Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung

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1 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten Incoming KV 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besonderer Teil). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Das gewünschte Produkt ist eine Incoming- Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung. Versichert ist der Aufenthalt in einem oder mehreren Gastländern. Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Schengen-Staat oder einem Staat der Europäischen Union haben, gilt das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht als Gastland. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in den Gastländern krank werden oder einen Unfall erleiden, erstatten wir Ihnen die Kosten für notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Gastland. Dabei ist es egal, ob die Behandlungen stationär oder ambulant erfolgen. Wir organisieren auch Ihren medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause und die Rückholung Ihres Gepäcks. Die Kosten dafür übernehmen wir ebenfalls. Bei einem medizinischen Notfall sind wir mit unserer Notrufzentrale 24 Stunden täglich für Sie da. Für Sie fällt keine Selbstbeteiligung an. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie nebenstehend: Geltungsbereich: Deutschland/andere Gastländer Aufenthaltsdauer bis Prämie in 31 Tage 36,00 62 Tage 72,00 93 Tage 108, Tage / 4 Monate 144, Tage / 5 Monate 180, Tage / 6 Monate 216, Tage / 7 Monate 252, Tage / 8 Monate 288, Tage / 9 Monate 324, Tage / 10 Monate 360, Tage / 11 Monate 396, Tage / 12 Monate 432, Tage / 13 Monate 468, Tage / 14 Monate 504, Tage / 15 Monate 540, Tage / 16 Monate 576, Tage / 17 Monate 612, Tage / 18 Monate 648, Tage / 19 Monate 684, Tage / 20 Monate 720, Tage / 21 Monate 756, Tage / 22 Monate 792, Tage / 23 Monate 828, Tage / 24 Monate 864,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthaltes bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Versicherungsfall nur dann regulieren können, wenn Sie die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: (1115)

2 In der Incoming-Kranken-Versicherung sind z.b. Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, und Suchterkrankungen nicht versichert. / Studenten Incoming KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 9; Besonderer Teil Ziffer 14. Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Vor stationären Aufenthalten oder Krankenrücktransporten müssen Sie unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. Weiteres in VB-ERV/Studenten Incoming KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 10; Besonderer Teil Ziffer 15. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Weiteres in VB-ERV/Studenten Incoming KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 11; Besonderer Teil Ziffer 16. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz frühestens mit Ihrer Einreise in das erste Gastland beginnt. Er endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie die Gastländer endgültig wieder verlassen. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit des Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

3 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zum Incoming-Komfortschutz für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besondere Teile A - D). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Der Incoming-Komfortschutz für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung ist eine Versicherung für einen Aufenthalt im Gastland. Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Schengen-Staat oder einem Staat der Europäischen Union haben, gilt das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht als Gastland. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Unfall-Versicherung für Studenten und Aupairs: Wenn Sie einen Unfall im Gastland haben, der zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität führt, unterstützen wir mit Geldleistungen. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Haftpflicht-Versicherung für Studenten und Au-pairs inkl. Versicherung von Abschiebekosten: Wenn Sie während eines versicherten Aufenthalts im Gastland einen Personen- oder Sachschaden verursachen, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen. Außerdem leisten wir bei einer behördlich angeordneten Abschiebung für nachgewiesene Kosten bis 2.000,00. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Unterbrechungs-Versicherung für Studenten und Au-pairs: Wenn Sie Ihren Aufenthalt beispielsweise wegen schwerer Erkrankung oder Tod Ihrer Eltern/Großeltern unterbrechen müssen, übernehmen wir Ihre Hin- und Rückreisekosten. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Geltungsbereich: Welt inkl. USA/Kanada Aufenthaltsdauer bis Prämie in 31 Tage 11,00 62 Tage 22,00 93 Tage 33, Tage / 4 Monate 44, Tage / 5 Monate 55, Tage / 6 Monate 66, Tage / 7 Monate 77, Tage / 8 Monate 88, Tage / 9 Monate 99, Tage / 10 Monate 110, Tage / 11 Monate 121, Tage / 12 Monate 132, Tage / 13 Monate 143, Tage / 14 Monate 154, Tage / 15 Monate 165, Tage / 16 Monate 176, Tage / 17 Monate 187, Tage / 18 Monate 198, Tage / 19 Monate 209, Tage / 20 Monate 220, Tage / 21 Monate 231, Tage / 22 Monate 242, Tage / 23 Monate 253, Tage / 24 Monate 264,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthaltes bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Schadenfall nur dann regulieren können, wenn Sie die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: In der Unfall-Versicherung sind z.b. Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen und durch die Ausübung von Extremsportarten ausgeschlossen. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 8. In der Haftpflicht-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schädigungen eines Dritten. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil B Ziffer (1115)

4 In der Versicherung von Abschiebekosten besteht kein Versicherungsschutz für illegal eingereiste Personen. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil C Ziffer 1.2. In der Unterbrechungs-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen einer Suchterkrankung eines Angehörigen unterbrechen möchten. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil D Ziffer 5. Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? In der Unfall-Versicherung besteht die Pflicht, den behandelnden Ärzten und der ERV alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Teil A Ziffer 9 und 10. In der Haftpflicht-Versicherung haben Sie die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Teil B Ziffer 3 und 4. In der Unterbrechungs-Versicherung ist bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest einzureichen. Teil D Ziffer 6 und 7. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens mit Beginn des versicherten Aufenthalts, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt endgültig beendet haben. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit Ihres Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

5 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs mit Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten Incoming KV 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besonderer Teil). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Das gewünschte Produkt ist eine Incoming- Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs mit Selbstbeteiligung. Versichert ist der Aufenthalt in einem oder mehreren Gastländern. Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Schengen-Staat oder einem Staat der Europäischen Union haben, gilt das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht als Gastland. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in den Gastländern krank werden oder einen Unfall erleiden, erstatten wir Ihnen die Kosten für notwendige Heilbehandlungen und Hilfsmittel im Gastland. Dabei ist es egal, ob die Behandlungen stationär oder ambulant erfolgen. Wir organisieren auch Ihren medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause und die Rückholung Ihres Gepäcks. Die Kosten dafür übernehmen wir ebenfalls. Bei einem medizinischen Notfall sind wir mit unserer Notrufzentrale 24 Stunden täglich für Sie da. Bei Heilbehandlungskosten tragen Sie eine Selbstbeteiligung von 100,- je versicherten Fall. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz finden Sie nebenstehend: Geltungsbereich: Deutschland/andere Gastländer Aufenthaltsdauer bis Prämie in 31 Tage 21,00 62 Tage 42,00 93 Tage 63, Tage / 4 Monate 84, Tage / 5 Monate 105, Tage / 6 Monate 126, Tage / 7 Monate 147, Tage / 8 Monate 168, Tage / 9 Monate 189, Tage / 10 Monate 210, Tage / 11 Monate 231, Tage / 12 Monate 252, Tage / 13 Monate 273, Tage / 14 Monate 294, Tage / 15 Monate 315, Tage / 16 Monate 336, Tage / 17 Monate 357, Tage / 18 Monate 378, Tage / 19 Monate 399, Tage / 20 Monate 420, Tage / 21 Monate 441, Tage / 22 Monate 462, Tage / 23 Monate 483, Tage / 24 Monate 504,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthaltes bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Versicherungsfall nur dann regulieren können, wenn Sie die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: (1115)

6 In der Incoming-Kranken-Versicherung sind z.b. Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren, und Suchterkrankungen nicht versichert. / Studenten Incoming KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 9; Besonderer Teil Ziffer 14. Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Vor stationären Aufenthalten oder Krankenrücktransporten müssen Sie unverzüglich Kontakt zur Notrufzentrale der ERV aufnehmen. Weiteres in VB-ERV/Studenten Incoming KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 10; Besonderer Teil Ziffer 15. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Weiteres in VB-ERV/Studenten Incoming KV 2015 Allgemeine Bestimmungen Ziffer 11; Besonderer Teil Ziffer 16. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz frühestens mit Ihrer Einreise in das erste Gastland beginnt. Er endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie die Gastländer endgültig wieder verlassen. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit des Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

7 Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zum Incoming-Komfortschutz für Studenten und Au-pairs mit Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Person einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung. Bitte beachten Sie: Wir beschreiben im Produktinformationsblatt nur die wesentlichen Inhalte. Die vollständigen Produktinhalte entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen VB-ERV/Studenten 2015 (Allgemeine Bestimmungen, Glossar, Besondere Teile A D). Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Der Incoming-Komfortschutz für Studenten und Au-pairs mit Selbstbeteiligung ist eine Versicherung für einen Aufenthalt im Gastland. Als Gastland gelten alle Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Schengen-Staat oder einem Staat der Europäischen Union haben, gilt das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht als Gastland. Wenn Ihr Aufenthalt für mehr als 24 Monate geplant ist, versichern wir diesen nicht. Welche Risiken sind versichert? Sie erhalten hier einen Überblick über die am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen: Unfall-Versicherung für Studenten und Aupairs: Wenn Sie einen Unfall im Gastland haben, der zum Tod oder zu einer dauernden Invalidität führt, unterstützen wir mit Geldleistungen. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Haftpflicht-Versicherung für Studenten und Au-pairs inkl. Versicherung von Abschiebekosten: Wenn Sie während eines versicherten Aufenthalts im Gastland einen Personen- oder Sachschaden verursachen, schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen. Außerdem leisten wir bei einer behördlich angeordneten Abschiebung für nachgewiesene Kosten bis 2.000,00. Die Selbstbeteiligung beträgt in der Haftpflicht- Versicherung bei Sachschäden 150,00 je versicherten Fall. Unterbrechungs-Versicherung für Studenten und Au-pairs: Wenn Sie Ihren Aufenthalt beispielsweise wegen schwerer Erkrankung oder Tod Ihrer Eltern/Großeltern unterbrechen müssen, übernehmen wir Ihre Hin- und Rückreisekosten. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,00. Wie hoch ist die Prämie und welche Kosten fallen an? Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Prämie für Ihren Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: Geltungsbereich: Welt inkl. USA/Kanada Aufenthaltsdauer bis Prämie in 31 Tage 7,00 62 Tage 14,00 93 Tage 21, Tage / 4 Monate 28, Tage / 5 Monate 35, Tage / 6 Monate 42, Tage / 7 Monate 49, Tage / 8 Monate 56, Tage / 9 Monate 63, Tage / 10 Monate 70, Tage / 11 Monate 77, Tage / 12 Monate 84, Tage / 13 Monate 91, Tage / 14 Monate 98, Tage / 15 Monate 105, Tage / 16 Monate 112, Tage / 17 Monate 119, Tage / 18 Monate 126, Tage / 19 Monate 133, Tage / 20 Monate 140, Tage / 21 Monate 147, Tage / 22 Monate 154, Tage / 23 Monate 161, Tage / 24 Monate 168,00 Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Die Prämie wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig und ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird die Prämie vom angegebenen Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen. Die Prämie wird für die Dauer des versicherten Aufenthaltes bezahlt. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren Schadenfall nur dann regulieren können, wenn Sie die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits bezahlt haben. Dies gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Wann erbringen wir keine Versicherungsleistungen? Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, damit die Prämie nicht unangemessen hoch ist. Versichert sind unter anderem nicht: In der Unfall-Versicherung sind z.b. Unfälle durch alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen und durch die Ausübung von Extremsportarten ausgeschlossen. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil A Ziffer 8. In der Haftpflicht-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführte Schädigungen eines Dritten (1115)

8 Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil B Ziffer 2. In der Versicherung von Abschiebekosten besteht kein Versicherungsschutz für illegal eingereiste Personen. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil C Ziffer 1.2. In der Unterbrechungs-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Aufenthalt wegen einer Suchterkrankung eines Angehörigen unterbrechen möchten. Ziffer 8; Besonderer Teil: Teil D Ziffer 5. Welche Pflichten haben Sie, wenn ein Schaden eingetreten ist und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? In der Unfall-Versicherung besteht die Pflicht, den behandelnden Ärzten und der ERV alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Teil A Ziffer 9 und 10. In der Haftpflicht-Versicherung haben Sie die Pflicht, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Teil B Ziffer 3 und 4. In der Unterbrechungs-Versicherung ist bei schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung ein ärztliches Attest einzureichen. Teil D Ziffer 6 und 7. Bitte beachten Sie: Verletzen Sie Ihre Pflichten, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dies kann, je nachdem wie schwer Sie Ihre Pflicht verletzt haben, bedeuten, dass wir die Leistung kürzen oder nicht leisten. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, frühestens mit Beginn des versicherten Aufenthalts, und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber, wenn Sie Ihren versicherten Aufenthalt endgültig beendet haben. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Die Laufzeit Ihres Vertrages entspricht der Dauer Ihres versicherten Aufenthalts. Sie müssen Ihren Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

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