Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 8.7 gegenüber 8.6
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- Marielies Beyer
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1 POSTNSCHRIFT ITZBund, Postfach , Bonn n alle HUSNSCHRIFT BERBEITET VON Wilhelm-Fay-Str. 11, Frankfurt ZR Schmitt Clearing Center per TEL 0800/ FX 069/ E-MIL Servicedesk@itzbund.de DTUM 27. Mai 2016 BETREFF TLS Info 2115/16 BEZUG NLGEN GZ O 1930 Betrieb V /2016 (bei ntwort bitte angeben) TLS-Übergreifend: Teilnehmer betreffende Änderungen TLS-Release 8.7 gegenüber 8.6 Zum wird das TLS-Release 8.7 in den Echtbetrieb überführt. Die vorliegende TLS-Info enthält eine Zusammenfassung der die Teilnehmer betreffenden wesentlichen fachlichen Änderungen, die bisher noch nicht in gesonderten TLS-Infos veröffentlicht wurden. Eine ufstellung aller npassungen an der Teilnehmerschnittstelle kann der Änderungsliste zum EDI-IHB 8.7 (Kapitel des Vorworts zum EDI-IHB) entnommen werden. Die npassungen an der Teilnehmerschnittstelle erfordern ausschließlich im Bereich ES eine Zertifizierung der Teilnehmersoftware sowie die Umstellung der Teilnehmerstammdaten auf das Release 8.7. Softwarehersteller und Teilnehmer haben dafür bis zum Ende der weichen am Zeit. Im Übergangszeitraum können die Änderungen zu Nachrichtenstrukturen nur von Teilnehmern genutzt werden, die bereits eine für das TLS-Release 8.7 zertifizierte Teilnehmersoftware einsetzen und deren Teilnehmerstammdaten auf das neue Release umgestellt worden sind.
2 Seite 2 Übergreifend Neuer Internetantrag ufschub-bin Verfügungsberechtigter in einer Sum Neuer Code für die rt der uszahlung Die Beantragung, Änderung und Beendigung einer ufschub- Beteiligtenidentifikationsnummer (ufschub-bin) sowie die Änderung des ufschub-bin-nsprechpartners durch einen Beteiligten kann, neben der Verwendung des Vordrucks 0873, nun ab auch elektronisch mittels Internetantrag ufschub-bin auf veranlasst werden. Den Beteiligten stehen hier eine usfüllanleitung sowie Wertelisten für die Verwendung von Verschlüsselungen/Codes zur Verfügung und sie erhalten eine I- Registriernummer, unter der ihre Daten abgespeichert werden. Bei der elektronischen ntragstellung ist der ntrag zusätzlich auszudrucken und unterschrieben der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - per Post, Fax oder als -nhang zu übermitteln. Die diesbezüglichen Kontaktdaten sowie weitere Informationen sind auf der Startseite des Internetantrags zu finden. Bei der Beendigung eines Versandverfahrens im vereinfachten Verfahren wird nun auch der Sender der nkunftsanzeige (E_N) an die nwendung Sum übergeben. Somit kann dieser als Verfügungsberechtigter auftreten und die Verwahrungsmitteilung (CUSTST) empfangen, wenn aufgrund besonderer Umstände kein Entladekommentar (E_UR) gesendet wurde. nsonsten wird die Verwahrungsmitteilung weiterhin an den Sender des Entladekommentars (E_UR) geschickt. Eingangs-/usgangs-Sum (ES) In der Codeliste 1090 wurde für das Feld rt der uszahlung der zu erstattenden bgaben/freizugebenden Sicherheiten der neue Code (Beträge, deren Summe 10,00 EUR nicht übersteigt, werden nicht von mts wegen erstattet oder erlassen) geschaffen. Dadurch ist es nun möglich, die Entscheidung zum bsehen von Erlass bzw. Erstattung eines Kleinbetrages auch elektronisch mitzuteilen. Wiederholfaktor Verschlüsse in Sum Die nzahl der anmeldbaren Verschlüsse wurde von 99 auf 9999 erweitert. Neue Nachrichten in Sum In Sum wurden zwei neue Nachrichten geschaffen, mit denen die Zollstelle den Teilnehmer über nachfolgendes informiert: E_EXS_CTL (Kontrollmitteilung) Mitteilung über die geplante Kontrolle der betreffenden Waren E_EXS_ST (Statusmeldung zum usgang) Mitteilung, ob die Waren überlassen werden oder der usgang untersagt wird. Wird der usgang untersagt, wird der Grund hierfür in der Nachricht übermittelt. Die bisherige Überlassungsfiktion wird damit aufgehoben. Der Teil-
3 Seite 3 nehmer muss zwingend die Statusmeldung zum usgang abwarten. Die jeweilige Entscheidung gilt dabei für die gesamte Sum und ist nicht für einzelne Positionen möglich. Wird die Überlassung aufgrund vorzeitiger Übermittlung der Statusmeldung zum usgang bereits vor der Gestellung ausgesprochen, wird diese erst zum Zeitpunkt der Gestellung wirksam, sofern keine einfuhrseitigen Kontrollen (bspw. Kontrolle einer die Sendung betreffenden summarischen Eingangsanmeldung) einer Überlassung entgegenstehen. Kontrollmaßnahmen können bis zum tatsächlichen Verbringen aus dem Zollgebiet der Union angeordnet werden. Eine bereits ausgesprochene Überlassung zum usgang wird mit der nordnung von Kontrollmaßnahmen - auch außerhalb des Systems - aufgehoben und ggf. nach bschluss dieser neu erteilt. Die erneute Überlassung erfolgt hierbei außerhalb von TLS. Summarische nmeldung (Sum) npassung der Löschfrist für vorzeitige Sum Einfuhr Bisher wurden vorzeitige Sum 14 Tage nach Übermittlung automatisiert gelöscht, sofern diese nicht bestätigt wurden. Diese Löschfrist wurde nun analog zu Zollanmeldungen vor Gestellung (ZvG) auf 30 Tage erhöht. Somit können Beteiligte nun auch bei ZvG, bei denen eine vorzeitige Sum als Vorpapier erfasst ist, die Frist von 30 Tagen ausschöpfen. Nationale Codes zur EUSt-Befreiung Versand Mit den neuen nationalen Codes 5F4, 5F5, 5F6 und 5F7 (siehe Codeliste I0100 unter kann nun die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer für gewerblich genutzte Seeschiffe und Luftfahrzeuge sowie Waren für die usrüstung und Versorgung dieser Beförderungsmittel beantragt werden. Für alle anderen Waren, die gemäß 5 bs. 1 UStG ebenfalls von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind, ist weiterhin der nationale Code 5F1 zu verwenden. Erweiterung der Codeliste Die Codeliste 0113 wurde um den Code 63 usnahmebehandlung durchgeführt erweitert. N Fehlermeldungen bei Versandvorgängen im Endzustand Wenn eine nkunftsanzeige (E_N) verschickt wird, obwohl sich der Vorgang im Endzustand usnahmebehandlung durchgeführt befindet, kommt es zu folgender Fehlernachricht: Für diesen Vorgang darf keine Eingangsanzeige verarbeitet werden. Bitte kontaktieren Sie die Zollstelle.. Wird ein Entladekommentar (E_UR) verschickt, obwohl sich der Vorgang im Endzustand usnahmebehandlung durchgeführt befindet, kommt es zu folgender Fehlernachricht: Für diesen Vorgang wurde bereits eine usnahmebehandlung durchgeführt. Bitte kontaktieren Sie die Zollstelle.. N EZT-Online ufruf von Rechtsvor- Im EZT-Online Einfuhr und usfuhr wird auf der Seite Maßnahmen und Hinweise in der Tabellenspalte Weitere Informationen
4 Seite 4 schriften zu den Maßnahmen nun der Link Rechtsvorschrift angezeigt, sofern zur Maßnahme entsprechende Daten vorliegen. Über diesen Link wird die neue Seite Rechtsvorschrift aufgerufen, worüber die Verordnung, auf der die Maßnahme basiert, eingesehen werden kann. Hier werden folgende Daten angezeigt: Verordnung (als Link) Gültigkeitsbeginn der Verordnung mtsblatt (in dem die Verordnung veröffentlicht wurde) veröffentlicht am (Datum der Veröffentlichung des mtsblattes) Seite (des mtsblattes) Die Verordnungsnummer führt über einen Link zu EUR-Lex (Internet-Portal zum Recht der Europäischen Union; zu der gewünschten Verordnung. uf der Seite EUR-Lex werden zur aufgerufenen Verordnung im Register Verbundene Dokumente zusätzlich Änderungen, Berichtigungen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt. nzeige der Änderungen bei Lizenz- und Zollkontingenten Im EZT-Online Einfuhr wurde unter Recherche -> LK/ZK der neue Menüpunkt Kontingentsänderungen zum ufruf der gleichnamigen Seite aufgenommen.
5 Seite 5 Hier kann nach täglichen Änderungen zu Lizenz- und Zollkontingenten zum maßgebenden Zeitpunkt gesucht werden. Nach einer erfolgreichen Suche erscheint der Link zum Dokument Kontingentsänderungen, über den die Suchergebnisse im Report Kontingente eingesehen werden können: In diesem Report erfolgt eine nzeige, wenn ein Kontingent neu eröffnet wird, ausgesetzt ist, sich der Status (kritisch/nicht kritisch) eines Zollkontingentes ändert, es erschöpft ist oder wieder eröffnet wird. Wird ein Zollkontingent wiedereröffnet, erfolgt zeitgleich eine 14-tägige Sperre, die in einer separaten Zeile angezeigt wird. Die ufhebung dieser Sperre nach deren blauf wird hier ebenfalls angezeigt. Die Spalte Kontingentsmenge enthält nur bei wiedereröffneten Kontingenten einen Wert (entsprechende Restmenge). In der letzten Spalte Beginn/Ende werden nur die Zeiträume einer Sperre oder ussetzung eines Kontingents angezeigt.
6 Seite 6 Hinweis: Die nzeige von Kontingentsänderungen erfolgte bisher unter dem Hauptmenüpunkt Mitteilungen, die dortige Tabelle wird künftig wegfallen. bkürzungsverzeichnis: Sum BIN ES EDI-IHB EUSt EZT I LK Sum UStG ZK ZvG usgangs-summarische nmeldung Beteiligtenidentifikationsnummer Eingangs-/usgangs-Summarische nmeldung Electronic Data Interchange-Implementierungshandbuch Einfuhrumsatzsteuer Elektronischer Zolltarif Internet-ntrag Lizenzkontingent Summarische nmeldung (nmeldung zur vorübergehenden Verwahrung) Umsatzsteuergesetz Zollkontingent Zollanmeldung vor Gestellung Im uftrag Schmitt Dieses Schriftstück ist ohne Unterschrift gültig.
Teilnehmer betreffende Änderungen ATLAS-Release 8.8 gegenüber 8.7
POSTNSCHRIFT ITZBund, Postfach 30 16 45, 53 196 Bonn HUSNSCHRIFT Wilhelm-Fay-Str. 11, 65936 Frankfurt n alle Clearing-Center per E-Mail BERBEITET VON I Riesler TEL 0800/8007-545-1 FX 069/20971-584 E-MIL
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