WAFFENRECHTLICHE ENTWICKLUNG Veranstaltung am im Schützenhaus zu Ohlendorf

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1 WAFFENRECHTLICHE ENTWICKLUNG 2012 Veranstaltung am im Schützenhaus zu Ohlendorf

2 TOP 1: Moin! Erst einmal einen Kaffee.

3 TOP 2 : Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Beschlossen am durch den Bundesrat Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am:? Einheitlicher Vollzug des Waffengesetzes. Handlungsanweisung für alle Behörden. Vollzugshinweise für die Waffenbesitzer.

4 TOP 2: Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Relevante Regelung für Schützen: Zu 3: Altersgrenzen Pauschale Ausnahmegenehmigungen für Tag der offenen Tür usw. möglich Keine Dauerregelung, aber Mehrfachregelung Gestrichen: auch für Kinder unter 10, Alter von 8 sollte nicht unterschritten werden Entschließung Bundesrat für eine Mindestaltersgrenze für den Umgang mit Waffen

5 TOP 2: Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Zu 4: Fortbestehen des Bedürfnisses: Es gelten nicht Voraussetzungen für die Ersterteilung Bescheinigung des Vereines, dass der Sportschütze weiterhin als Mitglied dem Verband gemeldet und schießsportlich aktiv ist. Keine Mindestteilnahme am Schießen - weder zeitlich noch leistungsbezogen

6 TOP 2: Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Abschließend zur Überprüfung nach 4: Keine Regelüberprüfung sondern anlassbezogene Überprüfung Die Behörde hat im Rahmen der Überprüfung Gründe zu berücksichtigen, aus denen der Sportschütze nachvollziehbar gehindert war, den Schießsport auszuüben (z.b. Auslandsaufenthalt, Schwangerschaft).

7 TOP 2: Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu 12: Transport von Waffen Klarstellung des Begriffes: Zugriffsbereitschaft einer Waffe beim Waffentransport (= Führen) Eine Waffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit weniger als 3 Handgriffen in unter 3 Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Problem Transport von Munition mit Waffen Fazit: nichts wird besser, manches nur genauer.

8 TOP 2: Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Zu 14: Bedürfnis Überschreitung des Grundkontingentes an Waffen (grüne WBK): gewisse Teilnahmehäufigkeit an Wettkämpfen ab Vereinsebene (Ausschreibung und Leistungsvergleich) mit genehmigten Waffenarten (= Lang- oder Kurzwaffen) nicht mit beantragter Waffe keine konkrete Mindestzahl der Wettkämpfe

9 TOP 3: Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörde Rechtsgrundlage: 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG Wann wird kontrolliert?: in der Zeit von Uhr an Werktagen, nicht an Sonn- und Feiertagen. Wer wird kontrolliert? Nur der WBK-Inhaber Bei Abwesenheit kann der Partner den Zutritt verweigern

10 TOP 3: Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörde Was wird kontrolliert?: Nicht nur der Waffenschrank, sondern auch der Inhalt ist mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. Deshalb: bei verliehenen oder geliehenen Waffen bitte schriftlichen Nachweis führen! (Formular s. homepage)

11 TOP 3: Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörde Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollen deswegen keine Gebühren erhoben werden. (anders z.b. Brandenburg, Gemeinden in BW)

12 TOP 3: Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörde Eine Ablehnung der Kontrolle ohne nachvollziehbare Gründe kann durch die Behörde als gröblicher Verstoß gegen die Vorschriften des Waffengesetzes gewertet werden und führt möglicherweise zur Regelunzuverlässigkeit. (Verfassungsbeschwerden zur Kontrolle Aufbewahrung sind noch nicht entschieden)

13 Top 4: Der waffenrechtliche Bedürfnisnachweis

14 Top 4: Der waffenrechtliche Bedürfnisnachweis

15 Top 5: Erben und Vererben Zivilrecht: Fristen: Annahme oder Ausschlagen der Erbschaft in der Regel innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalles( 1944 BGB) Waffengesetz: Der Erbe hat binnen 1 Monats nach Annahme der Erbschaft die Ausfertigung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen. ( 20 WaffG)

16 Top 5: Erben und Vererben Aber: Unabhängig davon ist das Auffinden von Waffen (z.b. bei Öffnung des Waffenschrankes) UNVERZÜGLICH der örtlich zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. ( 37 WaffG)

17 Top 5: Erben und Vererben Also: Aufgefundene Waffen sofort einem Berechtigten (WBK-Inhaber des Vereines) zur vorübergehenden Aufbewahrung bis zur Erteilung der Erben- WBK überlassen und dieses der Waffenbehörde mitteilen.

18 Top 5: Erben und Vererben Bei Erbschaft durch Personen, die keine WBK Inhaber sind, sind die Waffen durch zugelassene Blockiersysteme zu blockieren. (s. Liste der PTB: sysliste.htm ) Kosten je Waffe: zwischen 90.- und 300.-

19 Top 5: Erben und Vererben Bei Erbschaft durch waffenberechtigte Personen ist eine Blockierung nicht notwendig, die erworbenen Waffen werden auch nicht hinsichtlich des Erwerbsstreckungsgebotes und der Kontingentregelung angerechnet ( 14 WaffG) Allerdings später Berücksichtigung beim Bedürfnis

20 Top 5: Erben und Vererben Zur Vermeidung von Schwierigkeiten wird empfohlen, zu Lebzeiten testamentarisch über die Waffen zu verfügen und die zuständige Behörde über diese Verfügung in Kenntnis zu setzen. testamentarisches Vermächtnis und Begünstigung durch Auflage stehen dem Erben gleich

21 PAUSE

22 Top.5/2: Nationales Waffenregister Stand des Verfahrens Datenschutz Top.5/3: Neues aus der Rechtsprechung Gebühren: sehr uneinheitliche Rechtsprechung Zuverlässigkeit: sehr strenge Rechtsprechung, besonders bei Verstoß gegen Aufbewahrung und bei Strafen von mehr als 60 Tagessätzen

23 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Herausforderungen: Die Gesellschaftliche Akzeptanz des Schießsportes geht verloren Der politische Druck wächst Die Medien berichten negativ/falsch

24 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Die Folgen: Weitere Verschärfung im Waffenrecht Sportsteuern auf unsere Sportgeräte Es droht das endgültige Aus des Schießsportes, so wie wir ihn kennen.

25 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Was ist zu tun: Wirksame Öffentlichkeitsarbeit durch die Dachverbände Lobbyarbeit an den Orten der Entscheider. Aufklärung der Politik durch Gutachten (Steuer, Gefahrenpotential, Relevanz) Dieses stets durch das Ausgeben und Einfordern von faktenbezogenen Grundlagen

26 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Das alles kostet Zeit und Geld, im Ehrenamt ist dies nur ganz schwer ausreichend zu leisten. Und: Professionelle Lösungen gibt es nicht kostenlos.

27 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Was können wir tun? Im Dachverband: Sofortige Schaffung der Voraussetzungen, auch durch die Erhebung von Sonderbeiträgen als Notopfer Schießsport. WIR HABEN KAUM NOCH ZEIT DAFÜR.

28 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Was können wir tun? Im Verband: Blitzschnelle und umfassende Information der Vereine. ( ) Meinungen zusammenfassen und befördern. (Feedback)

29 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Stellt Fragen und Forderungen! Und: Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.

30 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Was können wir tun? Im Verein: Schnelle Information der Mitglieder ( ) Nicht abschotten, sondern öffnen. Nicht abwiegeln, sondern erklären. Nicht resignieren, sondern anpacken.

31 Top.7: Kompetenznetz Waffenrecht Wenn wir nicht für uns sorgen, wer denn dann?

32

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