Produktinformationsblatt
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- Kathrin Keller
- vor 8 Jahren
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1 Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung geben und Ihnen die Entscheidung erleichtern, ob Sie diese abschließen möchten. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Die vollständigen Inhalte, Ausschlüsse und Verpflichtungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, er also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist! Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Das gewünschte Produkt ist ein Jahres-Reiseversicherungspaket mit Selbstbeteiligung für alle Reisen weltweit bis zu 35 Tagen. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welche Risiken sind versichert? Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung Ihre vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Versicherte Ereignisse sind unter anderem eine unerwartete und schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft oder der Verlust des Arbeitsplatzes. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Rücktrittsversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, pro Person. Die Reiseabbruch-Versicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Versichert sind die zusätzlichen Rückreisekosten und nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Zu den versicherten Ereignissen zählen unter anderem eine unerwartete und schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung oder Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reiseabbruch-Versicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25, pro Person. Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung bei einer Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel und die Organisation und Kostenübernahme eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Krankenversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Heilbehandlungskosten im Ausland 100, je Versicherungsfall. Die Notfall-Versicherung hilft Ihnen rund um die Uhr mit verschiedenen Beistandsleistungen. Wir helfen Ihnen im Falle einer Strafverfolgung bei Haft und Haftandrohungen z.b. mit einem Darlehen für eine Strafkaution. Bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten gewähren wir Ihnen ebenfalls ein Darlehen und sind bei der Ersatzbeschaffung von Kredit- und EC-Karten oder Reisedokumenten behilflich. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Notfall-Versicherung. Es fällt keine Selbstbeteiligung an. Mit einer Reisegepäck-Versicherung haben Sie Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, wenn es z.b. auf dem Flug beschädigt wird oder verloren geht. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z.b. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhanden kommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie den Zeitwert bis zur Höhe der vereinbarten. Im Abschnitt Reisegepäck-Versicherung der Versicherungsbedingungen finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung der Reisegepäck-Versicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt 100, je Versicherungsfall.
2 Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie, die von uns per Lastschrift von Ihrem Bank- oder Kreditkartenkonto eingezogen wird. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn die nicht rechtzeitig abgebucht werden konnte, können wir so lange vom Vertrag zurücktreten, bis die Zahlung erfolgt ist. Sind Sie mit der Zahlung der Erst- oder einer in Verzug, zahlen wir im Schadensfall nicht. 500,- 19, (4,- ) Für Einzelpersonen bis 64 Jahre 29, (7,- ) 49, (10,- ) 69, (14,- ) 79, (15,- ) 89, (18,- ) 2,40 3,52 6,23 8,79 10,23 11,34 39, (7,- ) 5,11 59, (11,- ) 7,67 89, (19,- ) 11,18 119, (24,- ) 15,18 149, (30,- ) 19,01 169, (34,- ) 21,55 500,- Für Einzelpersonen ab 65 bis 74 Jahre 29, (7,- ) 3,25 59, (11,- ) 7,67 39, (10,- ) 4,63 79, (14,- ) 10,38 69, (12,- ) 9,11 133, (21,- ) 17,89 89, (14,- ) 11,98 179, (45,- ) 21,41 109, (16,- ) 14,86 219, (55,- ) 26,18 129, (19,- ) 17,57 249, (59,- ) 30,33 500,- 49, (14,- ) 5,59 99, (14,- ) 13,58 Für Einzelpersonen ab 75 Jahre 59, (17,- ) 6,71 118, (16,- ) 16,29 89, (23,- ) 10,54 178, (25,- ) 24,44 119, (25,- ) 15,02 238, (36,- ) 32,25 149, (30,- ) 19,01 298, (40,- ) 41,20 169, (34,- ) 21,55 338, (42,- ) 47, ,- 39, (9,- ) 4,79 79, (17,- ) 9,90 Für Familien bis 64 Jahre 49, (12,- ) 5,91 99, (19,- ) 12,78 89, (22,- ) 10,70 169, (37,- ) 21, ,- 119, (25,- ) 15,01 219, (44,- ) 27, ,- 149, (30,- ) 19,00 279, (55,- ) 35, ,- 169, (35,- ) 21,39 339, (66,- ) 43,59 * versicherungsteuerfrei nach 4 Nr. 5 VersStG Weitere Kosten fallen nicht an.
3 Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. In der Reise-Rücktrittsversicherung und der Reiseabbruch-Versicherung leisten wir z.b. nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flug- oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen aufgetreten sind. In der Reise-Krankenversicherung leisten wir nicht bei absehbaren Verschlechterungen und bei planmäßigen Behandlungen bestehender Erkrankungen. In der Reisegepäck-Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen. Außerdem sind Brillen, Kontaktlinsen und Bargeld vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die vollständigen Einschränkungen und Ausschlüsse entnehmen Sie bitte aus Ihren Versicherungsbedingungen. Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn ein Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Zeigen Sie uns die Schäden unverzüglich an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so können wir die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie für alle Reisen, die nach Vertragsschluss gebucht wurden. Für bereits gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz in der Reise- Rücktrittskosten-Versicherung nur, wenn die Versicherung spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, besteht für diese Reise nur Versicherungsschutz, wenn der Abschluss der Reise-Rücktrittskosten- Versicherung spätestens am dritten Werktag nach der Reisebuchung erfolgte. Für die übrigen Versicherungen besteht Versicherungsschutz nur, wenn der Vertrag vor Antritt der Reise abgeschlossen wurde. Die Reise gilt als angetreten, wenn die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wurde. Wird der Vertrag erst nach Reisebeginn abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz nur für folgende Reisen. Der Versicherungsschutz endet in der Reise-Rücktrittsversicherung jeweils mit dem Antritt der Reise. In den übrigen Versicherungen endet er mit Beendigung der versicherten Reise. Endet das Versicherungsjahr vor oder während einer versicherten Reise, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Versicherungsvertrag nicht gekündigt oder nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Höchstversicherungsdauer neu abgeschlossen wurde. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Ihr Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen.
4 Wichtige Informationen Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Grundlagen und Rechte Ihres Versicherungsvertrages bei der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG. Bewahren Sie diese Verbraucherinformation bitte sorgfältig auf. Sie ist Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages. Identität des Versicherers Das Unternehmen trägt den Namen BD24 Berlin Direkt Versicherung AG. Die Anschrift lautet: BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Potsdamer Platz 10, Berlin Telefon: (0 30) Telefax: (0 30) Sein Sitz ist in Berlin. Die Eintragung im Handelsregister lautet: Amtsgericht Charlottenburg HRB Sitz: Berlin. Vorstand: Andreas Koll, Claudia Seel Hauptgeschäftstätigkeit Vertragsgrundlagen Leistungen des Versicherers Prämienhöhe und Hinweise zur Zahlung der Prämie Die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG betreibt die Versicherung von Risiken, die sich auf Reisen beziehen. Für den Versicherungsvertrag gelten die VB-BD24-JV 2012 sowie die vereinbarten Klauseln und Besonderen Bedingungen, soweit diese im Versicherungsschein aufgeführt sind. Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistungen des Versicherers finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Besonderen Bedingungen (siehe oben zu Vertragsunterlagen ). Die zu entrichtende Gesamtprämie ergibt sich aus dem Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes. Die jeweiligen Prämien für die Bestandteile des Versicherungsschutzes sind dem Antrag zu entnehmen. Die genannten Prämien enthalten bis auf die Krankenversicherung, die versicherungsteuerfrei ist die aktuelle gesetzliche. Die erste oder einmalige Prämie ist bei Abschluss des Vertrages unverzüglich fällig, n sind am jeweiligen Fälligkeitstag zu zahlen. Wenn Sie mit uns für diesen Versicherungsvertrag das Lastschriftverfahren vereinbart haben, werden wir die Prämie bei Fälligkeit ohne nochmalige Ankündigung von dem uns bekannten Konto abrufen. Wichtiger Hinweis gemäß 37 Abs. 2 VVG: Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die einmalige oder die erste Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Gültigkeitsdauer der Informationen Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig. Zustandekommen des Vertrages und Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag mit einem Versicherungsschein oder einer Annahmeerklärung in Textform angenommen haben und diese Ihnen zugegangen sind. Für den Fall,
5 dass wir Ihnen ein Vertragsangebot unterbreiten, kommt der Vertrag mit dem Zugang Ihrer Annahmeerklärung zustande. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Zahlung der geschuldeten Prämie. Soweit die Abschlussfrist eingehalten wurde, beginnt der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittsversicherung bei der Reisebuchung und in den anderen Versicherungen bei Reiseantritt. In der Reise-Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz darüber hinaus nicht vor dem Zeitpunkt der Ausreise aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat. Eine Bindefrist ist nicht vorgesehen. Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen Vertragsdauer und Hinweise zur Kündigung Anwendbares Recht Kommunikation Zuständiger Streitschlichter und Aufsichtsbehörde BD Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Abgabe der Vertragserklärung. Der Widerruf ist zu richten an: Fax: 030 / ; widerruf@berlindirektversicherung.de Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird die Berlin Direkt Versicherung AG die entrichteten Beiträge zurückzahlen. Der Versicherungsvertrag wird nach Ihrem Wunsch für die Dauer von einem, zwei oder drei Jahren geschlossen, sofern nicht eine Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten festen Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr erlöschen zum vereinbarten Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Klagen gegen den Versicherer können erhoben werden in Berlin oder an dem Ort, an dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die für den Vertragsabschluss, alle zur Verfügung gestellten Informationen und für die weitere Kommunikation verwendete Sprache ist ausschließlich Deutsch. Sollte sich das Versicherungsverhältnis trotz unserer Bemühungen nicht fehlerfrei gestalten, wenden Sie sich bitte zunächst an uns. Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an einen außergerichtlichen Streitschlichter, den Versicherungsombudsmann, wenden. Für die Reise-Krankenversicherung: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach , Berlin Für die übrigen Versicherungen: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach , Berlin Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
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