Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung im Handwerk e. V.
|
|
- Ewald Beyer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung im Handwerk e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Arbeitsgemeinschaft für Unternehmensführung im Handwerk e. V. (AGU). Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. 2. Sitz des Vereins ist Regensburg. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins 1. Zweck und Aufgaben des Vereins sind insbesondere: Im Bezirk der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Maßnahmen der Fortbildung und des Führungstrainings für selbständige Unternehmer und Führungskräfte im Handwerk durchzuführen, überregionalen und überfachlichen Erfahrungsaustausch zwischen den Unternehmern zu schaffen, Basis und Informationsweitergabe für unternehmerische Entscheidungen zu schaffen und die Interessen des handwerklichen Mittelstandes in der Politik, bei Behörden und Verbänden auf regionaler Ebene sowie Landes- und Bundesebene zu vertreten. 2. Zur Erreichung des Vereinszwecks arbeitet der Verein mit der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz eng zusammen. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 1
2 4. Zu besonderen Anlässen wie Betriebsjubiläen, runden Geburtstagen o. ä., kann der Vorstand Präsente im Wert von maximal 250,- Euro an Mitglieder und Ehrenamtsträger überreichen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vorstand in jedem Einzelfall vorher einen einstimmigen Beschluss getroffen hat. 3 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft 1. Mitglieder des Vereins können selbständige Handwerker sowie Personen werden, die das Vereinsinteresse in besonderem Maße fördern. 2. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Verein zu richten. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. 3. Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Sonderrechte an einzelne Mitglieder dürfen nicht gewährt werden. 4. Jedes Mitglied hat das Recht, nach Maßgabe der Satzung an der Gestaltung des Vereins mitzuarbeiten. Es soll insbesondere an Mitgliederversammlungen teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben. 5. Die jeweiligen Präsidenten der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz sind Mitglieder des Vereins kraft Satzung. 6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Liquidation des Unternehmens, Kündigung oder durch Ausschluss. a) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. b) Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand ausgesprochen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung oder der sich daraus ergebenden Pflichten verstößt oder in sonstiger Weise gegen die Interessen des Vereins sowie gegen rechtmäßige Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane handelt. Das auszuschließende Mitglied ist vorher anzuhören. Gegen den Ausschluss des Mitglieds kann dieses innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben. Über 2
3 den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Einspruchsfrist beginnt vier Tage nach Absendung des Briefes, in dem der Ausschluss mitgeteilt wird. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Der Beschluss der Mitgliederversammlung über den Einspruch ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen sowie auf Rückzahlung bereits eingezahlter Beiträge. Die Eintreibung rückständiger Mitgliedsbeiträge bleibt dem Verein vorbehalten. 4 Beiträge 1. Zur Bestreitung der notwendigen Auslagen und zur Erfüllung des Vereinszwecks werden von den Mitgliedern Beiträge erhoben. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Bei Vereinsbeitritt in der zweiten Jahreshälfte (ab 1. Juli) wird nur der halbe Mitgliedsbeitrag fällig. 2. Die Einzahlung/Einziehung der Beiträge erfolgt am Anfang des Kalenderjahres. 3. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. 5 Organe des Vereins 1. Organe des Vereins sind a) der Vorstand b) die Mitgliederversammlung 6 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Ein Stellvertreter soll seinen Betriebssitz im Regierungsbezirk Niederbayern, der andere im Regierungsbezirk Oberpfalz haben. 3
4 Die Mitglieder des Vorstandes dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. 2. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins im Rahmen der Satzung und nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich in der Weise, dass je zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Im Innenverhältnis gilt, dass die Stellvertreter ihre Vertretungsbefugnis nicht ausüben, solange der Vorsitzende nicht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht verhindert ist. 3. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder form- und fristgerecht eingeladen sind und mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandssitzung. Über sämtliche Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Sitzungsleiter und gegebenenfalls vom Geschäftsführer des Vereins zu unterzeichnen ist. Das Protokoll soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Ein Vorstandsbeschluss kann auf schriftlichem Weg gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zulässig ist aber auch eine Wahl en bloc, wenn die Mitgliederversammlung diesem Wahlverfahren nicht widerspricht. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. 4. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes und an der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen. 4
5 7 Beirat Die Mitgliederversammlung kann beschließen, dass der Verein einen Beirat hat. Die Amtszeit des Beirates beträgt 5 Jahre. Der Beirat soll 10 Personen nicht überschreiten. Davon soll jeweils die Hälfte aus Niederbayern und der Oberpfalz sein. Die Präsidenten der Handwerkskammer sind in diesem Falle Mitglieder des Beirates kraft Satzung. Die weiteren Mitglieder des Beirates werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. Die Mitgliederversammlung kann bestimmen, dass sich der Beirat um bis zu vier Mitglieder ergänzen kann, wobei die regionale Aufteilung der des Beirats folgt. Der Beirat hat die Aufgabe in allen Fragen, die die Erfüllung des Vereinszwecks betreffen, den Vorstand zu beraten und zu unterstützen. 8 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. Die Einladung muss die Angabe der Tagesordnung enthalten. Eine Mitgliederversammlung ist auch dann vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt. 2. Der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts und des Rechnungsabschlusses b) Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung c) Wahl der Vorstandsmitglieder, der Beiratsmitglieder und kooptierter Mitglieder d) Festlegung der Höhe des Mitgliedsbeitrages e) Entscheidung über den Einspruch gegen Ausschluss der Mitgliedschaft f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen g) Beschlussfassung über Auflösung des Vereins h) Beschlussfassung über alle sonstigen Anträge 5
6 3. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Die von der Mitgliederversammlung vorzunehmenden Wahlen erfolgen mit verdeckten Stimmzetteln. Wahlen per Akklamation und en bloc sind zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit die Satzung nicht eine andere Mehrheit bestimmt. Über Wahlhandlungen und Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen und von den Vorsitzenden und dem Geschäftsführer zu unterzeichnen. 4. Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von drei Viertel der erschienenen und gültig abstimmenden Mitglieder erforderlich. Anträge auf Änderung der Satzung sowie auf Auflösung des Vereins sind beim Vorstand schriftlich zu stellen. Sie sind bei Einberufung der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zugleich mit der Tagesordnung bekannt zu geben. Sie dürfen nicht nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Zur Rechtswirksamkeit von Satzungsänderungen ist die Zustimmung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz erforderlich. 9 Stimmrecht Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. 10 Kassenführung 1. Die Geschäftsführung des Vereins hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. 2. Die Jahresrechnung ist von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz zu prüfen. Das Prüfprotokoll ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. 6
7 11 Geschäftsführung 1. Der Verein hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Art und Umfang der Geschäftsführung sowie eine entsprechende Aufwandsentschädigung werden durch Vereinbarungen zwischen dem Verein und der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz festgelegt. 2. Das Zeichnungsrecht regelt der Vorstand durch Beschluss. 12 Veröffentlichung Veröffentlichungen des Vereins erfolgen in der Deutschen Handwerks Zeitung, Ausgabe Niederbayern-Oberpfalz. 13 Auflösung des Vereins 1. Die Auflösung des Vereins kann nur in der Mitgliederversammlung beschlossen werden. 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz. Diese ist verpflichtet, das ihr zufallende Vermögen ausschließlich für den Bereich der beruflichen Fortbildung zu verwenden. 3. Im Fall der Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zur Zeit der Auflösung amtierenden Vorstandsmitglieder. Ist in dem maßgebenden Zeitpunkt kein Vorstandsmitglied mehr im Amt, so wird der Liquidator von der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz bestimmt. 7
8 14 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung des Vereins tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 17. April 2016 in Kraft und ersetzt die Satzung vom 5. April 1973, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16. April Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 16. April 2016 in Weltenburg beschlossen. 8
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter
Mehr1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins
MehrVereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk
MehrVerein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung
1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen
MehrName, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit
S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrGesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
MehrFreundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
MehrVereinssatzung. Faschingskomitee Markt Erlbach
Faschingskomitee Markt Erlbach 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Faschingskomitee Markt Erlbach e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Markt Erlbach und soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
MehrS A T Z U N G (Stand: )
1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt
MehrSatzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.
Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. 1 Name und Sitz Der in der Mitgliederversammlung am 30.10.1982 gegründete Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Er hat
MehrSatzung der Werbegemeinschaft Hallbergmoos in Aktion e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins. 2 Vereinszweck.
Hallbergmoos, 01.09.2016 Satzung der Werbegemeinschaft Hallbergmoos in Aktion e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Hallbergmoos in Aktion e. V.
MehrVerband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen
MehrV e r e i n s s a t z u n g
V e r e i n s s a t z u n g des Fördervereins der Stiftung Internationale Stiftung Neurobionik e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Förderverein der Stiftung Internationale Stiftung
MehrSatzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das
Mehr6 Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Satzung KunstWerk Förderverein Schüttorf 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 4.7.2013 gegründete Verein führt den Namen KunstWerk Förderverein Schüttorf und hat seinen Sitz in Schüttorf. Er wird in
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.
MehrFörderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung
Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Bocholter Tauschring e. V.
Satzung des Bocholter Tauschring e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bocholter Tauschring e.v. (2) Er hat den Sitz in Bocholt. (3) Er soll in das Vereinsregister
MehrFörderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf
Förderverein Kindergarten Lindennest In der Breiten 31 ~ 95349 Limmersdorf ~ Tel.: 09228 97080 S A T Z U N G Förderverein Kindergarten Lindennest Limmersdorf 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck und Aufgabe. 3 Mitgliedschaft
1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen: Tennisclub Schloss Berg Nennig e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Merzig eingetragen. 2) Der Verein hat seinen Sitz in Perl, Ortsteil Nennig.
MehrVEREINSSATZUNG. der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz. 1 Name, Sitz, Rechtsform
1 VEREINSSATZUNG der Freiwilligen Feuerwehr Armenhof, Gemeinde Dipperz 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Freiwillige Feuerwehr Armenhof. 2. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen
MehrFür den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.
Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
MehrRADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
MehrSatzung. des. gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v.
Satzung des gemeinnützigen Fördervereins für Bogensport und Freizeit in Südbaden e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein für Bogensport und Freizeit in Südbaden e. V.. 2. Der Sitz
MehrSatzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrF Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G
F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.
MehrSatzung des Werbering Straelen e.v.
Satzung des Werbering Straelen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Werbering Straelen e.v.. 2. Sitz des Vereins ist Straelen. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das nächste
MehrSATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v.
SATZUNG Förderverein Waldschwimmbad Calden e.v. Präambel Der Förderverein hat sich zur Aufgabe gemacht, das Waldschwimmbad Calden zu erhalten und die Gemeinde Calden in ihrer Arbeit, das Waldschwimmbad
MehrSATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
MehrFörderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "
Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung 1. Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. " im Folgenden "Verein" genannt. 1.2 Der
MehrSatzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
MehrFörderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )
1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.
MehrSatzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrSatzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
MehrSatzung. des. Handels- und Gewerbevereins Barmstedt e.v. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Satzung des Handels- und Gewerbevereins Barmstedt e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Handels- und Gewerbeverein Barmstedt e.v. und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung des Fördervereins Fußball-Jugend Wambel
2015 Satzung des Fördervereins Fußball-Jugend Wambel Förderverein Fußball-Jugend Wambel Satzung in der Fassung vom 22.01.2015 foerderverein@fussball-jugend-wambel.de http://fussball-jugend-wambel.de Foto:
MehrVolldampf für Kinder e.v. Satzung
Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrSatzung des Vereins Alteisen.Training
Satzung des Vereins Alteisen.Training 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Alteisen.Training Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Arnsberg eingetragen. Er hat seinen Sitz
MehrSatzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"
Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.
SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert
Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins Ja zu Seppenrade e. V.
Satzung des Vereins Ja zu Seppenrade e. V. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Ja zu Seppenrade e. V. 2. Er hat seinen Sitz im Ortsteil Seppenrade der Stadt Lüdinghausen.
MehrNeue Schule Wolfsburg
Satzung des Vereins der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. FÖRDERVEREIN Name, Sitz und Zweck Der Verein der Eltern und Freunde der Neuen Schule Wolfsburg e.v. -Förderverein - verfolgt ausschließlich
MehrSatzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen
Satzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Hospiz-Hilfe Meppen und nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e.v. 2. Der Verein hat seinen
MehrGesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005
Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Satzung Stand: Januar 2005 Sitz des Vereins Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Geschäftsstelle: Pommersches Landesmuseum Mühlenstraße
MehrSatzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das
MehrVereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS
Vereinssatzung Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS 1 Name und Sitz Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Elbinger Fastnacht und führt den Namen: Karnevalsverein
Mehr. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG. 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V..
. Skatepark Würzburg e. V. SATZUNG 1 Name, Sitz, Wirtschaftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Skatepark Würzburg e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Würzburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Myanmar Development Aid e.v.
Satzung des Myanmar Development Aid e.v. Von der Mitgliederversammlung geändert am 26.07.2016 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Myanmar Development Aid e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz am
MehrSatzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken
Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins "Partnerschaftsverein / Verein zur Förderung
MehrSatzung Fluchtraum Bremen e.v.
Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrS a t z u n g. Lebenshilfe Staßfurt und Umgebung e. V. 1 Name und Sitz
S a t z u n g Lebenshilfe Staßfurt und Umgebung e. V. (1) Der Verein kann Mitglied 1 Name und Sitz - im Landesverband der Lebenshilfe Sachsen/Anhalt e. V., - in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege,
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrFörderverein an der Realschule Schloß Neuhaus e.v.
S a t z u n g 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen (2) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn eingetragen und trägt den Zusatz e.v.. (3) Der Sitz des Vereins ist Paderborn,
MehrDer Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.
MehrSatzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V. 1. Name 1 Allgemeines Der Verein führt den Namen Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg-Vorpommern e. V. Kurzbezeichnung:
MehrS A T Z U N G. 1 Name, Sitz
FÖRDERVEREIN DES STUDIENZENTRUMS LIPPSTADT E.V. Barthstraße 2 59557 Lippstadt 02941/5102 Fax 02941/720 050 http://www.fernuni-hagen.de/stz/lippstadt S A T Z U N G 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen
MehrSatzung des Aktionskreises Marktoberdorf e.v. Stand 21. März 1974
Satzung des Aktionskreises Marktoberdorf e.v. Stand 21. März 1974 Name und Sitz des Vereins 1 1. Der Verein führt den Namen Aktionskreis Marktoberdorf e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Marktoberdorf und erstreckt
MehrKommunales Kino Rhein-Selz e.v. Aktenzeichen 90AR1078/14, VR Nr
Kommunales Kino Rhein-Selz e.v. Satzung des Vereins KommKi Kommunales Kino Rhein-Selz e.v. Aktenzeichen 90AR1078/14, VR Nr. 41308 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein trägt den Namen KommKi Kommunales Kino
MehrSatzung. Paulus Kinder. Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus
Satzung Paulus Kinder Förderverein der Katholischen Grundschule Sankt Paulus beschlossen auf der Gründungsversammlung vom 21.04.2009 geändert am 03.07.2009 mit Vorstandsbeschluss vom 24.08.2009 Eintragung
MehrVereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrFreundeskreis zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Offenthal e.v.
Freundeskreis zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Offenthal ev SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Freundeskreis zur Erhaltung der Evangelischen Kirche Offenthal ev Der Verein ist im
Mehrsatzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service
satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte
MehrFörderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung. des. Gewerbevereins Schwanau. - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz
Perspektive Schwanau Satzung des Gewerbevereins Schwanau - Handel Handwerk Gewerbe Dienstleistungen - 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Perspektive Schwanau. (2) Er hat seinen Sitz in Schwanau
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr Wülfersreuth e. V.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Wülfersreuth e. V. 1) Der Verein führt den Namen Freiwillige Feuerwehr Wülfersreuth e. V.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 2) Der
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSATZUNG DES BLWG FACHVERBAND FÜR MENSCHEN MIT HÖR- UND SPRACHBEHINDERUNG E. V.
S t a n d : J u l i 2 0 1 6 S e i t e 1 SATZUNG DES BLWG FACHVERBAND FÜR MENSCHEN MIT HÖR- UND SPRACHBEHINDERUNG E. V. I. Name, Stellung, Sitz, Geschäftsjahr, Gemeinnützigkeit 1) Der Verein führt den Namen
MehrSatzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V.
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der DRK-Kindertageseinrichtung Schatzinsel e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: Freunde und Förderer des DRK-Kindertageseinrichtung
MehrSATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr
SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
MehrSatzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.
Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Behindertenhilfe Dülmen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. (2) Der Verein hat seinen
MehrAlzey. Anerkannte Denkmalpflegeorganisation und gemeinnütziger Verein. Ernst-Ludwig-Str Alzey Tel.: 06731/ Fax: 06731/992813
1 Alzey Anerkannte Denkmalpflegeorganisation und gemeinnütziger Verein Ernst-Ludwig-Str. 45 55232 Alzey Tel.: 06731/992818 Fax: 06731/992813 SATZUNG (nach Satzungsänderung vom 18. November 2016) l Name,
MehrSatzung Verein für Studien- und Prüfungsvorbereitungen
Satzung Verein für Studien- und Prüfungsvorbereitungen Änderungen lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 18.3.2015 Sind unterstrichen, sie betreffen 8 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verein
MehrSatzung der SG Schlafapnoe e.v.
Satzung der SG Schlafapnoe e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung (1)Der Verein führt den Namen "SG Schlafapnoe e.v." Selbsthilfegruppe Schlafapnoe-Betroffener im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.
MehrLandshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)
Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen LINK e.v. Dies ist die Abkürzung für Landshuter Innovations- und Kreativzentrum. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom
Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom 27.11.2016 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. (2) Er hat den Sitz in Duisburg.
MehrSatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v.
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name und Sitz Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.v. 1.2. Er ist in das Vereinsregister
MehrS a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Deutschorden-Schule. 2. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. 3. Der Sitz des Vereins ist Lauchheim. 4.
MehrSatzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
Mehr- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
MehrSozialwerk Vorpommern e. V. Satzung
Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung Greifswald, 10.11.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sozialwerk Vorpommern im folgenden Verein genannt. (2) Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSatzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrSatzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das
MehrSatzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der
MehrDer Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR
Satzung Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR 721581 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Hilfe
MehrSatzung des Vereins Kronsbären
Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrS a t z u n g. Die aus Mitteln des Vereins angeschafften Sachwerte bleiben Eigentum des Vereins. Sie werden von der Schule verwaltet.
S a t z u n g 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen FÖRDERKREIS DER GRUNDSCHULE BRUCK e. V. und hat seinen Sitz in Erlangen. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
Mehr