Workshop Kapazitätsberechnung
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- Hella Michel
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1 Workshop Kapazitätsberechnung Leibniz Universität Hannover Deike Bullerdieck (PS 4.4)
2 Gliederung I. Grundlagen des Kapazitätsrechts II. Kapazitätsberechnung 1. Berechnung der personellen Kapazität 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) 4. Dienstleistungsmatrix 5. Ermittlung des bereinigten Lehrangebots 6. Ermittlung der Aufnahmekapazität der LE und der Studiengänge 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses
3 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Die Bestimmung der Ausbildungskapazität erfolgt gemäß der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung KapVO) bundesweit inhaltsgleich bei jeweils landesrechtlicher Umsetzung des Staatsvertrages
4 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Die Kapazitätsberechung dient der Bestimmung der Zulassungszahlen im nächsten Studienjahr basiert auf einer erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten je Hochschule gründet auf einer angebotsorientierten Ermittlung der Zulassungszahlen
5 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Grundsatz der KapVO ( 1): Zulassungszahlen sind so festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der personellen, räumlichen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität erreicht wird [ ].
6 I. Grundlagen des Kapazitätsrechts Grundprinzip der KapVO: die Lehrnachfrage wird in Form von Studierendenzahlen so festgelegt, dass das verfügbare Lehrangebot dadurch erschöpfend ausgelastet wird das Angebot bestimmt die Nachfrage
7 Die Kapazitätsberechnung gliedert sich in 7 Teilschritte auf: 1. Berechnung der personellen Kapazität 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) 4. Dienstleistungsmatrix 5. Ermittlung des bereinigten Lehrangebots 6. Ermittlung der Aufnahmekapazität der LE und der Studiengänge 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses
8 1. Berechnung der personellen Kapazität Berechnung des zur Verfügung stehenden Lehrangebots: Berechnung erfolgt aufgrund von Planstellen, nicht aufgrund von tatsächlich besetzten Stellen jede Stelle wird mit dem ihr zugeordneten Lehrdeputat gewichtet
9 1. Berechnung der personellen Kapazität Das Lehrangebot ergibt sich aus dem Lehrdeputat der verfügbaren Stellen (inkl. der Lehraufträge) unter Abzug von gesetzlich vorgesehenen Verminderungen: 1. Angebot an Deputatsstunden aus den Stellen - 2. Deputatsreduzierungen + 3. Lehrauftragsstunden = unbereinigtes Lehrangebot (S unbereinigt )
10 1. Berechnung der personellen Kapazität
11 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur Jeder Studiengang wird einer Lehreinheit (LE) zugeordnet. Für jeden Studiengang wird dessen Anteil an Studierenden der zuständigen LE festgelegt (Anteilquote). Eine Lehreinheit ist eine für den Zweck der Kapazitätsberechnung abgegrenzte fachliche Einheit, die ein Lehrangebot bereitstellt. Studiengänge werden der LE zugeordnet, bei der sie den überwiegenden Teil der Lehrveranstaltungen nachfragen.
12 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur Eine Anteilquote ist das Verhältnis der jährlichen Aufnahmekapazität eines der Lehreinheit zugeordneten Studiengangs zur Summe der jährlichen Aufnahmekapazitäten aller der LE zugeordneten Studiengänge: Anteilquote = Aufnahmekapazität des Studiengangs Σ Aufnahmekapazität der gesamten LE 0,4976 = 64, ,7361 (Beispiel: Anteilquote Geschichte Bachelor 2 Fach)
13 2. Festlegung der Studienangebotsstruktur
14 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) Gemäß der KapVO werden Zulassungszahlen für einzelne Studiengänge mit Hilfe von Curricularnormwerten (CNW) ermittelt: ein CNW bestimmt den Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten, der für die ordnungsgemäße Ausbildung in dem jeweiligen Studiengang erforderlich ist (gemessen in Deputatsstunden)
15 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) hoher CNW (Biologie Bachelor: 5,12): - intensive Betreuung - kleinere zu betreuende Gruppen - geringere Aufnahmekapazität niedriger CNW (Philosophie 2-Fach-Master: 1,2): - größere Gruppen - höhere Aufnahmekapazität
16 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) die CNW sind in der KapVO festgelegt die Bestimmung der CNW für neue Bachelor- und Master- Studiengänge erfolgt durch das MWK
17 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) Sind noch keine CNW für neue Studiengänge bestimmt worden, gilt folgende Modellrechnung: für Studiengänge mit einem CNW < 3 entspricht der Bachelor-CNW dem Wert für Diplom- und Magister-Studiengänge gemäß der KapVO in allen anderen Studiengängen (CNW 3) ist für den Bachelor-CNW 80 % des bisherigen Diplom- oder Magister-CNW anzusetzen für Master-Studiengänge ist ein CNW in Höhe von bis zu 50 % des zugehörigen Bachelor-CNW zugrunde zu legen
18 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) Der CNW ergibt sich als Summe der Curricularanteile (CA) der einzelnen erforderlichen Lehrveranstaltungen in einem Studiengang. Die CA lassen sich nach folgender Formel ermitteln: CA = Anzahl der SWS * Anrechnungsfaktor Betreuungsrelation
19 3. Berechnung des Ausbildungsaufwandes (Curricularanteile) der gesamte CNW berechnet sich aus der Summe seiner Curricularanteile (CA) für alle beteiligten Lehreinheiten die CA fremder Lehreinheiten in einem Studiengang beschreiben, in welchem Umfang dieser Studiengang Dienstleistungen der jeweiligen Lehreinheit importiert
20 4. Dienstleistungsmatrix Das zuvor errechnete Lehrangebot S ist unbereinigt, da es noch um die zu erbringenden Dienstleistungen zu reduzieren ist Dienstleistungen sind Lehrveranstaltungsstunden, die die LE für nicht zugeordnete Studiengänge zu leisten hat Dienstleistungen lassen sich mithilfe der CA bestimmen zur Berechnung werden außerdem die zu erwarteten Anfängerzahlen in den Studiengängen, die jeweilige Dienste beanspruchen, herangezogen
21 4. Dienstleistungsmatrix
22 5. Ermittlung des bereinigten Lehrangebots Lehrangebot bereinigt = Lehrangebot unbereinigt Dienstleistungen
23 6. Ermittlung der Aufnahmekapazität der LE und der Studiengänge
24 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses ein weiteres kapazitätsbestimmendes Kriterium ist das Bleibeverhalten der Studierenden (Schwund) die KapVO schreibt vor, die Zulassungszahl zu erhöhen, wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Abgänge größer ist als die Zahl der Zugänge
25 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Zu Beginn des Studiums werden mehr Studierende zugelassen, damit die Lehrkapazität im Mittel voll ausgeschöpft werden kann: Überlastung in den ersten Semestern Unterauslastung in den letzten Semestern
26 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Vorgehensweisen zur Ermittlung des Schwundfaktors (SF): normativ (Festsetzung des SF durch das MWK aufgrund von Orientierungswerten) empirische Ermittlung des SF (durch die Anwendung des Hamburger Modells )
27 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Der Schwundfaktor wird empirisch pro Studiengang ermittelt, indem aus den Bestandszahlen in den einzelnen Fachsemestern durchschnittliche Übergangsquoten vom 1. zum 2. Fachsemester, vom 2. zum 3. Fachsemester usw. errechnet und multiplikativ verknüpft werden.
28 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses
29 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses Der Schwundfaktor wird errechnet, um aus den kalkulierten Zulassungszahlen unter Berücksichtigung von Schwund die Aufnahmekapazität für alle Studiengänge zu ermitteln: Zulassungszahl * Schwundfaktor = Aufnahmekapazität
30 7. Überprüfung und Korrektur des Berechnungsergebnisses
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Der CA ergibt sich aus dem Studienplan unter Beachtung der durchschnittlichen Teilnehmerzahlen in den Lehrveranstaltungen.
Kapazitätsberechnung nach KapVO 1 Struktur der KapVO Lehrangebot(S) = Lehrnachfrage(D) Lehrnachfrage(D) = Lehrbelastung pro Studierenden(CA) x Anzahl der Studierenden(A) D CA A Der CA ergibt sich aus dem
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