Sie haben... max. 10. mehr als 10. max. 10. max. 5. mehr als 10. max. 10. A-Schrank ohne. A-Schrank mit Innenfach. Innenfach. B-Schrank mit Innenfach
|
|
- Monika Fiedler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ufbewahrung von Waffen und unition Die Übersicht zeigt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der ufbewahrung von Waffen und unition in ezug zum jeweiligen Widerstandsgrad der Waffenschränke für den privaten ereich und für nicht bewohnte Schützenhäuser Waffenaufbewahrung privaten ereich (nach 6 WaffG und WaffV) Deutscher Schützenbund e.v Lahnstraße Wiesbaden info@dsb.de Tel. 06/ Fax 06/ DEUTSCHER SCHÜTZENUND E.V. Sie haben... Sie dürfen unterbringen... Sie haben... Sie benötigen mindestens... max. 0 max. 0 max. 0 max. 0 unbeschränkte nzahl max. 5 mehr als 0 max. 0 max ehältnisgewicht unter 00 kg max. 0 mehr als 0 unbeschränkte nzahl max. 0 max. 0 bei ehältnisgewicht über 00 kg ei einer ehrzahl von Waffen ist die ufbewahrung nicht nur in dem jeweils höher klassifizierten Schrank möglich, sondern sie kann auch in einer entsprechenden nzahl von Schränken mit dem erforderlichen Sicherheitsniveau erfolgen. Die aufgeführten Kombinationen sind daher eine beispielhafte, nicht abschließende Darstellung; die ordnungsgemäße ufbewahrung ist auch in weiteren Kombinationen möglich. 0 unbeschränkte nzahl max. 0 unbeschränkte nzahl -Schrank ohne -Schrank mit -Schrank mit Erklärung: bis ufbewahrungsalternativen Langwaffe über 0 ufbewahrung nicht bewohnten Schützenhaus ( bs.6 WaffV) max. bweichungen hierzu muss der Verein anhand eines Sicherheitskonzeptes mit der zuständigen ehörde abstmen ( bs.6 WaffV) erlaubnispflichtige Kurzwaffen dürfen nur auf der Grundlage eines abgestmten Sicherheistkonzeptes unbewohnten Schützenhaus aufbewahrt werden -Schrank ohne -Schrank -Schrank mit 0-Schrank Stahlblech-Schrank mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig 0 Kurzwaffe unition Definition Waffenschränke = Sicherheitsstufe nach VD 99 (Stand ai 995) = Sicherheitsstufe nach VD 99 (Stand ai 995) 0 = Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN - = Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad nach DIN/EN - Liegt das Gewicht des ehältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen briss über 00 kg, dürfen bis 0 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden, liegt es unter 00 kg, dann dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden. Eine sog. Überkreuz-ufbewahrung ist zulässig; d.h. nicht zu einer Waffe gehörende unition kann gemeinsam mit dieser aufbewahrt werden. eispiel: Kleinkalibermunition darf mit Großkaliberwaffen Waffenschrank aufbewahrt werden. Grundsätzlich gilt für die ufbewahrung privaten ereich und in nicht bewohnten Schützenhäusern für Luftdruckwaffen und Diabolos folgendes: Luftdruckwaffen/CO -Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassifizierten Schränken aufbewahrt werden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein bhandenkommen ebenso verhindert wird wie der unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum. Diabolos für Luftdruckwaffen sind keine unition Sinne des Waffengesetzes; für sie gelten keine besonderen Vorschriften für die ufbewahrung, insbesondere können sie auch gemeinsam mit der Luftdruckwaffe verwahrt werden. Offizieller usrüster des Deutschen Schützenbundes und seiner Nationalmannschaft HRTNN TRESORE G m Ziegenberg 06 Paderborn Tel (0 5 5) eratung und Waffenschrank-Katalog kostenlos unter Tel oder info@ waffenschraenke.de it freundlicher Unterstützung von Targets Cibles lancos Krüger Druck & Verlag GmbH & Co. KG arktstraße 6676 Dillingen Telefon: (0 68 ) Telefax: (0 68 ) E-ail: m.massmich@kdv.de Stand: November 009
2 Hinweise des DS zur ufbewahrung von Waffen und unition in Schützenhäusern ( bs.6, llgemeine Waffengesetz-Verordnung WaffV -) Seitens unserer itgliedsvereine wurde in letzter Zeit vermehrt die Frage aufgeworfen, wie es sich mit den gesetzlichen Vorschriften zur ufbewahrung von Waffen in Schützenhäusern verhält. Hinsichtlich der ufbewahrung in Privathäusern verweisen wir auf die bereits herausgegebene Information des Deutschen Schützenbundes ( affen.pdf). Nachfolgend informiert der Deutsche Schützenbund nochmals über die geltende Rechtslage für Schützenvereine. Zunächst ist zu unterscheiden zwischen einem bewohnten Schützenhaus und "einem nicht dauernd bewohnten Gebäude". Für ein bewohntes Gebäude (z.. vom Hausmeister als Dienstwohnung oder ieter sonstiger Wohnungen) gelten die Regelungen für die ufbewahrung in Privathäusern. "Dauernd bewohnt" lässt eine bwesenheit Rahmen der Sozialadäquanz (z.. bwesenheit wegen Einkäufen, esuchen oder Urlaub) zu. Nach bs. 6 der WaffV ist festgelegt: In "einem nicht dauernd bewohnten" Schützenhaus dürfen nur bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahrt werden. Die ufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN - Widerstandsgrad entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige ehörde kann nach WaffV bweichungen auf ntrag hinsichtlich der Sicherheitsbehältnisse zulassen. Sie hat hierbei rt und nzahl der aufbewahrten Waffen sowie die Lage und zeitliche Nutzung des Schützenhauses zu berücksichtigen.
3 Nach alter Rechtslage sollte in derartigen Fällen die krinalpolizeiliche eratungsstelle beteiligt werden; diese eteiligung ist mit dem Änderungsgesetz zum..008 abgeschafft. Welche Konsequenzen ergeben sich für Schützenvereine?. Erlaubnisfreie Schusswaffen sind so aufzubewahren, dass sie gegen bhandenkommen also auch die Wegnahme durch Unbefugte gesichert sind. Dies bedeutet Vereinshaus, dass zumindest ein abgeschlossener Schrank für die Luftgewehre vorhanden sein muss. Hierbei reicht auch ein gesondert abschließbarer Raum (Waffenkammer) aus.. Schützenvereine, die von der zuständigen ehörde (Landratsamt, Ordnungsbehörde, Polizeibehörde) bis zum..008 unter eteiligung der krinalpolizeilichen eratungsstelle eine Genehmigung zur ufbewahrung von genehmigungspflichtigen Waffen erhalten haben, können sich auf diese Genehmigung solange berufen, bis diese von der zuständigen ehörde geändert wird. Sie sollten allerdings regelmäßig kontrollieren, dass die eingelagerten Waffen dem Genehmigungsbescheid entsprechen.. Schützenvereine, die lediglich bis zu drei erlaubnispflichtige Langwaffen Verein aufbewahren und einen neuen Tresor (Norm DIN/EN - Widerstandsgrad ) erworben haben, sollten die nkaufrechnung oder eine Typenbeschreibung bereit halten, falls sie von der ehörde angeschrieben werden. is zu einer etwaigen Gesetzesänderung sind diese Waffen legal eingelagert.. Vereine, die keine Genehmigung der zuständigen ehörde haben, dürfen entweder keine genehmigungspflichtigen Waffen Vereinshaus lagern oder müssen, wenn sie diese einlagern wollen, bei der Einlagerung von bis zu genehmigungsbedürftigen Langwaffen einen Tresor der Norm DIN/EN Widerstandsgrad erwerben. Eine zusätzliche Genehmigung der ehörde ist dann bis zu einer etwaigen Änderung der Rechtslage nicht erforderlich.
4 5. Vereine, die z.. einen alten anktresor als Spende bekommen haben, dürfen, wenn die zuständige ehörde die ufbewahrung nach WaffV genehmigt hat, diesen weiter benutzen solange die Genehmigung gilt. Sie sollten auch hierbei regelmäßig kontrollieren, dass nur diejenigen Waffen aufbewahrt werden, die dem Genehmigungsbescheid entsprechen. 6. Wenn ein alter Tresor benutzt und die ufbewahrung nie genehmigt wurde, muss sich der Verein an die zuständige ehörde wenden. Hierbei sollte der Vereine versuchen, ein ufbewahrungskonzept zu vereinbaren, das den ufbewahrungsvorschriften in Privathaushalten entspricht. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es indes nicht, weil der ehörde ein Ermessensspielraum zusteht, der je nach konkreter Situation vom Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt werden kann. 7. Die ufbewahrung von unition in "nicht dauernd bewohnten Gebäuden" ist nicht ausdrücklich Waffengesetz und in der WaffV geregelt. Grundsätzlich dürfte auch hier die allgemeine Regelung des bs. WaffV gelten: unition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht feigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss o- der einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder einem gleichwertigen ehältnis aufbewahrt werden. Der Kommentar zum Waffengesetz von Steindorf (ecksche Kurzkommentare, 8. uflage, Randziffer 7 zu WaffV) geht allerdings davon aus, dass bs. in unbewohnten Gebäuden nicht anwendbar ist! Diese nsicht ist jedoch ohne weitere egründung dargestellt; sie lässt sich aus dem Gesetz nicht ableiten und ist rechtlich mehr als zweifelhaft. Hier sollte daher zur Klarstellung ein ufbewahrungskonzept ebenfalls Einvernehmen mit der zuständigen ehörde festgelegt werden. Der Gesamtregelung des 6 bs. Satz WaffG ist allerdings zu entnehmen, dass in stärker gesicherten ehältnissen (mindestens Widerstandsgrad 0) mit den Waffen auch die unition verwahrt werden darf.
5 8. Grundsätzlich ist die ufbewahrung von Waffen und unition auch in besonders gesicherten Waffenkammern möglich. Wegen der unterschiedlichen baulichen Gegebenheiten können hier allgemeine Hinweise nicht gegeben werden. In einer entsprechend gesicherten Waffenkammer müssen Waffen und unition nicht in gesonderten Schränken aufbewahrt werden. Die Einzelheiten für eine derartige Waffenkammer müssen Rahmen des ufbewahrungskonzeptes mit der zuständigen ehörde abgesprochen werden. Die baulichen Vorgaben und Grundsätze für Waffenkammern der Polizei und der undeswehr finden hierbei keine nwendung. 9. Der Vorstand muss festlegen, wer Zugang zu den Waffenschränken oder zu einem Waffenraum haben darf. Zugang zu erlaubnispflichtigen Waffen darf nur haben, wer Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist, mithin zuverlässig und geeignet sowie sachkundig ist. Grundsätzlich dürfen unter 8-jährige Jugendliche keinen Zugang zum Waffenschrank oder Waffenraum haben.
Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in Schützenhäusern ( 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung AWaffV -)
Bayerischer Sportschützenbund e.v. Olympia-Schießanlage, Ingolstädter Landstr. 110, 85748 Garching-Hochbrück, 089/316949-0, Fax: 089/316949-50, e-mail: gs@bssb.de Hinweise des DSB und BSSB zur Aufbewahrung
MehrO F F I Z I E L L E S
O F F I Z I E L L E S Hinweise des DSB zur Aufbewahrung von Waffen und in Schützenhäusern 13 Abs.6, 14 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung A-WaffV Seitens unserer Mitgliedsvereine wurde nach dem Attentat
Mehr- Der Präsident - Liebe Sportschützinnen und Sportschützen, sehr geehrte Damen und Herren,
- Der Präsident - Liebe Sportschützinnen und Sportschützen, sehr geehrte Damen und Herren, die Ereignisse in den vergangenen Wochen und Monaten haben gerade die Waffen- und Munitionsaufbewahrung in das
MehrAufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt)
Aufbewahrung von Waffen und Munition i.s.d. WaffG (Merkblatt) 1. Allgemeines Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in 36 WaffG sowie in den 13 und 14 AWaffV geregelt. Schusswaffen und Munition dürfen
MehrWaffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
MehrMerkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften
Merkblatt Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie Kontrolle der Einhaltung der Aufbewahrungsvorschriften Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um
MehrZu Hause oder unterwegs: Schusswaffen und Munition dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und ungeschützt sein
Merkblatt: Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition Landratsamt Calw Untere Waffenbehörde Sind Ihre Schusswaffen sicher aufbewahrt? Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in Deutschland streng
MehrWaffen- und Munitionsaufbewahrung
Waffen- und saufbewahrung Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und Nach 36 des Waffengesetz (WaffG) und 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Aufbewahrung von Schusswaffen (Feuerwaffen) im
MehrUmgang mit Waffen oder Munition
Innenministerium Baden-Württemberg Umgang mit Waffen Munition Informationen für Erbwaffenbesitzer 1 und Altwaffenbesitzer 2 1. Pflichten des Waffenbesitzers Alle Personen, die Waffen Munition besitzen,
MehrAufbewahrung von Waffen
Aufbewahrung von Waffen Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.v. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine
MehrWir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt.
Wir haben nachfolgend die wesentlichen, aktuellen Informationen zum Thema Waffenaufbewahrung für Sie zusammengestellt. Quellenverzeichnis: Waffengesetz (WaffG) -Auszug- vom 11. Oktober 2002 zuletzt geändert
MehrEmpfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten
Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten Diese Empfehlungen sollen als Grundlage für die Ausarbeitung von Aufbewahrungskonzepten
MehrSichere Aufbewahrung von Waffen und Munition
Kurzbeschreibung: Gesetzliche Anforderungen an die sichere Aufbewahrung: Wer Waffen (alle Arten) oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
MehrSichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer
Sichere Aufbewahrung von Waffen oder Munition Ein Ratgeber für den Waffenbesitzer Sind Ihre Waffen sicher aufbewahrt? Die von Waffen insbesondere aber von Schusswaffen ausgehende Gefahr, wenn sie in unbefugte
MehrAufbewahrung von Waffen und Munition
Landratsamt Kitzingen Sachgebiet 35 Kaiserstr. 4 97318 Kitzingen Waffen und Munition Das Landratsamt Kitzingen informiert: Oktober 2005 Das Waffenrecht hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor den Gefahren,
Mehrsicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Wertbehältnissen
Empfehlungen des LKA BW zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von sen STAND: 31.07.2009 Diese Zusammenstellung soll der Unterstützung der Kriminalpolizeilichen Fachberater
MehrMerkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt zur Aufbewahrung der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 Anknüpfend an 42 des alten Waffengesetzes, der die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition vorschreibt,
MehrAntrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 10 Abs.4 Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins gemäß 0 Abs.4 Waffengesetz (WaffG) An den Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 0 3655 Stadthagen A Angaben zur Person des Antragstellers evtl. Nebenwohnungen
MehrHinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition
Vorbemerkung Hinweise zur Aufbewahrung von Waffen und Munition Das Bundesministerium des Innern arbeitet derzeit an einem Gesetzesentwurf für eine Änderung des Waffengesetzes auch in Bezug auf die Aufbewahrungsvorschriften.
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern 80524 München Über die Regierungen an die Kreisverwaltungsbehörden Waffenrecht; Vollzugshinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen
MehrReferent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention
Waffenaufbewahrung Auszug aus der Informationsveranstaltung beim Landratsamt Esslingen am 10. Mai 2012 Referent: Kurt Schäffner LKA BW Technische Kriminalprävention Folie 2, 02.06.2012 Waffenaufbewahrung
MehrHintergrund. Fragen und Antworten. Änderung Waffengesetz Frage-Antwort-Papier Stand: 10. Juli 2017
Hintergrund Das geänderte Waffengesetz tritt am 6. Juli 2017 in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Jäger hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung. Schränke der Stufe A und B nach VDMA-Bauartbeschreibung
MehrNeue Fragen nach Gesetzesänderung zur Aufbewahrung
Neue Fragen nach Gesetzesänderung zur Aufbewahrung Das geänderte Waffengesetz trat am 6. Juli in Kraft. Die Änderung des Waffengesetzes beinhaltet für Sportschützen hauptsächlich Änderungen zur Aufbewahrung.
MehrDas neue Waffengesetz Juli 2017 Fragen und Antworten
Fragen und Antworten Compiled für Hegering 1, 13.07.2017 - HDr (siehe Mail Sabine Ley vom 05.07.17 sowie Pressemitteilung des deutschen Jagdverbandes e.v. ) Geändertes Waffengesetz ist am 6.7.2017 in Kraft
MehrInformationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer
Informationsblatt für Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer Bürger- und Ordnungsamt Postfach 11 10 61 Abteilung 2 64225 Darmstadt Der Oberbürgermeister I. Wichtige Pflichten Unverzüglich muss bei der
MehrAntrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):
eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für
MehrNeues Waffenrecht zum 01. April 2003
Neues Waffenrecht zum 01. April 2003 Kleiner Waffenschein Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2
MehrHinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung
Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde
Mehrsicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken
Empfehlungen des LKA BW zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken STAND: 27.08.2009 Diese Zusammenstellung soll der Unterstützung der Kriminalpolizeilichen
MehrSchrank VDMA SICHERHEITSSTUFE »A« (Stand Mai 1995) Tonga-5 VDMA»A« Detailbeschreibung Seite 7
Schrank SICHERHEITSSTUFE Tonga-5 Detailbeschreibung Seite 7 Comsafe-Information zur Aufbewahr Veran Jeder der Waffen besitzt, muss sich der Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen bewusst sein. Das
MehrDeutscher Schützenbund. DEUTSCHER SCHÜTZENBUND E.V. Fachverband für Schieß- und Bogensport SPORTORDNUNG. des. Deutschen Schützenbundes e.v.
Deutscher Schützenbund DEUTSCHER SCHÜTZENUND E.V. Fachverband für Schieß- und ogensport SPORTORDNUNG des Deutschen Schützenbundes e.v. Grundwerk: 0.0.204 Der Nachdruck, auch auszugsweise, ist verboten.
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrWaffenschränke. Herzlich Willkommen! Jakob Hayessen, GF der Tresor-Baumann GmbH
Herzlich Willkommen! Jakob Hayessen, GF der Tresor-Baumann GmbH Gliederung Warum einen Tresor? Sicherheitsstufen Sicherheitsstufe A Sicherheitsstufe A + B-Innentresor Sicherheitsstufe B Grad 0 Grad 1 Optionen
MehrDie sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich 36 WaffG, 13, 14 AWaffV
Die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition im Privatbereich 36 WaffG, 13, 14 AWaffV Die Geschehnisse in der jüngsten Vergangenheit haben auf sehr tragische Weise verdeutlicht, dass die Aufbewahrungsvorschriften
MehrDas neue Waffengesetz und ein spezieller Fall seiner Folgen für Sportschützen
Das neue Waffengesetz und ein spezieller Fall seiner Folgen für Sportschützen von Dr. Volkmar Schilling und Volker Pfau Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, das neue Waffengesetz, verkündet am 16.10.2002
MehrWaffen und Munition im privaten Bereich sicher aufbewahren
Information April 2016 Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33 87719 Mindelheim Waffen und Munition im privaten Bereich sicher aufbewahren Die Opfer von Waffendieben sind meistens private Waffenbesitzer.
MehrWaffen und Munition Aufbewahrung und Transport der Waffen. in der Fassung vom und 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV)
Waffen und Munition Aufbewahrung und Transport der Waffen. 36 WaffG in der Fassung vom 26.03.2008 und 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) Seite 1 Was bedeutet sichere Aufbewahrung von Waffen
MehrDer WSB unterwegs... Das neue WaffG gilt seit !!! ... in Sachen Waffenrecht
Der WSB unterwegs...... in Sachen Waffenrecht Das neue WaffG gilt seit 01.04.2003!!! Wichtig für den Verein Versicherung Schießen durch Kinder und Jugendliche Melde- und Nachweispflicht Aufbewahrung Transport
MehrAntrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG):
eingegangen am Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Ergänzung einer Erlaubnis nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG): Waffenbesitzkarte (WBK) für Sportschützen (grüne WBK) für
MehrAntrag auf Erteilung einer
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte (WBK grün) zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen bzw. Eintragung einer derartigen Erlaubnis in eine bereits vorhandene WBK ( 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG) Waffenbesitzkarte
MehrANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
ANLAGE 3 Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, 80466 München Frau / Herrn Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe Waffen/Jagd/Fischerei
MehrSicherheit beim Umgang mit Waffen
Sicherheit beim Umgang mit Waffen www.vdb-waffen.de www.gebrauchtwaffe.de Der richtige Umgang mit einer Waffe Bitte unbedingt vor Benutzung einer Waffe beachten! 1. Machen Sie sich mit der Handhabung der
MehrZum besseren Verständnis wird im Folgenden der Unterschied zwischen einer Durchsuchung und der Nachschau dargelegt.
Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung Nach der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde
MehrVerordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen -
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jägerschaft - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz ist seit 1. April 2003 in Kraft. Die Einführung sowie
MehrSchaffe Sicherheit. create security. Waffenschränke
Schaffe Sicherheit create security Waffenschränke Langwaffen und Munition Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand 05/1995) Abb.: WF 4 Abb.: WF 5 WF Schrank für Langwaffen mit Innentresor für Munition
MehrEMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN.
EMPFEHLUNGEN DES LKA BW EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN
MehrAntrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte und / oder Berechtigung zum Munitionserwerb Landratsamt Heilbronn Sicherheit und Ordnung Waffen, Sprengstoff 74064 Heilbronn 1. Ich beantrage die Erteilung
MehrEMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN FACHBERATER IN BADEN-WÜRTTEMBERG DIENEN.
EMPFEHLUNGEN DES LKA BW EMPFEHLUNGEN DES LKA BW ZUR sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition sowie zur Bewertung von Waffenschränken DIESE ZUSAMMENSTELLUNG SOLL DER UNTERSTÜTZUNG DER KRIMINALPOLIZEILICHEN
MehrAntrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Landkreis Helmstedt - Waffen und gdwesen Südertor 6 38350 Helmstedt Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Bitte beachten Sie: Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben,
MehrAufbewahrung von Waffen und Munition in Bayern
Aufbewahrung von Waffen Munition in Bayern Gesetzliche Mindestanforderungen in Bayern Empfehlungen des Bayerischen Landeskriminalamtes Sachgebiet 513 Prävention Arbeitsbereich Sicherheitstechnische Prävention
MehrAntrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Erben Landkreis Schaumburg Ordnungsamt Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Antrag auf Eintragung der unten aufgeführten Waffe(n) in eine neu auszustellende
MehrVollzugshinweise Aufbewahrung. von Schusswaffen und Munition
Vollzugshinweise zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition F- III - 1-1 1. Zu 36 Abs. 1 und 2 WaffG, 13 Abs. 1 bis 4 AWaffV (grundsätzliche Anforderungen an die Aufbewahrung): 1.1 Als Mindeststandard
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 9 11.07.17, 09:56 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrVerordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger
Verordnung zum Waffengesetz - die wichtigsten Bestimmungen für die Jäger - Das müssen Jäger zum neuen Waffenrecht wissen - Das neue Waffengesetz trat am 1. April 2003 in Kraft; zum 1. April 2008 wird es
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht
1 von 6 25.10.2011 15:16 Das Wichtigste zum Waffenrecht Das Waffengesetz (nunmehr in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz
MehrDie neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und andere Neuerungen
Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und andere Neuerungen Vortrag im HR Dornberg am 05.03.2012 Was ist neu? Was ist was? Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002, zuletzt geändert
MehrAufbewahrung und Transport von Waffen und Munition
André Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition Darstellung gesetzlicher Vorschriften und technischer Verfahren für Verwaltung und Justiz Busche Aufbewahrung und Transport von Waffen und
MehrMerkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003
Merkblatt für Sportschützen der wichtigsten Änderungen des Waffenrechts zum 01. April 2003 1. Anerkennungsverfahren für Schießsportverbände, Genehmigungspflicht für Schießordnungen 15 Die Regelung über
MehrJuristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern!
Juristischer Fachverlag André Busche Nur zur Ergänzung von Lehrbüchern! Alle Rechte vorbehalten Nachdruck verboten! Die ergänzten oder aktualisierten Abschnitte sind farblich hervorgehoben. Aufbewahrung
MehrDeutscher Schützenbund Lahnstraße 120, Wiesbaden
Deutscher Schützenbund Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen - Anhalt e.v. Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG) (Diese
MehrTarifstelle Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des
Tarifstelle Gegenstand Gebühren/ Auslagen in Euro 9 Waffenrechtliche Angelegenheiten 9.1 Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach 3 Absatz 3 des Waffengesetzes 30 bis 60 9.2 Regelüberprüfung
MehrDeutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v., Lahnstraße 120, 65195 Wiesbaden Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrDas Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern
Das Wichtigste zum Waffenrecht in Bayern Das Waffengesetz (in der Fassung vom 17.7.2009) regelt den Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Unter das Waffengesetz fallen neben den Schusswaffen
MehrVerwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank)
Mitteilung Nr. 2004/2008 Organisation Vorstand C 35-5 3. September 2008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesbank zum Waffengesetz (WaffVwV-BBank) Verwaltungsvorschrift der Deutschen Bundesbank zum
MehrDer Deutsche Schützenbund tritt entschieden für seine 1,5 Millionen verantwortungsvollen und qualifizierten Sportschützinnen und Sportschützen ein.
Wahlprüfsteine zum Waffenrecht und zum Schützenwesen vor der Bundestagswahl 2009 Deutscher Schützenbund e.v. Lahnstr. 120 65195 Wiesbaden www.dsb.de Der Deutsche Schützenbund tritt entschieden für seine
MehrDeutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben
Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, 39179 Barleben Bescheinigung für ein waffenrechtliches Bedürfnis ( 14 WaffG)
MehrFragebogen zur Waffensachkunde Prüfung 001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe?
001. Was versteht man unter einer Handfeuerwaffe? 002. Was versteht man unter einer Langwaffe? 003. Welche Arten von Kurzwaffen unterscheidet man? 004. Was bedeutet der Begriff Single Action? 005. Was
MehrFragebogen Themenbereich 5 Transport und Mitführen von Schusswaffen und Munition
5.01 Wer benötigt einen 5.02 Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen a) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt. b) Wer als Berechtigter mehr als 3 Waffen zum Schießstand transportieren
MehrMerkblatt zum Transport von Waffen und Munition
Merkblatt zum Transport von Waffen und Munition Zum Aushang im Schützenhaus Einleitung,,,v;, Der Transport von Waffen und Munition führt auf Grund unterschiedlichster Meinungen immer wieder zu kontroversen
MehrHessischer Schützenverband e.v.
Hessischer Schützenverband e.v. 1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund
MehrM e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Polizeipräsidium Bonn ZA 12.1 Waffenrecht Königswinterer Straße 500 53227 Bonn Sprechzeiten: Mo-Fr: 08.30-11.30 Uhr und Mo 13.30-16.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung Erreichbarkeiten: Telefon:
MehrExpertise Roger Mohr Nr. 230. Expertise 230 Roger Mohr. C:\Daten\R_Mohr\Schiesswesen\Gutachten\230_09.doc 1
Expertise 230 Roger Mohr C:\Daten\R_Mohr\Schiesswesen\Gutachten\230_09.doc 1 Auftraggeber Bezeichnung Computer Security Service GmbH Straße Wilhelm-Beckmann-Str. 15 Ort 45307 Essen DEUTSCHLAND Ansprechpartnerin:
MehrWaffen, die in eine "Waffenbesitzkarte" (sogenannte "grüne" WBK) und
1 Waffenerwerb für Sportschützen Bestätigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG) Der Hessische Schützenverband e.v. ist durch den Deutschen Schützenbund e.v., der am 7. November 2003
MehrAntrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz Bürger- und Ordnungsamt Grafenstraße 30 Abt. Waffenwesen 64283 Darmstadt Der Oberbürgermeister Erteilung Verlängerung (Zutreffendes
Mehr2. Zu 3 Abs. 5 Satz 2 AWaffV In 3 Abs. 5 Satz 2 sind die Wörter "und Absatz 4 findet" durch die Wörter "und die Absätze 3 und 4 finden" zu ersetzen.
Bundesrat Drucksache 415/03 (Beschluss) 11.07.03 Beschluss des Bundesrates Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) Der Bundesrat hat in seiner 790. Sitzung am 11. Juli 2003 beschlossen, der Verordnung
MehrWAFFENSCHRÄNKE & WERTSCHUTZSCHRÄNKE SICHER AUFGEHOBEN!
WAFFENSCHRÄNKE & WERTSCHUTZSCHRÄNKE SICHER AUFGEHOEN! Etikett für die Sicherheitsstufe A nach VDMA INFORMATIONEN ÜER SICHERHEITSSTUFEN Wie Tresore unterliegen auch Waffenschränke in Europa bzw. weltweit
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 04.03.2015 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrOstfriesischer Schützenbund e.v.
Ostfriesischer Schützenbund e.v. MITGLIED IM NWDSB e.v. UND IM DEUTSCHEN SCHÜTZENBUND e.v. GESCHÄFTSSTELLE: Stellv. Bezirkssportleiter Hans Meyer Dornumer Str. 15 26607 Aurich-Sandhorst Telefon 04941 73333
MehrS p o r t s c h ü t z e n H e e k e. V.
S p o r t s c h ü t z e n H e e k 2 0 0 6 e. V. Leitfaden für die Beantragung einer WBK für Sportschützen nach 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) Stand: 01.07.2016 Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben
MehrReservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Landesgruppe Bayern. Arbeitsheft für den Schießleiter
Reservistenarbeitsgemeinschaft Schießsport Landesgruppe ayern rbeitsheft für den Schießleiter Stand: 31.03.2010 Inhaltsverzeichnis Regelauflagen für das etreiben von Schießstätten 2 Schießstände 2 Definition
MehrStellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.
Düsseldorf, 14.03.2016 Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v. zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes NRW (UIG NRW) Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
MehrBEZIRKSSCHÜTZENVERBAND
BEZIRKSSCHÜTZENVERBAND Stand: 01.04.2008 Stade e.v. Präsidium Erwin Schütz, Referent Waffensachkunde, Dorfstraße 21, 21726 Kranenburg, Tel.: 04140 / 8111 email: erwin.schuetz@online.de Transport von Schusswaffen
MehrHinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetzes durch die Waffenbehörden
IS 7a 681 032/29 18.3.2003 Hinweise zum Vollzug des neuen Waffengesetzes durch die Waffenbehörden ab dem 1.4.2003 1. Zu 4 Abs. 3 und 4 WaffG-neu (Wiederholungsprüfungen bei Altfällen Wiedervorlageturnus):
MehrWiderruf waffenrechtlicher Erlaubnis bei unvorsichtiger und nicht sachgemäßer Verwendung von Schusswaffen und Munition
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnis bei unvorsichtiger und nicht sachgemäßer Verwendung von Schusswaffen und Munition Wieder einmal hatten sich das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein Westfalen in Münster
MehrWaffenrecht Sachkundeausbildung
Waffenrecht Sachkundeausbildung Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenkameraden, wie von uns immer wieder betont wurde, unterliegen sowohl die Schulungsunterlagen für die Waffensachkundeausbildung und
MehrAktuelle Änderungen des Waffengesetzes. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften tritt am 06. Juli 2017 in Kraft.
Aktuelle Änderungen des Waffengesetzes Das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften tritt am 06. Juli 2017 in Kraft. Klaus Mundinger 05. Juli 2017 Aktuelle Änderungen des
MehrErfahrungsbericht Brandschutz
Erfahrungsbericht Brandschutz Rechtliche Umsetzung im Brandschutz René Stüdle, Leiter Sonderprojekte VKF I. Ausgangslage II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften
MehrTitel: Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung
VGH München, Beschluss v. 24.02.2016 21 ZB 15.1949 Titel: Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung Normenketten: VwGO 124 II Nrn. 1, 2, 3, und 5, 124 IV 4, 124a V 2 WaffG
MehrZusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz
Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen zum Waffengesetz 1. Vorwort Die gemachten Ausführungen beziehen sich auf die Regelungen des neuen Waffengesetzes. Eine ganze Reihe von Fragen bedürfen noch
MehrEntwurf. Thema: Waffenrecht. Sehr geehrte Damen und Herren,
Entwurf Beantwortung von schriftlichen n des Landesjagdverbandes und des Bayerischen Sportschützenbundes, anlässlich einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Landesjägertages am 26. April 2003 in Rosenheim
MehrM e r k b l a t t. zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Steinfurt ZA 1.3 Waffenrecht Liedekerker Str. 70 48565 Steinfurt Erreichbarkeiten: Telefon: 02551/15-0 Telefax: 02551/15-3139 E-Mail: Waffenwesen.Steinfurt@polizei.nrw.de
MehrAntrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Waffenbesitzkarte (grüne WBK) zum Gebrauch und Besitz einer / mehrerer Waffen ( 10 Abs. 1 Satz 1 1. Alternative WaffG) Eintragung einer Erlaubnis
MehrSchweizer Soldaten haben ihr Gewehr
1 Schweizer Soldaten haben ihr Gewehr im Schlafzimmer. Armeeangehörige sind gesetzlich verpflichtet, ihre persönliche Armeewaffe sicher aufzubewahren. Sie muss zu Hause diebstahlsicher gelagert werden
MehrZerstörung einer Schußwaffe / Vernichtung / Unbrauchbarmachung
Aktualisierungen zum Buchtitel ISBN 9783940723925 D1 Korrekturen: Fußnote 263 (Seite 252): VG Dresden Fußnote 274 (Seite 433): Verweis auf Seite 72 Fußnote 314 (Seite 483): Verweis auf Seite 156 Fußnote
MehrDie Waffensachkundeprüfung. Teil 1 Einführung
Die Waffensachkundeprüfung Teil 1 Einführung Grundlagen Waffengesetz Waffengesetz (WaffG) vom 01.04.2003 Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffGV) vom 01.12.2003 Voraussetzungen für Waffenerlaubnisse
Mehr