Leistungsbezogene Mittelzuweisung der Universitäten und ihnen gleichgestellter Hochschulen in staatlicher Verantwortung 2007 (Stand

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1 Leistungsbezogene Mittelzuweisung der Universitäten und ihnen gleichgestellter Hochschulen in staatlicher Verantwortung 2007 (Stand ) 1. In die Verteilungsmasse gehen für % (2008: 10%) der jeweiligen Zuführungen für laufende Zwecke des Landesbetriebes (Titel ) abzüglich Nutzungsentgelte bzw. 6% der Zuschüsse für laufende Zwecke der Stiftung (Titel ) abzüglich der Mittel für Bauunterhaltung, abzüglich der Mittel für die Beschäftigung von Ersatzkräften für Bedienstete im Mutterschutz und abzüglich Nutzungsentgelte ein. 2. Damit es zu keinen Kumulationseffekten kommt, basiert die Verteilungsmasse auf dem Haushaltsansatz des Jahres 2005 ohne Berücksichtigung der Formelergebnisse des Vorjahres. 3. Im Wettbewerb um die staatlichen Mittel werden zum Zweck der Verteilung die Fächergruppen der amtlichen Statistik (lt. HStatG) den ff. drei Fächergruppen (FG) zugeordnet: FG 1 (Geistes- und Gesellschaftswissenschaften): Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Kunst und Kunstwissenschaft FG 2 (Naturwissenschaften): Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften FG 3 (Ingenieurwissenschaften). 4. Die Lehramtsstudierenden werden den Fächergruppen nach 1. Fach zugeordnet. 5. Die anteilige Zusammensetzung der Fächergruppen an der jeweiligen Hochschule (sog. FG-Struktur) wird nach Angaben der Hochschule über die jeweiligen Kosten je FG erfasst (sog. kostenorientierter Ansatz). 6. Die Kosten für zentrale Einrichtungen, Verwaltung u. ä. Bereiche werden den Fächergruppen nach Maßgabe der FG-Struktur an der jeweiligen Hochschule zugeordnet. Für eine Hochschule, deren FG-Struktur sich beispielsweise

2 - 2 - zusammensetzt aus 20% FG 1, 20% FG 2 und 60% FG 3 werden demzufolge die Kosten für zentrale Einrichtungen etc. im Verhältnis 1:1:3 den jeweiligen Fächergruppen zugeschlagen. 7. Die Mittelverteilung erfolgt fächergruppenbezogen für drei Bereiche mit folgender Gewichtung: 48% Lehre, 48% Forschung und 4% Gleichstellung. 8. Für den Bereich Lehre gelten folgende leistungs- und belastungsorientierten eingeschriebene Studienanfänger mit Regelstudienzeit (RSZ) gewichtete Absolventen 1 21 Anzahl der tatsächlich im ersten Fachsemester eingeschriebenen Studierenden geteilt durch 75 Anzahl der gewichteten Absolventen geteilt durch Bildungsausländer 2 2 Anzahl der Bildungsausländer geteilt durch deren ins Ausland gehende 2 Anzahl der ins Ausland gehenden Studierenden Studierende 3 geteilt durch deren Gesamtzahl über Niedersachsen 9. Für den Bereich Forschung gelten folgende leistungs- und belastungsorientierten 1 Bei einer RSZ von 10 geht ein Studierender, der das Studium nach 10 Semestern abschließt, mit 10/10 = 1 ein. Schließt er das Studium nach 8 Semestern ab, geht er mit 10/8 = 1,25 ein. Bei Abschluss nach 12 Semestern geht er mit 10/12 = 0,83 ein. Für den Zeitraum der Umstellung von der Diplom-/Magister- auf die BAMA-Struktur werden Bachelor-Absolventen mit 0,6 und Master-Absolventen mit 0,4 im Verhältnis zu einem Diplom-/Magister-Absolventen gewichtet. Für Ergänzungs- u. ä. Studiengänge wird eine RSZ von 4 Semestern zugrunde gelegt, so dass für diese Absolventen eine Gewichtung mit 0,4 im Verhältnis zu einem Diplom-/ Magister-Absolventen resultiert. 2 Bildungsausländer gem. amtlicher Statistik sind ausländische Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und/oder Besucher des Studienkollegs. 3 Studierende, die mit Programmen, die über die Hochschule vermittelt werden, für mindestens 3 Monate im Ausland studieren. Praxissemester werden nicht berücksichtigt.

3 - 3 - Drittmittel 4 74 Anteil der Drittmittelerträge gem. Jahresabschluss einer Universität in einer FG an den gesamten Drittmittelerträgen der FG in Niedersachsen Promotionen 24 Anzahl der Promotionen geteilt durch deren Humboldt-Stipendiaten und -Preisträger 2 Anzahl der Alexander von Humboldt-Stipendiaten und -Preisträger des aufnehmenden Gastinstitutes einer Universität in Niedersachsen geteilt durch 10. Für den Bereich Gleichstellung gelten folgende leistungs- und belastungsorientierten weibliches wissenschaftliches Personal 20 Anzahl der Professorinnen und des weiteren weiblichen wissenschaftlichen Personals geteilt durch neu ernannte 40 Anzahl der neu ernannten Professorinnen geteilt Professorinnen 5 durch Promotionen 20 Anzahl der Promotionen von Frauen geteilt durch Absolventinnen 20 Anzahl der Absolventinnen geteilt durch deren 4 Drittmittelerträge gemäß Jahresabschluss, von denen MWK-Mittel, Mittel aus VW-Vorab, Mittel von An- Instituten sowie die durchlaufenden Mittel abzuziehen und separat auszuweisen sind. Erträge aus Gebühren und Entgelten für weiterführende Studiengänge und sonstige weiterbildende Angebote werden als Drittmittel berücksichtigt, wobei lediglich Buchungen auf das Konto Erträge für Weiterbildung zu berücksichtigen sind. Diese Erträge für Weiterbildung sind separat auszuweisen. Interdisziplinäre Drittmittel sollen teilprojektbezogen zugeordnet werden (z. B. SFB), nicht nach Sprecher. Drittmittel zentraler Einrichtungen werden nicht berücksichtigt, jedoch separat ausgewiesen. Stiftungslehrstühle und professuren gehören zu den Drittmitteln, Spenden hingegen nicht. Kompetitiv eingeworbene Mittel für Graduiertenschulen und Graduiertenkollegs werden bei den Drittmitteln ebenfalls berücksichtigt. 5 Stichtag: Wirksamwerden der Ernennung.

4 Die Verteilungsmasse wird nach Maßgabe der jeweiligen Gewichtung den einzelnen n zugeordnet. Die je und Hochschule ermittelten Ist-Zahlen geben an, welchen Anteil die einzelne Hochschule an der Verteilungsmasse des jeweiligen s erreicht hat. Der so ermittelte Prozentsatz wird mit der für diesen zur Verfügung stehenden Verteilungsmasse multipliziert. Es resultiert daraus der Zu- bzw. Abführungsbetrag je und Hochschule. 12. Unter Berücksichtigung des Haushalts-Ansatzes 2004 wurden insgesamt etwas über 23 Mio. über die Formel verteilt werden. Entsprechend den Haushaltsdaten der Hochschulen verteilte sich dieser Betrag wie folgt auf die Fächergruppen: 34,9% FG 1, 42,3% FG 2 und 22,8% FG 3. Für das Beispiel der FG 1 entspricht dies einem Betrag von ca. 8 Mio.. Davon entfallen auf den Bereich Lehre 48%, d. h. ca. 3,8 Mio., wovon wiederum 75%, also gut 2,8 Mio., für den mit der RSZ gewichtete Absolventen zur Verfügung stehen. Erreicht eine Hochschule bei diesem im landesweiten Vergleich beispielsweise einen Wert von 10%, stünden ihr demzufolge gut für diesen zu. 13. Das Umverteilungsergebnis für die jeweilige Hochschule insgesamt resultiert aus der Summe der einzelnen Zu- und Abführungsbeträge über alle elf Leistungsparameter. 14. Ab 2007 soll in einem zusätzlichen Berechnungsschritt die hochschulindividuelle Leistungsveränderung einer Hochschule gegenüber dem Vorjahr berücksichtigt werden. Die endgültige Entscheidung hierüber ist abhängig von den Ergebnissen entsprechender Proberechnungen. Ziel des zusätzlichen Berechnungsschrittes ist es, für jede Hochschule unabhängig von den Leistungsparametern der übrigen Hochschulen den Anreiz zu setzen, sich an den eigenen Leistungsveränderungen im Zeitablauf messen zu lassen. Dazu wird zunächst die vorläufige Verteilungsmasse (für 2007: 6% der Zuführungen für laufende Zwecke) ermittelt. Anschließend wird ein zusätzlicher Berechnungsschritt in das Modell eingebaut: für jeden Leistungsparameter werden die prozentuale Änderung gegenüber dem jeweiligen Vorjahreswert sowie der Anteil der einzelnen an der vorläufigen Verteilungsmasse (in ) ermittelt. Der Saldo über alle ergibt den

5 - 5 - Gesamtwert der Leistungsveränderung. Bei einer Leistungssteigerung (Wert der Leistungsveränderung > 0) verringert die Hochschule die von ihr einzubringende Verteilungsmasse, indem der entsprechende Betrag von der vorläufigen Verteilungsmasse abgezogen wird. Im Fall einer Leistungsminderung (Wert der Leistungsveränderung < 0) hingegen steigt die von der Hochschule einzubringende Verteilungsmasse, weil der Wert der Leistungsveränderung der vorläufigen Verteilungsmasse hinzugerechnet wird. HH-Ansatz: 80 Mio. Vorläufige Verteilungsmasse: 4,8 Mio. Berücksichtigung hochschulindividueller Leistungssteigerung gegenüber dem Vorjahr: abzgl. 0,28 Mio. Endgültige Verteilungsmasse: 4,52 Mio. Beispiel: Hochschule mit Leistungssteigerung im Wert von 0,28 Mio. Im Anschluss daran wird die hochschulübergreifende Umverteilung in der bisherigen Form (siehe oben) berechnet.

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