Steuern für Unternehmen (Juristische Person)

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1 Seite 1/6 Steuern für Unternehmen (Juristische Person) Ein wichtiger Standortfaktor jeder Region ist die Steuerbelastung. Diese fällt im Kanton Thurgau im internationalen Durchschnitt sowie im schweizweiten Vergleich eher tief aus. Hierbei gilt es aber, verschiedene Faktoren zu beachten. So werden die Steuern in der Schweiz vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden erhoben. Dies einerseits auf den Gewinn und das Kapital von Unternehmen («Juristische Personen»), andererseits auf das Einkommen und das Vermögen von Privatpersonen («Natürliche Personen»). In diesem Factsheet geben wir Ihnen eine Übersicht rund um Steuern für Unternehmen. Damit möchten wir Ihnen den Standortentscheid erleichtern und eine Entscheidungsgrundlage bieten. So zeigen wir Ihnen, wie hoch die aktuellen Gewinn- und Kapitalsteuern sind, setzen die Steuerbelastung in einen internationalen Vergleich und erklären Ihnen, welche Besonderheiten im Bereich der Steuern es für Unternehmen zu beachten gilt. Themenverzeichnis Die Besteuerung von Unternehmen: Eine Übersicht (Stand 2016) Privilegierte Gesellschaftsformen Steuerbelastung im nationalen und internationalen Vergleich Weitere Pluspunkte in der Steuerveranlagung für Unternehmen Steuererleichterungen für Unternehmen Mehrwertsteuer

2 Seite 2/6 Die Besteuerung von Unternehmen: Eine Übersicht (Stand 2016) Derzeit gelten folgende Steuersätze Gewinnsteuer: 15,14-17,63 Prozent (abhängig von der Standortgemeinde) Kapitalsteuer des Kantons: 0,3 Promille, mindestens 100 Franken Hinweis zur Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer: Es wird jeweils nur die höhere der beiden Steuern geschuldet. Link Detaillierte Auskunft über die Anwendung des Thurgauer Steuergesetzes gibt der Praxis-Leitfaden auf der Website der Steuerverwaltung Thurgau: Privilegierte Gesellschaftsformen Unter den Begriff «Privilegierte Gesellschaftsformen» fallen Holding-, Verwaltungsoder gemischte Gesellschaften, die im Kanton Thurgau ihren Sitz haben aber keine oder nur eine untergeordnete Tätigkeit ausüben und deren Geschäfte ausschliesslich oder mehrheitlich im Ausland abgewickelt werden. Diese Gesellschaften werden auf der Ebene Kanton und Gemeinde sowie zum Teil auch beim Bund steuerlich entlastet. Dadurch resultieren Gesamtbelastungen (Bund, Kanton und Gemeinde) von deutlich unter 10 bis zirka 12 Prozent nach Steuern.

3 Seite 3/6 Steuerbelastung im nationalen und internationalen Vergleich Im Kanton Thurgau profitieren Sie als Unternehmen nicht nur von idealen Standortbedingungen, sondern auch von tiefen Steuern. Dies zeigt sich auch im schweizweiten und internationalen Vergleich. Interkantonaler Steuervergleich 2016 Angaben in Prozent, Quelle: Auszug aus KPMG Clarity on Swiss Taxes 2016

4 Seite 4/6 Weitere Pluspunkte in der Steuerveranlagung für Unternehmen Bezahlte Steuern können als so genannter «geschäftsmässig begründeter» Aufwand von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch wird der steuerbare Unternehmensgewinn verkleinert. Bei internationalen Vergleichen ist deshalb auf die korrekte Kalkulation der Steuerbelastung vor beziehungsweise nach Steuern zu achten. Die Abschreibungspraxis ist unternehmensfreundlich ausgestaltet und die Zahl der angewandten Modalitäten und Sätze ist überschaubar. Ebenfalls sind gewisse Spezialbehandlungen wie Einmalabschreibungen möglich. Nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Sozial- und Vorsorgebeiträge können steuerlich abgesetzt werden. In einem gewissen Masse können auch darüber hinausgehende freiwillige Beiträge, Prämien und Einmalzahlungen geltend gemacht werden. Bei der Vergütung von Spesen kann ein Unternehmen auf eine Vergütungsbescheinigung verzichten, wenn es ein verbindliches Spesenreglement besitzt, welches von der Steuerverwaltung Thurgau genehmigt wurde. Steuererleichterungen für Unternehmen Kantonale Steuererleichterung Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kanton Steuererleichterungen gewähren. Gründe dafür können beispielsweise die Einrichtung einer grossen Anzahl attraktiver Arbeitsplätze, die Auslösung namhafter Investitionen sowie eine starke Projektwirkung innerhalb des Kantons (Drittaufträge, Zulieferer, Projektausstrahlung, usw.) sein. Umfang und Dauer der Steuererleichterungen sind dabei abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung des Projektes für den Kanton Thurgau.

5 Seite 5/6 Bundessteuererleichterung Für industrielle Unternehmen und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe kann der Bund im Rahmen der Regionalpolitik ebenfalls Steuererleichterungen gewähren. Die Anwendungsgebiete beschränken sich hierbei auf die Ortschaften Amriswil, Arbon, Bischofszell, Hefenhofen, Horn und Roggwil. Eine zu erfüllende Voraussetzung ist unter anderem die Zusage für Steuererleichterung auf kantonaler Ebene. Link Um Steuererleichterungen zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche erfahren Sie unter: Mehrwertsteuer Mehrwertsteuerpflichtig ist grundsätzlich jede Tätigkeit, die dem Zweck der Einnahmenerzielung dient. Die Steuerpflicht beginnt jedoch erst, wenn Lieferungen, Dienstleistungen und Eigenverbrauch im Inland jährlich 100'000 Franken übersteigen. Die freiwillige Unterstellung auch bei tieferen Umsätzen ist möglich. Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz von weniger als 5 Millionen Franken können auf Antrag von einer vereinfachten Steuerabrechnung profitieren. Eine Mehrwertsteuer muss auch dann entrichtet werden, wenn für mehr als 10'000 Franken im Jahr steuerbare Dienstleistungen im Ausland bezogen werden oder bei der Einfuhr von Gegenständen. Der normale Mehrwertsteuersatz beträgt 8 Prozent. Beherbergungsleistungen werden mit einem Sondersatz von 3,8 Prozent und bestimmte Güterkategorien (zum Beispiel Ess- und Trinkwaren, Getreide, Medikamente) mit einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Die Praxis zeigt: Der Einbezug eines erfahrenen Treuhänders oder Steuerberaters zur Unterstützung in Mehrwertsteuerfragen lohnt sich.

6 Seite 6/6 Links Vertiefte Informationen rund um Steuern für Unternehmen finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung Thurgau: Hintergründe und Anleitungen zum Thema Mehrwertsteuer bietet die eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung Mehrwertsteuer: Stand: August 2016

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