Sehr gute Englisch- oder Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.

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1 Ausschreibung Artists-in-Residence-Programm 2019 Bewerbungsfrist: 30. September 2018 Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence-Stipendien für das Jahr 2019 in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung. Für dieses Stipendienprogramm können sich ausländische Kunstschaffende elektronisch über die Online-Plattform bewerben. Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst- und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts. In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der Aufenthalt primär für Austausch und Vernetzung und nicht für die Realisierung eines Projektes gedacht. Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der Kunst- und Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und Museumsbesuche, Kontakte zur Literatur- und Verlagsszene sowie Zugang zum Musikleben in Wien oder Salzburg. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten nach Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu Aufführungen im Tanzquartier Wien, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und zu anderen Veranstaltungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten in Salzburg werden vom Kunstverein Salzburg betreut. Für die Residenzplätze in Salzburg können sich nur Kunstschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst bewerben. Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists-in-Residence-go-to-School- Programm von KulturKontakt Austria teilzunehmen und Workshops an Schulen in Österreich zu halten. Die Ausschreibung richtet sich an ausländische Kunstschaffende, die nicht in Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sehr gute Englisch- oder Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen. Ein abschließender Bericht über den Aufenthalt ist verbindlich. Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d.h. Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem geboren worden sein. Bei Einreichung von 1

2 Künstlerduos muss mindestens eine Person nach dem geboren sein und der künstlerische Werdegang beider Personen dargestellt werden. Kunstschaffende, die bereits an Artists-in-Residence-Programmen von KulturKontakt Austria bzw. des Bundeskanzleramtes Österreich oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur teilgenommen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys ausgewählt. Mit der Bewerbung erklären sich die Einreicherinnen und Einreicher damit einverstanden, dass Teile der Bewerbungsunterlagen (CV und Werkbeispiele) an Dritte zwecks der Organisation von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten, Lectures etc. weitergegeben werden. Die spartenspezifischen Angaben auf den Folgeseiten sind unbedingt zu beachten! Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich: Bildende Kunst * Künstlerische Fotografie Medienkunst ** Komposition (Neue Musik, elektroakustische Musik, experimentelle Musikformen) Literatur Kinder- und Jugendliteratur Literarische Übersetzung Kunst- und Kulturvermittlung *** * Bewerbungen aus dem Bereich der performativen Kunst werden nicht angenommen. ** Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) werden aus organisatorischen Gründen nicht angenommen. *** Kunst- und Kulturvermittlung. Für eine Bewerbung in dieser Sparte ist zu berücksichtigen, dass Kunst- und Kulturvermittlerinnen und Kulturvermittler im Verständnis dieser Ausschreibung Personen sind, die für den pädagogischen Teil einer Ausstellung, eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind und Kommunikationsprozesse zwischen Besucherinnen, Besuchern und 2

3 Kunstschaffenden oder dem Kunstwerk, dem Konzert, der Aufführung etc. gestalten. Kunst- und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non-formalen Bildungsbereich ebenso wie Vermittlungsprogramme in Kunst- und Kulturinstitutionen. Die Dauer der vergebenen Stipendien ist je nach Sparte gestaffelt: Stipendien mit der Dauer von 3 Monaten für bildende Künstlerinnen/Künstler, künstlerische Fotografinnen/Fotografen, Medienkünstlerinnen/Medienkünstler sowie Komponistinnen/Komponisten, Stipendien mit der Dauer von 1 2 Monaten für Literatinnen/Literaten und literarische Übersetzerinnen/Übersetzer Stipendien mit der Dauer von 1 Monat für Kunst- und Kulturvermittlerinnen /Kulturvermittler Die Stipendien werden im Rahmen des Artists-in-Residence-Programms vom Bundeskanzleramt Österreich finanziert und von KulturKontakt Austria beratend und organisatorisch begleitet. Was kann von der Residency erwartet werden? Stipendienplätze werden für Wien (alle Sparten) oder Salzburg (nur Bildende Kunst, Fotografie, Medienkunst) zur Verfügung gestellt. Dem Ortswunsch wird nach vorhandenen Kapazitäten entsprochen, die Zuteilung zum gewünschten Ort kann jedoch nicht garantiert werden. Unterkunft je nach Verfügbarkeit entweder in einem Appartement der Parkdependance des Schloss Laudon (14. Wiener Gemeindebezirk), in einem Zimmer in einer Wohnung im 3. bzw. 9. Wiener Gemeindebezirk oder einem Wohnatelier in Salzburg. Die Zuteilung der Unterkünfte in Wien erfolgt durch den Residence-Anbieter. Individuelle Wünsche können nicht berücksichtigt werden. Nutzung von Gemeinschaftsateliers im 2. Wiener Gemeindebezirk oder im Schloss Laudon bzw. im Salzburger Kunstverein. Ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in der Höhe von 800 pro Monat. Bei einer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen wird der Zuschuss aliquot ausbezahlt. Ein einmaliger Materialkostenzuschuss in der Höhe von 300 für bildende Künstlerinnen/Künstler und Komponistinnen/Komponisten. Übernahme von Übersetzungskosten für eine ausgewählte Textprobe (Ausmaß 10 Seiten à 1800 Zeichen) von einer Fremdsprache ins Deutsche für Literatinnen/Literaten. Reisekosten sowie Visakosten werden nicht übernommen oder refundiert. Übernahme einer Unfall- und Krankenversicherung mit Ausnahme von chronischen Krankheiten und zahnsanierenden Behandlungen. 3

4 In allen Unterkünften steht WLAN zur Verfügung. Ein Notebook kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Für die Dauer des Aufenthalts werden ein Mobiltelefon sowie eine Wertkarte mit einem einmaligen Guthaben von 40 zur Verfügung gestellt. Ebenso werden Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien oder Salzburg für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung gestellt. Für die regelmäßige Reinigung der Wohnräume während des Aufenthalts sowie für den Wäschewechsel wird je nach Standort wöchentlich oder monatlich Sorge getragen. Eine Werkpräsentation gegen Ende des Aufenthalts ist möglich (mit Vorbehalt). Finanzielle Unterstützung bei der Produktion von Katalogen sowie für Übersetzungsaufträge, Buchveröffentlichungen und Aufführungen kann nicht geleistet werden. Es ist nicht möglich, in Begleitung von anderen Personen (Familienangehörige, Freunde/Freundinnen, Bekannte etc.) oder unter Mitnahme von Haustieren an der Residency teilzunehmen. Die Übernachtung in den Gästewohnungen ist ausschließlich den Gastkünstlerinnen/Gastkünstlern vorbehalten. Die Studios und Unterkünfte sind nicht behindertengerecht. Die Hausordnungen der Standorte sind unbedingt einzuhalten. 4

5 Spartenspezifische Bewerbungsunterlagen Sparten Bildende Kunst, Fotografie sowie Medienkunst Das Stipendium richtet sich an Personen, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben bzw. bereits seit mindestens fünf Jahren freischaffend künstlerisch tätig sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduierte Studierende jedoch willkommen. Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) und aus dem Bereich performativer Kunst werden nicht angenommen. Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die Online-Plattform einzureichen. Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per können nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung beinhaltet: 1. komplett ausgefüllte Online-Formulare; 2. Porträtfoto (z.b. Passfoto); 3. Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang; bei der Bewerbung als Duo bzw. einer Gruppe, muss der künstlerische Werdegang aller beteiligten Künstlerinnen/Künstler dargestellt werden wie auch eine Dokumentation der künstlerischen Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. 4. Bei Bewerbungen als Duo oder Gruppe muss sich jede beteiligte Person registrieren und eine komplette Bewerbung einreichen. In der Bewerbung muss auf die Partnerinnen/Partner verwiesen werden. 5. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und Projekte; 6. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist; Vorhaben mit Österreichbezug werden begrüßt (max. 1 Seite); 7. ein (1) Empfehlungsschreiben (z. B. von einer universitären Einrichtung, einer Kunsthochschule, einer Galerie oder von einer Kunst- und Kulturinstitution etc.); 8. Angaben zu allen bisherigen Residenzen, Studienaufenthalten bzw. Praktika in Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in Österreich darstellen würde). 9. Dokumentation der künstlerischen Tätigkeit (Portfolio); gemeint ist ein repräsentativer Werksquerschnitt von max. 10 Seiten; bei Medienkünstlerinnen/ Medienkünstlern eine Aufnahme mit einer Präsentationsdauer von max. 10 Min. 5

6 Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, Uhr, nach Registrierung auf eingereicht werden. Für die fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ). Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)

7 Sparte Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Übersetzung Das Stipendium richtet sich an Schriftstellerinnen/Schriftsteller, die mindestens eine selbständige Publikation vorlegen können, sowie an literarische Übersetzerinnen/ Übersetzer, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen und mindestens eine literarische Übersetzung veröffentlicht haben (Studierende sind ausgeschlossen). Es können nur Übersetzerinnen/Übersetzer berücksichtigt werden, die österreichische Literatur in eine Fremdsprache übersetzen. Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die Online-Plattform einzureichen. Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per können nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung beinhaltet: 1. komplett ausgefüllte Online-Formulare; 2. Porträtfoto (z.b. Passfoto); 3. Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang inkl. einer detaillierten Publikationsliste bzw. Übersetzungsliste; 4. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und Projekte; 5. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist; Vorhaben mit Österreichbezug werden begrüßt (max. 1 Seite); 6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.b. von einem Verlag, einem Lektor, einem Autor, einer universitären Einrichtung oder einer Kunst- und Kulturinstitution etc.); 7. Angaben zu allen bisherigen Residenzen, Studienaufenthalten bzw. Praktika in Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in Österreich darstellen würde). 8. eine repräsentative Auswahl von Text- bzw. Übersetzungsproben (max. 10 Seiten). Die Texte müssen in deutscher oder englischer Übersetzung übermittelt werden. Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, Uhr, nach Registrierung auf eingereicht werden. Für die fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ). Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. 7

8 Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)

9 Sparte Komposition (Neue Musik, elektroakustische Musik, experimentelle Musikformen) Das Stipendium richtet sich an Komponistinnen/Komponisten, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben bzw. seit mindestens fünf Jahren kompositorisch tätig sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduierte Studierende aber willkommen. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen die prinzipielle Bereitschaft haben, so sie ausgewählt werden, ein Werk für ein österreichisches Ensemble zu komponieren. Eine Aufführung während des Aufenthalts kann jedoch nicht garantiert werden. Musikinstrumente und elektronisches Equipment können nicht bereitgestellt werden. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe des Bedarfs kann für einige Stunden ein Tonstudio zur Verfügung gestellt werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass das Musizieren über Zimmerlautstärke nur im Gemeinschaftsatelier im Schloss Laudon möglich ist. Darüber hinaus wird gebeten, das Mitbringen von Instrumenten bereits bei der Bewerbung spätestens aber vor Antritt der Residenz bekannt zu geben. Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die Online-Plattform einzureichen. Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per können nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung beinhaltet: 1. komplett ausgefüllte Online-Formulare; 2. Porträtfoto (z.b. Passfoto); 3. Lebenslauf inkl. einer detaillierten Werks- und Aufführungsliste; 4. Motivationsschreiben (max. 1 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und Projekte; 5. Darstellung jenes Vorhabens, das für den Aufenthalt in Österreich geplant ist; (max. 1 Seite); 6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.b. von einem Orchester, einem Ensemble, einer universitären Einrichtung, einer Musikhochschule, einem Konzertveranstalter oder einer Kunst- und Kulturinstitution etc.); 7. Angaben zu allen bisherigen Residenzen, Studienaufenthalten bzw. Praktika in Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in Österreich darstellen würde). 8. Dokumentation der kompositorischen Tätigkeit (max. 2 aussagekräftige Partituren, optional eine Aufzeichnung einer dieser Kompositionen; bei 9

10 elektroakustischen Werken, die in diesem Medium übliche Partitur; auch grafische Partituren sind zugelassen). Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, Uhr, nach Registrierung auf eingereicht werden. Für die fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ). Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)

11 Kunst- und Kulturvermittlung Für eine Bewerbung in dieser Sparte ersuchen wir zu berücksichtigen, dass Kunstund Kulturvermittlerinnen/Kulturvermittler im Verständnis dieser Ausschreibung Personen sind, die für den pädagogischen Teil einer Ausstellung, eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind und Kommunikationsprozesse zwischen Besucherinnen, Besuchern und Kunstschaffenden oder dem Kunstwerk, dem Konzert, der Aufführung etc. gestalten. Kunst- und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non-formalen Bildungsbereich ebenso wie Vermittlungsprogramme in Kunst- und Kulturinstitutionen. In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der Aufenthalt primär für Austausch und Vernetzung und nicht für die Realisierung eines Projektes gedacht. Von den Bewerberinnen/Bewerbern ist Erfahrung bzw. eine mehrjährige Tätigkeit in diesem Bereich nachzuweisen. Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht auf elektronischem Weg über die Online-Plattform einzureichen. Postalische Bewerbungen oder Bewerbungen per können nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung beinhaltet: 1. komplett ausgefüllte Online-Formulare; 2. Porträtfoto (z.b. Passfoto); 3. Lebenslauf bzw. beruflicher Werdegang als Kunst- und Kulturvermittlerin/ Kulturvermittler; 4. Motivationsschreiben unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und Projekte als Kunst- und Kulturvermittlerin/Kulturvermittler (max. 1 Seite); 5. eine Beschreibung der Erwartung an den Residenz-Aufenthalt hinsichtlich Kontakte und Vernetzung sowie des geplanten Nutzens für künftige Vermittlungsprojekte (max. 1 Seite); 6. ein (1) Empfehlungsschreiben (z.b. von einer Kunst- und Kulturinstitution, einem Festival, einer Kunstmesse oder einer Bildungseinrichtung etc.); 7. Angaben zu allen bisherigen Residencies, Studienaufenthalten bzw. Praktika in Österreich in den letzten fünf Jahren (dieser Punkt entfällt, so dieses Stipendium den erstmaligen Aufenthalt der Bewerberin/des Bewerbers in Österreich darstellen würde). 8. Detaillierte Dokumentation zu abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten, gemeint ist die Darstellung der vermittlerischen Tätigkeit (max. 10 Seiten). 11

12 Bewerbungen können ab sofort bis spätestens 30. September 2018, Uhr, nach Registrierung auf eingereicht werden. Für die fristgerechte Einreichung gilt der elektronische Zeitstempel (Mitteleuropäische Sommerzeit MESZ). Die Jurysitzungen finden voraussichtlich in den Monaten Oktober/November statt. Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Die Bewerberinnen/Bewerber werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jurybegründungen werden nicht bekannt gegeben. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)

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