Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen
|
|
- Hilko Koenig
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt Aufbewahrung von Waffen durch Gebirgsschützen Stand: Am ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BGBl. I S. 2133) in Kraft getreten, das unter anderem Neuerungen bei den Aufbewahrungsvorschriften gebracht hat. Insbesondere entfiel die fiktive Gleichwertigkeit von Sicherheitsbehältnissen nach dem technisch überholten Einheitsblatt VDMA mit den Sicherheitsstufen A und B zu Sicherheitsbehältnissen nach der aktuellen Norm DIN/EN Für den Neuerwerb von Sicherheitsbehältnissen gelten nunmehr höhere Anforderungen. Für Altbesitzer wurden allerdings umfangreiche Bestandsschutzregelungen eingeräumt. Im Folgenden werden einige häufig gestellte Fragen rund um die Waffenaufbewahrung bei Gebirgsschützen beantwortet. 1. Anforderungen an Waffenschränke Welche Anforderungen an die Waffenaufbewahrung werden seit der waffenrechtlichen Gesetzesänderung zum an einen Gebirgsschützen gestellt, der bereits vor dem Stichtag Waffenbesitzer war, diese Waffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B aufbewahrt hat und nun eine neue Waffe erwerben will? Für den Altbesitzer ändert sich nichts. Er darf aufgrund der Bestandsschutzvorschrift in 36 Abs. 4 WaffG seinen bisherigen Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B weiternutzen und auch seine neue Waffe darin verwahren. 2. Erstmaliger Waffenbesitz nach dem Was gilt für einen neu beginnenden Gebirgsschützen, der erstmalig nach dem Waffenbesitzer wird? Muss er einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0 kaufen oder kann er die Härtefallregelung der Ziffer WaffVwV in Anspruch nehmen und zur Verwahrung das feste verschlossene Behältnis vorweisen?
2 2 Grundsätzlich ist seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung am ein Behältnis der Sicherheitsstufe 0 für die Waffenaufbewahrung vorgeschrieben. Allerdings gelten für Einzellader- oder Repetier-Langwaffen von Traditionsund Gebirgsschützen die Härtefall-Regelungen nach 13 Abs. 6 AWaffV i.v.m. Ziffer WaffVwV. Nach 13 Abs. 6 AWaffV kann die zuständige Behörde auf Antrag von Anforderungen an Sicherheitsbehältnisse, Waffenräume oder alternative Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen. Nach Ziffer WaffVwV können Härtefälle im Sinne des 13 Absatz 8 AWaffV z.b. für den Besitz nur einer üblichen Einzellader- oder Repetier- Langwaffe bei Biathleten oder Traditions- und Gebirgsschützen gegeben sein mit der Folge, dass ein festes verschlossenes Behältnis ausreicht. Hierzu bedarf es immer einer Festsetzung der Waffenbehörde. 3. Erneuter Waffenbesitz Ein Gebirgsschütze war früher aktiver Waffenbesitzer und verwahrte seine Waffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B. Seit einigen Jahren hat er nun keine Waffe mehr in Besitz, möchte sich aber für seine Tätigkeit als Gebirgsschütze wieder Waffen zulegen. Kann er die neuen Waffen in seinem alten Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B aufbewahren? Wenn das Vereinsmitglied in den vergangenen fünf Jahren über eine gültige bereits bei der Waffenbehörde registriert war, kann von einer Weiternutzung im Sinne von 36 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WaffG ausgegangen werden, so dass das Vereinsmitglied das bereits vorhandene Aufbewahrungsbehältnis verwenden darf. 4. Gemeinschaftliche Aufbewahrung Können Vater und Sohn, beide Gebirgsschützen und in häuslicher Gemeinschaft lebend, ihre Waffen auch nach der Gesetzesänderung weiterhin gemeinsam in einem Schrank der Sicherheitsstufen A/B aufbewahren? Die gemeinsame Aufbewahrung kann gemäß 36 Abs. 4 WaffG weiter fortgesetzt werden. Insoweit handelt es sich genau um die Fallgestaltung, auf die die Bestandsschutzvorschriften abzielen.
3 3 5. Begründung einer häuslichen Gemeinschaft nach dem Was gilt, wenn die häusliche Gemeinschaft zwischen Vater und Sohn, beide Gebirgsschützen, erst nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung begründet wurde? Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung der Waffen im Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B des Vaters möglich? Ja, die gemeinschaftliche Aufbewahrung ist hier möglich. Die Besitzstandsregelung bei gemeinsamer Aufbewahrung gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der häuslichen Gemeinschaft und der gemeinsamen Nutzung des Sicherheitsbehältnisses. Es reicht also auch aus, wenn die häusliche Gemeinschaft erst nach Inkrafttreten begründet und/oder der Hausgenosse erst nach Inkrafttreten Waffenbesitzer wird. 6. Weiternutzung eines A/B-Waffenschranks nach Übernahme einer Waffe. Ein bisher passives Mitglied einer Kompanie wird aktiver Schütze und erfüllt die Voraussetzungen für den Waffenbesitz. Von seinem Vater, mit dem er nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, übernimmt er den Karabiner und möchte auch den Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B des Vaters in seine eigenen Räumlichkeiten mitnehmen und nutzen. Ist dies möglich? Das Aufbewahrungsbehältnis kann der Sohn nicht aufgrund der Besitzstandsregelungen übernehmen, da es an dem Erfordernis der häuslichen Gemeinschaft fehlt, das Voraussetzung für das Greifen der Bestandsschutzregelungen ist. Der Schrank der Sicherheitsstufen A/B kann von ihm allerdings als festes verschlossenes Behältnis im Rahmen der Härtefallregelung nach 13 Abs. 8 AWaffV i.v.m. Ziffer WaffVwV genutzt werden. 7. Aufbewahrung im Erbfall - Familienmitglieder Was gilt für die Aufbewahrung, wenn der Vater stirbt und der Sohn, der bisher keine Waffen besaß und auch nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Vater lebte, die Waffen erbt? Kann der Sohn, wenn er die Voraussetzungen für einen eigenen Waffenbesitz erfüllt, den Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B weiter nutzen? Eine Weiternutzung im Rahmen der Bestandsschutzvorschriften ist nicht möglich. Voraussetzung ist, dass bereits zu Lebzeiten, also vor dem Erbfall, eine häusliche Gemeinschaft bestanden hat. Der Waffenschrank der Sicherheitsstufen A/B kann im vorliegenden Fall als festes verschlossenes Behältnis im Rahmen der Härtefallregelung nach 13 Abs. 8 AWaffV i.v.m. Ziffer WaffVwV genutzt werden.
4 4 8. Aufbewahrung im Erbfall - Dritte Ist eine Vererbung von Waffenschränken der Sicherheitsstufen A/B an Dritte, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind und als Kompaniemitglieder Waffen erwerben wollen, möglich? Die Vererbung an einen Dritten ist nicht von der Bestandsschutzregelung nach 36 Abs. 4 WaffG erfasst. Voraussetzung ist, dass vor dem Tod des Erblassers eine häusliche Gemeinschaft bestand. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, einen Waffenschrank A/B im Rahmen der Härtefallregelung nach 13 Abs. 8 AWaffV i.v.m. Ziffer WaffVwV als festes verschlossenes Behältnis zu nutzen. 9. Aufbewahrung im Erbfall Kompanie an neues Mitglied Aufgrund eines Erbfalls hat eine Kompanie vor Jahren einen Karabiner und einen Waffenschrank A/B übernommen. Nunmehr will ein neuer Schütze mit Waffenbesitzkarte Karabiner und Waffenschrank erwerben. Ist diese Weiterveräußerung der Kompanie an einen Schützen möglich? Die Weiterveräußerung des Karabiners an das neue Vereinsmitglied ist möglich, soweit das Mitglied die waffenrechtlichen Voraussetzungen (Bedürfnis, Sachkunde, usw.) erfüllt. Der Waffenschrank A/B kann vom Erwerber nur im Rahmen der Härtefallregelung nach 13 Abs. 8 AWaffV i.v.m. Ziffer WaffVwV als festes verschlossenes Behältnis genutzt werden. 10. Veräußerung A/B-Waffenschrank zu Weiternutzung Ein aktiver Schütze scheidet aus Alters- oder Gesundheitsgründen aus und möchte seine Waffe und auch seinen Waffenschrank A/B nicht mehr behalten. Kann er diesen Waffenschrank an Dritte veräußern, damit diese ihre Waffen darin aufbewahren? Dem Schützen steht es selbstverständlich frei, den Waffenschrank A/B zu veräußern. Allerdings greifen bei einer Veräußerung mangels häuslicher Gemeinschaft die Bestandschutzregelungen in 36 Abs. 4 WaffG für den Erwerber nicht, so dass dieser den Waffenschrank A/B nur im Rahmen der Härtefallregelung nach 13 Abs. 8 AWaffV i.v.m. Ziffer WaffVwV als festes verschlossenes Behältnis nutzen kann.
5 5 11. Gilt die Härtefallregelung auch nach dem ? Gilt die Härtefallklausel gemäß 13 Abs. 6 AWaffV i.v.m. Nr WaffVwV auch weiterhin, also auch für neue Gebirgsschützen? Die Härtefallregelung gilt selbstverständlich weiterhin und unabhängig davon, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz noch nicht an die jüngsten Änderungen des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung angepasst wurde. Deshalb können sich auch neue Gebirgsschützen auf die in Nr WaffVwV angeführten Fallgruppen für Härtefälle berufen. Wichtig ist, dass es in jedem Fall einer Festsetzung durch die Waffenbehörde bedarf. 12. Was ist ein verschließbares Behältnis? Was versteht man unter einem festen verschließbaren Behältnis? Eine bundeseinheitliche Definition für feste verschließbare Behältnisse gibt es leider nicht. Unter Behältnis versteht die Rechtsprechung ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Als verschlossen ist das Behältnis nur anzusehen, wenn es durch ein Schloss oder eine vergleichbare Sicherungsvorrichtung gegen Abhandenkommen und unbefugte Benutzung durch Dritte gesichert sein. Nähere technische Spezifikationen, denen das verschlossene Behältnis genügen muss, enthält das Waffenrecht nicht, jedoch muss es sich ausdrücklich um ein festes verschlossenes Behältnis handeln. Die Anforderungen sind im Hinblick auf das zentrale Anliegen des Gesetzgebers zu bestimmen, die Allgemeinheit vor den schweren Gefahren, die von einem unsachgemäßen Umgang mit Waffen oder Munition ausgehen, zu bewahren und deshalb eine unberechtigte Nutzung durch Dritte auch Angehörige möglichst zu verhindern. Ein A/B-Schrank genügt ohne Zweifel diesen Anforderungen. Auch andere Metalltresore werden regelmäßig eine hinreichende Sicherung gegen unbefugten Zugriff bieten. Von der Nutzung bloßer Holzschränke ist ungeachtet der rechtlichen Anforderungen dringend abzuraten.
FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen
FAQ rund um die Waffenaufbewahrung durch Gebirgsschützen Am 06.07.2018 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (BGBl. I S. 2133) in Kraft getreten, das unter anderem
MehrWaffen- und Munitionsaufbewahrung
Waffen- und saufbewahrung Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Nach 36 des Waffengesetz (WaffG) und 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im
MehrAufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt)
Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) 1. Allgemeines Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in 36 WaffG sowie in den 13 und 14 AWaffV geregelt. Schusswaffen und Munition dürfen
MehrWir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt.
Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Quellenverzeichnis: Waffengesetz (WaffG) -Auszug- vom 11. Oktober 2002 zuletzt geändert
MehrUmgang mit Waffen oder Munition
Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,
MehrWaffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
MehrZu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein
Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng
MehrMerkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften
Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden Waffenrecht; Vollzugshinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen
MehrAufbewahrung von Waffen und Munition
Landratsamt Kitzingen Sachgebiet 35 Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Waffen und Munition Das Landratsamt Kitzingen informiert: Oktober 2005 Das Waffenrecht hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor den Gefahren,
MehrAufbewahrung von Waffen
Aufbewahrung von Waffen Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.v. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine
MehrReferent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention
Waffenaufbewahrung Auszug aus der Informationsveranstaltung beim Landratsamt Esslingen am 10. Mai 2012 Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Folie 2, 02.06.2012 Waffenaufbewahrung
MehrMerkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 Anknüpfend an 42 des alten Waffengesetzes, der die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition vorschreibt,
MehrHintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017
Hintergrund Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung
MehrHinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
Vorbemerkung Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Das Bundesministerium des Innern arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf für eine Änderung des Waffengesetzes auch in Bezug auf die Aufbewahrungsvorschriften.
MehrANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, 80466 München Frau / Herrn Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Waffen/Jagd/Fischerei
MehrAntrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen
MehrDas neue Waffengesetz Juli 2017 Fragen und Antworten
Fragen und Antworten Compiled für Hegering 1, 13.07.2017 - HDr (siehe Mail Sabine Ley vom 05.07.17 sowie Pressemitteilung des deutschen Jagdverbandes e.v. ) Geändertes Waffengesetz ist am 6.7.2017 in Kraft
MehrHinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern ( 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung AWaffV -)
Bayerischer Sportschützenbund e.v. Olympia-Schießanlage, Ingolstädter Landstr. 110, 85748 Garching-Hochbrück, 089/316949-0, Fax: 089/316949-50, e-mail: gs@bssb.de Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung
Mehrsie heutee im Bundesgesetzblatt auf Seitee 2133 veröffentlicht wurden.
Waffenrecht Änd derung gen des Waff fenges setzes s sind in Kra aft 06.07.2017 Am Donnerstag, den 18. Mai hat der Deutsche Bundestag um 22.31 Uhr das 2. Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes in zweiter
MehrAufbewahrung von Waffen und Munition
Aufbewahrung von Waffen und Munition In Zusammenarbeit mit der Behörde für Waffen- und Jagdangelegenheiten Stand: Januar 2019 Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Landeskriminalamt Hamburg Caffamacherreihe
MehrDIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER SOWIE DER WAFFENBEHÖRDEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN.
EMPFEHLUNGEN DES LKA BW Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER SOWIE DER WAFFENBEHÖRDEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
MehrInformationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer
Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der
MehrEmpfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten
Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten Diese Empfehlungen sollen als Grundlage für die Ausarbeitung von Aufbewahrungskonzepten
MehrAntrag auf Erteilung einer / eines
Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Bahnhofstraße 44 66663 Merzig Waffenbesitzkarte Standard-WBK Waffenbesitzkarte für Sportschützen Antrag auf Erteilung einer / eines gleichzeitig Erlaubnis zum
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 9 11.07.17, 09:56 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrSichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Kurzbeschreibung: Gesetzliche Anforderungen an die sichere Aufbewahrung: Wer Waffen (alle Arten) oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
MehrNeue Fragen nach Gesetzesänderung zur Aufbewahrung
Neue Fragen nach Gesetzesänderung zur Aufbewahrung Das geänderte Waffengesetz trat am 6. Juli in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Sportschützen hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.
MehrSichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer
Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer Sind Ihre Waffen sicher aufbewahrt? Die von Waffen insbesondere aber von Schusswaffen ausgehende Gefahr, wenn sie in unbefugte
Mehr2. Wie viele Waffen von welcher Art sind in o. g. Gebietskörperschaften gemeldet?
14. Wahlperiode 08. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Walter Heiler und Wolfgang Wehowsky SPD und Antwort des Innenministeriums Waffenbesitz im Landkreis Karlsruhe Kleine Anfrage Wir fragen die Landesregierung:
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3034 19. 11. 2017 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Verdachtsunabhängige
MehrAntrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):
eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für
MehrWaffen und Munition Aufbewahrung und Transport der Waffen. in der Fassung vom und 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV)
Waffen und Munition Aufbewahrung und Transport der Waffen. 36 WaffG in der Fassung vom 26.03.2008 und 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) Seite 1 Was bedeutet sichere Aufbewahrung von Waffen
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrWaffenbesitz in der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar- Kreis
14. Wahlperiode 04. 02. 2010 Kleine Anfrage der Abg. Gerhard Kleinböck und Rosa Grünstein SPD und Antwort des Innenministeriums Waffenbesitz in der Stadt Heidelberg und dem Rhein-Neckar- Kreis Kleine Anfrage
Mehrsicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen
Empfehlungen des LKA BW zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von sen STAND: 31.07.2009 Diese Zusammenstellung soll der Unterstützung der Kriminalpolizeilichen Fachberater
MehrDer WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht
Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport
MehrSchrank VDMA SICHERHEITSSTUFE »A« (Stand Mai 1995) Tonga-5 VDMA»A« Detailbeschreibung Seite 7
Schrank SICHERHEITSSTUFE Tonga-5 Detailbeschreibung Seite 7 Comsafe-Information zur Aufbewahr Veran Jeder der Waffen besitzt, muss sich der Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen bewusst sein. Das
MehrAntrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall
Landeshauptstadt Saarbrücken Ordnungsamt - Waffenbehörde - Großherzog-Friedrich-Straße 111 66121 Saarbrücken E-Mail ordnungsamt@saarbruecken.de Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Erbfall Name
MehrWaffenschränke. Herzlich Willkommen! Jakob Hayessen, GF der Tresor-Baumann GmbH
Herzlich Willkommen! Jakob Hayessen, GF der Tresor-Baumann GmbH Gliederung Warum einen Tresor? Sicherheitsstufen Sicherheitsstufe A Sicherheitsstufe A + B-Innentresor Sicherheitsstufe B Grad 0 Grad 1 Optionen
MehrDie sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich 36 WaffG, 13, 14 AWaffV
Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich 36 WaffG, 13, 14 AWaffV Die Geschehnisse in der jüngsten Vergangenheit haben auf sehr tragische Weise verdeutlicht, dass die Aufbewahrungsvorschriften
MehrHinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung
Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde
MehrPostfach Darmstadt. Abt. 2. sitzkarte. melden. Kaufvertrag. n überlässt, muss 32/
Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Der Oberbürgermeister Bürger- und Ordnungsamt Abt. 2 Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt I. Wichtige Pflichten Unverzüglich musss bei der zuständigen
MehrO F F I Z I E L L E S
O F F I Z I E L L E S Hinweise des DSB zur Aufbewahrung von Waffen und in Schützenhäusern 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung A-WaffV Seitens unserer Mitgliedsvereine wurde nach dem Attentat
MehrVerwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank)
Mitteilung Nr. 2004/2008 Organisation Vorstand C 35-5 3. September 2008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank) Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum
MehrVerordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie
MehrNachfolgend die für die Jägerschaft wichtigsten Bestimmungen, die FORUM WAFFENRECHT und DJV zusammengestellt haben:
Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie auch die ersten Wochen und Monate mit und unter dem neuen Gesetz waren von Verwirrung, Unwissenheit und in manchen Bereichen
Mehr1. Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte?
1 Waffenrecht Waffen-Munitionserwerb und -besitz 1. Brauchen Inhaber eines Jahresjagdscheins zum Erwerb ihrer ersten Langwaffe eine vorher ausgestellte Waffenbesitzkarte? c) Ja, aber nur bei kombinierten
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Seite 1 von 5 Bitte auswählen Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 1.4.2008) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrMerkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 1. Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände, Genehmigungspflicht für Schießordnungen 15 Die Regelung über
MehrNeues Waffenrecht zum 01. April 2003
Neues Waffenrecht zum 01. April 2003 Kleiner Waffenschein Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrAntrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung
MehrAntrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Antrag auf Eintragung der unten aufgeführten Waffe(n) in eine neu auszustellende
MehrStellungnahme des Deutschen Schützenbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Stellungnahme des Deutschen Schützenbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften Zu 12 WaffG Die Klarstellung zum Führen wesentlicher Teile ( 12 Abs. 3 Nr.
Mehr(PKS, Tabelle 07JBKA). Dies passt auch zu den Einträgen im Nationalen Waffenregister
Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Waffenkriminalität in Deutschland 3T-Drucksache 19/935 Vorbemerkung der Fragesteller: Für das Berichtsjahr 2016
Mehrneue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis
neue gelbe WBK Die neue gelbe Waffenbesitzkarte kein nachträglicher Bedürfnisnachweis für jeden einzelnen Erwerb! Das bis 31.03.2003 geltende Waffengesetz kannte zwei verschiedene Formen der waffenrechtlichen
MehrSie haben... max. 10. mehr als 10. max. 10. max. 5. mehr als 10. max. 10. A-Schrank ohne. A-Schrank mit Innenfach. Innenfach. B-Schrank mit Innenfach
ufbewahrung von Waffen und unition Die Übersicht zeigt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der ufbewahrung von Waffen und unition in ezug zum jeweiligen Widerstandsgrad der Waffenschränke für den privaten
MehrZerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung
Aktualisierungen zum Buchtitel ISBN 9783940723925 D1 Korrekturen: Fußnote 263 (Seite 252): VG Dresden Fußnote 274 (Seite 433): Verweis auf Seite 72 Fußnote 314 (Seite 483): Verweis auf Seite 156 Fußnote
MehrVerwaltungsgericht Hamburg : Einmalige Zutrittsverweigerung bei waffenrechtlicher Kontrolle begründet Unzuverlässigkeit!
Frankfurt am Main, den 30.10.2012 Az. 213/98Ni/Be/jk D10/1859-12 Verwaltungsgericht Hamburg : Einmalige Zutrittsverweigerung bei waffenrechtlicher Kontrolle begründet Unzuverlässigkeit! Anmerkungen zum
MehrJuristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern!
Juristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern! Alle Rechte vorbehalten Nachdruck verboten! Die ergänzten oder aktualisierten Abschnitte sind farblich hervorgehoben. Aufbewahrung
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein )
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen ( großer Waffenschein ) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung
MehrKein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht
VGH München, Beschluss v. 24.11.2017 21 CS 17.1531 Titel: Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 WaffG 4 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b,
MehrDas neue Waffengesetz und ein spezieller Fall seiner Folgen für Sportschützen
Das neue Waffengesetz und ein spezieller Fall seiner Folgen für Sportschützen von Dr. Volkmar Schilling und Volker Pfau Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, das neue Waffengesetz, verkündet am 16.10.2002
MehrAntrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer / mehrerer Waffen ( 10 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative WaffG) Eintragung einer Erlaubnis
MehrVerordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz trat am 1. April 2003 in Kraft; zum 1. April 2008 wird es
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2269 7. Wahlperiode 23.07.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Besitz von Waffen im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 2 Nummer
MehrWiderruf der Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit
VG Bayreuth, Urteil v. 30.10.2015 B 1 K 15.345 Titel: Widerruf der Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit Normenketten: WaffG 5 Abs. 1 Nr. 2b, 36 Abs. 1 S. 1,
MehrAntrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes
Mehr- Der Präsident - Liebe Sportschützinnen und Sportschützen, sehr geehrte Damen und Herren,
- Der Präsident - Liebe Sportschützinnen und Sportschützen, sehr geehrte Damen und Herren, die Ereignisse in den vergangenen Wochen und Monaten haben gerade die Waffen- und Munitionsaufbewahrung in das
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 6 25.10.2011 15:16 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrAntrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG)
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Wege der Erbfolge ( 20 WaffG) Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung einer Waffenbesitzkarte
MehrSchleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480
An den Schleswig-Holsteinischen Landtag Innen- und Rechtsausschuss 24171 Kiel Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3480 Bessere Kontrolle der Schusswaffen in Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion
MehrAntrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Landkreis Helmstedt - Waffen und gdwesen Südertor 6 38350 Helmstedt Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,
MehrZum besseren Verständnis wird im Folgenden der Unterschied zwischen einer Durchsuchung und der Nachschau dargelegt.
Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde
MehrDas Waffenrecht Änderungen 2008
Das Waffenrecht Änderungen 2008 www.bmi.bund.de Änderungen im Waffengesetz Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München nur per E-Mail über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden
MehrAntrag auf Erteilung einer
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Eintragung einer derartigen Erlaubnis in eine bereits vorhandene WBK ( 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) Waffenbesitzkarte
Mehrder Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE)
Drucksache 18 / 15 912 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) und Benedikt Lux (GRÜNE) vom 06. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07.
MehrWaffenrecht Änderungen im Waffenrecht durch Art. 3 Abs. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom (BGBI I S.
Innenministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Landeskriminalamt NRW Kreispolizeibehörden (alle) 21. Mai 2010 Seite 1 von 4 Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben) 43.6-57.06.01 4,14,36 Waffenrecht
MehrHinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie, dass die Vorlage von nicht vollständig ausgefüllten Anträgen zu teils erheblichen Verzögerungen bei
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.
16. Dezember 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (NKR-Nummer 3854, BMI) Der Nationale
Mehr1. Angaben zur Person:
Datenschutzrechtlicher Hinweis: Sie sind gem. 39 WaffG verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Aus künfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Eingegangen Anschrift der zuständigen Genehmigungsbehörde 32 FD Ordnung und Straßenverkehr -Waffenbehörde- 06400 Bernburg (Saale) Gemäß Nr. 10.7.2
MehrDie Ausschreibung zur Landesmeisterschaft wurde entsprechend geändert: Gültig ab 2010
Ab 2010 tritt eine neue Regelung zum Wettkampfpass in Kraft. Nach dem Beschluss der Sportkommissionssitzung am 19.07.2009 wird der Wettkampfpass abgeschafft. Damit entfällt die bisherige Regelung, dass
MehrWaffenrechtliche Erlaubnisse werden nach Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Waffenbehörde in Form von
Allgemeines zum Waffenrecht Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Waffenrecht schafft damit einen angemessenen
MehrHessischer Schützenverband e.v.
Hessischer Schützenverband e.v. 1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern
Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Waffengesetz (in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 3 A 451/08 3 K 356/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen den Landkreis Erzgebirgskreis
MehrZusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz 1. Vorwort Die gemachten Ausführungen beziehen sich auf die Regelungen des neuen Waffengesetzes. Eine ganze Reihe von Fragen bedürfen noch
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
5020 Salzburg / Wasserfeldstraße 30 Telefon: +43 662 8042-0* / Fax: +43 662 8042-3893 E-Mail: post@lvwg-salzburg.gv.at DVR 0078182 Ort, Datum: Salzburg, 18.01.2019 Zahl: 405-10/593/1/5-2019 Betreff: AB
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrWichtige neue Entscheidung
LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 31.10.2016 Wichtige neue Entscheidung Waffenrecht: 141 Waffen sind mehr als genug 8 Nr. 2, 14 Abs. 2 und 4 WaffG Waffenbesitzkarte
MehrWAFFENRECHTLICHE ENTWICKLUNG Veranstaltung am im Schützenhaus zu Ohlendorf
WAFFENRECHTLICHE ENTWICKLUNG 2012 Veranstaltung am 14.01.2012 im Schützenhaus zu Ohlendorf TOP 1: Moin! Erst einmal einen Kaffee. TOP 2 : Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Beschlossen am 04.11.2011
MehrWaffengesetz und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
Waffengesetz und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz WaffG und WaffVwV herausgegeben von Dirk Ostgathe Erster Polizeihauptkommissar und (FH) und Lars Polizeihauptkommissar mit Einführung
MehrAntrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):
eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für
Mehr