Studien- und Pru fungsordnung Besonderer Teil 0471

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1 Studien- und Pru fungsordnung Besonderer Teil 0471 Satzungsteil des an der FFH Gesellschaft zur Erhaltung und Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen mbh (in der Folge FFH) eingerichteten Kollegiums gemäß 10 Abs. 3 Z 10 FHStG in der Fassung des Kollegiumsbeschlusses vom Besonderer Teil für den Masterstudiengang 0471 Wirtschaftsinformatik 1. Formale Angaben laut Akkreditierungsbescheid Weitere Angaben zum Studiengang Zugangsvoraussetzungen Aufnahmeverfahren und Aufnahmeordnung... 2 Aufnahmekriterien und deren Gewichtung Curriculum... 3 Qualifikationsprofil der Absolventinnen und Absolventen... 3 Bezeichnung und Gesamtumfang der Pflicht- und Wahlpflichtmodule... 4 Bezeichnung, Art und Umfang der die Module bildenden Lehrveranstaltungen... 4 Angaben zur Möglichkeit / Verpflichtung eines Auslandssemesters Studiengangsspezifische Ergänzungen der Bestimmungen der allgemeinen Prüfungsordnung... 6 Bestimmungen über die Anfertigung der Masterarbeiten... 6 Die Betreuung und Begutachtung der Masterarbeiten... 7 Negativ beurteilte Masterarbeiten... 7 Voraussetzung für die den Studiengang abschließende kommissionelle Prüfung... 7 Ablauf der den Studiengang abschließenden kommissionellen Prüfung... 7 Nicht-Antritt zu einer Masterprüfung Formale Angaben laut Akkreditierungsbescheid Studiengangskennzahl: 0471 Bezeichnung des Studiengangs: Studiengangsart: Wirtschaftsinformatik FH-Masterstudiengang Organisationsform: Bezeichnung des akademischen Grades: Kurzform: berufsbegleitend Beginn der Programmkreditierung: Erstes genehmigtes Studienjahr: 2009/10 Regelstudiendauer in Semestern: 4 ECTS Credits: 120 Master of Arts in Business MA oder M.A. zielgruppenspezifisch: nein Gesamtplatzzahl: 90 FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

2 2. Weitere Angaben zum Studiengang Leiterin oder Leiter des Studiengangs: Unterrichtssprache: Spezialisierungs- und Vertiefungsrichtungen: Semestereinteilung Prof.(FH) DI Dr. Martin Staudinger Deutsch einzelne Lehrveranstaltungen und Unterlagen auch in Englisch keine Ein Semester umfasst in der Regel drei Präsenzund zwei Fernstudienphasen. Wiederholungsprüfungen können auch außerhalb der Präsenzoder Fernstudienphasen abgehalten werden. Ebenso können die Abgabefristen für einzelne Teilprüfungen ( Einsendeaufgaben ) in der lehrveranstaltungsfreien Zeit nach der letzten Präsenzphase eines Semesters liegen. 3. Zugangsvoraussetzungen Für die Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik müssen Bewerberinnen und Bewerber mindestens eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen nachweisen: 1. ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang 2. ein gleichwertiges abgeschlossenes Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung Fachlich in Frage kommend ist jedenfalls das Wirtschaftsinformatik-Bachelorstudium an der FernFH. Der Zugang zum Aufnahmeverfahren kann im Einzelfall auch gewährt werden, wenn zu diesem Zeitpunkt der Nachweis einer der beiden genannten Möglichkeiten noch nicht vollständig erbracht werden kann, die voraussichtliche Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den Zeitpunkt des Studienbeginns aber abzusehen ist. 4. Aufnahmeverfahren und Aufnahmeordnung Aufnahmekriterien und deren Gewichtung Der Zeitpunkt der Anmeldung stellt kein Reihungskriterium dar, solange die Anmeldung innerhalb der Zulassungsfrist erfolgt. Ziel des Aufnahmegesprächs ist, anhand eines standardisierten Interviews die Einschlägigkeit der bisherigen beruflichen Praxis zu beurteilen sowie gemeinsam mit den Bewerberinnen und Bewerbern die realistische Durchsetzbarkeit eines berufsbegleitenden FH-Fernstudiums zu ermessen. Ebenso werden von Bewerberinnen und Bewerbern bereits absolvierte Bachelor-, Diplom- oder Masterstudien in die Beurteilung einbezogen. Übersteigt die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, wird der Median aus den Noten des für die Aufnahme in den Master Studiengang relevanten, zuletzt abgeschlossenen Studium als Reihungskriterium herangezogen. Die Aufnahmegespräche werden von der Studiengangsleitung oder von ihr dazu bestimmten Personen an Hand eines Interviewleitfadens geführt und schriftlich dokumentiert. Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit unklaren, fehlenden oder nicht explizit angeführten Qualifikationen dient das Aufnahmegespräch auch der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen; in diesem Fall ist das Aufnahmegespräch in jedem Fall durch die Studiengangsleitung durchzuführen. FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

3 Nicht aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerbern (und jenen, die zwar zum Studium zugelassen wurden, es aber nicht angetreten sind) steht es frei, sich für ein folgendes Studienjahr erneut zu bewerben. Sie unterliegen dann den zu diesem Zeitpunkt gültigem Aufnahmeverfahren und Reihungskriterien; eine bevorzugte Berücksichtigung aufgrund der früheren Bewerbung ist nicht vorgesehen. 5. Curriculum Qualifikationsprofil der Absolventinnen und Absolventen Als eigenständige wissenschaftliche Disziplin ist die Wirtschaftsinformatik primär zwischen der Informatik und Betriebswirtschaft ansgesiedelt. Weiters spielen die Volkswirtschaft, Recht und Management eine wichtige Rolle. Eine genaue Abgrenzung ist allerdings nur schwer möglich, und so wird durch die Wirtschaftsinformatik ein sehr breites Spektrum an Möglichkeiten eröffnet. Trotzdem die Wirtschaftsinformatik ein relativ junges Fachgebiet ist, hat sie bereits mehrere Entwicklungen hinter sich. Endgültig als akademische Disziplin etabliert hat sich die Wirtschaftsinformatik seit in der Wirtschaftspraxis der Bedarf nach interdisziplinär ausgebildetem Personal signifikant zunahm. Mit der zunehmenden Bedeutung des Internets für Unternehmen entwickelt sich die Wirtschaftsinformatik auch zum Enabler. Galten die Unterstützung und Verbesserung der Umsetzung der Unternehmensstrategie als vorrangige Hauptaufgaben der Wirtschaftsinformatik so wird durch die Wirtschaftsinformatik neuerdings auch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle forciert. Damit ergeben sich weitere Tätigkeitsfelder die erst in den nächsten Jahren etabliert und derzeit noch nicht vorhersehbar sind. Ein Ziel des Wirtschaftsinformatik Master Studiums an der FernFH ist die Vermittlung praktischer Fähigkeiten, um Informations- und Kommunikationssysteme (IKS) zur Unterstützung laufender Geschäftsprozesse in (inter)nationalen Unternehmen und im öffentlichen Dienst zu entwerfen, zu implementieren und einzuführen. Weiters zielt das Studium auf die Behandlung unterschiedlicher theoretischer Aspekte ab. Zum einen, um die Theorien, Methoden und Werkzeuge zur Abstimmung der Unternehmensstrategie und der dazu notwendigen Informationsverarbeitung zu vertiefen. Zum anderen, um weiterführend theoretische angewandte wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der angewandten IKS durchführen zu können. Angewandt deswegen, da die Wirtschaftsinformatik sich der Entwicklungen der Informationstechnik bedient und diese anwendet. Ein weiteres sehr wichtiges Thema das im Wirtschaftsinformatik Master Studium behandelt wird ist IT-Security. Das vor allem wegen der steigenden Bedeutung des Internets für Unternehmen, nicht zuletzt aber wegen der gestiegenden Nachfrage. Aus diesen Gründen bildet dieses Thema den thematische Schwerpunkt im Wirtschaftsinformatik Master Studium. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen zielen darauf ab, die Themen rund um Enterprise Information System Security als ganzheitliche Disziplin zu betrachten. Dementsprechend soll auch nicht nur IKS isoliert betrachtet werden sondern vom inhärenten Risiko ausgegangen werden, welches der Information innewohnt, wenn unabhängige Dritte davon Kenntnis erlangen. Dabei ist IT-Sicherheit ein wesentlicher Teil, jedoch nicht ausschließlich. Wesentlich ist allerdings, dass die IT ihrerseits die Geschäftsziele unterstützt (zumindest ihr nicht zuwider läuft) und demnach ein hoher Grad an IT-Business-Alignment gegeben ist. Fragen des Managements rund um den Einsatz von Technologien, wie IT-Technologien effektiv und effizienter eingesetzt werden können und gewährleistet werden kann, diese im Einklang mit der Unternehmensstrategie und den daraus abgeleiteten Unternehmenszielen zu nutzen, um einen Beitrag zum Unternehmenserfolg zu liefern. Fragen wie diese spielen sowohl in der wirtschaftlichen Praxis als auch in der akademischen Welt eine wichtige Rolle. Dementsprechend stellen die zu erstellenden Masterarbeiten wissenschaftliche Arbeiten dar, die wissenschaftliche Themen mit ebensolchen Methoden, selbständig bearbeitet und mit starkem Bezug zu praxisorientierten Fragen, entsprechende Lösungen generieren. FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

4 Die Auseinandersetzung im Rahmen der Ausarbeitung der Masterarbeit mit einem der Schwerpunktthemen des Master Studiums kann als Ziel die Rolle des Chief Information Officers einzunehmen verstanden werden. Ebenso kann eine Weiterqualifizierung im Rahmen eines Dissertationsstudiums angestrebt werden. Bezeichnung und Gesamtumfang der Pflicht- und Wahlpflichtmodule Pflichtmodule: Modulbezeichnung ECTS Management- und Beratungstheorie 9 IT-Recht 6 Volkswirtschaftslehre 6 English: Advanced Skills 2 Marktorientierte Unternehmensführung 5 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 6 Quantitative Methoden der Wirtschaftsinformatik 6 Advanced IT Topics 8 Persönlichkeitsentwicklung 6 Managementinformationssysteme 3 IT-Consulting 10 Informationssystemmanagement 19 IT Partnership 6 Wissenschaftliche Seminare und Masterarbeit 28 Bezeichnung, Art und Umfang der die Module bildenden Lehrveranstaltungen Hinweis: Der Umfang der Lehrveranstaltungen ist im Folgenden sowohl in ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) als auch in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Dabei stehen die ECTS als Maß für den zeitlichen Umfang der von den Studierenden erwarteten Leistung und die SWS als Maß für die Beauftragung der haupt- und nebenberuflichen Lehrenden. In der Regel entspricht 1 SWS» 2 ECTS bzw. 1 ECTS» 0,5 SWS. Management und Beratungstheorie ECTS SWS MBT 1 Management und Organisation 3 1,5 MBT 2 Beratungstheorie, -methoden und -werkzeuge 3 1,5 MBT 3 Management kooperativer Informationssysteme 3 1,5 IT-Recht ECTS SWS ITR 1 ITR 2 Rechtsfragen und Rechtsprobleme in der Wirtschaftsinformatik Internationales Vertragsrecht und Europarechtsmaterien in der WI ITR 3 Medienrecht Neue Medien 2 1 FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

5 Volkswirtschaftslehre ECTS SWS VW 1 Angewandte Mikroökonomik 2 1 VW 2 Angewandte Makroökonomik 2 1 VW 3 Internationale Wirtschaft 2 1 English: Advanced Skills ECTS SWS ENG 1 English: Advanced Skills 2 1 Marktorientierte Unternehmensführung ECTS SWS MUF 1 Marktorientierte Unternehmensführung MUF 2 Kundenbeziehungsmanagement 2 1 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ECTS SWS ABWL 1 Unternehmensanalyse und planung ABWL 2 Corporate Finance Quantitative Methoden der Wirtschaftsinformatik ECTS SWS QM 1 Optimierung, dynamische Systeme QM 2 Analyse- und Strukturmodelle Advanced IT-Topics ECTS SWS AIT 1 Ubiquitous & Pervasive Computing 4 2 AIT 2 Verteilte Systeme 4 2 Persönlichkeitsentwicklung ECTS SWS PE 1 Gesprächsführung, Verhandeln und Konfliktlösung 2 1 PE 2 Beratung und Führung 2 1 PE 3 Change Management 2 1 Managementinformationssysteme ECTS SWS MIS 1 MIS und Berichtssysteme FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

6 IT-Consulting ECTS SWS ITC 1 Business & Competitive Intelligence Systems ITC 2 Internationale IT-Projekte und -Projektcontrolling 4 2 ITC 3 E-Business Informationssystemmanagement ECTS SWS ISM 1 Führung und Organisation 2 1 ISM 2 Management von IT-Prozessen 2 1 ISM 3 Technische Sicherheitsaspekte 2 1 ISM 4 Informationssicherheitsmanagement 2 1 ISM 5 IT-Frameworks und Methoden ISM 6 IT-Governance ISM 7 Knowledge Management Instruments & Enterprise Knowledge Infrastructures ISM 8 ISM Fallbeispiel 2 1 IT Partnership ECTS SWS ITP 1 Outsourcing, Offshoring & Alliances ITP 2 Collaborative Business Wissenschaftliche Seminare und Masterarbeit ECTS SWS WSM 1 Wissenschaftstheorie und methodik 2 1 WSM 2 Aufbau und Exposé wissenschaftlicher Arbeiten 2 1 WSM 3 Masterseminar WSM 4 Masterseminar WSM 5 Masterarbeit 20 Angaben zur Möglichkeit / Verpflichtung eines Auslandssemesters Auslandssemester nach Rücksprache mit der Studiengangsleitung möglich. 6. Studiengangsspezifische Ergänzungen der Bestimmungen der allgemeinen Prüfungsordnung Bestimmungen über die Anfertigung der Masterarbeiten Masterarbeiten dienen dazu, wissenschaftliche Kompetenz zu erwerben, indem eine berufsrelevante Forschungsfrage nach wissenschaftlichen Prinzipien und Methoden beantwortet wird. Diese Prinzipien sind: FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

7 1. Die Fragestellung ist auf eine sehr konkrete Problemstellung idealerweise aus dem beruflichen Umfeld des Studierenden ausgerichtet. 2. Die Lösung der Frage muss heute oder in Zukunft einen Nutzen erzeugen. 3. Die Masterarbeit muss einen bestimmten Grad an Originalität aufweisen und einen innovativen Beitrag zum bisher bekannten (und publizierten) Wissensstand leisten. 4. Die Beantwortung der Forschungsfrage muss nachvollziehbar begründet und validierbar sein. Die Betreuung und Begutachtung der Masterarbeiten Die Betreuung und Begutachtung der Masterarbeiten kann von Personen aus dem Kreis der Lehrveranstaltungs-Leiterinnen und Leitern und auch durch externe ExpertInnen vorgenommen werden, die nicht dem (haupt- oder nebenberuflichen) Lehrendenpersonal angehören. Voraussetzung ist hierbei jedenfalls neben der Fachexpertise auch zumindest ein dem Masterstudium vergleichbarer akademischer Abschluss. Negativ beurteilte Masterarbeiten Bei negativer Beurteilung muss die Masterarbeit innerhalb einer angemessenen Frist neuerlich bearbeitet werden. Dabei ist ein Themenwechsel nicht zulässig. Solange die Arbeit nicht angenommen wurde, ist ein Antritt zur abschließenden Masterprüfung nicht möglich. Voraussetzung für die den Studiengang abschließende kommissionelle Prüfung Die Voraussetzungen, dass man zur kommissionellen, das Masterstudium abschließenden Prüfung ( Masterprüfung ) antreten kann, sind: 1. Eine aufrechte Immatrikulation in dem Semester, in dem die Masterprüfung abgelegt werden soll. 2. Spätestens drei Wochen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin: Die erfolgreiche Absolvierung aller im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen durch das positive Ablegen aller Prüfungen oder gegebenenfalls die Anrechnung der entsprechenden ECTS- Credits und zugehörigen Lernergebnisse durch die Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse. 3. Spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Prüfungstermin: Abgabe der digitalen Version (im pdf-format) im Online-Campus an die jeweilige BetreuerIn. Die digitale Version darf sich nicht mehr von der gedruckten Version (diese ist spätestens in der darauffolgenden Woche also eine Woche vor dem vorgesehenen Prüfungstermin abzugeben) unterscheiden. 4. Spätestens eine Woche vor dem vorgesehenen Prüfungstermin: Das Vorliegen der Gutachten zu den Masterarbeiten. Bei positiver Beurteilung durch die BetreuerIn wird die Masterarbeit approbiert. Im Falle einer negativen Beurteilung wird die Masterarbeit nicht approbiert und die Masterarbeit zurückgewiesen. Die StudentIn hat nun bis zwei Wochen vor dem nächsten Prüfungstermin Zeit, die Arbeit zu korrigieren und wieder einzureichen. Ein Wechsel des Themas ist nicht möglich. 5. Spätestens bis zum vorgesehenen Prüfungstermin: Das Vorliegen der Masterarbeit in gebundener Form (Hardcopy) an der FFH. Die gedruckte Version hat an der vorgesehenen Stelle die eigenhändige Unterschrift der Autorin oder des Autors zu enthalten. Ablauf der den Studiengang abschließenden kommissionellen Prüfung Die abschließende kommissionelle Masterprüfung ist vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat abzulegen. Dem Senat gehören zwei PrüferInnen an wobei eine PrüferIn die BetreuerIn der Masterarbeit ist. Die zweite PrüferIn kann aber muss nicht die VerfasserIn des zweiten Gutachtens sein. Die dritte Person im Senat übernimmt den Vorsitz während der Prüfung. Die Prüfung dauert pro KandidatIn max. 60 Minuten. Die Studierende präsentiert zunächst ihre Masterarbeit. Dazu sind 20 Minuten vorgesehen. Die Präsentation sollte, ähnlich wie im Rahmen wissenschaftlicher Vorträge bei Konferenzen und Tagungen, den Mitgliedern der Prüfungskommission neben einem Überblick über die in FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

8 der Arbeit behandelte Thematik auch die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem in der Arbeit herausgearbeiteten wissenschaftlichen Diskurs verdeutlichen. Während der darauffolgenden 30 Minuten werden die Prüfungsfragen abwechselnd von den PrüferInnen gestellt. Im Prüfungsgespräch haben die Mitglieder der Prüfungskommission die Möglichkeit, mit der KandidatIn eine Diskussion aus dem Blickwinkel ihres Fachgebietes zu führen und so Querbezüge zwischen der Masterarbeit und den relevanten Fächern des Curriculums sowie über sonstige studienplanrelevante Inhalte herzustellen. Den KandidatInnen wird so auch die Möglichkeit gegeben zu zeigen, dass sie in der Lage sind, neben dem Faktenwissen auch die angewandten wissenschaftlichen Methoden zur Erarbeitung der Problemlösungen darzustellen. Die Masterprüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen: Präsentation der Masterarbeit Prüfungsgespräch, das auf die Querverbindungen des Themas der Masterarbeit zu den relevanten Fächern des Studienplans eingeht, sowie einem Prüfungsgespräch über sonstige studienplanrelevante Inhalte. Nach der mündlichen Prüfung wird sich die Kommission zunächst auf eine Note (1-5) für die mündliche Prüfungsleistung einigen. Diese Note wird den Studierenden unmittelbar nach der Beratung der Prüfungskommission mitgeteilt. Für die Gesamtbeurteilung der Masterprüfung wird das gewichtete Mittel der zwei Teile Note der kommissionellen Prüfung (60%) und Note Masterarbeit (40%) gebildet. Masterprüfungen können insgesamt nicht bestanden, bestanden, mit gutem Erfolg bestanden oder mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden werden. Nicht bestanden wird die Masterprüfung, wenn die Prüfungskommission die Leistung der mündlichen, kommissionellen Prüfung negativ beurteilt. Mit ausgezeichnetem Erfolg werden Masterprüfungen bestanden, wenn die Gesamtbeurteilung eine herausragende Leistung der Kandidatin oder des Kandidaten bescheinigt. Herausragend ist eine Note (gewichtetes Mittel, siehe oben), deren Zahlenwert kleiner oder gleich dem 10%-Quantil der Zahlenwerte der Noten aller Prüflinge des Hauptprüfungstermins ist. Mit gutem Erfolg werden Masterprüfungen bestanden, wenn die Gesamtbeurteilung eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Prüfungsleistung der Kandidatin oder des Kandidaten bescheinigt. Deutlich über dem Durchschnitt ist eine Note (gewichtetes Mittel, siehe oben), deren Zahlenwert kleiner oder gleich dem 25%- Quantil der Zahlenwerte der Noten aller Prüflinge des Hauptprüfungstermins ist. Alle anderen Prüfungen gelten als bestanden. Für Prüflinge, die zu einem Wiederholungstermin der Masterprüfung antreten, gelten die Quantile des Haupttermins als Grenzen für die Attributierung des Erfolgs. Nicht-Antritt zu einer Masterprüfung Für die mündliche Masterprüfung besteht wie bei den übrigen Prüfungen des FH-Studiums keine Anmeldeaber eine Prüfungspflicht. Ein nicht ausreichend begründetes Nicht-Antreten zum bekanntgegebenen Termin wird auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet. FFH Studien- und Prüfungsordnung, Besonderer Teil 471,

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