2 ~lllillis. 20 %~: Satzung. Die Habilitationsordnung für die Sprach- und Literaturwissenschaftliche. Fakultät der Katholischen Universität

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1 1766 KWMB Nr. 8/ WFK Satzung zur Änderung der Habilitationsordnung für die Sprach- und Literaturivissenschaitliche Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt Vom 24. Januar 2003 Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats mit dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS K), erlässt die Katholische Universität Eichstätt-ngolstadt folgende Änderungssatzung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten daher für Frauen und Männer in gleicher Weise. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats tholischen Universität Eichstätt-ngolstadt vom 8. Mai 2 ~er l<a. wie der Genehmigung des Stiftungsvorstandes vom ~2 SO und des Einvernehmens mit dem Bayerischen Staat t?b~r terium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 2 ~lllillis Nr. X/4-50/70b(B)-10b/ JUni Eichstätt, den 24. Januar 2003 Prof. Dr. Ruprecht Wirnrn er Präsident Diese Satzung wurde am 24. Januar 2003 in der Kath. sehen Universität Eichstätt-ngolstadt niedergelegt. Die Niedoli. legung wurde am gleichen Tag in der Universität bekannt er. macht. Tag der Bekanntmachung ist daher der 24. Januar 20 %~: KWMBl 2003 S Die Habilitationsordnung für die Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt vom 28. März 1985 (KMB S. 150) wird wie folgt geändert: 1. Aufgrund der neuen Grundordnung wird in der gesamten Habilitationsordnung, einschließlich der Anlagen, der Name Katholische Universität Eichstätt geändert in.,katholische Universität Eichstätt-ngolstadt". 2. Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen. 3. n 4 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt neu gefasst: (3) Der Habilitationsausschuss ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß geladen ist und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Stimmrechtsübertragungen sind nicht zulässig. Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit bleibt die Zahl derjenigen Mitglieder außer Betracht, die in keinem hauptberuflichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Universität stehen. m'übrigen gelten für den Geschäftsgang die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Senats der Universität sinngemäß. (4) Der Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung regelt sich nach den Bestimmungen des BayHSchG in seiner letzten Fassung erhält folgende Fassung. Der Dekan teilt dem Bewerber den erfolgreichen Abschluss des Habilitationsverfahrens mit und stellt ihm eine Urkunde aus, in der die Lehrbefähigung in der vom Habilitationsausschuss festgelegten Form bestätigt wird. Die Urkunde trägt die Unterschriften des Präsidenten und des Dekans. 2 Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft WFK Studienordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor-Studiengang nformatik und Multimedia an der Universität Augsburg Vom 27. Januar 2003 Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86a Bayerisches Hoch schulgesetz (BayHSchG) erlässt die Universität Augs burgfolgende Studienordnung: Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Die in dieser Studienordnung verwendeten männ liehen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein.. Allgemeine Bestimmungen Geltungs hereich ( 1) Die vorliegende Studienordnung beschrei~! unter Berücksichtigung der derzeit gültigen p~~ fungsordnung nach dem Leistungspunktesystem e den Bachelor-Studiengang nformatik und tvfultijn dia Ziele, nhalte und Aufbau des Bachelor-Studl~ät gangs nformatik und Multimedia an der Universl Augsburg. (2) ldas Grundstudium des Bachelor-Studi~~: gangs nformatik und Multimedia entspricht fast v

2 KWMB Nr. 8/ ! ständig den ersten vier Semestern des Diplom-Studiengangs Allgewandte nformatik und des Bachelor Studiengangs nformatik und Electronic Commerce. 2Ein Wechsel zwischen den drei Studiengängen ist möglich. 2 Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Das Studium soll in der Regel nach sechs Semestern abgeschlossen werden. (2) 1Die Studienpläne sind für die Aufnahme des Studiums jeweils zum Wintersemester konzipiert. 2Ein Studienbeginn zum Sommersemester führt daher in der Regel zu einer Verlängerung der Studienzeit. 3 Stundenzahlen Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind als Semesterwochenstunden (im folgenden mit SWS abgekürzt) zu verstehen. 4 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) 1Fremdsprachenkenntnisse sind keine Voraus setzung für die Aufnahme des Studiengangs. 2Englischkenntnisse sind jedoch für ein erfolgreiches Studium erforderlich. 5 Benilliche Tätigkeitsfelder (1) 1Für Absolventen des Bachelor-Studiengangs.,nformatik und Multimedia" eröffnen sich eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern an der Schnittstelle zwischen Software-, Telekommunikations- und Medien- industrie. 2Zentrale Arbeitsgebiete umfassen: - die Einführung und den Betrieb von informationsund komimmikationstechnischen Systemen für die Produktion, Speicherung, und Distribution von Medien, - die Konzeption, Gestaltung und Realisierung von Multimedia-Systemen und -Anwendungen, - den Entwurf und die mplementierung von multimedialen Bedienoberflächen, - die technische Betreuung von Multi,media-Produktionen. 3 Viele der oben genannten Tätigkeitsfelder setzen neben technischer Kompetenz auch ein gewisses Gespür für den gestalterischen Umgang mit Medien voraus. 4 n der Regel arbeiten Absolventen des Studiengangs.,nformatik und Multimedia" in einem interdisziplinären Team bestehend aus nformatikern, Graphikern, Audio- und Videotechnikern, Medienpädagogen und Psychologen. 5Häufig ist darüber hinaus das Management von abteilungsübergreifenden Projekten nötig. 6Dies erfordert unter anderem auch Kommunikationsfähigkeiten und soziale Kompetenz. (2) Absolventen des Bachelor-Studiengangs.,nformatik und Multimedia" werden beschäftigt in: - Medienagenturen - Verlagen - Werbe- und Marketingabteilungen - der Telekommunikationsindustrie Abteilungen zur Software-Entwicklung Forschungsinstituten - Rundfunk- und Fernsehanstalten. (3) 1 Das Anforderungsprofil der Absolventen des Bachelor-Studiengangs stimmt in wesentlichen Zügen mit dem eines nformatikers überein, wobei jedoch eine starke Anwendungsorientierung zum Medienbereich vorliegt. 2Absolventen des Studiengangs üben in der Regel zwar keine rein gestalterischen Tätigkeiten aus, verfügen jedoch über Kenntnis im Umgang mit gängigen Autorenwerkzeugen und sind damit in der Lage, Multimedia-Produktionen in Unternehmen der Medienbranche technisch zu betreuen. 3Neben dem Einsatz kommerzieller Software zur Medienproduktion, -Speicherung und -distribution fällt auch die Anpassung und Neuentwicklung von Multimedia-Software in das Tätigkeitsfeld der Absolventen. 4Eine besondere Bedeutung kommt der Gestaltung der Mensch-Maschine-Schnittstelle zu, wobei folgende Teilaufgaben unterschieden werden: Analyse der Benutzeranforderungen Konzeption der Bedienoberfläche Auswahl von Präsentationsmedien, Bedienelementen und nteraktionstechniken Festlegung von Repräsentationsformaten für elektronische Medien - Evaluation und Auswahl von Werkzeugen und Komponenten mplementierung und Systemintegration - Bedienbarkeitsstudie und eventuelle Anpassungen. 5Da es sich bei einem Multimedia-Projekt in der Regel um ein interdisziplinäres Vorhaben handelt, sind u.a. auch komplexe organisatorische und koordinierende Aufgaben bei Software-Entwicklung und Medienproduktion zu bewältigen. 6 Ziele des Studiengangs (1) 1Das Studium soll die Studenten für eine spätere berufliche Tätigkeit als Bachelor in nformatik und Multimedia in den in 5 genannten Tätigkeitsfeldern vorbereiten. 2Da nformatiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein müssen, ist die Ausbildung so angelegt, dass man ein solides Grundwissen in nformatik und ihren Theoretischen Grundlagen erwirbt, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. 3Neben dem Kennenlernen der Kernbereiche der nformatik ist ein wesentliches Ziel des. L / ' ~.

3 1768 KWMBl Nr. 8/2003 Studiums die Fähigkeit, die wissenschaftliche Denkweise und ihre Umsetzung in die Praxis zu erlernen. 4Die Ausbildung während des nformatikstudiums umfasst: - die Bereitstellung eines soliden Grundwissens in nformatik und ihren Theoretischen Grundlagen; - das Erlernen typischer informatischer Methoden, die in der Praxis eingesetzt werden können; das Erkennen von Problemstrukturen und die Fähigkeit.zu beurteilen, ob Wiederverwendung/Anpassung einer bestehenden Lösung möglich ist oder Neuentwicklung nötig wird; - die informatische Modellbildung; - die Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von Rechnern. {2) 1Daneben soll das Studium zu verantwortungsbewusstem Handeln und wissenschaftlichem Denken erziehen. 2Die Studenten sollen Fähigkeiten fortentwickeln, die für jedes wissenschaftliche Arbeiten wesentlich sind, wie - Abstraktionsvermögen - exakte Arbeitstechnik Einfallsreichtum - selbständiges Arbeiten {auch mit Literatur) - Kommunikationsvermögen - Kooperationsvermögen - aktives und passives Kritikvermögen. 7 Studium des Faches Augewandte nformatik an der Universität Augsburg (1) 1Der Bachelor-Studiengang nformatik und Multimedia ist Teil des Faches Augewandte nformatik an der Universität Augsburg. 2Er wird fakultätsübergreifend am nstitut für nformatik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und an der Philosophisch-Sozialwissenschaftliehen Fakultät betrieben. 3Die Federführung liegt beim nstitut für nformatik. (2) Das Bestehen der Bachelor-Prüfung ersetzt nicht die Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. {3) Nach bestandener Bachelor-Prüfung wird gemäß der Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor-Studiengang nformatik und Multimedia {POLPBachinfMM) der Grad Bachelor of Science verliehen.. Studieninhalte und -aufbau 8 Gliederung des Studiums 1Das Studium verläuft in einer Sechssemestrigen Phase. 2m Verlauf der ersten vier Semester sind im wesentlichen die gleichen Leistungen zu erbringen wie im Grundstudium des Diplom-Studiengau gewandte nformatik. 3Danach folgen zwei Se~s An. in denen die Schwerpunktbildung Multimediaester, stärkt wird. Ver. 9 ECTS und Leistungspunktesystem (1) 1Das Studium verläuft nach dem System d Leistungspunkte (im folgenden mit LP abgekür er wobei sich die Bewertung der Einzelaktivitäten Zt), den Vorgaben des ECTS (European Credit Trans~ System) orientiert. 2 Darnit soll eine möglichst gu~r Transferierbarkeit von _erbrachten Leistungen an an~ dere Hochschulen erre1cht werden, und es Wird ein gute Kumulierbarkeit der Prüfungsleistungen ange~ strebt. (2) 1Der Student erwirbt die Leistungsnachweis im Anschluss an die jeweilige Lehrveranstaltunge 2Damit erhält er zweierlei: a) einen Nachweis über das geleistete Arbeitspensum in Form von LP b) eine Note für die Güte bzw. Qualität der erbrachten Leistung. (3) 1Das.ECTS ordnet solchen Lehrveranstaltungen LP zu, bei denen eine Leistungskontrolle mit Bewertung in einer der folgenden Arten erfolgt: - Klausur - mündliche Prüfung - Semiilarvortrag, Referat - schriftliche Ausarbeitung (z.b. Hausarbeit, Diplomarbeit). 2Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne Leis tungsnachweis wird nicht rrüt Leistungspunkten ho noriert. 3Grob gerechnet sollen jeweils 30 LP die Ar beitsbelastung für ein Semester beschreiben. (4) Die Zuordnung von Leistungspunkten zu Lehrver anstaltungen erfolgt in der Regel nach folgendem Schema, wobei der Prüfungsausschuss Ausnahmen regelt. Lehrveran- Verrechnung Bei staltung spiele Vorlesung Faktor 2 pro SWS 4SWS BLP Vorlesung mit Faktor 2 für Vorlesung 4+2SWS 10LP verpflichten Faktor 1 für Übung der Übung prosws Seminar Faktor 3 pro SWS 2SWS 6LP Eigenständiges 8LPfür6 SWS 6SWS Praktikum (5) 1Für den Bachelor-Studiengang werden 1 80 ~ veranschlagt. 2Eine Ermittlung von Gesamtnoten d Bachelor-Zeugnis bezieht sich somit auf eine crun summe von 180 LP. BLP

4 KWMB li Nr. 8/ nhalte von Grund- und Hauptstudium (l) n den ersten vier Semestern des Bachelor-Stu ums wird vor allem Grundwissen in nformatik und :ren Theoretischen Grundlagen vermittelt. ( 2 ) Die letzten beiden Semestendes Bachelor-Stu ums vermitteln vertiefte Kenntnisse in nformatik und di :Multime d' 1a. ( 3 ).Die letzten beiden Semester des Bachelor-Studiums gliederr: sich -~ folgende ~auptgebiete: Oeweils mit Beispielen fur Vorlesungstitel) BereiCh 1: Multimedia-Methoden _ :Multimedia-Datenbanksysteme _ Multimedia-Retrieval Multimedia-Produktion und -Bearbeitung Softwaretechnik für Multimedia Bereich 2: Systemnahe Grundlagen von Multime.dia Datenkompression Optische Speichermedien - Multimedia im Netz Rechnerkommunikation und nternet Bereich 3: Mensch-Maschine-Kommunikation nteraktionstechniken Multimediale Dialogsysteme Agentenbasierte Multimediale nteraktion - Multimediale Benutzer- und Diskursmodeliierung Bereich 4: Multimedia-Anwendungen - Jnformationssysteme - Autorensysteme - Lernumgehungen - Multirnedia-Edutainment Bereich 5: Medien und Kommunikation - Einführung in die Kommunikationswissenschaft - Methoden der empirischen Kommunikationsforschung und Statistik - Kognitionswissenschaft (Gestik, Mimik, Verstehen von Multimedia-Eingabe). 1 Aufbau des Studiums (1) 1 Die Studenten sollen im Laufe ihres Bachelor Stud~ums folgende Vorlesungen (V), Übungen (Ü), ~enunare (S), Programmierkurse (P) mit den angegeenen Stundenzahlen besuchen: a) nformatik,, nr b! Systemnahe nformatik c) Softwarepraktikum d) E_inf. in die Theoretische nformatik, Logik für nformatiker e) Analysis, Lineare Algebra Q Grundlagen von Multimedia 12V 4V 6V 12V 4V 6Ü 2Ü 6P 4Ü 6Ü 2Ü g) Multimedia-Praktikum h) Vorlesungen aus den Bereichen von0 Abs. 3 Bereiche 1 bis 4 6P 28SWS i) Dokumentations- u.präsentationstechniken 2V j) Medien und Kommunikation 10SWS 2m Rahmen von Buchstabe h sind mindestens zwei Bereiche abzudecken, und zwar mit jeweils mindestens 6 Semesterwochenstunden. 3Ferner wird dringend empfohlen, im Laufe des Hauptstudiums ein mindestens zweimonatiges Betriebspraktikum (insbesondere in ndustrie, Wirtschaft und Verlagen) zu absolvieren. (2) ldie in den Absatz 1 aufgelisteten Veranstaltungen werden in der Regel im angegebenen Umfang angeboten. 2Abweichungen bis zu 2 Stunden pro Veranstaltung sind möglich. (3) An den Veranstaltungen gemäß Absatz 1 Buchst. a bis f soll auf jeden Fall bereits im Grundstudium teilgenommen werden. (4) Zum Verständnis der Vorlesungen und zur Beherrschung des dargebotenen Stoffs ist die Teilnahme an den zugehörigen Übungen in der Regel unerlässlich. (5) lfür die ersten vier Semester des Bachelor-Studiums wird folgender Aufbau empfohlen, wobei zur Erreichung der erforderlichen Leistungspunkte noch zusätzlich bereits einige Vorlesungen aus den Bereichen von0 Abs. 3 Bereiche 1 bis 4 zu hören sind (die Zahlen in der Tabelle geben SWS wieder): nformatik Theoretische Grundlagen 1. Studien- nformatik 4+2 Analysis 4+2 semester Lineare Algebra Studien- nformatik 4+2 Einführuilg 4+2 semester Grundlagen in die Theoretische. von Multimedia 4+2 nformatik 3. Studien- nformatik 4+2 Logikfür 2+2 semester nformatiker 4. Studien- Systemnahe 4+2 semester nformatik Softwarepraktikum 6 2Dabei definieren sich die Vorlesungsinhalte in den Grundvorlesungen nformatik wie folgt: - nformatik : - nformatik : - nformatik : Funktionale und mperative Programmierung Objektorientierte Programmierung und Maschinennahe Konzepte Algorithmen und Datenstrukturen - Systemnahe nformatik: Grundzüge der Betriebssysteme und Kommunikationsdienste und -netze.

5 1770 KWMBl Nr. 8/ Bachelorarbeit ldie Anfertigung der Bachelorarbeit ( 3 und 14 der Prüfungsordnung nach dem Leistungspunktesystem für den Bachelor-Studiengang nformatik und Multimedia) ist ein wichtiger Bestandteil der wissenschaftlichen Ausbildung. 2Mit der Bachelorarbeit soll der Student zeigen, dass er in der Lage ist, nach wissenschaftlichen Methoden zu arbeiten und die Ergebnisse verständlich darzustellen und zu interpretieren. 6 Prüfungen Bis zum Ende des sechsten Fachsemesters alle für die Bachelor-Prüfung erforderlichen Lesol!en gen samt der Bachelorarbeit erbracht worden se~~~n- V. Schlussbestimmung. Du~chführung des Studiums 3 Kommentiertes Vorlesungsverzeidmis Von den nstituten für nformatik und Mathematik wird für jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis herausgegeben, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: Themenkreise der angebotenen Lehrveranstaltungen, - Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungen, aufgeteilt nach Semestern, - Kennzeichnung der Lehrveranstaltungen mit Scheinerwerb, - gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen. 4 Studienfachberatung ldie Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des nstituts für nformatik durchgeführt. 2Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen abgehalten. 3Der Student sollte eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums - nach nichtbestandenen Prüfungen - im Fall eines Wechsels von Studienfach bzw. Studiengang oder Hochschule. 5 Leistungsnachweise (1) lder Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen wird je nach Veranstaltung durch Klausuren, Kolloquien, Referate, Berichte oder Hausarbeiten geführt. 2Die Form des Nachweises wird zu Beginn der Veranstaltung vom Lehrenden bekannt gegeben. (2) Eine nicht erbrachte Studienleistung kann innerhalb der allgemeinen Fristen wiederholt werden. 7 rrkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekan 1 _ machung in Kraft.. n Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der u. versität Augsburg vom 12. Dezember 2001 und nach ordnun lugemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art.g?sl Abs. 3 Bayensches Hochschulgesetz (Anzeige der Satzun durch Schreiben vom 4. März 2002, Az. L-199 B, Schreibendeg Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschun 5 und Kunst vom 15. Januar 2003 Nr. X/4-5e69eiX-10b/58524J 02). Augsburg, den 27. Januar V. Prof. Dr. Thomas M. Scheerer Prorektor Die Satzung wurde am 27. Januar 2003 in der Universität Augsburg niedergelegt. Die Niederlegung wurde arn 27. Januar 2003 durch Anschlag in der Universität bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 27. Januar KWMBl 2003 S WFK Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Juristische Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlimgen-Nürnberg Vom 29. Januar 2003 dung Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbin e' mit Art. 83 des Bayerischen Hochschulgese ~n: 1 (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nu bergfolgende Änderungssatzung: D. p. d f" d. J. tl sche FaKul 1e romot10nsor nung ur 1e uns gentät der Friedrich-Alexander-Universität ErJan

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