Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung. Sichern Sie Ihre Rechte. Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung. Sichern Sie Ihre Rechte. Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit:"

Transkript

1 Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung Sichern Sie Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit:

2 Der Kluge baut vor. Wir verteidigen Ihre Rechte Zug um Zug. Für alle syndicom-mitglieder: Höchste Sicherheit mit dem syndicom-multi-rechtsschutz. Was immer Unerwartetes passiert wir ste- Während der Vertragsdauer ist die Datenbear- Der syndicom-multi-rechtsschutz ist eine Der syndicom-multi-rechtsschutz ist die Er- hen Ihnen zur Seite und verhelfen Ihnen zu beitung bei der Meldung eines Schadenfalles umfassende, weitgehende Versicherung, von gänzung zum Rechtsschutz der Gewerkschaft; Ihrem Recht. Wir die Mitarbeiterinnen und erforderlich. Zur Abklärung des Sachverhaltes welcher nur syndicom-mitglieder und ihre Fälle im Zusammenhang mit einer beruflichen Mitarbeiter der Coop Rechtsschutz AG mit Sitz kann es notwendig sein, Anfragen an Dritte Familien profitieren können. Wer versichert ist, oder gewerblichen Tätigkeit sowie diesbezüg- in Aarau sind eine verlässliche Partnerin der zu richten und mit diesen die Personendaten wo der Rechtsschutz geboten wird und wel- liche Versicherungsstreitigkeiten gehören in Gewerkschaft syndicom. auszutauschen (Berufsverband / Gewerkschaft, ches die Leistungen im Einzelnen sind, finden die Kernkompetenz der Gewerkschaft. Aus Ihr Rechtsschutzfall wird durch unsere Juris- um die Versicherungsdeckung abzuklären; Sie auf den folgenden Seiten. diesem Grund besteht in diesem Bereich bei ten gründlich analysiert und mit Ihnen bespro- Doppel versicherungen, um die Deckung ab- In übersichtlicher Tabellenform beschreiben uns kein Rechtsschutz, weder für das Mitglied chen. Nach dieser Beurteilung werden Sie Zug zuklären und die Fallbearbeitung zu koordi- wir Ihnen die wichtigsten Teile des syndicom- noch für die übrigen versicherten Personen. um Zug von uns oder von einem selbststän- nieren). Multi-Rechtsschutzes, nämlich digen Anwalt vertreten und über alle Schritte Die Datensammlungen der Coop Rechts- Die Prämie beträgt lediglich CHF 5.80 pro Mo- orientiert. schutz werden elektronisch und in Papier- den Verkehrsrechtsschutz nat bzw. CHF im Jahr. Die Versicherung Unser eingespieltes Team von Fachleuten steht form geführt. Sie sind nach Massgabe des den Privatrechtsschutz inklusive läuft während eines Kalenderjahres und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und trägt das Datenschutzgesetzes gegen unberechtigte die Leistungen für Opfer von jeweils per 31. Dezember unter Einhaltung Kostenrisiko eines Rechtsstreites. Nur eines kön- Einsichtnahme geschützt. Die Daten werden Gewalt ver brechen einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schrift- nen auch wir nicht: Recht aus Unrecht machen! unter Berücksichtigung der gesetzlichen Be- lich gekündigt werden. stimmungen nur in erforderlichem Umfang Damit sich die Vertragsbedingungen leichter Datenschutz aufbewahrt. lesen lassen, sind alle personenbezogenen Keine andere Versicherung bietet derart weit- Die Bearbeitung von Personendaten bildet Jeder Versicherte hat nach Massgabe des Bezeichnungen in männlicher Form gehalten. gehende Leistungen zu einer so günstigen eine unentbehrliche Grundlage des Versiche- Datenschutzgesetzes das Recht, von der Coop Selbstverständlich gelten diese Bezeich- Prämie! Für einen äusserst bescheidenen Preis rungsgeschäfts. Bei der Bearbeitung der Rechtsschutz Auskunft darüber zu verlangen, nungen auch für weibliche Personen. geniessen Sie umfassende Sicherheit. Per sonendaten gelten die Vorschriften des ob und welche Daten über ihn in den Daten- Bundes gesetzes über den Datenschutz und sammlungen bearbeitet werden. Es kann ver- seine Verordnung. Wenn nötig holt die Coop langt werden, dass unrichtige Daten gelöscht Rechtsschutz im Schadenformular die erfor- werden. derliche Einwilligung ein. 2 3

3 Die Überlegenheit des Multi-Rechtsschutzes zeigt sich im Detail. Allgemeine Versicherungsbedingungen Multi-Rechtsschutz (AVBsyndicom11) Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Bereich Verkehrsrechtsschutz Wir haben für unsere Versicherten beispielsweise erfolgreich ungerechtfertigte Bussen bekämpft den ungerechtfertigten Entzug des Führerausweises verhindert Entschädigungen für einen ausgewiesenen Minderwert am Fahrzeug im Anschluss an einen Unfall erstritten ungerechtfertigte Prämienforderungen von Versicherungen verweigert Garantieansprüche gegen den Fahrzeugverkäufer durchgesetzt zu fairen Entschädigungen bei Körperverletzungen verholfen Kautionen im Ausland hinterlegt, damit eine Untersuchungshaft verhindert werden konnte. Bereich Privatrechtsschutz Wir haben für unsere Versicherten beispielsweise erfolgreich Garantieansprüche durchgesetzt Reisebüros an ihre Versprechen erinnert Versicherungsgesellschaften zur Erbringung ihrer versprochenen Leistungen angehalten gegen überrissene Mietzinserhöhungen gekämpft Streitigkeiten mit Krankenkassen zu einem guten Ende gebracht Entschädigungsansprüche nach Kunstfehlern von Ärzten durchgesetzt Beratungen im Familien- und Erbrecht durchgeführt Schadenersatzansprüche aus Unfällen auf der Skipiste gegenüber dem Verursacher durchgesetzt. Das üblicherweise Kleingedruckte finden Sie auf den folgenden Seiten zu Ihrer Orientierung klar und lesbar dargestellt. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den nachstehenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG), sowie der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO). Eine einzigartige Exklusivität Opfern von Gewaltverbrechen wird namhafte finanzielle Unterstützung zugesichert: Todesfall: bis CHF Invalidität: bis CHF Heilungskosten: betraglich unbegrenzt Sachschäden: bis CHF Nicht versichert sind Fälle, welche vor Beitritt zum Multi-Rechtsschutz oder während der Wartefrist von drei Monaten entstanden bzw. eingetreten sind. 4 5

4 Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Allgemeine Bestimmungen von Strafkautionen zur Vermeidung einer unter versicherten Personen aus dem glei- Tritt das Mitglied aus der Gewerkschaft aus, 1. Versicherte Personen Untersuchungshaft. Diese Leistung wird chen Vertrag so erlischt der Anspruch auf Leistungen des Versichert sind die Mitglieder der Gewerk- nur vorschussweise erbracht und ist der gegenüber der Coop Rechtsschutz, mit der Multi-Rechtsschutzes mit dem letzten Tag für schaft syndicom, welche die Prämie bezahlt Coop Rechtsschutz zurückzuerstatten. Gewerkschaft syndicom oder deren Organen welchen die Prämie bezahlt wurde. haben, sowie deren: gegenüber Anwälten und Experten, die in Ehepartner bzw. im gleichen Haushalt Nicht bezahlt werden: einem versicherten Rechtsschutzfall tätig 6. Mitteilungen wohnhafte Lebensgefährten Bussen sind Sämtliche Mitteilungen an die Coop Rechts- ledige und nicht erwerbstätige Kinder und Schadenersatz im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Be- schutz sind an deren Hauptsitz in Aarau oder Hausgenossen. Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflich- gehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich an eine Geschäftsstelle zu richten. tiger Dritter verpflichtet ist verursachten Rechtsschutzfällen 2. Versicherte Leistungen Kosten für öffentliche Beurkundung und Re- im Zusammenhang mit kriegerischen Ereig- 7. Gerichtsstand Die Coop Rechtsschutz gewährt in den ab- gistereinträge. nissen oder Unruhen Als Gerichtsstand wird der schweizerische schliessend aufgezählten Fällen folgende Leis- Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und im Zusammenhang mit dem reinen Inkasso Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz tungen: Parteientschädigungen sind abzutreten. von Forderungen sowie bei Fällen im Zusam- der Coop Rechtsschutz) vereinbart. die Wahrnehmung der rechtlichen Inter- menhang mit abgetretenen Forderungen essen durch den Rechtsdienst der Coop 3. Zeitliche Deckung und Wartefrist im Zusammenhang mit Forderungen, wel- Rechtsschutz Massgebend für den zeitlichen Versicherungs- che auf versicherte Personen in deren Eigen- Bezahlung bis maximal CHF schutz ist der Zeitpunkt des Grundereignisses. schaft als Erben übergegangen sind. pro Fall, sofern keine spezielle Leistungsbe- Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn das Grun- Im Zusammenhang mit einer gewerblichen schränkung festgehalten ist dereignis nach dem Beitritt zum syndicom-multi- oder beruflichen Tätigkeit sowie diesbezüg- der Kosten von beauftragten Rechtsan- Rechtsschutz bzw. nach Ablauf der Wartefrist lichen Versicherungsstreitigkeiten. wälten eingetreten ist. Was als Grundereignis gilt, ist in der Kosten von beauftragten Experten den Tabellen unter den Ziffern definiert. 5. Kündigung und Erlöschen des der zu Lasten des Versicherten gehenden Versicherungsvertrages Verfahrens- und Gerichtskosten 4. Ausschlüsse im Allgemeinen Der Vertrag erneuert sich jeweils um ein Jahr, der an die Gegenpartei zu entrichtenden Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen: sofern er nicht bis spätestens am 30. Novem- Prozessentschädigungen in welchen gewerkschaftlicher Rechtsschutz ber per 31. Dezember schriftlich gekündigt zum Tragen kommt worden ist. 6 7

5 Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages Rechtsschutzfall 8. Anmeldung eines Rechtsschutzfalles Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der Coop Rechtsschutz sofort, auf deren Verlangen schriftlich, zu melden. Der Versicherte hat die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu erteilen, sowie ihm zugehende Mitteilungen, insbesondere von Behörden, ohne Verzug weiterzuleiten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen soweit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind. Bei grober Verletzung können die Leistungen verweigert werden. 9. Abwicklung eines Rechtsschutzfalles Coop Rechtsschutz ergreift nach Rücksprache mit dem Versicherten die zu seiner Interessenwahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, insbesondere bei Gerichtsoder Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkollision, kann der Versicherte diesen frei wählen. Stimmt Coop Rechtsschutz dieser Wahl nicht zu, hat der Versicherte die Möglichkeit, drei weitere vorzuschlagen, von denen einer akzeptiert werden muss. Vor Beauftragung des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz einzuholen. Bestehen für einen Anwaltswechsel keine triftigen Gründe, hat der Versicherte die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. 10. Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche die Coop Rechtsschutz als aussichtslos beurteilt, wird auf Verlangen des Versicherten ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet. Als Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Bestimmungen über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Prozessiert ein Versicherter auf eigene Kosten, so werden die vertraglichen Leistungen erbracht, wenn in der Hauptsache das Ergebnis günstiger ist als gemäss Beurteilung durch die Coop Rechtsschutz. 8 9

6 Verkehrsrechtsschutz 11. Versicherte Personen Lenker eines Motor- oder Wasserfahrzeuges 12. Versicherte Fahrzeuge auf eine versicherte Person in der Schweiz und Eigen schaften Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker oder auf eine versicherte Person immatrikulierte immatrikulierte und stationierte Wasser- Die in der Police aufgeführten Personen als: Passagier irgendeines Transportmittels Motorfahrzeuge (inkl. eventuelles Ersatz- fahrzeuge Eigentümer oder Halter eines versicherten Lenker und Passagiere der versicherten Fahr- fahrzeug) durch eine versicherte Person gemietete Fahrzeuges zeuge Motorfahrzeuge 13. Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Geltung Wartefrist Grundereignis (gemäss Ziffer 3) Leistungsbeschränkung Besonderheiten a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung weltweit keine Zeitpunkt der Verursachung des Schadens ausserhalb Europas CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person keine Zeitpunkt des Gesetzes verstosses keine bei einer Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch c) Administrativverfahren keine Zeitpunkt des Gesetzes verstosses keine nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit der Wiedererlangung des Führerausweises nicht versichert sind: Kosten für die medizinische Abklärung der Fahreignung d) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse keine Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung keine Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit gewerbsmässigen Verträgen f) Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten keine CHF 300. Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung 14. Für folgende spezielle Rechts Sämtliche nicht speziell aufgeführten versicherten Fahrzeugen, die dem entgeltli- der Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen, schutzfälle gilt nur der Beratungs Rechtsschutzfälle und Eigenschaften sowie chen Personentransport oder der Fahrschule inkl. Trainings rechtsschutz gemäss Ziffer 13 f Fälle im Zusammenhang mit: dienen 10 11

7 Privatrechtsschutz 15. Versicherte Rechtsschutzfälle und Eigenschaften Örtliche Geltung Wartefrist Grundereignis (gemäss Ziffer 3) Leistungsbeschränkung Besonderheiten a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung weltweit keine Zeitpunkt der Verursachung des Schadens ausserhalb Europas CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person keine Zeitpunkt des Gesetzesverstosses keine bei einer Anklage wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch c) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung oder Krankenkasse 3 Monate Zeitpunkt des Ereignisses, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung, Krankenkasse oder Pensionskasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung CHF für Fälle, welche innerhalb des ersten Versicherungsjahres eintreten Mindeststreitwert CHF 300. Wartefrist und Leistungsbeschränkung gelten nur im Zusammenhang mit einer Krankheit. d) Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter keine Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus übrigen obligationenrechtlichen Verträgen CHF für Fälle im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: Rechtsstreitigkeiten aus Konkubinat Darlehensverträgen f) zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen CHF versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohnresp. Geschäftseinheiten g) zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz CHF versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohnresp. Geschäftseinheiten h) Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten keine CHF 300. pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung 12 13

8 Privatrechtsschutz Opfer von Gewaltverbrechen 16. Für folgende speziellen Rechts der Eigenschaft als Organ, gesetzlicher Ver- Für Opfer von Gewaltverbrechen hat schutzfälle gilt nur der Beratungs treter oder Gesellschafter von juristischen die Coop Rechtsschutz eine spezielle rechtsschutz gemäss Ziffer 15 h Personen oder Personengesellschaften Unfallversicherung abgeschlossen. Die Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts- dem Steuer- und Abgaberecht, Kirchenrecht, Versicherungsbedingungen, die im schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im öffentlichen Bau- und Planungsrecht sowie Wesentlichen nachfolgenden Inhalt Zusammenhang mit: Enteignungsrecht haben, werden dem Versicherten auf selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr dem Betreibungs- und Konkursrecht über Verlangen ausgehändigt. als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten das Vermögen eines Versicherten oder nicht selbst bewohnten Liegenschaften, Wertpapieren, Finanz- und Anlagegeschäf- Versicherte Personen und Ereignisse sowie Ferienwohnungen, welche länger als ten, Bürgschaften sowie Spiel und Wette Versichert sind diejenigen Personen, welche Versicherte Leistungen zwei Monate im Jahr vermietet werden Luftfahrzeugen, sofern eine amtliche gemäss Coop Rechtsschutz Anspruch auf Pri- a) Todesfall dem Erwerb, der Veräusserung, der Verpfän- Eignungsprüfung erforderlich ist vatrechtsschutz haben. Gedeckt sind Unfälle, CHF dung und der Vermietung von Liegenschaften Motorfahrzeugen die eine versicherte Person durch ein Verbre- und Grundstücken, inkl. Time-Sharing-Verträ- chen erleidet. b) Ganzinvalidität ge, sowie der Auflösung von gemeinschaftli- CHF bzw. eine lebenslängliche chem Eigentum an solchen Rente für über 65-jährige Personen, berechnet nach einer speziellen Rententafel. c) Heilungskosten betraglich unbegrenzt während 5 Jahren. d) Sachschäden bis CHF pro Fall für Schäden an Sachen, die ein Versicherter auf sich oder mit sich trägt, soweit der Schaden im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht

9 Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: Tel Internet Hauptsitz Coop Rechtsschutz Entfelderstrasse 2 Postfach 5001 Aarau Tel Fax Büro Lausanne Coop Protection Juridique Av. de Beaulieu 19 Case postale Lausanne Tel Fax syndicom Zentralsekretariat Monbijoustrasse 33 Postfach Bern Tel Fax mail@syndicom.ch AVBsyndicom11d Büro Bellinzona Coop Protezione Giuridica Viale Stazione Bellinzona Tel Fax

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Verkehrs- und Privat-Rechtsschutzversicherung Ausgabe N 03

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Verkehrs- und Privat-Rechtsschutzversicherung Ausgabe N 03 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Verkehrs- und Privat-Rechtsschutzversicherung Ausgabe N 03 (Risikoträgerin ist die Coop Rechtsschutz AG, Entfelderstrasse 2, 5001 Aarau.) Versicherungs-Gesellschaft

Mehr

AS09d 11.08 T. +41 (0)44 360 11 11. Angestellte Schweiz. 8033 Zürich. Rigiplatz 1 Postfach T. +41 (0)62 836 00 36 T. +41 (0)62 836 00 00

AS09d 11.08 T. +41 (0)44 360 11 11. Angestellte Schweiz. 8033 Zürich. Rigiplatz 1 Postfach T. +41 (0)62 836 00 36 T. +41 (0)62 836 00 00 AS09d 11.08 Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung Sichern Sie Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. Prämie: nur CHF 118. pro Jahr! In Zusammenarbeit mit: Haben Sie Fragen?

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVBPP10)

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVBPP10) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVBPP10) Das üblicherweise Kleingedruckte finden Sie auf den folgenden Seiten klar und lesbar dargestellt. Damit Sie umfassend orientiert sind. Allgemeine Versicherungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVBPP10) Das üblicherweise Klein gedruckte finden Sie auf den folgenden Seiten klar und lesbar dargestellt. Damit Sie umfassend orientiert sind. Allgemeine Versicherungsbedingungen

Mehr

Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR)

Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR) Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR) Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB Ausgabe 01.2011 Vertrag Zweck Geltungsbereich Dauer Leistungen Übersicht Versicherte Ereignisse Verkehrsrechtsschutz

Mehr

Sichern Sie Ihre Rechte. Prämie: nur CHF 123.60 pro Jahr! Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe.

Sichern Sie Ihre Rechte. Prämie: nur CHF 123.60 pro Jahr! Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. Prämie: nur CHF 123.60 pro Jahr! Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung Sichern Sie Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit: Der Kluge baut vor. Wir

Mehr

Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung. Sichern Sie Ihre Rechte. Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit:

Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung. Sichern Sie Ihre Rechte. Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit: Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung Sichern Sie Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit: Der Kluge baut vor. Wir verteidigen Ihre Rechte Zug um Zug.

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sansan-advocare PLUS Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen 1 Wer ist versichert? 2 Welche Leistungen werden gewährt? 3 Welches sind die allgemeinen Ausschlüsse?

Mehr

Sichern Sie Ihre Rechte

Sichern Sie Ihre Rechte Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: T. +41 62 836 00 36 Internet www.cooprecht.ch/unia info@cooprecht.ch Hauptsitz Coop Rechtsschutz AG Entfelderstrasse 2 Postfach 2502 5001 Aarau T. +41 62 836 00 00

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare PLUS. Inhaltsverzeichnis. Allgemeines. 1 Einleitung. Allgemeines 1 Einleitung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare PLUS. Inhaltsverzeichnis. Allgemeines. 1 Einleitung. Allgemeines 1 Einleitung Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG, Avanex Versicherungen AG, Progrès Versicherungen AG und Sansan Versicherungen AG. Ausgabe 1. Januar

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare PLUS

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare PLUS Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG, Avanex Versicherungen AG, Progrès Versicherungen AG, Sansan Versicherungen AG und Maxi.ch Versicherungen

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare EXTRA. Inhaltsverzeichnis. Allgemeines. 1 Einleitung. Allgemeines 1 Einleitung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare EXTRA. Inhaltsverzeichnis. Allgemeines. 1 Einleitung. Allgemeines 1 Einleitung Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG, Avanex Versicherungen AG, Progrès Versicherungen AG und Sansan Versicherungen AG. Ausgabe 1. Januar

Mehr

Sichern Sie sich Ihre Rechte. Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. syndicom-multi-rechtsschutz

Sichern Sie sich Ihre Rechte. Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. syndicom-multi-rechtsschutz syndicom-multi-rechtsschutz Die umfassende Rechtsschutz- Versicherung Sichern Sie sich Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit: Der Kluge baut vor. Wir

Mehr

Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR)

Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR) Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR) Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB Ausgabe 01.2017 Vertrag Zweck VPR Art. 1 Der Verkehrs- und Privatrechtsschutz ist eine Ergänzung zum Gesundheits-

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen. Helvetia Jugendversicherung Rechtsschutzversicherung. Ausgabe April 2011

Allgemeine Versicherungsbedingungen. Helvetia Jugendversicherung Rechtsschutzversicherung. Ausgabe April 2011 Allgemeine Versicherungsbedingungen Helvetia Jugendversicherung Rechtsschutzversicherung Ausgabe April 2011 Ganz einfach. Fragen Sie uns. T 058 280 1000 (24 h), www.helvetia.ch Vorwort Sehr geehrte Kundin,

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Rechtsschutzversicherung smile.legal LEG 1.0

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Rechtsschutzversicherung smile.legal LEG 1.0 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Rechtsschutzversicherung smile.legal LEG 1.0 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen 3 1 Versicherte Personen 3 2 Vorbereitung des Vertrages 3 3 Zustandekommen

Mehr

VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern

VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern OFFERTE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG KOLLEKTIV- UND VERGÜNSTIGUNGSVERTRAG für VSG - SSPES Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer 3000 Bern nachfolgend VSG genannt als Beitritt zum

Mehr

Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR)

Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR) Verkehrs- und Privatrechtsschutz-Versicherung (VPR) Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB Ausgabe 01.2017 Vertrag Zweck Geltungsbereich Dauer Leistungen Übersicht Versicherte Ereignisse Verkehrsrechtsschutz

Mehr

Der Kluge baut vor. Jetzt mit dem MULTI-Rechtsschutz.

Der Kluge baut vor. Jetzt mit dem MULTI-Rechtsschutz. MULTI-Rechtsschutz Die ideale Ergänzung zu Ihrer Mitgliedschaft! Sichern Sie sich Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. In Zusammenarbeit mit: Der Kluge baut vor. Jetzt mit

Mehr

Sichern Sie sich Ihre Rechte

Sichern Sie sich Ihre Rechte Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: T. +41 62 836 00 36 Hauptsitz SBPV Coop Rechtsschutz AG Schweizerischer Bankpersonalverband Entfelderstrasse 2 Zentralsekretariat Postfach 2502 Monbijoustrasse 61

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Geschäftsversicherung KMU Rechtsschutz. Ausgabe Oktober 2012

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Geschäftsversicherung KMU Rechtsschutz. Ausgabe Oktober 2012 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helvetia Geschäftsversicherung KMU Rechtsschutz Ausgabe Oktober 2012 Ganz einfach. Fragen Sie uns. T 058 280 1000 (24 h), www.helvetia.ch Inhaltsübersicht Rechtsschutzversicherung

Mehr

1.2 CopyrightControl erbringt zu Gunsten seiner Vertragspartner im Bereich Urheberrecht Dienstleistungen der Prävention und Intervention.

1.2 CopyrightControl erbringt zu Gunsten seiner Vertragspartner im Bereich Urheberrecht Dienstleistungen der Prävention und Intervention. Allgemeine Geschäftsbedingungen CopyrightControl GmbH Zwecks leichterer Lesbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form gehalten. Die weibliche

Mehr

WIR SCHÜTZEN IHR RECHT

WIR SCHÜTZEN IHR RECHT Schutzfaktor So schützen Sie IHR RECHT mit Faktor 100... So schützen Sie Ihr Recht mit Faktor 100! Gefahren lauern überall. Und wir schützen uns davor: Ein Helm mindert die Folgen einer Kopfverletzung,

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen

Mehr

«Es gibt Situationen im Leben, die keiner will. Und es gibt eine Karte, die dann jedem nützt.»

«Es gibt Situationen im Leben, die keiner will. Und es gibt eine Karte, die dann jedem nützt.» «Es gibt Situationen im Leben, die keiner will. Und es gibt eine Karte, die dann jedem nützt.» mit maximalem Versicherungsschutz bis zu Einzigartig! Nur Fr. 21.67* monatlich (Fr. 260. im Jahr) *Nur in

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare PLUS

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Helsana Advocare PLUS Zur Helsana-Gruppe gehören Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG, Helsana Unfall AG, Avanex Versicherungen AG, Progrès Versicherungen AG, Sansan Versicherungen AG und Maxi.ch Versicherungen

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

RU_VERKEHRS RECHTSSCHUTZ Privat. Bei uns hat Ihr Recht mit Sicherheit Vorfahrt. Sichern Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten fi nanziell ab.

RU_VERKEHRS RECHTSSCHUTZ Privat. Bei uns hat Ihr Recht mit Sicherheit Vorfahrt. Sichern Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten fi nanziell ab. RU_VERKEHRS RECHTSSCHUTZ Privat Bei uns hat Ihr Recht mit Sicherheit Vorfahrt. Sichern Sie sich bei Rechtsstreitigkeiten fi nanziell ab. Wenn Sie Recht haben, sorgen wir dafür, dass Sie es auch bekommen!

Mehr

Schützen Sie Ihr Recht mit Beobachter Assistance.

Schützen Sie Ihr Recht mit Beobachter Assistance. Schützen Sie Ihr Recht mit. Exklusiv für Mitglieder! Rund 75 000 Personen haben sich für den einmaligen Versicherungsschutz entschieden. Exklusiv für Mitglieder: Nur Fr. 4.84 monatlich (Fr. 58. im Jahr)

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zur Mietkautionsversicherung Ausgabe August 2015 Seite 1 von 7 1. Wer ist der Versicherer? Versicherer ist die GENERALI (nachfolgend die GENERALI ), Avenue Perdtemps

Mehr

Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz Sie haben Recht! Wir sorgen dafür, dass Sie es auch bekommen!

Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz Sie haben Recht! Wir sorgen dafür, dass Sie es auch bekommen! Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz Sie haben Recht! Wir sorgen dafür, dass Sie es auch bekommen! Umfassende Rechtsproblemlösungen für Private und Familien in den Bereichen Privat- und Verkehrs- Rechtsschutz

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige

Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Rechtsstreitigkeiten sind meistens sehr teuer Informationsmaterial Wunsiedler Str. 7 95032 Hof/Saale Tel: 09281/7665133 Fax: 09281/7664757 E-Mail: info@anders-versichert.de

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs

Marina Freizeitboote. Sicher und gelassen auf Kurs Marina Freizeitboote Sicher und gelassen auf Kurs Wir versichern Ihre Leidenschaft Ein umfassender und flexibler Versicherungsschutz Sie lichten gern einmal für ein paar Stunden oder länger den Anker?

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Allgemeines. 1 Einleitung

Allgemeines. 1 Einleitung Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KLuG Advocare PLUS Inhaltsverzeichnis Allgemeines 1 Einleitung 2 Versicherer 3 Versicherte Person 4 Vertragsgrundlagen Umfang der Versicherung 5 Versicherte Leistungen

Mehr

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf

Verkehrsrechtsschutz. Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf Verkehrsrechtsschutz Stark auf allen Wegen Jetzt mit Sofort- Schutz ab Autokauf In guten Händen. LVM So kann s kommen Aus der Praxis Rechtsschutz im Vertragsund Sachenrecht Sie werden bei der Wahrnehmung

Mehr

Der ADAC Verkehrs- Rechtsschutz.

Der ADAC Verkehrs- Rechtsschutz. Der ADAC Verkehrs- Rechtsschutz. Der Dreifach-Schutz für Verkehr, Reisen und Freizeitsport. Nur 69,60 Euro im Jahr. Keine Selbstbeteiligung! ADAC-Rechtsschutz Versicherungs-AG Die Abwicklung ist jedesmal

Mehr

Advocard Rechtsschutz für Privatkunden

Advocard Rechtsschutz für Privatkunden So einfach ist das! Advocard Rechtsschutz für Privatkunden Einmalig und nur bei Advocard: Rechtsschutz Plus XL Der Klügere gibt nicht nach, sondern ruft seinen Anwalt! Jeder braucht Rechtsschutz! In einen

Mehr

Toyota MultiAssurance

Toyota MultiAssurance Toyota MultiAssurance Einzigartig: Toyota MultiAssurance Vorteile Der Mehrwert des erstklassigen Versicherungsschutzes von Toyota MultiAssurance ist einzigartig. Kein Selbstbehalt in der Kaskoversicherung

Mehr

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge

Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Berfshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge Unsere Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung ergänzt dieses wertvolle Paket. Diese Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag schon inkludiert.

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer

Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Mit unserer Rechtsschutzversicherung.

Mit unserer Rechtsschutzversicherung. Mein gutes Recht: Auch gegen Große nicht klein beigeben. Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Mit unserer Rechtsschutzversicherung. Wer weiß heute schon, was morgen passiert? Wir leben in einer

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

1. Änderungsmitteilungen

1. Änderungsmitteilungen Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen

Vermögensversicherung Bauversicherungen. Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Bauversicherungen Auf uns können Sie bauen Vermögensversicherung Vaudoise Eine sichere Basis für Ihr Haus Ein Neubau oder eine Renovation bedeutet für den Eigentümer eine beträchtliche

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Reglement Berufsrechtsschutz. (Art. 34 Statuen)

Reglement Berufsrechtsschutz. (Art. 34 Statuen) (Art. 34 Statuen) Seite 2 von 8 Inhalt Art. 1 Zweck... 3 Art. 2 Anspruch... 4 Art. 3 Beistand... 4 Art. 4 Geltungsbereich... 4 Art. 5 Gesuch, aussergerichtliche Bearbeitung... 4 Art. 6 Weitere Bearbeitung

Mehr

Meldung eines Schadenfalles

Meldung eines Schadenfalles Meldung eines Schadenfalles Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen sind vollständig zu beantworten und das

Mehr

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE

VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE VERSICHERUNGEN RUND UM IHR FAHRZEUG RENAULT VERSICHERUNGS-SERVICE SICHERHEIT. VERTRAUEN. KOMPETENZ. WIR SORGEN DAFÜR, DASS SIE VORWÄRTS KOMMEN! Als Ihr vertrauensvoller und kompetenter Partner in Sachen

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

kampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract

kampft Mein Roland fur mich. JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract ROLAND RECHTSSCHUTZ GESCHÄFTSKUNDEN JurContract geht es mir gut Mein Roland fur mich. kampft Für Geschäftskunden JurContract Ihr Schutzschild bei Vertragsstreitigkeiten JurContract Ihr Schutzschild bei

Mehr

Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete?

Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Wie weit reicht der Versicherungsschutz für Waldbesitzer und Forstbedienstete? Absicherungsmöglichkeiten durch Versicherungsschutz Agenda Wer braucht welchen Versicherungsschutz? der Forsteigentümer/Pächter

Mehr

Versicherungsreglement

Versicherungsreglement SSTH Schweizerische Schule für Touristik und Hotellerie AG Inhalt 1. Grundsatz... 2 2. Kranken- und Unfallversicherung... 2 2.1. Lernende und Studierende aus der Schweiz und EU-Ländern... 2 2.2. Studierende

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Hochschullehrerbund Bundesvereinigung e. V. Rechtsschutzsatzung

Hochschullehrerbund Bundesvereinigung e. V. Rechtsschutzsatzung Rechtsschutzsatzung beschlossen von der Bundesdelegiertenversammlung des Hochschullehrerbundes Bundesvereinigung e. V. am 4. Mai 2013. 1 Geltungsbereich Die Rechtsschutzsatzung beschreibt Rechtsdienstleistungen

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Für die entspannte Phase im Leben.

Für die entspannte Phase im Leben. ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG Hansaallee 199 40549 Düsseldorf Telefon +49 211 529-5333 Telefax +49 211 529-5200 www.oerag.de FMA PP50 451015 Für die entspannte Phase im Leben. Ihr Privat-Rechtsschutz

Mehr

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG)

Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) Sechstes Kapitel Haftpflichtversicherung I. Allgemeine Vorschriften 149. Bei der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer die

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Rechtsschutz für Privatkunden

Rechtsschutz für Privatkunden Rechtsschutz für Privatkunden DEURAG. Unsere Angebote. Rechtsschutz für Privatkunden. Ein wichtiges Thema! Ganz gleich wie er zustande kommt ein Rechtsstreit ist immer unangenehm. Und leider kann aus einer

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen

Name und Vorname Geburtsdatum Telefon (P/G/Natel) Wann erreichbar? Fahrzeugart (PW, MR, LKW etc.) Fabrikmarke Kennzeichen Schadenanzeige für Ereignisse verursacht durch unbekannte und nicht versicherte Motorfahrzeuge und Fahrräder (SVG 76) Art. 76 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 52 der Verkehrsversicherungsverordnung

Mehr

Avenue Autoversicherung. Gut versichert zum optimalen Preis

Avenue Autoversicherung. Gut versichert zum optimalen Preis Avenue Autoversicherung Gut versichert zum optimalen Preis Eine Versicherung, die auf Sie zugeschnitten ist Nähe Die Autoversicherung war schon immer eine Spezialität der Vaudoise. Unsere Kundenberater

Mehr

Mit Sicherheit erfolgreich im Netz

Mit Sicherheit erfolgreich im Netz Mit Sicherheit erfolgreich im Netz Das eigene Angebot präsentieren, den Markt recherchieren oder Netzwerke erweitern: Das Internet bietet Ihnen als Unternehmer viele Möglichkeiten. Wir möchten, dass Sie

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

RECHTSSCHUTZ FÜR HEILBERUFE. In Kooperation mit:

RECHTSSCHUTZ FÜR HEILBERUFE. In Kooperation mit: RECHTSSCHUTZ FÜR HEILBERUFE In Kooperation mit: RECHTSSCHUTZ WICHTIGER DENN JE! Als Arzt oder Apotheker engagieren Sie sich täglich zum Wohle Ihrer Patienten. Ein Beruf, der viel verlangt. Der aber auch

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel

Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Anlage UF Unfallfragebogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II (zu Abschnitt 8b des Hauptantrages) Eingangsstempel Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers

Mehr

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht.

AL_HAFTPFLICHT Privat. Schuss, Tor, Haftpflicht. Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. AL_HAFTPFLICHT Privat Schuss, Tor, Haftpflicht Bei Schadenersatzansprüchen nehmen Sie einfach uns in die Pflicht. Genießen Sie Ihr Leben, wir kümmern uns um den Rest. Es gibt Tage voller Harmonie. Bis

Mehr

Meldung eines Schadenfalles

Meldung eines Schadenfalles Meldung eines Schadenfalles Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen sind vollständig zu beantworten und das

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Advocard Rechtsschutz für Privatkunden

Advocard Rechtsschutz für Privatkunden So einfach ist das! Advocard Rechtsschutz für Privatkunden Einmalig und nur bei Advocard: Rechtsschutz Plus XL Der Klügere gibt nicht nach, sondern ruft seinen Anwalt! Jeder baucht Rechtsschutz! In einen

Mehr

Name des Halters Vorname des Halters Beruf. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Name des Halters Vorname des Halters Beruf

Name des Halters Vorname des Halters Beruf. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Telefon Mobiltelefon E-Mail. Name des Halters Vorname des Halters Beruf Schadenanzeige für Ereignisse mit im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen Art. 74 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Verbindung mit Art. 41 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Fragen zum ausländischen

Mehr

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten

Mehr

RISIKOLOS VOR GERICHT.

RISIKOLOS VOR GERICHT. 1 RISIKOLOS VOR GERICHT. Prozessfinanzierung im Versicherungsrecht Mit Anspruch. Für Anspruch. 2 3 I DAS PROBLEM IM VERSICHERUNGSRECHT. Eine Klage im Versicherungsrecht ist oft wie ein Kampf David gegen

Mehr

BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Arzthaftung

BOGDANOW & KOLLEGEN. Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl. Fragebogen Arzthaftung BOGDANOW & KOLLEGEN Hamburg - München - Berlin - Heidelberg - Verl Fragebogen Arzthaftung Bitte zurück senden an: Bogdanow & Kollegen Hansastraße 9 20149 Hamburg Gerne auch per Telefax oder Email: Telefon

Mehr

MarteMeoAssessment. MindMap Fragen. Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum

MarteMeoAssessment. MindMap Fragen. Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum MindMap Fragen Formulare Versorger Seite 1 MarteMeoZentrum MindMap Erwartungen MarteMeoAssessment Formulare Versorger Seite 2 MarteMeoZentrum Anmeldeformular 1. Personalien Vorname:... Geburtsdatum:...

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Rechtsschutz. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Rechtsschutz für Betriebe und Selbständige

Rechtsschutz. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Rechtsschutz für Betriebe und Selbständige Europas Nr. 1 im Rechtsschutz Rechtsschutz für Betriebe und Selbständige Rechtsschutz Wenn es um mein Recht geht, möchte ich auf einen Spezialisten vertrauen können. Rechtsschutz heute wichtiger denn je!

Mehr

Versicherungsumfang Darstellung

Versicherungsumfang Darstellung Vorgaben: Versicherungsumfang Darstellung Versicherungen lt. Gruppenvertrag zwischen dem Sportbund Pfalz bzw. Sportbund Rheinhessen und der Aachen- Münchener Versicherung kann nur der Verein des LFV Pfalz

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Zurich Firmen-Rechtsschutz-Versicherung

Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Zurich Firmen-Rechtsschutz-Versicherung Rechtssicherheit für Ihren Betrieb Zurich Firmen-Rechtsschutz-Versicherung Ihr Rechtsschutz-Paket im Überblick Mit dem Zurich Firmen-Rechtsschutz haben wir ein Paket geschnürt, das ganz auf die Anforderungen

Mehr

Gutes Gefühl inklusive. Die Versicherungslösungen von. BMW Financial Services.

Gutes Gefühl inklusive. Die Versicherungslösungen von. BMW Financial Services. BMW Financial Services BMW Insurance Freude am Fahren Gutes Gefühl inklusive. Die Versicherungslösungen von BMW Financial Services. Freude gibt es auch als Versicherung. Vertrauen Sie auf die umfassenden

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr