Geschäftsverteilungsplan

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1 Auf Grundlage des 33 der Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Westfalen e.v. abgekürzt DLRG Westfalen, beschließt der Landesverbandsvorstand in seiner Sitzung am 27. August 2014 folgende Änderungen, des am 15.Februar 2011 abgestimmten für die Wahlperiode 2014 bis Landesverbandsvorstand Westfalen e.v. Der Landesverband wird durch die Präsidentin und die Vizepräsidenten nach Außen vertreten. Sie sind einzeln vertretungsberechtigt. Der Landesverbandsvorstand ist für folgende zuständig: die Ausarbeitung und Einreichung richtungsweisender Verbandspolitik in den Landesverbandsrat die verteilung innerhalb des Landesverbandsvorstandes die Berufung und Entlassung von ehrenamtlichen Mitarbeitern die Erledigung der Tagesgeschäfte die Vorbereitung von Tagungen der LV Gremien die Unterstützung und Betreuung der Untergliederungen Die dem Landesverbandsvorstand zugewiesenen werden nach einem aufgeteilt. Die Mitglieder des Landesverbandsvorstandes arbeiten in ihren Bereichen selbstständig. Sie sind während der Wahlperiode gegenüber dem LV-Vorstand; sowie dem LV Rat und am Ende der Wahlperiode der LV Tagung verantwortlich. Zur Unterstützung der Arbeitsabläufe z.b. bei den Vorbereitungen von Gremientagungen, Arbeitskreissitzungen, sowie der Protokollführung und Archivierung, auch für einzelne Vorstandsbereiche kann die Geschäftsstelle eingebunden werden. Information Jedes Landesverbandsvorstandsmitglied ist dem Landesverbandsvorstand, dem LV Rat und dem LV Tag zur umfassenden und zeitnahen Information verpflichtet. Jedes LV - Vorstandsmitglied ist berechtigt an allen Veranstaltungen des Landesverbandes teilzunehmen und kann den LV - Vorstand nach Aufforderung bei in- und externen Veranstaltungen vertreten. Hierzu zählt insbesondere die Kontaktpflege zu den Untergliederungen. Handeln Jedes Landesverbandsvorstandsmitglied ist berechtigt, seine schriftlichen Erklärungen selbst zu unterschreiben. Jedoch muss klar erkennbar sein, in welcher Funktion dies geschieht. Seite 1 von 1

2 Stellvertretung Die Stellvertreter der Landesverbandsvorstandsmitglieder vertreten diese im Falle der Verhinderung. Präsidentin er Geschäftsstelle Personal Entwicklung Verbandskommunikation des Landesverbandes in Jurys von Ehrungsgremien Leitung des Landesverbandes im Rahmen der Satzung des Landesverbandes gemäß 26 BGB nach innen und außen des Landesverbandes gegenüber: - Landesregierung, - Behörden, - Verbänden, anderen Organisationen - der DLRG Bundesebene - und DLRG Gesellschaften mit Beteiligung des Landesverbandes Westfalen. Kontaktpflege zu den Untergliederungen Koordination der Budget- und Haushaltsberatungen Dienstvorgesetzte im Sinne des Arbeitsrechtes; Personalangelegenheiten und Arbeitsabläufe in der LV Geschäftsstelle Zusammenarbeit mit der Landesverbandsjugend Leitung des Gemeinsamen Fachlehrganges Vizepräsident Wolfgang Cech er der Präsidentin gemäß 26 BGB im Rahmen der Landesverbandssatzung der Präsidentin nach Abstimmung gegenüber: - der Landesregierung - Behörden - Verbänden und anderen Organisationen - der Landesjugend Westfalen Koordination der Budget- und Haushaltsberatungen Seite 2 von 2

3 Vizepräsident Carsten Hafermas er der Präsidentin gemäß 26 BGB im Rahmen der Landesverbandssatzung EDV administrative Tätigkeit technische Betreuung Betreuung und Koordination der Leiter Einsatz, Fachdienste und Schwimmen der Präsidentin bei der Leitung des Gemeinsamen Fachlehrganges Schatzmeister Der Schatzmeister ist das, nach der Landesverbandssatzung für Wirtschaft und Finanzen zuständige und verantwortliche Vorstandsmitglied. Abrechnungen und Rechnungsfreigaben haben zeitnah durch den Budgetverantwortlichen mit dem Schatzmeister zu erfolgen. Die Lohnbuchhaltung wird in Zusammenarbeit mit einem Steuerberatungsbüro abgewickelt. stellv. Schatzmeister Erstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan Ausführung des Haushaltsplans nach Beschlüssen der zuständigen Organe Abwicklung des Geldverkehrs Überwachung der Budgetplanung Verantwortlich für die sachgerechte Buchführung Einzug und Abrechnung der Beitragsanteile Ordnungsgemäße Verwendung von Spenden, Zuschüssen udgl. Vermögensverwaltung Erstellung von Quartalsabschlüssen und des Jahresabschlusses Vorbereitung bzw. Erstellung unterschriftsreifer Steuererklärungen Zusammenarbeit mit der LV Jugend in Finanzfragen Besuch der Fachtagungen auf Bundesebene Seite 3 von 3

4 Leiterin der Verbandskommunikation er des LV in der Öffentlichkeit (Pressesprecherin) Interne und externe Kommunikation Verbandsorgan Lebensretter, Regionalausgabe Westfalen EDV inhaltliche Betreuung und Pflege des Internetauftritts Presse- und Medienarbeit Konzeption, Planung und Vorbereitung von öffentlichen Präsentationen (z.b. Messen) stellv. Leiter der Verbandskommunikation Pressesprecherin des LV in Abstimmung mit der Präsidentin alle Maßnahmen der Außendarstellung Kommunikative und mediale Verbreitung der Ziele des LV Sicherstellung des einheitlichen Erscheinungsbildes (CI) der DLRG Beratung und Unterstützung aller Ressorts bei öffentlichen Veranstaltungen Fachbezogene und Kontaktpflege auf Bundesebene und Gliederungen Durchführung von Aus- und Fortbildungen für den Bereich Verbandskommunikation Verantwortung für Werbemaßnahmen und Vermarktung Budgetverantwortung für den Bereich Verbandskommunikation Gewinnung von Sponsoren Einfluss auf Lobbyisten in Absprache mit der LV Präsidentin Koordinierung und Durchführung der Presse- und Medienarbeit einschließlich Übungen und Einsätzen in enger Abstimmung mit der Übungsleitung Planung und Durchführung von Pressekonferenzen und -gesprächen mit den Verantwortlichen der jeweiligen Bereiche. Justiziar Erledigung aller im juristischen Bereich anfallenden Arbeiten. Bei rechtlichen Angelegenheiten Beratung des LV - Vorstandes Bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten des LV in enger Zusammenarbeit mit dem LV - Vorstand Vorbereitung zur Genehmigung von Satzungen Unterstützung des LV - Vorstandes und der GS bei Vertragsgestaltungen Beantwortung von Fragen aus dem Versicherungsrecht Seite 4 von 4

5 Teilnahme an Justiziartagungen auf Bundesebene Koordinierung der Kommunikation der Justiziare in den Gliederungen Beobachtung und Entwicklung von Rechtsprechungen und Lehre, soweit es die DLRG betreffende Themen sind Durchführung von Lehrgängen im Bereich Recht und Versicherung in Absprache und ggf. auf Anforderung der Fachressorts Beratung von Untergliederungen Arzt Erledigung aller im Bereich Medizin anfallenden Arbeiten unter Mitwirkung des Leiters Fachdienste und des Landesbeauftragten EH/SAN, sowie der Mitarbeiter und der LV Geschäftsstelle. stellv. Arzt Erarbeitung, Sichtung, Sicherung und Fortschreibung von Ausbildungs- und Lehrmaterialien, Medien und Organisationsmodellen in Zusammenarbeit mit allen Organen Unterstützung und Beratung des LV - Vorstandes bei medizinischen Angelegenheiten Unterstützung des Leiters Einsatz bei der Einsatzübung Unterstützung der Landesverbandsjugend beim Landesjugendtreffen Fachberatung bei der BG Zertifizierung Beratung des Leiters Fachdienste, des Landesbeauftragten und der Mitarbeiter im Bereich EH/SAN Ansprechpartner für die in seinem Gebiet anfallenden Fachfragen Umsetzung der Prüfungsordnung Mitarbeit und Unterstützung bei befreundeten Verbänden, Behörden und Ämtern in Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten Besuch von Ärztetagungen o.ä. auf Bundesebene Datenverwaltung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Leiter Organisation Leitung der organisatorischen Vor- und Nachbereitung, sowie der Durchführung von Veranstaltungen aller Fachbereiche, insbesondere Landesverbandsübungen, -meisterschaften, Lehrgänge, Tagungen, Zentralprüfungen, Messen und Ausstellungen. Jeweils auf Anforderung und in enger Zusammenarbeit mit den inhaltlich verantwortlichen LV Vorstandsmitgliedern bzw. Landesbeauftragte und der Landesverbandsgeschäftsstelle. Seite 5 von 5

6 Eigene Budgetverantwortung Budgetverantwortung der organisatorischen Abschnitte nach Absprache mit den inhaltlichen Verantwortlichen der jeweiligen Veranstaltung Leiter Einsatz Leiter der Fachbereiche Katastrophenschutz; Wasserrettungsdienst und Einsatztauchen Die Fachbereiche werden durch Landesbeauftragte und Mitarbeiter vertreten. Im Verhinderungsfall des Leiters Einsatz wird einer der Landesbeauftragten diesen Bereich vertreten.. Erledigung aller in Bereich Einsatz anfallenden Arbeiten unter Mitwirkung der o.a. Landesbeauftragten, Mitarbeiter und der Landesverbandsgeschäftsstelle Der Leiter Einsatz ist verantwortlich für das Heranziehen von zusätzlichen Einsatzkräften in Verbindung mit dem Landesbeauftragten Katastrophenschutz Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Einsatzübung unter Mitwirkung der o.a. Landesbeauftragten, Mitarbeiter und der LV - Geschäftsstelle Erarbeitung, Sichtung, Sicherung und Fortschreibung von Ausbildungs- und Lehrmaterialien, Medien und Organisationsmodellen in Zusammenarbeit mit allen Organen (z.b. Prüfungsordnungen usw.) Betreuung der Landesbeauftragten und Mitarbeiter Beratung und des Landesverbandsvorstandes in allen technischen Fragen, welche den Bereich Katastrophenschutz, Wasserrettungsdienst und Einsatztauchen betreffen Zusammenarbeit und Absprache mit den Leitern Ausbildung, Fachdienste und Organisation Ausfertigung von Urkunden und Lizenzen mit Unterstützung der LV - Geschäftsstelle Unterstützung von und Hilfeleistung für Untergliederungen Umsetzung der Prüfungsordnung Mitarbeit und Unterstützung bei befreundeten Verbänden, Behörden und Ämtern in Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten Besuch von Gremientagungen auf Bundesebene Aus- und Fortbildung des Führungspersonals des Landesverbandes Westfalen Seite 6 von 6

7 Leiter Schwimmen Leiter der Fachbereiche Schwimmen, Rettungsschwimmen, Rettungs- und Breitensport Die Fachbereiche werden durch Landesbeauftragte und Mitarbeiter vertreten. Im Verhinderungsfall des Leiters Schwimmen wird einer der Landesbeauftragten diesen Bereich vertreten. Erledigung aller in den Bereichen Schwimmen, Rettungsschwimmen, Rettungs- und Breitensport anfallenden Arbeiten unter Mitwirkung der o.a. Landesbeauftragten, Mitarbeiter und der Landesverbandsgeschäftsstelle Einsatz anfallenden Arbeiten unter Mitwirkung der o.a. Landesbeauftragten, Mitarbeiter und der LV Geschäftsstelle Erarbeitung, Sichtung, Sicherung und Fortschreibung von Ausbildungs- und Lehrmaterialien, Medien und Organisationsmodellen in Zusammenarbeit mit allen Organen Betreuung der Landesbeauftragten und Mitarbeiter Ansprechpartner für die in seinem Gebiet anfallenden Fachfragen Ausfertigung von Urkunden und Lizenzen mit Unterstützung der LV - Geschäftsstelle Unterstützung von und Hilfeleistung für Untergliederungen Umsetzung der Prüfungsordnung Planung und Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen Mitarbeit und Unterstützung bei befreundeten Verbänden, Behörden und Ämtern in Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten Besuch von Gremientagungen auf Bundesebene Datenverwaltung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Leiter Fachdienste Leiter der Fachbereiche Information und Kommunikation, Freizeit-Gerätetauchen, Erste Hilfe, Bootswesen. Die Fachbereiche werden durch Landesbeauftragte und Mitarbeiter vertreten. Im Verhinderungsfalle des Leiters Einsatz wird einer der Landesbeauftragten diesen Bereich vertreten. Erledigung aller im Bereich Fachdienste anfallenden Arbeiten unter Mitwirkung der o.a. Landesbeauftragten, Mitarbeiter und der Landesverbandsgeschäftsstelle Erarbeitung, Sichtung, Sicherung und Fortschreibung von Ausbildungs- und Lehrmaterialien, Medien und Organisationsmodellen in Zusammenarbeit mit allen Organen Betreuung der Landesbeauftragten und Mitarbeiter Ansprechpartner für die in seinem Gebiet anfallenden Fachfragen Seite 7 von 7

8 Ausfertigung von Urkunden und Lizenzen mit Unterstützung der LV - Geschäftsstelle Unterstützung von und Hilfeleistung für Untergliederungen Umsetzung der Prüfungsordnung Mitarbeit und Unterstützung bei befreundeten Verbänden, Behörden und Ämtern in Zusammenarbeit mit den Landesbeauftragten Besuch von Gremientagungen auf Bundesebene Planung und Durchführung von Lehrgängen und Prüfungen Datenverwaltung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle Vorsitzender der LV Jugend Die Jugend verwaltet sich selbstständig im Rahmen der Jugendordnung. Sie wird durch ihren Jugendvorsitzenden im Vorstand vertreten. Der Vorstand wird durch die Präsidentin, im Verhinderungsfall durch den Vizepräsidenten Wolfgang Cech im Jugendvorstand vertreten. Der Vorstand sowie die Jugend kooperieren auf allen Ebenen und in allen Sachfragen miteinander. Beisitzerin er: Unterstützung und Beratung des Vorstandes auf Anforderung Unterstützung der 26 BGB- bei besonderer Fragestellung Unterstützung des Fachbereiches Verbandskommunikation en Beisitzer er: Unterstützung und Beratung des Vorstandes auf Anforderung Unterstützung der 26 BGB- bei besonderer Fragestellung Leitung des Lenkungskreises Gemeinsamer Lehrgangs- und Bildungsplan der Landesverbände Nordrhein und Westfalen en Seite 8 von 8

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