Copyright 2006 by ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk

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2 Impressum Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte im Auftrag Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) mit finanziellen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds. Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei den Autoren. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das Bundsinstitut für Berufsbildung (BIBB) geprüft und bestätigt. Copyright 2006 by ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk Alle Rechte vorbehalten Es ist gestattet, dieses Werk in der vorliegenden Form zu vervielfältigen und für die Durchführung von Maßnahmen zu verwenden. Die Veränderung der Unterlage oder die Verwendung und Verarbeitung von Teilen der Unterlage erfordert die vorherige Zustimmung der Herausgeber. ZWH Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk, Sternwartstraße 27-29, Düsseldorf 2

3 Vorwort Das Vorhaben 3. Weg in der Berufsausbildung in NRW des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, den ausbildungs- und arbeitswilligen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aufgrund ihrer persönlichen und schulischen Voraussetzungen trotz der vorhandenen Fördermaßnahmen im Rahmen der bestehenden Regelausbildungssysteme keine anerkannte berufliche Qualifizierung/Ausbildung mit den dazu gehörigen Abschlüssen erwerben konnten, berufliche Handlungsfähigkeit/ Beschäftigungsfähigkeit durch Erwerb anerkannter Kompetenzen und Qualifikationen in Verbindung mit betrieblicher Erfahrung bis hin zum vollwertigen Berufsabschluss zu vermitteln. Die Strukturierung der dazu bereitgestellten Maßnahmen erfolgt durch Ausbildungsbausteine, die durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet sind: Ausbildungsbausteine - sind tätigkeitsorientiert, d. h. ihr Zuschnitt erfolgt gemäß praxisbezogenen Kerntätigkeiten, - sind in sich abgeschlossen, - beschreiben Qualifizierungsergebnisse (outcome) auf dem Niveau der beruflichen Handlungskompetenz der jeweiligen Ausbildungsordnung, - werden auf der Grundlage der jeweiligen nach BBiG und HWO erstellten Ausbildungsordnung entwickelt und haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum jeweiligen Ausbildungsrahmenplan, - haben einen klaren und verbindlichen Bezug zum Rahmenlehrplan und - schließen mit einer Leistungsfeststellung/einem Kompetenznachweis durch den Träger ab. Bei der Erstellung wurden Eckwerte, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und von den Kammern in Nordrhein-Westfalen für die Entwicklung empfohlen wurden, berücksichtigt. Die Erstellung und Abstimmung erfolgte durch die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk zusammen mit einer Expertengruppe. Die fachliche Qualität der Ausbildungsbausteine wurde durch das BIBB geprüft und bestätigt. In die Expertengruppe waren Vertreter der folgenden Organisationen und Einrichtungen eingebunden: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin Baugewerbeverband Westfalen, Dortmund Bildungszentren des Baugewerbes e.v., Krefeld BGZ Simmerath der HWK Aachen, Simmerath ABZ Essen der Bauindustrie NRW e.v., Essen Lüttfeld Berufskolleg, Lemgo Wir danken allen Beteiligten für die engagierte und kompetente Mitarbeit. 3

4 Ausbildungsbausteine für den Beruf Ausbaufacharbeiter/ Ausbaufacharbeiterin Grundlegende Hinweise Die Ausbildungsbausteine sind grundsätzlich outcomebezogen formuliert, d. h. sie dokumentieren die Qualifikation für einen bestimmten abgegrenzten Komplex an Tätigkeiten aus dem zugrunde liegenden Ausbildungsberuf. Die im Qualifizierungsbild aufgeführten Tätigkeiten sind daher nicht mit Lernaufträgen gleichzusetzen, sondern sie sollen dokumentieren, welche einzelnen Tätigkeiten für diesen abgegrenzten Komplex beherrscht werden müssen. Diese unterscheiden sich sowohl durch ihren Komplexitätsgrad als auch durch ihren Charakter als rein aufgabenbezogene bzw. begleitende Tätigkeit. Im Qualifizierungsbild wird daher differenziert in vorbereitend/begleitende, grundlegende und komplexe Tätigkeiten, die wie folgt abgegrenzt werden: Vorbereitende/begleitende Tätigkeiten dies sind Tätigkeiten, die in der Regel Bestandteil aller grundlegenden und komplexen Tätigkeiten sind. Sie werden zu Beginn herausgestellt, damit sie zum einen nicht bei jeder grundlegenden oder komplexen Tätigkeit wiederholt werden müssen und zum anderen bei der Qualifizierung nicht vergessen werden. Dies sind Maßnahmen der Arbeitssicherheit, des Unfallschutzes und des Umweltschutzes, Arbeitsplanung oder Arbeitsplatzvorbereitung. Grundlegende Tätigkeiten dies sind alle Aufgabenteile, die aus komplexen Arbeitsprozessen als eigenständige Tätigkeit herausgelöst und durch Mitarbeiter einzeln ausgeführt werden können. Komplexe Tätigkeiten sind Zusammenhangsarbeiten, die sich in der Regel nicht weiter aufteilen lassen und die meist weitergehende Fähigkeiten in der Planung und Steuerung von Arbeitsabläufen sowie in der Koordination von Teiltätigkeiten erfordern. Die in den Bausteinen aufgeführten Tätigkeiten haben sowohl zum Inhalt des Ausbildungsrahmenplans als auch zum Inhalt des Rahmenlehrplans einen eindeutigen Bezug. Damit wird sichergestellt, dass die im Ausbildungsberufsbild genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die erforderlichen Theorieinhalte innerhalb der Ausbildung anhand von Ausbildungsbausteinen vermittelt werden müssen. In der Übersicht über die Ausbildungsbausteine ist aufgeführt, welche Schwerpunkte des Ausbildungsberufsbildes in den einzelnen Bausteinen zu vermitteln sind. Da dort nur die Ziffern aufgeführt sind, werden vorab die Inhalte des Ausbildungsberufsbildes dargestellt. Für die in der Übersicht angegebene Zwischen- und Abschlussprüfung gelten die Anforderungen gemäß 15 und 16 der Ausbildungsordnung. Vereinzelt lassen sich Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsrahmenplans nicht eindeutig einem Baustein zuordnen. Sie sind im Anschluss an die Übersicht über die Ausbildungsbausteine herausgestellt und müssen im Rahmen der Ausbildung an geeigneter Stelle vermittelt werden. 4

5 Ausbildungsberufsbild gemäß 11 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, hier: Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse : 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan, 6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen, 7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, 9. Durchführen von Messungen, 10. Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzbauteilen, 11. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, 12. Herstellen von Baukörpern aus Steinen, 13. Prüfen und Vorbereiten von Untergründen 14. Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, 15. Herstellen von Putzen und Stuck, 16. Herstellen von Estrichen, 17. Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten, 18. Herstellen von Bauteilen im Trockenbau, 19. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen. 5

6 Übersicht über die Ausbildungsbausteine mit Dauer, Zuordnung zu Ausbildungsjahren, Rahmenlehrplan (RLP) und Ausbildungsrahmenplan (ARP) Nr. Titel Dauer (Wochen) RLP Lernfelder (Schwerpunkt) ARP 11 Nr. (Schwerpunkt) Vor. Grundbildung 1 Holzkonstruktionen herstellen 4 5 8, 9, Jahr 2 Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen 3 Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen , 9, , 9, 11-4 A Beschichten und Bekleiden sowie Herstellen von Bauteilen im Ausbau Zwischenprüfung , 15, 16, 17, 18 - Schwerpunkt Zimmerarbeiten 5Z 6Z 7Z Herstellen von Einfachständerwänden und Holzbauteilen Holzbalkendecken einbauen; gerade Treppen herstellen Dachkonstruktionen mit gleicher Neigung herstellen 20 8, 9 10, 13, 14, , 4A 12 10, 11 10, 13, 14, , 4A 20 7, , 4A Schwerpunkt Stuckateurarbeiten 5S Innen- und Außenputze herstellen 18 7, 8 13, , 4A 6S Stuckarbeiten durchführen , 4A 7S Bauteile im Trockenbau herstellen , , 4A Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten 5F 6F Untergründe für Fliesen-, Plattenund Mosaikarbeiten herstellen und vorbereiten Fliesen und Platten im Dünnbettverfahren ansetzen und verlegen 19 7, 8 13, 14, 16, , 4A 15 7, , 4A 6

7 7F Fliesen und Platten im Dickbettverfahren ansetzen und verlegen Schwerpunkt Estricharbeiten 18 7, 9, , 4A 5E Verbundestrich und Estrich auf Trennschicht herstellen 20 7, 8, , 4A 6E Schwimmende Estriche herstellen 20 7, 10 14, , 4A, 7E Bodenbeläge aus Platten, Bahnen und Laminaten verlegen , 4A, Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten 5W 6W Oberflächenschutz und Unterkonstruktionen herstellen und montieren Dämmungen und Ummantelungen herstellen und montieren Schwerpunkt Trockenbauarbeiten 5T 6T 7T Wände in Trockenbaukonstruktionen herstellen Decken aus Trockenbaukonstruktionen herstellen Wände aus Gipswandbauplatten herstellen 26 7, 8 14, , 4A 26 9, 10 13, , 4A 26 8, 9 14, , 4A , , 4A , 4A 7

8 Folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind nicht in den Ausbildungsbausteinen enthalten: Lfd. Nr. I 1 Teil des Ausbildungsberufsbildes Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 11 Nr. 1) Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen I 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 11 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben I 5 I 14 Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan ( 11 Nr. 5) Herstellen von Putzen und Stuck ( 11 Nr. 14) f) Arbeitsberichte erstellen e) gerades Stuckprofil ziehen Die Ausbildungsbausteine 1 3 stimmen inhaltlich im Wesentlichen mit den Bausteinen für die Berufe Hochbauund Tiefbaufacharbeiter/in überein. 8

9 Ausbildungsbaustein 1 Holzkonstruktionen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Holzkonstruktionen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 4 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 9

10 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 5.12 Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) 10

11 - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen e) rechte Winkel anlegen und prüfen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen 11

12 5.2.3 Holz auswählen, vorbereiten und mit verschiedenen Werkzeugen bearbeiten - geeignetes Holz für Werkstücke auswählen - Holz nach Vorgabe anreißen und - bearbeiten I 10 ( 5, 11, 17 Nr. 10) a) Holz nach dem Verwendungszweck unterscheiden b) Holz für Werkstücke messen und anreißen c) Holz mit Werkzeugen, durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren bearbeiten 5.3 Komplexe Tätigkeiten Herstellen einer Holzkonstruktion mit verschiedenen Holzverbindungen; Holzoberflächen schützen I 10 ( 5, 11, 17 Nr. 10) d) Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen sowie durch Nageln und Schrauben herstellen e) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen f) Holzbauteile vor Feuchtigkeit schützen 1 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 12

13 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung Unterrichtsstunden 4 Herstellen einer Holzkonstruktion Laub- und Nadelhölzer, Wachstum, Aufbau Bauschnittholz Arbeiten des Holzes, Holzfeuchte Holzschädlinge, chemischer und konstruktiver Holzschutz Zimmermanns- und ingenieurmäßige Holzverbindungen Holzliste, Verschnitt Knotenpunkte 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. 13

14 Ausbildungsbaustein 2 Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Baukörper aus künstlichen Steinen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 11 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 14

15 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, 15

16 - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Bauteile für die weitere Bearbeitung abstecken I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen 16

17 f) Bauteile abstecken I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen einschaliges Mauerwerk mit künstlichen Mauersteinen herstellen - Mauern von Baukörpern aus kleinund mittelformatigen Steinen - verschiedene Verbandsarten anwenden I 12 ( 5, 11, 17 Nr. 12) a) Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verwendbarkeit prüfen b) Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen herstellen I 12 ( 11 Nr. 12) f) Mauerwerk mit verschiedenen Belägen versehen 5.3 Komplexe Tätigkeiten Mauern verschiedener Mauerwerkskörper mit Öffnungen ; Baukörper gegen Feuchtigkeit abdichten - Untergrund prüfen und vorbereiten - Baustoffe und Art des Verbandes auswählen - Materialien zur Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit verwenden - Öffnungen mit klein- oder mittelformatigen Steinen überdecken - Stürze aus Fertigbauteilen einbauen I 12 ( 5, 11, 17 Nr. 12) d) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen c) Öffnungen im Mauerwerk mit Stürzen aus kleinoder mittelformatigen Steinen sowie mit Fertigteilen überdecken e) Baukörper aus Steinen gegen Feuchtigkeit abdichten 2 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 17

18 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 3 Mauern eines einschaligen Bauwerkes - Wandarten und aufgaben - künstliche Mauersteine, Dichte, Druckfestigkeit, Luftschall- und Wärmedämmung - Baukalke - Mauermörtel, Mörtelgruppen - Maßordnung im Hochbau - Mauerverbände - Arbeitsgerüste - Abdichtungsstoffe - Baustoffbedarf - Ausführungszeichnungen, Aufmaßskizzen - Isometrie Unterrichtsstunden 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 18

19 Ausbildungsbaustein 3 Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Hochbaufacharbeiter/in; Ausbaufacharbeiter/in; Tiefbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 11 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 19

20 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 5, 11, 17 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 5, 11, 17 Nr. 4) a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, 20

21 - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 5, 11, 17 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 5, 11, 17 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen - benötigte Menge anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln I 8 ( 5, 11, 17 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten - Bauteile für die weitere Bearbeitung abstecken I 9 ( 5, 11, 17 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen 21

22 f) Bauteile abstecken I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen rechteckige Brettschalungen für den Betonbau herstellen und wiederverwenden I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente, Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen b) Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern Bewehrungen für Stahlbeton herstellen I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) c) Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen d) Betonstahlmatten zuschneiden e) Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen Beton verarbeiten - Beton herstellen - Beton von Hand verarbeiten - Betonoberflächen nacharbeiten I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) f) Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen g) Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln h) Oberflächen nacharbeiten Beton- und Stahlbetonfertigteile einbauen I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) i) kleine Beton- und Stahlbetonfertigteile transportieren und einbauen 5.3 Komplexe Tätigkeiten Stahlbetonteile herstellen I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente, 3 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 22

23 - Fundamente - Stürze Stützen, Wände, Balken und Aussparungen herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen b) Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern c) Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen d) Betonstahlmatten zuschneiden e) Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen f) Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen g) Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln h) Oberflächen nacharbeiten Beton- und Stahlbetonbauteile abdichten I 11 ( 5, 11, 17 Nr. 11) - Materialien zur Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit verwenden k) Untergrund für die Abdichtung auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen l) Bauteile aus Beton und Stahlbeton gegen Feuchtigkeit abdichten 23

24 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 4 Herstellen eines Stahlbetonbauteiles - Betonarten, -gruppen - Zemente, Zuschlag - Rezeptbeton - Betonverarbeitung, Betonprüfung - Betonstahl, Verbundwirkung - Betonstahllisten - Brettschalung, Schaltafeln - Holz- und Materiallisten - Produktlinienanalyse - Schalungs- und Bewehrungszeichnungen Unterrichtsstunden 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 24

25 Ausbildungsbaustein 4 A Beschichten und Bekleiden von Bauteilen und Herstellen von Trockenbauteilen im Ausbau Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Ausbaufacharbeiter/in (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Oberflächen mit Putz, Estrich und Fliesen bekleiden, Dämmstoffe einbauen und Trockenbauteile herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 26 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 1. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: keine 25

26 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans I 3 ( 11 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen I 4 ( 11 Nr. 4) a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Reglungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Arbeitsablauf planen - Ziel erkennen - Arbeitsschritte planen - Einsatz von Arbeitsmitteln festlegen I 5 ( 11 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen c) Bau- und Bauhilfsstoffe festlegen d) Bauhilfsmittel und Werkzeuge festlegen Vorbereiten und Sichern des Arbeitsplatzes bzw. der Baustelle I 6 ( 11 Nr. 6) a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, 26

27 - Mitarbeiten beim Aufbauen, Unterhalten und Abbauen von Arbeitsund Schutzgerüsten ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen b) Arbeitsplatz sichern c) Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgabe aufbauen, unterhalten und abbauen d) bei der Prüfung der Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten mitwirken Werkzeuge und Baumaterial auswählen und bereitstellen I 6 ( 11 Nr. 6) e) Bereitstellen von Werkzeugen und Geräten veranlassen f) Störungen an Geräten erkennen und melden g) Werkzeuge warten I 7 ( 11 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Einund Anbauteile durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen b) Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen c) Bau- und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Einund Anbauteile nach Vorgabe abrufen, auf der Baustelle transportieren und lagern 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen und Skizzen anfertigen I 8 ( 11 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen anfertigen c) Mengen anhand von Zeichnungen und Skizzen ermitteln Messungen durchführen - Höhen übertragen - Geraden an der Flucht ausrichten - mit Messpunkten arbeiten I 9 ( 11 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen b) Höhen, mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen c) Geraden ausfluchten d) Messpunkte anlegen und sichern e) rechte Winkel anlegen und prüfen 27

28 I 5 ( 5, 11, 17 Nr. 5) e) ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen Dämmstoffe einbauen - Dämmstoff nach Verwendungszweck auswählen - Untergrund vorbereiten - Dämmstoff zuschneiden und - befestigen - Oberflächen von Dämmungen schützen I 13 ( 11 Nr. 14) a) Dämmstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden und vorbereiten b) Dämmstoffe zuschneiden und einbauen c) Oberflächenschutz für Dämmungen vorbereiten und anbringen Putze herstellen - Putzgrund vorbereiten - Einbauteile und Profile vor dem Verputzen ein- und ansetzen, Bewegungsfugen anlegen - Spritzbewurf von Hand aufbringen - Oberfläche nachbehandeln I 14 ( 11 Nr. 15) a) Untergrund beurteilen b) Einbauteile einsetzen und Putzprofile ansetzen, Bewegungsfugen anlegen c) Spritzbewurf von Hand auftragen d) einlagigen Putz herstellen Verbundestrich herstellen I 15 ( 11 Nr. 16) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen c) Höhenlehren ausrichten g) Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten h) Estrich nachbehandeln Wände nach Vorgabe mit Fliesen belegen I 16 ( 11 Nr. 17) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausgleichen 28

29 - Untergrund zum Verlegen von Fliesen und Platten vorbereiten - Fliesen mit verschiedenen Werkzeugen schneiden - Fliesenkleber aufbringen - Fliesen ansetzen, verlegen und ausrichten - verfugen b) Fliesen und Platten schneiden sowie Ausschnitte und Löcher herstellen d) Fliesen und Platten im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen Trockenbauteile herstellen - Untergrund für Trockenbauarbeiten vorbereiten - Ansetzgips herstellen - Trockenbauelemente anbringen und - verspachteln I 17 ( 11 Nr. 18) a) Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit beurteilen b) Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln c) Gipsmörtel anmachen f) Wand-Trockenputz ansetzen g) Fugen verspachteln 5.3 Komplexe Tätigkeiten Schwimmenden Estrich herstellen - Trenn- und Dämmschichten einbauen - Rechtwinklige Aussparungen herstellen - Schienen und Rahmen einbauen - Bewegungsfugen nach Vorgabe anlegen I 15 ( 11 Nr. 16) b) Trenn- und Dämmschichten einbauen d) rechtwinklige Aussparungen herstellen und einbringen e) Schienen und Rahmen einbauen f) Schein-, Rand und Bewegungsfugen nach Vorgaben anlegen Fliesen und Platten auf Wänden und Böden verlegen Spiegel herstellen I 16 ( 11 Nr. 17) b) Fliesen und Platten schneiden sowie Ausschnitte und Löcher herstellen c) Fliesen und Platten im Dickbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen d) Fliesen und Platten im Dünnbettverfahren 4 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 29

30 ansetzen, verlegen und verfugen e) Fugen an Bau- und Einbauteilen sowie an Rohrdurchführungen anlegen, vorbereiten und schließen Trockenbauwände herstellen - Unterkonstruktion für Einfachständerwände herstellen - Einfachständerwände montieren - Einfachständerwände beplanken, - spachteln und schleifen I 17 ( 11 Nr. 18) d) Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen e) Beplankungen, mit Gipskartonund Gipsfaserplatten, herstellen g) Fugen verspachteln 30

31 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 6 Beschichten und Bekleiden eines Bauteiles - Putzmörtel - Estriche - Baugipse, Plattenwerkstoffe, Unterkonstruktionen - Beläge, Verlegetechnik - Fugen - Nichtdrückendes Wasser - Abdichtungen, Abdichtungsstoffe - Trenn- und Dämmschichten, Dämmstoffe - Verlegeverfahren, Verlegepläne - Schnitte Unterrichtsstunden 60 Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 31

32 Ausbildungsbaustein 5Z Herstellen von Einfachständerwänden und Holzbauteilen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin Schwerpunkt Zimmerarbeiten (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Einfachständerwände und Holzbauteile herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 20 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 2. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: Ausbildungsbausteine 1 3, 4 A 32

33 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: 5.1 Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans Bearbeitung des Arbeitsauftrages planen - Vorgaben des Auftrags auf der Grundlage von Vorschriften und Regelwerken prüfen - Vorleistungen anderer Gewerke erfassen - Zeit- und Personalbedarf einschätzen - Arbeitsschritte planen - Witterung berücksichtigen II A 1 ( 11 Nr. 5) a) Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen b) Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden c) Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen d) Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen e) Arbeitsschritte festlegen f) Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz II A 2 ( 11 Nr. 6) c) ergonomische Arbeitsmittel und hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden d) Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen e) Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten f) Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen g) Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen h) Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen i) bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern n) Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden o) Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen q) Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und 33

34 für den Abtransport vorbereiten Baustelle einrichten, sichern und räumen - notwendige Infrastruktur schaffen - Absperrungen aufstellen und Gerüste aufbauen - Geräte und Maschinen auswählen, schützen und sichern - Abtransport vorbereiten II A 2 ( 11 Nr. 6) a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen b) Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten k) Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen l) Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen m) Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen p) Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern r) Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten Mengen ermitteln, Baumaterial auswählen, bereitstellen und lagern Bereitgestelltes Material auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen II A 3 ( 11 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln c) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen d) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile unter Berücksichtigung der örtlichen statischen Gegebenheiten und nach Herstellerangaben lagern Qualitätssichernde Maßnahmen anwenden - Arbeiten auf Fehler prüfen - Arbeiten bis zur Abnahme schützen Berichte erstellen II A 10 ( 11 Nr. 19) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen b) Tagesbericht erstellen c) ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen 34

35 5.2 Grundlegende Tätigkeiten Zeichnungen lesen, prüfen und Skizzen erstellen II A 4 ( 11 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen b) Aufmaßskizzen anfertigen Bauwerke und Bauteile einmessen II A 5 ( 11 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Messinstrumenten einmessen II A 6 ( 11 Nr. 13) a) Untergründe auf Ebenheit, Höhenlage und Maßhaltigkeit prüfen Holz für die Verarbeitung auswählen und vorbereiten II A 7 ( 11 Nr. 10) a) Hölzer und Holzwerkstoffe prüfen, auswählen und lagern c) Hölzer anreißen, ausarbeiten und zusammenbauen, Knotenpunkte herstellen Holz mit Handwerkzeugen, handgeführten und stationären Holzbearbeitungsmaschinen bearbeiten II A 7 ( 11 Nr. 10) c) Hölzer anreißen, ausarbeiten und zusammenbauen, Knotenpunkte herstellen l) Holzoberflächen mit handgeführten Maschinen bearbeiten p) Handwerkzeuge schärfen und instandhalten q) Handmaschinen einsetzen und warten, Maschinenwerkzeuge wechseln r) stationäre Holzbearbeitungsmaschinen einsetzten und warten Holzkonstruktionen unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes herstellen, II A 7 ( 11 Nr. 10) b) Verbindungsmittel auswählen und einsetzen c) Hölzer anreißen, ausarbeiten und 35

36 für - Fachwerk - Holzrahmenbau - Unterkonstruktionen - Bekleidungen - Aussteifungen zusammenbauen, Knotenpunkte herstellen d) Abbund herstellen, unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes f) Holzkonstruktionen, aus Vollholz, Konstruktionsholz und Brettschichtholz, für Decken, Dächer, Fachwerk und Holzrahmenbau, herstellen h) Unterkonstruktionen, Innenbekleidungen und aussteifende Scheiben herstellen Holzoberflächen schützen II A 6 ( 11 Nr. 13) b) Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen c) Untergründe vorbereiten II A 7 ( 11 Nr. 10) m) Holzoberflächen imprägnieren, lasieren und versiegeln Dämmstoffe auswählen und einbauen II A 8 ( 11 Nr. 14) a) Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen b) Dämmstoffe auswählen und nach Herstellerangaben verarbeiten c) Dämmstoffe einbauen und befestigen Decken- und Wandbekleidungen auf Holz herstellen; Bauteile bekleiden II A 9 ( 11 Nr. 18) a) Montagewände, Unterdecken, Decken- und Wandbekleidungen, unter Beachtung der Winddichtigkeit und Hinterlüftung, herstellen b) Vorsatzschalen auf Holzkonstruktionen herstellen c) Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen d) Träger und Stützen bekleiden e) Bewegungsfugen ausbilden 36

37 5.3 Komplexe Tätigkeiten Fachwerkwand herstellen II A 7 ( 11 Nr. 10) d) Abbund herstellen, unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes f) Holzkonstruktionen, aus Vollholz, Konstruktionsvollholz und Brettschichtholz, für Decken, Dächer, Fachwerk und Holzrahmenbau, herstellen m) Holzoberflächen imprägnieren, lasieren und versiegeln II A 8 ( 11 Nr. 14) c) Dämmstoffe einbauen und befestigen II A 9 ( 11 Nr. 18) c) Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen Bauteile aus Holz herstellen, befestigen und einbauen - Türen - Tore - Verschläge II A 7 ( 11 Nr. 10) d) Abbund herstellen, unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes m) Holzoberflächen imprägnieren, lasieren und versiegeln n) Türen, Tore und Verschläge herstellen und einbauen II A 9 ( 11 Nr. 18) c) Ecken, Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen 5 Fertigkeiten und Kenntnisse der grundlegenden Tätigkeiten bilden die Basis für die komplexen Tätigkeiten. Sie sind daher nicht erneut aufgeführt. 37

38 6. Zuordnung zu Lernfeldern des Rahmenlehrplans Rahmenlehrpläne für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Ausbaufacharbeiter/-in im Schwerpunkt Zimmerarbeiten (1. Stufe) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 1999) Lernfeld Nr. Bezeichnung 8 Errichten einer tragenden Holzwand - Fachwerkbau - Holzrahmenbau - Lastableitung, Aussteifung - Dämmung, Winddichtigkeit, Taupunkt - Wärmedurchgang, Dämmschichtdicke - Verbindungen, Montage - Gestaltung, Bekleidung - Fenstereinbau 9 Einziehen einer leichten Trennwand - Metallprofile, Holzquerschnitte - Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten - Holzwerkstoffe - Luftschallschutz, Körperschallschutz - Brandschutz, Stützenbekleidung - Wand-, Decken-, Fußbodenanschluss - Bewegungsfugen Unterrichtsstunden Hinweis zur Lernortkooperation: Die angegebene Lernfeldzuordnung dient der grundlegenden Orientierung. Die einzelnen Lerninhalte sollten von den Beteiligten in jedem Fall abgestimmt werden. Dieses Qualifizierungsbild wurde durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes sowie mit Fachexperten der Landesverbände in NRW, der Handwerkskammern, der Bildungsträger und der Berufskollegs erstellt. 38

39 Ausbildungsbaustein 6Z Holzbalkendecken einbauen; gerade Treppen herstellen Qualifizierungsbild 1. Zugrunde liegender Ausbildungsberuf: Ausbaufacharbeiter/Ausbaufacharbeiterin Schwerpunkt Zimmerarbeiten (Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft vom , BGBl. I Nr. 28 vom , S. 1102; Erste Verordnung zur Änderung vom , BGBl. I Nr. 15 vom , S. 522) 2. Qualifizierungsziel: Kann Holzbalkendecken einbauen und einläufige gerade Treppen herstellen 3. Dauer der Vermittlung: 12 Wochen 4. Stellung in der Gesamtausbildung: 2. Ausbildungsjahr Voraussetzungen: Ausbildungsbausteine 1 3, 4 A 39

40 5. Zu vermittelnde Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse: 5.1 Zu vermittelnde Tätigkeiten Vorbereitende u. begleitende Tätigkeiten Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplans Bearbeitung des Arbeitsauftrages planen - Vorgaben des Auftrags auf der Grundlage von Vorschriften und Regelwerken prüfen - Vorleistungen anderer Gewerke erfassen - Zeit- und Personalbedarf einschätzen - Arbeitsschritte planen - Witterung berücksichtigen II A 1 ( 11 Nr. 5) a) Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen b) Technische Regelwerke, Bauvorschriften und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen anwenden c) Vorleistungen anderer Gewerke auf Sicht prüfen d) Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen e) Arbeitsschritte festlegen f) Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigen Anwenden der für die Ausführung der Tätigkeiten notwendigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der Maßnahmen für den Umweltschutz II A 2 ( 11 Nr. 6) c) ergonomische Arbeitsmittel und hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden d) Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen e) Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten f) Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen g) Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen h) Schutzausrüstungen verwenden sowie Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen i) bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern n) Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung des Bodens vermeiden o) Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen q) Abfall auf der Baustelle sortenrein trennen und 40

41 für den Abtransport vorbereiten Baustelle einrichten, sichern und räumen - notwendige Infrastruktur schaffen - Absperrungen aufstellen und Gerüste aufbauen - Geräte und Maschinen auswählen, schützen und sichern - Abtransport vorbereiten II A 2 ( 11 Nr. 6) a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen b) Lichtquellen und Absperrungen aufstellen und unterhalten k) Arbeits-, Schutz- und Traggerüste auf- und abbauen l) Betriebssicherheit von Gerüsten beurteilen m) Werkzeuge und Kleingeräte auswählen und einsetzen p) Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern r) Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten Mengen ermitteln, Baumaterial auswählen, bereitstellen und lagern Bereitgestelltes Material auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen II A 3 ( 11 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Fertigteilen ermitteln c) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen d) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile unter Berücksichtigung der örtlichen statischen Gegebenheiten und nach Herstellerangaben lagern Qualitätssichernde Maßnahmen anwenden - Arbeiten auf Fehler prüfen - Arbeiten bis zur Abnahme schützen Berichte erstellen II A 10 ( 11 Nr. 19) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen b) Tagesbericht erstellen c) ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen 41

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