TECHNIK AUTOMOBIL TECHNIK AUTOMOBIL FIA-GRUPPEN HISTORISCHER SPORT GEMÄSS ANHANG K

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1 TECHNIK AUTOMOBIL TECHNIK AUTOMOBIL FIA-GRUPPEN ANHANG J Ab sofort wird Artikel (Verbundwerkstoffe) gestrichen, Artikel (Material) wird wie folgt ergänzt (neuer Text kursiv): Material X-Legierungen (z. B. Ni-Legierung) Auf ein bestimmtes Element X basierende Legierungen (z. B. Ni- Legierungen) müssen dieses Basis-Element X bezogen auf ihren prozentualen Anteil als Hauptelement beinhalten (anteilmäßige Gewichtsprozente). Der Mindest-Gewichtsanteil des Basis - elements X muss in jedem Fall größer sein als die Summe jeder maximal möglicher Gewichtsanteile der anderen einzelnen Legierungselemente. X-Y-Legierung (z. B. Al-Cu-Legierung) X ist das am häufigsten vorkommende Element. Außerdem muss Element Y der zweithöchste Bestandteil (% w / w) nach X in der Legierung sein. Die minimal mögliche Summe der Gewichtsprozente der Elemente X und Y müssen immer größer sein, als die maximal möglichen Anteile der Summe aus jedem der anderen, in der Legierung vorhandenen, Einzelelemente. Intermetallische Werkstoffe (z. B. TiAl, NiAl, FeAl, Cu3Au, NiCo) Dies sind Materialien, bei denen das Material auf intermetallischen Phasen basiert, d. h. die Matrix des Materials besteht aus mehr als 50% v/v intermetallischen Phase(n). Eine intermetallische Phase ist eine feste Lösung von zwei oder mehr Metallen, die entweder teilweise ionische oder kovalente oder metallische Bindung mit einer Fernordnung in einem engen Bereich der Zusammensetzung, um das stöchiometrische Verhältnis haben. Verbundwerkstoffe Material bestehend aus mehreren einzelnen Komponenten, welche im Verbund der Materialgesamtheit Eigenschaften verleiht, die keine der Komponenten einzeln aufweist. Genauer gesagt werden diese Materialien in dem ein Matrixmaterial entweder durch eine kontinuierliche oder diskontinuierliche Phase verstärkt. Die Matrix kann Metall-, Keramik-, Polymer- oder Glasbasis sein. Die Verstärkung kann aus langen Fasern (kontinuierliche Verstärkung) Kurzfasern, Whiskern und Teilchen (diskontinuierliche Verstärkung) vorhanden sein. Metall-Matrix Verbundwerkstoffe (MMCs) Dies sind Verbundwerkstoffe mit einer metallischen Matrix, die eine Phase von mehr als 2% v/v, welche in der flüssigen Phase der metallischen Matrix nicht löslich sind. Keramische Werkstoffe (z. B. Al2O3, SiC, B4C, Ti5Si3, SiO2, Si3N4) Diese sind anorganische, nichtmetallische Feststoffe. HISTORISCHER SPORT GEMÄSS ANHANG K STREICHUNG DER PERIODE Z Seit dem ist die Periode Z im Anhang K zum ISG entfallen. Somit sind mit Ausnahme von Gruppe-C und IMSA- Fahrzeugen ( ) historische Fahrzeuge mit Spezifikation ab 1991 nicht mehr zugelassen. PERIODENSPEZIFIKATION ALTERNATIVTEILE Der Artikel des Anhang K zum ISG wird ab sofort wie folgt präzisiert (Änderungen kursiv): Alternative Teile zu der ursprünglichen Herstellerspezifikation dürfen nur verwendet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Teile entweder homologiert waren oder gemäß Bestimmungen des Anhang J der Periode erlaubt waren und in diesem Fahrzeugmodell bei einem im internationalen FIA-Kalender der Periode eingetragenen Wettbewerb verwendet wurden. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGE DER PERIODEN J1 UND J2 BEI SPORTRALLYES UND BERGRENNEN Für Fahrzeuge der Perioden J1 und J2 bei Sportrallyes und Bergrennen gelten die Bestimmungen gemäß Anhang XI zum Anhang K. Ab sofort wird im Anhang XI zum Anhang K der Artikel ergänzt: Elektronik Fahrzeuge der Periode J2 mit Aufladung sind nur mit folgenden Luftbegrenzern zugelassen: In der Gruppe N beträgt der maximal zulässige Innendurchmesser 36 mm, und 38 mm in der Gruppe A. 34

2 TECHNIK AUTOMOBIL HISTORIC TECHNICAL PASSPORT (HTP) Nationaler DMSB-HTP Seit dem bietet der DMSB einen nationalen HTP an, dessen Gültigkeit im Gegensatz zum internationalen HTP der FIA zeitlich nicht begrenzt ist. Die Genehmigungsgebühr beträgt 535,. HTP-Beantragung Seit dem sind alle HTP-Anträge an die zentrale -Adresse zu richten. HTP im DMSB-Bereich Im DMSB-Bereich ist unabhängig von deren Status bei allen Geschwindigkeitswettbewerben für historische Fahrzeuge gemäß Anhang K, mit Ausnahme von Wettbewerben mit FIA-Prädikat, ein gültiger internationaler FIA Historic Technical Passport oder ein nationaler DMSB Historic Technical Passport vorgeschrieben. Gleichermaßen sind auch nationale Historic Technical Passport anderer ASN zulässig. Bei Wettbewerben mit FIA-Prädikat ist ein gültiger internationaler FIA Historic Technical Passport vorgeschrieben. Gültigkeit Internationaler FIA HTP Bestehende internationale FIA HTP, welche nicht auf der 26- seitigen Ausführung ausgestellt wurden, verlieren wie folgt ihre Gültigkeit: Seit HTP, welche vor 2010 ausgestellt wurden (FIA ID ) Ab HTP, welche im Jahr 2010 ausgestellt wurden (FIA ID ) Ab HTP, welche im Jahr 2011 ausgestellt wurden (FIA ID ) Ab HTP, welche im Jahr 2012 ausgestellt wurden (FIA ID ) Ab HTP, welche im Jahr 2013 ausgestellt wurden (FIA ID ) Internationale FIA HTP, ausgestellt auf dem neuesten 26-seitigen Formular, haben eine Gültigkeit von 10 Jahren (siehe auch Artikel des Anhang K). Gebühren für die Erneuerung internationaler FIA HTP Für HTP, welche im Jahr 2010 (FIA ID-Nummern ) ausgestellt wurden und deren Erneuerungsanträge bis zum bei der FIA vorliegen, beträgt die Genehmigungsgebühr 80% derer für Neuanträge. Für HTP, welche ab 2011 ausgestellt wurden und deren Erneuerungsanträge vor dem Ende ihrer Gültigkeit bei der FIA vorliegen, beträgt die Genehmigungsgebühr 50% derer für Neuanträge. DMSB-GRUPPEN GRUPPE GT2 UND GT3 IM RALLYESPORT Es wird daran erinnert, dass vor November 2014 genehmigte DMSB-Rallye-Datenblätter (siehe Vorstart 11-12/2014, Seite 36 und 37) seit dem ungültig sind. REIFEN IM RALLYESPORT Die Automobiltechnik-Abteilung des DMSB weist auf eine Än - derung hin. Der folgende, im Vorstart 11-12/2014 (Seite 37) veröffentlichte Passus verliert mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit: Es wird klargestellt, dass bei Rallye 200-Veranstaltungen (ab 2015 Rallye 35 und Rallye 70) Michelin-Reifen des Typs Pilot Sport mit der e-kennzeichnungsnummer E nicht zulässig sind. Der vorstehend erwähnte Michelin-Reifen ist im Jahr 2015 in allen Gruppen (inklusive Gruppen G, F, CTC und CGT) auch bei Rallye-35- und Rallye-70-Veranstaltungen zulässig. Die zustän - digen Gremien des DMSB werden dieses Thema im Frühjahr 2015 erneut behandeln und eine einheitliche Regelung für Rallye 35 und Rallye 70 ab dem Jahr 2016 erarbeiten. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN KOPF-RÜCKHALTESYSTEM IM RALLYCROSS Es wird daran erinnert, dass seit dem in allen Divisionen und Gruppen im Rallycross FIA-homologierte Kopf-Rückhaltesysteme, z. B. HANS, vorgeschrieben sind. SICHERHEITSGURTE Seit sind in allen FIA-Fahrzeuggruppen, z. B. R1, N, A, FIA-homologierte 5- oder 6-Punkt-Gurte gemäß der Norm 8853/98 vorgeschrieben. 4-Punkt-Gurte der Norm 8854/98 sind nun in diesen FIA-Gruppen nicht mehr erlaubt. In den DMSB- Gruppen bleibt grundsätzlich die Norm 8854/98 weiterhin gültig. 36

3 AUTOMOBIL TECHNIK HELME DMSB-Helmbestimmungen In den DMSB-Bestimmungen bleibt die amerikanische Norm S.F.I bis zum zulässig und wird ab , mit Ausnahme des Slalomsportes, gestrichen. Im Slalomsport bleibt vorgenannte Norm auch nach 2015 zulässig. FIA-HELMBESTIMMUNGEN Die Bekleidungsvorschriften für Fahrer und Beifahrer (s. a. DMSB- Handbuch, blauer Teil) werden bezüglich Helme in dem Art. 1.2 ab sofort wie folgt präzisiert: 1.2 ZULÄSSIGE HELME IM FIA-BEREICH (Anhang L des ISG, Kapitel III) Bei allen Wettbewerben mit FIA-Prädikat sind ausschließlich Helme gemäß FIA-Liste Nr. 25 zulässig, welche nach einer der folgenden Normen geprüft und gekennzeichnet sind: a)-- b)-- c) American Foundation Inc. S.F.I (nur bis ) d) American Foundation Inc. S.F.I. 31.1A (nur bis ) und American Foundation Inc. S.F.I. 31.2A (nur bis ) e) Snell Foundation SA 2005 (nur bis ), SA 2010 (nur bis ), SAH 2010 (nur bis ) und SA 2015 (ab , bis ) f) FIA-Standard (nur bis ), und (ab ) Vorgeschrieben für FIA World Rally-Meisterschaft, FIA GT1-, GT2-, GT3-, F2-Meisterschaften und in den internationale Serien der GP2, GP3, LM und P1 and LMP2 und F3. g) Nur für Autocross Super Buggy, Buggy 1600 und Junior Buggy: - Snell M2005 (nur bis ) und M2010 (nur bis ) ALLGEMEINES KFP-HINWEIS Es wird darauf hingewiesen, dass an allen Fahrzeugen, welche eine Straßenzulassung auf Basis des DMSB-Kraftfahrzeugpasses (KFP) erhalten haben, die zulässige Plakette an der Windschutzscheibe angebracht sein muss. Reine Gruppe-G-Fahrzeuge müssen die orangene Plakette und Fahrzeuge anderer Gruppen die dunkelblaue Plakette haben. Sollte eine Plakette, z. B. durch Scheibenbruch, beschädigt sein, so kann beim DMSB eine Ersatzplakette (Preis: 10, ) angefordert werden. KFP-GELTUNGSBEREICH Für den DMSB-Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßen - zulassung (KFP) ist der Geltungsbereich in der Richtlinie zu 70 StVZO, Pkt. 3.3 und auf Seite 2 des KFP, Art. 1 geregelt. Von Bedeutung ist auch der Pkt. 2.1 in der Richtlinie zu 70 StVZO. Der KFP kann für folgende Fahrzeuge ausgestellt werden und ist gültig bei folgenden Veranstaltungen: Der KFP kann ausschließlich für Fahrzeuge ausgestellt werden, die einer FIA- oder DMSB-Fahrzeuggruppe (siehe 70, Pkt. 4) entsprechen. Nicht gemeint sind Fahrzeuge, deren technische Bestimmungen von Dritten oder z. B. von einem DMSB-Trägerverein, ohne Prüfung und Genehmigung des DMSB, erstellt worden sind. Somit gilt der KFP nur dann z. B. bei einer GLP- Veranstaltung, wenn die betreffende Ausschreibung vom DMSB geprüft und genehmigt ist und dort z. B. die Gruppen G und F ausgeschrieben sind. Der KFP kann nicht zur Anwendung kommen für Gruppen bzw. Serien, welche nicht für Rallyes sondern z. B. für Rundstreckenrennen vorgesehen sind, wie z. B. 24h-Spezial, VLN-Produktionswagen, DTM oder RCN-Spezial. Seit dem ist auch die Ausstellung eines gesonderten KFP für Cross-Country-Fahrzeuge der Gruppen T1, T2, T3 und T4 möglich. Hierzu wurde zu 70 in der StVZO eine Ergänzung im Verkehrsblatt 23/2014 vorgenommen. KRAFTSTOFF In Artikel des Anhang J ist der handelsübliche Otto-Kraftstoff mit max. 102 Oktan festgelegt. Bei allen DMSB-Wettbewerben ohne FIA-Prädikat gilt seit dem grundsätzlich der Grenzwert von 103 ROZ anstelle von 102 ROZ. DMSB-SACHVERSTÄNDIGE Am haben nachstehende Personen die Prüfung zum DMSB-Sachverständigen bestanden und wurden bereits neu in die Liste der DMSB-Sachverständigen für DMSB-Wagenpässe aufgenommen. Diese Liste finden Sie auf unserer Internetseite unter Infos für Aktive > Automobilsport > Technische Dokumente > Wagenpässe. 1 2 / 2015 VORSTART 37

4 TECHNIK AUTOMOBIL / KART AALEN Dipl.-Ing. (FH) Ralph Lessmann (SV-Nr. 263) DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Aalen Röntgenstr. 35, Aalen Telefon Mobil ralph.lessmann@dekra.com HAMBURG Dipl.-Ing. Oliver Gaab (SV-Nr. 261) TÜV Hanse GmbH TÜV Süd Gruppe Friedrich-Ebert-Damm 103a, Hamburg Telefon Telefax oliver.gaab@tuev-hanse.de oder oliver.gaab@tuev-classic.de REUTLINGEN B.Sc. Timo Haug (SV-Nr. 265) DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Reutlingen Markwiesenstr. 22, Reutlingen Telefon Telefax timo.haug@dekra.com WESTERBURG Dipl.-Ing. Mario Hermani (SV-Nr. 264) TÜV Rheinland Berlin-Brandenburg Pfalz e.v. Hergenrother Str., Westerburg Telefon Telefax Mobil mario.hermani@de.tuv.com KOBLENZ B.Eng. Alexander Schejermann (SV-Nr. 262) DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Koblenz Wallersheimer Weg 63 67, Koblenz Telefon Telefax alexander.schejermann@dekra.com TECHNIK KART-SPORT KART-SPORT DMSB-KART-MOTOR-HOMOLOGATIONEN Ab sofort wird Artikel (Verbundwerkstoffe) gestrichen, Artikel (Material) wird wie folgt ergänzt (neuer Text kursiv): Hom.-Nr. Hersteller Modell Nachtrags-Nr. Bezeichnung KM 28/07 OTK TECH F1 R Verlängerung für 2015 KM 32/11 IAME Parilla X30 Verlängerung für 2015 KM 32/11 IAME Parilla X30 04/04VO Kupplung, Vergaser, Membrangehäuse KM 33/11 IAME Parilla Waterswift Verlängerung für

5 KART TECHNIK DMSB-KART-HOMOLOGATIONEN SICHERHEIT Folgende Zulassung für Kart-Sicherheits-Ausrüstung wurde vom DMSB genehmigt: Hom.-Nr. Hersteller Modell Bezeichnung FF 01/2007 SAMRACE Frontspoiler verlängert für 2015 RP 01/2007 SAMRACE Heckauffahrschutz verlängert für 2015 KSS-01/2008 Kart-tec Ltd. Sicherheits-Lenkung verlängert für 2015 KS /11 TAD Bavaria Champion verlängert für 2015 KS /11 TAD Bavaria Rookie verlängert für 2015 KS /11 ABT ABT Aeroliner verlängert für 2015 KS /11 ABT ABT Aeroliner verlängert für 2015 Anzeige Katalog 2015 Entdecken Sie auf 404 Seiten unser breites Produktsortiment! 5,- Schutzgebühr Persönliche Beratung und Verkauf Erleben Sie im Showroom das breite Produktsortiment und informieren Sie sich über innovative Lösungen. Unser Team freut sich auf Ihren Besuch! Renndienstservice Wir versorgen Sie direkt an der Rennstrecke mit einer gezielten Produktauswahl. Webshop In unserem Webshop stehen Ihnen unsere Angebote 24 Stunden zur Verfügung. TECHNISCHE FRAGEN? Wir haben Antworten. ten. HOTLINE: MAIL: ISA-Racing GmbH August-Horch-Straße Kottenheim Tel.: Fax: Mail: 1 2 / 2015 VORSTART 39

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