Sichern Sie sich Ihre Rechte

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1 Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: T Hauptsitz SBPV Coop Rechtsschutz AG Schweizerischer Bankpersonalverband Entfelderstrasse 2 Zentralsekretariat Postfach 2502 Monbijoustrasse Aarau Postfach 8235 T F Büro Lausanne Coop Protection Juridique SA Av. de Beaulieu 19 Case postale Lausanne T F Bern T F info@sbpv.ch SBPV15d SBPV-Multi-Rechtsschutz Die optimale Ergänzung zu Ihrem beruflichen Rechtsschutz. Sichern Sie sich Ihre Rechte Büro Bellinzona Coop Protezione Giuridica SA Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. Viale Stazione Bellinzona T F Internet info@cooprecht.ch In Zusammenarbeit mit:

2 Der Kluge baut vor. Jetzt mit dem SBPV-Multi-Rechtsschutz. SBPV-Multi-Rechtsschutz verteidigt Ihre Rechte und diejenigen Ihrer Familie Jede Person kann unverhofft in einen Rechtsstreit geraten, sei es als Verkehrsteilnehmer oder in anderen Bereichen als Privatperson. Ein Rechtsstreit kann schnell sehr teuer werden, vor allem bei unklarer Rechtslage oder wenn ein Rechtsanwalt beigezogen werden muss. Das ideale Modell für höchste Sicherheit Einzigartige Leistungen für Opfer von Gewalt Kein Risiko dank SBPV-Multi- Rechtsschutz Der SBPV-Multi-Rechtsschutz steht mit Rat und Tat zur Seite und bezahlt die Kosten bis max. CHF pro Fall (Anwalt, Experten, Gerichts- und Verfahrenskosten). Wie können Sie dem SBPV-Multi- Rechtsschutz beitreten? Füllen Sie auf das Formular aus. Sie werden einen Einzahlungsschein erhalten. Der Beitritt erfolgt einfach mit der Überweisung der Prämie. Was tun bei einem Rechtsstreit? Bei Streitigkeiten rund um Arbeits- und Sozialversicherungsrecht: Wenden Sie sich an das SBPV-Sekretariat, Bei allen übrigen Situationen: Wenden Sie sich an Coop Rechtsschutz, Internet-Rechtsschutz bis CHF Umfassender Rechtsschutz für Mitglied und Familie rund um Verkehr, Freizeit, Privatbereich bis CHF SBPV-Multi-Rechtsschutz Erweiterter Rechtsschutz ausserhalb von Beruf und Arbeit optional exklusiv für Mitglieder SBPV-Multi-Rechtsschutz viel Schutz für wenig Geld Überzeugen Sie sich selbst: Auf den folgenden Seiten finden Sie Fallbeispiele und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in übersichtlicher Tabellenform. Rechtsschutz für das Mitglied rund um Arbeit und Sozialversicherung Automatische Leistung des SBPV; im Mitgliederbeitrag inbegriffen 2 3

3 Die Überlegenheit des SBPV-Multi- Rechtsschutzes zeigt sich im Detail. Wir verteidigen Ihre Rechte Zug um Zug. Noch mehr Schutz Wir verteidigen Ihre Rechte Zug um Zug. neue Leistung Hinter dem SBPV-Multi-Rechtsschutz Bereich Privatrechtsschutz Bereich Internet-Rechtsschutz steht die Spezialistin Coop Rechts- Coop Rechtsschutz Dank dem Internet wird vieles einfacher: schutz. Sie trägt das Risiko und erbringt unterstützt Sie bei Streitigkeiten Tickets bestellen, Reisen buchen, Miet- die Leistungen. In diesen Bereichen mit Versicherungen (z. B. Privathaft- wagen reservieren, Zahlungen erledi- können Sie zum Beispiel auf sie zählen: pflichtversicherung, Hausratversicherung, gen, Daten und Fotos verwalten. Doch Reiseversicherung) das Internet bringt auch vermehrt Risi- Bereich Verkehrsrechtsschutz setzt sich für Sie ein bei Streit mit dem ken wie Betrug und Datenmissbrauch. Coop Rechtsschutz Vermieter (z. B. wegen überrissener Deshalb schützt Sie der Internet-Rechtsschutz fordert Schadenersatz, wenn Sie im Mietzinserhöhung, zu hoher Nebenkosten, zusätzlich bei Rechts streitigkeiten, die aus der Strassenverkehr jemand verletzt oder Wohnungsmängeln usw.) Nutzung des Internets entstehen können: Daten schützen Risiko minimieren Ihnen Sachschaden zufügt unterstützt Sie bei Streitigkeiten aus Vor Betrug und Datenmissbrauch können wir kämpft gegen ungerechtfertigte Bussen Verträgen (z. B. als Patient, Reisender, bei Streitigkeiten aus über das Internet Sie nicht schützen. Aber Sie selbst können Ihre oder ungerechtfertigten Entzug des Abonnent, Konsument usw.) abgeschlossenen Verträgen Daten besser schützen. Führerausweises unterstützt Sie bei Konflikten mit Nachbarn wenn jemand Ihre Kredit karte im Internet Nützliche Tipps und Informationen finden Sie unterstützt Sie bei Auseinandersetzungen und Miteigentümern missbraucht auf den folgenden Websites: im Zusammenhang mit dem Fahrzeug erteilt sogar auch eine Beratung in allen wenn jemand Ihre Daten hackt und (Kauf, Leasing, Miete, Reparatur usw.) übrigen Bereichen, die in der Regel nicht unberechtigt Ihre Accounts nutzt hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit Versi- versicherbar sind bei Verleumdung (Cyber-Mobbing) (Koordinationsstelle zur Bekämpfung von cherungen, z. B. Haftpflichtversicherung, bei Drohung, Nötigung oder Cyber-Kriminalität) Kaskoversicherung) Eine einzigartige Exklusivität Erpressung verteidigt Sie im Strafverfahren nach Opfer von Gewaltverbrechen können auf bei Verletzung von Urheberrechten (Schweizerische Kriminalprävention) einem Unfall namhafte finanzielle Unterstützung zählen: Unabhängig von einer anderen Versicherung Die Kosten für Anwalt und Gericht werden wird ein Todesfall- und Invaliditätskapital bis CHF pro Fall übernommen. ausbezahlt. Zudem sind Heilungskosten und Sachschäden gedeckt, die andere Versicherung übernimmt. 4 5

4 Ihre Vorteile auf einen Blick Wir verteidigen Ihre Rechte Zug um Zug. Allgemeine Versicherungsbedingungen SBPV-Multi-Rechtsschutz (AVBSBPV15) Inhalt des kollektiven Versicherungsvertrages zwischen dem SBPV und Coop Rechtsschutz. Mit dem SBPV-Multi-Rechtsschutz Das üblicherweiseweise Kleingedruckte finden Der Vertragsinhalt richtet sich nach den 2. Versicherte Leistungen profitieren Sie mehrfach: Sie auf den folgenden Seiten zu Ihrer Orientie- nachstehenden Allgemeinen Versicherungs- Die Coop Rechtsschutz gewährt in den ideale Ergänzung zum beruflichen Rechts- rung klar und lesbar dargestellt. bedingungen, dem Bundesgesetz über den abschliessend aufgezählten Fällen folgende schutz des SBPV Versicherungsvertrag, dem Bundesgesetz be- Leistungen: umfassender Rechtsschutz rund um Verkehr, treffend die Aufsicht über Versicherungsunter- die Wahrnehmung der rechtlichen Inter- Freizeit und Privatbereich für Sie und Ihre nehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) essen durch den Rechtsdienst der Coop Familie sowie der Verordnung über die Beaufsichti- Rechtsschutz kein Kostenrisiko: Anwalt und Verfahrens- gung von privaten Versicherungsunternehmen Bezahlung bis maximal CHF pro kosten werden übernommen (Aufsichtsverordnung, AVO). Fall, sofern spezielle Leistungsbe- bis max. CHF schränkung festgehalten ist: Internet-Rechtsschutz weltweit Allgemeine Bestimmungen der Kosten von beauftragten Rechts- automatisch mitversichert bis max. 1. Versicherte Personen anwälten CHF Versichert sind SBPV-Mitglieder, welche die der Kosten von beauftragten Experten spezielle Leistungen für Opfer von Prämie bezahlt haben, sowie deren: der zulasten des Versicherten gehenden Gewaltverbrechen Ehepartner bzw. im gleichen Haushalt Verfahrens- und Gerichtskosten rechtliche Unterstützung durch wohnhafte Lebensgefährten der an die Gegenpartei zu entrichtenden Spezialisten ledige und nicht erwerbstätige Kinder und Prozessentschädigungen freie Anwaltswahl Hausgenossen von Strafkautionen zur Vermeidung einer ausgezeichneter Service Untersuchungshaft. Diese Leistung wird unschlagbar günstig: Jahresprämie nur vorschussweise erbracht und ist der CHF Coop Rechtsschutz zurückzuerstatten. Vergleichbare Rechtsschutzversicherungen kosten zwischen CHF 300. und CHF

5 Nicht bezahlt werden: Bussen Schadenersatz Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflichtiger Dritter verpflichtet ist Kosten für öffentliche Beurkundung und Registereinträge Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und Parteientschädigungen sind abzutreten. 3. Zeitliche Deckung und Wartefrist Massgebend für den zeitlichen Versiche - rungsschutz ist der Zeitpunkt des Grund - ereignisses. Rechtsschutz wird nur gewährt, wenn das Grundereignis nach dem Beitritt zum SBPV-Multi-Rechtsschutz bzw. nach Ablauf der Wartefrist eingetreten ist. Was als Grund ereignis gilt, ist in den Tabellen unter den Ziffern 15, 17 und 20 definiert. 4. Ausschlüsse im Allgemeinen Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen: in welchen der Rechtsschutz des SBPV zum Tragen kommt unter in Ziffer 1 erwähnten versicherten Personen gegenüber der Coop Rechtsschutz, mit dem SBPV oder deren Organen gegenüber Anwälten und Experten, die in einem versicherten Rechtsschutzfall tätig sind im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung einer Straftat sowie bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder Unruhen im Zusammenhang mit dem reinen In kasso von Forderungen sowie bei Fällen im Zusammenhang mit abgetretenen Forderungen im Zusammenhang mit Forderungen, welche auf versicherte Personen in deren Eigenschaft als Erben übergegangen sind im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit sowie diesbezüglichen Versicherungsstreitigkeiten 5. Kündigung und Erlöschen des Versicherungsvertrages Die Versicherung erneuert sich jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht bis spätes tens 30. November per 31. Dezember schriftlich gekündigt worden ist. Tritt das Mitglied aus dem SBPV aus, so erlischt der Anspruch auf Leistungen des Multi-Rechtsschutzes mit dem letzten Tag, für welchen die Prämie bezahlt wurde. 6. Mitteilungen Sämtliche Mitteilungen an die Coop Rechts - schutz sind an deren Hauptsitz in Aarau oder an eine Geschäftsstelle zu richten. 7. Fürstentum Liechtenstein und Enklaven Der Begriff «Schweiz» beinhaltet auch das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione. 8. Gerichtsstand Als Gerichtsstand wird der schweizerische Wohnsitz des Versicherten oder Aarau (Sitz der Coop Rechtsschutz) vereinbart. 8 9

6 Rechtsschutzfall weitere vorzuschlagen, von denen einer ak- 12. Datenschutz zu ver langen, ob und welche Daten über sie in 9. Anmeldung eines Rechtsschutzfalles zeptiert werden muss. Vor Beauftragung Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine den Datensammlungen bearbeitet werden. Es Der Eintritt eines Rechtsschutzfalles ist der des Anwaltes ist die Zustimmung sowie eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungs- kann verlangt werden, dass unrichtige Daten Coop Rechtsschutz sofort, auf deren Verlan- Kostengutsprache der Coop Rechtsschutz ein- geschäfts. gelöscht werden. gen schriftlich, zu melden. Der Versicherte hat zuholen. Bestehen für einen Anwaltswechsel Bei der Bearbeitung der Personendaten gelten die Coop Rechtsschutz bei der Bearbeitung triftigen Gründe, hat der Versicherte die die Vorschriften des Bundesgesetzes über den des Rechtsschutzfalles zu unterstützen, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Datenschutz und seine Verordnung. Wenn nötig notwendigen Vollmachten und Auskünfte zu holt die Coop Rechtsschutz im Schadenformu- erteilen sowie ihm zugehende Mitteilungen, 11. Verfahren bei Meinungsverschieden- lar die erforderliche Einwilligung ein. Während insbesondere von Behörden, ohne Verzug heiten der Vertragsdauer ist die Datenbearbeitung weiterzuleiten. Bei Meinungsverschiedenheiten über das wei- bei der Meldung eines Schadenfalles erforder- Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflichten tere Vorgehen, insbesondere in Fällen, welche lich. Zur Abklärung des Sachverhaltes kann es kann die Coop Rechtsschutz ihre Leistungen die Coop Rechtsschutz als aussichtslos be- notwendig sein, Anfragen an Dritte zu richten so weit kürzen, als dadurch zusätzliche Kosten urteilt, wird auf Verlangen des Versicherten und mit diesen die Personen daten auszutau- entstanden sind. Bei grober Verletzung kön- ein Schiedsgerichtsver fahren eingeleitet. Als schen (SBPV, um die Versicherungsdeckung nen die Leistungen verweigert werden. Schiedsrichter wird eine von beiden Parteien abzuklären; Doppelversicherungen, um die bestimmte Person eingesetzt. Im Übrigen rich- Deckung abzuklären und die Fallbearbeitung 10. Abwicklung eines Rechtsschutzfalles tet sich das Verfahren nach den Bestimmungen zu koordinieren). Die Datensammlungen der Coop Rechtsschutz ergreift nach Rücksprache über die Schiedsgerichtsbarkeit in der schwei- Coop Rechtsschutz werden elektronisch und mit dem Versicherten die zu seiner Interessen- zerischen Zivilprozessordnung (ZPO). in Papierform geführt. Sie sind nach Massgabe wahrung gebotenen Massnahmen. Wenn sich Leitet eine versicherte Person bei Ablehnung des Datenschutzgesetzes gegen unberechtigte der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwen- der Leistungspflicht auf eigene Kosten einen Einsichtnahme geschützt. Die Daten werden dig erweist, insbesondere bei Gerichts- oder Prozess ein, so werden die vertraglichen Leis- unter Berücksichtigung der gesetzlichen Be- Verwaltungsverfahren oder bei Interessenkol- tungen erbracht, wenn in der Hauptsache das stimmungen nur in erforderlichem Umfang lision, kann der Versicherte diesen frei wählen. Ergebnis vorteilhafter ist als gemäss Beurtei- aufbewahrt. Jede versicherte Person hat nach Stimmt Coop Rechtsschutz dieser Wahl nicht lung durch die Coop Rechtsschutz. Massgabe des Daten schutzgesetzes das Recht, zu, hat der Versicherte die Möglichkeit, drei von der Coop Rechtsschutz Auskunft darüber 10 11

7 Verkehrsrechtsschutz 13. Versicherte Personen Lenker eines Motor- oder Wasserfahrzeuges 14. Versicherte Fahrzeuge auf eine versicherte Person in und Eigen schaften Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker oder auf eine versicherte Person immatriku- der Schweiz immatrikulierte und Die gemäss Ziffer 1 versicherten Personen als Eigentümer oder Halter eines versicherten Passagier irgendeines Transportmittels Lenker und Passagiere eines versicherten lierte Motorfahrzeuge (inkl. eventuellen Ersatzfahrzeugs) stationierte Wasserfahrzeuge durch eine versicherte Person Fahrzeuges Fahrzeuges gemietete Motorfahrzeuge 15. Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Warte- Grundereignis Leistungsbeschränkung Besonderheiten Geltung frist (gem. Ziffer 3) a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung weltweit Zeitpunkt der Verur sachung des Schadens ausserhalb Europas CHF Mindeststreitwert CHF 300. nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person Europa und Mittelmeerrandstaaten Zeitpunkt des Gesetzes verstosses Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdeliktes erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw. einer einem Freispruch gleichkommenden Einstellung Nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand mit über 1,6 oder unter Drogeneinfluss c) Administrativverfahren Europa und Mittelmeerrandstaaten Zeitpunkt des Gesetzes verstosses nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit Fahren in angetrunkenem Zustand mit über 1,6 oder unter Drogeneinfluss, sowie Fälle über die Wiedererlangung des Führerausweises d) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung oder Krankenkasse Europa und Mittelmeerrandstaaten 3 Monate Zeitpunkt des, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung oder Krankenkasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen Europa und Mittelmeerrandstaaten 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF Mindeststreitwert CHF 300. Nicht versichert sind: Fälle im Zusammenhang mit gewerbsmässigen Verträgen f) Verfahren mit Steuerbehörden betreffend Motorfahrzeugsteuern Europa und Mittelmeerrandstaaten 3 Monate Zeitpunkt der Verfügung g) Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten Europa und Mittelmeerrandstaaten 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung Pro Angelegenheit gilt der Anspruch nur einmal 16. Für folgende speziellen Rechtsschutzfälle gilt nur der Beratungsrechtsschutz gemäss Ziffer 15g Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechtsschutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im Zusammenhang mit: versicherten Fahrzeugen, die dem entgeltlichen Personentransport oder der Fahrschule dienen der Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen, inkl. Trainings 12 13

8 Privatrechtsschutz 17. Versicherte Rechtsschutzfälle Örtliche Warte- Grundereignis Leistungsbeschränkung Besonderheiten und Eigenschaften Geltung frist (gem. Ziffer 3) a) Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher resp. dessen Haftpflichtversicherung weltweit Zeitpunkt der Ver ursachung des Schadens ausserhalb Europas CHF Mindeststreitwert CHF 300. Nicht versichert sind: die Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie die Geltendmachung reiner Vermögensschäden (ohne damit zusammenhängende Körper- oder Sachschäden) b) Strafverfahren gegen eine versicherte Person Europa und Mittelmeerrandstaaten Zeitpunkt des Gesetzesverstosses Bei einer amtlichen Untersuchung wegen eines Vorsatzdelikts erfolgt eine Kostenübernahme nur nach einem Freispruch bzw. einer einem Freispruch gleichkommenden Einstellung c) Rechtsstreitigkeiten mit einer Versicherung oder Krankenkasse Europa und Mittelmeerrandstaaten 3 Monate Zeitpunkt des, das den Versicherungsanspruch gegenüber der Versicherung oder Krankenkasse auslöst, ansonsten Datum der den Streit auslösenden Mitteilung Mindeststreitwert CHF 300. d) Rechtsstreitigkeiten als Mieter gegenüber dem Vermieter Schweiz 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden Mindeststreitwert CHF 300. e) Rechtsstreitigkeiten aus übrigen obligationenrechtlichen Verträgen Schweiz 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden Für Fälle im Zusammenhang mit dem Bau, Umbau, Abbruch von Liegenschaften, sofern eine behördliche Bewilligung notwendig ist, gilt eine Beschränkung auf CHF Mindeststreitwert CHF 300. Nicht versichert sind: Rechtsstreitigkeiten aus Konkubinat Für online abgeschlossene Verträge mit einem Vertragspartner ausserhalb der Schweiz gelten die Regelungen gemäss Ziffer 20 a f) zivilrechtliche Streitigkeiten mit direkt angrenzenden Nachbarn wegen Immissionen und Grenzfragen g) zivilrechtliche Streitigkeiten aus Eigentum, beschränkten dinglichen Rechten oder Besitz h) Beratungsrechtsschutz in sämtlichen übrigen Rechtsstreitigkeiten Schweiz 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden Schweiz 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden Schweiz 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten CHF Versichert sind nur Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit selbst bewohnten Liegenschaften bis max. drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten CHF Pro Kalenderjahr besteht Anspruch auf 1 Beratung Pro Angelegenheit gilt der Anspruch nur einmal Voraussetzung: Schweizer Recht und Schweizer Gerichtsstand 14 15

9 Privatrechtsschutz Opfer von Gewaltverbrechen 18. Für folgende speziellen Rechts- dem Steuer- und Abgaberecht, Kirchen recht, 19. Leistungen für Opfer von Gewalt- schutzfälle gilt nur der Beratungs- öffentlichem Bau- und Planungsrecht sowie verbrechen rechtsschutz gemäss Ziffer 17 h Enteignungsrecht Für Opfer von Gewaltverbrechen hat die Sämtliche nicht speziell aufgeführten Rechts- dem Betreibungs- und Konkursrecht über Coop Rechtsschutz eine spezielle Unfallver - schutzfälle und Eigenschaften sowie Fälle im das Vermögen eines Versicherten sicherung abgeschlossen. Die Versicherungs- Zusammenhang mit: Wertpapieren, Finanz- und Anlagegeschäf- bedingungen, die im Wesentlichen nachfolgen - selbst bewohnten Liegenschaften mit mehr ten, Bürgschaften sowie Spiel und Wette den Inhalt haben, werden dem Versicherten als drei Wohn- resp. Geschäftseinheiten Luftfahrzeugen, sofern eine amtliche Eig- auf Verlangen ausgehändigt. oder nicht selbst bewohnten Liegenschaf- nungsprüfung erforderlich ist ten sowie Ferienwohnungen, welche länger Motorfahrzeugen Versicherte Personen und Ereignisse Versicherte Leistungen als zwei Monate im Jahr vermietet werden Versichert sind diejenigen Personen, welche a) Todesfall dem Erwerb, der Veräusserung, der gemäss Coop Rechtsschutz Anspruch auf Pri- CHF Verpfändung und der Vermietung von vatrechtsschutz haben. Gedeckt sind Unfälle, Liegenschaften und Grundstücken, die eine versicherte Person durch ein Verbre- b) Ganzinvalidität inkl. Time-Sharing-Verträge, sowie der chen erleidet. CHF bzw. eine lebenslängliche Auflösung von gemeinschaftlichem Rente für über 65-jährige Personen, be- Eigentum an solchen rechnet nach einer speziellen Rententafel der Eigenschaft als Organ, gesetzlicher Vertreter oder Gesellschafter von juristischen c) Heilungskosten Personen oder Personengesellschaften betraglich unbegrenzt während 5 Jahren d) Sachschäden bis CHF pro Fall für Schäden an Sachen, die ein Versicherter auf sich oder mit sich trägt, soweit der Schaden im Zusammenhang mit einem versicherten Ereignis steht 16 17

10 Internet-Rechtsschutz Versichert sind die nachfolgenden Rechtsschutzfälle, sofern sie im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets stehen und die Interessen der versicherten Personen betreffen. Die Versicherung gilt weltweit. 20. Versicherte Rechtsschutzfälle und Eigenschaften Wartefrist Grundereignis (gem. Ziffer 3) Leistungsbeschränkung Besonderheiten a) Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden 3 Monate Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF Bei Fällen im Zusammenhang mit Verträgen über die Veräusserung von Immobilien und mit Verträgen über Time-Sharing besteht nur Anspruch auf eine Rechtsberatung im Umfang von CHF 500. Mindeststreitwert beträgt CHF 200. Falls bei Fällen im Zusammenhang mit einer Nicht- oder Falschlieferung bzw. einem Betrug die rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen nach der Schadensmeldung ergebnislos war, werden die Kosten des Einkaufs bis max. CHF übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr Bei Versicherungsverträgen werden die Leistungen auf Streitigkeiten, die sich auf das Zustandekommen des Vertrages beziehen, beschränkt b) Rechtsstreitigkeiten als Opfer von Kreditkartenmissbrauch Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF Leistungen werden erbracht, sofern der Kreditkartenmissbrauch über das Internet begangen wurde c) Rechtsstreitigkeiten als Opfer von Phishing und Hacking (Account- Missbrauch) Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF Falls eine rechtliche Unterstützung innerhalb von 60 Tagen nach der Schadensmeldung erfolglos war, werden die Kosten bis max. CHF übernommen, welche bei unautorisiertem Kauf/Verkauf durch Dritte vom eigenen Konto in Form von Minderung des Guthabens entstehen (Vermögensschaden). Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr d) Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing gegen eine versicherte Person Zeitpunkt des Gesetzesverstosses CHF Zusätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis CHF übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr e) Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Drohung, Nötigung, Erpressung gegen eine versicherte Person Zeitpunkt des Gesetzesverstosses CHF Zusätzlich werden die Kosten eines spezialisierten Dienstleisters für die Löschung persönlichkeitsverletzender Internetinhalte bis CHF übernommen. Versichert sind max. zwei Schadenfälle pro Kalenderjahr f) Rechtsstreitigkeiten aus Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten (aktiver und passiver Urheberrechtsschutz) Zeitpunkt des den Streit auslösenden CHF Beim passiven Urheberrechtsschutz (Urheberrechtsverletzung), begangen durch die versicherte Person, besteht eine Leistungsbeschränkung von CHF Kein Rechtsschutz wird gewährt bei Fällen, in denen die versicherte Person einen Domain-Namen registriert hat, der mit bekannten Kennzeichen identisch ist, um es dem betroffenen Kennzeicheninhaber zu verunmöglichen, seinen Web-Auftritt unter dieser Internet-Adresse zu präsentieren (sog. Domain Name Grabbing) 18 19

AS09d 11.08 T. +41 (0)44 360 11 11. Angestellte Schweiz. 8033 Zürich. Rigiplatz 1 Postfach T. +41 (0)62 836 00 36 T. +41 (0)62 836 00 00

AS09d 11.08 T. +41 (0)44 360 11 11. Angestellte Schweiz. 8033 Zürich. Rigiplatz 1 Postfach T. +41 (0)62 836 00 36 T. +41 (0)62 836 00 00 AS09d 11.08 Die umfassende Rechtsschutz-Versicherung Sichern Sie Ihre Rechte Sie erhalten dazu unsere volle Unterstützung und Hilfe. Prämie: nur CHF 118. pro Jahr! In Zusammenarbeit mit: Haben Sie Fragen?

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