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1 A U F E I N E N B L I C K Fahrzeug-Werkstätten- und Händler-Rechtsschutz: Werk statt Ärger Tankstellen-Rechtsschutz: Benzin statt Belastung Fahrschulen-Rechtsschutz: Schulen statt streiten Das bieten wir als Rechtsschutz-Spezialist: Fahrzeug-Werkstätten- und Händler-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz. Weil die Arbeit in Werkstätten ein erhöhtes Risiko bei Arbeitsunfällen mit sich bringt. Alle Kfz sind versichert. Auch solche, die nicht auf die Werkstätte zugelassen sind sofern sie im Gewahrsam der Werkstätte sind. Tankstellen-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz auch bei Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz! Alle Kfz sind versichert. Auch solche, die nicht auf die Tankstelle zugelassen sind sofern sie im Gewahrsam der Tankstelle sind. Fahrschulen-Rechtsschutz Straf-Rechtsschutz insbesondere für Fahrlehrer Alle Kfz sind versichert Schadenersatz-Rechtsschutz für Fahrlehrer Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen Sozialversicherungs-Rechtsschutz Unternehmensstrafrecht im Produkt enthalten Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen Unternehmensstrafrecht im Produkt enthalten Sozialversicherungs-Rechtsschutz Unternehmensstrafrecht im Produkt enthalten Die folgenden Leistungsbeschreibungen geben einen kurzen Überblick der im Produkt versicherbaren Risiken. Den konkreten Umfang des Versicherungsschutzes finden Sie in den ARB und/oder ERB, die auch die Vertragsgrundlage darstellen. 1

2 AUF EINEN BLICK > LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN Fahrzeug-Werkstätten- und Händler-Rechtsschutz: Werk statt Ärger ARAG Basis-Schutz Schadenersatz-Rechtsschutz im Privat-, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Straf-Rechtsschutz im Privat-, Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde. Lenker-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz beim Lenken von fremden Fahrzeugen. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden: Bis zur Hälfte der Versicherungssumme ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-Rechtsschutzes mit Personenschäden diejenigen Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schmerzensgeld ( 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigungen ( 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind. Beratungs-Rechtsschutz: Beratung durch einen vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt oder Notar inkl. eines Schreibens des beratenden Anwalts an die Gegenseite (bei Bedarf), sofern die Angelegenheit Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen: Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und des Sachwalterrechtes inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren, I. Instanz, Kostendeckung bis max. 1% der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist. Wartefrist: 12/9/6 Monate Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich: und/ oder außergerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen der versicherten über unbewegliche Sachen inkl. Rückgriffsansprüche des Bürgen ( 1358 ABGB). Versicherungsschutz für unselbständig tätige Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige: Im Rahmen des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz bis zu einem Streitwert von Euro für Fälle, die aus einer nebenberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit resultieren. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: Im Rahmen des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen der versicherten Personen, ausgenommen solcher mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer. Gutachten-Rechtsschutz: Der Versicherer übernimmt die Kosten für außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro Versicherungsfall, sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen im Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vor Arbeitsgerichten und in dienst-, besoldungsund pensionsrechtlichen Verfahren aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Sozialversicherungs-Rechtsschutz im Privat-, Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen sowie in sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. 2

3 > LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN Steuer-Rechtsschutz: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in Strafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes. Daten-Rechtsschutz: Die Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz. Fahrzeug-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf-Rechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz für alle auf den versicherten Betrieb zugelassenen oder im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger (ausgenommen vermietete und verleaste Fahrzeuge), alle fremden Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger, die der Betrieb in Gewahrsam hat, und alle Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger, die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen; Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für alle ohne betriebliche Nutzung gehaltenen Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger des Betriebsinhabers und der mitversicherten Personen. Versicherungsschutz in Verwaltungsstrafverfahren, wenn die Strafe mehr als 0,15% der Versicherungssumme ausmacht. Bausteine Fahrzeug-Werkstätten- und Händler-RS: Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte im Privat-, Berufsund Betriebsbereich Freispruch statt Schuldspruch: Rückwirkender Versicherungsschutz für Vorsatzdelikte, wenn das Verfahren endgültig eingestellt wird oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (siehe Baustein Fahrschulen-Rechtsschutz) Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Vertrag statt Verfahren: (vorbehaltlich der individuellen Genehmigung durch die ARAG Österreich) Versicherungsschutz für die Kosten aus der gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Verfolgung oder Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers betreffend bewegliche Sachen sowie betreffend die versicherten Fahrzeuge (ausgenommen Verträge über die Vermietung oder die Verleasung derartiger Fahrzeuge), inkl. oder exkl. Verträge betreffend den Handel mit Fahrzeugen. Tankstellen-Rechtsschutz: Benzin statt Belastung ARAG Basis-Schutz Schadenersatz-Rechtsschutz im Privat-, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Straf-Rechtsschutz im Privat-, Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde. Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte im Privat-, Rückwirkender Versicherungsschutz für Vorsatzdelikte, wenn das Verfahren endgültig eingestellt wird oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt. Lenker-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz beim Lenken von fremden Fahrzeugen. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden: Bis zur Hälfte der Versicherungssumme ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-Rechtsschutzes mit Personenschäden diejenigen Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schmerzensgeld ( 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigungen ( 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind. Beratungs-Rechtsschutz: Beratung durch einen vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt oder Notar inkl. eines Schreibens des beratenden An- 3

4 > LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN walts an die Gegenseite (bei Bedarf), sofern die Angelegenheit Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen: Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und des Sachwalterrechtes inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren, I. Instanz, Kostendeckung bis max. 1% der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist. Wartefrist: 12/9/6 Monate Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich: Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen der versicherten über unbewegliche Sachen inkl. Rückgriffsansprüche des Bürgen ( 1358 ABGB). Versicherungsschutz für unselbständig tätige Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige: Im Rahmen des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz bis zu einem Streitwert von Euro für Fälle, die aus einer nebenberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit resultieren. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: Im Rahmen des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen der versicherten Personen, ausgenommen solcher mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer. Gutachten-Rechtsschutz: Der Versicherer übernimmt die Kosten für außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro Versicherungsfall, sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und damit endgültig beendet ist. Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen im Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vor Arbeitsgerichten und in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Sozialversicherungs-Rechtsschutz im Privat-, Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen sowie in sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Steuer-Rechtsschutz: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in Strafverfahren aus dem Bereich des Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes. Daten-Rechtsschutz: Die Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz. Fahrzeug-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf-Rechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz für alle auf den versicherten Betrieb zugelassenen oder im Eigentum des Versicherungsnehmers stehenden Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger (ausgenommen vermietete und verleaste Fahrzeuge), alle fremden Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger, die der Betrieb in Gewahrsam hat, und alle Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger, die ein Probefahrtkennzeichen des versicherten Betriebes tragen; Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für alle ohne betriebliche Nutzung gehaltenen Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger des Betriebsinhabers und der mitversicherten Personen. Baustein Tankstellen-Rechtsschutz: Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich und Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Vertrag statt Verfahren: Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers betreffend bewegliche Sachen sowie betreffend die versicherten Fahrzeuge (ausgenommen Verträge über die Vermietung oder die Verleasung derartiger Fahrzeuge), exkl. Verträge betreffend den Handel mit Fahrzeugen. Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz (siehe Baustein Fahrschulen-Rechtsschutz) 4

5 > LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN Fahrschulen-Rechtsschutz: Schulen statt streiten ARAG Basis-Schutz Schadenersatz-Rechtsschutz im Privat-, Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Straf-Rechtsschutz im Privat-, Verteidigung in einem Strafverfahren, das entweder von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen eingeleitet wurde. Lenker-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf- und Führerschein-Rechtsschutz beim Lenken von fremden Fahrzeugen. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden: Bis zur Hälfte der Versicherungssumme ersetzt der Versicherer in Versicherungsfällen des Schadenersatz-Rechtsschutzes mit Personenschäden diejenigen Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schmerzensgeld ( 1325 ABGB) und Verunstaltungsentschädigungen ( 1326 ABGB), die beim Schädiger uneinbringlich sind. Beratungs-Rechtsschutz: Beratung durch einen vom Versicherer beauftragten Rechtsanwalt oder Notar inkl. eines Schreibens des beratenden Anwalts an die Gegenseite (bei Bedarf), sofern die Angelegenheit damit endgültig beendet ist. Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen: Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes, der Rechte zwischen Eltern und Kindern, des Eherechtes, des Obsorgerechtes eines anderen und des Sachwalterrechtes inkl. Mediation. Für Unterhaltsansprüche besteht im Außerstreitverfahren, I. Instanz, Kostendeckung bis max. 1% der Versicherungssumme, wenn dadurch die Angelegenheit beendet ist. Wartefrist: 12/9/6 Monate Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Privatbereich Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen der versicherten über unbewegliche Sachen inkl. Rückgriffsansprüche des Bürgen ( 1358 ABGB). Versicherungsschutz für unselbständig tätige Angehörige auch als nebenberuflich selbständig Erwerbstätige: Im Rahmen des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes besteht Versicherungsschutz bis zu einem Streitwert von Euro für Fälle, die aus einer nebenberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit resultieren. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: Im Rahmen des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen der versicherten Personen, ausgenommen solcher mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer. Gutachten-Rechtsschutz: Der Versicherer übernimmt die Kosten für außergerichtliche Gutachten in privaten Versicherungsstreitigkeiten bis maximal 1% der Versicherungssumme pro Versicherungsfall, sofern die Angelegenheit nicht gerichtlich ausgetragen werden muss und Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen im Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vor Arbeitsgerichten und in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen inkl. Mediation. Sofern die Angelegenheit dadurch endgültig erledigt wird, werden auch die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung bis maximal 1% der Versicherungssumme übernommen. Sozialversicherungs-Rechtsschutz im Privat-, Versicherungsschutz in gerichtlichen Verfahren wegen Streitigkeiten mit Sozialversicherungsträgern in Leistungssachen sowie in sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Steuer-Rechtsschutz: Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Höchstgerichten und die Verteidigung in Strafverfahren aus dem Bereich des 5

6 AUF EINEN BLICK > LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN Steuer-, Zoll- und Abgabenrechts. Bei Vorwurf eines Vorsatzdeliktes im Strafverfahren nur bei endgültiger Einstellung, Freispruch oder Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes. Daten-Rechtsschutz: Die Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz. Fahrzeug-Rechtsschutz: Schadenersatz-, Straf-Rechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz für alle auf die rechtsschutzversicherte Fahrschule zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger und für die von der Fahrschule gemieteten oder geliehenen Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger und für Schülerfahrzeuge während des Fahrschulbetriebes und für alle vom Betriebsinhaber und den mitversicherten Personen ohne betriebliche Nutzung gehaltenen Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger. Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für alle ohne betriebliche Nutzung gehaltenen Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger des Betriebsinhabers und der mitversicherten Personen. Bausteine Fahrschulen-Rechtsschutz: Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz inkl. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz Vertrag statt Verfahren: Für alle auf die rechtsschutzversicherte Fahrschule zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser sowie Anhänger. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz im Betriebsbereich Vertrag statt Verfahren: (vorbehaltlich der individuellen Genehmigung durch die ARAG Österreich) Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen der versicherten über unbewegliche Sachen bis zur vereinbarten Streitwertgrenze. Straf-Rechtsschutz für Vorsatzdelikte im Privat-, Berufsund Betriebsbereich Freispruch statt Schuldspruch: Rückwirkender Versicherungsschutz für Vorsatzdelikte, wenn das Verfahren endgültig eingestellt wird oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt Ermittlungs-Straf-Rechtsschutz Klärung statt Anklage: Die Verteidigung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor Anklage bis 10% der Versicherungssumme, wenn vor oder nach Anklage eine endgültige Einstellung, ein Freispruch oder eine Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes erfolgt. Beispiele Fahrzeug-Werkstätten- und Händler-Rechtsschutz Werk statt Ärger: Straf-Rechtsschutz: Bei Arbeiten unter einer defekten Hebebühne wird ein Lehrling durch das Herabsenken der Bühne schwer verletzt. Gegen den für die Aufsicht in der Werkstatt verantwortlichen Werkstattleiter (VN) wird ein Strafverfahren eingeleitet. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: In die Werkstatt wird eingebrochen, die Räumlichkeiten werden verwüstet. Die Diebstahlversicherung weigert sich, die vom Versicherungsnehmer gemeldete Schadensumme zu bezahlen. Sozialversicherungs-Rechtsschutz: Ein Sozialversicherungsträger wirft dem VN (Firmeninhaber) vor, zu wenig Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Der Anwalt wahrt die Interessen des VN im gerichtlichen Verfahren. Tankstellen-Rechtsschutz Benzin statt Belastung: Straf-Rechtsschutz: Bei einer Überprüfung des Tankstellenshops finden die Prüfer abgelaufene Lebensmittel, die zum Verkauf angeboten werden. Ein Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz wird eingeleitet. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: Ein Kunde LKW-Fahrer eines Frächterunternehmens tankt auf Rechnung. Die Rechnung wird vom Unternehmen jedoch nicht beglichen. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: In die Tankstelle wird eingebrochen, die Räumlichkeiten werden verwüstet. Die Diebstahlversicherung weigert sich, die vom Versicherungsnehmer gemeldete Schadensumme zu bezahlen. Rechtsschutz in Arbeits- und Dienstrechtssachen: Der Versicherungsnehmer kündigt einem Mitarbeiter, da dieser trotz mehrmaliger Ermahnung immer zu spät zur Arbeit kommt. In der Folge stellt der ehemalige Angestellte ungerechtfertigte Forderungen an das Unternehmen. Fahrschulen-Rechtsschutz Schulen statt streiten: Straf-Rechtsschutz: Ein Fahrlehrer stößt mit seinem Fahrzeug, als er aus der Garage fährt, einen Radfahrer nieder und dieser verletzt sich. Ein Strafverfahren wird eingeleitet. Schadenersatz-Rechtsschutz: Nach einem Kfz-Unfall bestreitet der Gegner das Verschulden. Die Fahrschule benötigt eine anwaltliche Vertretung in der Auseinandersetzung um die Haftungsfrage. Sozialversicherungs-Rechtsschutz: Ein Mitarbeiter geht aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension. Als der Sozialversicherungsträger die Leistung verweigert, kann der Mitarbeiter mit Hilfe eines Anwalts vor dem Sozialgericht seine Forderung erwirken. 6

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