar, Kurt Speth, wünschte sich schon lange einen Weg zur Kirche, der auch mit einem Rollator befahrbar sein sollte, und so wünschte er sich zu seinem Wiegenfest Spenden für die Kirchengemeinde, und legte damit den finanziellen Grundstein für einen Weg ohne Stufen. Nun wäre es allein damit allerdings nicht gegangen. Schließlich gehört das Gelände, über das dieser Weg führt, gar nicht der Kirchengemeinde, sondern der Familie Anspach und Marianne Küsgens, der Besitzerin des Landgasthofs Kirschgarten. Aber alle Beteiligten waren bereit, soviel Grund und Boden ihrer Grundstücke zur Verfügung zu stellen, dass der Weg auf der benötigten Breite für Rollator, Rollstühle und Kinderwagen passierbar ist. Als Abschluss zur Straße Im Kirschgarten erstellte Peter Hammer nach eigenem Entwurf eine eiserne Tür. Die Kosten hierfür spendete Familie Anspach. Herbert Klippel übernahm im Auftrag des Kirchenvorstandes die Organisation und die Bauleitung. Die Baumaßnahmen erfolgten durch die Fa. Pawel Szczepaniak aus Heidesheim. An dieser Stelle sei den Grundstücksbesitzern Familie Anspach und Marianne Küsgens für ihre großzügige Unterstützung dieses Projekts herzlich gedankt sowie dem Initiator Kurt Speth, der auch beim Abtransport des Aushubs tatkräftig geholfen hat. Am besten, Sie schauen sich den neuen Weg selbst an, wenn Sie an einem der nächsten Sonntage einen Gottesdienst in unserer Wackernheimer St. Martinskirche besuchen. Jeden Sonntag um Uhr besteht Gelegenheit dazu, der Seele etwas Gutes zu tun! NB. Die Kto. Nr. der Ev. Kirchengemeinde ist IBAN DE bei der VR-Bank Mainz. Auf dieses Fortsetzung auf Seite 26

24 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 FLY & HELP Stiftung Reiner Meutsch Kindern in ihrer Heimat eine Chance geben. Kroppach, Herbst Schulen wollte Reiner Meutsch, Gründer der Stiftung FLY & HELP, bis zum Jahr 2025 bauen. Reiner Meutsch ist es wichtig, dort zu helfen, wo die Not am größten ist. Daher unterstützt die Stiftung FLY & HELP den Bau von Schulen in Entwicklungsländern mit Hilfe der Spenden, die sich bis Ende 2015 bereits auf 3 Millionen Euro beliefen. Denn nur, wenn Kinder lesen, schreiben und rechnen können, haben sie die Chance auf eine selbstbestimmte Zukunft in ihrer Heimat, anstatt eine unsichere, mit Einwanderung in der Ferne, einzugehen. Nach nur sechs Stiftungsjahren hat bereits der Bau der 100. Schule in 2016 begonnen. In diesem Jahr sind es 44 Schulen, die fertiggestellt und von Kindern in ihren Klassen bezogen werden. Diese sind in: Ruanda, Peru, Äthiopien, Bolivien, Guatemala, Indien, Burkina Faso, Tschad, Namibia, Kambodscha, Malawi, Myanmar, Senegal, Haiti, Türkei, Nepal, Philippinen, Kongo, Togo, Brasilien, Kenia, Nicaragua, Tansania, Vietnam. Reiner Meutsch freut sich: Ich bin überwältigt, welches Vertrauen mir und meiner Stiftung FLY & HELP in den vergangenen Jahren entgegengebracht wurde. Durch die großartige Unterstützung vieler Spender können wir die Anzahl unserer Schulprojekte jährlich steigern. Ich verspreche, dass alle Spendengelder 1:1 in die Bildungsprojekte fließen, da ich alle Kosten der Stiftung privat übernehme bzw. diese durch Sponsoren abgedeckt werden. Ich würde mich freuen, wenn auch Sie den Kindern in Entwicklungsländern mit Ihrer Spende Bildung ermöglichen! Das neu gesteckte Ziel von Reiner Meutsch ist ambitionierter: Es sollen jedes Jahr mindestens 30 neue FLY & HELP-Schulen entstehen, in denen viele tausende Kinder in Afrika, Asien und Latein- und Südamerika lernen können. Delegationsreisen, die jedermann buchen kann, bieten die Möglichkeit, Schulen vor Ort zu besuchen und sich von den Erfolgen zu überzeugen. aus der Region für die Region Anzeige Die nachweislichen Umsetzungen, Aktionen wie Reisen, Hubschrauberflüge, Live-Shows, Kontakte und mehr finden Sie unter Spendenkonto Westerwald Bank eg IBAN DE Anzeige - Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme / Wollen Sie sich räumlich verändern, suchen Sie ein neues Zuhause oder denken Sie daran, Ihre Immobilie aus Altersgründen zu verkaufen? Dann freuen wir uns, für Sie tätig werden zu dürfen. Iris Wagner Ihre Immobilistin mit Hand, Herz und Verstand Wackernheim Im Kirschgarten 25 Fon: Mainz-Finthen Flugplatzstraße 31 Fon: Mobil: Mail: immoteam@wagner-partner.info Kostenfrei für Verkäufer Familienanzeigen in ihrem Mitteilungsblatt Wir heiraten Wiebke & Winni Freitag, den 16. September 2016 Wackernheim, Neustraße 5 Wir heiraten! Moni Gruber & Frank Stichling Hand in Hand in ein gemeinsames Leben starten wir am um 15:00 Uhr in der katholischen Kirche. Heidesheim, im September 2016 Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Vollbeilage Autohaus Am Rüsterbaum. Wir bitten unsere Leser um beachtung! KAMINHOLZ BUCHE OFENFERTIG cm frei Haus oder ab Lager Mainz-Hechtsheim Telefon: / oder 85 Fa. Priert, Palettenservice & Brennholz Heizung Sanitär Solar Ralf Nicolaus Hochstraße Ingelheim Tel Wasser weg? Heizung aus?... ein Fall für Firma Nicolaus! Ihr Fachbetrieb für regenerative Energietechnik

25 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Familienanzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de Franz Müller HerzlicHen Dank Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Jedoch zu wissen, wie viele ihn schätzten und gern hatten, gibt uns Trost. Wir sagen allen für die zahlreichen liebevollen Beweise der Anteilnahme unseren herzlichen Dank. Frank koser Im Namen aller Angehörigen Petra koser-bross mit chiara Heidesheim, im September 2016 * Herzlichen Dank allen, welche ihm im Leben ihre Zuneigung und Freundschaft schenkten, ihm Achtung und Wertschätzung entgegenbrachten, ihm auch am Ende seines Lebensweges zur Seite standen, ihm im Tode auf vielfältige Weise die Ehre erwiesen und uns ihre Anteilnahme und Verbundenheit erfahren ließen. Helene Müller Im Namen aller Angehörigen Heidesheim am Rhein, im September 2016 Herzlichen Dank sagen wir allen, die uns beim Heimgang von meinem lieben Vater, Schwiegervater, Opa und Onkel Nach kurzer, schwerer Krankheit und einem erfüllten Leben entschlief mein lieber Mann und Vater Hans Dregischan * In stiller Trauer Monika Dregischan Dirk Dregischan Valeska Schweikhard Familie und Freunde Traueranschrift: Bestattungsinstitut Peter Otte Am Kirchborn 22, Mainz Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet am Freitag, dem 23. September 2016, um Uhr auf dem Friedhof in Mainz-Mombach statt. Von Beileidsbekundungen am Grab bitten wir abzusehen. Statt Blumen und Kränzen bitten wir um eine Spende an die Hospizgruppe Ingelheim e.v. Bankverbindung: Sparkasse Rhein-Nahe IBAN: DE oder an den Palliativstützpunkt Rheinhessen-Nahe Bankverbindung: Konto-Nr.: , BLZ Kennwort: Hans Dregischan Mit einer Danksagung stellen Sie sicher, niemanden zu vergessen. Hans Finkenauer * in liebevoller Weise in Wort, Schrift, Blumen und Geldspenden ihre Anteilnahme bekundet haben. Lutz und Bianca Finkenauer mit Kevin, Sarah und Florian sowie alle Angehörigen Wackernheim, im September 2016 Plötzlich und unerwartet müssen wir Abschied nehmen von meinem geliebten Ehemann, unserem Vater, Schwager, Onkel und lieben Freund Klaus Specht * Ingeborg Specht und Familie Heidesheim am Rhein, Wackernheimer Str. 16 Die Trauerfeier und Urnenbeisetzung findet am Donnerstag, dem 22. September 2016 um 14:00 Uhr auf dem Friedhof in Heidesheim statt.

26 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Konto können gerne weitere Spenden eingezahlt werden. Eine Spendenbescheinigung wird zugesandt. Achtung: Im unterwegs hat sich bei der Kontonummer ein Fehler eingeschlichen. Bitte die o.g. Bankverbindung verwenden. Das Evangelische Pfarramt, Neustraße 1, ist dienstags von Uhr und donnerstags von Uhr geöffnet; sonst nach telefonischer Vereinbarung (Tel , Fax ). Pfarrerin K. Becker ist bis 30. September 2016 auf Fortbildung und im Urlaub. Die Vertretung für Beerdigungen übernimmt bis 19. September 2016 Pfarrerin U. Hassinger, Tel und vom 19. bis 29. September 2016 Pfarrerin A. Beck, Tel Mail: ev.pfarramt.wackernheim@t-online.de. Homepage: Kath. Filialgemeinde Wackernheim Katholisches Pfarramt Heidesheim, Pfarrstr. 1, Heidesheim, Tel: 52 12, Fax: , pfarrei.heidesheim@dekanat-bingen.de, Homepage: heidesheim-wackernheim.de Öffnungszeiten: dienstags, mittwochs, freitags von Uhr Uhr, donnerstags von Uhr Uhr Sonntag, Patronatsfest Uhr Prozession ab Martin Niemöller Haus, Im Dechand 1, Heidesheim nach Wackernheim Uhr (ca.) Hochamt anlässlich des Patronatsfestes/musikal. Gestaltung: Chor Maranatha Sonntag, : Uhr hl. Messe Diamantenes Priesterjubiläum Pfarrer Karlhans Gerber Unser langjähriger Pfarrer Karlhans Gerber feiert in diesem Jahr sein 60. Weihejubiläum. Am Samstag, den 17. September feiern wir um Uhr in Heidesheim einen Dankgottesdienst unter Mitgestaltung unseres Kirchenchores und unserer Kirchenmusik. Im Anschluss besteht bei einem Umtrunk im Pfarrzentrum die Möglichkeit, dem Jubilar zu gratulieren. Herzliche Einladung an Alle, die sich mit Pfarrer Gerber verbunden fühlen. Herzliche Einladung zum Patronatsfest in Wackernheim Am Sonntag, den 18. September feiern wir das jährliche Patronatsfest in unserer Filialkirche Schmerzen Mariens in Wackernheim. Die Prozession der Pilger aus Heidesheim startet um Uhr am Martin-Niemöller-Haus. Der Weg führt zu Fuß, mit Gebeten und Gesang begleitet, durch die Felder nach Wackernheim. Hier feiern wir gemeinsam in unserer Filialkirche Schmerzen Mariens die heilige Messe um Uhr unter Mitwirkung des Chores Maranatha und Kinderchor. Freuen dürfen wir uns auf den Festprediger Herrn Diakon Kost aus Budenheim. Im Anschluss laden wir Sie sehr herzlich zu einem leckeren Mittagessen ein. Als Aktion wird es einen Luftballonweitflug-Wettbewerb mit schönen Preisen geben. Für die Kinder steht wieder Spiel & Spaß im Garten bereit. Lassen Sie den Nachmittag am reichhaltigen Kuchenbuffett natürlich auch zum Mitnehmen- ausklingen. Auf ein paar schöne Stunden, gute Gespräche und netten Begegnungen mit Ihnen freuen wir uns! Weitere Nachrichten entnehmen Sie bitte unter Kath. Pfarrgemeinde Heidesheim. Selbsthilfegruppe für Angehörige von psychisch Kranken Am Dienstag, dem um Uhr treffen sich Angehörige von psychisch Kranken in der geriatrischen Tagesstätte in Bingen. Die Tagesstätte befindet sich im Gebäudekomplex am Fruchtmarkt 6, der Eingang ist an der rückwärtigen Seite des Gebäudes in der Rheinstraße. Die Gruppe ist für weitere Interessenten offen. Um eine kurze telefonische Anmeldung wird gebeten. (Tel.: 06132/ oder 06132/ ). Unter dieser Nummer erhalten Sie auch weitere Informationen zur Gruppe. Schlafampel wird in Betrieb genommen Ab Montag (19.) wird die Fußgängerampel in der Römerstraße im Bereich des Bahnhofes in eine sogenannte Schlafampel umgerüstet. Der Vorteil der Umrüstung liegt darin, dass Fußgänger selbst entscheiden können, ob sie die Ampel in Anspruch nehmen oder ohne Ampelsignal die Straße überqueren. Dies bedeutet eine Verkürzung der Wartezeit für Fußgänger sowie einen flüssigeren Verkehrsablauf. In der Grundstellung ist die Ampel komplett ausgeschaltet, also dunkel. Weder Fußgänger noch Autofahrer erhalten ein Signal. Wird der Anforderungstaster am Ampelmast betätigt schaltet die Anlage für Fußgänger zunächst von dunkel auf Rot und für Autofahrer von dunkel auf Grün. Wenige Sekunden danach erhalten die Autofahrer Rot und der Fußgänger bekommt Grün. Anschließend schalten beide Signale in umgekehrter Reihenfolge wieder auf dunkel. In Zeiten hoher Verkehrsbelastung staut sich der Verkehr in diesem Bereich bis zur Konrad-Adenauer-Straße in den Kreisel Drosselweg zurück. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass dieser Rückstau durch das zeitweise Ausschalten der Anlage reduziert werden kann. Bei der Römerstraße vor dem Bahnhof sind die beiden Fahrspuren durch eine Mittelinsel getrennt, so dass zunächst immer nur eine Fahrspur zu queren ist. Die zulässige Geschwindigkeit ist auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert. Dies begründet sicherlich die Feststellung, dass bereits heute zwischen 20 und 25 Prozent aller Fußgänger die Römerstraße bei Rot queren und keinen Bedarf zum Anfordern des Ampelsignals sehen. Sehbehinderte erkennen an einer dauerhaften Tonabgabe während der Dunkelphase auch weiterhin, wo sich der Signalgeber befindet und werden mit einem akustischen Signal (Piepston) über die angeforderte Grünphase informiert. Ein wichtiger Vorteil einer Schlafampel liegt auch darin, dass sie im Gegensatz zu den Anlagen mit Grün-Signal keine Beschleunigung des Autoverkehrs provozieren. Das städtische Ordnungsamt wird das Querungsverhalten der Fußgänger beobachten und nach einer gewissen Gewöhnungsphase bewerten, wie die Schlafampel von Fußgängern genutzt wird. Umgang mit heterogenen Gruppen und ADS/ADHS in der Ganztagsschule Ein Sportangebot in einer Ganztagsschule stellt Übungsleiter & Trainer oft vor neue Herausforderungen. Den größten Unterschied zu einer Übungsstunde im Verein stellt die meist heterogene Gruppenzusammensetzung dar. Es werden Tipps und Tricks zum Umgang mit schwierigen Kindern und Jugendlichen gegeben und ADS/ADHS thematisiert. Denn die ADHS-Symptome und die damit folgenden sozialen Auswirkungen spielen im Sport eine große Rolle: Jetzt heißt es Stärken und Schwächen erkennen, gezielter einsetzen und Kinder und Jugendliche integrieren statt ausgrenzen! Das Angebot von Sportbund und Sportjugend Rheinhessen eignet sich nicht nur für Übungsleiter & Trainer im Ganztag, sondern spricht alle an. Referenten: Daniela Fuchs, Jan Becker Termin: MIT September 2016, 18: Uhr Ort: Sportbund Rheinhessen, Rheinallee 1, Mainz Gebühr: 10 Anmeldung: Finanzamt Bingen-Alzey Information für Berufsanfänger Schnuppertag für Schulabgänger 2017 im Finanzamt Bingen Unser Finanzamt Bingen lädt alle interessierten Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2017 ihren Abschluss mit mittlerer Reife oder Abitur machen, zu einem Schnuppernachmittag ein am 29. September 2016 von 15:00-17:00 Uhr im Finanzamt Bingen, Rochusallee 10 Für Schülerinnen und Schüler mit den oben genannten oder gleichwertigen Schulabschlüssen bietet die Finanzverwaltung interessante berufliche Perspektiven. Sowohl die zweijährige Ausbildung zum Finanzwirt als auch das dreijährige Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH) werden durch das Ausbildungsteam unseres Finanzamts und des Landesamtes für Steuern anschaulich vorgestellt. Bei diesem Schnuppernachmittag wird nicht nur über das Anforderungsprofil und das Bewerbungsverfahren gesprochen, sondern es werden auch Einsatz- und Aufstiegschancen aufgezeigt. Anmeldungen für den Schnuppernachmittag nehmen wir gerne an unter 06721/ oder per v-stelle.03@fa-bi. fin-rlp.de.

27 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Naturschutzbund Igel gefunden - was tun? Igel genießen mit ihren süßen Knopfaugen ein gutes Image unter den Wildtieren. Doch wann braucht ein Igel Hilfe, und wann lässt man das Tier lieber in Ruhe? Igel gehören laut Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Viele herumstreifende Tiere, die im Spätsommer eingesammelt werden, sind eigentlich gesund, so Elisabeth Schröder vom NABU. Kranke Tiere erkennt man daran, dass die tagsüber apathisch und kraftlos herumlaufen. Ihre Körper sind meist abgemagert und die Augen eingefallen. Auch verletzte Igel, welche zum Beispiel in einen Kellerschacht gefallen sind, brauchen Hilfe. Igeljunge benötigen Hilfe nur, wenn sie tagsüber außerhalb des Nestes angetroffen werden. Sie sind dann oft unterkühlt und mutterlos. Ein gesunder Igel bringt Anfang November 500 g auf die Waage, um den Winter zu überstehen. Es gilt also: nur wenn ein Tier auffällig unterernährt oder krank ist, sollte man sich seiner annehmen. Am besten hilft man Igeln jedoch mit einem naturnahen und igelfreundlichen Garten. Dazu gehört beispielsweise der Verzicht auf die Giftspritze und das Anbieten von Unterschlupfmöglichkeiten mit Buschwerk, Lauboder Reisighaufen. Sportbund Rheinhessen informiert: 11. Mainzer Lauf-Kongress am 5. November 2016 Am 5. November 2016 findet der Mainzer Lauf-Kongress nun bereits zum elften Mal statt. Er ist längst zu einem wichtigen Baustein des am 7. Mai 2017 an den Start gehenden Gutenberg Marathon Mainz geworden. Theorie und Praxis mit Dr. Ronald Burger, Christian Hochgürtel, Matthias Dreher, Daniel Pfirrmann, Patrick Schneider, Björn Sterzing. Themen/Theorie: 1. Ich packe meinen Koffer - Versorgung bei einem Laufevent 2. Die Vorbedingungen für ein optimiertes Ausdauertraining: Kraft - Schnelligkeit - Technik - Zusammenhänge und Training 3. Laufen aus dem Bauch. Wie man mit Lust und einem Hund zur Profiläuferin wird - Interview mit der Läuferin Laura Chacon Biebach Praxis: 1. Schnelligkeit 2: Laufparcours - Synthese aus Kraft, Ausdauer und Koordination 3: Faszien und Muskulatur 4: Jump and Run - Sprungformen als Trainingsvariante Anmeldung über die Homepage des Sportbundes Rheinhessen Gebühr: 20 Ort: Sporthalle TV Laubenheim 1883 Ihr Nachrichtenblatt informiert Giftinformationszentrum Giftberatung: , Langenbeckstraße 1, Gebäude 601, Mainz Ozontelefon Hinweise zu den aktuellen Ozonkonzentrationen unter der Telefon-Nummer 06131/ Telefonischer Ansagedienst des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht. Neue Nummer für EWR-Störungsdienst Eine Nummer für Strom, Gas und Wasser Ab sofort ist der EWR-Störungsdienst unter einer neuen Nummer erreichbar. Neu ist auch, dass die kostenlose Service-Nummer einheitlich für alle Versorgungsbereiche gilt - egal ob Strom, Erdgas oder Wasser. Der EWR-Störungsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Telefon: stoerung@ewr.de Zusätzliche Rufnummern der Elektro-Notdienste entnehmen Sie bitte dem öffentlichen Telefonbuch. Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH, Ingelheim Ihr Dienstleistungsunternehmen für Strom, Wasser, Wärme und Gas in Heidesheim und Wasser in Wackernheim. Jederzeit für Sie erreichbar unter Telefon 06132/ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung Für alle Ortsgemeinden zuständig: Abwasserzweckverband Untere Selz, Heinrich - Wieland - Straße 11, Ingelheim am Rhein Telefon: 0171/ Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an der Straßenkanalisation, den Pumpstationen und Entlastungsanlagen zuständig. Bei Verstopfungen innerhalb der Hausinstallation oder der Hausanschlussleitung zum Straßenkanal wenden Sie sich bitte an eine entsprechende Fachfirma. (gelbe Seiten, Rubrik Grubenentleerung ) Soziale Hilfsorganisationen AlDS-Beratung und HlV-Test - Amt für Gesundheitswesen Mainz, Große Langgasse 29, Mainz AIDS-Beratungstelefon: 06131/ , kolling. heinz@mainz-bingen.de Arbeiterwohlfahrt Betreuungsverein Kreis Mainz-Bingen Sprechstunde zu allen Fragen gesetzlicher Betreuung, Vollmachten und Verfügungen jeden 3. Dienstag im Monat im Haus der Begegnung, Binger Straße 1 in Heidesheim, Uhr Kontaktbüro Bingen: Clemens Zerback, Tel /2954, betreuungsverein-awo-bingen@t-online.de Arbeiterwohlfahrt Heidesheim - Haus der Begegnung, Binger Straße 1 Mittagstisch für jedermann, mittwochs und freitags, Uhr Seniorencafé und Spielnachmittag, dienstags, Uhr Seniorengymnastik, montags, Uhr, Turnhalle Mühlschule Kontakt: Sigrid Hoven-Borrmann, Tel , awo-heidesheim@ online.de Arbeiterwohlfahrt Wackernheim Altentagesstätte im Dorfgemeinschaftshaus Seniorentreff für ältere und behinderte Büger ab dem Rentenalter, jeden Dienstag von Uhr. Aufzug vorhanden. Kontaktadresse: Roswitha Hofmann, Kleine Hohl 49, Telefon: Babysitting/Tagesmutter-Vermittlungstelefon - Sabina Hagebölling, Heidenfahrtstraße 7, Heidesheim. Erreichbar Dienstag und Freitag, Uhr, sonst Anrufbeantworter unter Tel / Caritasverband Mainz e. V. Haus St. Martin Fördereinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Schwerst-Mehrfachbehinderung, Ambulantes Förderzentrum (AFZ), Belzer Straße 7, Ingelheim, Telefon 06132/ , hsw@caritasingelheim.de Caritasverband Mainz e. V. Beratung Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung des caritasberatungs- und jugendhilfezentrums St. Nikolaus Mainz, Lotharstraße 11-13, Mainz, Termine in Bingen, Ingelheim Mainz nach telefonischer Vereinbarung unter 06131/907460, beratungszentrum@caritas-mz.de Caritasverband Mainz e. V. Beratung für Frauen in Schwangerschaft und in Notsituationen offene Sprechstunde im caritas-zentrum Ingelheim, Talstraße , Ingelheim, Telefon , Mittwoch 9:00 bis 11:00 Uhr. Caritasverband Mainz e. V. Brotkorb, Treffpunkt, Beratung im caritas-zentrum St. Laurentius, Ingelheim, Talstraße , Ingelheim, Telefon 06132/ k.beckhaus@ caritas.de Café CariTasse, Brotkorb Gesunde Tüte, Kinder-Findus, Minimarkt, Beratung, Beschäftigung. Beratung in Erziehungsfragen für Eltern, Jugendliche und Kinder des Caritas-Beratungszentrums St. Nikolaus, Mainz: Außensprechstunde in Heidesheim im kath. Pfarrzentrum St. Philippus u. St. Jakobus, Eingang Römerstraße; Dienstags: von Uhr, Termine nach telefonischer Vereinbarung unter: 06131/ Beratung für Schwangere und Frauen in Notsituationen bietet der Caritasverband Mainz e.v. in seinen Sprechstunden an: mittwochs, von Uhr, in Ingelheim, Belzerstraße 7,

28 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Telefon 06132/76633 und nach telefonischer Vereinbarung, Tel / (Frau Czuprin). Betreuungsverein der Diakonie Ingelheim e.v. Der Betreuungsverein der Diakonie e.v. bietet im Beratungszentrum der Diakonie, Georg-Rückert-Straße 24, Ingelheim jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 13:30 bis 16:30 Uhr eine offene Sprechstunde für ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Interessierte an. Auch über die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung wird informiert. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Rückfragen und weitere Informationen unter Betreuungsverein der Diakonie Ingelheim e.v., Georg-Rückert-Straße 24, Ingelheim, Tel Mail: btv@diakonie-mainz-bingen.de Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Mainz-Bingen e. V., Mitternachtsgasse 6, Mainz, Betreuungsverein Telefon /-76 /-32 Fax Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Sabine Backhaus, sabine.backhaus@drk-mainz.de Frau Simone Backhaus, simone.backhaus@drk-mainz.de Frau Jeannette Carlé, jeannette.carle@drk-mainz.de Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Mainz-Bingen e. V., Mitternachtsgasse 6, Mainz, Betreuungsverein, - Hilfe für alte, kranke, gebrechliche Personen Telefon / Essen auf Rädern Telefon / Hausnotruf, die Brücke zum Rettungsdienst Telefon 06131/ Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Essen auf Rädern - mobile Krankengymnastik - Drechslerweg 25, Mainz, 06131/ Erziehungsberatung in Heidesheim durch Ev. Erziehungsberatungsstelle, Mainz: Persönliche Anmeldung unter Tel. Nr Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. und Do Uhr Unionstr. 1, Kaiserslautern Tel. 0631/ , info@lfbk.de Internet: Malteser Hilfsdienst - Mahlzeitendienst - Hausnotrufdienst - Sicherheit zu Hause für Alleinstehende und Risikopatienten - Malteser Hilfsdienst Rheinhessen: Tel / Hilfemöglichkeit bei Verdacht auf Kindesmisshandlung: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Herr Olav Muhl, Tel / Kinderschutzzentrum Mainz Kinder- und Jugendtelefon 0800/ Sozialpsychiatrischer Dienst der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Susanne Reusch-Yücekent, reusch-yuecekent.susanne@mainzbingen.de, Tel.: 06132/ Sucht- und Jugendberatung Georg-Rückert-Str. 24, Ingelheim, Telefon 06132/ Öffnungszeiten: Montag und Dienstag Uhr, Mittwoch und Donnerstag Uhr, Freitag geschlossen; Termine auch nach telefonischer Vereinbarung Ev./Kath. Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Telefon 0800/ und 0800/ Ev. Sozialstation Ingelheim - Binger Straße 218, Ingelheim, Zentrale für ambulante Kranken-, Alten-, Familienpflege und hauswirtschaftliche Dienste Öffnungszeiten: Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr nachmittags geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr durchgehend geöffnet Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Tel / Wir sind jetzt auch im Internet zu finden. VdK Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland VDK Kreisverband Mainz-Bingen Erthalstr Mainz Tel / Sprechzeiten: Montag - Donnerstag von 09:00-12:00 Uhr zu erreichen. Telefonische Sprechzeiten: montags bis freitags von Uhr Uhr Ortsverband Heidesheim am Rhein: Vors. Manfred Seiler, Eleonorenstr. 3, Heidesheim, Manfred.seiler@vdk.de, Tel /56354 Ansprechpartner für persönliche und vertrauliche Informationen während unserer monatlichen Treffpunkte (Termine siehe jeweils im Nachrichtenblatt unter Vereine Heidesheim ) Seniorenbeirat des Landkreises Mainz-Bingen Ansprechpartner Wolfgang Jung, Telefon , jung. wolfgang@mainz-bingen.de Weltladen Heidesheim Der Weltladen Heidesheim ist zu folgenden Ladenzeiten geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag Uhr Mittwoch Uhr Uhr, Freitag Uhr, Samstag Uhr Sie finden uns Clemensstraße Ecke Kreuzstraße. Tel. Nr Fachdienst für Hörgeschädigte Der Integrationsdienst bietet hörgeschädigten Menschen Beratung, Hilfe und Unterstützung bei Problemen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung wie auch bei der Arbeitssuche. Sprechstunde: Mittwoch, Uhr und nach Vereinbarung. Kontakt: Fachdienst für Hörgeschädigte, Europaring 18, Frankenthal, Tel /8892-0, Fax: 06233/ info@ifd-hoergeschaedigte.de Homepage: Integrationsfachdienst Rheinhessen/ Berufsbegleitender Dienst (PSD) Berufsbegleitender Fachdienst für Menschen mit psychischer, körperlicher oder geistiger Behinderung, die Schwierigkeiten im Berufsleben haben. Es erfolgt eine begleitende Beratung unter den Grundsätzen der Vertraulichkeit und Freiwilligkeit, die Beratungsgespräche, Arbeitsplatzbesuche, Ämterkontakte und vieles mehr beinhalten kann. Die Beratung ist kostenfrei. Tel / u Fax; Adresse: Kaiserstraße 42, Mainz. Katholische Öffentliche Bücherei Heidesheim St. Philippus und Jakobus, Kath. Pfarrzentrum, Römerstraße 10, Heidesheim am Rhein, Telefon: +49 (6132) , Homepage: buecherei-heidesheim@gmx.de Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr, Samstag Uhr Gemeindebücherei Wackernheim Die Bücherausgaben der Gemeindebücherei Wackernheim finden jeweils dienstags, von Uhr statt. Die Bücherei bleibt lediglich während der Schulferien geschlossen. Wertstoffhof Heidesheim (ohne Bildschirme, Flachglas, Grünschnitt) Heidenfahrtstraße 66, auf dem ehemaligen Gelände der Kläranlage Öffnungszeiten: Sommer: Freitag: Uhr Samstag: Uhr Winter: Freitag: Uhr Samstag: Uhr

29 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Grünschnitt-Sammelstelle Heidesheim (Heidenfahrtstraße, Richtung Heidenfahrt, vor der Autobahnbrücke) Öffnungszeiten: Sommerzeit vom : Freitag: Uhr Samstag: Uhr Winterzeit vom : Freitag: Uhr Samstag: Uhr Gesammelt werden Hecken- und Strauchschnitt (Durchmesser höchstens 10 cm, nicht länger als 1 Meter) pflanzliche Abfälle von Beeten und Balkonkästen, Gras-, Rasenschnitt und Laub aus Privathaushalten. Es dürfen keine Küchenabfälle, Sperrmüll und Altreifen sowie Hölzer, die mit einem Schutzanstrich versehen sind, angeliefert werden. Als Höchstmenge wird maximal eine Kofferraumladung je Öffnungstag angenommen. Malteser Hospizdienst St. Hildegard Hospizliche Begleitung zu Hause, Palliativberatung und Trauerbegleitung: Büro- und Öffnungszeiten: Mo - Fr. 9:00 bis 12:00 Uhr und Do. 17:00 bis 19:00 Uhr und nach Vereinbarung. Ansprechpartnerinnen: Rita Schön, Bärbel Schoppmann 06721/ Adresse: Mainzer Str. 4 in Bingen. - de. Café Lichtblick - offenes Treffen für Trauernde: Jeden ersten Freitag im Monat 15:00 bis 17:00 Uhr Infoveranstaltungen zu Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung: Jeden ersten Dienstag im Monat 10:00 bis 11:00 Uhr und jeden dritten Donnerstag im Monat 18:00 bis 19:00 Uhr. Ausleihbibliothek zu den Öffnungszeiten. Malteser Hilfsdienst e.v. Diözese Mainz Referat Hospizarbeit Mainzer Straße 4, Bingen Telefon: 06721/ , Fax: 06721/ hospizarbeit@malteser-bingen.de Internet: Malteser Café Lichtblick Offener Treff für Menschen in Trauer. jeden ersten Freitag im Monat von Uhr, Malteser Haus, Mainzer Straße 4, Bingen. Anmeldung möglich, aber nicht nötig unter Tel / (Frau Schoppmann). Sprechstunde des Pflegestützpunktes Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen rund um das Thema Pflege: Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung und Organisation von Hilfen sowie bei der Finanzierung. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig. Hausbesuchstermine nach Vereinbarung. Außensprechstunde in Heidesheim: Jeden Donnerstag von 09:00 bis 10:30 Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde, Binger Str. 2, 1. OG. Weitere Beratungstermine nach Vereinbarung. Kontakt: Pflegestützpunkt für die VG Bodenheim, Budenheim, Heidesheim Herr Norbert Mottl, Dipl. Sozialarbeiter Am Reichsritterstift, 3-5, Bodenheim Tel / n.mottl@caritas-mz.de Zuständig für den Ortsteil Wackernheim: Pflegestützpunkt Ingelheim Kontakt: Frau Daniela Mies, Dipl. Sozialpädagogin Tel / Frau Simone Schirmer, Dipl. Sozialpädagogin Tel / Matthias-Grünewaldstraße 15, Ingelheim Sprechzeiten: Montag - Freitag Uhr Uhr Evangelisches Diakoniewerk Zoar Binger Straße 46, Heidesheim, Rheinhessisches Diakoniezentrum für seelisch Behinderte Ihr Ansprechpartner ist: Frau Monja Seckler-Classen, Tel / , m.seckler-classen@zoar.de Angebote für Menschen mit Behinderungen: - vollstationäre Betreuung - ambulante Betreuung - Kurzzeitpflege Angebote für alte und pflegebedürftige Menschen: - vollstationäre Pflege - Kurzzeitpflege Zoar-Werkstätten Heidesheim Ihr Ansprechpartner ist: Herr Kreck-Hövel, Tel /507162, werkstatt-heidesheim@zoar.de Angebote für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen: - berufliche Qualifizierung, Unterstützung und Begleitung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben - tagesstrukturierende Angebote Betreuungsverein der Lebenshilfe Mainz-Bingen e.v. Beratungsstelle für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und für Bevollmächtigte; Vermittlung ehrenamtlicher Betreuungen; Beratung und Information zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Sprechstunde: dienstags außerhalb der Ferien, Uhr in der Geschäftsstelle in Mainz-Gonsenheim, Kurt-Schumacher- Str. 41 B, Tel und nach telefonischer Vereinbarung. Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus in Ingelheim (Termin wird in der Presse bekanntgegeben). btv@btvlebenshilfe.de; Hospizgruppe Ingelheim e.v. Beratung, Information und Terminvereinbarungen Montag - Freitag 09:00-17:00 Uhr, Tel , Sprechstunde Montag - Freitag 09:00-11:00 Uhr, Bahnhofstr. 119 (Altes Gymnasium), Ingelheim, Dienstag 10:00-11:30 Uhr, Mehrgenerationenhaus, Matthias-Grünewald-Str. 15, Ingelheim. Weitere Informationen finden Sie unter Jeden 4. Montag im Monat: Treffen im Trauercafé Oase, 16:00-18:00 Uhr, Bahnhofstr. 119 (Altes Gymnasium), Ingelheim. Diakonisches Werk Mainz-Bingen Georg-Rückert-Straße Ingelheim Tel Fax: Mail: ingelheim@diakonie-mainz-bingen.de - Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung - Glückspielsuchtberatung und Prävention - Ökumenische Beratung in der Abschiebehaft in Ingelheim - Begleitete Gruppen für seelische Gesundheit in Ingelheim und Bingen - Erziehungs-/ und Familienberatung - Auskunft über das Betreuungsgesetz - Informationen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - Diakonie in Aktion - das Café DIA Zentrum für Pflegefamilien Ingelheim (ZePI) e.v. Beratung von Sozialpädagogischen Pflegefamilien und Bereitschaftspflegefamilien sowie Vermittlung von Pflegekindern. Info-Sprechstunde für Interessierte nach Vereinbarung. Tel. 0151/ kontakt@zep-ingelheim.de Internet: Bahnhofstr. 119, Ingelheim (Stadtteilhaus Ober-Ingelheim, MütZe) Rentenanträge - Kontenklärung - Rentenberatung Für alle Rentenversicherungsträger (früher BfA / LVA) einschl. Knappschaft-Bahn See. Versichertenberater Wolfgang Eberhard. Deutsche Rentenversicherung, Münster-Sarmsheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 10, Tel oder Wolfgang.Eberhard@yahoo.com Aufnahme von Rentenanträgen und Beratung in Bingen. Termine nach Vereinbarung! In Einzelfällen (Krankheit oder Alter) Hausbesuch möglich. Kostenloser ehrenamtlicher Service!

30 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September 2016 Bildung Erfolg Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Suche für meine Tochter, 7. Klasse, für Mathe und Französisch eine Nachhilfe, die nach der Schule bzw. mittags zu uns nach Hause kommt. Tel.: 0176 / WIR SUCHEN für das 55er PLZ-Gebiet zum sofortigen Eintritt: Foto: Fotolia, mokee81 Servicetechniker im Aussendienst m/w für Breitbandkabelnetze Tiefbaufacharbeiter/Straßenbauer m/w Mobiler Zeitungszusteller m/w auf Dauer gesucht für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen Ihr Aufgabengebiet beinhaltet das Abholen der Zeitungen bei dem erkrankten oder in Urlaub befindlichen Zusteller und die Zustellung in dessen Verteilgebiet. Das jeweilige Verteilgebiet wird Ihnen von Seiten unseres Verlages mitgeteilt. Das macht den Besitz eines PKWs, Handys, PCs und einen Internetanschluss nötig, da die Verteilbezirke per Mail an Sie gesendet werden. Außerdem sollten Sie zeitlich flexibel und kurzfristig einsetzbar sein. Wir, die Fa. CTS Kabelservice GmbH, sind ein Unternehmen mit Sitz in St. Wendel/Saarland. Als Komplexdienstleister von Vodafone Kabel Deutschland installieren und entstören wir Kabelanschlüsse. Für unser Einsatzgebiet in den Regionen Bingen/Mainz/Bad Kreuznach/Hunsrück suchen wir dringend Verstärkung. Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung per an Bewerbung@cts-kabelservice.de CTS-Kabelservice GmbH Frankfurter Str St. Wendel (0) (0) Der ideale Bewerber: Rüstige (Früh-) Rentner oder Hausfrauen (als Nebenjob oder als Ferienjob möglich). Vergütung: Auf Basis (zzgl. 0,30 pro gefahrenem Kilometer) Wir stellen Ihnen einen Zeitungswagen zur Verfügung. Bitte bewerben Sie sich an: vertrieb@wittich-foehren.de Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Europaallee 2, Föhren Tel / oder per WhatsApp / Foto: Christian Albert/MEV.de Wiedereinstieg gesucht? Mit einem Blick in den Stellenmarkt Ihres Mitteilungsblattes können Sie fündig werden!

31 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung Himmelchen im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45, pro Tag. Tel / h.pacyna@web.de TNS INFRATEST Gesamtnote GUT (1,8) Herbst-Genießer- Spar-Tage im Schwarzwald Vom bis x Übernachtung mit Frühstücksbuffet, 4 x Halbpension mit Menüwahl (3 Gänge), inklusive der Gästekarte für kostenloses Bus- und Bahnfahren im Schwarzwald!!! à Person 225,00 Für jede Buchung schenken wir Ihnen eine Gesichtsmaske! Silvester-Pauschale vom bis Übernachtungen mit Frühstück, an 6 Tagen Halbpension mit Menüwahl. An Silvester verwöhnen wir Sie mit einem Schwarzwälder Schlemmerbuffet und Tanz und Stimmung mit Mister Melody 1 Aromaöl-Massage (20 Minuten) Täglich 1 Flasche Mineralwasser auf dem Zimmer und zur Begrüßung einen frischen Obstkorb. Preis à Person 370,00 Haben wir Sie neugierig gemacht, dann fordern Sie unseren Hausprospekt an! Gasthof - Pension ALTE POST Familie Rupp Hauptstraße Waldachtal - Lützenhardt Tel.: / Pensionaltepost@t-online.de IHRE ANSPRECHPARTNERIN für Anzeigenwerbung in Ihrem Mitteilungsblatt Julia Marks Gebietsverkaufsleiterin Ich berate Sie gerne! ReisepoRtAl Reisen? Heimat neu entdecken. Treffpunkt Deutschland.de Heidesheim Mobil: 0171 / j.marks@wittich-foehren.de Privat- und Geschäftsanzeigen Sonderpublikationen Beilagen Ihr Erfolg ist unser Anspruch!

32 Heidesheim Ausgabe 37 / Freitag, den 15. September Zwiebelkuchen aus eigener Herstellung nur 4,65 und Federweißer aus Rheinhessen Bäckerei Mario Berg Bahnhofstraße Heidesheim Tel / Bahnhofstraße 40 A Ingelheim Tel.: ( ) Neues Kleingeräteprogramm NASSE WÄNDE? SCHIMMELPILZ? DACHARBEITEN eigener Gerüstbau Altdachumdeckung Dämmung von Dach und Wand Dachrinnenreinigung Flachdachsanierung Fassadenarbeiten Angebot vor Ort. Ausführung zum Festpreis. Schulz Dachdeckerei GmbH, Rodenbach, Herr Lindner, Tel / Farbe macht gute Laune!!! Die Erdgas-Festpreisgarantie. Schöne Aussichten: Clever&Fair Treue wird belohnt! Mehr Infos unter NEU: Jetzt mit Treuerabatt!

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG Aufgrund des 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S. 786) und des Hessischen

Mehr

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt S A T Z U N G über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL

S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten der Gemeinde Niestetal Die Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems 1 Allgemeines Für die Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Kindergärten ist die Gemeinde

Mehr

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen der Stadt Niddatal Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

RICHTLINIE ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DEN KINDERGARTEN DER GEMEINDE ROCKENBERG

RICHTLINIE ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DEN KINDERGARTEN DER GEMEINDE ROCKENBERG RICHTLINIE ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DEN KINDERGARTEN DER GEMEINDE ROCKENBERG 1 Allgemeines Aufgrund des 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bad Homburg v.d.

über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bad Homburg v.d. 1 Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bensheim

S a t z u n g über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bensheim S a t z u n g über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bensheim Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

für den Kindergarten Kindergartenburg der Stadt Eltville am Rhein

für den Kindergarten Kindergartenburg der Stadt Eltville am Rhein Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten Kindergartenburg der Stadt Eltville am Rhein Aufgrund der 5, 19, 20 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für die Kindergärten. der Gemeinde Altenstadt

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für die Kindergärten. der Gemeinde Altenstadt S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Altenstadt Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

1 Allgemeines 2. 2 Elternversammlung 2. 3 Einberufung Wahl und Zusammensetzung des Elternbeirates Elternbeirat 4

1 Allgemeines 2. 2 Elternversammlung 2. 3 Einberufung Wahl und Zusammensetzung des Elternbeirates Elternbeirat 4 Übersicht: Seite 1 Allgemeines 2 2 Elternversammlung 2 3 Einberufung 2-3 4 Wahl und Zusammensetzung des Elternbeirates 3-4 5 Elternbeirat 4 6 Geschäftsführung des Elternbeirates 5 7 Aufgaben des Elternbeirates

Mehr

Satzung. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Wächtersbach.

Satzung. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Wächtersbach. Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Wächtersbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt Wetter(Hessen)

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt Wetter(Hessen) Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt Wetter(Hessen) Inhaltsverzeichnis: Seite 1 von 8 T:\Allgemein\Satzungsrecht\4

Mehr

Satzung. über die Bildung und Aufgaben der Elternversammlung und. Elternbeiräte für die Kindertageseinrichtungen. der Gemeinde Otzberg

Satzung. über die Bildung und Aufgaben der Elternversammlung und. Elternbeiräte für die Kindertageseinrichtungen. der Gemeinde Otzberg Satzung über die Bildung und Aufgaben der Elternversammlung und Elternbeiräte für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Otzberg Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gruppenelternversammlungen

1 Allgemeines. 2 Gruppenelternversammlungen Satzung über die Bildung und Aufgaben von Gruppenelternversammlungen, Gruppenelternbeiräten, Elternbeiräten und Gesamtelternbeirat für die Kindergärten der Kreisstadt Erbach i. d. F. der 1. Änderung vom

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim S A T Z U N G

Gemeinde Seeheim-Jugenheim S A T Z U N G Gemeinde Seeheim-Jugenheim S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNGEN UND ELTERNBEIRÄTEN FÜR DIE KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE SEEHEIM-JUGENHEIM Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Nauheim

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Bad Nauheim Aufgrund des 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015 (GVBl. S. 366) und

Mehr

(Leseversion) die nach Änderungsbeschlüssen vom , , und wie folgt lautet: 1 Allgemeines

(Leseversion) die nach Änderungsbeschlüssen vom , , und wie folgt lautet: 1 Allgemeines 1 S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten und die Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach (Leseversion) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93

Mehr

Satzung. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen)

Satzung. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen) Aufgrund der 5, 19 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Echzell Aufgrund des 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

SATZUNG. über Mitbestimmung der Eltern bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Pohlheim

SATZUNG. über Mitbestimmung der Eltern bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Pohlheim SATZUNG über Mitbestimmung der Eltern bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Pohlheim Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung - aus eigenen Erzeugnissen -

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung - aus eigenen Erzeugnissen - Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße 7 55543 Bad Kreuznach Telefon 0671 / 793-0 Dienststellen: (Telefonnummern) Alzey Koblenz Neustadt Trier Wittlich 06731 / 95105-0 0261 / 91593-0 06321

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat/Stadtelternbeirat

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat/Stadtelternbeirat Mitwirkung der Erziehungsberechtigen 4.3 Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat/Stadtelternbeirat in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Büdingen vom 03.03.2017

Mehr

1 Allgemeines. Elternversammlung

1 Allgemeines. Elternversammlung Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungen der Gemeinde Riedstadt Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN DER STADT GRÜNBERG

SATZUNG ÜBER DIE BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN DER STADT GRÜNBERG SATZUNG ÜBER DIE BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT IN DEN KINDERTAGESSTÄTTEN DER STADT GRÜNBERG Aufgrund des 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18.

Mehr

Richtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten

Richtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten Richtlinien über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten vom Mai 1991, in Kraft getreten am 03.05.1991. I. Allgemeines (1) Ziel dieser Richtlinien

Mehr

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Präambel Das Angebot familienergänzender Dienste durch den Träger der Tageseinrichtung für Kinder (Evangelischer Gesamtverband

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B

Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B Erläuterungen zur Traubenernte- / Weinerzeugungsmeldung - Tabelle A/B Grundlage für die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung ist die Verordnung (EG) Nr. 436/2009 vom 26. Mai 2009 (ABL. L. 128 vom 27.05.2009)

Mehr

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung (nur fremde Erzeugnisse)

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung (nur fremde Erzeugnisse) Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße Bad Kreuznach Telefon 0 / -0 ienststellen: (Telefonnummern) Alzey Koblenz Neustadt Trier Wittlich 0 / 0-0 0 / -0 0 / -0 0 / 0-0 0 / -0 zur Weinerzeugungsmeldung

Mehr

Geschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom

Geschäftsordnung für den Beirat der Städtischen Musikschule Dormagen vom 2.3/44.23 der Städtischen Musikschule Dormagen vom 27.06.2006 1 Aufgaben des Beirats... 2 2 Mitglieder des Beirats... 2 3 Beratende Mitglieder des Beirats... 3 4 Wahl des Beirats... 3 5 Wahlleiter... 3

Mehr

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung (nur fremde Erzeugnisse)

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung (nur fremde Erzeugnisse) Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße Bad Kreuznach Telefon 0 / -0 ienststellen: (Telefonnummern) Alzey Koblenz Neustadt Trier Wittlich 0 / -0 0 / -0 0 / -0 0 / 0-0 0 / -0 zur Weinerzeugungsmeldung

Mehr

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung (nur fremde Erzeugnisse)

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung (nur fremde Erzeugnisse) Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Burgenlandstraße Bad Kreuznach Telefon 0 / -0 ienststellen: (Telefonnummern) Alzey Koblenz Neustadt Trier Wittlich 0 / 0-0 0 / -0 0 / -0 0 / 0-0 0 / -0 zur Weinerzeugungsmeldung

Mehr

Satzung für den Elternbeirat der Kindertagesstätte Kunterbunt in Chieming

Satzung für den Elternbeirat der Kindertagesstätte Kunterbunt in Chieming Satzung für den Elternbeirat der Kindertagesstätte Kunterbunt in Chieming Abschnitt I Allgemeines 1 Elternbeirat der Kindertagesstätte (1) Gemäß Art. 14 Abs. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes

Mehr

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg ebgs1@mnet-online.de Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn am Jahnweg, Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Jugend und Soziales 5.510

Jugend und Soziales 5.510 Satzung über die Benutzung von städtischen Spiel- und Bolzplätzen, Skateanlagen, Jugendtreffpunkte und die außerschulische Benutzung von Schulhöfen in der Stadt Greven vom 29.03.2012 Der Rat der Stadt

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Stadt Soest Der Bürgermeister Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Soest beschlossen durch den Rat der Stadt Soest in der Sitzung am 18.11.1986, geändert durch Beschluss des Rates vom

Mehr

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund des 4 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

(6) Gewählt werden kann, wer sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt hat. In der Versammlung nicht anwesende Erziehungsberechtigte können nur gewählt

(6) Gewählt werden kann, wer sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt hat. In der Versammlung nicht anwesende Erziehungsberechtigte können nur gewählt Satzung der Stadt Schöningen über die Elternvertretung und den Beirat für die städtischen Kindertagesstätten Schöningen Aufgrund der 10 Abs. 1 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/16 Kennziffer: C ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/16 Kennziffer: C ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Statistik nutzen 2016 C II - j/16 Kennziffer: C4043 201600 ISSN: Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/16 Kennziffer: C ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/16 Kennziffer: C ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Statistik nutzen 2016 C II - j/16 Kennziffer: C4043 201600 ISSN: Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/15 Kennziffer: C ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/15 Kennziffer: C ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2016 Statistik nutzen 2015 C II - j/15 Kennziffer: C4043 201500 ISSN: Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen

Mehr

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn Am Jahnweg, Am Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG in Verbindung mit

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/12 Kennziffer: C ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/12 Kennziffer: C ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 213 Statistik nutzen 212 C II - j/12 Kennziffer: C443 212 ISSN: Inhalt Vorbemerkungen... 2 Seite Tabellen T 1 Weinerzeugung 212 und 212 nach Anbaugebieten... 3 T 2 Weinerzeugung

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH

Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Vorbemerkungen: Am 20.04.2010 wurde die neue Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) durch das Sozialministerium

Mehr

Jahrgang 13 Freitag, den 26. September 2014 Ausgabe 39/2014

Jahrgang 13 Freitag, den 26. September 2014 Ausgabe 39/2014 Wochenzeitung mit den amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde und den angehörenden Ortsgemeinden Heidesheim am Rhein und Wackernheim. www.vg-heidesheim.de Jahrgang 13 Freitag, den 26. September

Mehr

2 Aufgaben. 3 Vorstand. 2. ideelle und materielle Förderung von Erziehung und Bildung.

2 Aufgaben. 3 Vorstand. 2. ideelle und materielle Förderung von Erziehung und Bildung. Wahl- und Geschäftsordnung des Fördervereines der Grundschule im Rot, Eppingen Aufgrund 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultur und Sport für Fördervereine und Pflegschaften an öffentlichen Schulen

Mehr

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße

Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße Wahlordnung für den Elternbeirat an der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße (WahlO EBR) Der Elternbeirat der Grundschule München Fritz-Lutz-Straße erlässt gemäß Art. 66 Absatz 1 Bayerisches Gesetz über

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung Wahlordnung Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung in Kraft. Wahlordnung für den Elternbeirat an der Maria-Ward- Grundschule Nürnberg der Erzdiözese

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom 04.12.2014 Zur Durchführung der Aufgaben nach 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing PRÄAMBEL Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat

Mehr

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen Elternbeirat der GHWRS Horgenzell Aufgrund des 57 Abs.4 Satz 2 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 01. August 1983 (Ges.Bl.S.410) und des 28 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN

Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten 1. Präambel Die Arbeit im St. Josefshaus für Menschen mit Behinderungen ist geprägt durch den Auftrag der christlichen Nächstenliebe. Dies kommt in unserer

Mehr

Satzung der Gemeinde Rickling über die Bildung eines Seniorenbeirates

Satzung der Gemeinde Rickling über die Bildung eines Seniorenbeirates Satzung der Gemeinde Rickling über die Bildung eines Seniorenbeirates Aufgrund des 4 in Verbindung mit 47 d und 47 e der Gemeindeordnung für Schleswig- Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird nach

Mehr

Satzung. der. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben

Satzung. der. Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben Satzung der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen (LaKoG) 1 Definition und Aufgaben (1) Die LaKoG ist der Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der in 1 Abs.

Mehr

Satzung. 1 Zusammensetzung

Satzung. 1 Zusammensetzung 1 4. 31 02 Satzung über den Beirat für Naturschutz und den Kreisbeauftragten für Naturschutz beim Kreis Plön (Naturschutzbeiratssatzung Plön) vom 28. April 2011 Aufgrund des 44 Abs. 2 des Gesetzes zum

Mehr

Geschäftsordnung des Elternbeirates

Geschäftsordnung des Elternbeirates Geschäftsordnung des Elternbeirates Auf der Grundlage des Schulgesetzes für Baden Württemberg und der Elternbeiratsverordnung gibt sich der Elternbeirat folgende Geschäftsordnung: 1 Rechtsgrundlagen Die

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v.

RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung des Radsportbezirks Main-Spessart-Rhön e.v. Seite 1 RADSPORTBEZIRK MAIN-SPESSART-RHÖN e.v. Wahlordnung Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1 Geltungsbereich

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule

Mehr

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom 14.03.06) Aufgrund des 4 i.v.m. 47 d, 47 e der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein

Mehr

Satzung Dorfladen Appenheim w.v.

Satzung Dorfladen Appenheim w.v. Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins

Mehr

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung

Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Gesamtelternbeirat der städt. Schulen Villingen-Schwenningen Geschäftsordnung Aufgrund des 35 der Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport für Elternvertretungen und Pflegschaften an öffentlichen

Mehr

Satzung. Verein Junge Bürger Forchheim. 1. Abschnitt: Name, Sitz und Zweck des Vereins. 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung. Verein Junge Bürger Forchheim. 1. Abschnitt: Name, Sitz und Zweck des Vereins. 1 Name und Sitz des Vereins Fassung vom 09.11.2015 Satzung Verein Junge Bürger Forchheim 1. Abschnitt: Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Verein Junge Bürger Forchheim. 2. Der

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg

Wahl- und Geschäftsordnung des Elternbeirats am Kurfürst-Friedrich-Gymnasium Heidelberg zuletzt geändert am 17.10.2011 Rechtsgrundlagen Die Grundlagen dieser Wahl- und Geschäftsordnung sind die 3,8, 55 bis 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 30.07.2009 sowie

Mehr

Der Elternbeirat. (1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

Der Elternbeirat. (1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen. Der Elternbeirat Die Eltern wählen Elternvertreter, die den Elternbeirat bilden. So sieht es des Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) vor. Der Elternbeirat ist ehrenamtlich tätig;

Mehr

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach STADT VIECHTACH Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach Aktenzeichen: 44 Vorgang-Nummer: 003128 Dokumenten-Nummer: 043099 Vom: 27.06.2016 Beschluss des Stadtrats vom: 04.07.2016 Inkrafttreten:

Mehr

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.

Mehr

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Zur Durchführung der Aufgaben nach 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000

Mehr

Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen. für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen.

Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen. für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz beschlossen. Satzung Anlage 1 über die Wahl von Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mansfeld-Südharz Gemäß 19 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Harxheim Der Gemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 171), zuletzt geändert durch

Mehr

Elternbeirat - Wahlordnung

Elternbeirat - Wahlordnung Elternbeirat - Wahlordnung Präambel Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat der Grundschule wird durch

Mehr

Wahlordnung. Volksbank eg

Wahlordnung. Volksbank eg Die Wahlordnung Wahlordnung d e r V o l k s b a n k e G Volksbank eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank eg, Villingen (Listenwahl) Fassung nach Beschluss der Vertreterversammlung vom 23. Mai

Mehr

Vereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS

Vereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS Vereinssatzung Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS 1 Name und Sitz Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Elbinger Fastnacht und führt den Namen: Karnevalsverein

Mehr

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben

Mehr

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) Präambel: Der Kreistag / Gemeinderat / Stadtrat hat auf Grund der 17 und 49 b

Mehr