Besondere Servicebedingungen der SPIE SAG GmbH

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1 Elektroversorgung Vorgaben / Bedingungen 1. Bei Überlastung des Hauptanschlusses ist die SPIE SAG GmbH zu sofortiger Abschaltung berechtigt. Für elektrische Anlagen, die wegen hoher Anschlusswerte nicht aus dem Grundnetz versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse notwendig. 2. Anlagen und Geräte müssen den aktuell gültigen Vorschriften des VDE entsprechen! Handgeführte Geräte müssen gemäß DGUV V3 geprüft und mit gültiger Prüfplakette versehen sein. Die SPIE SAG GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Stromleitungen und Geräte, an denen sie kein Eigentumsrecht besitzt, hervorgerufen werden. Die Elektroinstallation wird von der SPIE SAG GmbH auf die Einhaltung der VDE-Richtlinien überprüft. Prüfprotokolle des Betreibers bzw. Errichters der Installation sind am Stand zu hinterlegen und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Erstinbetriebnahme hat vom Errichter der elektrischen Anlage zu erfolgen. 3. Anschlüsse vom Versorgungsnetz bis zum Stand, dürfen nur von der SPIE SAG GmbH vorgenommen werden. Das eigenständige Öffnen der Versorgungsschächte ist strengstens untersagt! Bei Zuwiderhandlung wird eine Mahn-/Strafgebühr, gemäß den Allgemeinen Servicebedingungen (Bezahlung/Gebühren) fällig. 4. Für die Folgen von Stromausfall, Spannungsschwankungen und Beschädigungen der Anlage wird keine Haftung übernommen. Während der Veranstaltung stehen Monteure zur Störungsbeseitigung zur Verfügung. Die Rufnummer hierzu finden Sie bei unseren Kontaktdaten. Weitere Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bestellunterlagen. Seite 1 von 8

2 Abhängungen von der Hallendecke Sicherheit 1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen nicht zulässig: - Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Exponate müssen selbstständig sicher stehen) - Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden - dynamische Lasten 2. Die Abhängekonstruktionen/ -punkte bis zur Übergabestelle dürfen grundsätzlich nur von der SPIE SAG GmbH installiert und geändert werden. 3. Die Verwendung von Hebezeugen (Kettenzüge, Motorkettenzüge etc.) in den Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 ist untersagt. Die Verwendung in den Hallen 3A, 4A, 7A und 11 ist mit der NürnbergMesse oder der SPIE SAG GmbH abzustimmen. (Dabei gilt: Es ist der Einsatz von maximal 3 Handkettenzüge pro abzuhängendem Objekt gestattet.) 4. Einsatz von Drahtseilhaltern: - Bestellte bzw. benötigte Drahtseilhalter können gegen Mietgebühr & Kaution bei der SPIE SAG GmbH im ServicePartnerCenter abgeholt und zurückgegeben werden. Nicht zurückgegebene Drahtseilhalter werden dem Abholer in Rechnung gestellt. - Der Abholer / Nutzer ist nach Übergabe des Drahtseilhalter für den ordnungsgemäßen Zustand / Einsatz des Drahtseilhalters verantwortlich - Der Drahtseilhalter ist für den Einsatz im Außenbereich nicht geeignet - DSH müssen vor Gebrauch auf einwandfreien Zustand überprüft werden - Seile dürfen nicht beschädigt sein - Die Düse des Drahtseilhalters muss vor dem Einsatz spürbaren Federdruck aufweisen - Zur Gewährleistung der vollen Lastaufnahme müssen die Drahtseile frei von Fetten, Ölen und Rost sein - Das einzufädelnde Seilende muss verschlossen sein (Verzinnung, Schrumpfschlauch) - Drahtseilhalter dürfen nicht dynamisch (z.b. mit Motoren oder Handkettenzügen) belastet werden. - Drahtseilhalter dürfen nur mindestens paarweise (nicht einzeln!) benutzt werden. Pro abzuhängendem Objekt ist die Installation von mind. 2 Abhängepunkten (Redundanz) mit jeweils einem Drahtseilhalter erforderlich (Gefahr der Aufschraubung des Drahtseilhalters durch Eindrehung des Stahlseils) Die betriebsmäßige Anwendung von Drahtseilhaltern dient ausschließlich zur Abhängung ruhender, statischer Lasten. Für bewegliche, dynamische Lasten sind Drahtseilhalter nicht geeignet. Zur Gewährleistung möglichst hoher Sicherheit empfiehlt sich sowohl der redundante Einsatz mehrerer DSH pro abzuhängendem Objekt, als auch die Sicherstellung, dass das Objekt keiner Bewegung ausgesetzt ist. Seite 2 von 8

3 Technische Details Wichtige Informationen 1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein Befestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche und innerhalb der Standgrenzen, gemäß den Standbaurichtlinien der jeweiligen Projektleitung, durch die SPIE SAG GmbH zur Verfügung gestellt. Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich der Standfläche befinden. Die SPIE SAG GmbH prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte und behält sich vor, die eingebrachten Lasten sowie die verwendete Konstruktion durch einen Statiker prüfen zu lassen und/oder durch Einbringung von Lastmesszellen zu überwachen. Die Prüfung/Einbringung ist kostenpflichtig und wird dem Besteller der Abhängung(en) in Rechnung gestellt. 2. Für die Installation der Abhängepunkte ist eine Standskizze, die eindeutig die Lage des Standes in der Halle, sowie die genaue Position der Abhängepunkte mit jeweiliger genauer Punktlast in der Standfläche kennzeichnet (Plan mit Maßangaben oder maßstabsgetreu), erforderlich. 3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 darf maximal mit 25 kg belastet werden. In den Hallen 3A, 4A, 7A und 11 beträgt die maximale Abhängelast je Abhängepunkt 240 kg. Liegt der bestellte Abhängepunkt in den Hallen 3A, 4A, 7A und 11 nicht lotrecht unterhalb eines Festpunktes, wird der Abhängepunkt durch den Einbau eines Pre-Rigg und der Verbindung zweier oder mehrerer Festpunkte konstruiert. 4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer, Banner, Fahnen etc.) obliegt dem Aussteller und kann auf Anfrage von SPIE SAG GmbH ausgeführt werden. 5. Grundsätzlich erfolgt die Stromversorgung zum Beleuchtungssystem vom Elektro- Hauptanschluss des Standes. 6. Der elektrische Leistung der Beleuchtung etc. ist im Elektro-Hauptanschluss mit einzurechnen und über den entsprechenden Vordruck zu bestellen. Sonstiges 1. Fixe Abhängepunkte können nur ausgeführt werden, wenn alle Daten (vor allem Gewichte und genaue Positionen) angegeben sind. Kosten, welche durch falsche Angaben oder Fehlbestellungen verursacht werden, trägt der Besteller. 2. Bei statischer Bewertung der veranstaltungsbezogenen Lasteinleitung in die Dachtragwerke der Hallen können ggf. höhere Lasten installiert werden. Die hierfür zusätzlich entstehenden Kosten für die statische Berechnung und die zu installierende Lastüberwachung sind vom Antragsteller zu übernehmen. Eine generelle Zusage für die Genehmigung der Lasteinbringung ist damit noch nicht verbunden. Die erforderlichen technischen Pläne/Unterlagen sind mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn digitalisiert (in dwg-format) bei der SPIE SAG GmbH einzureichen. 3. Bei termingerechter (mind. 9 Wochen vor Veranstaltungsbeginn), vollständiger Bestellung mit Zeichnung, Maß- und Gewichtsangaben pro Punkt (die Zeichnung muss mit den Kontaktdaten des mit der Planung beauftragten Unternehmens und der Signatur des verantwortlichen Mitarbeiters versehen und als Ausführungsplan gekennzeichnet sein) und technisch korrekter Einreichung der Bestellunterlagen für Abhängungen von der Hallendecke wird ab dem 7. Abhängepunkt (außer in Hallen 3A, 4A, 7A und 11.0) unten genannter Preisnachlass gewährt. Bei Änderungen innerhalb der vorgenannten 9 Wochen (z.b. Ort, Höhe, Gewicht, ) verfällt der Preisnachlass.7-12 Punkte 5%, Punkte 10%, Punkte 15%, Punkte 20%, ab 61 Punkte 25%. Weitere Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bestellunterlagen. Seite 3 von 8

4 Druckluft 1. Druckluft kann bei nicht sachgemäßer Anwendung ein gefährliches Medium sein, bei dessen Gebrauch Sicherheitsvorkehrungen unbedingt beachtet werden müssen, um schweren Unfällen vorzubeugen. (Siehe auch technische Richtlinien) 2. Für die Folgen von Druckschwankungen und Beschädigungen der Anlage wird keine Haftung übernommen. Während der Veranstaltung stehen Monteure zur Behebung von Störungen zur Verfügung. 3. Kosten, welche durch falsche Angaben oder Fehlbestellungen verursacht werden, trägt der Besteller. Weitere Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bestellunterlagen. Seite 4 von 8

5 Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte Vorgaben / Bedingungen 1. Das Gerät darf grundsätzlich nur von mindestens 18 Jahre alten Personen, die eingewiesen wurden, bedient werden. Die Betriebsanleitung und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft sind strengstens zu befolgen. Der Bediener / Fahrer muss seine Befähigung (gem. DGUV Grundsatz ) dem beauftragten Unternehmer nachgewiesen haben und von diesem ausdrücklich und schriftlich beauftragt sein. 2. Für Personen- und Sachschäden, die durch den, oder bei dem Betrieb der Geräte entstehen, haftet grundsätzlich nicht der Vermieter (siehe Allgemeine Servicebedingungen). Dies gilt auch bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. 3. Für das Betreiben von Hubarbeitsbühnen sind die einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Grundsätze (BGG), insbesondere die DGUV-R zu beachten. 4. Eine Verbringung der Maschine / des Gerätes an eine andere, als die angegebene Einsatzstelle, insbesondere nach außerhalb des Messezentrums Nürnberg ist nicht gestattet. 5. Auf dem Gelände der NürnbergMesse dürfen ausschließlich Arbeitsbühnen der SPIE SAG GmbH eingesetzt werden! 6. Die Weitergabe der Arbeitsbühnen / Arbeitsgeräte ist ohne Ausnahme strengstens untersagt. Bei Stillstand sind die Geräte gegen Benutzung Unberechtigter und gegen Beschädigungen jeglicher Art zu sichern. 7. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die beim bzw. durch den Betrieb der Geräte entstehen und hat den Vermieter von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Er verpflichtet sich, die Geräte sachgerecht, pfleglich und entsprechend der Betriebsanleitung einzusetzen und so zu positionieren, dass an der und durch die Maschine kein Schaden entsteht. 8. Die Maschine ist ausreichend zu schützen / abzudecken, besonders bei Maler-, Beton-, Schweiß- und Reinigungsarbeiten. Der Einsatz der Maschine zu Sandstrahlarbeiten ist grundsätzlich untersagt. Beschädigungen jeglicher Art sind unverzüglich der SPIE SAG GmbH zu melden. Entstehende Reparatur- und Reinigungskosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Maschine ist ausschließlich für Arbeiten in Innenräumen angemietet. 9. Arbeiten und Befestigungen an Baukörpern der NürnbergMesse ist nicht gestattet. 10. Der Mieter ist verpflichtet, die Maschine in dem gleichen ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand wie zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzugeben und zwar in gereinigtem und vollgetanktem bzw. geladenem Zustand. 11. Fahrzeugan- und -abmeldungen können nur direkt bei der SPIE SAG GmbH erfolgen. 12. Der Mieter versichert, dass die Maschinen nur ihrer, gemäß der Bestimmung vorgesehenen Verwendung eingesetzt werden und die angegebenen Grenzwerte nicht überschritten werden. Die Bodenbelastung an dem jeweiligen Nutzungsort ist zu beachten und gegebenenfalls durch entsprechende Lastverteilung einzuhalten. 13. Für kurzfristige Stornierungen ( ab 24 Stunden vor Miettag ) wird eine Gebühr von 50 % des Mietpreises / Gerät berechnet. Spätere Stornierungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Seite 5 von 8

6 14. Für die Erhaltungsladung bzw. Betankung der Arbeitsbühnen ist der Benutzer während der Mietdauer selbst verantwortlich. 15. Die angemieteten Arbeitsgeräte müssen am Ende der Mietdauer am Stand abholbereit zur Verfügung stehen. Kann das Fahrzeug durch Verschulden des Ausstellers/Messebauers nicht vom Stand abgeholt werden, wird der Tagesmietpreis /Gerät in Rechnung gestellt. Weitere Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bestellunterlagen. Seite 6 von 8

7 Wärmedifferenzialmelder Vorgaben / Bedingungen 1. Anschlüsse von der Brandmeldezentrale (BMZ) bis zum Stand, dürfen nur von der SPIE SAG GmbH vorgenommen werden. 2. Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an vorhandene Brandmeldeeinrichtungen ist nicht gestattet und löst Alarm aus. Bei Zuwiderhandlung wird eine Mahn- /Strafgebühr gemäß den allgemeinen Servicebedingungen (Bezahlung / Gebühren) fällig. Ebenso sind vom Verursacher die Kosten des Fehlalarms zu tragen. 3. Für die Folgen von Fehlalarm wird durch SPIE SAG GmbH keine Haftung übernommen. Während der Veranstaltung stehen Monteure zur Behebung von Störungen zur Verfügung. Die Rufnummer hierzu finden Sie bei unseren Kontaktdaten. Weitere Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Bestellformularen. Seite 7 von 8

8 Lichttechnik 1. Die Anbringung der angemieteten Beleuchtungssysteme darf ausschließlich von der SPIE SAG GmbH vorgenommen werden. Die Verbringung / Demontage / Umsetzungen durch den Mieter ist nicht gestattet. 2. Der elektrotechnische Leistungsbedarf für Beleuchtung etc. ist im Elektro Hauptanschluss mit einzurechnen und über den Vordruck Elektroversorgung zu bestellen. Die Stromversorgung erfolgt grundsätzlich vom Hauptanschluss des Standes. 3. Die Anbringung der angemieteten Beleuchtungssysteme darf nur an den dafür vorgesehenen Komponenten erfolgen. Weitere Geschäftsbedingungen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Bestellformular Seite 8 von 8

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