Damit nichts passiert, wenns passiert: Beobachter Rechtsschutz

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1 Damit nichts passiert, wenns passiert: Umfassender Privat- und Verkehrsrechtsschutz bis zu Franken. Exklusiv für Mitglieder.! Einzigartig 7* F H Nur C at n o M ro p (CHF 260. Inklusive: im Jahr) Die digitale Rechtsberatung des Beobachters. Hilft bei allen Rechtsfragen des Alltags: schnell und kompetent, jederzeit und von überall. * Nur in Kombination mit dem BeobachterAbonnement (CHF 129. im Jahr) Alle Vorteile und AVB im Überblick

2 Roland Wahrenberger Leiter Beobachter Es gibt nur einen richtigen Zeitpunkt, um eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen: jetzt! Vorausschauend Schützen Sie Ihr Recht bis zu Franken Noch mehr Rechtsschutz für Sie! Der Beobachter hat eine Tradition, die verpflichtet: Seit über 90 Jahren setzt er sich für Recht und Gerechtigkeit ein. Er war nicht immer bequem, aber stets engagiert im Interesse seiner Leserschaft. Aus diesem Grund gewann der Beobachter in all den Jahren das Vertrauen seiner Mitglieder. Und diese haben sich vertrauensvoll an den Beobachter gewendet, wenn sie persönliche Fragen und Anliegen hatten. So entstand das Beratungszentrum, das mit qualifizierten Mitarbeitenden den Mitgliedern des Beobachters professionellen Rat in nahezu allen Rechtsfragen aus dem Alltag gibt. In vielen Fällen kann das Beratungszentrum direkte Hilfe leisten. Doch gerade wenn Anwälte oder Mediatoren notwendig werden, fallen sehr schnell auch hohe Kosten an. Aus diesem Grund haben wir mit Beobachter Assistance ein Versicherungsprodukt speziell für unsere Mitglieder entwickelt, das in solchen Situationen schnelle Hilfe leistet: mit einer unbürokratischen Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung und einer Deckungssumme von bis zu. Mittlerweile bietet Beobachter Assistance rund Mitgliedern diesen Schutz. Viele von ihnen sind mit dem Wunsch an uns herangetreten, eine Rechtsschutzversicherung anzubieten, die auch höhere Risiken abdeckt und weiterhilft, wenn es kostspielig wird. Denn es gibt Fälle, in denen ein teurer Rechtsstreit unvermeidbar erscheint: wenn z. B. die gegnerische Partei viel mächtiger ist, auf ihrer Rechtsauffassung beharrt und dabei keine Kosten scheut. Um diesen Wunsch nach umfassendem Schutz zu erfüllen, haben wir zusammen mit Coop Rechtsschutz eine kombinierte Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherung entwickelt, die in den konventionellen Rechtsbereichen auch hohe Risiken deckt: einmalig im Preis, einzigartig in den Leistungen. Ich empfehle Ihnen, jetzt diese Broschüre zu lesen. Denn eines ist sicher: Der beste Moment, um sich zu versichern, ist, bevor etwas passiert ist. Herzliche Grüsse Ihr Roland Wahrenberger Leiter Beobachter Es gibt Situationen im Leben, die möchte kein Mensch haben. Dennoch kann es passieren, dass man unbeabsichtigt und unverschuldet in eine Situation gerät, in der man handeln muss, um grösseren Schaden von sich oder seinen Lieben abzuwenden. Leider ist es so, dass Recht bekommen auch Geld kostet, und ein Rechtsstreit kann teuer werden. Daher können Sie jetzt mit Ihr Recht für bis zu versichern. Das persönliche Gleichgewicht kann schon einmal ins Wanken geraten, wenn der Arbeitgeber meint, er müsse eine Änderung vornehmen, die den eigenen Arbeitsplatz betrifft. Oder wenn bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall unterschiedliche Rechtsauffassungen vorliegen. Oder wenn der Vermieter neue Bedingungen für den Mietvertrag durchsetzen will. Leider gibt es noch viele weitere rechtlich schwierige Situationen, mit denen man im Laufe seines Lebens konfrontiert werden kann. In den weitaus meisten Fällen gelingt es, mit Hilfe des kompetenten Rats des Beratungszentrums Lösungen zu finden. Dann gibt es Fälle, wo es notwendig ist, dass sich ein Anwalt oder Mediator des Falles annimmt. Diese Fälle sind mit einer Versicherungssumme von meist gut abgesichert. Dafür gibt es die Basis-Versicherung Beobachter Assistance, die sich in den letzten Jahren sehr bewährt hat. Das Modell für optimalen Rechtsschutz: Erweiterte Versicherung Deckung in vielen Rechtsbereichen* bis zu * gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Basis-Versicherung Beobachter Assistance Deckung in allen Rechtsbereichen* bis zu Beratungszentrum kompetente Ratschläge von Fachpersonen am Telefon Aus unserer Erfahrung wissen wir jedoch, dass es eben auch Streitfälle gibt, in denen die Kosten rasch ansteigen, weil sie vor Gericht ausgefochten werden müssen. Wenn dann die gegnerische Partei nicht darauf achten muss, wie hoch Anwalts-, Gerichts- oder Gutachterkosten sind, kann es schnell um sehr viel Geld gehen. Zu seinem guten Recht zu kommen, wird dann auch eine Frage des Geldes. Oder einer umfassenden Rechtsschutzversicherung. Eines ist jedoch sicher: Wenn es soweit kommt, muss der Versicherungsschutz bereits vorliegen. Deshalb sollte man handeln, bevor es zu spät ist. Daher unsere Empfehlung an Sie: Sichern Sie sich und Ihren Liebsten am besten noch heute den Schutz von. 2 3

3 Massgeschneidert Mit dem Beobachter sind Sie immer gut beraten Als Mitglied profitieren Sie von unseren starken und umfassenden Leistungsangeboten. Denn wir stehen kompetent mit Rat und Tat auf Ihrer Seite. mit Beobachter Assistance mit Beobachter Rechtsschutz Nur CHF 260. im Jahr exklusiv für Mitglieder! Assistance Sie können von folgenden Leistungen einer profitieren: Das Beratungspaket: 26 Ausgaben der Zeitschrift pro Jahr. Dazu die telefonische Rechtsberatung durch unsere Fachleute im Beratungszentrum. Inklusive Guider die digitale Rechtsberatung des Beobachters. Basis-Versicherung Beobachter Assistance: Schutz in allen Rechtsbereichen. * Übernahme von Kosten für Anwälte, Mediatoren und Experten bis. * Erweiterte Versicherung in konventionellen Rechtsbereichen. * Übernahme von Kosten für Anwälte, Mediatoren, Experten, aufwendige Gutachten, Gerichtsund Verfahrenskosten sowie Prozess- und Parteientschädigungen bis. * Kosten total Wohnsitz Die mit oder mit Beobachter Assistance können Sie nur erlangen, wenn Ihr dauerhafter Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein liegt. Weitere Informationen zu erhalten Sie bei unserem Versicherungspartner Coop Rechtsschutz, Telefon: * gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen CHF 129. CHF 187. (CHF ) CHF 389. (CHF ) 4 5

4 Einzigartig, komplett und umfassend Basis-Schutz in allen Rechtsbereichen bis Erweiterter Schutz für alle Haushaltsmitglieder bis zu Üblicherweise deckt eine Rechtsschutzversicherung nur bestimmte Rechtsbereiche ab. Nicht so bei denn hier profitieren Sie als Privatperson von einem Basis-Schutz in praktisch allen Rechtsbereichen bis zu Fr Ganz wichtig ist uns dabei, allen Personen im gleichen Haushalt Schutz bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen zu bieten. Über die Basis-Versicherung hinaus bietet in vielen Fällen Schutz bis zu. Nebst den Kosten für Anwalt, Mediator und Experte werden auch die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Prozess- und Parteientschädigungen übernommen. Gute Voraussetzungen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Basis-Versicherung Beobachter Assistance Ein entscheidender Vorteil von Beobachter Rechts schutz gegenüber herkömmlichen Rechtsschutzversicherungen ist der breite Basis-Schutz. Denn sichert Sie in allen Rechtsbereichen, die für Sie als Privatperson von Belang sind, ab und zwar bis. Allein der Basis-Schutz reicht aus, um in vielen Rechtsstreitigkeiten sehr gut abgesichert zu sein. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können hohe Kosten entstehen, wenn Aussage gegen Aussage steht. Im Ernstfall Rückendeckung haben Manchmal wird aus einem kleinen Streit eine grosse Auseinandersetzung die bis vor Gericht geht und dort möglicherweise gleich mehrere Instanzen durchläuft. Dann kommt es darauf an, dass die eigene Rechtsschutzversicherung zu einem steht. Deshalb verfügt für zahlreiche Rechtsgebiete über einen Deckungsrahmen bis zu. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können schnell sehr teuer werden. Die Basis-Versicherung in allen Bereichen bis (Kosten für Anwalt, Mediator und Experte), zum Beispiel: Arbeit Sozialversicherungen Wohnen Staat (inkl. Strassenverkehr) Konsum Finanzen und Steuern Familie Sozialberatung Keine Deckung jedoch für Vorsatzdelikte. Für alle Personen in Ihrem Haushalt Wer dauernd in Ihrem Haushalt lebt, ist ebenfalls durch geschützt, wenn er von einer rechtlichen Auseinandersetzung betroffen ist. Egal ob es Ihre Partnerin oder Ihren Partner, Ihre Eltern, Ihr Kind, Ihren Grossvater oder Ihren Schwiegersohn betrifft. Sie müssen also nicht für Ihre Angehörigen eine eigene Rechtsschutzversicherung abschliessen, um ihnen denselben Schutz zu bieten. Freie Anwaltswahl Ein fester Grundsatz des Beobachters war und bleibt: Wer Hilfe braucht, der muss sich diese frei wählen können. Daher sind wir davon überzeugt, dass es am besten ist, wenn Sie sich im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung Ihren Anwalt selbst auswählen. Wir schreiben Ihnen nicht vor, auf wen Sie sich mit der Vertretung Ihrer recht lichen Angelegenheiten verlassen. Unterstützung bei der Anwaltssuche Gerade dann, wenn ein Rechtsstreit komplizierter gelagert ist, benötigt man einen Experten mit speziellem Know-how. Falls Sie einen qualifizierten Fachanwalt suchen, der für Ihren Rechtsfall genau der richtige ist, unterstützen wir Sie bei der Findung. Rechtsschutz auch ausserhalb der Schweiz Ihre Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen auch in Schadenfällen, die ausserhalb der Schweiz entstanden sind. Alle Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Bei Streitigkeiten mit dem Vermieter reicht der Verweis auf den Mietvertrag oft nicht, um eine Lösung zu finden. Garantiert günstige Prämien ist mit einer Prämie von insgesamt umgerechnet CHF im Monat eine der günstigsten Rechtsschutzversicherungen. Rechtzeitig Mitglied werden Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst umgehend die starken Leistungen von zu sichern. Niemand weiss, ob und wann die Leistungen gebraucht werden aber wie bei allen Versicherungen gilt: Ist der Ernstfall schon eingetreten, so ist es für den Abschluss einer Versicherung zu spät. Für gewisse Bereiche besteht eine Wartefrist für die ersten 3. Und: In einem Rechtsstreit, der bereits vor Versicherungsbeginn begonnen hat, greift Beobachter Rechtsschutz nicht. Wohnsitz Die mit Beobachter Rechtsschutz können Sie nur erlangen, wenn Ihr dauerhafter Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein liegt. 6 7

5 Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil A: Grundlagen der Versicherung A1 Parteien Ringier Axel Springer Schweiz AG hat zugunsten der Abonnenten (nachfolgend versicherte Personen genannt) mit der Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2, 5000 Aarau (nachstehend Versicherer genannt), einen Kollektivvertrag abgeschlossen. Der Versicherer ist verpflichtet, im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen die versicherten Leistungen zu erbringen. Die versicherten Personen haben ein direktes Forderungsrecht gegenüber dem Versicherer. A2 Massgebende Bestimmungen Massgebend sind die nachstehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG) sowie die Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO) und der Kollektivversicherungsvertrag mit Ringier Axel Springer Schweiz AG. A3 Bezeichnungen Für eine leichtere Lesbarkeit der Versicherungsbedingungen sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form gehalten. Teil B: Allgemeine Bestimmungen B1 Versicherte Personen Versichert sind alle natürlichen Personen als Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, die zusätzlich zum Abonnement den Beobachter Rechtsschutz abgeschlossen und bezahlt haben, sowie alle mit dem Abonnenten im gleichen Haushalt dauernd wohnhaften Personen. Massgebend für den Wohnsitz ist der Ort, an dem die Schriften hinterlegt sind. B2 Rücktrittsrecht Bei Abschluss des Versicherungsvertrages steht dem Versicherten ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. B3 Erneuerung des Versicherungsvertrages Der Vertrag erneuert sich jeweils mit der Prämienzahlung um ein Jahr. B4 Kündigung im Schadenfall In einem versicherten Rechtsschutzfall hat sowohl das Mitglied als auch der Versicherer das Recht, Beobachter Rechtsschutz zu kündigen. B5 Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der schweizerische Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz der Coop Rechtsschutz) vereinbart. B6 Datenschutz Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung der Personendaten gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz und seine Verordnung sowie - soweit anwendbar - die EU-Datenschutzgrundverordnung. Wenn nötig holt die Coop Rechtsschutz für den Erhalt benötigter Daten die erforderliche Einwilligung ein. Während der Vertragsdauer sind Datenbearbeitung und -austausch (mit dem Beratungszentrum) für die Verwaltung des Kollektivvertrages und bei der Meldung eines Schadenfalles erforderlich. Während der Vertragsdauer kann es zur Abklärung des Sachverhaltes notwendig sein, Anfragen an Dritte zu richten und mit diesen die Personendaten auszutauschen (z. B. mit Doppelversicherungen, dem Beratungszentrum, um die Deckung abzuklären und die Fallbearbeitung zu koordinieren). Die Datensammlungen werden elektronisch und in Papierform geführt. Sie sind nach Massgabe des Datenschutzgesetzes gegen unberechtigte Einsichtnahme geschützt. Die Daten werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen nur in erforderlichem Umfang aufbewahrt. Jeder Versicherte hat nach Massgabe des Datenschutzgesetzes das Recht, Auskunft zu verlangen, ob und welche Daten über ihn in den Datensammlungen bearbeitet werden. Es kann verlangt werden, dass unrichtige Daten gelöscht werden. Teil C: C1 Zeitliche Deckung und Wartefrist Massgebend für den zeitlichen Versicherungsschutz ist der Zeitpunkt des Grundereignisses. Was als Grundereignis gilt, ist in der Tabelle unter Ziffer C4 definiert. Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn das Grundereignis nach dem in der Abonnementsrechnung aufgeführten Versicherungsbeginn bzw. nach Ablauf der Wartefrist eingetreten ist. C2 Ausschlüsse Keine Versicherungsleistungen werden gewährt bei Rechtsstreitigkeiten unter im gleichen Vertrag versicherten Personen, Ausnahme bilden jene Fälle unter C4 lit. k im Zusammenhang mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit der Vermietung von nicht selbst bewohnten Liegenschaften sowie von selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten die der versicherten Person schon vor Beginn der entsprechenden Versicherungsdeckung bekannt waren oder hätten bekannt sein können gegenüber der Coop Rechtsschutz oder Ringier Axel Springer Schweiz oder deren Organen gegenüber Anwälten, Mediatoren und Experten, die in einem versicherten Rechtsschutzfall tätig sind bei Fällen im Zusammenhang mit abgetretenen Forderungen im Zusammenhang mit Forderungen des nicht versicherten Erblassers oder gegen diesen, welche auf versicherte Personen in deren Eigenschaft als Erben übergegangen sind. C3 Versicherte Leistungen Der Versicherer gewährt in den abschliessend unter C4 lit. a j aufgezählten Fällen folgende Leistungen: die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen durch den Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz Bezahlung der nachfolgend aufgeführten Kostenarten: - Honorare von beauftragten Rechtsanwälten, Mediatoren und Experten - zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrens- und Gerichtskosten - an die Gegenpartei zu entrichtende Prozessentschädigungen - Strafkautionen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bei Fahrlässigkeitsdelikten. Diese Leistung wird nur vorschussweise erbracht und ist der Coop Rechtsschutz zurückzuerstatten - bis die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte. C4 Versicherte Fälle im Privat- und Verkehrsrechtsschutz Versicherte Rechtsschutzfälle Grundereignis a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz der versicherten Person gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung bei Körper- oder Sachschäden b) Strafverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten gegen eine versicherte Person c) Administrativverfahren im Strassenverkehrsrecht d) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse e) Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter f) Rechtsstreitigkeiten als Arbeitnehmer oder Beamter gegenüber dem Arbeitgeber g) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen h) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit Motor- und Wasserfahrzeugen Örtliche Geltung 1 Weltweit Wartefrist Keine Keine Keine Zeitpunkt der Verursachung des Schadens Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Zeitpunkt des, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse auslöst, ansonsten Datum der den Mitteilung Leistungshöhe ; ausserhalb Europas CHF ; für Fälle, die innerhalb des ersten Versicherungsjahres eintreten Besonderheiten 2 Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen von nicht über eine Haftpflichtversicherung gedeckten Schäden gilt die Rechtsschutz-Assistance gemäss lit. k Bei einer Anschuldigung wegen eines Vorsatzdelikts erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch Für Fälle im Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Führerausweises gilt die Rechtsschutz- Assistance gemäss lit. k Nicht versichert sind Kosten für die medizinische Abklärung der Fahreignung Wartefrist und Leistungsbeschränkung auf gelten nur im Zusammenhang mit einer Krankheit Für Direktoren, Geschäftsleitungsmitglieder, Berufssportler und Trainer gilt die Rechtsschutz- Assistance gemäss lit. k Für Rechtsstreitigkeiten aus folgenden Bereichen gilt die Basis-Versicherung Beobachter Assistance gemäss lit. k: - Konkubinat - Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist - Erwerb, Veräusserung und Verpfändung von Liegenschaften - Vermietung von Liegenschaften - Darlehensverträge - Wertpapiere, Finanz- und Anlagegeschäfte, Bürgschaften sowie Spiel und Wette - Reines Inkasso Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen gilt die Rechtsschutz- Assistance gemäss lit. k 1 Ausserhalb der örtlichen Geltung gilt der Leistungsumfang gemäss lit. k. 2 Wird der Mindeststreitwert nicht erreicht, gilt der Leistungsumfang gemäss lit. k. 8 9

6 i) Zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen C4 Versicherte Fälle im Privat- und Verkehrsrechtsschutz Versicherte Rechtsschutzfälle Grundereignis Örtliche Geltung 1 Wartefrist Leistungshöhe Besonderheiten 2 Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten Einmalig im Preis, einzigartig in den Leistungen j) Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten Entscheiden Sie sich am besten gleich für, damit Sie den umfassenden Versicherungsschutz geniessen. k) Rechtsschutz-Assistance bei Rechtsstreitigkeiten in sämtlichen vorstehend nicht aufgeführten Rechtsgebieten, in denen die versicherte Person in ihrer Eigenschaft als Privatperson betroffen ist, sowie bei Rechtsstreitigkeiten, die den Mindeststreitwert von Fr nicht erreichen Weltweit (gilt nur für Neuabonnenten des Beobachters) Eherecht: Zeitpunkt des den, spätestens der Zeitpunkt der ersten häuslichen Trennung Erbrecht: Todeszeitpunkt des Erblassers Steuerrecht: Zeitpunkt des den Streit auslösenden, ansonsten das Datum der Steuerveranlagung Übrige Fälle: Versichert sind die Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes, Mediators oder Experten In Rechtsstreitigkeiten unter im gleichen Haushalt versicherten Personen wird die Versicherungssumme nur einmal und anteilsmässig gewährt Bei Streitigkeiten unter Eheleuten und Lebenspartnern kann die Versicherungsleistung bis zum Abschluss eines allfälligen Scheidungsverfahrens anteilsmässig nur einmal in Anspruch genommen werden Im Zusammenhang mit der Vermietung von Liegenschaften besteht nur Versicherungsdeckung, sofern die versicherte Person die Liegenschaft selbst bewohnt und diese nicht mehr als drei Wohnresp. Geschäftseinheiten umfasst Nur CHF 129. im Jahr + Das Beratungspaket: 26 Ausgaben der Zeitschrift pro Jahr. Dazu die telefonische Rechtsberatung durch unsere Fachleute im Beratungszentrum. Inklusive Guider die digitale Rechtsberatung des Beobachters. Nur CHF 260. im Jahr exklusiv für Mitglieder! mit Beobachter Rechtsschutz 1 Ausserhalb der örtlichen Geltung gilt der Leistungsumfang gemäss lit. k. 2 Wird der Mindeststreitwert nicht erreicht, gilt der Leistungsumfang gemäss lit. k. Teil D: Bestimmungen für den Schadenfall D1 Anmeldung eines Rechtsschutzfalles Der Eintritt eines konkreten Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz sofort, auf deren Verlangen schriftlich, zu melden. Der Versicherte hat die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu erteilen sowie ihm zugehende Mitteilungen, insbesondere von Behörden, ohne Verzug weiterzuleiten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen so weit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Bei grober Verletzung können die Leistungen verweigert werden. Für reine telefonische Rechtsauskünfte kann sich der Versicherte wahlweise auch an das Beratungszentrum wenden. D2 Abwicklung eines Rechtsschutzfalles Coop Rechtsschutz ergreift nach Rücksprache mit dem Versicherten die zu seiner Interessenwahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, insbesondere bei Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkollision, kann der Versicherte diesen frei wählen. Vor Beauftragung des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen. Bei schuldhafter Missachtung vertraglicher Obliegenheiten kann Coop Rechtsschutz ihre Leistungen kürzen. Bestehen für einen Anwaltswechsel keine triftigen Gründe, hat der Versicherte die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. D3 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz als aussichtslos beurteilt, wird auf Verlangen des Versicherten ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Prozessiert ein Versicherter auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis wesentlich günstiger ist als gemäss Beurteilung durch die Coop Rechtsschutz. März 2018 Basis-Versicherung Beobachter Assistance: Schutz in allen Rechtsbereichen.* Übernahme von Kosten für Anwälte, Mediatoren und Experten bis.* Erweiterte Versicherung in konventionellen Rechtsbereichen.* Übernahme von Kosten für Anwälte, Mediatoren, Experten, aufwendige Gutachten, Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Prozess- und Parteientschädigungen bis.* * gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen 10 11

7 Kompetent, schnell und direkt: So einfach kommen Sie zu Ihrem Rechtsschutz. Die Mitglieder des Beobachters können sicher sein, dass sie in guten Händen sind. Ihr Ansprechpartner bei einem Rechtsstreit. Wenn Sie einen Rechtsstreit anmelden möchten, wenden Sie sich direkt an unseren Versicherungspartner Coop Rechtsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Mitgliedskarte. Sie wissen gleich, wie es weitergeht. Die Fachleute von Coop Rechtsschutz wissen, was zu tun ist, und stimmen direkt mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Sollte es notwendig sein, empfehlen die Mitarbeitenden einen Anwalt. Sie haben aber freie Anwaltswahl und können selbst entscheiden, welcher Anwalt Ihre Interessen vertreten soll. Das Beratungszentrum ist für Sie da. Wenn kein Rechtsstreit besteht und Sie einfach Beratung in rechtlichen Fragen brauchen, wenden Sie sich an das Beratungszentrum. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Mitgliedskarte. BER_01 Kundenservice Brühlstrasse Zofingen

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