Grenzen der Big Data Applikationen im Zeitalter der Digitalisierung

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1 Grenzen der Big Data Applikationen im Zeitalter der Digitalisierung Dr. Johannes Juranek, Partner Rechtsanwälte GmbH 1

2 Über CMS 2

3 CMS Rechtsanwaltskanzleien 3

4 Die CMS-Partner-Kanzleien - 70 Standorte in 39 Jurisdiktionen - ca Juristen und Mitarbeiter - Führende Position von CMS in Zentral- und Osteuropa 4

5 Unsere Kanzlei Juristen - Standorte: Wien, Belgrad, Bratislava, Brüssel, Kiew, Ljubljana, Sarajevo, Sofia, Zagreb, Podgorica, Istanbul 5

6 Zentrale Fachgebiete der CMS-Kanzleien - Datenschutz und IT-Recht - Gesellschafts- und Unternehmensrecht - Unternehmenskäufe, Mergers & Acquisitions - Liegenschaftsrecht, Baurecht - Öffentliches Vergaberecht - Kartellrecht, Wettbewerbsrecht - Arbeitsrecht - Bankrecht - Projektfinanzierung - Steuerrecht - Energierecht - Schiedsgerichtsbarkeit 6

7 Unsere Klienten profitieren von - integrierter, transnationaler Anwaltsdienstleistung - einheitlichen Standards - höchsten Qualitätsmaßstäben - zentralen Ansprechpartnern - preisangemessener Honorargestaltung 7

8 Übersicht - Automatische Risikobewertung: Wie viel Mensch braucht es heutzutage noch? - Marketing und Werbung: Wie weit können wir mit Big Data gehen? - Automatisierte Verträge: Was ist erlaubt, was nicht? 8

9 Automatische Risikobewertung Wie viel Mensch braucht es heutzutage noch? 9

10 Big Data ein Einstieg Big data is high volume, high velocity, and/or high variety information assets that require new forms of processing to enable enhanced decision making, insight discovery and process optimization Laney, 3D data management: Controlling data volume, velocity, and variety. (2001) Zwecke: - Zielgerichtete Werbung - Bonitätsprüfung - Risikobewertung - Betrugsbekämpfung - Kriminalistik und Terrorismusbekämpfung - uvm 10

11 Big Data ein Einstieg Datenschutz Big Data Datensammlung Zweckbindung Analyse Erforderlichkeit Profiling Verhältnismäßigkeit Monetarisierung 11

12 Automatisierte Entscheidungen und Profiling (Artikel 22) - Verbot ausschließlich automatisierter Entscheidung (inklusive Profiling), wenn diese rechtliche Wirkung entfaltet oder den Betroffenen in ähnlicher Weise beeinträchtigt z.b. automatische Ablehnung eines Online-Kreditantrages oder Online- Einstellungsverfahrens ohne jegliches menschliches Eingreifen (ErwGr 71) - Ausnahmen: Vertragserfüllung, spezielle Rechtsgrundlage oder Einwilligung; jedoch Verarbeitung besonderer Datenkategorien grundsätzlich verboten Rechtsschutz : Darlegung des eigenen Standpunkts und Anfechtungsmöglichkeit - Informationspflicht über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung (Artikel 15 Abs 2 lit g DSGVO) 12

13 Big Data im Bereich Marketing und Werbung Wie weit können wir mit Big Data gehen? 13

14 Big Data im Bereich Marketing und Werbung - Bsp.: Geschäftsmodell Google Kenntnis der tatsächlichen Person uninteressant Ziel? Kategorisierung einer bestimmten ID zu einem bestimmten Personentypus Ergebnis? Typisierung führt dazu, dass der Betroffene zu den von ihm gestellten Fragen typisierte Angebote bzw. Antworten bekommt - Es erfolgt automatisationsunterstützt eine Vorzensur, ohne dass diese dem Betroffenen erkennbar ist Steuerung des Konsumverhaltens? Schaltung der richtigen oder persönlich interessante Werbung ist besser, als irgendeine Werbung 14

15 Big Data im Bereich Marketing und Werbung Transparente und leicht verständliche Information über die erhobenen Daten Zweck der Datenübermittlung/ -verwendung bekannt geben Ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person für jede Datenverarbeitung Möglichkeit für Widerspruch muss gewährleistet werden 15

16 Big Data im Bereich Marketing und Werbung - Checklist - Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Minimierung des Haftungspotenzials - Privacy Impact Assessment gem Art 35 DSGVO notwendig? - Einwilligung des Betroffenen? Kann notwendig sein, wenn Daten aus mehreren Datenquellen zusammengeführt werden oder Daten mit weiteren Informationen aus externen Quellen angereichert werden - Grundsatz der Zweckbindung Daten sind ausschließlich für den vorbestimmten Zweck zu verarbeiten Betroffener ist über diesen vorbestimmten Zweck zu informieren (Stichwort: Datenschutzerklärung) 16

17 Big Data im Bereich Marketing und Werbung Genaue Risikoabschätz ung Zurückhaltung bei Big-Data- Anwendungen Praxistipps Datenschutz in interne Abläufe integrieren Transparenz gegenüber dem Betroffenen 17

18 Automatisierte Verträge Smart Contracts Was ist erlaubt, was nicht? 18

19 Automatisierte Verträge Smart Contracts - Ein Smart Contract ist weder smart, noch handelt es sich dabei um einen Vertrag (meistens). - Ein Smart Contract ist zuvorderst eine Software. - Ein Smart Contract dient (meistens) lediglich dazu, eine geschuldete Leistung durchzuführen und zwar beim Eintritt vordefinierter Bedingungen. 19

20 Automatisierte Verträge Smart Contracts Smart Contract enthält meist nur Hauptleistung, keine sonstigen Regelungen. Haftung Gewährleistung Hauptleistung Zustand A Verarbeitung Zustand B Haftungsbegrenzung Change of Control Wille Zurückbehaltung 20 20

21 Automatisierte Verträge Smart Contracts Smart Contracts können nicht den Willen der Parteien ermitteln. Mathematisch beweisbar Wille der Parteien syntaktisch semantisch 21

22 Automatisierte Verträge Smart Contracts - Vertrag/Gesetz und Smart Contract weichen voneinander ab ("Non-Compliance"). - Vertrag/Gesetz wird nicht vollständig in Smart Contract abgebildet ("Lücke"). - Vertrag/Gesetz enthält unbestimmte Rechtsbegriffe. Herausforderungen - Smart Contract enthält meist nur Hauptleistung, keine sonstigen Regelungen. - Smart Contracts können nicht den Willen der Parteien ermitteln. - Je komplexer ein Smart Contract ist, desto mehr Fehler und Lücken enthält er. Charakteristika 22

23 Ihr Ansprechpartner im Datenschutzrecht Dr. Johannes Juranek Partner, Technology Rechtsanwälte GmbH T E johannes.juranek@cms-rrh.com 23

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