Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke?"

Transkript

1 Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke? Klaus Stief, Berlin Was sind Bauwerke? Im VDI Lexikon für Bauwesen heißt es unter dem Stichwort "Bauwerk": Nach der Hessischen Bauordnung z. B. werden als bauliche Anlagen solche verstanden, die mit dem Erdboden verbunden und aus Baustoffen und Bauteilen hergestellt sind. Auch wenn die Anlage nur durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder [...] liegt eine bauliche Anlage vor. [...] Kommentar: Eine Deponie scheint ein Bauwerk zu sein. Aber kann eine Oberflächenabdichtung ein Bauwerk sein, da sie doch nicht mit dem Erdboden verbunden ist? Antwort: Sie ist ein Teil des "Bauwerks Deponie". Bauwerke werden von Bauschaffenden (Bauhandwerkern, Bauingenieuren, Architekten) nach den allgemeinen Regeln der Bautechnik errichtet. Darunter versteht man alle handwerklichen und technisch - wissenschaftlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die zum sicheren Bauen notwendig sind. [...] Kommentar: Danach könnte auch eine Oberflächenabdichtung ein Bauwerk sein. Ein Bauwerk wird nach bestimmten Bauverfahren errichtet. Darunter versteht man eine bestimmte, zeitliche Reihenfolge der Bauarbeiten zu der eine festgelegte Kombination von Arbeitskräften. Geräten, Maschinen und Baustoffen sowie eine Arbeitsanweisung gehört, die aus Plänen, mündlichen oder schriftlichen Absprachen oder Anordnungen bestehen kann. Kommentar: Auch hiernach könnte ein Oberflächenabdichtungssystem als ein Bauwerk betrachtet werden. Zum Stichwort "Bauwerksgründungen" heißt es u.a.: Die Gründung hat die Aufgabe die Lasten aus dem Bauwerk sicher und ohne schädliche Setzungen in den Baugrund überzuleiten. Hierbei sind - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht die Setzungen selbst, sondern die ungleichmäßigen Setzungen von Bauwerksteilen schädlich. [...] Eine besondere Bodenuntersuchung durch ein anerkanntes Baugrundinstitut ist jedoch stets erforderlich, wenn der Boden nicht gleichmäßig geschichtet ist oder wenn in der Nähe von stehenden oder fließenden Gewässern gebaut werden soll. Kommentar: Gilt das auch für Oberflächenabdichtungssysteme? Werden für das "Bauwerk Oberflächenabdichtungssystem" immer ausreichende Bauwerksgründungen vorgenommen? Zum Stichwort "Bauwerksüberwachung" heißt es u.a.: Trägfähigkeit und Standsicherheit eine Bauwerks werden über die Nutzungsdauer beeinflußt von Alterungs- und Ermüdungseffekten der Werkstoffe, von aggressiven Umwelteinflüssen und gegebenenfalls von Nutzungsänderungen. Deshalb sind Bauwerke, insbesondere Großkonstruktionen mit hohen Schadstoffpotentialen im Versa- 1

2 K. Stief: Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke? gensfall, auf ihre aktuelle Tragfähigkeit, ihre Restnutzungsdauer, ihre Sicherheit zu untersuchen bzw. zu überwachen. Dies ist auch aus volkswirtschaftlichen Gründen zunehmend bedeutsam. Es kann erfolgen durch einmalige Überprüfung des Resttragvermögens und/oder von Ertüchtigungs- bzw. Reparaturmaßnahmen, vielfach in Verbindung mit Probebelastungen, durch Überwachung und Monitoring im normalen Nutzungszustand - regelmäßig oder permanent - zur frühzeitigen Feststellung von Schäden und Gefährdungen, um rechtzeitig Gegen- bzw. Sicherungsmaßnahmen einleiten zu können. Dazu entwickelte komplexe Überwachungssysteme, die auch weitgehend automatisiert sein können, basieren im wesentlichen auf Schwingungsmessungen und Verformungsmessungen. Kommentar: Danach bestehen Zweifel, ob Oberflächenabdichtungssysteme als Bauwerke betrachtet werden können, da das Monitoring der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit i.d.r. vernachlässigt wird, obwohl dazu in der TA Abfall und TA Siedlungsabfall Anforderungen gestellt werden. Oder? In der Musterbauordnung für die Länder der Bundesrepublik Deutschland, Fassung Dezember 1993; bzw. die entsprechenden Formulierungen in den jeweiligen Landesbauordnungen wird zu Deponien folgendes gesagt: Deponien sind bauliche Anlagen, die der geordneten, zeitlich unbegrenzten Ablagerung von Abfällen dienen. Sie müssen zu diesem Zweck so errichtet werden, daß die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Deponien müssen im Ganzen und in ihren Teilen standsicher und so beschaffen sein, daß durch chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Wie kann nun die Frage "Sind Deponien, sind Deponieoberflächenabdichtungssysteme Bauwerke?" beantwortet werden? Lassen wir es für diesen Beitrag bei folgender Antwort: "Deponieoberflächenabdichtungssysteme sollten wie Bauwerke geplant, gebaut und kontrolliert werden". Im Zusammenhang mit dem Begriff "Planung" ist vielleicht eine 'Definition' von R. Nef 1 : von Bedeutung für manche Ergebnisse im Deponiebau: Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch den Irrtum. Dem Zufall sind wir aber schutzlos ausgeliefert, während wir als Planende die Möglichkeit haben, vom größeren zum kleineren Irrtum fortzuschreiten. Frage: Sollte das etwa auch für Oberflächenabdichtungssysteme gelten? 1 zitiert in: Helling, Spengler, Springer, Weber : Fehler richtig geplant. Beton-Verlag

3 Was sind Oberflächenabdichtungssysteme? Müssen sie bei Deponien und Altlasten gleich sein? Was sind Oberflächenabdichtungssysteme? Oberflächenabdichtungssysteme sind gemäß TA Siedlungsabfall Nr und TA Abfall Nr Bestandteil von Deponien. Oberflächenabdichtungssysteme können/sollten auch Bestandteil von Altlasten bzw. Altablagerungen sein. Oberflächenabdichtungssysteme bestehen aus dem Auflager für die Abdichtung, der Abdichtungsschicht, der Entwässerungsschicht über der Abdichtung, einer Deckschicht, entsprechend der Nutzung (meist eine Rekultivierungsschicht), die auch gleichzeitig als Schutzschicht für die Abdichtungsschicht wirken kann. Oberflächenabdichtungssysteme bei Deponien und Altlasten sollen den Deponiekörper/Abfallkörper von der Umgebung trennen. Der Kontakt von Menschen und Tieren mit den abgelagerten Abfällen soll verhindert werden. Die Emission von Stäuben und Gasen aus den abgelagerten Abfällen in die Atmosphäre soll verhindert werden. Die Infiltration von Niederschlagswasser in die abgelagerten Abfälle soll verhindert werden. Müssen sie bei Deponien und Altlasten gleich sein? Oberflächenabdichtungssysteme müssen nicht in dem Sinne gleich sein, daß sie kongruent aufgebaut sein müssen. Ob Oberflächenabdichtungssysteme gleich wirksam sein müssen wird durch die geltenden gesetzlichen Regelungen bzw. durch die Entscheidungen der zuständigen Behörden bestimmt. Es erschiene logisch zu verlangen, daß Oberflächenabdichtungssysteme um so besser sein müßten je größer das Gefährdungspotential der darunter abgelagerten Abfälle ist. Unter diesem Gesichtspunkt müßten die Oberflächenabdichtungssysteme bei Altlasten besser sein, als bei Deponien; und sie müßten bei Hausmülldeponien besser sein als bei TASi- Deponien der Klasse II. Schwierigkeiten macht allerdings zu definieren, was ein 'besseres' Oberflächenabdichtungssystem ist: Ist es dichter? Ist es länger wirksam? Ist es unempfindlicher gegen Zerstörungen? Ist es teurer? Zu diesen Fragen werden im nächsten Abschnitt Betrachtungen angestellt. Der wesentliche Unterschied in den Anforderungen an Oberflächenabdichtungssysteme bei Deponien und Altlasten/Altablagerungen ist, daß für Deponien das Vorsorgeprinzip gilt, für Altlasten/Altablagerungen dagegen das Gefahrenabwehrprinzip. Das Vorsorgeprinzip fordert, daß nach menschlichem Ermessen "nie" Emissionen auftreten dürfen, die zu einer nachteiligen Beeinträchtigung der Umwelt führen könnten, d. h. im Klartext: Es wird die NULLEMISSION verlangt. In aller Regel wird die langfristige, wenn nicht gar die ewige Nullemission auch versprochen oder behauptet, obwohl jedermann weiß, daß das nicht erreichbar ist. 3

4 K. Stief: Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke? Wem nützen Oberflächenabdichtungssysteme? Was sind 'bessere' Systeme? Was kosten sie? Wem nützen Oberflächenabdichtungssysteme? Oberflächenabdeckungssysteme nützen der Umwelt, weil die Emissionen aus der Deponie auf dem Wasserpfad und auf dem Luftpfad vermindert, wenn nicht gar verhindert werden können. Oberflächenabdeckungssysteme nützen den Nutzern des Deponiegeländes, weil sie nicht unkontrolliert mit den abgelagerten Abfällen sowie gasförmigen Emissionen in Kontakt kommen können. Oberflächenabdeckungssysteme nützen dem Deponiebetreiber. Er kann den Sickerwasseranfall - bei Deponien, die an der Basis abgedichtet sind - regulieren (vermindern oder vermeiden). Er ist gegen Ansprüche nach dem Umwelthaftungsgesetz nach Abschluß der Deponie bzw. nach Abdeckung/Abdichtung der Oberfläche von Altlasten (besser) geschützt. Was sind ausreichende, was sind 'bessere' Oberflächenabdichtungssysteme? Wann ist ein Oberflächenabdichtungssystem besser als ein anderes? Eine einfache Antwort wäre: Wenn weniger Wasser pro Zeiteinheit und Flächeneinheit durchsickern kann. In diesem Zusammenhang stört eigentlich nur der Begriff 'Oberflächenabdichtungssystem'. Der Begriff 'Oberflächenabdeckungssystem' wäre geschickter gewählt, weil dann schon begrifflich die Variation der Wasser- und Gasdurchlässigkeiten von z. B. x l/d und m² bis 0 l/d und m² zulässig wäre. Der Begriff 'Oberflächenabdichtungssystem' suggeriert automatisch die Erwartung, daß die Durchlässigkeit NULL sein muß. Ausreichend ist ein Oberflächenabdeckungssystem, wenn die 'Emissionen so reduziert werden, daß keine nachteiligen Veränderungen in der Umgebung der Deponie bzw. positive Veränderungen in der Umgebung einer Altlast meßbar sind - wenn das Gefahrenabwehrprinzip angewendet wird. Bei Anwendung des Vorsorgeprinzips ist 'ausreichend' offenbar nur das dichteste und langfristig wirksamste System, das nach dem Stand der Technik zu haben ist. Oberflächenabdichtungssysteme oder Oberflächenabdeckungssysteme? Oberflächenabdichtungssysteme müßten dem Worte nach jegliche Infiltration in den Deponiekörper verhindern, solange sie voll wirksam sind. Zur Anwendung kommen aber in der Praxis auch meßbar durchlässige Systeme. Diese sollten besser als Oberflächenabdekkungssysteme bezeichnet werden. Im folgenden wird generell der Begriff 'Oberflächenabdeckungssystem' verwendet, der das Oberflächenabdichtungssystem mit einschließt, wenn die Durchlässigkeit (gegen Wasser) wirklich NULL ist. Nur in Zitaten oder bei Bezug auf rechtliche Regelungen wird auch der Begriff 'Oberflächenabdichtung' verwendet. Wann ist ein Oberflächenabdeckungssystem wirksam? Wie stellt man fest, wann und wie lange ein Oberflächenabdeckungssystem wirksam ist? Die einfache Antwort ist: Durch Messungen? Die Frage ist: Wie kann man messen? Die Wasservolumina, die durch die Abdeckungssysteme in die Abfallablagerungen sickern, kann man sicherlich nicht mit angemessenem Aufwand messen. Feststellen kann man aber, ob Leckagen in Oberflächenabdichtungen vorhanden sind. Dafür gibt es schon heute Verfahren, die allerdings ausschließlich (?) bei Abdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen an- 4

5 gewendet werden; vielleicht, weil nur diese wirklich dicht und auf Leckagen kontrollierbar sind. Wie lange kann, wie lange soll ein Oberflächenabdeckungssystem wirksam sein? Die einfache Antwort ist: "Ewig, für immer". Die Behauptung, das Versprechen, ein '"ewig" gleich wirksames Oberflächenabdeckungssystem erstellen zu können, wird immer mehr mit großen Zweifeln gesehen. Es sollte mehr als bisher darüber diskutiert werden, ob es überhaupt sinnvoll ist, ein "möglichst lange" wirksames Oberflächenabdichtungssystem zu wählen? Die Forderung nach einer "nachsorgearmen", nach einer "nachsorgefreien" Deponie hat uns dazu verleitet, auch "ewig" dichte, "ewig" wirksame Abdichtungs- bzw. Abdeckungssysteme zu versprechen, zu erhoffen, zu fordern. Sind nachsorgefreie, nachsorgearme Hausmülldeponien oder Altablagerungen oder Altlasten überhaupt möglich? Frei von allen beruflichen Zwängen ist meine Antwort: NEIN, jedenfalls nicht auf absehbare Zeit, nicht in den nächsten Jahrzehnten, in den nächsten Jahrhunderten, wenn man den Ergebnissen von Forschungsergebnissen glauben darf und vor allem auch dem gesunden Menschenverstand. Diese Auffassung war schließlich auch der Hintergrund für die Anforderungen an Deponien in der TA Abfall und TA Siedlungsabfall, die manchen sogar noch zu schwach, zu unzureichend sind. Die Forderung nach einer Entlassung aus der Nachsorge ist nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen gestellt worden, weil man die Notwendigkeit sah und sieht, private Deponiebetreiber aus der Nachsorgepflicht entlassen zu müssen. Die Lösung des Problems könnte sein: a) keine privaten Deponien zuzulassen, oder b) nach einer bestimmten Zeit nach Abschluß einer Deponie, diese in die Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zurück zu nehmen. Wie das Problem der rechtlichen Verantwortlichkeit für die finanziellen Aufwendungen nach Abschluß einer Deponie, für die Nachsorge einer Deponie auch gelöst werden wird, es lohnt sich darüber zu diskutieren, ob und wann "nicht-ewig" wirksame Oberflächenabdeckungssysteme sinnvoll und wirtschaftlich sind. Wenn es richtig ist, daß dauerhaft wirksame Oberflächenabdeckungssysteme nicht herstellbar sind (und erst recht keine Oberflächenabdichtungssysteme), muß man darüber diskutieren können, wie lange Oberflächenabdeckungssysteme ihre bestimmungsgemäße Wirksamkeit behalten müssen? Kann man es dem Deponiebetreiber überlassen zu entscheiden, welches Oberflächenabdeckungssystem er wählt? Sicherlich nicht, wenn nicht sichergestellt werden kann, daß er auch für die Folgen geradestehen kann. Den Verantwortlichen für Altlasten dürfen auf der Grundlage des Gefahrenabwehrprinzips nur Sicherungsmaßnahmen abverlangt werden, die dazu geeignet sind, die akute Umweltgefährdung, in aller Regel Grundwassergefährdung, abzustellen. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange die gewählte Maßnahme wirksam ist. Wenn anhand der Ergebnisse von Grundwasserkontrollen (einer zugegebenmaßen schwache Kontrollmöglichkeit) festgestellt wird, daß die Maßnahme nicht mehr wirksam ist, muß sie erneuert oder es müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, die zur Eindämmung der Schadstoffemissionen führen. Bei an der Basis abgedichteten Deponien - an der Basis nicht abgedichtete Deponien werden hier nicht als Deponien angesprochen, auch wenn sie unverständlicherweise noch immer als Deponien zugelassen sind - darf der Deponiebetreiber nicht frei darüber entscheiden, ob und wann er eine Oberflächenabdichtung aufbringt. In der TA Siedlungsabfall heißt es in Nr : "Nach Verfüllung eines Deponieabschnittes ist auf dem Deponiekörper ein Oberflächenabdichtungssystem aufzubringen." 5

6 K. Stief: Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke? Diese Forderung gilt nicht nur für neue Deponien, sondern gemäß Nr Buchstabe h) auch für Altdeponien. Allerdings wird dem Betreiber von Altdeponien eine Galgenfrist eingeräumt: Wenn große Setzungen erwartet werden, [dann] kann bis zum Abklingen der Hauptsetzungen eine Abdeckung vorgenommen werden. Die Abdeckung soll Sickerwasserbildung minimieren und Deponiegasmigration verhindern. Hiernach ist es sicher, daß irgendwann, nach Abklingen der Hauptsetzungen, ein Oberflächenabdichtungssystem erforderlich wird. Das schafft Rechtssicherheit. Der Deponiebetreiber weiß, daß er die Preise für die Ablagerung so kalkulieren muß, daß er das Oberflächenabdichtungssystem auch finanzieren kann. Die Ausnahmeregelung: Für Deponieabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Technischen Anleitung bereits rekultiviert sind, sind Ausnahmen zulässig, wenn nachgewiesen wird, daß das anfallende Sickerwasser hinsichtlich der Menge und Qualität zu keiner Gewässerbeeinträchtigung führt. wird hier nicht betrachtet. Sie entspricht dem Gefahrenabwehrprinzip. Vielfach (in der Regel) unbeachtet bleibt, daß es heißt: Wenn große Setzungen erwartet werden, [dann] kann bis zum Abklingen der Hauptsetzungen eine Abdeckung vorgenommen werden. Sonst würde nicht auf vielen Tagungen endlos darüber geklagt, daß in der TA Siedlungsabfall eine 'temporäre Oberflächenabdeckung' gefordert wird. Verantwortlich für dieses Mißverständnis ist sicherlich der nächste Satz, Die Abdeckung soll Sickerwasserbildung minimieren und Deponiegasmigration verhindern. der als Hinweis auf Sinn und Zweck dieser Oberflächenabdeckung dienen sollte, und richtiger formuliert wäre mit: "Die Abdeckung soll Sickerwasserbildung und Deponiegasmigration vermindern." Was kosten Oberflächenabdeckungssysteme? Über Kosten von Oberflächenabdichtungssysteme bzw. Oberflächenabdeckungssysteme für Deponien, Altablagerungen und Altlasten ist in einer Reihe von Veröffentlichungen berichtet worden (siehe auch Quellenangaben in Tabelle 1). Durchschnittskosten für Oberflächenabdichtungssysteme bzw. Oberflächenabdeckungssysteme aus verschiedenen Veröffentlichungen sind in Tabelle 1 zusammengestellt. Man erkennt leicht, daß die Investitionskosten für große Flächen recht bedeutend sein können. Für z. B. 50 ha Deponieoberfläche (entspricht m²) betrügen die Investitionskosten 50 Mio. DM bei einem Einheitspreis von DM 100,00. (Wenn man die Investitionskosten von 50 Mio. DM aber auf ein Deponievolumen von 5 Mio m³ umlegt, dann ergeben sich nur spezifische Kosten von DM 10 pro m³, eine nicht sehr beeindruckende Zahl, wenn man an Deponiekosten von DM pro m³ denkt.) Tabelle 1 Zusammenstellung von Kosten für Oberflächenabdichtungssysteme 6

7 Art der Abdichtung (einschl. Rekultivierungsschicht) Kosten DM/m² Quelle KDB Hoins 1999 Bentonitmatte Hoins 1999 Kapillarsperre Hoins 1999 Kombinationsabdichtung Hoins 1999 Kombinationsabdichtung 99,90 Schwarzmüller, Roth, 1997 KDB + Bentonitmatte Hoins 1999 KDB + Kapillarsperre Hoins 1999 KDB + KDB Hoins 1999 Kombinationsabdichtung + Abdichtungskontrollsystem Mineralische Abdichtung mit darunter liegender Kapillarsperre Oberflächenabdichtung, incl. Rekultivierungsboden und Bepflanzung Bentonitmatte + Rekultivierungsschicht + Begrünung (Rasensaat, Bepflanzung) 110 Mußotter ,50 Schwarzmüller, Roth, ,00 Brochier Umwelttechnik Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO), 1999 Zweifellos kann man wohl für eine Investitionssumme von 50 Mio. DM eine Bauleistung erwarten, die einem Ingenieurbauwerk entsprechen sollte, auch wenn es aus definitorischen Gründen kein "richtiges" Ingenieurbauwerk ist. Will man Oberflächenabdichtungssysteme bei Deponien in Europa? Brauchen wir sie in Deutschland? Brauchen wir Deponieoberflächenabdeckungssysteme in Deutschland? Der Grundwasserschutz hat in Deutschland höchste Priorität, so heißt es jedenfalls in offiziellen Erklärungen von Personen, die für den Umweltschutz verantwortlich sind oder sich für verantwortlich halten. Das war den Worten nach vor 1990 in der Bundesrepublik Deutschland der Fall, aber auch in der Deutschen Demokratischen Republik. Wie beängstigend unterschiedlich man handeln kann, auch wenn verbal die gleichen Ziele genannt werden, ist bekannt. Wenn bei Deponien mit einer Basisabdichtung die Behandlung von Sickerwasser, das als gefährliches Abwasser eingestuft ist, entsprechend dem Stand der Technik und zu hohen Kosten gefordert wird, ist es - zumindest für mich - nicht zu verstehen, daß von Deponien, Altablagerungen und Altlasten ohne Basisabdichtung, bei denen das Sickerwasser ungehindert in den Untergrund und das Grundwasser versickern kann, keine schädlichen Grundwasserbeeinträchtigungen ausgehen sollte. Wenn aber Sickerwasser aus Abfallablagerungen zu schädlichen Grundwasserbeeinträchtigungen führt, dann muß das abgestellt werden - denkt man, erwartet man. Wie kann das aber geschehen? Die Antwort ist einfach: Durch Beseitigung der abgelagerten Abfälle, durch Rückbau der "Deponien", oder durch nachträgliche "Inertisierung" der abgelagerten Abfälle, oder durch eine Oberflächenabdichtung. 7

8 K. Stief: Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke? Will man Oberflächenabdichtungssysteme bei Deponien in Europa? Als Anhalt zur Beantwortung der Frage, ob man Oberflächenabdeckungssysteme oder gar Oberflächenabdichtungssysteme in Europa will, kann die Richtlinie über Abfalldeponien der EU (EU Deponierichtlinie) sowie die EG Grundwasserschutzrichtlinie dienen. Die EG Grundwasserschutzrichtlinie ist - aus meiner Sicht - so wirkungslos, daß es zusätzlich einer Deponierichtlinie bedarf, um - so hofft man offensichtlich - die größten Gewässerverunreinigungen aus Abfallablagerungen eindämmen zu können. Durch die Umsetzung der EG Grundwasserschutzrichtlinie in deutsches Recht, die im März 1997 durch den Erlaß der Grundwasserverordnung (GWVO, 1997) erfolgt ist, hat sich nach meiner Kenntnis in Deutschland im Bereich der Deponien und Altlasten jedenfalls nichts geändert. Aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die die EG Richtlinie angeblich schon früher umgesetzt haben, sind ebenfalls keine positiven Auswirkungen bekannt. Aber auf dem Papier ist, so scheint es jedenfalls, alles geregelt. Kann man der EU Deponierichtlinie entnehmen, daß Deponieoberflächenabdeckungen oder gar Oberflächenabdichtungen gewünscht oder gefordert werden? In Artikel 1 wird die allgemeine Bedeutung des Schutzes der Umwelt hervorgehoben - aber das muß erfahrungsgemäß nicht viel bedeuten (In der DDR war der Schutz der Umwelt auch in der Verfassung verankert, was viele in der "BRD" geradezu begeistert hat und zur Aufnahme einer ähnlichen Regelung in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geführt hat. 2 ) In anderen Artikeln der EU Deponierichtlinie werden keine Andeutungen gemacht, aus denen gefolgert werden kann, daß Oberflächenabdeckungen oder gar Oberflächenabdichtungen erwünscht sind oder gar gefordert werden. Aber im Anhang I wird unter Nr. 3 der Schutz des Bodens und des Wassers angesprochen. In Anhang I Nr. 3.1 heißt es u.a.: Der Schutz des Bodens, des Grundwassers und des Oberflächenwassers ist durch eine Kombination aus geologischer Barriere und Basisabdichtungssystem während der Betriebs-/aktiven Phase und durch eine Kombination aus geologischer Barriere und oberem Abdichtungssystem während der passiven Phase nach Stillegung zu erreichen. Eine vielversprechende Formulierung, in der die Bedeutung eines Oberflächenabdichtungssystems auf ungewöhnlich deutliche, bisher unbekannte Art und Weise hervorgehoben wird, zumal die Bedeutung der Basisabdichtung überraschend herabgestuft wird. Zusammen mit Artikel 10 (Kosten der Ablagerung von Abfällen), wo gefordert wird, daß alle Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie, [...] sowie die geschätzten Kosten für die Stillegung und die Nachsorge für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren durch das vom Betreiber in Rechnung zu stellende Entgelt für die Ablagerung aller Abfallarten in der Deponie abgedeckt werden, sollte man annehmen können, daß Planungssicherheit besteht. Man muß, so könnte man meinen, für die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung ein Oberflächenabdichtungssystem 2 Artikel 20a: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. 8

9 berücksichtigen und in den Ablagerungsgebühren die Kosten dafür berücksichtigen. Ob diese Hoffnung berechtigt ist erscheint zweifelhaft, wenn man in Anhang I Nr. 3.3 weiterliest. Dort heißt es: Gelangt die zuständige Behörde nach einer Abwägung der Gefährdung für die Umwelt zu der Auffassung, daß der Bildung von Sickerwasser vorgebeugt werden muß, so kann eine Oberflächenabdichtung vorgeschrieben werden. Ja was denn nun? Aber wozu gibt es Verwaltungsjuristen und was sollten diese tun, wenn es klare rechtliche Regelungen gäbe? Diese weiche, alles vorherige in Frage stellende Formulierung ist besonders deshalb unakzeptabel, weil es im Anhang Nr. 3.1 heißt: Der Schutz des Bodens, des Grundwassers und des Oberflächenwassers ist durch eine Kombination aus geologischer Barriere und Basisabdichtungssystem während der Betriebs-/aktiven Phase und durch eine Kombination aus geologischer Barriere und oberem Abdichtungssystem während der passiven Phase nach Stillegung zu erreichen. Falls jemand trotz allem auf die Idee käme die Oberflächenabdichtung ausführen zu wollen, gibt es dafür in der EU Deponierichtlinie im Anhang I unter Nr. 3.3 auch noch Empfehlungen. Aus denen sind allerdings nicht abzuleiten ist - anders als in der TA Siedlungsabfall oder TA Abfall -, wie Oberflächenabdichtungssysteme als Ingenieurbauwerke geplant, gebaut und kontrolliert werden könnten. Allein die unverständliche Forderung nach einer 'undurchlässigen' mineralischen Abdichtung läßt alle Möglichkeiten offen, die an einem 'Ingenieurbauwerk Oberflächenabdeckungssystem' zweifeln lassen. Haben Oberflächenabdichtungssysteme als Ingenieurbauwerke eine Zukunft? Die unbefriedigende Antwort ist: Vielleicht NEIN. Vielleicht aber auch JA. Vielleicht NEIN, weil nicht abzusehen ist, daß eindeutige Anforderungen gestellt werden hinsichtlich Wasser- und Gasdurchlässigkeit sowie der Mindestdauer der bestimmungsgemäßen Wirksamkeit. Auch werden wahrscheinlich keine klaren Forderungen hinsichtlich der Reparatur und Erneuerung der Oberflächenabdichtungssysteme gestellt werden. Vielleicht NEIN aber auch, weil für die Bauherren von Oberflächenabdeckungssystemen, sowohl für die privaten als auch für die kommunalen Bauherren, die Kostenminimierung vor der Optimierung 3 der Wirksamkeit kommt. Vielleicht JA, weil die Verantwortlichen für den Umweltschutz und insbesondere den Grundwasserschutz den Widerspruch zwischen Worten und Taten nicht länger aushalten, wenn die Fachöffentlichkeit ausreichend deutlich darauf hinweist und, (was nun wieder sehr unwahrscheinlich ist) die Beteiligung an falsch deklarierten 'Ingenieurbauwerken Oberflächenabdeckungssystemen' verweigert. Das wird aber nur mit Unterstützung von technisch - wissenschaftlichen Vereinigungen gehen, die in den Technischen Regeln deutlich machen müssen, was geht und was nicht geht. Es liegt in der Hand der planenden Ingenieure und der Fachleute in den zuständigen Behörden, aber natürlich auch in der Hand der Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, ob sie sich mit nicht glaubhaften Lösungen einverstanden erklären. Sie 3 Unter Optimierung wird hier verstanden, daß eine der Gefährdungsabschätzung angemessene Variante gewählt wird. 9

10 K. Stief: Sind Oberflächenabdichtungssysteme für Deponien und zur Sicherung von Altlasten Ingenieurbauwerke? werden aber - und darauf wird noch einmal ausdrücklich hingewiesen - ganz sicher der Unterstützung durch wissenschaftlich - technische Vereinigungen und von Fachverbänden kommunaler und privater Deponiebetreiber bedürfen, um sich den Zwängen infolge finanzieller Engpässe bei den Bauherren für Oberflächenabdeckungssysteme im Einzelfall erwehren zu können. Vielfach wird auf den Gesetzgeber gestarrt (wie die Maus auf die Schlange starrt) und der Dinge geharrt, die in einem Gesetz, in einer Verordnung oder einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden. Und wenn eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten ist, dann wird kritisiert, obstruiert und gejammert. Warum machen sich technisch - wissenschaftliche Vereinigungen, kommunale und private Fachverbände nicht vorher an die Arbeit und formulieren die ihrer Meinung nach richtigen Anforderungen? Die verantwortlichen Personen in den zuständigen Behörden werden dankend auf sachkundige Vorschläge zurückgreifen. Literatur Burkhardt, G. und Egloffstein, Th., 1997 Deponiefolgekosten. In: Oberflächenabdichtungen von Deponien und Altlasten, Hrsg. Burkhardt und Egloffstein. Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis Bd 103, S. S. 204 und 205. Erich Schmidt Verlag 1997 GWVO, 1997 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserverordnung) vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite im Internet über zu finden als pdf-datei ( ) Hoins, H Innovative Systeme zur Oberflächenabdichtung von Deponien und Altlasten - Gestaltung und Kosten. In: 15. Fachtagung Die sichere Deponie. Wirksamer Grundwasserschutz mit Kunststoffen. Tagungsunterlagen. Herausgeber: SKZ Süddeutsches Kunststoffzentrum, Würzburg 1999 Mußotter, 1999 Deponie Haslbach - Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung. In: 15. Fachtagung Die sichere Deponie. Wirksamer Grundwasserschutz mit Kunststoffen. Tagungsunterlagen. Herausgeber: SKZ Süddeutsches Kunststoffzentrum, Würzburg 1999 Schwarzmüller und Roth, 1997 Oberflächenabdichtung der Deponie Karlsruhe West mittels erweiterter Kapillarsperre. In: Oberflächenabdichtungen von Deponien und Altlasten, Hrsg. Burkhardt und Egloffstein. Abfallwirtschaft in Forschung und Praxis Bd. 103, S Erich Schmidt Verlag 1997 Stief, 1999 Bau- und Betriebskosten der Abfalldeponie nach TA Siedlungsabfall. 1. Saarländische Abwasser- und Abfalltage, Juni 1999 Tagungsunterlagen, Entsorgungsverband Saar. im Internet unter als pdf-datei ( ) 4 Das Verfügbarkeitsdatum wird angegeben, um deutlich zu machen, daß Veröffentlichungen im Internet - genauso wie in Loseblattsammlungen - nicht dauerhaft verfügbar sind, aber am Tage x verfügbar waren. 10

11 VDI Lexikon (1997) Hans-Gustav Olshausen VDI-Gesellschaft Bautechnik (Hrsg.) Bauingenieurwesen. Zweite überarbeitete und erweiterte Auflage, Springer 1997, S. 91 ff. Dipl.-Ing. Klaus Stief, Nikolaus-Bares-Weg 78, Berlin

Bau- und Betriebskosten der Abfalldeponie nach TA Siedlungsabfall

Bau- und Betriebskosten der Abfalldeponie nach TA Siedlungsabfall 1. Saarländische Abwasser- und Abfalltage, Juni 1999 Tagungsunterlagen, Entsorgungsverband Saar Bau- und Betriebskosten der Abfalldeponie nach TA Siedlungsabfall Klaus Stief, Berlin 1 Einleitung Die TA

Mehr

Oberflächenabdichtungen für Deponien und Altlasten

Oberflächenabdichtungen für Deponien und Altlasten 17. Fachtagung Die sichere Deponie Sicherung von Deponien und Altlasten mit Kunststoffen SKZ Süddeutsches Kunststoffzentrum www.skz.de unter Mitwirkung des Arbeitskreises Grundwasserschutz e.v. www.akgws.de

Mehr

Nachsorge von Deponien eine unendliche Geschichte! Warum eigentlich? Dipl.-Ing. Klaus Stief info@deponie-stief.de Deponien sind ein Irrtum Deponien sind Abfallaufbewahrungsanlagen Aber keine Abfallbeseitigungsanlagen

Mehr

20 Jahre sichere Deponien Wie wird es weitergehen? Dipl.-Ing. Klaus Stief SKZ Feb

20 Jahre sichere Deponien Wie wird es weitergehen? Dipl.-Ing. Klaus Stief SKZ Feb 20 Jahre sichere Deponien Wie wird es weitergehen? Dipl.-Ing. Klaus Stief www.deponie-stief.de 20. SKZ Feb 2004 www.deponie-stief.de 1 Deponien gibt es erst seit 1969 ZfA Merkblatt 3 Die geordnete Ablagerung

Mehr

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik Mineralische Entwässerungsschichten aus natürlichen Baustoffen in Oberflächenabdichtungssystemen vom 07.06.2011 veröffentlicht im August 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Anforderungen

Mehr

Was geschieht nach 2016?

Was geschieht nach 2016? Was geschieht nach 2016? Dr. Hans-Dietrich Zerbe S-H, Flintbek Fachveranstaltung im Rahmen des Tages der offenen Tür der GBS Rondeshagen, 18. September 2014 1 2 Die Deponie ein Bauwerk 3 Lebensphasen einer

Mehr

Welchen Einfluß hat die neue Europäische Deponierichtlinie auf die Standards der TASi?

Welchen Einfluß hat die neue Europäische Deponierichtlinie auf die Standards der TASi? Welchen Einfluß hat die neue Europäische Deponierichtlinie auf die Standards der TASi? WissD a.d. Klaus Stief Nikolaus-Bares-Weg 78 12279 Berlin Telefon: 030 72320579, Fax: 030 72320580 E-Mail: deponie.stief@t-online.de

Mehr

Deponieabdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen Wie geht es weiter? Anforderungen - Bedarf - Notwendige Aktivitäten

Deponieabdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen Wie geht es weiter? Anforderungen - Bedarf - Notwendige Aktivitäten Deponieabdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen Wie geht es weiter? Anforderungen - Bedarf - Notwendige Aktivitäten 1 Einleitung Abdichtungen sind notwendig Kombinationsabdichtungen für DK II + DK III

Mehr

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik Mineralische Entwässerungsschichten aus natürlichen Baustoffen in Basisabdichtungssystemen vom 04.12.2013 veröffentlicht am 10.04.2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Anforderungen der

Mehr

Der Anfang vom Ende des Deponiezeitalters? Klaus Stief

Der Anfang vom Ende des Deponiezeitalters? Klaus Stief Der Anfang vom Ende des Deponiezeitalters? Klaus Stief www.deponie-stief.de Wer weiß? Ein Mensch schreibt feurig ein Gedicht, So wie's ihm vorschwebt wird es nicht. Vielleicht hat Gott sich auch die Welt

Mehr

Kurzskript A. Richtlinien, Empfehlungen und Grundlagen des Deponiebaus

Kurzskript A. Richtlinien, Empfehlungen und Grundlagen des Deponiebaus Kurzskript A Richtlinien, Empfehlungen und Grundlagen des Deponiebaus 1. Einführung Nur wenige Bereiche in der Gesellschaft wurden seit ca. 20 Jahren so umfassend geregelt wie das Umweltrecht und als ein

Mehr

Beurteilung der Gemeinwohlverträglichkeit der Altdeponien - eine dringende Aufgabe

Beurteilung der Gemeinwohlverträglichkeit der Altdeponien - eine dringende Aufgabe Stolpe, Harro; Voigt, Manfred )* Beurteilung der Gemeinwohlverträglichkeit der Altdeponien - eine dringende Aufgabe Trotz weitgehender Vorschriften über den Betrieb und die Gestaltung von Deponien ist

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Abfallablagerungs-

Möglichkeiten und Grenzen der Abfallablagerungs- B / 1 B Möglichkeiten und Grenzen der Abfallablagerungs- und Deponieverordnung Dipl.-Ing. Wolfgang Bräcker, Hildesheim 19. Fachtagung Die sichere Deponie am 13./14. Februar 2003 in Würzburg B / 2 1 Einleitung

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,

Mehr

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards sowie Eignungsbeurteilung von sonstigen Baustoffen und Komponenten der Deponieabdichtungssysteme

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards sowie Eignungsbeurteilung von sonstigen Baustoffen und Komponenten der Deponieabdichtungssysteme Bundeseinheitliche Qualitätsstandards sowie Eignungsbeurteilung von sonstigen Baustoffen und Komponenten der Deponieabdichtungssysteme 1 Einleitung Bis zum Inkrafttreten der Deponieverordnung (DepV) [2]

Mehr

Inhalt. VVEA-Tagung 1.0 Quo Vadis Deponien? Typen von Deponien, Art. 35. Zugelassene Abfälle, Anhang 5

Inhalt. VVEA-Tagung 1.0 Quo Vadis Deponien? Typen von Deponien, Art. 35. Zugelassene Abfälle, Anhang 5 Inhalt VVEA-Tagung 1.0 Quo Vadis Deponien? Rita Hermanns Stengele Dr.sc.techn. ETH / Dipl.-Ing. / SIA FRIEDLIPARTNER AG, Zürich Deponietypen Deponiestandort Deponiebauwerk Bewilligung Nachsorge Gefährdungsabschätzung

Mehr

AbfallwirtschaftsFakten 17

AbfallwirtschaftsFakten 17 AbfallwirtschaftsFakten 17 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Zentrale Unterstützungsstelle Abfallwirtschaft, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Mehr

Werden die neuen gesetzlichen Regelungen zur Ablagerung von Siedlungsabfällen den Deponiebau retten?

Werden die neuen gesetzlichen Regelungen zur Ablagerung von Siedlungsabfällen den Deponiebau retten? Werden die neuen gesetzlichen Regelungen zur Ablagerung von Siedlungsabfällen den Deponiebau retten? Zusammenfassung Klaus Stief, Berlin http://www.deponie-stief.de info@deponie-stief.de Retten die neuen

Mehr

LAGA-Arbeitsgruppe Infiltration von Wasser in den Deponiekörper und Oberflächenabdichtungen

LAGA-Arbeitsgruppe Infiltration von Wasser in den Deponiekörper und Oberflächenabdichtungen 1 LAGA-Arbeitsgruppe Infiltration von Wasser in den Deponiekörper und Oberflächenabdichtungen und -abdeckungen Themenbereich Oberflächenabdichtungen und -abdeckungen Einsatz von Bentonitmatten 1. Thema

Mehr

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik aus nicht natürlichen Baustoffen vom 04.12.2014 veröffentlicht am 20.03.2015 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Anforderungen der Deponieverordnung... 4 3 Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard...

Mehr

15. Niedersächsisches Bodenschutzforum

15. Niedersächsisches Bodenschutzforum 15. Niedersächsisches Bodenschutzforum 21.10.2014 Büro Hannover Steinweg 4 30989 Gehrden Tel.: 05108 921720 Fax: 05108 921729 E-Mail: BIG-H@Burmeier-Ingenieure.de Ansprechpartner Prof. Dipl.-Ing. Harald

Mehr

Die Europäische Deponierichtlinie und die TA Siedlungsabfall - Fortentwicklung oder Unvereinbarkeit?

Die Europäische Deponierichtlinie und die TA Siedlungsabfall - Fortentwicklung oder Unvereinbarkeit? 58. Informationsgespräch des ANS Abfallwirtschaft in einem zusammenwachsenden Europa 1 Die Europäische Deponierichtlinie und die TA Siedlungsabfall - Fortentwicklung oder Unvereinbarkeit? Klaus Stief,

Mehr

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige

Mehr

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung

Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Postfach 60 11 50, 14411 Potsdam Einsatz von mineralischen Abfällen als Baustoff

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990

Mehr

Krisen in Staat und Gesellschaft: Verantwortung von Institutionen und Personen in der Krise

Krisen in Staat und Gesellschaft: Verantwortung von Institutionen und Personen in der Krise Vortrag BfR-Symposium Handeln in Krisen und Krisenprävention Berlin, 13. und 14.9. 2012 Krisen in Staat und Gesellschaft: Verantwortung von Institutionen und Personen in der Krise Prof. Dr. Christian Calliess,

Mehr

Gedanken zur Oberflächenabdichtung von Deponien

Gedanken zur Oberflächenabdichtung von Deponien Gedanken zur Oberflächenabdichtung von Deponien Klaus Stief, www.deponie-stief.de Einleitung Sollen, müssen Deponien nach Verfüllung an der Oberfläche abgedichtet werden, ja oder nein? Und wenn sie abgedichtet

Mehr

Auf dem Weg in die Ökodiktatur? Nachhaltigkeit als Herausforderung an das Verfassungsrecht

Auf dem Weg in die Ökodiktatur? Nachhaltigkeit als Herausforderung an das Verfassungsrecht Ringvorlesung Vom Wissen zum Wandel - Nachhaltigkeit als Herausforderung für Universität und Wissenschaft an der FU Berlin, 16.5.2013 Auf dem Weg in die Ökodiktatur? Nachhaltigkeit als Herausforderung

Mehr

Landkreis Harburg Betrieb Abfallwirtschaft. Nachsorge der Deponie Dibbersen, Landkreis Harburg

Landkreis Harburg Betrieb Abfallwirtschaft. Nachsorge der Deponie Dibbersen, Landkreis Harburg Landkreis Harburg Betrieb Abfallwirtschaft Nachsorge der Deponie Dibbersen, Landkreis Harburg Gutachterliches Konzept zur weiteren Deponienachsorge unter Berücksichtigung flankierender Maßnahmen zur Verbesserung

Mehr

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG

RICHTLINIE DES RATES 96/93/EG RICHTLINIE DES RATES vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse 96/93/EG (EG ABl. Nr. L 13, v. 16.01.97, S. 28) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag

Mehr

Deponieverordnung und Deponieverwertungsverordnung

Deponieverordnung und Deponieverwertungsverordnung Deponieverordnung und Deponieverwertungsverordnung Praxiskommentar Von Dipl.-Ing. Karl Wagner Baudirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2., neu bearbeitete und erweiterte

Mehr

Grundlagen für die Bemessung von Sicherstellungen von Bodenaushubdeponien

Grundlagen für die Bemessung von Sicherstellungen von Bodenaushubdeponien Grundlagen für die Bemessung von Sicherstellungen von Bodenaushubdeponien Unser Land. Abteilung Umweltschutz Referat Abfallwirtschaft Grundlagen für die Bemessung von Sicherstellungen von Bodenaushubdeponien

Mehr

Allgemeine Anforderungen (Anhang 1 Nr. 2.1 DepV)

Allgemeine Anforderungen (Anhang 1 Nr. 2.1 DepV) Allgemeine Anforderungen (Anhang 1 Nr. 2.1 DepV) Für die Verbesserung der geologischen Barriere und technische Maßnahmen als Ersatz für die geologische Barriere sowie das Abdichtungssystem dürfen Materialen,

Mehr

Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung

Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 29. Juli 2002 2807 Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung Vom 24. Juli 2002 Auf

Mehr

Gedanken zur Stillegung und zur Nachsorge von Deponien

Gedanken zur Stillegung und zur Nachsorge von Deponien Gedanken zur Stillegung und zur Nachsorge von Deponien Klaus Stief, www.deponie-stief.de Einleitung Stillegung und Nachsorge von Deponien, insbesondere natürlich von Altdeponien, ist derzeit das beherrschende

Mehr

Umgang mit straffälligen Personen in Österreich

Umgang mit straffälligen Personen in Österreich Leicht Lesen Umgang mit straffälligen Personen in Österreich 1. Einleitung Der österreichische Staat will mit Gefängnis-Strafen erreichen, dass Täterinnen und Täter erkennen, dass sie etwas Falsches getan

Mehr

TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz. Baustellenlärm

TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz. Baustellenlärm TLUG-Seminar 10/2015 Aktuelle Fragestellungen zum anlagenbezogenen Immissionsschutz Baustellenlärm Nr. 2.1 AVV Baulärm: Baustelle im Sinne des Gesetzes ist der Bereich, in dem Baumaschinen zur Durchführung

Mehr

Ausnahmegenehmigung und Befreiung vom Bebauungsplan in Bezug auf die Informationsfreiheit

Ausnahmegenehmigung und Befreiung vom Bebauungsplan in Bezug auf die Informationsfreiheit Ausnahmegenehmigung und Befreiung vom Bebauungsplan in Bezug auf die Informationsfreiheit - Sachstand - 2008 Deutscher Bundestag WD 7-3000 - 043/08 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser:

Mehr

Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung

Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung Deponieverordnung DepV v. 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807) Seite 1 von 30 Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung Vom 24. Juli 2002 Auf Grund - des 34

Mehr

Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht

Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht Bürgerversammlung am 4.03.2013 Vortragende: Dipl. Ing. Katinka Braun, Definition Altlasten 2 Bundesbodenschutzgesetz: (4) Schädliche

Mehr

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte Auszug aus der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 8. August 1995 (GBl. S. 617) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 760) Vierter Teil Bauprodukte Bauarten 17 Bauprodukte

Mehr

Deponieabdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen - Wie geht es weiter?

Deponieabdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen - Wie geht es weiter? Deponieabdichtungen mit Kunststoffdichtungsbahnen - Wie geht es weiter? Anforderungen - Bedarf - Notwendige Aktivitäten 1. Einleitung Deponieabdichtungen sind notwendig, um Emissionen aus dem Deponiekörper

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D043371/02. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. März 2016 (OR. en) 7253/16 ENV 177 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D043371/02 Betr.:

Mehr

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnische Vollzugsfragen

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnische Vollzugsfragen Fachliche Eckpunkte für die Beurteilung von Ausnahmeanträgen nach 14 Absatz 6 Deponieverordnung 1 Einleitung Auf ihrer 81. Sitzung bat die LAGA den ATA, eine Ad-hoc-AG einzurichten, die u. a. die Maßstäbe

Mehr

Einstufung von Stoffen und Gemischen

Einstufung von Stoffen und Gemischen Kapitel 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen Abschnitt 1 Grundsätze 3 Grundsätze (1) Nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Kapitels werden Stoffe und Gemische, mit denen in Anlagen umgegangen wird, entsprechend

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Richtlinie Objektschutz Hochwasser Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Richtlinie Objektschutz Hochwasser Vorentwurf, Fassung vom 1. Juli 015 Rechtliche Bedeutung Die Richtlinie Objektschutz Hochwasser ist

Mehr

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen. Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen

Mehr

Wirtschaftliche Herstellung von Oberflächenabdichtungssystemen am Beispiel der Deponie Außernzell

Wirtschaftliche Herstellung von Oberflächenabdichtungssystemen am Beispiel der Deponie Außernzell Wirtschaftliche Herstellung von Oberflächenabdichtungssystemen am Beispiel der Deponie Außernzell Dipl.-Ing. (FH) Stefan Schatz Dipl.-Ing. (FH) Helmut Grieshaber 1. Allgemeines/Einleitung Die Abfallwirtschafts-Gesellschaft

Mehr

Die Europäische Deponierichtlinie

Die Europäische Deponierichtlinie Die Europäische Deponierichtlinie Martin Rüter 1 Einführung Die Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien vom 26.04.1999 trat mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt L 182 (S. 1-19) vom 16.07.1999

Mehr

Abteilung 2 Stuttgart, den

Abteilung 2 Stuttgart, den Abteilung 2 Stuttgart, den 12.10.04 Az.: 25-8982.31/37 App.: 2691, Herr Dihlmann Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial Erlasse vom 13.04.2004 sowie 10.08.2004 Antworten auf häufig

Mehr

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-6 Kapillarsperren in Deponieoberflächenabdichtungssystemen

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 5-6 Kapillarsperren in Deponieoberflächenabdichtungssystemen veröffentlicht im Juni 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Anforderungen der Deponieverordnung... 3 3 Bundeseinheitliche Qualitätsstandards... 4 4 Technische Bezugsdokumente... 4 Seite

Mehr

Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser durch das DIBt

Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser durch das DIBt Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser durch das DIBt 21. Chemisches Kolloquium 19./20. Juni 2012 Dipl.-Ing. Brigitte Strathmann 21. Chemisches Kolloquium 20.06.2012 1 Übersicht

Mehr

1 Einführung. 1.1 Anlass und Inhalt. 1.2 Deponien im Kontext der Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Deponiestatusbericht Nordrhein-Westfalen

1 Einführung. 1.1 Anlass und Inhalt. 1.2 Deponien im Kontext der Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Deponiestatusbericht Nordrhein-Westfalen 8 Deponiestatusbericht Nordrhein-Westfalen 1 Einführung 1.1 Anlass und Inhalt Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) hat

Mehr

LAGA-Arbeitsgruppe Infiltration von Wasser in den Deponiekörper und Oberflächenabdichtungen

LAGA-Arbeitsgruppe Infiltration von Wasser in den Deponiekörper und Oberflächenabdichtungen 1 LAGA-Arbeitsgruppe Infiltration von Wasser in den Deponiekörper und Oberflächenabdichtungen und -abdeckungen Themenbereich Oberflächenabdichtungen und -abdeckungen Kapillarsperre 1. Thema und Bezug zur

Mehr

Deponiename Altdeponie 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 der Hochhalde Schkopau

Deponiename Altdeponie 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 der Hochhalde Schkopau Sachsen-Anhalt Altdeponie 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 der Hochhalde Schkopau 06749 Bitterfeld-Wolfen Telefon 03493 97620 03493 9762120 Standortadresse Bau X 16 06258 Schkopau Standortgröße Fläche: 2.940.000

Mehr

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13.06.2018 Fachbereich: WD 5:

Mehr

ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland!

ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland! ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland! GZ.: XXX-Gratkorn Folie Nr.: 1 / 4. März 2017 VORBEMERKUNGEN! Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010: Freiland: Alle nicht als Bauland oder

Mehr

Einführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten

Einführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten Einführung in das Workshop-Thema Renaturierung von Oberflächengewässern in Wasserschutzgebieten Anlass: Veränderungsdruck auf die IST-Situation von Oberflächengewässern in den Zonen II und III von WSG

Mehr

LfU-Arbeitshilfe Rückbau

LfU-Arbeitshilfe Rückbau Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz Erkundung Planung Ausführung Hilmar Mante Anthropogenes Materiallager in Deutschland 2010 339 Hochbau Tiefbau Haustechnik Wohngebäude, Nichtwohngebäude Verkehrsinfrastruktur,

Mehr

1. Anforderungen an die umweltverträgliche Abfallbeseitigung auf 4 Hausmülldeponien. 2. Abzulagernde Siedlungsabfallmengen 4

1. Anforderungen an die umweltverträgliche Abfallbeseitigung auf 4 Hausmülldeponien. 2. Abzulagernde Siedlungsabfallmengen 4 Beseitigung von Siedlungsabfällen auf Thüringer Hausmülldeponien 3 Inhaltsverzeichnis 1. Anforderungen an die umweltverträgliche Abfallbeseitigung auf 4 Hausmülldeponien 2. Abzulagernde Siedlungsabfallmengen

Mehr

Auswirkungen der DeponieVO 2008 auf die steirische Abfallwirtschaft

Auswirkungen der DeponieVO 2008 auf die steirische Abfallwirtschaft Auswirkungen der DeponieVO 2008 auf die steirische Abfallwirtschaft Walter Scharf IUT Ingenieurgemeinschaft Innovative Umwelttechnik GmbH Hamburgersiedlung 1 A-2824 Seebenstein Tel. 02627 821970 Fax 02627

Mehr

Sind alle Fragen zur Endlagerung schon gelöst?

Sind alle Fragen zur Endlagerung schon gelöst? Wenn ja: Warum gibt es weltweit kein Endlager für hochaktive Abfälle? Also gibt es Fragen und Probleme? JA! Welche? Naturwissenschaftlich-technische u. gesellschaftliche Probleme Inhalt: - Grundsätzliche

Mehr

E 2-3 Kombiniertes Basisabdichtungssystem

E 2-3 Kombiniertes Basisabdichtungssystem E 2-3 1 E 2-3 Kombiniertes Basisabdichtungssystem September 2016 1 Prinzip und Aufbau Zum dauerhaften Schutz von Boden und Grundwasser ist an der Basis einer Deponie oberhalb der geologischen Barriere

Mehr

Die Deponie ist sicher

Die Deponie ist sicher SAD Rondeshagen Die Deponie ist sicher Kritische Bewertungen der Messergebnisse im Bereich der Deponie und im Umfeld Bewertung der Messergebnisse der Deponie SAD Rondeshagen Quelle: Google Earth; Bildaufnahme

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-4a Technische Funktionsschichten Photovoltaik auf Deponien

LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 7-4a Technische Funktionsschichten Photovoltaik auf Deponien Technische Funktionsschichten Photovoltaik auf Deponien veröffentlicht am 18.04.2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Grundsätzliche Anforderungen... 3 3 Entwurf und Bemessung... 4 3.1 Planungsgrundlagen

Mehr

Rahmenbedingungen und technische Anforderungen für den Bau von Deponieabdichtungen in Russland

Rahmenbedingungen und technische Anforderungen für den Bau von Deponieabdichtungen in Russland O Rahmenbedingungen und technische Anforderungen für den Bau von Deponieabdichtungen in Russland Dr.-Ing. Pavel Potapov, Hamburg/Moskau Catrin Tarnowski, Hamburg (Co-Referentin) Fachtagung Die sichere

Mehr

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Amtsblatt Nr. L 225 vom 12/08/1998 S. 0016-0021 DER RAT DER EUROPÄISCHEN

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 5.6.2015 L 139/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/864 R KOMMISSION vom 4. Juni 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische

Mehr

Möglichkeiten der Windenergienutzung auf Deponien in Brandenburg. Ulrich Stock Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Möglichkeiten der Windenergienutzung auf Deponien in Brandenburg. Ulrich Stock Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg Möglichkeiten der Windenergienutzung auf Deponien in Brandenburg Ulrich Stock Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg Flächenpotential 7 Deponien mit einer Oberfläche > 50 ha

Mehr

Kurzdarstellung. Landkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaft. Aerobe in situ Stabilisierung der Deponie Helvesiek

Kurzdarstellung. Landkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaft. Aerobe in situ Stabilisierung der Deponie Helvesiek Landkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaft Aerobe in situ Stabilisierung der Deponie Helvesiek - Eine Umweltschutzmaßnahme mit Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative Kurzdarstellung 1 Potenzialanalyse

Mehr

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern

Anforderungen an die Benutzung von Gewässern Anforderungen an die Benutzung von Gewässern 4-1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Juli 2009, zuletzt geändert am 04. August 2016 (BGBl. I Nr. 40, S. 1972) 4-2

Mehr

Gedanken zur Nutzung stillgelegter Deponien

Gedanken zur Nutzung stillgelegter Deponien Gedanken zur Nutzung stillgelegter Deponien Klaus. Stief www.deponie-stief.de, Nikolaus-Bares-Weg 78, D 12279 Berlin Zusammenfassung: Deponien werden zur unbefristeten Lagerung von Abfällen genutzt. Gleichwohl

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung

Mehr

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-13/1037 vom 26. Mai Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-13/1037 vom 26. Mai 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Gefahren für die Umwelt machen nicht an unseren Grenzen Halt

Gefahren für die Umwelt machen nicht an unseren Grenzen Halt DURCHSETZUNG ES UMWELTRECHTS Was haben Sie davon? Gefahren für die Umwelt machen nicht an unseren Grenzen Halt Aus diesem Grund haben die EU- Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bürger

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51

Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 20.2.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 47/51 VERORDNUNG (EU) Nr. 143/2013 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2013 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie

Mehr

EU Deponierichtlinie und TA Siedlungsabfall - eine Gegenüberstellung -

EU Deponierichtlinie und TA Siedlungsabfall - eine Gegenüberstellung - EU Deponierichtlinie und TA Siedlungsabfall - eine Gegenüberstellung - Klaus Stief, Berlin Einleitung Die TA Siedlungsabfall stellt u.a. Anforderungen an Ablagerung von Siedlungsabfällen. Anforderungen

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2014 Ausgegeben am xx. xxxxx 2014

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2014 Ausgegeben am xx. xxxxx 2014 Beilage Nr. 30/2014 LG 02325/2014/0001 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2014 Ausgegeben am xx. xxxxx 2014 xx. Gesetz: Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz (W-KKG), Bauordnung für Wien;

Mehr

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen

Mehr

Erfahrungen mit der Stilllegung von Deponien in Schleswig-Holstein

Erfahrungen mit der Stilllegung von Deponien in Schleswig-Holstein Erfahrungen mit der Stilllegung von Deponien in Schleswig-Holstein (workshop des BMU am 25./26. März 2004) Uwe Meyer Referat für Siedlungsabfallwirtschaft Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft

Mehr

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012. Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen.

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012. Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen. Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente UM012 Bauarbeiten in Grundwasserschutzzonen (Zonen S) Merkblatt 3 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Ausgangslage 1

Mehr

INFORMATION 21. September 2015

INFORMATION 21. September 2015 INFORMATION 21. September 2015 Fragen und Antworten zum Genehmigungsverfahren der Firma isorec GmbH, Stand 21. September 2015 Im Januar 2014 hat die Firma isorec GmbH den Betrieb einer Anlage zur Verarbeitung

Mehr

Maßnahmen und Kosten im Zusammenhang mit der Stilllegung und Nachsorge der Deponien des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW)

Maßnahmen und Kosten im Zusammenhang mit der Stilllegung und Nachsorge der Deponien des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) Leipziger Deponiefachtagung 2005 B 15 - Seite 1 Maßnahmen und Kosten im Zusammenhang mit der Stilllegung und der Deponien des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) Leipziger Deponiefachtagung

Mehr

19. Nürnberger Deponieseminar Weiterbetrieb von Deponien sowie Stilllegung, Abdichtung und Nachsorge von Deponien

19. Nürnberger Deponieseminar Weiterbetrieb von Deponien sowie Stilllegung, Abdichtung und Nachsorge von Deponien VERÖFFENTLICHUNGEN DES LGA-GRUNDBAUINSTITUTS, NÜRNBERG Heft 87 19. Nürnberger Deponieseminar - 2008 - Weiterbetrieb von Deponien sowie Stilllegung, Abdichtung und Nachsorge von Deponien Herausgeber: Dr.

Mehr

Die Umsetzung der EU-Deponierichtlinie in deutsches Recht

Die Umsetzung der EU-Deponierichtlinie in deutsches Recht A / 1 A Die Umsetzung der EU-Deponierichtlinie in deutsches Recht Dr.-Ing. Bernd Engelmann, Berlin 19. Fachtagung Die sichere Deponie am 13./14. Februar 2003 in Würzburg A / 2 1. Einleitung Langfristige

Mehr

Grundlagen der Umweltgeotechnik

Grundlagen der Umweltgeotechnik Ruhr-Universität Bochum Lehrstuhl für Grundbau, Boden- und Felsmechanik Prof. Dr.-Ing. habil. Tom Schanz Grundlagen der Umweltgeotechnik Hinweise Klausur 27. Februar 2018 (vorläufig) Fragenteil Bodenmechanik

Mehr

- Nicht amtliche Lesefassung -

- Nicht amtliche Lesefassung - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - WA II 5 - - Nicht amtliche Lesefassung - Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom 24. Juli 2002 zuletzt

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

ON! Europa und die EU Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Die Europäische Kommission. Auswirkungen der EU-Regelungen auf Deutschland

ON! Europa und die EU Arbeitsmaterialien Seite 1 DVD Die Europäische Kommission. Auswirkungen der EU-Regelungen auf Deutschland ON! Europa und die EU Arbeitsmaterialien Seite 1 Auswirkungen der EU-Regelungen auf Deutschland Einstieg In dieser Einheit lernen die Schüler das Verbot der 100W Glühbirne, energiesparende Handyladegeräte

Mehr

Vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite

Vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserverordnung) Vom 18.

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Mehr