BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS"

Transkript

1 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB OVG 60 PV In der Personalvertretungssache

2 - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 9. Dezember 2009 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bardenhewer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Büge und Vormeier beschlossen: Die Beschwerden der Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg - Fachsenat für Personalvertretungssachen des Landes Berlin - vom 4. Juni 2009 werden zurückgewiesen. Gründe: 1 Die rechtzeitig eingegangenen Beschwerden der Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß 91 Abs. 2 BlnPersVG i.v.m. 92a Satz 1 ArbGG haben keinen Erfolg. 2 I. Dies gilt zunächst für die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und Die in Abschnitt 3a der Beschwerdebegründung erhobenen Divergenzrügen gemäß 72 Abs. 2 Nr. 2, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greifen nicht durch. 4 a) Nach der Senatsrechtsprechung gilt im Verfahren wegen Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern - wie auch sonst im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren - der Untersuchungsgrundsatz. Daher haben die Gerichte den für die Beurteilung des Auflösungsbegehrens maßgeblichen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Dabei haben insbesondere der öffentliche Arbeitgeber als Antragsteller und die gemäß 9 Abs. 4 Satz 2 BPersVG am Verfahren beteiligte Personalvertretung mitzuwirken. Die materielle Beweislast trifft den Arbeitgeber (vgl. Beschlüsse vom 1. November BVerwG 6 P BVerwGE 124, 292 <306 f.> = Buchholz BPersVG Nr. 25 Rn. 38 ff. und vom 26. Mai BVerwG 6 PB juris Rn. 5 ff.). Einen dazu in Wider-

3 - 3 - spruch stehenden Rechtssatz hat das Oberverwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss weder ausdrücklich noch sinngemäß aufgestellt. 5 b) Ob für den Jugendvertreter ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz zur Verfügung steht, bemisst sich dann nicht allein nach den in den Stellenplänen des öffentlichen Arbeitgebers ausgewiesenen Stellen, wenn bei diesem die Übung besteht, unbefristete Arbeitsverträge mit Absolventen der Ausbildung auch dann abzuschließen, wenn die Vergütung aus dem Gesamtbudget gesichert ist (vgl. Beschluss vom 9. September BVerwG 6 P BVerwGE 109, 295 <298> = Buchholz BPersVG Nr. 18 S. 3). Von diesem Rechtssatz ist das Oberverwaltungsgericht schon deswegen nicht abgewichen, weil nach seinen Feststellungen eine Übung, Teilzeitstellen und Stellenanteile in verschiedenen Ressorts zugunsten von Absolventen einer Berufsausbildung einzusetzen, bei der Antragstellerin jedenfalls im hier maßgeblichen Zeitpunkt (8. Juli 2008) nicht bestand (Beschlussabdruck S. 11). Eine Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers, Stellenanteile zu vollen Arbeitsplätzen zusammenzuführen, die auf die Qualifikation des Jugendvertreters zugeschnitten sind, besteht nicht (vgl. Beschluss vom 18. November BVerwG 6 PB juris Rn. 4 ff.) Mit der in Abschnitt 3b der Beschwerdebegründung erhobenen Grundsatzrüge gemäß 72 Abs. 2 Nr. 1, 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG kommen die Beteiligten zu 1 und 2 ebenfalls nicht zum Zuge. 7 Sie wollen geklärt wissen, ob ein Dauerarbeitsplatz für die Besetzung mit einem Jugendvertreter zur Verfügung steht, wenn der Arbeitgeber die Stelle für einen Arbeitnehmer freihält, der wegen Erwerbsminderung eine befristete Rente erhält. 8 a) Diese Frage ist nicht entscheidungserheblich, weil die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts davon nicht abhängt. 9 aa) Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts waren zum hier maßgeblichen Zeitpunkt zwei Arbeitsplätze in den Blick zu nehmen, nämlich

4 - 4 - derjenige mit der Nr , der für den Arbeitnehmer in Zeitrente freigehalten wurde, sowie derjenige mit der Nr , der am 1. Mai 2008 mit einer Überhangkraft besetzt worden war (Beschlussabdruck S. 12 f.). Dass in der letztgenannten Fallgestaltung der Arbeitsplatz nicht für den Jugendvertreter zur Verfügung steht, ist in der Senatsrechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss vom 4. Juni BVerwG 6 PB juris Rn. 10 ff.). In dieser Hinsicht erheben die Beteiligten zu 1 und 2 keine Einwände (Abschnitt 3c der Beschwerdebegründung). 10 bb) Hinsichtlich des Arbeitsplatzes kommt jedenfalls die Hilfsbegründung des Oberverwaltungsgerichts zum Tragen, wonach der Besetzung mit der Beteiligten zu 1 der am 8. Juli 2008 wirksame Einstellungsstopp entgegenstand (Beschlussabdruck S. 13 ff.). In dieser Hinsicht machen die Beteiligten zu 1 und 2 zwar ebenfalls Zulassungsgründe geltend. Solche liegen jedoch nicht vor, wie weiter unten (zu 3. bis 5.) zu zeigen sein wird. 11 b) Abgesehen davon hat die in Abschnitt 3b der Beschwerdebegründung aufgeworfene Rechtsfrage keine grundsätzliche Bedeutung. Sie ist eindeutig im Sinne des Oberverwaltungsgerichts zu beantworten, so dass es einer Klärung im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht bedarf. 12 In der Senatsrechtsprechung ist bereits anerkannt, dass der öffentliche Arbeitgeber nicht über einen Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter verfügt, wenn er eine im Zeitpunkt des Ausbildungsendes unbesetzte Stelle für eine aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Mitarbeiterin freihalten muss. Ebenso wenig verstößt er gegen seine Weiterbeschäftigungspflicht aus 9 BPersVG, wenn er vor Ausbildungsende einen Arbeitsplatz mit einer aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrenden Mitarbeiterin besetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. März BVerwG 6 PB Buchholz BPersVG Nr. 30 Rn. 4 und vom 26. Mai BVerwG 6 PB juris Rn. 21). Entsprechendes gilt für Arbeitnehmerinnen, die aus der Elternzeit zurückkehren. Hintergrund ist, dass die - maximal auf drei Jahre bemessene ( 15 Abs. 2 Satz 1 des Bundeselterngeldund Elternzeitgesetzes) - Elternzeit lediglich zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses führt und mit ihrem Ende die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten wieder

5 - 5 - aufleben (vgl. Linck, in: Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Aufl. 2009, 172 Rn. 19; Dörner, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 10. Aufl. 2010, Rn. 25). 13 Vergleichbar liegt es, wenn ein Arbeitnehmer wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente auf Zeit erhält ( 43, 102 Abs. 2 SGB VI). In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den die Rente auf Zeit gewährt wird ( 33 Abs. 2 Satz 5 und 6 TV-L, 1, 2 Anwendungs-TV Land Berlin i.v.m. 59 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 4 und 5 BAT). Auch in diesen Fällen muss der öffentliche Arbeitgeber einen Arbeitsplatz freihalten, so dass auf diesem Arbeitsplatz ein anderer Arbeitnehmer nur befristet beschäftigt werden kann. Hier kommt ebenfalls der Grundsatz zum Tragen, dass eine im Widerspruch zum Schutzgedanken des 9 BPersVG stehende Benachteiligung nicht vorliegt, wenn der öffentliche Arbeitgeber lediglich gegenüber dem Stammpersonal seiner Weiterbeschäftigungspflicht nachkommt (vgl. Beschluss vom 4. Juni BVerwG 6 PB juris Rn. 11) Die in Abschnitt 3d der Beschwerdebegründung erhobene Grundsatzrüge greift nicht durch. 15 Die Beteiligten zu 1 und 2 wollen geklärt wissen, ob die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach 9 Abs. 2 BPersVG eine Außeneinstellung im Sinne von Nr der Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2008 (1. Haushaltswirtschaftsrundschreiben HWR 08) ist. Damit ist jedoch nicht die Auslegung einer Rechtsnorm angesprochen, wie dies für die Grundsatzrüge erforderlich ist, sondern die Handhabung einer Verwaltungsvorschrift. Diese ging beim Antragsteller im Haushaltsjahr 2008 jedenfalls bis zum hier maßgeblichen Zeitpunkt (8. Juli 2008) dahin, die Besetzungssperre um ihre Weiterbeschäftigung ersuchenden Jugendvertretern in gleicher Weise entgegenzuhalten wie sonstigen Absolventen einer Berufsausbildung. 16 Angesichts dessen kann der Darstellung in Abschnitt 3d der Beschwerdebegründung allenfalls die Rechtsfrage entnommen werden, ob die vorbezeichnete

6 - 6 - Verwaltungspraxis des Antragstellers mit dem Schutzgedanken in 9 BPersVG in Einklang steht. Dies wird in ständiger Senatsrechtsprechung unter der Voraussetzung bejaht, dass Ausnahmeregelungen in einer die Diskriminierung von Jugendvertretern ausschließenden Weise eng gefasst sind (vgl. Beschlüsse vom 13. September BVerwG 6 PB Buchholz BPersVG Nr. 22 S. 21 f., vom 30. Mai BVerwG 6 PB Buchholz BPersVG Nr. 28 und vom 22. September BVerwG 6 PB juris Rn. 8 f.) Mit den Rügen in Abschnitt 3e der Beschwerdebegründung dringen die Beteiligten zu 1 und 2 ebenfalls nicht durch. 18 a) Sie wollen geklärt wissen, ob die Dienststelle in Bezug auf einen rechtswirksamen Einstellungsstopp stets verpflichtet ist, zugunsten des Jugendvertreters einen Ausnahmeantrag an die zuständige Stelle zu richten. Diese Frage ist anhand der Senatsrechtsprechung ohne Weiteres dahin zu beantworten, dass es auf sie nicht ankommt. 19 Nach Nr Abs. 1 Satz 1 des 1. HWR 08 ist, soweit in besonderen Ausnahmefällen ein unabweisbarer Bedarf besteht, eine Außeneinstellung vorzunehmen, weil ansonsten die Aufgabenerfüllung Berlins nicht sichergestellt wäre, ein entsprechender Ausnahmeantrag an die Senatsverwaltung für Finanzen zu richten. Ob der Jugendvertreter unter eine derartige Ausnahmeregelung fällt, unterliegt der gerichtlichen Überprüfung (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2001 a.a.o. S. 22 und vom 30. Mai 2007 a.a.o. Rn. 4). Diese bezieht sich darauf, ob in der Person des Jugendvertreters im maßgeblichen Zeitpunkt die materiellen Ausnahmevoraussetzungen gegeben waren. War dies der Fall, so war die Stelle mit dem Jugendvertreter zu besetzen mit der Folge, dass sich der Auflösungsantrag des Arbeitgebers als unbegründet erweist. Ob die Ausbildungsdienststelle einen Ausnahmeantrag bei der zuständigen übergeordneten Dienststelle gestellt hat und wie dieser gegebenenfalls beschieden wurde, ist unerheblich.

7 b) Das Oberverwaltungsgericht ist nicht vom zitierten Senatsbeschluss vom 13. September 2001 abgewichen. Im Einklang damit hat es vielmehr angenommen, dass die Anwendung der Ausnahmevorschrift der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Beschlussabdruck S. 16). Die Darstellung der gerichtlichen Überprüfung kann knapp ausfallen, wenn die Voraussetzungen für die Einbeziehung des Jugendvertreters in die Ausnahmeregelung offensichtlich nicht vorliegen (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2007 a.a.o. Rn. 4). So ist das Oberverwaltungsgericht hier verfahren Schließlich bleiben die Rügen in Abschnitt 3f und g sowie 4 der Beschwerdebegründung ohne Erfolg. Weder sind die dort aufgeworfenen Rechtsfragen entscheidungserheblich, noch beruht der angefochtene Beschluss auf den behaupteten Abweichungen von der zitierten Senatsrechtsprechung. 22 Die vorbezeichneten Rügen knüpfen sämtlich an das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 16. Juli 2008 an, durch welches die Einstellungssperre im 1. HWR 08 zugunsten von Absolventen einer Berufsausbildung in eingeschränktem Umfang gelockert wurde. Das Oberverwaltungsgericht hat selbstständig tragend darauf abgestellt, dass der genannte Runderlass erst nach Ende der Ausbildung der Beteiligten zu 1 ergangen ist (Beschlussabdruck S. 18 Abs. 2 bis S. 19 Abs. 2). Zu dieser Begründung enthält die Beschwerdebegründung keine Ausführungen, die den Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes Rechnung tragen ( 72a Abs. 3, 92a Satz 2 ArbGG); eine entsprechende Darlegung vermag der Senat insbesondere den Ausführungen auf S. 12 Abs. 2 der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen. 23 Im Übrigen verhalten sich die Ausführungen in der Beschwerdebegründung zu den inhaltlichen Aspekten des Rundschreibens vom 16. Juli 2008, auf welche das Oberverwaltungsgericht im Rahmen von Hilfserwägungen eingegangen ist (Beschlussabdruck S. 17 Abs. 2 bis S. 18 Abs. 1 sowie S. 19 Abs. 3 bis S. 20 Abs. 1). Diese Hilfserwägungen können weggedacht werden, ohne dass sich an der Entscheidung etwas ändert.

8 II. Die Beschwerde der Beteiligten zu 3, die sich im Wege der Grundsatzrüge auf den Gesichtspunkt der Außeneinstellung bezieht, bleibt aus den Gründen zu I.3. dieses Beschlusses ohne Erfolg. Dr. Bardenhewer Büge Vormeier

9 Sachgebiet: BVerwGE: nein Personalvertretungsrecht Fachpresse: ja Rechtsquelle: BPersVG 9 Stichworte: Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Freihalten eines Arbeitsplatzes; Rente auf Zeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Leitsatz: Der öffentliche Arbeitgeber verfügt nicht über einen Dauerarbeitsplatz für einen Jugendvertreter, wenn er eine im Zeitpunkt des Ausbildungsendes unbesetzte Stelle für einen Arbeitnehmer freihalten muss, der wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente auf Zeit erhält. Beschluss des 6. Senats vom 9. Dezember BVerwG 6 PB I. VG Berlin vom Az.: VG 62 A II. OVG Berlin-Brandenburg vom Az.: OVG 60 PV

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 36.13 OVG 62 PV 25.12 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. Februar 2014 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 20.07 OVG 61 PV 2.07 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 25.08 OVG 8 L 120/07 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 42.13 VGH 18 P 12.1909 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. März 2014 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 15.11 VGH 22 A 819/10.PV In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. September 2011 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 14.12 OVG 62 PV 8.11 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 19.09 OVG 5 A 175/08 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. August 2009 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 15.13 OVG 12 LB 1/12 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 10.13 OVG 61 PV 2.11 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 22.13 OVG 6 L 4/12 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Oktober 2013 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PB 1.16 OVG 5 A 10556/15 In der Personalvertretungssache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. März 2017 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: PL 9 A 240/09 9 K 1522/08 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Personalvertretungssache der Geschäftsführung Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig - Antragstellerin Vorinstanz -

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 4.12 OVG 20 A 907/10.PVL In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 5.12 OVG 17 LP 10/10 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 9.04 (6 P 7.05) OVG 1 A 1503/03.PVL In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 25. Februar 2005 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 18.06 OVG 60 PV 3.05 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Januar 2007 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung. Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 9.07 OVG 7 Bf 262/06.PVB In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. September 2007 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PB 3.16 OVG 60 PV 9.14 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. November 2016 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Grundsteuererlass bei Leerstand nicht im Internet zur Vermietung angebotener Immobilien

Grundsteuererlass bei Leerstand nicht im Internet zur Vermietung angebotener Immobilien Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Erlass von Grundsteuer Rechtsquelle/n: VwGO 132 Abs. 2 Nr.1 GrStG 33 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 1 Satz 2 Titelzeile: Grundsteuererlass

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 10.11 VGH 22 A 73/11.PV In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 4. September 2012 durch

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 46.11 OVG 12 A 1861/10 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BESCHLUSS. In der Normenkontrollsache

BESCHLUSS. In der Normenkontrollsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 4 BN 53.02 OVG 1 D 26/00 In der Normenkontrollsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. Oktober 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 287.03 OVG 8 A 2055/00.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2004 durch die Vizepräsidentin des

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 15.05 OVG 5 L 16/04 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Mai 2006 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Erschließungs-, Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BauGB 133 Abs. 1, 134 Abs. 2 Titelzeile: Wirtschaftliche Grundstückseinheit im

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: PL 9 A 743/12 9 K 436/10 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Personalvertretungssache des Freistaates Sachsen vertreten durch das Landesamt für Steuern und Finanzen Stauffenbergallee

Mehr

erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt.

erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt. Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung Rechtsquelle/n: StPO 81b Alt. 2 Stichwort/e: erkennungsdienstliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 87.12 OVG 11 A 2558/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen

Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen Sachgebiet: Recht der Verkehrswirtschaft und Verkehrsrecht, ferner des Betriebs von Wasserstraßen sowie der Streitigkeiten über Straßen-Sondernutzungen BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: StVO

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 107.09 VG 6 K 42/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 C 6.11 OVG 2 L 209/06 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 31. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 29.14 VG 1 K 1865/13 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Februar 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht

Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Sachgebiet: Straßenbaubeitragsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 2 Satz 1 Titelzeile: Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht Stichworte: Berufung;

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 6 PB 7.02 VGH 22 TH 3289/01. In der Personalvertretungssache

BESCHLUSS. BVerwG 6 PB 7.02 VGH 22 TH 3289/01. In der Personalvertretungssache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 6 PB 7.02 VGH 22 TH 3289/01 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. Oktober 2002 durch

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 10.05 VGH 1 UE 1357/04 In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Juni 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 59.08 OVG 20 A 2530/07.A und 20 A 2454/07.A In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Oktober 2008 durch

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 24.03 OVG 7 LB 125/01 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. April 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 48.14 VGH 12 BV 13.108 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2015 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 3 B 5.03 VGH 4 S 220/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2003 durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 36.06 OVG 8 A 11500/05 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Juni 2006 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 1 B (1 PKH ) OVG 7 A 10366/02.OVG. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 1 B (1 PKH ) OVG 7 A 10366/02.OVG. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 1 B 263.02 (1 PKH 103.02) OVG 7 A 10366/02.OVG In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 12.12 OVG 12 B 2.11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Beamter; Streikverbot; grundsätzliche Bedeutung bei schon ergangener höchstrichterlicher Entscheidung; Verweis.

Beamter; Streikverbot; grundsätzliche Bedeutung bei schon ergangener höchstrichterlicher Entscheidung; Verweis. Sachgebiet: Beamtendisziplinarrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: GG Art. 9 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5 EMRK Art. 11 VwGO 132 Abs. 2 Nr. 1 Titelzeile: Streikverbot für Beamte Stichworte: Beamter;

Mehr

Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung

Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidung Sachgebiet: Recht zur Bereinigung von SED-Unrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 133 Abs. 5 Satz 3, 152a VwRehaG 1 Titelzeile: Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen rechtskräftige

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 77.07 VGH 9 BV 06.1431 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. August 2007 durch den Vizepräsidenten des

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 25.12 OVG 1 A 748/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 1.06 OVG 1 A 5002/04.PVL In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. April 2006 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen.

Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits vorliegende umweltbezogene -; DIN-Normen. Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bau- und Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 4 B OVG 3 L 33/99. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 4 B OVG 3 L 33/99. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 4 B 25.04 OVG 3 L 33/99 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - - 3 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. April 2004 durch

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 109.07 VG 6 K 215/02 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Mai 2008 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PB 2.17 OVG 5 M 8/16 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 29. Juni 2017 durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

Übernahme von Auszubildenden in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis bei vom Haushaltsgesetzgeber verhängtem Einstellungsstopp

Übernahme von Auszubildenden in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis bei vom Haushaltsgesetzgeber verhängtem Einstellungsstopp Übernahme von Auszubildenden in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis bei vom Haushaltsgesetzgeber verhängtem Einstellungsstopp 1. Wird ein Feststellungsantrag nach 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BPersVG gestellt,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 19.10 OVG 12 LB 5/10 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2011 durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 13.13 OVG 6 L 3/12 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 3.13 OVG 1 KO 823/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 131.02 VG 9 A 173.99 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BESCHLUSS. BVerwG 5 B VGH 7 S 1651/01. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. BVerwG 5 B VGH 7 S 1651/01. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 5 B 54.02 VGH 7 S 1651/01 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. September 2002 durch

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 14.10 OVG 6 A 10546/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 3.13 VG 9 K 84/12 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. September 2013 durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 9.10 OVG 7 A 146/08 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 3. August 2010 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Eingliederung eines freigestellten Personalratsmitglieds in eine Dienststelle

Eingliederung eines freigestellten Personalratsmitglieds in eine Dienststelle Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen BVerwGE: nein

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 53/13 BESCHLUSS vom 6. Februar 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 675 Abs. 1; InsO 15a Abs. 1 Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 17.05 OVG 4 A 10571/05 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 11. Januar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 90.13 OVG 1 A 38/13 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 6. Mai 2014 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 44.10 VGH 14 BV 08.2444 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Dezember 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 86.14 OVG 4 LB 3/13 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 18. Juni 2015 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 17.14 OVG 6 B 7.13 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Juli 2014 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b Abs. 1

BauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b Abs. 1 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 9b46_09 letzte Aktualisierung: 19.5.2010 BVerwG, 28.1.2010-9 B 46.09 BauGB 124 Abs. 1, 4; VwVfG 57, 62 S. 2; BGB a.f. 125, 126 Abs. 2 S. 1, 313; BGB n.f. 311b

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS BVerwG 6 P 20.10 OVG 12 LB 7/09 In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 5. Oktober 2011 durch den

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebiet: Bau- und Bodenrecht, einschließlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windkraftanlagen, sofern der Schwerpunkt der Sache im Bauund Bodenrecht liegt BVerwGE: nein Fachpresse:

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 7 AV 4.02 OVG 1 Bf 158/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2002 durch die Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 B 60.07 VGH 11 S 1035/06 In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. März 2008 durch die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 B 58.10 VGH 1 S 349/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. November 2010 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 93.03 VG 3 A 172/01 DE In der Verwaltungsstreitsache hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Juli 2003 durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: PB 8 A 29/08 PB 8 K 1375/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Personalvertretungssache der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch die Bundesfinanzdirektion vertreten durch den

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 21.12 OVG 12 A 1905/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 8. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 47.13 OVG 6 B 35.11 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 19. August 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Zum Inhalt des Dienstzeugnisses eines Soldaten im Sinne des 32 Abs. 1 Satz 2 SG.

Zum Inhalt des Dienstzeugnisses eines Soldaten im Sinne des 32 Abs. 1 Satz 2 SG. Sachgebiet: Vorlagen, Anträge und Beschwerden nach der WBO BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: SG 32 Abs. 1 Satz 2 Titelzeile: Wehrbeschwerderecht Stichwort/e: Dienstzeugnis; Qualifiziertes Zeugnis.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 DB 1.06 VG 38 K 395/04.BDG In dem Beschwerdeverfahren des Ministerialdirektors a.d.,, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt, - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland,,,

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 16.10 OVG 8 Bf 100/10.PVL In der Personalvertretungssache - 2 - hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. November 2010 durch den Vorsitzenden

Mehr

Ruhegehaltfähigkeit von in der DDR zurückgelegten Vordienstzeiten; unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrügen.

Ruhegehaltfähigkeit von in der DDR zurückgelegten Vordienstzeiten; unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrügen. Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen BVerwGE: nein

Mehr

Kostenerstattung bei Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr freigestellter Mitglieder der Stufenvertretung zum Wohnort

Kostenerstattung bei Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr freigestellter Mitglieder der Stufenvertretung zum Wohnort Kostenerstattung bei Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr freigestellter Mitglieder der Stufenvertretung zum Wohnort 1. Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung erhalten für die Fahrten vom Wohnort

Mehr

Keine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen einfache Streitgenossen

Keine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für Klage gegen einfache Streitgenossen Sachgebiet: Schul-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht BVerwGE: Fachpresse: nein ja Rechtsquelle/n: VwGO 52 Nr. 5, 53 Abs. 1 Nr. 3 ZPO 36 Abs. 1 Nr. 3, 62 Abs. 1 Titelzeile: Keine gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 20 F 11.15 OVG 14 PS 4/15 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach 99 Abs. 2 VwGO am 9. Februar

Mehr

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt

AsylVfG 78 Abs. 4. Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt AsylVfG 78 Abs. 4 Antrag auf Zulassung der Berufung Antrag mehrfach gestellt Wird ein Rechtsmittel desselben Beteiligten mehrfach eingelegt, handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 70.15, 5 PKH 32.15 VGH 14 ZB 15.1043 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Januar 2016 durch den Vorsitzenden

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 7 B 101.05 VG 5 K 408/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 8 B 32.04 VG 6 K 2040/00.We In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. August 2004 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 12.13 VGH 8 B 12.305 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Juli 2013 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 23. Oktober 2018 Erster Senat - 1 ABN 36/18 - ECLI:DE:BAG:2018: B.1ABN

Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 23. Oktober 2018 Erster Senat - 1 ABN 36/18 - ECLI:DE:BAG:2018: B.1ABN Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 23. Oktober 2018 Erster Senat - 1 ABN 36/18 - ECLI:DE:BAG:2018:231018.B.1ABN36.18.0 I. Arbeitsgericht Detmold Beschluss vom 14. Oktober 2016-3 BV 22/16 - II. Landesarbeitsgericht

Mehr

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache

BESCHLUSS. In der Verwaltungsstreitsache B U N D E S V E R W A L T U N G S G E R I C H T BESCHLUSS BVerwG 6 B 52.02 OVG 6 A 1182/01 In der Verwaltungsstreitsache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 7. August 2002 durch den Vorsitzenden

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 2 A 626/08 3 K 1123/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Klägerin - - Antragsgegnerin - gegen die Deutsche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 PKH 1.17 D OVG 4 A 4.16 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 15. August 2017 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 9.12, 4 PKH 1.12 OVG 8 A 11101/11 In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 29/02 BESCHLUSS vom 28. Januar 2003 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller und die

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 9 B 97.10 OVG 10 KS 1/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 582/15 BESCHLUSS vom 11. Mai 2016 in der Familiensache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 172 Abs. 1, 233 Satz 2 Fb Im Rahmen von 172 Abs. 1 ZPO dient eine zusätzliche

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 B 6.08 VGH 16b D 07.952 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter

Mehr