Fortbildungskonzept der FES Minden
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- Franka Wolf
- vor 5 Jahren
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1 Fortbildungskonzept der FES Minden Inhalt 1. Zielsetzungen und Rahmenbedingungen: Fortbildungsplanung im Kontext von Schulentwicklung und Schulprogramm 2. Fortbildungsformen, Zielgruppen und Aufgabenverteilung/ Zuständigkeiten 2.1 schulinterne Lehrerfortbildung 2.2 schulexterne Lehrerfortbildung 2.3 Gesamtkollegium/Gesamtkonferenz 2.4 Fachkonferenz 2.5 Lehrperson 2.6 Lehrerrat 2.7 Didaktische Leitung 2.8 Schulleiter 3. Schwerpunkte der Fortbildungsplanung 3.1 Fortbildungen zur Profilierung der allgemeinen Schulentwicklung: Unterricht und Personal 3.2 Fachliche Profilbildung Gymnasium mit Oberstufe Gesamtschule 3.3 Hochbegabung und Inklusion 4. Grundsätze der Kostenübernahme 5. Evaluation Vorgelegt von: Daniel Diercks (Didaktischer Leiter) Beschlossen auf der Lehrerkonferenz am 08. Dezember
2 1. Zielsetzungen und Rahmenbedingungen: Fortbildungsplanung im Kontext von Schulentwicklung und Schulprogramm Lehrerfortbildung an der FES Minden hat das primäre Ziel, die Leistungsfähigkeit der Lehrkräfte sowie der Schule insgesamt in fachlicher, didaktisch-methodischer und pädagogischer Perspektive dauerhaft zu stärken. Die Fortbildungsplanung ist auf die Realisierung des Schulprogramms der FES Minden ausgerichtet und gleichzeitig auch selbst ein zentrales Element des Schulprogramms. Dadurch soll der Prozess der Schulentwicklung mit besonderem Fokus auf die Unterrichtsentwicklung fortgeführt werden und Qualität im Schulleben hergestellt und gesichert werden. Dazu gehört auch die weitere Ausgestaltung einer demokratischen Schulkultur. Fortbildungen, die schulintern oder schulextern im Kontext der FES Minden stattfinden, orientieren sich an folgenden Zielen: -Förderung und Begleitung des gemeinsamen Schulentwicklungsprozesses der FES Minden -Unterstützung der alltäglichen Unterrichtsarbeit -Stärkung der Professionalität der einzelnen Lehrperson auch mit Blick auf Kommunikation, Konfliktlösung, Beratung und kollegiale Zusammenarbeit -Steigerung der Berufszufriedenheit. Rechtliche Grundlage für das Recht auf und die Pflicht zur Fortbildung stellen und 68 (3) Nr.3 SchulG NRW und BASS Nr.8 dar. Um den Charakter als evangelische Bekenntnisschule zu schärfen, sind auch schulinterne und externe Fortbildungen zu theologischen und geistlichen Themen wünschenswert, wie sie z.b. vom VEBS angeboten werden. Fortbildungen dieser Art können auch gemeinsam mit Bekenntnisschulen in der Region organisiert und veranstaltet werden, um den Austausch zwischen den christlichen Schulen zu fördern. 2
3 2. Fortbildungsformen und Zielgruppen 2.1 schulinterne Lehrerfortbildung (schilf) Fortbildung dient der Weiterentwicklung der Einzelschule als System. Sie richtet sich an Kollegien, an Teams in der Schule, an Steuer-, Jahrgangs- und Fachgruppen und vermittelt die notwendigen Kompetenzen für die Qualitätssicherung und -entwicklung. Schulinterne Fortbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. (BASS Nr.8 Punkt 2.1) SchiLf findet an der FES Minden in der Regel in Form von zwei ganztägigen (08:00 Uhr 15:00 Uhr) pädagogischen Tagen pro Schuljahr statt. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung von innerschulischen Lehrerfortbildungsveranstaltungen trägt die Didaktische Leitung. 2.2 schulexterne Lehrerfortbildung (schelf) Schulexterne Lehrerfortbildung findet statt zu Themenstellungen, die einzelne Lehrerinnen und Lehrer der Schule betreffen, um spezielle Qualifikationen im fachlichen, didaktischmethodischen und pädagogischen Bereich zu vermitteln. ScheLf kann bei staatlichen und bei privaten, bei kommerziellen und nichtkommerziellen Anbietern stattfinden. Die Initiative kann sowohl von der einzelnen Lehrperson ausgehen als auch von der Fachkonferenzleitung, Didaktischen Leitung oder Schulleitung. Die Didaktische Leitung informiert allgemein oder konkret über Angebote, über die Genehmigung entscheidet der Schulleiter. 2.3 Gesamtkollegium/Gesamtkonferenz Das Gesamtkollegium ist in der Regel die Zielgruppe für schulinterne Fortbildung. Dadurch soll die Weiterentwicklung der FES Minden als Gesamtsystem gewährleistet werden. Das Kollegium kann durch die Didaktische Leitung oder den Lehrerrat (vgl. 2.6 und 2.7) nach Themenschwerpunkten oder Interessen für die nächste schilf befragt werden. Durch die Gesamtkonferenz entscheidet das Kollegium über die Grundsätze für die Lehrerfortbildung ( 68 (3) Nr.3 SchulG NRW). Dies geschieht durch die Abstimmung über dieses Konzept. 3
4 2.4 Fachkonferenzen Die Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit und Grundsätze zur Leistungsbewertung ( 70 (3) und (4) SchulG NRW). Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, ist es die Aufgabe der Fachkonferenzleitung, über Fortbildungsbedarfe und bedürfnisse mit den Fachkollegen zu kommunizieren und diese bei der Didaktischen Leitung anzumelden. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (z.b. Vorschläge zu schulentwicklungsrelevanten Themen im Fachbereich, Notwendigkeit fachlicher bzw. fachdidaktischer Weiterentwicklung etc.) können schilf auch für einzelne Fachbereiche organisiert werden (z.b. für MINT, für Sprachen, für Geisteswissenschaften etc.). 2.5 Lehrperson Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele, der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, der Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden und der Konferenzbeschlüsse; sie fördern alle Schülerinnen und Schüler umfassend. Die Lehrerinnen und Lehrer wirken an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität schulischer Arbeit aktiv mit. Sie stimmen sich in der pädagogischen Arbeit miteinander ab und arbeiten zusammen ( 57 (1) und (2) SchulG NRW). Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, haben die Lehrkräfte das Recht und die Pflicht, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden. Dazu nehmen sie auch an Fortbildungsmaßnahmen in der unterrichtsfreien Zeit teil (vgl. 57 (3) SchulG NRW). An der FES Minden sollte es das Ziel sein, dass die Kollegen in erster Linie selbst ihren Fortbildungsbedarf erkennen, sich über Fortbildungsmöglichkeiten informieren und dies bei der Didaktischen Leitung anmelden. Über die Teilnahme entscheidet der Schulleiter. Die 4
5 Didaktische Leitung/Schulleitung kann bei Bedarf auch an Kollegen herantreten, um zur weiteren Personalentwicklung Fortbildung(en) zu empfehlen. 2.6 Lehrerrat Dem Lehrerrat an der FES Minden kommt im Kontext von Fortbildung die Aufgabe zu, bei Bedarf seitens des Kollegiums Themenvorschläge für schilf zu sammeln und diese an die Didaktische Leitung weiterzuleiten. Bei der Frage über die Auswahl von Teilnehmern für externe Fortbildungen kann der Lehrerrat vom Schulleiter angehört werden. 2.7 Didaktische Leitung Die Didaktische Leitung an der FES Minden trägt die Verantwortung für die Planung und Durchführung von innerschulischen Lehrerfortbildungsveranstaltungen. Sie informiert allgemein oder konkret über Angebote im Rahmen von schulexterner Fortbildung. Die Didaktische Leitung ist im Gespräch mit den Lehrkräften, Fachkonferenzen, dem Lehrerrat und der Schulleitung über interne und externe Fortbildungsbedarfe. 2.8 Schulleiter Der Schulleiter entscheidet über die Genehmigung zur Teilnahme an externen Fortbildungen. Dazu gehört ggf. auch die Auswahl von Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen ( 59 (6) SchulG NRW). Diese Auswahl ist ggf. nach Anhörung des Lehrerrats zu treffen. 3. Schwerpunkte der Fortbildungsplanung 3.1 Fortbildungen zur Profilierung der allgemeinen Schulentwicklung: Unterricht und Personal Die internen und externen Fortbildungen an der FES Minden dienen dazu, die Schulentwicklung in den drei Bereichen Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung zu profilieren. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Unterrichtsentwicklung in fachlicher, didaktischmethodischer und pädagogischer Perspektive (hier insb. auch Kompetenzen im Bereich Klassenführung, Umgang mit Unterrichtsstörungen, Konfliktgespräche). Fortbildungen zur Personalentwicklung sind unter u.a. denkbar im Bereich der Schulverwaltung (z.b. SchILD), für Beratungslehrer (z.b. Jahrgangstufenleiter Sek.II, 5
6 Vertrauenslehrer, Drogenprävention, Krisenintervention) Ausbildungsbeauftragte, Steuergruppenmitgliedern, Koordinatoren der Studien- und Berufswahlorientierung oder Fachkonferenzvorsitzende. In den letzten Jahren haben sich die Kollegen an der FES Minden im Rahmen von schilf mit den Themen Kommunikation, Teambildung und Methoden beschäftigt. Kernkompetenzen in diesen Bereichen können als bekannt vorausgesetzt werden, sodass weitere Fortbildungen für Kollegen auf komplexeren Niveaus stattfinden sollten. 3.2 Fachliche Profilbildung Gymnasium mit Oberstufe Fortbildungen in der Sekundarstufe I sind denkbar zur fachlichen Profilierung im Bereich der Differenzierungskurse (bislang Latein oder Informatik/Wirtschaft; anzustreben sind Differenzierungskurse in modernen Sprachen, im MINT-Bereich oder im künstlerischmusikalischen Bereich). In der Sekundarstufe II sind Fortbildungen denkbar zur Verknüpfung der fachlichen Profilierung im Rahmen der (geisteswissenschaftlichen) Leistungskurse mit einem diakonischen Profil der FES Minden, insbesondere im Kontext der Zusammenarbeit mit der Diakonie Minden Gesamtschule An der Gesamtschule sind Fortbildungen u.a. anknüpfungsfähig an die Bereiche fremdsprachliche Kompetenzen und Nachmittagsangebote. Im Bereich Fremdsprachen ist hier z.b. an fremdsprachliche Profilklassen zu denken, im Bereich Nachmittagsangebote an weitere qualifizierte, pädagogische Angebote für die Schülerinnen und Schüler (z.b. WP-Fach Darstellen und Gestalten ). Mit dem weiteren, auch bautechnischen Ausbau der Gesamtschule sind neben Darstellen und Gestalten auch Hauswirtschaftslehre als Wahlpflichtfach bzw. Arbeitslehrefach anzubieten und Kollegen ggf. durch Fortbildungen auf das Unterrichten dieser Fächer vorzubereiten. 3.3 Hochbegabung und Inklusion Hochbegabung kann als Teil von Inklusion gesehen werden. Um dem Recht des Schülers auf individuelle Förderung (vgl. 1 (1) SchulG NRW) gerecht zu werden, sind Fortbildungen für diejenigen Kollegen denkbar, die schwerpunktmäßig z.b. als Klassenleitung in einer betreffenden Klasse eingesetzt werden. Die Fortbildungen sollten sich auf den Bereich 6
7 Hochbegabung oder den Förderschwerpunkt Lernen oder den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung beziehen. 4. Grundsätze der Kostenübernahme Kostenerstattung (betrifft Teilnahmekosten und Fahrtkosten) wird gewährt, wenn die Fortbildung im Interesse der weiteren Schulentwicklung bzw. Personalentwicklung der FES Minden liegt. Hierüber entscheidet der Schulleiter auf Grundlage dieses Fortbildungskonzepts. 5. Evaluation Die Didaktische Leitung überprüft in Absprache mit der Schulleitung jährlich die Angemessenheit dieses Konzepts, insb. im Hinblick auf die Ziele der weiteren Schulentwicklung und deren Auswirkungen auf die Schwerpunkte der Fortbildungsplanung (Punkt 3). Das Kollegium hat die Möglichkeit, über den Lehrerrat Impulse zur Fortschreibung einzubringen. 7
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