LEITLINIE Nr. 7 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG IM UND AUF DEM WASSER VERWENDETES SPIELZEUG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LEITLINIE Nr. 7 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG IM UND AUF DEM WASSER VERWENDETES SPIELZEUG"

Transkript

1 Ref. Ares(2014) /01/2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Binnenmarkt für Waren Der Binnenmarkt und seine internationale Dimension Letzte Änderung: 15/01/2014 LEITLINIE Nr. 7 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG IM UND AUF DEM WASSER VERWENDETES SPIELZEUG Diese Leitlinie ist ein nicht verbindliches Dokument, das den Mitgliedstaaten und Interessenträgern lediglich eine Anleitung für die Entscheidung geben soll, ob bestimmte Wassersportgeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug fallen oder nicht. In ihm sind die Einschätzungen der Mehrheit der Mitglieder der Sachverständigengruppe für die Sicherheit von Spielzeug dargelegt. Die Bilder in diesem Dokument sollen als Beispiele bei der Entscheidungsfindung helfen. Sie enthalten keine Aussage über die Konformität der abgebildeten Produkte. 1 Diese Leitlinie entbindet die nationalen Behörden nicht von ihrer Pflicht, in jedem Einzelfall zu entscheiden, ob ein bestimmtes Produkt in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug oder in den Anwendungsbereich anderer sektoraler Rechtsvorschriften fällt. Der Gerichtshof hat wiederholt geurteilt, dass die nationalen Behörden unter der Kontrolle der Gerichte von Fall zu Fall entscheiden und dabei alle Merkmale des jeweiligen Produkts berücksichtigen müssen. In diesem Dokument wird also nicht vorgeschrieben, welcher Regulierungsrahmen gilt. Es dient vielmehr den zuständigen nationalen Behörden neben vielen anderen Elementen als Hilfestellung bei ihren Einzelfallentscheidungen zu bestimmten Produkten. Insbesondere hindert diese Leitlinie die nationalen Behörden nicht daran, Kollegen aus anderen betroffenen Regulierungsbereichen zu konsultieren, um sich einen vollständigen Überblick über alle Aspekte im Zusammenhang mit einem bestimmten Produkt zu verschaffen. I. Bestimmungen der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug In Artikel 2 der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug (2009/48/EG) ist festgelegt, dass als Spielzeug alle Produkte gelten, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Wasserspielzeug ist definiert als ein Spielzeug, das zur Benutzung im flachen 1 Die in dieser Leitlinie enthaltenen Aussagen sind nicht rechtsverbindlich; nur der Europäische Gerichtshof ( Gerichtshof ) ist befugt, das EU-Recht verbindlich auszulegen. Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgium. Telephone: (32-2)

2 Wasser bestimmt und dazu geeignet ist, ein Kind auf dem Wasser zu tragen oder über Wasser zu halten. In Anhang I der Richtlinie werden Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen als Produkte klassifiziert, die nicht als Spielzeug gelten. Gemäß Anhang II.I.5. der Richtlinie ist Wasserspielzeug so zu gestalten und herzustellen, dass das Risiko eines Nachlassens der Schwimmfähigkeit des Spielzeugs und des dem Kind gebotenen Haltes bei der für das Spielzeug empfohlenen Benutzungsart so gering wie möglich ist. Außerdem ist in Anhang V.B.6 festgelegt, dass Wasserspielzeug folgenden Warnhinweis tragen muss: Nur im flachen Wasser unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden.. II. Produktkategorien Im Allgemeinen sollte die Klassifizierung von Produkten, die im oder auf dem Wasser verwendet werden, pragmatisch erfolgen, d. h. von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung der oben genannten Bestimmungen der Spielzeugrichtlinie. Jedoch können einige Kategorien solcher Produkte zu Klassifizierungszwecken unterschieden werden. Es handelt sich um folgende Produkte: a) Badespielzeug (Foto 1) Hierbei handelt es sich um sehr einfach gehaltenes, buntes Spielzeug, das oft eine Tierform hat und gewöhnlich in der Badewanne verwendet wird. In der Regel ist es für kleine Kinder bestimmt und fällt unter die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. b) Kleine, batteriebetriebene (ferngesteuerte) Schiffe (Foto 2) Diese Produkte sind für Kinder über 36 Monaten gedacht und werden gewöhnlich in städtischen Brunnenanlagen oder in Flüssen, Seen, Schwimmbecken, am Strand usw. verwendet. Sie fallen unter die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. c) Aufblasbares PVC-Spielzeug 2 i) Einfaches aufblasbares Spielzeug (Foto 3) Dieses Spielzeug ist zur Verwendung zu Hause oder am Strand gedacht. Es ist jedoch weder für eine ausschließliche Verwendung im Wasser bestimmt noch derart konzipiert, dass es das Gewicht eines Kindes tragen könnte. Beispiele dafür sind: große Bälle mit bunten Segmenten; kleine und große selbstaufrichtende Puppen für Kinder aller Altersgruppen. Sie fallen unter die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. 2 Spielzeug kann auch aus einem anderen Material als PVC bestehen, beispielsweise aus Schaumstoff. Die gleichen in diesem Dokument für aufblasbare PVC-Produkte dargelegten Klassifizierungsgrundsätze lassen sich auch auf die aus anderen Materialien bestehenden Produkte anwenden. 2

3 ii) Aufblasbares Spielzeug, das im Wasser verwendet wird und auf dem gespielt werden kann (Fotos 4 und 5) Die Position des Benutzers dieser Wasserspielzeuge ist auf dem Schwimmkörper, z. B. auf kleinen Matratzen (nicht über 1,20 m), kleinen Booten (nicht über 1,20 m) und kleinem oder großem Aufsitzspielzeug. Bei Aufsitzspielzeug handelt es sich unabhängig von der Größe um Spielzeug (vorausgesetzt, es ist zum Spielen für Kinder vorgesehen). Boote und Matratzen, die über 1,20 m groß sind, sind normalerweise zur Verwendung in tiefem Wasser bestimmt und gelten daher nicht als Spielzeug. iii) Schwimmreifen (Foto 6) Hierbei handelt es sich um Ringe, die das Gewicht eines Kindes tragen können. Sie haben einen Durchmesser von weniger als 1,20 m und werden in flachem Wasser (kindgerechte Wassertiefe) unter der Aufsicht von Erwachsenen benutzt. Sie sind zum Spielen für Kinder gedacht, keine Schwimmhilfen oder Schwimmlernhilfen 3, und daher Spielzeug. In Einklang mit Leitlinie Nr. 4 sollten auch andere Richtkriterien berücksichtigt werden, wie die Erklärung des Herstellers über den bestimmungsgemäßen Gebrauch, der Verkaufsort, die Werbung und die Verpackung. d) Bestimmte, nicht unter die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug fallende Produkte i) Artikel zur Rettung von Menschenleben Artikel zur Rettung von Menschenleben gelten nicht als Spielzeug. ii) Schwimmhilfen und schwimmende Freizeitartikel (Fotos 7 und 8) Fotos 7 und 8 sind Beispiele für Schwimmhilfen und schwimmende Freizeitartikel. Schwimmende Freizeitartikel haben einen Mindestdurchmesser von 1,20 m 4 und gelten nicht als Spielzeug. iii) Aufblasbare Artikel mit Sitzgelegenheiten zur Verwendung im Wasser (schwimmfähige Sitzgelegenheiten) (Foto 9) Bei diesen Produkten handelt es sich um Schwimmreifen mit integrierter Sitzgelegenheit, in der sich zwei Löcher befinden, durch die die Beine eines Kindes frei im Wasser hängen können. Die Klassifizierung schwimmfähiger Sitzgelegenheiten wird in der Leitlinie Nr. 2 vom 26. April 2001 behandelt, der zufolge für diese Produkte nicht die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug, sondern die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit gilt. 3 Vgl. EN Vgl. EN Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser Teil 1: Klassifikation, Werkstoffe, allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren, Tabelle 1. 3

4 iv) Schwimmhilfen und Schwimmlernhilfen (Schwimmflügel, Schwimmwesten) (Fotos 10 und 11) Diese Produktgruppe besteht hauptsächlich aus kleinen Schwimmwesten und Schwimmflügeln. Obwohl sie gewöhnlich in Spielzeugläden verkauft werden, sind sie nicht zum Spielen bestimmt, sondern gelten als Schwimmhilfen/Schwimmlernhilfen. Deshalb fallen sie nicht unter die Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug. 4

5 FOTO 1 (Spielzeug) FOTO 2 (Spielzeug) 5

6 FOTO 3 (Spielzeug) FOTO 4 (Spielzeug) 6

7 FOTO 5 (Spielzeug) 7

8 FOTO 6 (Spielzeug) 8

9 FOTO 7 (Schwimmhilfen gelten nicht als Spielzeug) 9

10 FOTO 8 (Schwimmende Freizeitartikel gelten nicht als Spielzeug) 10

11 11

12 12

13 FOTO 9 (Aufblasbare Artikel mit Sitzgelegenheiten zur Verwendung im Wasser gelten nicht als Spielzeug) 13

14 FOTO 10 (Schwimmflügel gelten nicht als Spielzeug) FOTO 11 (Schwimmwesten gelten nicht als Spielzeug) 14

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Unter das Neue Konzept fallende Industriezweige, Fremdenverkehr und SVU Internationale und horizontale Aspekte des Neuen Konzepts, SVU

Mehr

LEITLINIE Nr. 13 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG BASTELBEDARF

LEITLINIE Nr. 13 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG BASTELBEDARF Ref. Ares(2014)590637-05/03/2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Binnenmarkt für Waren Der Binnenmarkt und seine internationale Dimension Letzte Änderung: 28.2.2014 LEITLINIE

Mehr

LEITLINIE NR. 15 ÜBER DIE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG

LEITLINIE NR. 15 ÜBER DIE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG Ref. Ares(2014)2384900-17/07/2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Der Binnenmarkt für freien Warenverkehrs Der Binnenmarkt und seine internationale Dimension LEITLINIE

Mehr

LEITLINIE NR. 17 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG. Karnevalskostüme (Verkleidungs- und Maskenkostüme)

LEITLINIE NR. 17 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG. Karnevalskostüme (Verkleidungs- und Maskenkostüme) Ref. Ares(2014)2384985-17/07/2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Der Binnenmarkt für freien Warenverkehrs Der Binnenmarkt und seine internationale Dimension Letzte Änderung:

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,

Mehr

LEITLINIE NR. 16 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG. Elektronische Geräte

LEITLINIE NR. 16 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG. Elektronische Geräte Ref. Ares(2014)1438601-05/05/2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Tourismus, SVU, Verbrauchsgüter und Internationale regulatorische Übereinkommen Internationale regulatorische

Mehr

LEITLINIE Nr. 1 ÜBER DIE ANWENDUNG DER RICHTLINIE 88/378/EG ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG

LEITLINIE Nr. 1 ÜBER DIE ANWENDUNG DER RICHTLINIE 88/378/EG ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,

Mehr

LEITLINIE Nr. 4 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE 2009/48/EG ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG

LEITLINIE Nr. 4 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE 2009/48/EG ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU Verbrauchergüter-, Umwelt- und Gesundheitsindustrien Biotechnologie und Lebensmittelversorgungskette Letzte Aktualisierung:

Mehr

LEITLINIE NR. 14 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG. Abgrenzung von Sportgeräten und Spielzeug

LEITLINIE NR. 14 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG. Abgrenzung von Sportgeräten und Spielzeug Ref. Ares(2014)2383890-17/07/2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Tourismus, CSR, Verbrauchsgüter und Internationale regulatorische Übereinkommen Internationale regulatorische

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU

EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU Verbrauchergüter-, Umwelt- und Gesundheitsindustrien Biotechnologie und Lebensmittelversorgungskette Letzte Aktualisierung:

Mehr

LEITLINIE Nr. 10 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG)

LEITLINIE Nr. 10 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,

Mehr

LEITLINIE Nr. 9 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) Einstufung von Büchern

LEITLINIE Nr. 9 ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG (88/378/EWG) Einstufung von Büchern EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Industrien des neuen Konzepts, Tourismus und soziale Verantwortung der Unternehmen Internationale regulatorische Übereinkommen, Spielzeugsicherheit,

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) 13412/14 TRANS 435 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 18. September 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

A7-0276/169

A7-0276/169 2.10.2013 A7-0276/169 Änderungsantrag 169 Holger Krahmer im Namen der ALDE-Fraktion Bericht A7-0276/2013 Linda McAvan Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Mehr

ONR CR Klassifizierung von Spielzeug Leitlinien (CR 14379:2002) ICS Classifications of toys Guidelines (CR 14379:2002)

ONR CR Klassifizierung von Spielzeug Leitlinien (CR 14379:2002) ICS Classifications of toys Guidelines (CR 14379:2002) ICS 97.200.50 ONR CR 14379 Klassifizierung von Spielzeug Leitlinien Classifications of toys Guidelines Classification des jouets Lignes directrices Ausgabedatum: 2011-11-15 ONR CR 14379:2011 Nationales

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en) 10869/15 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039794/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.

Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen. Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen

Mehr

Originaltext: 8. GSGV

Originaltext: 8. GSGV Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen

Mehr

Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG

Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG DE Fall Nr. COMP/M.3967 SCHWARZ-GRUPPE / MEG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4 (4) Datum: 24/11/2005 COMMISSION OF THE EUROPEAN

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en) 11435/17 AGRILEG 141 DENLEG 57 VETER 64 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. Juli 2017 Empfänger: Nr.

Mehr

GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GV 9 Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 13. Juli 2015 (OR. en) 10866/15 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039821/02 Betr.: Generalsekretariat

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.10.2016 COM(2016) 653 final 2016/0319 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 234. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang 18. September 2018

Amtsblatt der Europäischen Union L 234. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang 18. September 2018 Amtsblatt der Europäischen Union L 234 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 18. September 2018 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU)

Mehr

GV09 Gesetze und Verordnungen

GV09 Gesetze und Verordnungen Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. März 2017 (OR. en) 7529/17 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 20. März 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: MI 258 ENT 76 COMPET 201 DELACT 55 Herr

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D044495/01. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. April 2016 (OR. en) 7566/16 SAN 113 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. April 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D044495/01 Betr.: Europäische Kommission

Mehr

LEITLINIEN ZUR FESTLEGUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN DURCH VERMÖGENSLIQUIDATIONEN EBA/GL/2015/ Leitlinien

LEITLINIEN ZUR FESTLEGUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN DURCH VERMÖGENSLIQUIDATIONEN EBA/GL/2015/ Leitlinien EBA/GL/2015/05 07.08.2015 Leitlinien zur Festlegung, wann eine Liquidation der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens negative Auswirkungen auf einen oder mehrere

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION. Urheberrecht FEM Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Fahrbare Hubarbeitsbühnen FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen 05.2012 (DE) I n d e x 0 Die häufigsten Nichtübereinstimmungen

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 12. November 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 12. November 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 12. November 2015 (OR. en) 13998/15 CONSOM 190 MI 714 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 29. Oktober 2015 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2)

zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) EBA/GL/2017/13 05/12/2017 Leitlinien zu Beschwerdeverfahren bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD 2) 1 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten Status dieser Leitlinien

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

Revision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle

Revision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

EU-Konformitätserklärungen

EU-Konformitätserklärungen EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es

Mehr

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191

089405/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 089405/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 30. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12991/12 ENV 654 ENT 191 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2018 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2018 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2018 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0374 (CNS) 12657/18 FISC 386 ECOFIN 860 CULT 111 DIGIT 190 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.9.2011 KOM(2011) 589 endgültig 2009/0035 (COD) MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 18.4.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 108/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 348/2013 DER KOMMISSION vom 17. April 2013 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks

Mehr

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B

8305/14 ADD 1 kwi/gha/hü 1 DG G 3 B RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 31. März 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2013/0444 (NLE) 8305/14 ADD 1 PI 39 I/A-PUNKT-VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: vom 9.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 299/10 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1090/2014 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2014 zur von Permethrin als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 (Text von Bedeutung

Mehr

Risikomanagement von Bedarfsgegenständen

Risikomanagement von Bedarfsgegenständen Risikomanagement von Bedarfsgegenständen Dr. Astrid Droß Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit astrid.dross@bvl.bund.de Astrid Droß 4. März 2008 Seite 1 Gesetzliche Regelungen - Historie

Mehr

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten. Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der

Mehr

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE

RED Funkanlagen statt bisher R&TTE DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen

Mehr

Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften

Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften Leitlinien für zuständige Behörden und OGAW-Verwaltungsgesellschaften Leitlinien zur Risikomessung und zur Berechnung des Gesamtrisikos für bestimmte Arten strukturierter OGAW ESMA/2012/197 Datum: 23März

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2007/0244(CNS) 29.11.2007 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste

BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS

Mehr

EIOPA - Aufbruch in ein neues Zeitalter der Versicherungsaufsicht in Europa?

EIOPA - Aufbruch in ein neues Zeitalter der Versicherungsaufsicht in Europa? EIOPA - Aufbruch in ein neues Zeitalter der Versicherungsaufsicht in Europa? 3. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag, 29.10.2010 Jan CEYSSENS (Europäische Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen)

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und

Mehr

Fall Nr. COMP/M REWE/ ADEG. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Fall Nr. COMP/M REWE/ ADEG. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN DE Fall Nr. COMP/M.5047 - REWE/ ADEG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 6 Absatz

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 22.5.2018 C(2018) 2980 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 22.5.2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 in Bezug auf die

Mehr

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE 1.10.2016 L 268/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE BESCHLUSS (EU) 2016/1749 S RATES vom 17. Juni 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten

Mehr

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen

Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen Amtsblatt Nr. L 225 vom 12/08/1998 S. 0016-0021 DER RAT DER EUROPÄISCHEN

Mehr

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission

ANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.10.2018 C(2018) 6559 final ANNEX ANHANG des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie

Mehr

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR)

VERORDNUNGEN. (Text von Bedeutung für den EWR) 30.4.2016 DE L 116/3 VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/672 DER KOMMISSION vom 29. April 2016 zur von Peressigsäure als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4,

Mehr

DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) / DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) / DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.3.2018 C(2018) 1075 final DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) / DER KOMMISSION vom 1.3.2018 zur Änderung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe N 423/ Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.03.2004 C(2004)924fin Betrifft: Staatliche Beihilfe N 423/2003 - Deutschland Beihilfe an fünf Unternehmen für Projekt zum Guanting-Stausee Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Petitionsausschuss 2009 10.6.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition 0949/2007, eingereicht von Dirk Emmermann, deutscher Staatsangehörigkeit, zu dem Thema Diskriminierung

Mehr

L 345/68 Amtsblatt der Europäischen Union

L 345/68 Amtsblatt der Europäischen Union L 345/68 Amtsblatt der Europäischen Union 23.12.2008 RICHTLINIE 2008/112/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG

Mehr

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben)

Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasenmäher (handgeführt, batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben)

Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Heckenscheren (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

Fall Nr. COMP/M.4012 SULO / Cleanaway

Fall Nr. COMP/M.4012 SULO / Cleanaway DE Fall Nr. COMP/M.4012 SULO / Cleanaway Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4 (4) Datum: 14/12/2005 KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

Mehr

ANHANG zur EASA-STELLUNGNAHME VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION

ANHANG zur EASA-STELLUNGNAHME VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX Entwurf ANHANG zur EASA-STELLUNGNAHME - 02-2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 vom

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394

EUROPÄISCHE KOMMISSION. Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3394 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 252/2008 Deutschland (Freistaat Sachsen) Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft

Mehr

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und

Mehr

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen I Allgemeine Bestimmungen 1 Basis-VO (EG) Nr. 178/2002, SARAH STÜRENBURG 1.1 Art. 1 Ziel und Anwendungsbereich 1.2 Art. 2 Definition von Lebensmittel 1.3 Artikel 3 Sonstige Definitionen 2 Lebensmittel-

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 K(2010) 9681 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 10.1.2011 zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR) EMPFEHLUNG

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/313/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2014/313/EU) L 164/74 BESCHLUSS R KOMMISSION vom 28. Mai 2014 zur Änderung der Beschlüsse 2011/263/EU, 2011/264/EU, 2011/382/EU, 2011/383/EU, 2012/720/EU und 2012/721/EU zur Berücksichtigung von Entwicklungen bei der

Mehr

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.9.2017 C(2017) 6054 final DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11.9.2017 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)

Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES. zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES. zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 4.3.2019 COM(2019) 123 final 2019/0068 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Mehr

Fall Nr. COMP/M CARLSBERG DEUTSCHLAND/ NORDMANN/ JV NORDIC GETRÄNKE

Fall Nr. COMP/M CARLSBERG DEUTSCHLAND/ NORDMANN/ JV NORDIC GETRÄNKE DE Fall Nr. COMP/M5560 - CARLSBERG DEUTSCHLAND/ NORDMANN/ JV NORDIC GETRÄNKE Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EG) Nr. 139/2004 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 4(4) Datum:

Mehr

Fall Nr. IV/M SCHWEIZER RE / UNIORIAS. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN

Fall Nr. IV/M SCHWEIZER RE / UNIORIAS. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN DE Fall Nr. IV/M.880 - SCHWEIZER RE / UNIORIAS Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 007/02/1997

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION KLIMAPOLITIK Brüssel, 19. Dezember 2018 Rev1 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUS DER EU UND DAS EMISSIONSHANDELSSYSTEM DER EU (EU-EHS) Am 29.

Mehr

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben)

Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Rasentrimmer und Rasenkantentrimmer (handgehalten, elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 14.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23 RICHTLINIE 2004/112/EG DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2004 zur Anpassung der Richtlinie 95/50/EG des Rates über einheitliche Verfahren für die Kontrolle

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. September 2016 (OR. en) 11638/16 UD 174 ENT 148 CORDROGUE 44 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 29. Juni 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr

Mehr

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der

Mehr

Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel

Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UNTERNEHMEN UND INDUSTRIE Leitlinien 1 Brüssel, den 1.2.2010 - Die Anwendung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf Nahrungsergänzungsmittel 1. EINLEITUNG

Mehr

Leitlinien. betreffend die Wechselbeziehungen zwischen der Abfolge von Herabschreibung und Umwandlung nach der BRRD und der CRR/CRD

Leitlinien. betreffend die Wechselbeziehungen zwischen der Abfolge von Herabschreibung und Umwandlung nach der BRRD und der CRR/CRD EBA/GL/2017/02 11/07/2017 Leitlinien betreffend die Wechselbeziehungen zwischen der Abfolge von Herabschreibung und Umwandlung nach der BRRD und der CRR/CRD 1. Einhaltung der Vorschriften und Meldepflichten

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 33. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 33. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 33 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 7. Februar 2018 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter BESCHLÜSSE Beschluss (EU) 2018/180 des Rates

Mehr

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen www.basg.gv.at Aufgaben der Behörde DI Andreas Amon Medizinproduktemarktüberwachung Inhalt Fragestellungen Wie sind die österreichischen Behörden auf den Mehraufwand

Mehr

Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben)

Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung Ausgabe 09/2016 Kettensägen (elektrisch netz- und batteriebetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Mehr

Leitlinien und Empfehlungen

Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen Leitlinien und Empfehlungen zu schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedern von CCP- Kollegien ESMA CS 60747 103, rue de Grenelle 75345 Paris Cedex 07 Frankreich Tel. +33

Mehr

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom

STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.10.2017 C(2017) 7369 final STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 27.10.2017 auf ein Ersuchen gemäß Artikel 15 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember

Mehr

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben)

Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Leitfaden zur Konformitätsbewertung 1. Überarbeitung, 09/2016 Rasenmäher (handgeführt elektrisch netzbetrieben) Deutsche Übersetzung : Industrieverband Garten e.v. - IVG Wiesenstr. 21 a1, 40549 Düsseldorf,

Mehr

Anhang I ORTFESTE KÄLTEANLAGEN, KLIMAANLAGEN UND WÄRMEPUMPEN SOWIE KÜHL- AGGREGATE IN KÜHLKRAFTFAHRZEUGEN UND -ANHÄNGERN MITTEILUNG

Anhang I ORTFESTE KÄLTEANLAGEN, KLIMAANLAGEN UND WÄRMEPUMPEN SOWIE KÜHL- AGGREGATE IN KÜHLKRAFTFAHRZEUGEN UND -ANHÄNGERN MITTEILUNG Ref. Ares(2017)1035639-27/02/2017 Anhang I ORTFESTE KÄLTEANLAGEN, KLIMAANLAGEN UND WÄRMEPUMPEN SOWIE KÜHL- AGGREGATE IN KÜHLKRAFTFAHRZEUGEN UND -ANHÄNGERN RUNGSANFORDERUNGEN AN UNTERNEHMEN UND NATÜRLICHE

Mehr

L 346/42 Amtsblatt der Europäischen Union

L 346/42 Amtsblatt der Europäischen Union L 346/42 Amtsblatt der Europäischen Union 20.12.2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 1375/2013 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2014 Ausgegeben am xx. xxxxx 2014

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2014 Ausgegeben am xx. xxxxx 2014 Beilage Nr. 30/2014 LG 02325/2014/0001 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2014 Ausgegeben am xx. xxxxx 2014 xx. Gesetz: Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz (W-KKG), Bauordnung für Wien;

Mehr

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer. I n d e x. 1 Einleitung...

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer. I n d e x. 1 Einleitung... FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe Flurförderzeuge FEM Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge 05.2012 (DE) I n d e x 1 Einleitung... 2 2 Umfang... 2 3 Kennzeichnung

Mehr