Unsere Dienstleistungen für Unternehmen
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- Fritzi Hofmeister
- vor 5 Jahren
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1 Unsere Dienstleistungen für Unternehmen Beratung und Vermittlung von Kontakten, Bewilligungen, Immobilien und Bürgschaften Finanzierungshilfen Steuererleichterungen Netzwerk Ansprechpartner
2 Beratung und Vermittlung Gesunde Unternehmen sind das Rückgrat jeder Volkswirtschaft. Die Aufgabe der Standortförderung Kanton Bern ist es, die im Kanton Bern neu gegründeten, bestehenden und angesiedelten Unternehmen bei ihren Aktivitäten mit einem breiten Angebot an Beratungen und weiteren Dienstleistungen zu unterstützen. Möchten Sie zum Beispiel eine Firma gründen, sich im Kanton Bern ansiedeln, ein innovatives Projekt realisieren oder planen Sie exportorientierte Tätigkeiten? Dann finden Sie nachfolgend nützliche Informationen zu unseren Dienstleistungen, zu unserem Netzwerk sowie Ihre Ansprechpartner. Vermittlung von Kontakten Die Standortförderung Kanton Bern vermittelt Kontakte zu den richtigen Stellen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene, zu Finanz dienstleistern, im Bereich Risikokapital, zu Beratern, Anwälten, Branchen- und Clusterorganisationen, Bildungsinstitutionen sowie sonstigen Unternehmensnetzwerken. Die Standortförderung Kanton Bern berät und unterstützt ausländische Personen bei den Gesuchen für Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen. Vermittlung von Immobilien, Industrieland Die Standortförderung Kanton Bern vermittelt Grundstücke, Büround Gewerberäume sowie Lager- und Produktionsgebäude. Das aktuelle Angebot ist in der Immobiliendatenbank der Standortför derung Kanton Bern im Internet abrufbar. Hier finden Sie auch verfügbares Industrieland im Kantonsbesitz, das die Standortförderung Kanton Bern im Auftrag des Regierungsrates des Kantons Bern vermarktet. Die Standortförderung Kanton Bern begleitet ausländische Unternehmen bei der Gebäudebesichtigung und bei den nachfolgenden Verhandlungen. Vermittlung von Bürgschaften Die Standortförderung Kanton Bern vermittelt Kontakte zu den Bürgschaftsgenossenschaften. Die BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, fördert und unterstützt gewerbliche Berner KMU-Betriebe durch Sicherstellung von risikobehaftetem Kapital. Die Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen SAFFA verbürgt Bankkredite an Frauen, die sich beruflich selbstständig machen wollen. Erstberatung für KMU und Neugründer Zwecks Erleichterung des Wissens- und Technologietransfers für KMU und Neugründer im Kanton Bern bietet die Standortförderung Kanton Bern verschiedene Dienstleistungen zusammen mit ihren Partnern an. Im Auftrag der Standortförderung Kanton Bern berät die be-advanced AG unentgeltlich Neugründer bis zu drei Stunden und KMU bis zu drei Tagen in folgenden Fragen: Für Neugründer im Kanton Bern Erstberatung zu Geschäftsidee, Chancen, Businessplan und allen betriebswirtschaftlich relevanten Fragen bei einer Firmengründung Für KMU im Kanton Bern Beratung zur Generierung von neuen Ideen für Produkte und Dienstleistungen Beratung bei der Suche nach neuen Geschäftsfeldern, die zu einem weiteren Firmenstandbein führen sollen Beratung bei der Bewertung und der Realisierung von Projekten, bei der Unternehmensentwicklung oder bei der Suche nach Partnern KMU-Coaching be-advanced AG, Tel. +41 (0) , In der Region Berner Jura berät auch die Wirtschaftskammer Berner Jura (CEP) Neugründer. CEP Coaching, Tel. +41 (0) , Seit 2016 bietet die Standortförderung Kanton Bern in Zusammenarbeit mit dem Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG mit Sitz in Biel/Nidau spezifische Technologie- und Innovationsberatung für KMU und Startups an. Switzerland Innovation Park Biel/Bienne AG, Tel. +41 (0) , BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU, Tel. +41 (0) SAFFA, Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen, Tel. +41 (0)
3 Finanzierungshilfen Finanzierungshilfen sind geldwerte Leistungen, die projektbezogen bemessen werden. Dabei steht die rasche, direkte Unterstützung von innovativen Investitionsvorhaben im Vordergrund, zum Beispiel durch eine Beteiligung an den Startkosten oder durch Deckung von Finanzierungslücken. Der finanzielle Beitrag des Kantons Bern bewegt sich in der Regel zwischen 5 und 30% der Gesamtinvestitions- oder Einzelprojektkosten. Instrumente Investitionskostenbeitrag (à fonds perdu) Bedingt rückzahlbarer Investitionskostenbeitrag (zinsfrei) Mit Finanzierungshilfen können unterstützt werden: Neugründungen, bestehende oder angesiedelte Unternehmen, die Projekte im Kanton Bern von bedeutendem volkswirtschaftlichem Interesse realisieren wollen. Ziel ist es, die Realisation des Projekts zu erleichtern und zu beschleunigen. Betriebliche Voraussetzungen Eine Wachstumsstrategie, im Idealfall verbunden mit einem innovativen oder exportorientierten Projekt Die Gesamtfinanzierung und die längerfristige Tragbarkeit sind gewährleistet Erhalt oder Schaffung von Arbeitsplätzen Nachhaltige Unternehmensentwicklung Projektbezogene Voraussetzungen Neuheit der Unternehmensleistung (Markt, Produkt, Produktion etc.) Nationale oder internationale Zielmärkte, keine Wettbewerbsverzerrungen im Kanton Bern Volkswirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Bern Geplante Investitionen wie in Anlagen (Büro, EDV, Maschinen [auch Leasing], Einrichtungen, Werkzeuge), in Forschung und Entwicklung, in Startkosten, in Marketingaktivitäten (z.b. für die Erschliessung von internationalen Absatzmärkten) sowie in Immobilien (z.b. für einen Neubau zwecks Realisierung eines innovativen exportorientierten Projekts) Bedingungen Die Finanzierungshilfen ergänzen die Eigenmittel der Firma und die Fremdmittel von Banken und anderen Finanzierungsinstituten. Sie sind als Starthilfe gedacht und dienen sowohl zur Deckung von Finanzierungslücken als auch zur Verminderung der Startkosten. Die Höhe der Finanzierungshilfen ist auf maximal 50% der anrechenbaren Investitions- respektive Projektkosten begrenzt. Eine Finanzierungshilfe kann nicht gewährt werden bei Liquiditätsengpässen, Sanierungs- oder Strukturerhaltungsprojekten oder bei einer Sitzverlegung innerhalb der Schweiz ohne betriebliche Gründe. Dasselbe gilt bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Investitionsbedarf oder bei Nachrüstungsinvestitionen. Werden während eines Zeitraums von bis zu 5 Jahren nach Vertragsabschluss eines Finanzierungsbeitrags Dividenden ausgeschüttet, erhält der Kanton Bern Vergütungen proportional zu seinen Leistungen, jedoch maximal bis zur Höhe des ursprünglich bezahlten Betrags. Die Unternehmen verpflichten sich, die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen einzuhalten. Ablauf des Verfahrens Frühzeitiger Kontakt mit einem Projektleiter der Standortförderung Kanton Bern und Zustellung des Businessplans Formelles Gesuch durch die Firma oder durch einen externen Finanzierungspartner (Bank, Risikokapitalgesellschaft usw.) Offerte der Standortförderung Kanton Bern (Absichtserklärung) Evtl. Finanzierungsverhandlungen zwischen der Firma, dem Finanzierungspartner und der Standortförderung Kanton Bern Entscheid der Standortförderung Kanton Bern Investitionen in weiche Faktoren Investitionen in harte Faktoren anrechenbare Investitionen aus Sicht der Standortförderung Kanton Bern Grafische Übersicht zu den Finanzierungshilfen
4 Steuererleichterungen und Erlass der Handänderungssteuer Innovationsförderung Die Standortförderung Kanton Bern unterstützt Unternehmen, welche mit der Förderagentur für Innovation des Bundes (Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung) im Bereich Forschung und Entwicklung ein Innosuisse-Projekt planen, mit einem Innovationsbeitrag. Der Beitrag beträgt bis zu 50% des Betrages, der auf die Firma entfällt. Der Anteil der Bildungsinstitution kann nicht unterstützt werden. Voraussetzung für die Beitragszusage ist die Bewilligung des Bundes als Innosuisse-Projekt. Ausländische Unternehmen müssen dabei eine Gesellschaft oder eine Zweigniederlassung im Kanton Bern gründen. Der Regierungsrat kann neu gegründeten und angesiedelten Unternehmen sowie bestehenden Unternehmen mit Ausbauprojekten, die von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton Bern sind, Steuererleichterungen gewähren. Zudem können beim Kauf von Immobilien oder Industrieland Handänderungsabgaben erlassen werden. Eingereichte Gesuche werden von der Standortförderung Kanton Bern geprüft. Es gibt folgende Unterstützungsmöglichkeiten: Steuererleichterung für juristische Personen auf Gewinn und Kapital (max. 100% während 10 Jahren) auf Gemeindeund Kantonsebene Erlass der Handänderungsabgaben Steuererleichterung auf Bundesebene (nicht flächendeckend) Voraussetzungen und Ablauf des Verfahrens Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für Finanzierungshilfen (siehe Seite 3) Bei bestehenden Unternehmen muss eine Umstrukturierung erfolgen Frühzeitiger Kontakt mit einem Projektleiter der Standortförderung Kanton Bern und Zustellen des Businessplans Einreichung eines formellen Gesuchs bei der Standortförderung Kanton Bern Stellungnahme der kantonalen Steuerverwaltung Stellungnahme der Standortgemeinde zuhanden der Standortförderung Kanton Bern (nur bei Steuererleichterung, nicht bei Erlass der Handänderungssteuer) Regierungsratsbeschluss Finanzierungsbedarf Finanzierungslücke Banken (evtl. kombiniert mit Bürgschaften), private Investoren, Venture-Gesellschaften Eigenmittel Steuererleichterungen auf Bundesebene In ausgewählten Regionen kann für grössere exportorientierte Industrie- oder internationale Dienstleistungsbetriebe eine zusätzliche Steuererleichterung der direkten Bundessteuern beantragt werden. Bedingungen Während der Dauer einer Steuererleichterung oder -befreiung darf das Unternehmen nur beschränkt Dividenden ausschütten. Die Ausschüttung muss eine angemessene Vergütung des investierten Kapitals darstellen und darf die Finanzierung der mittel- und langfristigen Entwicklung des Unternehmens im Kanton Bern nicht gefährden. Die Unternehmen verpflichten sich, die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen einzuhalten und die betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen vorzunehmen.
5 Das Netzwerk der Standortförderung Kanton Bern Regionale Wirtschaftsorganisationen Dienstleistungen im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Standortförderung Kanton Bern: Organisation von Wirtschafts- und Networkinganlässen Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Grundstücken, Büro-, Produktions-, Lager- oder Verkaufsräumlichkeiten Regionalkonferenz Emmental Tel. +41 (0) Region Oberaargau Tel. +41 (0) Volkswirtschaft Berner Oberland Tel. +41 (0) Wirtschaftskammer Berner Jura Tel. +41 (0) Wirtschaftskammer Biel-Seeland Tel. +41 (0) Wirtschaftsraum Bern Tel. +41 (0) Schlüsselbranchen Consulting Cluster Tel. +41 (0) D S Design Center AG Tel. +41 (0) energie-cluster.ch Tel. +41 (0) Swiss Medtech Tel. +41 (0) Präzisionscluster Tel. +41 (0) Digital Impact Network Tel. +41 (0) Cluster Food & Nutrition Tel. +41 (0)
6 Ansprechpartner Leitung Dr. Sebastian Friess Leiter Standortförderung Kanton Bern Ansprechpartner für Start-ups und Berner Unternehmen Ansprechpartner für ausländische Unternehmen Stefan Jans Leiter Anlaufstelle Region Bern Jean-Philippe Devaux Leiter Akquisition Etienne Maillefer Region Berner Jura Vassiliki Riesen-Giannoysios Projektleiterin Akquisition Manfred Böbner Regionen Biel-Seeland und Oberaargau Isabelle Berthold Projektleiterin Akquisition David Kalensky Regionen Berner Oberland und Emmental Peter Kistler Projektleiter Akquisition Fredy Hachen Controlling Impressum Münsterplatz 3a, Postfach Robert-Walser-Platz 7 CH-3000 Bern 8 CH-2501 Biel Tel. +41 (0) Tel. +41 (0) info@berninvest.be.ch, Mitglied von Greater Geneva Bern area Redaktion Standortförderung Kanton Bern Erscheinung in Deutsch, Französisch und Englisch Bilder Fotolia/Masterfile Bestellung unter info@berninvest.be.ch oder Download unter Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung. Ausgabe Januar 2019
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