Eigenschaft Einheit Min. Max. Norm RON (1) ISO5164, ASTM D2699 MON (1) ISO 5163, ASTM D2700
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- Benedikt Holtzer
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1 TECHNIK AUTOMOBIL TECHNIK AUTOMOBIL FIA-GRUPPEN ANHANG J ART.252 Kraftstoff Verbrennungsmittel Der Artikel wird zum wie folgt geändert (Änderungen kursiv): 9. Kraftstoff Verbrennungsmittel 9.1 Kraftstoff Der Kraftstoff muss handelsübliches Benzin sein, welches an einer Tankstelle erhältlich ist, oder ein Kraftstoff welcher durch die FIA oder den ASN des ausrichtenden Landes geprüft wurde, geliefert entweder in Fässern oder in einem eigenen Tanker, ohne jegliche Zusätze, außer wenn es sich um ein gegenwärtig käufliches Schmiermittel handelt. Der Kraftstoff muss folgende Eigenschaften aufweisen: Eigenschaft Einheit Min. Max. Norm RON (1) ISO5164, ASTM D2699 MON (1) ISO 5163, ASTM D2700 Dichte (bei 15 C) kg/m ³ Sauerstoffgehalt % m/m 3.7 ISO3675, ASTM D1298 ISO , ASTM D4052 Elementaranalyse ASTM D5622 Stickstoffgehalt mg/kg 500 ASTM D5762 Schwefelgehalt mg/kg 10 ISO20846, ASTM D5453, ISO 20884, ASTM D2622 Bleigehalt mg/l 5 EN237, ASTM D3237 Benzolgehalt % v/v 1.00 Oelfine % v/v 18.0 Aromen % v/v 35.0 ISO12177, ASTM D5580 ISO22854, ASTM D6839, EN238 ISO22854, ASTM D6839 EN 15553, ASTM D1319 ISO 22854, ASTM D6839, EN 1553 ASTM D1319 gesamte Di-Oelfine % m/m 1.0 GC-MS Oxidationsstabilität Minuten 360 ISO 7536, ASTM D525 ISO , ASTM D4953 DVPE kpa 80 (2) ASTM D5191 Destilationscharakteristik bei E100 C % v/v ISO3405, ASTM D86 bei E150 C % v/v 75.0 ISO 3405, ASTM D86 Siedeendpunkt C 210 ISO 3405, ASTM D86 Rückstände % v/v 2.0 ISO 3405, ASTM D86 1) Korrekturfaktor von 0,2 für MOZ und ROZ muss für die Berechnung des Endergebnisses gemäß EN228: 2012 abgezogen werden. 2) Die maximale DVPE darf auf bis zu 100 kpa bei Winter-Events steigen. 34 VORSTART / 2013
2 AUTOMOBIL TECHNIK Die einzig zulässigen Oxigenate sind Paraffin-Mono-Alkohole und paraffinhaltige Mono-Ether (mit 5 oder mehr Kohlenstoffatomen pro Molekül) mit deren Siedepunkt unter 210 C. Der Kraftstoff wird akzeptiert oder abgelehnt nach den Fehlerdefinitionen in der Methode. Wenn der am Veranstaltungsort erhältliche Kraftstoff nicht der von den Teilnehmern geforderten Qualität genügt, so muss der ASN des organisierenden Landes die FIA um eine Ausnahmegenehmigung bitten, um die Verwendung von Kraftstoff zu ermöglichen, der von oben definierten Vorgaben abweicht. 9.2 Diesel-Kraftstoff Für Dieselmotoren muss Dieselkraftstoff sein, welches an einer Tankstelle erhältlich ist, oder ein Kraftstoff welcher durch die FIA oder den ASN des ausrichtenden Landes geprüft wurde, geliefert entweder in Fässern oder in einem eigenen Tanker, ohne jegliche Zusätze, außer wenn es sich um ein gegenwärtig käufliches Schmiermittel handelt. Der Kraftstoff muss folgenden Spezifikationen entsprechen: Eigenschaft Einheit Min. Max. Norm Dichte (bei 15 C) kg/m ³ ISO 3675, ASTM D1298, ISO 12185, ASTM D4052 Cetanzahl 60.0(1) ISO5165, ASTM D613 Rechnerische Cetanzahl (DCN) 60.0(1) EN 15195, ASTM D6890 Schwefelgehalt mg/kg 10 ISO 20846, ASTM D5453, ISO 20884, ASTM D2622 Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe % m/m 8.0 IP548, ASTM D6591 (FAME-freie Kraftstoffe), EN (FAME- beinhaltende Kraftstoffe) FAME (Fettsäuremethylester) % v/v 7.0 EN 14078, ASTM D7371 Schmierfähigkeit m 460 ISO , ASTM D6079 1) Es liegt im Ermessen der FIA, die maximale Cetanzahl und die rechnerische Cetanzahl auf 70,0 für FIA Internationale Veranstaltungen/Meisterschaften zu erhöhen und/ oder im Ermessen des ASN des ausrichtenden Landes für nationale/ lokale Veranstaltungen oder Meisterschaften Wenn der am Veranstaltungsort erhältliche Kraftstoff nicht der von den Teilnehmern geforderten Qualität genügt, so muss der ASN des organisierenden Landes die FIA um eine Ausnahmegenehmigung bitten, um die Verwendung von Kraftstoff zu ermöglichen, der von oben definierten Vorgaben abweicht / 2013 VORSTART 35
3 TECHNIK AUTOMOBIL 9.3 Alternative Kraftstoffe Die Verwendung eines anderen Kraftstoffen unterliegt der Genehmigung durch die FIA oder den ASN des ausrichtenden Landes nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage. 9.4 Als Verbrennungsmittel darf dem Kraftstoff nur Luft beigemischt werden 9.7 Einbau von Kraftstoffbehälter der FIA-Spezifikation FT3-1999, FT3.5 oder FT5 Der FT , FT3.5- oder FT5-Kraftstoffbehälter kann sich entweder am Original-Einbauort oder im Kofferraum befinden. Ein Ablauf für eventuell im Tankraum ausgelaufenes Benzin muss vorgesehen werden. Die Position und Abmessungen der Einfüllöffnung, sowie des Tankverschlusses können verändert werden unter der Bedingung, dass die neue Installation nicht über die Karosserie hinausragt und kein Kraftstoff in einen der Innenräume des Fahrzeugs eindringen kann. Befindet sich die Einfüllöffnung innerhalb des Wagens, muss sie durch eine flüssigkeitsdichte Schutzwand vom Fahrgastraum getrennt werden. ART.254 Mindestgewicht (nur für Allrad-Fahrzeuge) b) Das Fahrzeugmindestgewicht unter den im Art. 7.1a) definierten Bedingungen mit Besatzung (Fahrer + Beifahrer + vollständige Ausrüstung des Fahrers und des Beifahrers) ist: das in Artikel 7.1a) festgelegte Mindestgewicht kg. ART.277 Allgemeines Der Art wird zum wie folgt geändert (Änderungen kursiv): 1. Allgemeines Es ist erlaubt, Wettbewerbe zu veranstalten, die anderen Fahrzeugen, die nicht in einer der Gruppen des Anhang J be - schrieben sind, offen stehen Diese muss unter allen Umständen von der Nationalen Sportbehörde (ASN), die gegenüber der FIA verantwortlich zeichnet, genehmigt werden. Hubraum: Der Gesamt-Hubraum wird berechnet gemäß der Definition im Artikel Bei Aufladung eines Motors wird das nominale Zylindervolumen wie im Artikel multipliziert. Die Vergleichsformel zwischen einem Hubkolbenmotor, einem Rotationskolbenmotor, einer Gasturbine oder neuen Typen von 36 VORSTART / 2013 Motoren ist definiert in den Artikeln bis Definition/Zulässige Fahrzeuge: Fahrzeuge, oder Freier Formeln. (*) 2+2 Fahrzeuge: Jedes Fahrzeug mit 4 Sitzen, welches nicht die Kriterien für die Fahrgastraumabmessungen der Homologationsbestimmungen für Fahrzeuge der Gruppe A einhält. Sicherheit Der Art wird zum wie folgt geändert (Änderungen kursiv): 2. Sicherheit Die Fahrzeuge müssen, je nachdem ob sie mit Fahrzeugen der Kategorie I, II oder III vergleichbar sind (siehe Artikel ), aus Sicherheitsgründen den nachfolgenden Artikeln entsprechen: FAHRZEUGE VERGLEICHBAR MIT KATEGORIE I: Sicherheitskraftstoffbehälter: Kraftstoff-Leitungen, -Pumpen und Filter Öffnungen zum Nachtanken und Verschlussdeckel: Kraftstoff: Ölsammelbehälter: Sicherheitsgurte: FAHRZEUGE VERGLEICHBAR MIT KATEGORIEN II-SH UND II-SC: Bremssystem-Sicherheit: Stromkreisunterbrecher: Sicherheitskraftstoffbehälter: allgemein für GT-Fahrzeuge: 257A Obligatorische automatische Unterbrechung der Benzinzufuhr (nur für GT-Fahrzeuge) Kraftstoff-Leitungen, -Pumpen und -Filter: ( und für SH) Öffnungen zum Nachtanken und Verschlussdeckel: Kraftstoff: Ölsammelbehälter: Sicherheitsgurte: FAHRZEUGE VERGLEICHBAR MIT KATEGORIE II-SS: Öffnungen zum Nachtanken und Verschlussdeckel: Kraftstoff: Ölsammelbehälter: Sicherheitsgurte:
4 SPORTART DMSB 10% Weihnachts- Rabatt auf alle nicht reduzierten Artikel! PCHC 2014 mit 996 Cup und erstmals mit 997 Cup (bis 2008) sind 7 Veranstaltungen geplant: Hockenheim F1-Kurs Oschersleben, 3*30 Min. Rennen Spa, Summer Classic Porsche Club Days, Hockenheim Zandvoort/NL Dijon/FR Nürburgring und Siegesfeier Die Porsche Club Historic Challenge (PCHC) geht 2014 als internationale Rennserie des Porsche Clubs Deutschland an den Start. Sie wird durch die Firma Porsche begleitet und aktiv unterstützt. PCHC steht für Rennsport mit historischen Porsche Fahrzeugen. Teilnehmen können Porsche Fahrzeuge vom 914 über Transaxle- Porsche bis zum Typ sind auch erstmalig Porsche 997 Cup Fahrzeuge bis Baujahr 2008 startberechtigt. Bei jeder Veranstaltung finden 2 Zeittrainings und 2 Rennen von mindestens je 25 Minuten statt. Ein oder zwei Fahrer sind pro Fahrzeug möglich. Klassen-Übersicht: PCHC 1: Porsche 944 Turbo, Porsche 964, Porsche 993 2: Porsche 924, 924S, Porsche 944, Porsche 911 3: Porsche 944 S2, 968, 928 S/GT/GTS, Porsche 911 4: Porsche - vehicles up to 3600 cm³ 5: Porsche - vehicles up to 3800 cm³ 6: Porsche - vehicles over 3800 cm³ 996 Cup 8: Porsche 996 GT3 Cup 997 Cup 9: Porsche 997 GT3 Cup pre : Porsche 997 GT3 Cup post 2007 Sonder-Klasse 11: Porsche 996 GT3 Cup, 996 GT3 R/RS/RSR, / 2013 VORSTART 37
5 TECHNIK AUTOMOBIL FAHRZEUGE VERGLEICHBAR MIT KATEGORIE III: Öffnungen zum Nachtanken und Verschlussdeckel: Kraftstoff: Ölsammelbehälter: HISTORISCHER SPORT GEMÄSS ANHANG K Kopfrückhaltesystem Ab dem gilt auch im DMSB-Bereich für Thoroughbred-Grand-Prix-Fahrzeuge und Rallyefahrzeuge der Periode J1 ( ) die Vorschrift von Kopfrückhaltesystemen, z.b. HANS oder Hybrid, gemäß FIA Anhang-K-Bestimmungen. Erinnerung: Gültigkeit FIA Historic Technical Passport Es wird daran erinnert, dass FIA Historic Technical Passports (HTP), welche vor dem ausgestellt wurden, gemäß den FIA-Bestimmungen zur Erstellung von HTP nach dem die Gültigkeit verlieren. HTP, welche nach dem ausgestellt wurden, sind bis zum des 5. Jahres nach der Ausstellung gültig. Für die betreffenden Fahrzeuge sind dann neue HTP auf dem aktuellen Formular zu beantragen. Das dafür notwendige Antragsformular und Ausfüllhinweise dazu sind auf der DMSB- Homepage unter Technik/Reglements Automobilsport Historischer Sport verfügbar. Spezifische Überrollvorrichtungen für bestimmte Fahrzeuge Für folgende Fahrzeuge sind spezifische Konstruktionen von Überrollvorrichtungen zuglassen: - Lancia Rally 037 (Homologation B-210) - Renault 5 Turbo (Homologationen B-205, B-234, B-267) - Citroën Visa 1000 Pistes (Homologation B-258) - Lancia Stratos (Homologation 640) Zeichnungen dieser spezifischen Konstruktionen sind auf der FIA-Homepage unter SPORTS > REGULATIONS > FIA Historic Rally Championship verfügbar. Bei Rallyes sind diese spezifischen Überrollvorrichtungen für folgende Fahrzeuge der Periode J1 ( ) vorgeschrieben: - Lancia Rally 037 (Homologation B-210) - Renault 5 Turbo (Homologationen B-205, B-234, B-267) DMSB-GRUPPEN DMSB-AUTOCROSS Die DMSB-Autocrossbestimmungen 2014 sind im Internet unter Technik/Reglements > Automobilsport > Fahrzeugbestimmungen verfügbar. Ab wird außer dem DMSB-Wagenpass auch die DACM-Fahrzeug-ID-Karte (Identitätskarte) für eine Startzulassung akzeptiert. Diese ID-Karte kann bei jeder Veranstaltung von dem zuständigen Technischen Kommissar (TK-Obmann) ausgestellt werden. Neuer Historic Technical Passport (HTP) Die FIA hat eine neue Version des Historic Technical Passport eingeführt, welche seit dem zu verwenden ist. HTP- Neuanträge auf alten Formularen werden nicht mehr akzeptiert. Das Antragsformular steht auf der DMSB-Homepage unter Technik/Reglements > Automobilsport > Historischer Sport zur Verfügung. Das neue Formular umfasst insgesamt 26 Seiten und besteht aus einem 17-seitigen Basisformular, einem 5-seitigen Anhang für Fahrzeuge ohne Homologation, einem einseitigen Anhang für Überrollvorrichtungen sowie einem 3-seitigem Anhang für Aerodynamische Hilfsmittel. Bereits bestehende HTP behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN KAMERAS-KLARSTELLUNG Die Anbringung von Kameras ist in allen Fahrzeuggruppen und allen Wettbewerbsarten innerhalb des Fahrgastraumes erlaubt. Mit Ausnahme von Wettbewerben mit FIA-Prädikat ist seit die Anbringung von max. zwei Kameras auch außerhalb der Karosserie, z. B. auf dem Dach, zulässig. Die Befestigung der Kameras muss zu Beginn der Veranstaltung (Technische Abnahme) dem Technischen Kommissar vorgeführt werden. Eine Befestigung alleine durch Saugnapf ist unzureichend. Hier muss zusätzlich ein zweites Befestigungssystem zur Anwendung kommen. Ob die Kameras ausreichend befestigt sind, obliegt der Beurteilung der TKs. 38 VORSTART / 2013
6 AUTOMOBIL / KART TECHNIK DMSB-RALLYCROSS Die Verwendung eines FIA-homologierten Kopf-Rückhaltesystems, z.b. HANS, ist für die Teilnehmer der Divisionen SuperCars, Super1600, TouringCar und SuperNational ab vorgeschrieben. Die Verwendung eines FIA-homologierten Kopf-Rückhalte - systems, z.b. HANS, ist für Teilnehmer der Fahrzeuggruppe Rallycross Cup bis zum empfohlen. Ab dem ist für Teilnehmer der Fahrzeuggruppe Rallycross Cup ein FIA-homologiertes Kopf-Rückhaltesystem vorgeschrieben. DMSB-ABGASVORSCHRIFTEN INFO Im Hinblick auf Artikel 15.e der DMSB-Abgasvorschriften sind die Katalysatoren der Firma Redback gemäß Homologations- Nr. SBF KAT und SBF KAT zulässig. TECHNIK KART-SPORT KART-SPORT DMSB-KART-REGLEMENT C.3.2.m) Sicherheits-Lenkung: Folgender Artikel C.3.2.m) (Sicherheits-Lenkung) wird ab dem in das DMSB-Kartreglement aufgenommen: C.3.2.m) Sicherheits-Lenkung Die Verwendung einer DMSB-homologierte Sicherheitslenkung gemäß DMSB-Standard KSC-2005 (Lenksäule) oder gemäß Standard KSS-2008 (Kart-Sicherheits-Lenkungselement) ist in den Bambini-Klassen sowie für alle Fahrer der Altersklasse 8 13 vorgeschrieben. Den Fahrern aller Junioren- und Senioren-Klassen wird die Verwendung einer DMSB-homologierten Sicherheitslenkung gemäß Standard KSS-2008 dringend empfohlen. C.6 Batterie: Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien dürfen seit dem nur verwendet werden, wenn sie in nachstehender Liste aufgeführt und das Label der DMSB-registered Lithium Ion battery tragen. Hersteller von Batterien oder deren Generalimporteure (mit Genehmigung des Batterieherstellers) können den Antrag zur Aufnahme bei der DMSB-Geschäftsstelle stellen ( cihm@dmsb.de). Anzeige / 2013 VORSTART 39
7 TECHNIK KART Lfd- Nr. DMSB- Registrierungsnummer Marke Hersteller Typ Höhe [mm] Technische Daten (mechanisch) Breite [mm] Länge [mm] Gewicht [g] Technische Daten (elektrisch) Kapazität [mah] Spannung [V] 1 RLB /13 Aliant 2 RLB /13 Aliant 3 RLB /13 Aliant ELSA Solutions srl ELSA Solutions srl ELSA Solutions srl X ,2 X ,2 X ,2 4 RLB /13 Speed Kart Products RKB Elektronik AG LiFe-PO4 4S1P ,8 5 RLB /13 NVISION SHENZHEN GREPOW BATTERY CO.,LTD X4s 136, ,8 395, ,8 16,8 6 RLB /13 Lithium Powerbloc 3300/ Beymo BMZ GmbH Lithium- Eisen-Phosphat-Batterie ,2 14,4 7 RLB /13 Graupner Intellect Pioneering Battery Technology Co., Ltd Lithium- Polymer- Batterie 137,5 46, ,2 Die vorstehende Liste ist eine offene Liste, welche durch Veröffentlichung im DMSB-Vorstart jederzeit ergänzt werden kann. E.2.3 Sicherheits-Lenkung: Der Artikel E.2.3 der Bestimmungen für Fahrer der Altersklasse 8-13 wird zu wie folgt geändert: E.2.3 Sicherheits-Lenkung Die Verwendung einer DMSB-homologierte Sicherheitslenkung gemäß DMSB-Standard KSC-2005 (Lenksäule) oder gemäß Standard KSS-2008 (Kart-Sicherheits-Lenkungselement) ist für alle Fahrer der Altersklasse 8 13 vorgeschrieben. DMSB-BAMBINI-KARTREGLEMENT 3.1 Mindestgewichte: Der Artikel 3.1 (Mindestgewichte) wird zum wie folgt geändert: 3.1 Mindestgewichte Gesamtgewicht: 111 kg, bei einem Fahrer-Mindestgewicht von 35 kg ( 2 kg)* * Der Fahrer inkl. vorgeschriebener Fahrerausrüstung muss zur ersten Veranstaltung mindestens 35 kg wiegen. Danach werden 2 kg Toleranz gewährt, d. h. das Fahrermindestgewicht muss jederzeit 33 kg betragen. Die vorgeschriebenen Mindestgewichte müssen zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbes unter allen Umständen eingehalten werden. Die Hinzufügung von Ballast gemäß Art. 4.5 des DMSB-Kart- Reglements ist zulässig (mind. 2 Stahlschrauben mind. M6, Mindestfestigkeit 8.8, pro einzelnem Gewicht), jedoch dürfen die Ballastgewichte nicht an der Sitzlehne (Teil der Rückenlehne oberhalb des Beckens des Fahrers) befestigt werden. Darüber hinaus müssen die Hersteller-Vorgaben im Homologationsblatt für den Sicherheitssitz eingehalten werden. Ballastgewichte gleich welcher Art an oder innerhalb der Fahrerausrüstung zu platzieren, ist nicht zulässig. 40 VORSTART / 2013
8 KART TECHNIK 3.6 Antrieb/Kettenschutz Der Artikel 3.6 (Antrieb/ Kettenschutz) wird zum wie folgt geändert: 3.6 Antrieb/Kettenschutz Der Antrieb erfolgt über das Motorabtriebsritzel auf das Hinterachs-Zahnrad mittels Gliederkette. Der Primärantrieb erfolgt entweder durch das Serien-Motorritzel mit 11 Zähnen oder durch ein Motorritzel mit 10 Zähnen. Der Zahnkranz der Hinterachse darf maximal 86 Zähne aufweisen. DMSB-KART-MOTOR-HOMOLOGATIONEN Folgende Homologationen bzw. -Nachträge für Motoren wurden vom DMSB genehmigt: Hom.-Nr. Hersteller Modell Nachtrags-Nr. Bezeichnung KM 28/07 Technique Eng./OTK TECH F1 R Verlängerung für 2014 KM 32/11 IAME S.p.a.A. Parilla X30 03/03VO Identifikation / Markierung DMSB-KART-HOMOLOGATIONEN SICHERHEIT Folgende Zulassung für Kart-Sicherheits-Ausrüstung wurde vom DMSB genehmigt: Hom.-Nr. Hersteller Modell Bezeichnung FF 01/2007 SAMRACE Frontspoiler verlängert für 2014 RP 01/2007 SAMRACE Heckauffahrschutz verlängert für 2014 KSS-01/2008 Kart-tec Ltd. Sicherheits-Lenkung verlängert für / 2013 VORSTART 41
9 TECHNIK ZUSAMMENFASSUNG ZUSAMMENFASSUNG 2013 Stand: Nachfolgend sind alle 2013 im Vorstart ver - öffentlichten Änderungen, Ergänzungen und Präzisierungen zu den Technischen Reglements als Quellenverweise (letzte Spalte: Nummern der Vorstart-Ausgaben, in denen der komplette Text abgedruckt war) stichpunktartig zusammen - gefasst. Die Artikel und Absätze der einzelnen Reglements sind numerisch geordnet. TECHNIK AUTOMOBIL FIA-GRUPPEN Anhang J Artikel 251 Einteilung und Definitionen Fahrzeuge mit Elektroantrieb: neuer Artikel im Handbuch 01 02/13 Artikel 252 Allgemeine Bestimmungen für die Gruppen N und A Kraftstoff/Verbrennungsmittel: Präzisierung Art ab /13 Artikel 253 Sicherheitsausrüstung (Gruppen N, A, B und SP) Überrollkäfige: Präzisierung Art und /13 Artikel 254 Besondere Bestimmungen für die Produktionswagen (Gruppe N) Mindestgewicht: Präzisierung Artikel b mit sofortiger Wirkung 11 12/13 Gewichtsangabe Gruppe N: Ab sofort gelten +160 kg (Art b) 07 08/13 Artikel 277 (Formelfreie Rennwagen Gruppe E2-SS) Definition/Zulässige Fahrzeuge: Art mit sofortiger Wirkung präzisiert 01 02/13, 11 12/13 Allgemeines: Präzisierung Art. 1 ab /13 Sicherheit: Änderung Art ab /13 Anhang K Barcodepflicht ab /13 Varianten-Nachträge zum HTP ab sofort; Ergänzung des Art /13, 07 08/13 Batterien auf Lithiumbasis verboten, Ergänzung des Art /13 Kraftstoffleitungen, Präzisierung des Art mit sofortiger Wirkung 01 02/13 Sitze: Gültigkeit im DMSB-Bereich, Präzisierung Art /13 Mindestgewicht für Formel-3-Fahrzeuge: Ergänzung des Art /13 Zündung für Formel-Junior-Fahrzeuge: Präzisierung des Art /13 Zustandsprüfung: Präzisierung des Anhang III (Art. 1 und 7) 01 02/13 Überrollvorrichtung (ROPS): Präzisierung Art ,5.13.4,5.13.5, , 8.3, /13 Überrollvorrichtung: Erläuterung, Zeichnungen, Material zu Bestimmungen bei hist. Fzg 05 06/13 Einführung neuer Historic Technical Passport (HTP) ab sofort 07 08/13 Gültigkeit bereits ausgestellter FIA Historic Technical Passports (HTP) 11 12/13 Getriebe Formel Junior: Präzisierung Art /13 Kopfrückhaltesystem ab für Fahrzeuge der Periode J /13 DMSB-GRUPPEN Gruppe G Sitze, Gurte und FHR bei Bergrennen: FIA-homologierte Sitze und Gurte ab /13 Fahrzeugzulassung/Drehzahlbegrenzer: Präzisierung Art. 3 und Art. 8.1 ab /13 Eintragungspflicht: Präzisierung Art. 2 Technische Änderungen 07 08/13 Gruppe F Eintragungspflicht: Präzisierung Art. 2 Technische Änderungen 07 08/13 Hubraumfaktor: Kombination Abgasturbolader mit mech. Lader ab möglich 07 08/13 Gruppe H Motorblock: Erläuterung/Klarstellung (Art. 7) 07 08/13 Hubraumfaktor: Kombination Abgasturbolader mit mech. Lader ab möglich 07 08/13 Präzsierung: Originale Gruppe-5-Fahrzeuge (Art. 2) 09 10/13 Gruppe FS Sicherheitsfolie: Neue Bestimmungen ab /13 42 VORSTART / 2013
10 ZUSAMMENFASSUNG SPORTART TECHNIK DMSB Gruppe DMSB-Autocross Einführung einer ID-Karte (Identitätskarte) ab als Startzulassung 11 12/13 SICHERHEITSAUSRÜSTUNG ALLGEMEIN Feuerlöscher und Feuerlöschsysteme: Klarstellung 01 02/ / /13 Feuerlöschsystem im Rallyesport: Einführung seit (Art ) 03 04/13 Kameras: Klarstellung ab / /13 Sicherheitsfolien: Ergänzung der Prüfzeichen ab sofort (Art. 9.1) 07 08/13 Katalysatorpflicht: Präzisierung DMSB- Abgasvorschriften ab (Art.1) 09 10/13 Katalysatoren der Firma Redback zulässig 11-12/13 Betätigungshebel für Handbremse und Getriebe: Knauf oder Polsterung ab sofort 09 10/13 Overalls: FIA-Nr. RS Modell Pro Power 3 ab sofort ungültig 09 10/13 Fahrer-/Beifahrerausrüstung: Bekleidung des Herstellers Power on Racewear unzulässig 09 10/13 Kopfrückhaltesystem im Rallyecross ab /13 DMSB ALLGEMEIN DMSB-Wagenpass: WP 28470/09 mit sofortiger Wirkung ungültig 05 06/ /13 DMSB-Wagenpass: WP 29150/10 mit sofortiger Wirkung ungültig 05 06/13 StVZO und Automobilsport: Verfahren zur Einführung des Kraftfahrzeugpasses 03 04/13 Erläuterungen zu den DMSB-Abgasvorschriften 01 02/13 DMSB-Sachverständige: Neuzulassung seit , neue Adressen 03 04/ / /13 FIA-Homologationsliste für Rallyeveranstaltungen: Download-Pfad im Internet 07 08/13 TECHNIK KART-SPORT KART-SPORT CIK-Technik-Reglement Einteilung und Definition: Ergänzung Art. 1.2 ab /13 Heckauffahrschutz: kann mehrteilig ausgeführt sein ab (Art ) 01 02/ /13 KZ1-Bremsen: müssen nicht CIK-homologiert sein (Gruppe 1) seit (Art. 2.11) 05 06/13 Vergaser und Einlasstrakt: Änderung Art ab sofort 03 04/13 Zündung: Präzisierung des Art /13 Änderung der Toleranzen bei Felgen ab (Art und Zeichnung 4) 01 02/13 Datenerfassung/ Data-Logging: Motordrehzahlsignal bei KF ab (Art ) 01 02/13 KZ1-Motor-Spezifikation: neuer Art (Gruppe 1-Motoren) seit /13 KZ2-Motor-Spezifikation: neuer Art (Gruppe 2-Motoren) seit /13 Besondere Bestimmungen für KZ2 und KZ1 ab sofort (Art. 12) 03 04/ /13 Präzisierung der Besonderen Bestimmungen in KF4 ab (Art. 18) 01 02/13 Präzisierung der Besonderen Bestimmungen in KF3 ab (Art.19) 01 02/13 Präzisierung der Besonderen Bestimmungen in KF2 ab (Art.20) 01 02/13 Präzisierung des Anhang 5: Messung des Zylinderkopf-Volumens (nur in KF4) 03 04/13 Neue Zeichnung Nr. 13, 13.1 und 14 (nur KF4) 03 04/13 Neue Zeichnung Nr. 7 (nur KZ1 und KZ2) 03 04/13 Sicherheit Zulassung für DMSB-homologierte Sicherheits- Sitze seit /13 Aktualisierung der Tabelle der DMSB-Homologation Kart-Sicherheits-Sitze 01 02/ /13 Aktualisierung der Tabelle der DMSB-Homologationen Kart Motoren 01 02/ /13 Kart-Sicherheits-Lenkung: Neuer Artikel ab (Art. C.3.2.m) 11 12/13 Kart-Sicherheits-Lenkung: Änderung Art. E.2.3 (Altersklasse 8-13) ab /13 DMSB-Bambini Mindestgewicht: Änderung des Gesamtgewichtes (Art. 3.1) 11 12/13 Antrieb Kettenschutz: Präzisierung (Art. 3.6) 11 12/13 DMSB-Kart-Reglement Ergänzung des Art. C.6 Batterie: Verwendung von Lithium-Ionen-Batterien ab 09/ , 03 04, 07 08, 9 10, / 2013 VORSTART 43
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