Westdeutscher Tischtennis Verband e.v.

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1 Westdeutscher Tischtennis Verband e.v. Ausschuss für Erwachsenensport Vorsitzender: Werner Almesberger, Oberhausen, den u E Mail: almesberger@wttv.de Rundschreiben Nr. 1 Spielzeit 2016/17 (Regionalliga, Oberliga, NRW Liga, Verbandsliga, Landesliga) Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, allen Vereinen der Regional, Ober, NRW, Verbands und Landesliga wünschen wir einen guten Start in die Spielzeit 2016/17 und hoffen auf eine angenehme Zusammenarbeit. Nachfolgend geben wir Ihnen erste Informationen, die wir höflich zu beachten bitten, damit der Spielbetrieb reibungslos verläuft und Missverständnisse oder Unstimmigkeiten vermieden werden können. Wir begrüßen an dieser Stelle auch die Sportkameradinnen und Sportkameraden der hessischen Regionalligisten sehr herzlich. Absprachegemäß wird dieses Rundschreiben zusätzlich über einen Verteiler in click TT Hessen versandt, so dass eine umfassende Information gewährleistet ist. Rundschreiben Unsere Mitteilungen werden allen Vereinen mit Mannschaften auf Verbandsebene sowie den sog. Pflichtbeziehern und Abonnenten wie gewohnt spätestens bis jeweils Dienstag zugehen, nur in Ausnahmefällen (welche wir üblicherweise ankündigen) etwas später. Bei Vereinen und Mannschaftskontakten der Regional und Oberliga (also oberhalb der Verbandsebene) besteht insofern eine Schwierigkeit, als wir auf diesen Personenkreis immer noch keinen Zugriff haben. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass betroffene Vereine und Personen sofern die Zusendung dieses Rundschreibens nicht durch eine weitere Mannschaft des Vereins auf Verbandsebene sichergestellt ist sich im persönlichen Bereich von click TT als Abonnent eintragen. Die Mannschaften der Regional und Oberliga werden also auch weiterhin in diesem Rundschreiben betreut. Dies entspricht den Bestimmungen der Bundesspielordnung (BSO), die den Spielleitern die Informationspflicht zuweist und ihnen hierbei freie Hand lässt. Sie werden an dieser Stelle alle Informationen finden, die sich nach Maßgabe der BSO aus dem Spielbetrieb ergeben (Fehlen, Ersatzgestellungen und ihre jeweiligen Folgen, evtl. Spielwertungen, ). Nicht finden werden Sie Ordnungsstrafen, sondern lediglich einen Hinweis darauf, dass die Zusendung eines Bescheides über fällige Ordnungsgebühren in Kürze erfolgen wird. Spielleitung Die Spielleiter sind Ansprechpartner für den gesamten Spielbetrieb (inkl. Spielabsetzungen): Spielleiter Herren (Regional, Ober und NRW Liga): Lars Czichun, E Mail: czichun@wttv.de Spielleiter Herren (Verbandsliga): Michael Kuth, E Mail: kuth@wttv.de Spielleiter Herren (Landesliga): Werner Almesberger, E Mail: almesberger@wttv.de Spielleiter Damen, Pokal: Reinhardt Hantke, E Mail: hantke@wttv.de Spielleiter Jungen: Dustin Gesinghaus, E Mail: gesinghaus@wttv.de Spielleiter Mädchen: Patrick Demsa, E Mail: demsa@wttv.de Eine Bitte: Sie können unsere Arbeit sehr erleichtern, wenn Sie Mails zu Spielverlegungen mit der jeweiligen Spielnummer versehen. Partner des Westdeutschen Tischtennis Verbandes e.v.

2 Spielverlegungen click TT bietet ab Ende August im Vereinsbereich an, Spielverlegungen zu vereinbaren. Hierfür gibt es in der Auflistung der anstehenden Spiele eine Auswahlmöglichkeit: Sie leiten mit den entsprechenden Angaben eine Abfrage ein, die beim gegnerischen Verein (Vereinsadministrator und betreffender Mannschaftskontakt) per Mail angekündigt wird und ihn bittet, sich zum Verlegungsvorschlag zu äußern. Er kann den Wunsch zurückweisen, sich einen der bis zu drei Terminvorschläge (nicht zwei wie im Bild links) aussuchen oder auch nur eine andere Anfangszeit vorschlagen. Bei Zustimmung landet die Terminvereinbarung beim Spielleiter, der sie per Mausklick (statt etwas umständlich in einem Bearbeitungsfenster) bestätigt oder auch nicht, wenn der Termin unzulässig ist (z. B. am Totensonntag oder nach Ende der Halbserie). Zugang hierzu haben alle Personen mit dem Recht Vereinsadministration und Ergebniserfassung. Es empfiehlt sich, die hierzu berechtigten Personen (In manchen Vereine gibt es viel zu viele!) dahingehend zu informieren, sich nur um Verlegungen zu kümmern, für die sie vereinsseitig autorisiert sind. Wir werden mit diesem Zusatzangebot die bisherige Vorgehensweise bei Spielverlegungen (Verständigung der Mannschaften, danach Mail an den Spielleiter) nicht ausschließen, hoffen jedoch, hier einen Weg aufzuzeigen, der in Bezug auf Rechtssicherheit und Bequemlichkeit (auch für die Spielleiter) nichts zu wünschen übrig lässt. Die Funktionalität ist wie angedeutet noch nicht komplett, gleichwohl schon einsatzbereit. Es fehlen auch auf der Seite des Spielleiters noch einige Kleinigkeiten. Alle Vereine des WTTV und auch die Spielleiter erhalten zu gegebener Zeit eine komplette Anleitung. Änderungen der Wettspielordnung (WO) (gelten nur für Mannschaften unterhalb der Oberliga) Anlässlich der Sitzung des Beirates am hat es einige Beschlüsse mit direkten Auswirkungen auf den Spielbetrieb gegeben. Nachfolgend einer der wichtigsten: Einvernehmliche Nachverlegungen sind nunmehr ohne Beachtung des Zeitraumes von 21 Tagen zulässig. Zu beachten sind lediglich das Ende der Halbserie in der betreffenden Spielgruppe sowie bei vereinsinternen Spielen die vorgeschriebene Austragung bis zum 3. Spieltag (siehe WO, G 4.2.1). Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Benachrichtigung zur Nachverlegung den Spielleiter auf jeden Fall drei Tage vor dem im Spielplan ausgewiesenen Termin erreichen muss. Wir können auf Verbandsebene im Interesse einer korrekten Vorberichterstattung in der Presse und der rechtzeitigen Information von Zuschauern auf die Einhaltung dieser Vorschrift keinesfalls verzichten. Nachverlegungsmitteilungen, die uns später als am 3. Tag vor dem Spiel erreichen, werden in jedem Fall abgewiesen. 2

3 Nicht neu (weil aus dem Vorjahr), aber immer noch brisant, insbesondere wegen des 3. Punktes der nachfolgenden Auflistung: Jeder Spieler darf beliebig oft in einer höheren Mannschaft als Ersatz mitwirken, ohne dass dies Folgen für die Einsatzberechtigung in seiner eigenen Mannschaft hat. Zu beachten ist dabei folgendes: 1. Spieler mit einem Sperrvermerk sind natürlich von jeglicher Ersatzgestellung ausgeschlossen. 2. Diese Regelung gilt nicht für Mannschaften der Oberliga und höher. Dort kann man sich nach wie vor festspielen. 3. Bei aller Euphorie bezüglich der Freiheiten darf man nicht vergessen, dass eine Serie mehrmaligen Fehlens im Einzel nicht durch einen Einsatz in einer höheren Mannschaft unterbrochen werden kann. Sie müssen also unbedingt dafür sorgen, dass ein Spieler, der häufig als Ersatz unterwegs ist, auch mal in seiner eigenen Mannschaft mitwirkt. Sonst kann es geschehen, dass er trotz etlicher Einsätze in höheren Mannschaften auf einmal nicht mehr Stammspieler ist. Den genauen Wortlaut der neuen Bestimmungen finden Sie in der WO, die seit einigen Wochen in einer aktuellen Version als Download auf unserer Homepage zur Verfügung steht. Auf und Abstiegsregelung Die Auf und Abstiegsregelung 2016/17 ermöglicht auch in diesem Jahr einen (auf zwei Mannschaften pro Altersklasse begrenzten) freiwilligen Abstieg aus einer Spielklasse des DTTB. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen. Wir fügen deshalb die geltende Regelung diesem Rundschreiben hinzu. Pokalspiele Der Meldezeitraum für die Wettbewerbe der Damen NRW Liga und Herren NRW Liga hat längst begonnen und endet am (siehe Rahmenterminplan des WTTV). Austragungstermin für die Spiele der 1. Runde ist der (ab Uhr). Die Spiele der 2. Runde finden am 3./ bzw. 10./ statt, jeweils mit Rücksicht auf Terminkollisionen mit anderen Veranstaltungen. Weitere Spiele sind am 7./ vorgesehen. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb der NRW Liga sind alle Vereine, die mit mindestens einer Mannschaft der betreffenden Altersklasse in der NRW, Verbands oder Landesliga vertreten sind. Gemeldete Mannschaften von Vereinen, die nicht teilnahmeberechtigt sind, werden wir kurz vor Beginn der Spielplanung ohne besondere Benachrichtigung löschen. Bitte beachten Sie, dass die Meldung ausschließlich über click TT erfolgt. Ihren Wunsch nach Ausrichtung von Pokalspielen können Sie im Bemerkungsfeld vermerken. Alternativ dürfen Sie sich beim Spielleiter der Pokalspiele, Reinhardt Hantke melden und Ihre Bewerbung vortragen. Unter dem Link Vorläufige Einteilung findet man eine Liste der gemeldeten Mannschaften. Über Ihre Pflichten im Rahmen der Pokalwettbewerbe insbesondere mit Blick auf Ergebnismeldung und Spielberichtseingabe informieren Sie sich bitte im Abschnitt H der WO. Wechsel ins Ausland Alle Vereine haben sicher ein Interesse an einer vollständigen Spielberechtigungsliste. Zuweilen weist diese Liste auch mehr Spieler aus, als tatsächlich zur Verfügung stehen. Das ist fast immer dann der Fall, wenn ein Wechsel der Spielberechtigung ins Ausland erfolgte. Kurzum: Wir bekommen keine Information darüber. Die Wechsel werden in click TT nicht vollzogen, verstopfen manche Spielberechtigungslisten, lösen Inaktivitätszeiten bei der TTR Berechnung aus und führen im Falle einer Rückkehr in den WTTV zu kuriosen, zuweilen unübersichtlichen und fehlerhaften Wechselhistorien. Bitte teilen Sie uns Wechsel ins Ausland mit, damit wir unseren Datenbestand (und damit auch Ihren) in dieser Beziehung fehlerfrei halten können. 3

4 Jugendbonus Der sog. Jugendbonus sorgt immer noch für einige Diskussionen, weil die Bestimmungen der WO keinerlei Zahlenangabe enthalten und deshalb manchenorts falsche Erwartungen wecken. Hier erneut die wichtigsten Informationen in Kurzform: a) Ein Spieler bekommt einen Bonus niemals nur deshalb, weil er jung ist. Auch der Altersunterschied zu vor ihm platzierten Spielern ist in der Regel ohne Belang. b) Ein (halbwegs erfolgreicher) junger Spieler im Alter von weniger als 21 Jahren (oder gar weniger als 16 Jahren) erhält einen Bonus schon deshalb, weil ihn seine erhöhte Änderungskonstante in der TTR Wert Berechnung sowie die (völlig überflüssigen) Quartalszulagen klar bevorzugen. Das ist auch der Grund dafür, warum junge Spieler in der Rangliste oft höher angesiedelt sind als dies der tatsächlichen Spielstärke entspricht. c) Der Bonus, der eine Überschreitung der Punktgrenzen (35 bzw. 50) rechtfertigt, ist an eine strenge Bedingung geknüpft. Im Punkt D 15.4 heißt es: Jugendlichen/Schülern in Mannschaften der Erwachsenen kann in besonderen Fällen ein Bonus eingeräumt werden, sofern die bisherige überaus positive sportliche Entwicklung des Spielers unter Berücksichtigung seines Alters eine weitere Steigerung erwarten lässt. Der Jugendbonus ist also zunächst einmal ein Sonderfall ( in besonderen Fällen ) und setzt überdies eine steile Erfolgskurve voraus. Letzteres ist wörtlich zu nehmen, denn die sportliche Entwicklung eines Spielers lässt sich an der Steigerung des TTR Wertes in den letzten 12 Monaten leicht ablesen. Geringfügige Steigerungen in diesem Zeitraum von vielleicht 30, 40 Punkten rechtfertigen jedenfalls keinen Bonus. Meldung von Schiedsrichtern Wie im Vorjahr erfolgte die Meldung der Schiedsrichter gemäß G 4.4 der WO im Rahmen der Vereinsmeldung in click TT. Leider sind auch in diesem Jahr viele meldepflichtige Vereine der offensichtlichen Aufforderung auf Seite 2 der Vereinsmeldung nicht gefolgt. Wir fordern auf diesem Wege die Meldung erneut ein und bitten, den (die) Schiedsrichter schriftlich zu melden. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle und der Verbandsadministrator (almesberger@wttv.de) sind hierfür geeignete Adressaten. Spielabsetzungen Die Spielleiter des WTTV sind jeweils allein zuständig für Spielabsetzungen im Sinne von G 4.2 der WO. Beachten Sie bitte hierbei die in den vorgenannten Bestimmungen aufgeführten Absetzungsgründe und insbesondere die Antragsfrist von drei Wochen, auf deren Einhaltung unter normalen Umständen nicht verzichtet werden kann. In aller Regel wissen Vereine schon sehr frühzeitig, an welchem Termin ein offizieller Absetzungsgrund vorliegt. Insofern sollte es kein Problem sein, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen, oder besser noch in Kontakt zu treten mit dem gegnerischen Verein, um eine Vorverlegung oder Nachverlegung im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu vereinbaren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass andere als die in den vorgenannten Bestimmungen ausgeführten Gründe keine Absetzung rechtfertigen. Abgesetzte Spiele werden üblicherweise einem Reservespieltag zugeordnet. Bei Terminproblemen in Folge zahlreicher Spielabsetzungen kann es vorkommen, dass mehrere Spiele an einem Wochenende stattfinden oder gar (zur termingerechten Beendigung der Halbserie) Wochenspieltage herangezogen werden. Herren Verbandsliga 1 Hinweis für alle Mannschaften: Die Mannschaft des TuS Bardüttingdorf trägt ihre Heimspiele ab sofort wieder in der Werburger Sporthalle, Ledeburstr. 30, Spenge (click TT=2) aus. Mit freundlichen Sportgrüßen gez. Werner Almesberger Ausschuss für Erwachsenensport 4

5 Folgende Vereine werden mit einer Ordnungsstrafe belegt, die unter Angabe der Nummer dieses Rundschreibens bis zum auf das Konto des WTTV einzuzahlen ist. Eine besondere Rechnungsstellung hierzu erfolgt nicht. Bankverbindung: Volksbank Rhein Ruhr (IBAN: DE , BIC: GENODED1VRR) verspätete/fehlende Ergebnismeldung (20 ) nicht einheitliche Trikots (20 ) fehlende/verspätete Terminmeldung (20 ) LTV Lippstadt (Viertelfinale Jugend) LTV Lippstadt (Relegation gegen Bad Honnef) Post SV Gütersloh (Mannschaftsmeisterschaft A Schüler) LTV Lippstadt (Mannschaftsmeisterschaft Jungen) DJK BW Annen (Mannschaftsmeisterschaft Mädchen) DJK Spfr. Leverkusen fehlende/verspätete Mannschaftsmeldung (20 ) SC Bayer 05 Uerdingen TTC BW Datteln Rechtsmittelbelehrung (für Vereine und Mannschaften bis NRW Liga) Gegen alle vorgenannten Entscheidungen ist der Einspruch das zulässige Rechtsmittel. In einem ersten Schritt empfehlen wir aber einen formlosen Widerspruch bei der zuständigen Stelle (z. B. beim Spielleiter oder beim Vorsitzenden des Ausschusses für Erwachsenensport), etwa per E Mail oder telefonisch. Hierbei können der strittige Sachverhalt und die dazu getroffene Entscheidung diskutiert, geklärt und ein Einspruch ggf. vermieden werden. Ungeachtet vermeintlicher Erfolgsaussichten und der Dauer des Kontaktes hat dieser Widerspruch jedoch keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der nachgenannten Einspruchsfristen. Einsprüche sind schriftlich (per Post oder Fax, nicht per E Mail, siehe 10 der Rechts und Verfahrensordnung des WTTV (RuVo)) innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung (siehe 12 Abs. 2 Nr. 1, 9 RuVo) in fünffacher Ausfertigung an den zuständigen Spruchausschuss zu richten: Spruchausschuss Ost: Bernhard Karau, Weikenweg 5, Paderborn (zuständig für Herren NRW Liga 1, Herren Verbandsliga 1 3, Damen NRW Liga 1, Damen Verbandsliga 1 2, Herren Landesliga 1 6, Jungen NRW Liga 1 2 und Mädchen NRW Liga) Spruchausschuss West: Jürgen Kikol, Büchnerstr. 7, Bergisch Gladbach (zuständig für Herren NRW Liga 2 3, Herren Verbandsliga 4 6, Damen NRW Liga 2, Damen Verbandsliga 3 4, Herren Landesliga 7 12 und Jungen NRW Liga 3 4) Vereine müssen die Genehmigung des Vereinsvorsitzenden (ggf. Hauptverein) beifügen ( 10 RuVo). Für den Einspruch ist ein Kostenvorschuss von 100,00 zu zahlen, und zwar innerhalb der Einspruchsfrist (siehe 15 RuVo). Die Bankverbindung lautet: Volksbank Rhein Ruhr, IBAN: DE , BIC: GENODED1VRR. Rechtsmittelbelehrung (für Vereine und Mannschaften der Regional und Oberliga) Gegen alle vorgenannten Entscheidungen ist der Einspruch das zulässige Rechtsmittel. Sofern durch Widerspruch beim Spielleiter keine einvernehmliche Regelung erzielt werden kann, sind Einsprüche schriftlich innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Entscheidung (siehe 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Rechtsinstanzen des DTTB) an den Vorsitzenden des DTTB Sportgerichts (Jürgen Harz, Gayerstr. 23, Speyer) zu richten. Für den Einspruch ist ein Kostenvorschuss von 200,00 zu zahlen, und zwar innerhalb der vorgenannten Einspruchsfrist. Die Bankverbindung lautet: Volksbank Frankfurt, IBAN: DE , BIC: FFVBDEFF. 5

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