Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun?"

Transkript

1 Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun? Fabian Baumer, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dr. Daniel Lampart, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, Universität Luzern Günter Schäuble, Schindler Holding AG Marina Züger, Kanton Zürich moderiert von Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 1 Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften inkl. Finance Branch, Prinzipalgesellschaften Übergangsrecht: zeitlich befristete Sondersatzlösung - Abschaffung der Regelungen für kantonale Statusgesellschaften inkl. Finance Branch, Prinzipalgesellschaften Übergangsrecht: zeitlich befristete Sondersatzlösung - 2

2 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 2 Patentbox Der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten wird vom übrigen Gewinn getrennt und tiefer besteuert. Die Entlastung darf höchstens 90% betragen. Die Ausgestaltung orientiert sich an den geltenden internationalen Standards inkl. Software Delegation der Ausführungsbestimmungen an den Bundesrat Patentbox Der Gewinn aus Patenten und vergleichbaren Rechten wird vom übrigen Gewinn getrennt und tiefer besteuert. Die Entlastung darf höchstens 90% betragen. Die Ausgestaltung orientiert sich an den geltenden internationalen Standards exkl. Software Begriffsdefinition im Gesetz Delegation der Ausführungsbestimmungen an den Bundesrat 3 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 3 Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand Für Forschung- und Entwicklung (F&E) können zusätzliche Abzüge von höchstens 50% getätigt werden. Der Aufwand muss bei der steuerpflichtigen Person selber oder durch Dritte im Inland entstanden sein. freiwillig freiwillig Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand Für Forschung- und Entwicklung (F&E) können zusätzliche Abzüge von höchstens 50% getätigt werden. Der Aufwand muss bei der steuerpflichtigen Person selber oder durch Dritte im Inland entstanden sein. Qualifizierender Aufwand: o Direkt zurechenbarer Personalaufwand +35%-Zuschlag (für übrige F&E-Aufwendungen) abziehbar, höchstens jedoch effektiver gesamter Aufwand o 80% von durch Dritte in Rechnung gestellte F&E 4

3 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 4 Entlastungsbegrenzung steuerliche Entlastung aufgrund der Patentbox, dem EK- Zinsabzug, dem zusätzlichen Abzug für F&E (und der Abschreibung aus einem vorzeitigen step up) darf nicht höher sein als: o 80% des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung; o ohne Berücksichtigung des Netto-beteiligungsertrags; o Kantone können geringere Ermässigung. Entlastungsbegrenzung steuerliche Entlastung aufgrund der Patentbox, dem zusätzlichen Abzug für F&E und den Ab-schreibungen aus einem vorzeitigen Statusaustritt (und step up) darf nicht höher sein als: o 70% des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung; o ohne Berücksichtigung des Netto-beteiligungsertrags; o Kantone können geringere Ermässigung. 5 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 5 Erhöhung der Dividendenbesteuerung Vernehmlassung BR zur Im Wesentlichen gleicher Vorschlag wie nun, jedoch mit Eliminierung der 10% Mindestquote (BGE 136 I 65) Parlament Abgelehnt (auch nach Rückkommensantrag WAK-SR mit Teilbesteuerung von 60%) 6 Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Der Kantonsanteil wird von 17% auf 21.2% erhöht - - Erhöhung der Dividendenbesteuerung Die Teilbesteuerung auf Gewinnausschüttungen bei natürlichen Personen (im PV und GV) wird auf Stufe Bund und bei den Kantonen auf 70% erhöht. Die Kantone können eine weitergehende Erhöhung. Pflicht zur Anwendung des Teilbesteuerungsverfahrens für alle Kantone (Anpassung in ZH, BE, NW, GL, BL, SH, AR, AI und SG) Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Der Kantonsanteil wird von 17% auf 20.5% erhöht 6

4 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 7 - Berücksichtigung der Städte und Gemeinden Die Kantone berücksichtigen die Auswirkung der Abschaffung der Statusgesellschaften auf die Gemeinden bei der Verteilung des erhöhten Kantonsanteils angemessen 8 - Erhöhung der Mindestvorgaben des Bundes für Familienzulagen Die Mindestvorgaben für die Familienzulagen werden um CHF 30 erhöht 7 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 9 Anpassung bei der Kapitalsteuer Die Kantone können für EK, das auf qualifizierte Beteiligungsrechte (Art. 28 Abs. 1 StHG), auf Patente und vergleichbare Rechte und auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfällt, eine Ermässigung Anpassung bei der Vermögenssteuer für Selbständigerwerbende Die Kantone können für Vermögen, das auf Patente und vergleichbare Rechte entfällt, eine Ermässigung - freiwillig Anpassung bei der Kapitalsteuer - freiwillig Die Kantone können für EK, das auf qualifizierte Beteiligungs-rechte (Art. 28 Abs. 1 StHG) und auf Patente und vergleichbare Rechte entfällt, eine Ermässigung Keine Erleichterung auf Dar-lehen an Konzerngesellschaften (wurde als verfassungswidrig beurteilt) Anpassung bei der Vermögenssteuer für Selbständigerwerbende Die Kantone können für Vermögen, das auf Patente und vergleichbare Rechte entfällt, eine Ermässigung 8

5 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 10 Aufdeckung stiller Reserven Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können bei Zuzug stille Reserven inkl. selbst geschaffener Mehrwert steuerneutral aufdecken (vorbehaltlich stille Reserven auf Beteiligungen von mind. 10% am Kapital oder am Gewinn & an Reserven) Abschreibung auf selbst gesch. Mehrwert innert 10 hren Bei Beendigung der Steuerpflicht (i.e. Wegzug): Nicht versteuerte stille Reserven inkl. selbst geschaffener Mehrwert wird besteuert Aufdeckung stiller Reserven Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können bei Zuzug stille Reserven inkl. selbst geschaffener Mehrwert steuerneutral aufdecken (vorbehaltlich stille Reserven auf Beteiligungen von mind. 10% am Kapital oder am Gewinn & an Reserven) Abschreibung auf selbst gesch. Mehrwert innert 10 hren Bei Beendigung der Steuerpflicht (i.e. Wegzug): Nicht versteuerte stille Reserven inkl. selbst geschaffener Mehrwert wird besteuert 9 Gegenüberstellung der Massnahmen gemäss und gemäss 11 - Anpassung bei der Transponierung Abschaffung der Mindestgrenze von 5% 12 Ausdehnung der pauschalen Neu sollen auch schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen Anspruch auf die pauschale haben Ausdehnung der pauschalen Neu sollen auch schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen Anspruch auf die pauschale haben 10

Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015

Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 16. April 2015 Unternehmenssteuerreform III: Eckwerte des Bundesrates für die Botschaft,

Mehr

Unternehmenssteuerreform III (USR III)

Unternehmenssteuerreform III (USR III) Unternehmenssteuerreform III (USR III) Erich Ettlin Partner, Leiter Steuern und Recht BDO AG, Luzern Inhaltsübersicht Hintergrund Ziele Steuerliche Massnahmen Relevante Massnahmen für KMU-Betriebe Zeitplan

Mehr

Mit Spenden Steuern sparen

Mit Spenden Steuern sparen ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel können so - wohl bei der direkten Bun - des steuer, als auch bei den Kantons- und Gemeinde

Mehr

Mit Spenden Steuern sparen

Mit Spenden Steuern sparen Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel können so wohl bei der direk- ten Bun des steuer, als auch bei den Kantons- und Gemeinde steu ern in Abzug gebracht werden. Zulässige

Mehr

Unternehmenssteuerreform

Unternehmenssteuerreform Unternehmenssteuerreform III Auswirkungen auf Unternehmen CEO-Talk Flughafenregion Zürich 16. September 2015 Agenda Aktuelle Entwicklung Öffentliches Bewusstsein und internationaler Druck Blick in die

Mehr

Mit Spenden Steuern sparen

Mit Spenden Steuern sparen Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können so wohl bei der direk- ten Bun des steuer, als auch bei den Kantons- und Gemeinde steu ern in Abzug gebracht werden. Zulässige

Mehr

Unternehmenssteuerreform III. Urs Kreiliger 6./11./12. November 2014

Unternehmenssteuerreform III. Urs Kreiliger 6./11./12. November 2014 Unternehmenssteuerreform III Urs Kreiliger 6./11./12. November 2014 USR III - Themen 2 Ausgangslage Inhalt der Vernehmlassungsvorlage Zeitplan Umsetzung Handlungsbedarf Kanton Luzern USR III - Aktuelle

Mehr

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle

Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Argumentarium zur Aargauischen Volksinitiative Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle Was will Initiative? Die Initiative will, dass Haushalte mehr als 10% ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben,

Mehr

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU

Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Gewerbliche KMU-Bürgschaften: Eine Finanzdienstleistung für KMU Definition gewerbliche Bürgschaft Garantie für Bankdarlehen oder -kredit zu Gunsten eines KMU Keine Direktvergabe durch BG Mitte Finanzierung

Mehr

Steuerausscheidung von Versicherungsgesellschaften

Steuerausscheidung von Versicherungsgesellschaften Steuerausscheidung von Versicherungsgesellschaften Kreisschreiben 23 - vom 21. November 2006 1. Vorbemerkung Das vorliegende Kreisschreiben ist das Ergebnis einer von der Schweizerischen Steuerkonferenz

Mehr

VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL )

VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL ) VERKAUF EINER BETEILIGUNG AN EINER KAPITALGESELL- SCHAFT ( SHARE DEAL ) STEUERFREIER KAPITALGEWINN? JA, ABER! (Serie Nachfolgeplanung Teil 6) Bei Nachfolgeplanungen wird vom Verkäufer bevorzugt ein Share

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 334 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen 10.07.2013 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und

Mehr

Merkblatt Holdinggesellschaften

Merkblatt Holdinggesellschaften Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Steuerverwaltung Steuern von juristischen Personen Merkblatt Holdinggesellschaften vom 3. Januar 2011 (ersetzt Fassung vom 20. Januar 2009) gilt für Kanton gültig

Mehr

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld

Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld Vielfältige Ausbildung, vielfältiges Berufsfeld Anstellungssituation nach Abschluss des BSc Ernährung & Diätetik Andrea Mahlstein Leiterin Disziplin / Bachelorstudiengang Ernährung und Diätetik Berner

Mehr

Praxishinweise & Rechtsprechung

Praxishinweise & Rechtsprechung Steuerseminar 2009 Praxishinweise & Rechtsprechung Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Beat Elmiger 24. September 2009 Übersicht 2 Teilbesteuerungsverfahren Vermögensverwaltungskosten Mehrkosten auswärtige

Mehr

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA Merkblatt des kantonalen Steueramtes über die zeitliche Bemessung bei Änderung der Steuerpflicht natürlicher

Mehr

Kreisschreiben Nr. 31

Kreisschreiben Nr. 31 Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale

Mehr

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern?

1. Ist A in der Schweiz nach DBG steuerpflichtig? 2. Wenn ja, welches Einkommen muss A in der Schweiz deklarieren bzw. versteuern? Bundessteuerrecht Credit-Prüfungen Febr. 06 Lösungen Fall 1 Sachverhalt A. A hat seinen Wohnsitz in Konstanz (BRD) und ist Inhaber einer Einzelfirma in der Schweiz. B. A hat seinen Wohnsitz in der Schweiz

Mehr

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht

Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner AG, Advokaten, Basel 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Steuern sparen mit dem BVG: Grundlagen Waadtländer

Mehr

PwC Roundtable Events 2015 Unternehmenssteuerreform III (USTRIII)

PwC Roundtable Events 2015 Unternehmenssteuerreform III (USTRIII) www.pwc.ch/ustr PwC Roundtable Events 2015 Unternehmenssteuerreform III (USTRIII) Wie sich das Reformpaket auf Ihr Unternehmen auswirkt und wie Sie sich gezielt vorbereiten. Eine Veranstaltung von PwC

Mehr

Medienmitteilung Steuerstatistik

Medienmitteilung Steuerstatistik J. J. Wepfer-Strasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch Medienmitteilung Steuerstatistik TEIL I Steuerstatistik Die Zahlen für das Jahr 2011 unterstreichen, dass die langfristig ausgerichtete Steuerpolitik

Mehr

Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014

Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014 Kanton Basel-Stadt Unternehmenssteuerreform III: Anspruchsvoller Umbau des Steuersystems Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 29. Oktober 2014 Agenda 1. Ausgangslage: Heutiges System 2. Internationale Entwicklung

Mehr

Interkantonale Vereinbarungen

Interkantonale Vereinbarungen Luzerner Steuerbuch Band 2, Weisungen StG: Steuerausscheidung, 179 Nr. 2 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg_steuerausscheidung_interkantonalevereinbarungen.html

Mehr

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und ihre Auswirkungen auf die interkantonale Steuerausscheidung

Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und ihre Auswirkungen auf die interkantonale Steuerausscheidung SCHWEIZERISCHE STEUERKONFERENZ KS 32 Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und ihre Auswirkungen auf die interkantonale Steuerausscheidung Kreisschreiben 32 vom 01. Juli 2009 Dieses Kreisschreiben

Mehr

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 207 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Alters- und Hinterlassenenvorsorge 12. Juni 2007 Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

Steuerwettbewerb 2020 - Neue Rahmenbedingungen fordern heraus. Wirtschaftstagung der CVP Kanton Schwyz Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat

Steuerwettbewerb 2020 - Neue Rahmenbedingungen fordern heraus. Wirtschaftstagung der CVP Kanton Schwyz Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat Steuerwettbewerb 2020 - Neue Rahmenbedingungen fordern heraus Wirtschaftstagung der CVP Kanton Schwyz Peter Hegglin, Finanzdirektor, Regierungsrat Finanzdirektion 24.01.2014 2 Inhalt 1. Ausgangslage 2.

Mehr

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015)

Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach zwölf Jahren (Stand 1. Februar 2015) Insgesamt konnten in den 12 Jahren seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes 2 676 Gesuche bewilligt werden.

Mehr

DIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN

DIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN INTERFACE DIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN ERSTELLT IM AUFTRAG DER GESUNDHEITSDIREKTION DES KANTONS ZUG Luzern,

Mehr

Unternehmenssteuerreform II. Frühstücksveranstaltung t vom 27. Mai 2008

Unternehmenssteuerreform II. Frühstücksveranstaltung t vom 27. Mai 2008 Unternehmenssteuerreform II Steuerplanerische Möglichkeiten Frühstücksveranstaltung t vom 27. Mai 2008 Ablauf Inhalt der Reform Über uns Fragen Zanoni + Aegerter AG für Steuer und Wirtschaftsberatung Folie

Mehr

Unternehmenssteuerreform II. Urs Huser / Beat Ledermann. Einleitung. Einleitung. Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Urs Huser / Beat Ledermann

Unternehmenssteuerreform II. Urs Huser / Beat Ledermann. Einleitung. Einleitung. Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Urs Huser / Beat Ledermann Unternehmenssteuerreform II Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg 1 Einleitung 2 Einleitung 3 1 Unternehmenssteuerreform II Übersicht Unternehmenssteuerreform II Seit 01.01.2009 geltende

Mehr

Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft

Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft Unternehmenssteuerreform II Eine Reform auch für die Landwirtschaft 1 Aufbau Wandel in der Landwirtschaft Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) Beispiele Gewinnbesteuerung Fazit 2 Die

Mehr

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER D Einzelne Steuern Grundstückgewinnsteuer KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER ALLGEMEINES Grundstücke werden fast ausnahmslos mit Gewinn veräussert. Der Erlös aus dem Verkauf ist in der Regel

Mehr

Steuersatz und Steuerfuss

Steuersatz und Steuerfuss E begriffe satz und fuss satz und fuss (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2012) Abteilung Grundlagen / ESTV Bern, 2012 E begriffe - I - satz und fuss INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 EINLEITUNG... 1 2 STEUERSATZ

Mehr

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung.

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung. Steuergesetzgebung St. Gallen Neuerungen auf 1.1.2016: Dr. Henk Fenners, Leiter, Rechtsabteilung Finanzdepartement Inhalt A. XI. Nachtrag zum Steuergesetz Begrenzung des Fahrkostenabzugs Seite 73 Inhalt

Mehr

Deutschland oder Schweiz: Steuergesetze, ein Faktor in der Firmenstandortwahl?

Deutschland oder Schweiz: Steuergesetze, ein Faktor in der Firmenstandortwahl? Deutschland oder Schweiz: Steuergesetze, ein Faktor in der Firmenstandortwahl? Vortrag I., Peter Muri Steuersituation Schweiz Steuergestaltungsvarianten inkl. Gesellschaftsrecht Cross-Border -Strukturen

Mehr

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind:

Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: 15 Anhang 1 Bewachung, Sicherheit und Werttransport Kategorie A: Mindestlöhne für Bewachung, Sicherheit und Werttransport Es gibt drei Untergruppen, welche abhängig vom Beschäftigungsgrad sind: A1 Mitarbeitende

Mehr

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg

Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Kanton Zürich Steueramt Merkblatt zum Beteiligungsabzug und Holdingprivileg Gültig ab der im Kalenderjahr 2011 endenden Steuerperiode 72, 72a, 73, 75, 79 und 82 Steuergesetz (StG) Vergleiche auch Änderung

Mehr

Sicher und mobil 70+ Stürze vermeiden Ihre CONCORDIA zeigt Ihnen wie

Sicher und mobil 70+ Stürze vermeiden Ihre CONCORDIA zeigt Ihnen wie Sicher und mobil 70+ Stürze vermeiden Ihre CONCORDIA zeigt Ihnen wie Ein Sturz ist schnell passiert und kann schlimme Folgen haben. Um das Sturzrisiko zu reduzieren, bietet die CONCORDIA ihren Versicherten

Mehr

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend

bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend bonus.ch zum Thema Krankenkassenprämien 2016: mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 6.5% bestätigt sich der Trend Kurz vor der offiziellen Veröffentlichung der Krankenversicherungsprämien für 2016

Mehr

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE VERMÖGENSSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE VERMÖGENSSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN D Einzelne Steuern Vermögenssteuer KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE VERMÖGENSSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN ALLGEMEINES Alle Kantone und ihre Gemeinden erheben von natürlichen Personen neben der Einkommenssteuer

Mehr

Unternehmenssteuerrecht / Verrechnungssteuer

Unternehmenssteuerrecht / Verrechnungssteuer II Christoph Niederer, Rechtsanwalt und dipl. Steuerexperte Beatrice Klaesi, Rechtsanwältin und dipl. Steuerexpertin A Unternehmenssteuerreform III 1 Stand der Unternehmenssteuerreform III (UStR III) Der

Mehr

Studie Steuerkonflikt kantonale Unternehmenssteuerregime

Studie Steuerkonflikt kantonale Unternehmenssteuerregime Studie Steuerkonflikt kantonale Unternehmenssteuerregime Schlussbericht Basel, den 18.2.2014 B,S,S. V O L K S WI R T S C H A F T L I C H E B E R A T U N G AG S T E I N E N B E R G 5, CH- 4051 BAS E L T

Mehr

Besteuerung von Expatriates

Besteuerung von Expatriates Steuerseminar 2012 Besteuerung von Expatriates Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Hans-Joachim Heinzer 19.09.2012 Besteuerung von Expatriates 2 Qualifikation Leitende Angestellte / Spezialisten Ausländische

Mehr

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011 Neuregelung der Pflegefinanzierung nach Kanton Stand Januar 2011 santésuisse nr. A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Besteht ein Vertrag mit santésuisse und dem Heimverband? Für welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?

Mehr

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II

Neuerungen bei der selbständigen Erwerbstätigkeit aufgrund der Unternehmenssteuerreform II 090 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 6. Dezember 2009 Kreisschreiben

Mehr

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001 Schweizerische Steuerkonferenz Kreisschreiben Nr.14 Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden (Art. 90 Abs. 2 DBG, Art. 34 Abs.

Mehr

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK): Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV)

Mehr

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011

Vorlesung Bernisches Steuerrecht 2011 Lösung zu Bsp. Nr. 33 (Gegenstand der Grundstückgewinnsteuer) Standard Prüfungsprogramm GGSt StG 126: Steuerpflicht: Veräusserer eines Grundstücks im Kanton BE Sowohl bei PV als auch bei GV, deshalb monistisches

Mehr

Bereit für das Jahr 2014? Unternehmenssteuerreform III Rechnungslegungsrecht 30-Tage Fristen

Bereit für das Jahr 2014? Unternehmenssteuerreform III Rechnungslegungsrecht 30-Tage Fristen Bereit für das Jahr 2014? Unternehmenssteuerreform III Rechnungslegungsrecht 30-Tage Fristen Hartwig Hoffmann Unternehmenssteuerreform III Agenda Steuern Unternehmenssteuerreform III Zeitplan 3 Senkung

Mehr

Datacard 2007. LGT Group Die Wealth & Asset Management Gruppe des Fürstenhauses von Liechtenstein.

Datacard 2007. LGT Group Die Wealth & Asset Management Gruppe des Fürstenhauses von Liechtenstein. Datacard 2007 Steuern Schweiz Natürliche Personen LGT Group Die Wealth & Asset Management Gruppe des Fürstenhauses von Liechtenstein. Interkantonaler Steuervergleich 2007 Erbschafts- und Schenkungssteuern

Mehr

Unternehmenssteuerreform III «Ein aktuelles Thema - Vortrag für veb.ch Regionalgruppe Bern Espace Mittelland»

Unternehmenssteuerreform III «Ein aktuelles Thema - Vortrag für veb.ch Regionalgruppe Bern Espace Mittelland» Unternehmenssteuerreform III «Ein aktuelles Thema - Vortrag für veb.ch Regionalgruppe Bern Espace Mittelland» 17. Juni 2015 Die Referenten Martin Huber Telefon: +41 58 286 61 20 martin.huber@ch.ey.com

Mehr

StB 50 Nr. 2. Halbsatzverfahren. 1. Rechtsgrundlage

StB 50 Nr. 2. Halbsatzverfahren. 1. Rechtsgrundlage Halbsatzverfahren 1. Rechtsgrundlage Zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Gesellschaft und Beteiligungsinhabern werden ab 1.1.2007 ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften und

Mehr

Kapitaleinlageprinzip

Kapitaleinlageprinzip Kapitaleinlageprinzip Aktuelle Entwicklungen Steuerseminar Kanton LU 13.9.2011 Kapitaleinlageprinzip Agenda Referat behandelt zwei Schwerpunkte: Politische Entwicklungen seit Einführung 1.1.2011 Beispiele

Mehr

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Sparen 3 Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel. Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht

Mehr

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63.

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63. Dieses Dokument wurde erstellt für Ihr Ansprechpartner Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF 8152 Glattbrugg Schaffhauserstrasse 63 8152 Glattbrugg Datum: 27.12.212

Mehr

Immobilien und Steuern

Immobilien und Steuern Immobilien und Steuern Branko Balaban dipl. Steuerexperte lic. iur. Rechtsanwalt Partner BDO AG Erich Ettlin dipl. Steuerexperte dipl. Wirtschaftsprüfer Partner BDO AG Inhaltsübersicht 1. Erwerb 1.1. Handänderungssteuer

Mehr

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften

Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften VOSER RECHTSANWÄLTE Rechtsanwälte Notare Steuerexperten Verkauf von Immobilienaktiengesellschaften Herbstanlass der Schweizerischen Maklerkammer SMK vom 8. November 2007 VOSER RECHTSANWÄLTE Dr. Philip

Mehr

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise 2 Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Zu welchem Zweck kann ich

Mehr

Prämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt

Prämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt Basel, im September 2015 Prämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt 1. Ziel der Prämienverbilligung Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen

Mehr

Prüfung Steuerrecht I HS 2010 (6. Januar 2011)

Prüfung Steuerrecht I HS 2010 (6. Januar 2011) Markus Reich / Madeleine Simonek Prüfung Steuerrecht I HS 2010 (6. Januar 2011) Frage 1 (4 Punkte) Erklären Sie den Begriff der steuersystematischen Realisierung und machen Sie ein Beispiel einer steuersystematischen

Mehr

Reorganisation und Mutationen in der Abteilung Inspektorat und in der Sektion Rückerstattung Kantone (SR-K)

Reorganisation und Mutationen in der Abteilung Inspektorat und in der Sektion Rückerstattung Kantone (SR-K) Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Administration fédérale des contributions AFC Amministrazione federale delle contribuzioni AFC

Mehr

Steuerdialog mit der EU Auswirkungen und Lösungen. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog

Steuerdialog mit der EU Auswirkungen und Lösungen. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Steuerdialog mit der EU Auswirkungen und Lösungen Regierungsrätin Dr. Eva Herzog Regio Plattform 22. August 2013 Kanton Basel-Stadt 1 Agenda 1. Innovation wird immer wichtiger 2. EU-Steuerdialog: Gefahr

Mehr

Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano

Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Steimle & Partners Consulting Sagl Tax & Legal Consultants Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 e-mail: info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch ZUZUG IN

Mehr

Massnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch:

Massnahmen zur Verminderung der hohen öffentlichen Verschuldung lasten hauptsächlich auf den Schultern der Steuerzahler durch: Via Pretorio 22 CH-6900 Lugano Tel. +41 91 913 99 00 Fax +41 91 913 99 09 e-mail: info@steimle-consulting.ch www.steimle-consulting.ch Januar 2011 ZUZUG IN DIE SCHWEIZ: MÖGLICHKEITEN UND VORTEILE GEGENWÄRTIGE

Mehr

KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS

KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS Am 29. Januar 2014 fällte das Bundesgericht ein Urteil

Mehr

Wird die Geschäftsliegenschaft zum finanziellen Risiko?

Wird die Geschäftsliegenschaft zum finanziellen Risiko? Wird die Geschäftsliegenschaft zum finanziellen Risiko? Fachartikel zum Thema Nachfolgelösungen & Betriebsliquidationen Wird die Geschäftsliegenschaft zum finanziellen Risiko? Herausforderungen bei der

Mehr

Wirtschaftsraum Thun WRT Referat von:

Wirtschaftsraum Thun WRT Referat von: Wirtschaftsraum Thun WRT Referat von: Philippe Haeberli Leiter Abteilung Stadtmarketing Thun Einleitung : Volkswirtschaftliche Daten Die Wirtschaftsregionen des Kantons Bern Berner Jura Biel- Seeland Oberaargau

Mehr

Steuerverwaltung Abteilung Juristische Personen

Steuerverwaltung Abteilung Juristische Personen Steuerverwaltung Abteilung Juristische Personen Merkblatt Steuerbefreiung von juristischen Personen mit Sitz im Kanton Schwyz sowie kantonale Anerkennung von steuerbefreiten, ausserkantonalen juristischen

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBER UND BERATUNG

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBER UND BERATUNG MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER ARBEITGEBER UND BERATUNG Raphael Lang Senior Manager, Steuerberatung, KPMG AG, Zug Michael Sterchi Partner, Head Equity Compensation, KPMG AG, Zürich Präsentation

Mehr

Schweizerischer Gewerbeverband Union suisse des arts et métiers Unione svizzera delle arti e mestieri

Schweizerischer Gewerbeverband Union suisse des arts et métiers Unione svizzera delle arti e mestieri Dachorganisation der Schweizer KMU Organisation faîtière des PME suisses Organizzazione mantello delle PMI svizzere Umbrella organization of Swiss SME Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesgasse

Mehr

Medienmitteilung BAK Taxation Index: Simulation Patentbox / Update 2015 Die Patentbox: Kein Patentrezept, aber wichtiger Baustein

Medienmitteilung BAK Taxation Index: Simulation Patentbox / Update 2015 Die Patentbox: Kein Patentrezept, aber wichtiger Baustein Medienmitteilung BAK Taxation Index: Simulation Patentbox / Update 2015 Die Patentbox: Kein Patentrezept, aber wichtiger Baustein Die im Rahmen der USR III geplante Schweizer Patentbox würde die Steuerbelastung

Mehr

Die Besteuerung der juristischen Personen

Die Besteuerung der juristischen Personen D Einzelne Steuern Besteuerung der Die Besteuerung der (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2014) Abteilung Grundlagen / ESTV Bern, 2014 D Einzelne Steuern -I- Besteuerung der INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNGEN...

Mehr

Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) Statistischer Bericht der Session Schweiz 2014

Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) Statistischer Bericht der Session Schweiz 2014 UNIVERSITÉ DE FRIBOURG SUISSE UNIVERSITÄT FREIBURG SCHWEIZ ZENTRUM FÜR TESTENTWICKLUNG UND DIAGNOSTIK AM DEPARTEMENT FÜR PSYCHOLOGIE CENTRE POUR LE DEVELOPPEMENT DE TESTS ET LE DIAGNOSTIC AU DEPARTEMENT

Mehr

STEUERVERWALTUNG DES KANTONS GLARUS. Besteuerung der Holding und Verwaltungsgesellschaften. (Domizilgesellschaften) sowie gemischten Gesellschaften

STEUERVERWALTUNG DES KANTONS GLARUS. Besteuerung der Holding und Verwaltungsgesellschaften. (Domizilgesellschaften) sowie gemischten Gesellschaften STEUERVERWALTUNG DES KANTONS GLARUS der Holding und Verwaltungsgesellschaften (Domizilgesellschaften) sowie gemischten Gesellschaften (Artikel 73 und 74 StG) Holdinggesellschaften Eine Holdinggesellschaft

Mehr

Steuerverwaltung. Merkblatt. Pauschalbesteuerung. 1. Gesetzliche Grundlagen

Steuerverwaltung. Merkblatt. Pauschalbesteuerung. 1. Gesetzliche Grundlagen Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Pauschalbesteuerung 1. Gesetzliche Grundlagen Nach dem per 1. Januar 2014 geänderten Art.

Mehr

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 128 und 129 der Bundesverfassung 1 nach

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2006. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo 5.02 Stand am 1. Januar 2006 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Schweizerischer Gewerbeverband Union suisse des arts et métiers Unione svizzera delle arti e mestieri

Schweizerischer Gewerbeverband Union suisse des arts et métiers Unione svizzera delle arti e mestieri Dachorganisation der Schweizer KMU Organisation faîtière des PME suisses Organizzazione mantello delle PMI svizzere Umbrella organization of Swiss SME Positionspapier Unternehmenssteuerreform III I. Die

Mehr

Leasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften

Leasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 6. Februar 2008 Kreisschreiben

Mehr

Übersicht über einige Grundsatzthemen des Unternehmenssteuerrechts im Rahmen der Vorlesung Mergers & Acquisitions

Übersicht über einige Grundsatzthemen des Unternehmenssteuerrechts im Rahmen der Vorlesung Mergers & Acquisitions Übersicht über einige Grundsatzthemen des Unternehmenssteuerrechts im Rahmen der Vorlesung Mergers & Acquisitions Prof. Dr. iur. Madeleine Simonek Lehrstuhl für Schweizerisches und Internationales Steuerrecht

Mehr

Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015

Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015 Prof. Dr. Julia von Ah Herbstsemester 2014 Musterlösungen zur Prüfung Unternehmenssteuerrecht I 15. Januar 2015 Aufgabe 1 (11 Punkte) 1. Wann ist eine Ausgabe aktivierungsfähig? Eine Ausgabe ist aktivierungsfähig,

Mehr

Gute Gebäudehülle, effiziente Haustechnik und Förderbeiträge

Gute Gebäudehülle, effiziente Haustechnik und Förderbeiträge Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Gute Gebäudehülle, effiziente Haustechnik Textmasterformate durch Klicken bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene»Fünfte Ebene Seite 1 Gesamtübersicht

Mehr

Zusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS

Zusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS Zusammenarbeit bei der SIK im Bereich OSS Programm SIK im Kürze Oberstes Ziel Akteure Einfache Portale als Werkzeuge des Informationsaustausches Intranet: www.sik.admin.ch (1996) Internet: www.sik.ch (2005)

Mehr

Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) Statistischer Bericht der Session Schweiz 2015

Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) Statistischer Bericht der Session Schweiz 2015 UNIVERSITÉ DE FRIBOURG SUISSE UNIVERSITÄT FREIBURG SCHWEIZ ZENTRUM FÜR TESTENTWICKLUNG UND DIAGNOSTIK AM DEPARTEMENT FÜR PSYCHOLOGIE CENTRE POUR LE DEVELOPPEMENT DE TESTS ET LE DIAGNOSTIC AU DEPARTEMENT

Mehr

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen

Mehr

Kapitaleinlageprinzip. Inhaltsverzeichnis

Kapitaleinlageprinzip. Inhaltsverzeichnis Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Bern, 9. Dezember

Mehr

StB 92 Nr. 1. Holdinggesellschaften

StB 92 Nr. 1. Holdinggesellschaften Holdinggesellschaften Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften können das sogenannte Holdingprivileg nach Art. 92 StG beanspruchen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen dazu erfüllen. Dies

Mehr

Steuern sparen bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolge

Steuern sparen bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolge Steuern sparen bei Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolge Erich Ettlin Dipl. Steuerexperte, dipl. Wirtschaftsprüfer Partner Leiter Steuern und Recht, BDO AG Inhaltsübersicht Grundsätzliches Asset

Mehr

Krankenversicherungsprämien 2015

Krankenversicherungsprämien 2015 Krankenversicherungsprämien 2015 Esther Waeber-Kalbermatten, Staatsrätin Vorsteherin Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Medienkonferenz am Donnerstag, 25. September 2014 Durchschnittsprämie

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2010. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo

5.02 Stand am 1. Januar 2010. Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo 5.02 Stand am 1. Januar 2010 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT

Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT Auswertung der Bedarfsanalyse - Lehrpersonen im Fach Informatik / ICT Befragung der Schulleitungen der Mittelschulen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Institut für Informatik Einführungstext

Mehr

Netzwerk regional. vom 10. Juni 2013. Herzlich willkommen!

Netzwerk regional. vom 10. Juni 2013. Herzlich willkommen! Netzwerk regional vom 10. Juni 2013 Herzlich willkommen! 2 VON GRAFFENRIED HOLDING AG Dienstleistungen für das Vermögen PRIVATBANK LIEGENSCHAFTEN RECHT TREUHAND Vermögensverwaltung Verwaltung Recht Anlageberatung

Mehr

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV

Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 5.02 Stand am 1. Januar 2013 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

5.02 Stand am 1. Januar 2011

5.02 Stand am 1. Januar 2011 5.02 Stand am 1. Januar 2011 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV Berechnen Sie provisorisch Ihren Anspruch 1 Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige

Mehr

Weisung der Finanzdirektion über die nachträgliche ordentliche Veranlagung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Weisung der Finanzdirektion über die nachträgliche ordentliche Veranlagung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zürcher Steuerbuch Nr. 28/851 Quellensteuer Nachträgliche Veranlagung Weisung FD Weisung der Finanzdirektion über die nachträgliche ordentliche Veranlagung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen

Mehr

Interkantonale Steuerausscheidung von Versicherungsgesellschaften

Interkantonale Steuerausscheidung von Versicherungsgesellschaften Interkantonale Steuerausscheidung von Versicherungsgesellschaften Kreisschreiben des Vorstandes vom 23. Juni 1999 1. Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben ersetzt die Kreisschreiben 2.33 (vom 14. August 1973),

Mehr

Verordnung über den Ausgleich der kalten Progression. bei der Einkommens- und Vermögenssteuer ab 1. Januar 2012

Verordnung über den Ausgleich der kalten Progression. bei der Einkommens- und Vermögenssteuer ab 1. Januar 2012 1 Verordnung über den Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommens- und Vermögenssteuer ab 1. Januar 2012 (vom 22. Juni 2011) Der Regierungsrat beschliesst: I. Es wird eine Verordnung über den Ausgleich

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 21. April 2011 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr