Workshop Kapazitätsberechnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop Kapazitätsberechnung"

Transkript

1 Workshop Kapazitätsberechnung Leibniz Universität Hannover Deike Bullerdieck (PS 4.4)

2 Gliederung I. Grundlagen des Kapazitätsrechts II. Kapazitätsberechnung 1. Berechnung der personellen Kapazität 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) 4. Dienstleistungsmatrix 5. Ermittlung des bereinigten Lehrangebots 6. Ermittlung der Aufnahmekapazität der LE und der Studiengänge 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses

3 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Die Bestimmung der Ausbildungskapazität erfolgt gemäß der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung KapVO) bundesweit inhaltsgleich bei jeweils landesrechtlicher Umsetzung des Staatsvertrages

4 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Die Kapazitätsberechung dient der Bestimmung der Zulassungszahlen im nächsten Studienjahr basiert auf einer erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten je Hochschule gründet auf einer angebotsorientierten Ermittlung der Zulassungszahlen

5 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Grundsatz der KapVO ( 1): Zulassungszahlen sind so festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird [ ].

6 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Grundprinzip der KapVO: die Lehrnachfrage wird in Form von Studierendenzahlen so festgelegt, dass das verfügbare Lehrangebot dadurch erschöpfend ausgelastet wird das Angebot bestimmt die Nachfrage

7 Die Kapazitätsberechnung gliedert sich in 7 Teilschritte auf: 1. Berechnung der personellen Kapazität 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) 4. Dienstleistungsmatrix 5. Ermittlung des bereinigten Lehrangebots 6. Ermittlung der Aufnahmekapazität der LE und der Studiengänge 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses

8 1. Berechnung der personellen Kapazität Berechnung des zur Verfügung stehenden Lehrangebots: Berechnung erfolgt aufgrund von Planstellen, nicht aufgrund von tatsächlich besetzten Stellen jede Stelle wird mit dem ihr zugeordneten Lehrdeputat gewichtet

9 1. Berechnung der personellen Kapazität Das Lehrangebot ergibt sich aus dem Lehrdeputat der verfügbaren Stellen (inkl. der Lehraufträge) unter Abzug von gesetzlich vorgesehenen Verminderungen: 1. Angebot an Deputatsstunden aus den Stellen - 2. Deputatsreduzierungen + 3. Lehrauftragsstunden = unbereinigtes Lehrangebot (S unbereinigt )

10 1. Berechnung der personellen Kapazität

11 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur Jeder Studiengang wird einer Lehreinheit (LE) zugeordnet. Für jeden Studiengang wird dessen Anteil an Studierenden der zuständigen LE festgelegt (Anteilquote). Eine Lehreinheit ist eine für den Zweck der Kapazitätsberechnung abgegrenzte fachliche Einheit, die ein Lehrangebot bereitstellt. Studiengänge werden der LE zugeordnet, bei der sie den überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungen nachfragen.

12 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur Eine Anteilquote ist das Verhältnis der jährlichen Aufnahmekapazität eines der Lehreinheit zugeordneten Studiengangs zur Summe der jährlichen Aufnahmekapazitäten aller der LE zugeordneten Studiengänge: Anteilquote = Aufnahmekapazität des Studiengangs Σ Aufnahmekapazität der gesamten LE 0,4976 = 64, ,7361 (Beispiel: Anteilquote Geschichte Bachelor 2 Fach)

13 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur

14 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) Gemäß der KapVO werden Zulassungszahlen für einzelne Studiengänge mit Hilfe von Curricularnormwerten (CNW) ermittelt: ein CNW bestimmt den Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten, der für die ordnungsgemäße Ausbildung in dem jeweiligen Studiengang erforderlich ist (gemessen in Deputatsstunden)

15 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) hoher CNW (Biologie Bachelor: 5,12): - intensive Betreuung - kleinere zu betreuende Gruppen - geringere Aufnahmekapazität niedriger CNW (Philosophie 2-Fach-Master: 1,2): - größere Gruppen - höhere Aufnahmekapazität

16 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) die CNW sind in der KapVO festgelegt die Bestimmung der CNW für neue Bachelor- und Master- Studiengänge erfolgt durch das MWK

17 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) Sind noch keine CNW für neue Studiengänge bestimmt worden, gilt folgende Modellrechnung: für Studiengänge mit einem CNW < 3 entspricht der Bachelor-CNW dem Wert für Diplom- und Magister-Studiengänge gemäß der KapVO in allen anderen Studiengängen (CNW 3) ist für den Bachelor-CNW 80 % des bisherigen Diplom- oder Magister-CNW anzusetzen für Master-Studiengänge ist ein CNW in Höhe von bis zu 50 % des zugehörigen Bachelor-CNW zugrunde zu legen

18 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) Der CNW ergibt sich als Summe der Curricularanteile (CA) der einzelnen erforderlichen Lehrveranstaltungen in einem Studiengang. Die CA lassen sich nach folgender Formel ermitteln: CA = Anzahl der SWS * Anrechnungsfaktor Betreuungsrelation

19 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) der gesamte CNW berechnet sich aus der Summe seiner Curricularanteile (CA) für alle beteiligten Lehreinheiten die CA fremder Lehreinheiten in einem Studiengang beschreiben, in welchem Umfang dieser Studiengang Dienstleistungen der jeweiligen Lehreinheit importiert

20 4. Dienstleistungsmatrix Das zuvor errechnete Lehrangebot S ist unbereinigt, da es noch um die zu erbringenden Dienstleistungen zu reduzieren ist Dienstleistungen sind Lehrveranstaltungsstunden, die die LE für nicht zugeordnete Studiengänge zu leisten hat Dienstleistungen lassen sich mithilfe der CA bestimmen zur Berechnung werden außerdem die zu erwarteten Anfängerzahlen in den Studiengängen, die jeweilige Dienste beanspruchen, herangezogen

21 4. Dienstleistungsmatrix

22 5. Ermittlung des bereinigten Lehrangebots Lehrangebot bereinigt = Lehrangebot unbereinigt Dienstleistungen

23 6. Ermittlung der Aufnahmekapazität der LE und der Studiengänge

24 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses ein weiteres kapazitätsbestimmendes Kriterium ist das Bleibeverhalten der Studierenden (Schwund) die KapVO schreibt vor, die Zulassungszahl zu erhöhen, wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Abgänge größer ist als die Zahl der Zugänge

25 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Zu Beginn des Studiums werden mehr Studierende zugelassen, damit die Lehrkapazität im Mittel voll ausgeschöpft werden kann: Überlastung in den ersten Semestern Unterauslastung in den letzten Semestern

26 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Vorgehensweisen zur Ermittlung des Schwundfaktors (SF): normativ (Festsetzung des SF durch das MWK aufgrund von Orientierungswerten) empirische Ermittlung des SF (durch die Anwendung des Hamburger Modells )

27 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Der Schwundfaktor wird empirisch pro Studiengang ermittelt, indem aus den Bestandszahlen in den einzelnen Fachsemestern durchschnittliche Übergangsquoten vom 1. zum 2. Fachsemester, vom 2. zum 3. Fachsemester usw. errechnet und multiplikativ verknüpft werden.

28 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses

29 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Der Schwundfaktor wird errechnet, um aus den kalkulierten Zulassungszahlen unter Berücksichtigung von Schwund die Aufnahmekapazität für alle Studiengänge zu ermitteln: Zulassungszahl * Schwundfaktor = Aufnahmekapazität

30 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Der CA ergibt sich aus dem Studienplan unter Beachtung der durchschnittlichen Teilnehmerzahlen in den Lehrveranstaltungen.

Der CA ergibt sich aus dem Studienplan unter Beachtung der durchschnittlichen Teilnehmerzahlen in den Lehrveranstaltungen. Kapazitätsberechnung nach KapVO 1 Struktur der KapVO Lehrangebot(S) = Lehrnachfrage(D) Lehrnachfrage(D) = Lehrbelastung pro Studierenden(CA) x Anzahl der Studierenden(A) D CA A Der CA ergibt sich aus dem

Mehr

Hochschulzulassungsrecht

Hochschulzulassungsrecht Hochschulzulassungsrecht BVerfG, KapVO, CNW, ZulVO - sonst noch Fragen? Hajo Köppen 3/2007 Annäherung an das Kapazitätsrecht Wissen Sie, was ich Ihnen empfehle, Thurow? Sie und alle Virtuosen der Curricularrichtwerte

Mehr

HOCHSCHULE BREMEN STAND: 1.März 2011 Referat 05. KAPAZITÄTSBERECHNUNG der STUDIENGÄNGE für das WS 2011/2012. Maschinenbau B.Eng.

HOCHSCHULE BREMEN STAND: 1.März 2011 Referat 05. KAPAZITÄTSBERECHNUNG der STUDIENGÄNGE für das WS 2011/2012. Maschinenbau B.Eng. HOCHSCHULE BREMEN STAND: 1.März 2011 Referat 05 KAPAZITÄTSBERECHNUNG der STUDIENGÄNGE für das WS 2011/2012 LEHREINHEIT: Maschinenbau I STUDIENGÄNGE: Maschinenbau B.Eng. (M BEng) Luft- und Raumfahrttechnik

Mehr

Lehrleistungsverflechtung

Lehrleistungsverflechtung !! Startfolie UAG Weiterentwicklung der KLR Lehrleistungsverflechtung Bettina Floß / Gert Winkelmann Universität Karlsruhe, 09. Juni 2005 Verfasser (ggf. zusätzlich Name und Datum der Veranstaltung) 1

Mehr

Titel: FAU, Erlangen-Nürnberg, Humanmedizin, Vorklinik, Sommersemester, 2015, Beschwerdevorbringen, Curricularnormwert, Lehreinheit

Titel: FAU, Erlangen-Nürnberg, Humanmedizin, Vorklinik, Sommersemester, 2015, Beschwerdevorbringen, Curricularnormwert, Lehreinheit VGH München, Beschluss v. 07.12.2015 7 CE 15.10254 u. a. Titel: FAU, Erlangen-Nürnberg, Humanmedizin, Vorklinik, Sommersemester, 2015, Beschwerdevorbringen, Curricularnormwert, Lehreinheit Normenkette:

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2011 Nr. 4 vom 11.2.2011 Seite 83 bis 162 221 Verordnung zur Ermittlung der Aufnahmekapazität an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für Studiengänge außerhalb

Mehr

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 3260 65022 Wiesbaden An die Präsidentin und Präsidenten der Technischen Universität Darmstadt

Mehr

Anleitung zur Online-Selbstinformation über Bewerbungs- und. Studiendekanerunde Goethe-Universität

Anleitung zur Online-Selbstinformation über Bewerbungs- und. Studiendekanerunde Goethe-Universität Anleitung zur Online-Selbstinformation über Bewerbungs- und Studierendenstatistik Studiendekanerunde Goethe-Universität 30.06.2014 Vorgehaltene Statistik- und Kapazitätsdaten Studierendenstatistik (2x

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 44 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 11. Juli 2016

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 44 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 11. Juli 2016 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 44 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Montag, 11. Juli 2016 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 9.31.02 Nr. 1 Verordnung über die Kapazitätsermittlung (Kapazitätsverordnung) HMWK GVBl. I Seite Änderung von KapazitätsVO 10.01.1994

Mehr

Satzung der Universität Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für höhere Fachsemester für das Sommersemester 2011

Satzung der Universität Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für höhere Fachsemester für das Sommersemester 2011 Satzung der Universität Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für höhere Fachsemester für das Sommersemester 2011 - Zulassungszahlenordnung - vom 10.01.2011 Der Rektor der Universität Bremen

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v CE Titel:

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v CE Titel: VGH München, Beschluss v. 12.04.2012 7 CE 11.10764 Titel: Normenketten: Art 1 Abs 1 HSchulZulG BY Art 3 Abs 3 HSchulZulG BY Art 4 Abs 1 S 2 HSchulZulG BY 38 Abs 1 HSchulZulV BY 40 Abs 1 S 2 Nr 1 HSchulZulV

Mehr

Schlagworte: Studienplatz, Bachelorstudiengang, Betriebswirtschaft, einstweilige Anordnung, Kapazitätsermittlung

Schlagworte: Studienplatz, Bachelorstudiengang, Betriebswirtschaft, einstweilige Anordnung, Kapazitätsermittlung VG München, Beschluss v. 15.03.2016 M 3 E 15.4100 Titel: Hochschulzulassungsanspruch zum Studium der Betriebswirtschaft Normenkette: 123 VwGO Schlagworte: Studienplatz, Bachelorstudiengang, Betriebswirtschaft,

Mehr

juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KapVO Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Verordnung Quelle:

juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KapVO Ausfertigungsdatum: Gültig ab: Dokumenttyp: Verordnung Quelle: juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KapVO Ausfertigungsdatum: 10.01.1994 Gültig ab: 01.01.2004 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. I 1994, 1 Gliederungs- 70-177 Nr:

Mehr

Vom 07. Juli Vorbemerkung zum Sprachgebrauch:

Vom 07. Juli Vorbemerkung zum Sprachgebrauch: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2016/2017 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung

Mehr

Schlagworte: Humanmedizin, Ermäßigung, Dienstleistungsexport, Studiumzulassung, einstweilige Anordnung

Schlagworte: Humanmedizin, Ermäßigung, Dienstleistungsexport, Studiumzulassung, einstweilige Anordnung VGH München, Beschluss v. 30.04.2012 7 CE 12.10044 u. a. Normenketten: BayHSchG Art.42 II 4, 47 I BayHZG Art.3, 4 I BayHZV 22, 38, 43, 46, 48, 50, 51 III Nr.3, 53, 55 II BayLUFV 4 I Nr.1, 7 I 1 Nr.1 VwGO

Mehr

Titel: Zulassung zum Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt

Titel: Zulassung zum Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt VG Bayreuth, Beschluss v. 21.12.2015 B 3 E 15.10004 Titel: Zulassung zum Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt Normenketten: BayHZG Art. 3 Abs. 3 S. 1, 2, u. 3, Art. 4 Abs. 1 S.

Mehr

Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC

Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC Zahnmedizin (Uni Marburg) * Datum: 20.02.2002 - Spruchkörper: VG Gießen Geschäftszeichen: 3 MZ /01.W1 Schlagwörter: Universität

Mehr

Orientierungssätze: VGH Aktenzeichen: 7 CE Sachgebietsschlüssel: 310. Gericht: Rechtsquellen:

Orientierungssätze: VGH Aktenzeichen: 7 CE Sachgebietsschlüssel: 310. Gericht: Rechtsquellen: Orientierungssätze: 1. Soweit von der sog. Marburger Analyse hinsichtlich des Curricularanteils von 0,8666 für den Dienstleistungsbedarf des Studiengangs Zahnmedizin, der von der Lehreinheit Vorklinische

Mehr

Vom 1. Juli 2013. 1 Gegenstand und Wirkungsbereich

Vom 1. Juli 2013. 1 Gegenstand und Wirkungsbereich Satzung über die Betreuungsrelationen von Lehrveranstaltungen in Bachelor- und Masterstudiengängen und zur Festsetzung der Normwerte für den Ausbildungsaufwand (Curricularnormwerte) der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Kapazitätsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KapVO) Vom 24. Januar 1994

Kapazitätsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KapVO) Vom 24. Januar 1994 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KapVO Ausfertigungsdatum: 24.01.1994 Gültig ab: 03.02.1994 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 1994, 68 Gliederungs- 2211.28

Mehr

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3920 22. 12. 2004 Antrag der Abg. Carla Bregenzer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Erhöhung

Mehr

Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO)

Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) ... die ZVS informiert... die ZVS informiert... die ZVS informiert... die ZVS informiert... Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung

Mehr

1. Nachtrag zur ZIELVEREINBARUNG

1. Nachtrag zur ZIELVEREINBARUNG Stand: 26.9.2005 1. Nachtrag zur ZIELVEREINBARUNG 2005-2008 zwischen dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur, - im Folgenden: MWK - und der Fachhochschule Hannover (FHH) vertreten

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/718 6. Wahlperiode 04.06.2012. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/718 6. Wahlperiode 04.06.2012. des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/718 6. Wahlperiode 04.06.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Studienplätze und Studienplatzfinanzierung an

Mehr

Orientierungssätze: Hinweis:

Orientierungssätze: Hinweis: Orientierungssätze: 1. Die geringfügige Überschreitung einer nach der LUFV zulässigen Lehrdeputatsermäßigung kann von der Hochschule durch die Schaffung einer zusätzlichen befristeten Stelle kapazitätsneutral

Mehr

Bearbeitet von. 1. März 2010

Bearbeitet von. 1. März 2010 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersächsische Hochschulen gem. Verteiler MWK, Nr. 2-21

Mehr

NC-Studiengänge und Kapazitätsausschöpfung an Berliner Hochschulen

NC-Studiengänge und Kapazitätsausschöpfung an Berliner Hochschulen Drucksache 16 / 10 375 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (Bündnis 90/Die Grünen) vom 12. Februar 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2007)

Mehr

Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO)

Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) vom... (Stand: Sommersemester 2009) Aufgrund... des [Zustimmungsgesetzes

Mehr

Titel: Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaftslehre mangels Kapazität

Titel: Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaftslehre mangels Kapazität VG München, Beschluss v. 15.03.2016 M 3 E 15.4075 Titel: Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium der Betriebswirtschaftslehre mangels Kapazität Normenketten: LUFV 7 Abs. 5 VwGO 123 Schlagworte: Zulassung,

Mehr

Hochschulkapazitätsrecht

Hochschulkapazitätsrecht Hochschulkapazitätsrecht Band 2: Verfassungsrechtliche Grundlagen Materielles Kapazitätsrecht Von Dr. Wolfgang Zimmerling, Saarbrücken und Dr. Robert G. Brehm, Frankfurt earl Heymanns Verlag 2013 Vorwort

Mehr

Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung

Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung Universität Kaiserslautern Hauptabteilung 4 Landesverordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung KapVO -) vom 5. September

Mehr

Kapazitätsbericht 2013/2014

Kapazitätsbericht 2013/2014 Kapazitätsbericht 2013/2014 Juni 2013 Abteilung Universitätsentwicklung T o r z u r W e l t d e r W i s s e n s c h a f t Herausgegeben vom Präsidenten der Universität Hamburg Redaktion: Abteilung Universitätsentwicklung

Mehr

Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 6. Kammer - Freie Hansestadt Bremen Verwaltungsgericht Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen Universität Bremen Rechtsstelle Frau Banik Postfach 33 04 40 28334

Mehr

Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung 1

Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner Zulassungsbeschränkung 1 Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Satzung über die Durchführung der Auswahlverfahren zur Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen mit universitätsinterner

Mehr

Hochschule Bremen. Erläuterung der Kapazitätsberechnung 2016 Studiengang Soziale Arbeit

Hochschule Bremen. Erläuterung der Kapazitätsberechnung 2016 Studiengang Soziale Arbeit Hochschule Bremen Erläuterung der Kapazitätsberechnung 2016 Studiengang Soziale Arbeit 1. Die in der Zulassungszahlensatzung festgesetzte Zulassungszahl beträgt 100 Studienplätze. Die Hochschule hat 105

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN

Mehr

Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC

Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC Psychologie (Uni Marburg) * Datum: 15.02.2002 - Spruchkörper: VG Gießen Geschäftszeichen: 3 MP /01.W1 Schlagwörter: Universität

Mehr

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 3 Nc 40/09 11 ZE 2148/09 Beschluss In der Verwaltungsrechtssache gegen Universität Hamburg, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Martinistraße 52, 20246 Hamburg,

Mehr

Bearbeitet von. 1. März 2015

Bearbeitet von. 1. März 2015 Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Postfach 2 61, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Niedersächsische Hochschulen gem. Verteiler MWK, Nr. 2-21

Mehr

Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC

Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC Numerus Clausus Rechtsprechung Zurück zur Verteilerseite Rechtsprechung NC Medienwirtschaft (Fachhochschule Wiesbaden) * Datum: 01.03.2002 - Spruchkörper: VG Wiesbaden Geschäftszeichen: 6 WX 249/ 02.S2

Mehr

Zur Begründung lässt die Antragspartei vortragen, es seien weitere Kapazitäten vorhanden.

Zur Begründung lässt die Antragspartei vortragen, es seien weitere Kapazitäten vorhanden. VG München, Beschluss v. 27.03.2015 3 E Y 14.10040 Titel: VG München: Psychologie, HzV, Fachsemester, Bachelor, LuFV, Zulassung zum Studium, Zulassungszahl, Studiengang, Rechtsquelle, Hochschulzulassungsverordnung,

Mehr

Schlagworte: Studium, Zulassung, Psychologie, Schwundberechnung, Curricularwert, Kapazitätsberechnung

Schlagworte: Studium, Zulassung, Psychologie, Schwundberechnung, Curricularwert, Kapazitätsberechnung VG Bayreuth, Beschluss v. 17.12.2012 3 E 12.10045 Titel: Normenketten: GG Art. 12 GG HZV 59 LUFV 4, 7 BayHSchG Art. 3 I, 71 III Art. 12 Abs. 1 GG 123 VwGO 50 Abs. 1 HZV 59 HZV Art. 12 Abs. 1 GG 123 VwGO

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau

Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 4/2012 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 11. Juli 2012 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau

Mehr

Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze und Verfahren

Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze und Verfahren juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: KapVO Ausfertigungsdatum: 14.02.1994 Textnachweis ab: 01.01.2004 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: HmbGVBl. 1994, 35 Gliederungs- 221-6-2

Mehr

1. Freie Einschreibung in Fächer ohne Zulassungsbeschränkungen

1. Freie Einschreibung in Fächer ohne Zulassungsbeschränkungen Zulassungsbeschränkungen (Numerus Clausus-Verfahren) Dezernat HSPL Ansprechpartnerin: Frau Richter Tel.: 4627 (Campus Essen) Stand WS 11/12 Der Begriff Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus, abgekürzt

Mehr

Orientierungssatz: VGH Aktenzeichen: 7 CE Sachgebietsschlüssel: 310. Gericht: Rechtsquellen: HZV 35 Abs. 1 Satz 1.

Orientierungssatz: VGH Aktenzeichen: 7 CE Sachgebietsschlüssel: 310. Gericht: Rechtsquellen: HZV 35 Abs. 1 Satz 1. Orientierungssatz: Beurlaubte Studenten sind sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck von 35 Abs. 1 Satz 1 HZV "eingeschriebene Studierende". Gericht: VGH Aktenzeichen: 7 CE 11.10124 Sachgebietsschlüssel:

Mehr

Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016

Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein für das Studienjahr 2015/2016 Ausgabe 15 06.07.2015 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Ludwigshafen

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

Vom 5. Juli (Fundstelle:

Vom 5. Juli (Fundstelle: Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2016/2017 an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg als Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden

Mehr

Fortstraße Landau

Fortstraße Landau AStA Landau Tel.: (06341) 280 31 276 Fax: (06341) 280 31 275 campus@asta-landau.de Fortstraße 7 76829 Landau www.asta-landau.de Forderungen der Studierendenschaft der Universität Koblenz-Landau, Campus

Mehr

Regelstudienzeiten an den brandenburgischen Hochschulen

Regelstudienzeiten an den brandenburgischen Hochschulen en an den brandenburgischen Hochschulen Als wird die Anzahl der Semester bezeichnet, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolviert werden kann. Tatsächlich liegen die Fachstudienzeiten

Mehr

Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der im Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlichte Text.

Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der im Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlichte Text. Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der im Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) veröffentlichte Text. Verordnung über die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen

Mehr

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung Mediendesign und digitale Gestaltung, Seite 1 von 5 46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung (1) Studienstruktur Das Studium Mediendesign und digitale Gestaltung umfasst 25 Module in

Mehr

Raumbedarf bei der Umstellung auf Bachelor-Master-Studiengänge am Beispiel der Universität Hamburg

Raumbedarf bei der Umstellung auf Bachelor-Master-Studiengänge am Beispiel der Universität Hamburg Christiane Büchter Gliederung Raumbedarf bei der Umstellung auf Bachelor-Master-Studiengänge am Beispiel der Universität Hamburg 1. Beispiel Universität Hamburg Anmerkungen zur Einordnung des Projekts

Mehr

Das Zulassungsverfahren 2015

Das Zulassungsverfahren 2015 Das Zulassungsverfahren 2015 30.01.2015 Benjamin Tauber (M. Sc.) (Im Auftrag der Zulassungskommission) Wichtige Information vorab: Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr! Juristisch wirksam sind nur die

Mehr

Das Bandbreitenmodell zur Festlegung des CNW am Beispiel Nordrhein-Westfalen. Gerhard Sagerer Universität Bielefeld

Das Bandbreitenmodell zur Festlegung des CNW am Beispiel Nordrhein-Westfalen. Gerhard Sagerer Universität Bielefeld Das Bandbreitenmodell zur Festlegung des CNW am Beispiel Nordrhein-Westfalen Gerhard Sagerer Universität Bielefeld 0 Bandbreitenmodell NRW Bildung einer Arbeitsgruppe VertreterInnen von Hochschulen (Planung

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Mathematik Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.

Neufassung der Studienordnung für das Fach Mathematik Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed. Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 92 - Nr. 12 / 2014 (22.09.2014) - Seite 88 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Mathematik Master-Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt

Mehr

HESSISCHER VERWALTUNGSGERICHTSHOF BESCHLUSS

HESSISCHER VERWALTUNGSGERICHTSHOF BESCHLUSS 10. Senat 10 B 931/10.FM.W9 3 L 3432/09.FM.W9 HESSISCHER VERWALTUNGSGERICHTSHOF BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren des Herrn Antragstellers und Beschwerdeführers, bevollmächtigt: gegen die Johann

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN DER HOCHSCHULE BREMEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN DER HOCHSCHULE BREMEN AMTLICHE MITTEILUNGEN DER HOCHSCHULE BREMEN Ausgabe Nr. 3 / 2012 Vom 1. Juni 2012 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Hochschule Bremen über die Festsetzung von Zulassungszahlen für

Mehr

2 Sport. IV. Universitäten und Fachhochschulen im Freistaat Sachsen

2 Sport. IV. Universitäten und Fachhochschulen im Freistaat Sachsen 2 Sport 2.1 Sport, Sportwissenschaft 314 2.1.1 Sportpädagogik/ Sportpsychologie 315 2.1.2 Sportwissenschaft 320 313 2.1 Sport, Sportwissenschaft Unter dem bundesweit ausgewiesenen Studienbereich Sport,

Mehr

-;1, Jan. 2012 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNSIT tee [Az.: 2

-;1, Jan. 2012 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNSIT tee [Az.: 2 Z71 Universität Ulm Baden-Württemberg 02.51.2012 -;1, Jan. 2012 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNSIT tee [Az.: 2 Präsidialbüro 0.a94 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Mehr

Neuberechnung der Curricularanteile und Curricularnormwerte für alle Fächer und Studiengänge

Neuberechnung der Curricularanteile und Curricularnormwerte für alle Fächer und Studiengänge Neuberechnung der Curricularanteile und Curricularnormwerte für alle Fächer und Studiengänge Klaus G. Troitzsch (Stand vom 22. Juni 2004) Vorbemerkung Die Haushaltsstrukturkommission hat mich in ihrer

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dez. 2 Nr.: 05/2016 Köln, den 17. März 2016 INHALT RICHTLINIE für die Beschäftigung und Vergütung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 228. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Mathematik/Informatik am 16.05.2012

Mehr

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0

Vom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0 Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung

Mehr

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15.

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15. - 7/6 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig Vom 15. Januar 2003 Aufgrund

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt 1 Y3228A ISSN 0342 3557 Gesetz- und Verordnungsblatt für. das Land Hessen Teil I 1994 Ausgegeben zu Wiesbaden am 13. Januar _1994 Nr. 1 Tag Inhalt Seite 10. 1. 94 Verordnung über die Kapazitätsermittlung,

Mehr

Erster Abschnitt Geltungsbereich, Definitionen

Erster Abschnitt Geltungsbereich, Definitionen L. LEHRVERPFLICHTUNGSVERORDNUNG FÜR DIE HAMBURGER HOCHSCHULEN (LVVO) Vom 21. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 497), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 346, 349). Auf Grund von 34 des Hamburgischen

Mehr

Amtlicher Anzeiger Nr. Amtl. Anz. Datum der Veröffentlichung. Anzahl

Amtlicher Anzeiger Nr. Amtl. Anz. Datum der Veröffentlichung. Anzahl Amtlicher Anzeiger 2011 Anzahl Nr. Amtl. Anz. Datum der Veröffentlichung 1 1 04.01.2011 2 3_1 11.01.2011 Ordnung Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Sport innerhalb der Lehramtsstudiengänge

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Klassische Archäologie

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Klassische Archäologie Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Klassische Archäologie Kern- und Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

5 Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften

5 Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften 5 Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften Die Fächergruppe Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften ist in die drei Studienbereiche Gesundheitswissenschaften allgemein, Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) und

Mehr

Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen

Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen Verordnungen, Erlasse des Ministeriums und Satzungen Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

9 Kunst, Kunstwissenschaft

9 Kunst, Kunstwissenschaft 9 Kunst, Kunstwissenschaft Fächer der Gruppe Kunst, Kunstwissenschaft können außer an Kunsthochschulen, die in diesem Bericht auf Grund von deren strukturellen Besonderheiten separat aufgeführt werden

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Kapazitätsverordnung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV ASö-2.4.1 - Tel.: 90227 (9227) - 5089 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß

Mehr

1 von 29 04.05.2011 17:02

1 von 29 04.05.2011 17:02 1 von 29 04.05.2011 17:02 Amtliche Abkürzung: HZVO Ausfertigungsdatum: 21.03.2011 Gültig ab: 01.04.2011 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: NBl. MWV. Schl.-H. 2011, 11 Gliederungs-Nr: - Landesverordnung

Mehr

Fragebogen zur Lehrveranstaltungsevaluation Seminar

Fragebogen zur Lehrveranstaltungsevaluation Seminar Fragebogen zur Lehrveranstaltungsevaluation Seminar Liebe Studentinnen und Studenten, die Universität Oldenburg möchte die Situation der Lehre kontinuierlich verbessern. Dieser Fragebogen ist ein wichtiger

Mehr

Anlage 1 zu 4. 1 von 5. Datenquellen, Definition und Berechnung der Indikatoren Indikator 1:

Anlage 1 zu 4. 1 von 5. Datenquellen, Definition und Berechnung der Indikatoren Indikator 1: 1 von 5 Datenquellen, Definition und Berechnung der Indikatoren Indikator 1: Anlage 1 zu 4 Anzahl der prüfungsaktiven ordentlichen Studierenden innerhalb der vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: NC 2 C 32/00 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - gegen den Freistaat

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach)

Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach) Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach) 1. Module Für das Studium des Faches Politikwissenschaft im

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 84/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre

Mehr

Untersuchung der technischen Kapazität von Gasnetzen

Untersuchung der technischen Kapazität von Gasnetzen Untersuchung der technischen Kapazität von Gasnetzen Dr. Thorsten Koch Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur und Open Grid Europe Untersuchung

Mehr

Situation im Masterbereich im Wintersemester 2015/2016. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

Situation im Masterbereich im Wintersemester 2015/2016. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Situation im Masterbereich im Wintersemester 2015/2016 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.05.2016) Seite 2 Ausgangslage Die Kultusministerkonferenz hat seit dem Wintersemester 2010/2011 jährlich

Mehr

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf) Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen

Mehr

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Im Bachelorstudiengang Mathematik wird besonderer Wert auf eine solide mathematische Grundausbildung gelegt, die die grundlegenden Kenntnisse

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen

Mehr

aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind:

aa) Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen, die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind: Landesverordnung über die Festsetzung von en für Studiengänge an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein für das Sommersemester 2016 (ZZVO Sommersemester 2016) Vom 21. Dezember 2015 Aufgrund

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 1 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER TU KAISERSLAUTERN Montag, 01.07.2013 Herausgeber: Präsident der TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47 67663

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 333 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2004 ausgegeben zu Saarbrücken, 23. Juni 2004 Nr. 20 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite... Studienordnung für den postgradualen Studiengang Master

Mehr

1) Funktion von Curricularnormwerten. Zur Problematik neuer Curricularnormwerte für die Erziehungswissenschaft

1) Funktion von Curricularnormwerten. Zur Problematik neuer Curricularnormwerte für die Erziehungswissenschaft Zur Problematik neuer Curricularnormwerte für die Erziehungswissenschaft Die zu niedrigen Curricularnormwerte für die erziehungswissenschaftlichen Studiengänge sind seit langem Diskussionsgegenstand bei

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016 Nr. 05/2016 vom 13.07.2016 Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Seite 109 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016 Koblenz, 13.07.2016 Herausgeber: Der Präsident der Hochschule Koblenz Redaktion:

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.

Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Chemie mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 9, 34 Abs. 1 LHG (GBl.

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2249 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2249 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2249 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Björn Försterling,

Mehr

Entwicklungen an deutschen Hochschulen

Entwicklungen an deutschen Hochschulen Quo Vadis Unversitas? Prof. Dr.-Ing. Roger G. Frese FreCom - Frese Communication & Marketing Prof. Dr.-Ing. Roger Frese 04.11.2008 1 Themen-Übersicht Bologna Prozess Chance Bachelor / Master Demographischer

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6)

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein sonderpädagogisches Lehramt. (Lehramtstyp 6) Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt (Lehramtstyp 6) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.05.1994 i. d. F. vom 10.10.2013) Sekretariat der Ständigen

Mehr