Zielvereinbarung. zwischen. dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. des Landes Schleswig-Holstein.

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1 - 1 - Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein -Ministerium- und der Fachhochschule Kiel -Hochschule- für den Zeitraum vom bis Präambel Bildung und Technologie nehmen für die Bewältigung der Zukunftsprobleme unserer Gesellschaft eine Schlüsselfunktion ein. Dabei kommt der Fachhochschule Kiel aufgrund ihrer Größe und ihres breiten Fächerspektrums sowie ihrer internationalen Ausrichtung und ihres erfolgreichen Technologietransfers eine herausragende Bedeutung zu. Die Hochschule beteiligt sich an der Lösung ökonomischer, technologischer, ökologischer, sozialer und kultureller Aufgaben des Landes Schleswig-Holstein. Sie leistet aufgrund ihres umfassenden Studienangebots einen wesentlichen Beitrag zum Angebot an Studienplätzen in Schleswig-Holstein - vor allem in der Region K.E.R.N. - und zur Versorgung des Landes mit qualifizierten Arbeitskräften. Eine hohe Qualität des in den Studiengängen der Hochschulen unterbreiteten Bildungsangebotes ist ein wesentlicher Maßstab für das Leistungsangebot. Das Land unterstützt die Hochschule bei ihren Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität des Studiums durch permanente Evaluation in eigener Verantwortung und unter Beteiligung der Studierenden.

2 - 2 - Die Hochschule nimmt mit Unterstützung des Landes praxisnahe Forschungs- und Entwicklungsaufgaben wahr und wird unter Nutzung von Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Hochschulen und Einrichtungen die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Forschungsbereich weiter intensivieren. Land und Hochschule stimmen darin überein, dass die Hochschule über ihre Aufgaben in Forschung und Lehre hinaus Service- und Kultureinrichtungen für Stadt und Region bereitstellt und wissenschaftliche Weiterbildung unter dem Aspekt,,Lebenslanges Lernen" anbietet. Land und Hochschule werden aktiv zur europäischen Integration beitragen und sich weiterhin von dem Ziel leiten lassen, enge und vielfältige Kooperationen mit internationalen Partnern in Hochschulen und anderen Einrichtungen verschiedener Länder zu erhalten und zu entwickeln. Dabei soll auch ein Schwerpunkt auf die Ostseekooperation gelegt werden. Land und Hochschule verfolgen das Verfassungsziel der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Studium, Lehre und Forschung und wirken darauf hin, bestehende Nachteile für Frauen zu beseitigen. Land und Hochschule engagieren sich für die Schaffung innovativer und interdisziplinärer Studienangebote und werden die Fächerstruktur der Fachhochschule Kiel auch in stärkerer Kooperation mit anderen Hochschulen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Marktes weiter entwickeln. Land und Hochschule sehen Effizienz, Eigenverantwortlichkeit, Delegation und Dezentralisierung als Grundprinzipien zur Gestaltung der Verwaltungsabläufe. Eine vom Ministerium und den Hochschulen eingesetzte Expertenkommission hat ein Strukturkonzept zur Entwicklung der Hochschulen in Schleswig-Holstein erarbeitet, auf dessen Grundlage das Land für die nächsten fünf Jahre mit allen schleswig-holsteinischen Hochschulen einen Hochschulvertrag abschließt. Diese Zielvereinbarung dient dazu, Ziele und Maßnahmen des Vertrages im Einzelnen festzulegen.

3 Forschung und Lehre 1.1 Struktur des Studienangebotes Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen Im Interesse der Absolventinnen und Absolventen, des Arbeitsmarktes und im Interesse eines ökonomischen Mitteleinsatzes strebt die Hochschule für ihre Absolventinnen und Absolventen aller Studiengänge eine entwicklungsoffene breite Basisqualifikation mit beispielhafter Spezialisierung und Schaffung der Grundlagen für ein lebenslanges Lernen an Bauwesen Entsprechend der Empfehlung der Erichsen-Kommission beabsichtigt das Ministerium das Bauwesen an der Fachhochschule Lübeck zu konzentrieren und damit die Aufgabe des Standortes Eckernförde herbeizuführen. Die Hochschule erklärt, dass sie die Entscheidung, den Fachbereich Bauwesen mit seinen Studiengängen in Eckernförde aufzuheben, aus den dem Ministerium bekannten Gründen weiterhin für falsch hält, dass sie aber hiermit im Interesse der Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebes auf rechtliche Schritte gegen eine entsprechende Anordnung des Ministeriums nach 15 Abs. 3 Satz 3 HSG verzichtet, um mit dem Ministerium zu einer Vereinbarung über eine akzeptierbare Finanzierung für den Zeitraum 2004 bis 2008 sowie strukturelle Fragen zu kommen. Es ist das Ziel der Anordnung nach 15 Abs. 3 HSG, ab Sommersemester 2004 keine Studienanfänger mehr aufzunehmen. Ungeachtet ihrer grundsätzlich ablehnenden Haltung wird die Hochschule den Prozess der Zusammenführung des Fachbereichs Bauwesen im Interesse der Studierenden und der Beschäftigten aktiv mitgestalten. Hochschule und Ministerium stimmen in dem Ziel überein, dass soziale Härten für die betroffenen Hochschulangehörigen so weit wie möglich vermieden werden sollen. Für die Begleitung der Verlagerung wird das MBWFK in Abstimmung mit den betroffenen Hochschulen eine

4 - 4 - Mediatorin bzw. einen Mediator einsetzen, die bzw. der für ein gleichberechtigtes Zusammenwachsen der Eckernförder und Lübecker Studienangebote Sorge trägt. Die zurzeit im Studium befindlichen Studierenden erhalten die Möglichkeit, ihr Studium bis zum Ende des SS 2007 im Fachbereich Bauwesen in Eckernförde oder danach an der FH Lübeck (auch nach den für ihr Studium an der Fachhochschule Kiel geltenden Studien- und Prüfungsordnungen) abzuschließen. Von den im Zuge der Umsetzung der Zielvereinbarung durch Aufhebung des Fachbereichs Bauwesen und seiner Studiengänge freiwerdenden Mitteln verbleibt ein Betrag von p.a. der FH Kiel zur Beseitigung struktureller Defizite und zur Verstärkung innovativer Studiengänge. Die Mittel aus freiwerdenden Professorenstellen am Fachbereich Bauwesen werden ab dem Jahr des jeweiligen Freiwerdens jährlich hälftig und spätestens vom Jahr des Ablaufs dieser Vereinbarung an jährlich in voller Höhe ( ) der FH Kiel zur Verfügung gestellt. Allen fest angestellten nichtwissenschaftlichen Voll- und Teilzeitmitarbeitern des Fachbereichs Bauwesen und bedarfsweise der Materialprüfanstalt Eckernförde werden nach Möglichkeit angemessene freiwerdende Arbeitsplätze an der FH Kiel angeboten. Soweit eine entsprechende Besetzung freiwerdender Stellen nicht möglich ist, wird das Land Maßnahmen zur anderweitigen Vermittlung einleiten. Das Land wird keine Entlassungen vornehmen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass diesbezüglich die Vereinbarung nach 59 MBG Schleswig-Holstein über die Unterstützung und Absicherung der Teilnahme an der Modernisierung der Landesverwaltung (Modernisierungsvereinbarung und Beteiligung der Gewerkschaften) vom anwendbar ist. An der Fachhochschule Lübeck werden für die zu versetzenden Hochschullehrer Arbeitsplätze und eine dem jetzigen Stand entsprechende Ausstattung mit Mitarbeitern und Mitteln bis spätestens 2007 eingerichtet. Dafür sind ca. 9 Vollzeitstellen für nichtwissenschaftliche Mitarbeiter in Lübeck vorzusehen Auslastung In einem regelmäßigen Verfahren überprüft die Hochschule alle Studienangebote auf Auslastung und Nachfrage, mit dem Ziel eine angemessene Angebotsstruktur zu realisieren.

5 Teilzeitstudium Wie im Erichsen-Gutachten vorgeschlagen entwickelt die Hochschule mit dem Land bis Ende 2004 ein Konzept für die Einführung eines Teilzeitstudiums im Sozialwesen. Dieses Konzept soll danach für alle Studiengänge geprüft werden. 1.2 Bachelor/Master-Abschlüsse und Diploma Supplement Das Ministerium und die Hochschule vereinbaren, grundsätzlich auf international verbreitete gestufte Studienstrukturen mit Bachelor- und Masterabschlüssen umzustellen. Herkömmliches und neues Studiensystem sollen in einem Studienfachgrundsätzlich nicht auf Dauer parallel angeboten werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bachelor-Angebote zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen und deswegen die Regelstudiengänge sind, wird die Hochschule in besonderem Maße in Abstimmung mit der Wirtschaft dafür Sorge tragen, dass die Bachelor-Studiengänge für sich selbst stehende, berufsbefähigende Studieninhalte bieten. Soweit nachstehend nicht anders geregelt, nimmt die Hochschule grundsätzlich in allen Diplomstudiengängen letztmalig zum WS 2005/2006 Studierende auf. Die Diplomstudiengänge enden mit Ablauf der Regelstudienzeit plus einem Prüfungsjahr nach der letztmaligen Studienanfängeraufnahme. Die Hochschule wird die Umstellung zügig angehen. So wird sie z.b. den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre einstellen und ab dem Wintersemester 2004/05 keine Studierenden in diesem Diplomstudiengang mehr aufnehmen. Der Studiengang läuft endgültig im Jahr 2009 aus. Die Hochschule stellt den Studierenden - auch in den Diplomstudiengängen - zugleich mit dem Abschlusszeugnis ein Diploma Supplement aus. 1.3 Struktur der Forschung Forschungs- und Entwicklungsfelder Im Rahmen ihrer kapazitativen Möglichkeiten fördert die Hochschule ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und definiert zukünftige Forschungsfelder. Darüber hinaus engagiert sich die Hochschule in projektorientierter Entwicklungsarbeit.

6 Drittmittel Die Hochschule wird sich mit besonderem Nachdruck bemühen, ihr hohes Drittmittelaufkommen, insbesondere über die Einwerbung von Mitteln der Europäischen Union noch zu erweitern Technologie- und Wissenstransfer Die Hochschule wird ihre Aktivitäten im Technologie- und Wissenstransfer intensivieren und mit denen der anderen Hochschulen in Schleswig-Holstein vernetzen. Sie wird prüfen, welche bisher nicht am Transferprozess beteiligten Bereiche stärker für den Technologietransfer erschlossen werden können. Ferner wird sie auch Ausgründungen von Absolventinnen und Absolventen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Die Hochschule wird außerdem die Möglichkeiten der Verwertung der Arbeitnehmererfindungen weiter intensivieren. Eine verstärkte Patentverwertung wird angestrebt. Dazu wird sie die Arbeit der Patentverwertungsagentur Schleswig-Holstein nach Kräften unterstützen. 1.4 Kooperationen Die Hochschule wird ihre vielfältigen Verbindungen und Partnerschaften mit deutschen und ausländischen Hochschulen fortführen. Im Inland wird sie die Zusammenarbeit des Studiengangs Multimedia Production mit der Muthesius-Hochschule in den Design-Fächern auf der Grundlage einer Zielvereinbarung absichern. Weiterhin wird die Hochschule bis zum Ende des SS 2004 die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Flensburg auf dem Gebiet des Schiffsmaschinenbaus sondieren. Der Fachbereich Landbau erarbeitet unter Fortbestand des Studiengangs Landwirtschaft als eigenständigem Studiengang der FH Kiel am Hochschulstandort Osterrönfeld während der Geltungsdauer dieser Zielvereinbarung - zusammen mit der Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät der CAU unter externer Moderation bei Wahrung der unterschiedlichen Profile der Hochschultypen ein abgestimmtes Entwicklungs- und Kooperationskonzept für gemeinsame Studienangebote; bei dieser Konzeptentwicklung werden auch Institutionen aus dem landwirtschaftlichen Bereich, wie z.b. die Landwirtschaftskammer, einbezogen.

7 - 7 - Außerdem wird die Hochschule die Möglichkeit eines Studiums nach dem trialen Modell in Kooperation mit der Wirtschaft und den beruflichen Schulen prüfen, z.b. in den Fächern Elektrotechnik und Landwirtschaft. Die Hochschule wird das industriebegleitete Studium zur Verknüpfung einer beruflichen Qualifikation mit einem Studium fortführen und weiterentwickeln, soweit die Hochschule Kooperationspartner in der Wirtschaft findet. Das Studienkolleg wird unabhängig von der noch zu klärenden Standortfrage vertraglich mit der Fachhochschule Kiel verbunden. 1.5 Gebäude Vorbehaltlich der Gewährung der anteilig erforderlichen Bundesmittel für den Hochschulbau wird das Ministerium darauf hinwirken, dass es im Rahmen der in Schleswig-Holstein anstehenden Hochschulbaumaßnahmen für Fachhochschulen vorrangig zu einer Realisierung eines Mehrzweckgebäudes kommt, das unter anderem auch ein Audimax und als Spielraumtheater nutzbare Räumlichkeiten für den Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit enthalten soll. 2. Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement 2.1 Aufbau eines hochschuladäquaten Qualitätsmanagements Die Fachhochschule Kiel wird bis 12/2005 Vorstellungen (Design) zum Aufbau eines hochschuldadäquaten Qualitätsmanagements entwickeln. Über das Design und das weitere Vorgehen werden sich die Fachhochschule Kiel und das Land bis 6/2006 verständigen. Bis 12/2008 trifft die Hochschule die erforderlichen Vorbereitungen zur Einführung. Eine flächendeckende Einführung ab 2009 wird angestrebt. 2.2 Akkreditierung von Studiengängen Alle Bachelor-/Master-Studiengänge werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, akkreditiert und jeweils rechtzeitig vor Auslaufen des Akkreditierungszeitraumes erneut akkreditiert. Sofern während der Laufzeit der Zielvereinbarung weitere Bachelor-/Master-Studiengänge einge-

8 - 8 - führt werden sollen, sind sie zu akkreditieren und zwar grundsätzlich 1 ) vor Studienbeginn. Dies gilt nicht für Studiengänge, die vor dem WS 2005/2006 eingerichtet werden. Für diese Studiengänge ist innerhalb eines Jahres ab der Zustimmung zum Studiengang die erfolgreiche Akkreditierung nachzuweisen, soweit die ökonomische Vertretbarkeit sichergestellt ist. Ministerium und Hochschule verkennen nicht die Problematik, dass die derzeitige Praxis der Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen bei einer umfassenden Einführung dieser Studiengänge für die Hochschulen einen erheblichen finanziellen Aufwand erfordert. Ministerium und Fachhochschule Kiel streben deshalb an, die bisherige Praxis der Akkreditierung so zu modifizieren, dass die zügige Akkreditierung einer Vielzahl von Studiengängen technisch realisierbar und ökonomisch vertretbar ist. Ministerium und Hochschule prüfen, welche Initiativen in den ihnen jeweils zugänglichen Institutionen geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen. 2.3 Evaluierung von Studiengängen Die Hochschule wird bis zum die Studiengänge Maschinenbau und Sozialwesen, zum den Studiengang Landwirtschaft sowie die Studiengänge des Fachbereichs Informatik und Elektrotechnik extern evaluieren lassen, soweit nicht zeitnah auf gestufte Abschlüsse umgestellt wird. Darüber hinaus wird die Hochschule ihre Studiengänge in einem Zeitabstand von 5 Jahren extern evaluieren lassen. Die Hochschule legt dem Ministerium hierzu bis zum einen verbindlichen Zeitplan vor; dabei sind Zeitpunkt und Durchführung von Akkreditierungen und internen Evaluationen einzubeziehen. Die Ergebnisse externer Evaluationen werden dem Ministerium mitgeteilt und im Internet angemessen veröffentlicht. Zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse wird das Rektorat Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen abschließen. Ein Jahr nach Abschluss dieser Zielvereinbarungen prüfen das Rektorat und das Dekanat, ob die Verabredungen umgesetzt wurden. Die Umsetzung wird im ZV-Report (vgl ) dargestellt. 1 ) Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass grundsätzlich hier im Sinne der Zulassung von Ausnahmen zu verstehen ist

9 Hochschulsteuerung 3.1 Systementwicklung Das Ministerium wird mit Unterstützung durch externe Beratung und im Benehmen mit den Hochschulen eine Konzeption zur Gestaltung der wechselseitigen Beziehungen zwischen Land und Hochschulen (Hochschulsteuerung/Hochschulcontrolling) entwickeln und in einem gestuften Verfahren bis 12/2005 einführen. Die Hochschule wird diese Aktivitäten unterstützen und die Schnittstellen zum hochschulinternen Controlling zeitgerecht konfigurieren, wenn sie mit ihren Zielen und ihrem Leitbild vereinbar sind. In diesem Zusammenhang wird das Ministerium in Abstimmung mit der Hochschule für die Bereiche Lehre und Studium, Forschung und Qualitätsentwicklung bis zum ein outputorientiertes Kennzahlenset erarbeiten. Die Hochschule wird dem Ministerium die hierfür erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen. 3.2 Aufbau und Einführung eines Systems der Vergabe von Finanzmitteln nach Leistung (im Verhältnis Land-Hochschule) und Verbesserung der hochschulinternen Mittelverteilung Das Modell für eine leistungsorientierte Verteilung von Finanzmitteln an die Hochschulen soll in einer gemeinsamen Arbeitsstruktur von Hochschulen und Ministerium entwickelt werden. Das Ministerium wird dazu externen Sachverstand beiziehen. Die Hochschule wird die Entwicklung des Modells aktiv unterstützen. 3.3 Zielzahlen, Studienplatzangebot Die Hochschule stellt für alle grundständigen und konsekutiven Studienangebote (ohne Bauwesen) jährlich mindestens 900 Studienplätze für Studienanfängerinnen und Studienanfänger zur Verfügung. Die mittelfristig geplante Aufteilung der Plätze auf die einzelnen Studiengänge legt die Hochschule dem Ministerium mit dem jährlichen ZV-Report vor. Die Hochschule wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um die möglichst vollständige Auslastung der Studienplätze bei Studienbeginn und in den Folgesemestern zu erreichen. Um die Lehre in den grundständigen und konsekutiven Studienangeboten sicherzustellen, waren bislang 120 Professuren (derzeit 143 abzüglich 23 im Fachbereich Bauwesen) vorgesehen.

10 Die Hochschule stellt für die Besetzung frei werdender Professuren eine Prioritätenliste auf und gibt sie dem Ministerium zur Kenntnis. Im Rahmen dieser Liste wird die Hochschule über die vorgenannten 120 Professuren hinaus - die Anzahl der Professuren im Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit auf insgesamt 27 erhöhen, um die Lehraufträge auf ein übliches Maß zurückzuführen und - die Anzahl der Professuren im Studiengang Multimedia Production auf 7 erhöhen, um die Qualität des Studienangebotes mit internationaler Ausrichtung nachhaltig zu gewährleisten. 4. Chancengleichheit/Gleichstellung Die Hochschule wird weitere strukturelle Entwicklungen in Bezug auf Chancengleichheit und Gleichstellung vornehmen, um das Potenzial beider Geschlechter voll zu erschließen, die Qualität von Forschung und Lehre zu steigern, Innovation zu fördern und Wissenschaft und Gesellschaft näher zu bringen. Daher wird die Hochschule in allen Bereichen und auf allen Ebenen der Administration und des Wissenschaftsbetriebes bei der Planung, Durchführung und Bewertung ihrer Aufgaben, Programme und Maßnahmen dem Genderaspekt Rechnung tragen. Die Fachhochschule Kiel wird ihr Potenzial an Frauen- und Geschlechterforschung weiterentwickeln und darauf hinwirken, dass gewonnene Erkenntnisse in die Organisationspolitik und das Forschungs- und Lehrprofil der Fachhochschule integriert werden. Zur Konkretisierung wird das Rektorat mit den Fachbereichen Zielvereinbarungen zur Chancengleichheit abschließen, die jährlich überprüft und fortgeschrieben werden. 5. Zukunftsfähige Gesellschaft/Nachhaltigkeit Die Hochschule wird dazu beitragen, ein besseres Verständnis für den notwendigen Schutz der Umwelt für kommende Generationen zu schaffen, indem sie die Ausübung der Umweltethik in der Gesellschaft fördert. Die Hochschule trifft Maßnahmen, um in Forschung, Lehre, Technologie- und Wissenstransfer den Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Technologiefolgeabschätzung zu entsprechen, die in der Magna Charta of European Universities bzw. in den Handlungsprinzipien der COPERNICUS-Charta dargelegt sind. 6. Finanzierung Höhe des jährlichen Landeszuschusses (Orientierungsgröße)

11 Im Interesse der Planungssicherheit wird die Höhe der Zuschüsse für fünf Kalenderjahre (2004 bis 2008) festgelegt. Die Fachhochschule Kiel erhält in den Jahren 2004 bis 2008 folgenden Landeszuschuss: Haushaltsansatz 2004: ,6 T Zuschuss für laufende Ausgaben und 830,0 T für Investitionen. Für die Jahre 2004 bis 2008 erhöht sich der von Besoldungserhöhungen und Tarifsteigerungen abhängige Bestandteil der Personalkosten um die Kosten der tatsächlichen Erhöhungen. Berechnungsjahr hierfür sind die Ist-Ausgaben des Jahres 2002; im Jahr 2004 werden die Steigerungen der Jahre 2003 und 2004 berücksichtigt. Für die Folgejahre liegen bisher nur Annahmen über die voraussichtlichen Steigerungsraten vor. Diese werden der tatsächlichen Entwicklung angepasst. Dafür sind folgende Beträge vorgesehen, entsprechend ca. 9 % der Tarif- und Besoldungserhöhungen bezogen auf alle Hochschulen: 444,6 T für ,9 T für ca. 2 % 1.203,2 T für ,6 T für ,9 T für 2008 Aufwendungen durch Verlagerung des Bauwesens nach Lübeck sind durch die o.g. Beträge nicht abgedeckt. Im Hinblick auf den mit dieser Vereinbarung ausgesprochenen Verzicht auf Rechtsmittel gegen die bevorstehende Anordnung über die Aufhebung des Fachbereichs Bauwesen und der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen nach 15 Abs. 3 Satz 3 HSG wird der Ausgleich der Tarif- und Besoldungserhöhungen mit Beginn des Jahres 2004 fällig. Verminderungen ergeben sich aus der Verlagerung von Personal- und Sachmitteln an die FH Lübeck auf der einen Seite und Erhöhungen durch Zuweisung von Finanzmitteln aus Sonder-

12 programmen des Landes und ggf. des Bundes. Weiter Veränderungen können sich ggf. aus der leistungsorientierten Mittelverteilung ergeben. 7. Verfahren 7.1 Zielverfolgung/Berichtswesen/Kommunikation Handlungskonzept Zielverfolgung Die Hochschule wird spätestens 10/2004 die auf sie zutreffenden Ziele des Hochschulvertrages und dieser Zielvereinbarung in ihre Hochschulentwicklungsplanung einbeziehen Berichte Ministerium und die Hochschule werden bis zum festlegen, welche für die Feststellung der Zielverfolgung und Zielerreichung erforderlichen Informationen in einem jährlichen Bericht (ZV-Report) dargestellt werden sollen. Das Rektorat leitet dem Ministerium jährlich bis zum (erstmalig 2005 für 2004) den ZV- Report zu. Die Hochschule wird ihn gem. 15a Abs. 3 Satz 3 HSG zeitgleich veröffentlichen. Das Ministerium erörtert den ZV-Report mit der Hochschule und bewertet ihn in schriftlicher Form bis zum eines jeden Jahres IT-Einsatz Die beidseitige Informationsgabe soll IT-gestützt erfolgen. Hochschule und Ministerium verständigen sich bis 3/2004 über die technischen Erfordernisse, die Umsetzung und die Finanzierung. 7.2 Feststellung der Zielerreichung Halbzeitbewertung Im vierten Quartal 2006 nehmen Hochschule und Ministerium eine Halbzeitbewertung vor. Folgerungen für die zweite Halbzeit werden schriftlich vereinbart.

13 Abschlussbewertung In der Zeit vom bis werden Zielverfolgung und Zielerreichung durch das Ministerium und die Hochschule bewertet. Zur Unterstützung dieses Verfahrens wird das Ministerium in Abstimmung mit der Hochschule eine externe Stelle beauftragen und die zu untersuchenden Bereiche bestimmen. Das Ministerium trägt die Kosten des Verfahrens. Die Erkenntnisse aus der Abschlussbewertung fließen in die Vorbereitung der Folge- Zielvereinbarung ein. 8. In-Kraft-Treten Die in dieser Vereinbarung abgegebenen Erklärungen - insbesondere der Rechtsmittelverzicht in Ziff werden wirksam, a) sofern und sobald die Vertragsparteien den beigefügten Hochschulvertrag unterzeichnet haben, und b) sofern und sobald die zuständigen Gremien der FH Lübeck einen Grundsatzbeschluss des Inhalts gefasst haben, durch entsprechende Modifikation bzw. Erweiterung ihrer Studienund Prüfungsordnungen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die z.zt. in Eckernförde in den Studiengängen Architektur und Bauingenieurwesen Studierenden die Möglichkeit erhalten, ihr Studium ab WS 2007/2008 an der FH Lübeck nach den bis zum SS 2007 an der FH Kiel geltenden Studien- und Prüfungsordnungen abzuschließen. Sollte die letztere Bedingung nicht bis zum Erlass der in Ziff genannten Anordnung des Ministeriums nach 15 Abs. 2 HSG eingetreten sein, gilt sie als endgültig ausgefallen, mit der Folge, dass diese Vereinbarung und damit auch der in Ziff vorgesehene Rechtsmittelverzicht sowie der Hochschulvertrag keine Wirksamkeit erlangen. Die Vertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass innerhalb der Laufzeit der Zielvereinbarung insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Halbzeitbewertung Zielsetzungen gemeinsam geändert, aktualisiert und ergänzt sowie weitere fachliche Ziele vereinbart werden können. Spätestens im Juni 2008 werden die Vertragspartner Verhandlungen über die Folge- Zielvereinbarung aufnehmen. Kiel, den 2003

14 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Fachhochschule Kiel Ute Erdsiek - Rave Prof. Dr. Walter Reimers

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